2025-09-08-coi-cms-laenderinformationen-somalia-version-8-50fd

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 422
PDF herunterladen
Bett um rund 30 % höher, die Operationen kosten in etwa gleich viel wie am HGH. Da nahezu 
niemand eine Krankenversicherung hat, muss für die medizinische Versorgung privat aufgekom­
men werden. Normalerweise unterstützen sich hier Familienmitglieder, typischerweise werden 
die Kosten von Verwandten in der Diaspora übernommen. Ist eine Person völlig mittellos, kann 
diese sich auch an eine Moschee und manchmal auch an erfolgreiche Wirtschaftstreibende 
wenden (EASO 9.2021, S. 84ff). NGOs bieten teils auch kostenlose Untersuchungen und Be­
handlungen, so etwa MedAcross mittels mobiler Kliniken für Kinder in IDP-Lagern in Hargeysa 
(MedAcross 2023). UNHCR bietet für Flüchtlinge, Asylwerber, IDPs und manchmal auch für 
Mitglieder der Aufnahmegemeinden Zugang zu medizinischer Versorgung (UNHCR 23.6.2024).
Medikamente: Es gibt eine nationale Medikamentenliste (Essential Medicines List) und auch 
nationale Standards. Trotzdem bleiben von nicht-lizenzierten und unprofessionellen Händlern 
vertriebene, gefälschte und minderwertige Medikamente ein großes Problem. Gleichzeitig ist 
der Zugang zu essenziellen Medikamenten nicht immer gegeben (MoHDSL 2022).
Spezifische Behandlungen und Techniken: Das HGH kann in einigen Bereichen spezialisierte 
medizinische Versorgung bieten, z. B. Dialyse (FIS 5.10.2018, S. 35). Im Jänner 2021 haben die 
Vereinten Arabischen Emirate in Hargeysa ein Dialysezentrum eröffnet, an welchem 30 Patienten 
pro Tag behandelt werden können (ENA 23.1.2021). Auch NGOs haben Spitäler gebaut, so 
etwa MedAcross im Jahr 2013 ein Kinderspital in Hargeysa. Dieses hat alleine in den ersten 
drei Jahren mehr als 55.000 Patienten behandelt. Im Jahr 2022 wurde das Spital erweitert 
(MedAcross 2024b).
Das Rehabilitationszentrum der SRCS in Hargeysa bietet physiotherapeutische und orthopä­
dische Dienste. Zudem werden Prothesen, Orthosen, Rollstühle und Gehhilfen organisiert, un­
terhalten und repariert (SRCS 2024). Quellen von EASO berichten, dass es mehrere medizi­
nische Bereiche gibt, wo Lücken im System bestehen bzw. wo keine Dienste angeboten wer­
den: Onkologie, Dermatologie und spezielle chirurgische Eingriffe (z. B. pädiatrische Chirurgie, 
Wirbelsäulenchirurgie, Herzchirurgie) (EASO 9.2021, S. 85). Im ganzen Land finden sich nur 
2-3 MRT-Geräte - alle in privaten Krankenhäusern. Ultraschallgeräte sind u. a. aufgrund von Pri­
vatinitiativen vorhanden. Im privaten Bereich kostet eine Ultraschalluntersuchung 30 US-Dollar, 
eine CT 120 US-Dollar (SJ 16.10.2023).
Diabetes: Amputationen und Todesfälle aufgrund von Diabetes sind laut einer Quelle häufig. 
Dies liegt demnach an mangelnder Aufklärung und hohen Kosten für die Behandlung. Insulin 
für ein Monat kostet etwa 5 US-Dollar. In einer neuen Klinik in Hargeysa erhalten Patienten 
kostenlos Insulin und andere Medikamente (SJ 16.10.2023).
Tuberkulose: Diese Krankheit ist in Somaliland verbreitet und bleibt eines der größten Gesund­
heitsprobleme. Die Inzidenz konnte aber von 286/100.000 im Jahr 2010 auf 258/100.000 im Jahr 2020 
gesenkt werden. Die Erfolgsrate bei der Behandlung liegt bei 85 %. Es gibt 21 Behandlungszen­
tren für an Tuberkulose Erkrankte (MoHDSL 2022). Ärzte ohne Grenzen haben im Jahr 2019 
in Hargeysa und Berbera ein neues Programm gegen multiresistente Tuberkulose begonnen. 
Menschen aus dem ganzen Land werden an die beiden unterstützten Spitäler verwiesen (MSF 
29.4.2022).
392
399

Krebs: Staatlicherseits gibt es keine Institution, die in der Lage ist, Krebs zu behandeln. Es gibt 
einige wenige Privatspitäler, die Chemotherapie anbieten, u. a. seit Juni 2022 das Needle Hos­
pital. Das HGH hat eine entsprechende Pathologie aufgebaut. Im ganzen Land gibt es keine 
Strahlentherapie (Hagos et.al. 30.11.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ BMC/Yussuf/et al. - BMC Health Services Research (Herausgeber), et al. (Autor), Mohamed Yussuf 
(Autor) (2020): Exploring the capacity of the Somaliland healthcare system to manage female genital 
mutilation / cutting-related complications and prevent the medicalization of the practice: a cross-
sectional study, https://www.orchidproject.org/wp-content/uploads/2020/04/exploring-the-capacit
y-of-the-somaliland-healthcare-system-to-manage-female.pdf , Zugriff 25.6.2024
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Somalia, https://bti-project.org/filea
dmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_SOM.pdf, Zugriff 18.3.2024
■ EASO - European Asylum Support Office (9.2021): Somalia – Key socio-economic indicators, https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2060581/2021_09_EASO_COI_Report_Somalia_Key_socio_economi
c_indicators.pdf, Zugriff 17.5.2022
■ ENA - Emirates News Agency (23.1.2021): UAE opens kidney dialysis centre in Hargeisa, Somaliland, 
https://wam.ae/en/details/1395302903692, Zugriff 3.7.2024
■ FIS - Finnische Einwanderungsbehörde [Finnland] (5.10.2018): Somalia: Fact-Finding Mission 
to Mogadishu and Nairobi, January 2018, https://migri.fi/documents/5202425/5914056/Somalia_-
Fact_Finding Mission to Mogadishu and Nairobi January 2018.pdf/2abe79e2-baf3-0a23-97d1-
f6944b6d21a7/Somalia_Fact_Finding Mission to Mogadishu and Nairobi January 2018.pdf.pdf, 
Zugriff 12.3.2024
■ FTL - Facility for Talo and Leadership (28.7.2021): Somaliland’s Sanaag Specialty Hospital Officially 
Opened, https://www.ftlsomalia.com/somalilands-sanaag-specialty-hospital-officially-opened , 
Zugriff 19.6.2024
■ Hagos et.al. - Gebrekirstos Hagos, Nazik Hammad, Susannah Stanway, Abdikani Yusuf, Tekleberhan 
Hailemariam (30.11.2023): Cancer care in Needle Hospital, Hargeisa, Somaliland. In: ecancermed­
icalscience, https://ecancer.org/en/journal/article/1642-cancer-care-in-needle-hospital-hargeisa-s
omaliland/pdf, Zugriff 3.7.2024
■ HIPS - Heritage Institute for Policy Studies (5.2020): Somalia’s Healthcare System: A Baseline Study 
& Human Capital Development Strategy, http://www.heritageinstitute.org/wp-content/uploads/2020/
05/Somalia-Healthcare-System-A-Baseline-Study-and-Human-Capital-Development-Strategy.pdf ,  
Zugriff 1.7.2024
■ Höhne/ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documenta­
tion (Herausgeber), Markus Höhne (Autor) (9.4.2021): Expertenauskunft zu Somalia: Somaliland: 
Psychiatrische Versorgung und Kosten; ambulante Versorgung, Verfügbarkeit von Medikamenten 
[a-11539], https://www.ecoi.net/en/document/2049708.html, Zugriff 3.7.2024
■ KGHP - King’s Global Health Partnerships / King’s College London (o.D.): King’s Global Health 
Partnerships, https://www.kcl.ac.uk/ksp, Zugriff 19.6.2024
■ Mahfud/Nour/Abdi 2/Muse/Fader - Muna M. Mahfud, Fathia M. Nour, Hodan J. Abdi, Sabah M. Muse, 
Tim Fader (16.9.2021): Strengthening the Somaliland health system by integrating public and private 
sector family medicine. In: African Journal of Primary Health Care & Family Medicine, 2021 – 13(1): 
3049, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8517771/, Zugriff 2.7.2024
■ MedAcross - MedAcross Onlus (2024a): Fifth refugee camp outreach in Somaliland, https://en.med
across.org/where-we-work/somaliland, Zugriff 3.7.2024
■ MedAcross - MedAcross Onlus (2024b): Somaliland Pediatric Hospital, https://en.medacross.org/w
hat-we-do/pediatric-hospital-somaliland , Zugriff 3.7.2024
■ MedAcross - MedAcross Onlus (2023): A year in Hargeisa, https://en.medacross.org/where-we-wor
k/somaliland, Zugriff 3.7.2024
393
400

■ MoFASL - Ministry of Foreign Affairs [Somaliland] (1.1.2021): Republic of Somaliland, Country Profile 
2021, https://somalilandchronicle.com/wp-content/uploads/2021/06/Country-GUIDE-March-2021.
pdf, Zugriff 3.7.2024
■ MoFA-VAE - Ministry of Foreign Affairs [VAE] (20.1.2021): UAE opens two hospitals in Somaliland, 
https://www.mofaic.gov.ae/en/mediahub/news/2021/1/19/19-01-2021-uae-somal , Zugriff 19.6.2024
■ MoFDSL - Ministry of Finance Development [Somaliland] (o.D.a): Central Government Budget FY 
2023, https://cdn.sanity.io/files/e0lpub15/production/6e9f92baedf12e6b528cb9f7a3a0248db48175
40.pdf?dl=, Zugriff 16.10.2024
■ MoHDSL - Ministry of Health Development [Somaliland] (2022): National Health Policy III 2022, 
https://somalilandmohd.com/wp-content/uploads/2023/03/Somaliland_New_HP_Final-1.pdf, Zugriff 
2.7.2024
■ MSF - Ärzte ohne Grenzen (29.4.2022): Healing from drug-resistant tuberculosis in Somaliland, 
https://www.msf.org/healing-drug-resistant-tuberculosis-somaliland , Zugriff 3.7.2024
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ Odero - Vitalis Okoth Odero (4.2024): Mental Health: A Situational Analysis of Somaliland 2023, 
https://www.researchgate.net/publication/380792721_MENTAL_HEALTH_A_SITUATIONAL_ANA
LYSIS_OF_SOMALILAND_2023, Zugriff 3.7.2024
■ SJ - Sahan Journal (16.10.2023): Minnesota doctors bring life-saving equipment and training to 
Somaliland’s poor, https://sahanjournal.com/health/ultrasound-devices-somalia-hospitals-minneso
ta-doctors-abdirahman-madar-max-fraden , Zugriff 23.4.2024
■ SRCS - Somali Red Crescent Society (2024): Annual Report 2023, https://data-api.ifrc.org/
documents/SO/Annual Report Somalia 2023.pdf, Zugriff 17.10.2024
■ STDOK/SEM - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich], 
Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (2017): Informationen aus den Protokollen der FFM Somalia 
2017
■ TANA/ACRC - Tana Copenhagen (Herausgeber), African Cities Research Consortium (Autor) 
(9.3.2023): Understanding Systems in Mogadishu City, https://tanacopenhagen.com/wp-content/upl
oads/2023/03/ACRC-Tana-Mogadishu-City-System-Analysis.pdf , Zugriff 23.5.2024
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (23.6.2024): Operational Update (May 
2024) - Somalia, https://reliefweb.int/report/somalia/unhcr-somalia-operational-update-may-2024 , 
Zugriff 11.7.2024
■ WB - Weltbank (6.2021): Somalia Economic Update. Investing in Health to Anchor Growth, http:
//documents1.worldbank.org/curated/en/926051631552941734/pdf/Somalia-Economic-Update-Inv
esting-in-Health-to-Anchor-Growth.pdf , Zugriff 15.12.2023
23.2.1 Psychiatrie, Psychologie
Letzte Änderung 2024-11-27 12:48
Gesellschaft: Psychische Krankheiten sind eines der größten Gesundheitsprobleme des Lan­
des, wurden aber lange vernachlässigt. Zudem werden Patienten und ihre Familien stigmatisiert, 
oftmals sozial isoliert (MoHDSL 2022; vgl. Odero 4.2024) und mitunter zu Hause in Ketten gehal­
ten. Manchmal werden sie auch misshandelt oder in Ilaaj (siehe unten) untergebracht. Allerdings 
ist unklar, wie flächendeckend die Stigmatisierung vollzogen wird, laut einer Studie aus dem 
Jahr 2010 haben 21 % der befragten Familien angegeben, für einen psychisch schwer kranken 
Verwandten zu sorgen. Gleichzeitig unternimmt die Regierung zahlreiche Anstrengungen, um 
das mit psychischen Krankheiten verbundene Stigma zu bekämpfen. Mittlerweile wird auch oft 
auf Ketten verzichtet (Odero 4.2024).
Infrastruktur: Seit 2009 wurde diepsychische Gesundheitsversorgung in Hargeysa, Berbera, 
Borama, Gabiley und Burco ausgebaut (Ibrahim 2/et al. 2022). Folgende Einrichtungen zur 
Behandlungpsychischer Erkrankungen sind bekannt: je ein psychiatrisches Spital in Berbera 
394
401

und Gabiley; psychiatrische Abteilungen an den Spitälern von Hargeysa, Burco und Borama; 
sowie die Sahan Clinic (WHO/Rizwan 8.10.2020). Im Juni 2023 wurde eine neue Klinik in 
Ceerigaabo (Sanaag) eröffnet (MoHDSL 3.6.2023). In vier der [Anm.: nach eigener Einteilung] 
sechs Regionen des Landes gibt es funktionierende Dienste auf der Höhe der Zeit (Odero 
4.2024).
Am Hargeysa Group Hospital (HGH) gibt es eine psychiatrische Abteilung mit vier im Ausland 
ausgebildeten Psychiatern. Die Abteilung hat bis zu 150 Plätze für stationäre Aufnahmen (Höh­
ne/ACCORD 9.4.2021). Nach anderen Angaben finden sich am HGH in der psychiatrischen 
Abteilung 100 Betten und zwei der fünf in Somaliland praktizierenden Psychiater (EASO 9.2021, 
S. 85f). Insgesamt gibt es im Land ca. 250 Betten in der Psychiatrie (Ibrahim 2/et al. 2022; 
vgl. EASO 9.2021, S. 85f). Im regionalen Kontext ist die Psychiatrie in Hargeysa relativ gut 
ausgerüstet. Daneben gibt es in Borama ein relativ gut funktionierendes Krankenhaus mit einer 
psychiatrischen Abteilung. Diese hat Platz für ca. 26 stationär aufgenommene Patienten. Aller­
dings arbeiten dort nicht permanent ausgebildete Psychiater, sondern Allgemeinmediziner mit 
gewissen Kenntnissen in Psychiatrie. Die Psychiatrie in Burco ist in einem schlechten Zustand. 
Dort fehlt es an Personal und Ausrüstung (Höhne/ACCORD 9.4.2021). Nach neueren Angaben 
wurden die bestehenden Spitäler für psychische Krankheiten renoviert. Um abseits der Spitäler 
eine Versorgung zu gewährleisten, wurden landesweit ca. 450 Pfleger und Ärzte ausgebildet, 
um mit Herausforderungen beim Umgang mit psychischen Erkrankungen umgehen zu können. 
Zusätzlich gibt es in allen Regionen sogenannte Outreach Services, deren Teams sich aus 
Ärzten oder Psychiatern, Pflegern sowie Sozial- oder Community-Arbeitern zusammensetzen. 
Diese reisen durch das Hinterland, um z. B. aus Spitälern entlassene Patienten zu betreuen 
(Odero 4.2024).
Kosten: Quellen von EASO berichten, dass die psychiatrische Pflege in öffentlichen Einrich­
tungen kostenlos ist (EASO 9.2021, S. 85f). Nach anderen Angaben belaufen sich die Kosten 
für den stationären Aufenthalt in der psychiatrischen Abteilung im Krankenhaus auf ca. 5 US-
Dollar/Nacht. Dazu kommen Kosten für Nahrung und Medizin. Insgesamt kostet ein Monat im 
Krankenhaus mindestens 200 US-Dollar, kann aber deutlich teurer werden, je nachdem, welche 
Medikamente gebraucht werden oder welche sonstigen Behandlungen durchgeführt werden 
müssen. Sowohl das HGH als auch das Krankenhaus in Borama und die wenigen privaten psych­
iatrischen Einrichtungen bieten ambulante Versorgung an. Diese ist generell deutlich günstiger 
als stationäre Aufenthalte. Es fallen allerdings bei jedem Arztkontakt Gebühren zwischen 5 und 
10 US-Dollar an. Die Medikamente müssen dann zusätzlich bezahlt werden (Höhne/ACCORD 
9.4.2021).
Behandlung: Zumindest am HGH werden PTSD, Schizophrenie und schwere Depressionen 
medikamentös und therapeutisch behandelt. Allerdings ist die Versorgung mit Medikamenten 
eingeschränkt (Höhne/ACCORD 9.4.2021). Nach wie vor ist das Anketten psychisch Kranker 
auch in psychiatrischen Einrichtungen in Berbera und Hargeysa eine verbreitete Praxis (WHO/
Rizwan 8.10.2020; vgl. Höhne/ACCORD 9.4.2021). Oft sind Familien aber mit ihren psychisch 
erkrankten Angehörigen alleine gelassen. Es gibt keine Rehabilitationszentren für Drogen- oder 
Alkoholkranke (Odero 4.2024).
395
402

Ilaaj: Mitunter werden Kranke von ihren Angehörigen in private Einrichtungen - Ilaaj - gebracht. 
Dort befinden sich landesweit ca. 1.600 Personen (davon 167 Frauen) in Behandlung. Von die­
sen Einrichtungen gibt es 16 in Hargeysa, zwei in Borama, fünf in Burco und eine in Laascaanood. 
In Ilaaj kommt es mitunter zu Verletzungen der Patientenrechte, u. a. zur Einbehaltung ohne 
Zustimmung, Einsperren in engen Räumen oder Anketten. Patienten werden meist nur medika­
mentös aber nicht psychotherapeutisch behandelt. Nur ein kleiner Anteil der dort Beschäftigten 
verfügt über eine Ausbildung (Odero 4.2024).
Quellen
■ EASO - European Asylum Support Office (9.2021): Somalia – Key socio-economic indicators, https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2060581/2021_09_EASO_COI_Report_Somalia_Key_socio_economi
c_indicators.pdf, Zugriff 17.5.2022
■ Höhne/ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documenta­
tion (Herausgeber), Markus Höhne (Autor) (9.4.2021): Expertenauskunft zu Somalia: Somaliland: 
Psychiatrische Versorgung und Kosten; ambulante Versorgung, Verfügbarkeit von Medikamenten 
[a-11539], https://www.ecoi.net/en/document/2049708.html, Zugriff 3.7.2024
■ Ibrahim 2/et al. - M. Ibrahim, et al. (2022): Mental health crisis in Somalia: a review and a way 
forward. In: International Journal of Mental Health Systems 16, Article number 12 (2022), https:
//ijmhs.biomedcentral.com/track/pdf/10.1186/s13033-022-00525-y.pdf , Zugriff 27.6.2024
■ MoHDSL - Ministry of Health Development [Somaliland] (3.6.2023): New Mental Health Clinic Cut 
It’s Ribbon, https://somalilandmohd.com/new-mental-health-clinic-cut-its-ribbon , Zugriff 3.7.2024
■ MoHDSL - Ministry of Health Development [Somaliland] (2022): National Health Policy III 2022, 
https://somalilandmohd.com/wp-content/uploads/2023/03/Somaliland_New_HP_Final-1.pdf, Zugriff 
2.7.2024
■ Odero - Vitalis Okoth Odero (4.2024): Mental Health: A Situational Analysis of Somaliland 2023, 
https://www.researchgate.net/publication/380792721_MENTAL_HEALTH_A_SITUATIONAL_ANA
LYSIS_OF_SOMALILAND_2023, Zugriff 3.7.2024
■ WHO/Rizwan - World Health Organization (Herausgeber), Humayun Rizwan (Autor) (8.10.2020): 
Mental Health in Somalia, https://www.humanitarianresponse.info/sites/www.humanitarianresponse
.info/files/documents/files/mental_health_presentation.pdf, Zugriff 27.6.2024
24 Rückkehr
Letzte Änderung 2025-01-16 14:12
Rückkehr aus der Diaspora:Seit Jahren steigt die Anzahl der nach Somalia zurückgekehrten 
somalischen Flüchtlinge - u. a. aufgrund steigender Bemühungen zur Repatriierung (z. B. durch 
Kenia) (ÖB Nairobi 10.2024). Doch auch aus der Diaspora kommen seit 2009 Somali zurück 
in ihre Heimat, viele mit Bildung, Fähigkeiten und einer unternehmerischen Einstellung. Zuerst 
tröpfelten sie nur ins Land, ab 2012 fluteten sie zurück (Sahan/SWT 27.5.2022; vgl. DIPL-X/
STDOK/SEM 4.2023). Rückkehrer aus der Diaspora übernehmen z. B. in Somaliland Führungs­
positionen in der Regierung, der Verwaltung oder als Berater. Diese Personen werden aber 
laut einer staatlichen Quelle nicht als „ Rückkehrer“ erachtet, da sie üblicherweise Doppelstaats­
bürger sind und z. B. über einen europäischen Pass verfügen (NDRA/STDOK/SEM 5.2023). 
Auch viele lokale Angestellte internationaler NGOs oder Organisationen sind aus der Diaspora 
zurückgekehrte Somali. Andere kommen nach Somalia auf Urlaub oder eröffnen ein Geschäft 
(STDOK/SEM 2017). Manche Eltern senden ihre Kinder nach Somalia zurück, um ihnen die 
Heimat näherzubringen; es herrscht eine Angst vor „ Verwestlichung“ und die Angst, dass einem 
die Kinder vom Staat weggenommen werden. Manche der Kinder kommen freiwillig, andere 
396
403

werden gezwungen. Manche kommen zur „ Reorientierung“, wenn sie im Westen Alkohol oder 
Drogen konsumiert haben oder sich in Gangs engagieren. Manche Kinder bleiben bei Verwand­
ten, manche kommen in „ Reorientierungszentren“. Hinsichtlich solcher Einrichtungen gibt es 
Berichte zu sexuellem Missbrauch, Anketten und Zwangsehen (AQ21 11.2023; vgl. USDOS 
22.4.2024).
Rückkehr regional: Die Rückkehrbewegung nach Somalia hat sich mit dem Jahr 2020 deutlich 
verlangsamt. Insgesamt sind von Ende 2014 bis Mai 2024 mehr als 139.000 Menschen mit oder 
ohne Unterstützung nach Somalia zurückgekehrt (UNHCR 12.6.2024). IOM beziffert die Zahl 
an Rückkehrern im Jahr 2022 hingegen mit ca. 224.000 (MBZ 6.2023). Von den 139.000 von 
UNHCR genannten Rückkehrern gingen rund 57.000 nach Lower Juba (Kismayo), 37.000 nach 
Mogadischu, 11.000 nach Bay, 3.400 nach Woqooyi Galbeed (Hargeysa), 3.300 nach Gedo, 
2.900 nach Lower Shabelle und 2.600 nach Bari (Puntland) (UNHCR 12.6.2024).
Von Jänner 2020 bis Dezember 2023 unterstützte UNHCR 3.641 Somali bei ihrer Rückkehr aus 
dem Jemen über das Assisted Spontaneous Returnees Program (ASR), und zusätzlich 5.337, 
die eigenständig nach Somalia zurückgekehrt sind. Unter dem ASR kehrten 2023 1.500 Per­
sonen zurück (UNHCR 23.1.2024). Insgesamt kamen aus dem Jemen bis Mai 2024 mehr als 
51.000 Somali zurück (UNHCR 12.6.2024). Somaliland ist zwar der Hauptankunftsort für Flücht­
linge und Rückkehrer aus dem Jemen, doch UNHCR und Partnerorganisationen unterstützen 
somalische Rückkehrer bei der Weiterreise zu den Herkunftsgebieten in anderen Teilen Soma­
lias (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. NDRA/STDOK/SEM 5.2023).
Der UNHCR und andere internationale Partner unterstützen seit 2014 auch die freiwillige Rück­
kehr von Somali aus Kenia. Grundlage ist ein trilaterales Abkommen zwischen Kenia, Somalia 
und dem UNHCR. Seit Abschluss des trilateralen Abkommens kehrten mit Unterstützung des 
UNHCR über 85.400 Menschen aus Kenia nach Somalia zurück. Diese gingen vor allem nach 
Kismayo und das südliche Jubaland (AA 23.8.2024; vgl. UNHCR 12.6.2024). Trotz seiner Rolle 
bei der Rückführung aus Kenia warnt der UNHCR angesichts der aktuellen Lage in Somalia 
davor, Personen in Gebiete in Süd- oder Zentralsomalia zwangsweise zurückzuschicken, da 
die Sicherheit nicht gewährt werden kann (ÖB Nairobi 10.2024).
Seit Frühjahr 2018 unterstützt die sogenannte EU-IOM Joint Initiative for Migrant Protec­
tion and Reintegration rückkehrwillige somalische Migranten vornehmlich in Libyen und Äthio­
pien. Die Leistungen umfassen Beratung zu Möglichkeiten der Rückkehr sowie der Integration 
in den somalischen Arbeitsmarkt. Außerdem wird die Entwicklung von standardisierten Rück­
führungsverfahren nach Somalia gefördert (AA 23.8.2024). Aus Dschibuti sind bis Mai 2024 
insgesamt 773 Personen zurückgekehrt, aus Libyen 755 (UNHCR 12.6.2024).
(Zwangs-)Rückführungen: Laut dem deutschen Auswärtigen Amt ist die unfreiwillige Rückkehr 
nach Somalia nach wie vor in nahezu allen westlichen Staaten ausgesetzt (AA 23.8.2024). 
Nach anderen Angaben sind Zwangsrückführungen in Somalia zwar ein heikles Thema und 
die Regierung will sie nicht. Trotzdem werden demnach Somali zwangsweise zurückgeführt, 
namentlich aus den USA (mit Charter durch Jubba Air), Norwegen und Großbritannien. Kanada 
bringt Rückkehrer nach Nairobi, von wo aus diese mit Jubba Air nach Mogadischu weiterreisen 
397
404

(KONS/STDOK/SEM 4.2023). Auch Saudi Arabien (NDRA/STDOK/SEM 5.2023; vgl. Wria/SEM/
STDOK 5.2023) und die VAE schieben Somali in ihre Heimat ab (NDRA/STDOK/SEM 5.2023).
Die USA, Kanada, Großbritannien, Finnland, Dänemark, die Niederlande, Belgien und Norwe­
gen führen grundsätzlich Abschiebungen nach Mogadischu durch (AA 28.6.2022). Insgesamt 
hat IOM von 2020 bis 2022 bei 187 freiwilligen Rückführungen aus Europa Unterstützung ge­
leistet. Die Rückkehrer kamen u. a. aus Belgien (14), Deutschland (66), Finnland (12), Grie­
chenland (20), den Niederlanden (8), Österreich (8), der Schweiz (22) und Zypern (14). 33 der 
Rückgeführten waren weiblich. 141 verblieben in Mogadischu, die anderen reisten weiter nach 
Garoowe (6) und Hargeysa (34) (IOM 2.3.2023). Im Jahr 2022 wurden Somali aus Belgien, 
Norwegen, Dänemark, der Schweiz und Schweden nach Somalia zurückgebracht - die meisten 
davon freiwillig (ÖB Nairobi 14.12.2022). Laut deutschem Auswärtigen Amt wurden 2023 19 
somalische Staatsangehörige nach Somalia zurückgeführt, im ersten Halbjahr 2024 waren es 
fünf (AA 23.8.2024).
Freiwillige Rückkehr über IOM: IOM leistet bei der Rückkehr von Somali z. B. aus dem Sudan 
oder aus dem Jemen Unterstützung. Die Organisation hat auch einige Charterflüge aus Liby­
en organisiert. Zudem führt IOM für manche europäische Länder Programme für Rückkehrer. 
Manche dieser Programme umfassen eine große Bandbreite an Unterstützung – Reintegrati­
onsberatung, wirtschaftliche Ausbildung, Bargeld, Monitoring und Evaluierung. Vor der Covid-
19-Pandemie bestand die Hilfe meist aus Sachleistungen, heutzutage gibt es v. a. Geld. Für 
vulnerable Rückkehrer bietet IOM in Mogadischu Schutzunterkünfte an. In Hargeysa werden 
dazu Hotels verwendet. Dort können die Rückkehrer 3-5 Tage bleiben, bevor sie an ihr Endziel 
reisen (Wria/SEM/STDOK 5.2023).
(Freiwillige) Rückkehr über IRARA (International Return and Reintegration Assistance): 
Die Organisation hat bezüglich Somalia in der Vergangenheit Projekte mit der EU und Deutsch­
land implementiert. Nun geschieht dies über das Frontex Joint Reintegration Services Pro­
ject (JRSP). In diesem aktuellen Projekt hat IRARA (Stand Anfang Mai 2023) 13 Rückkehrer aus 
Schweden, Deutschland, Zypern und Belgien empfangen. IRARA empfängt die Rückkehrer am 
Flughafen und gibt monetäre Unterstützung; hilft mit temporärer Unterkunft und Weiterreise; und 
bietet Beratung und ein sog. Livelihood Package (IRARA/STDOK/SEM 5.2023). Laut Flyer von 
IRARA setzt die Organisation für EU- und Schengenstaaten nicht nur freiwillige, sondern auch 
unfreiwillige Rückführungen um. Als Dienste werden aufgezählt: Abholung vom Flughafen, Un­
terstützung bei der Weiterreise, vorübergehende Unterkunft, Geldaushilfe, Sonderversorgung 
für vulnerable Personen; Hilfe bei der Gründung eines Start-ups; längerfristige Unterstützung 
bei der Unterkunft; soziale, rechtliche und medizinische Unterstützung; Bildung; Hilfe bei der 
Arbeitssuche; Berufsausbildung (IRARA 6.2024).
Im JRSP sind 2.000 US-Dollar pro Rückkehrer vorgesehen, zuzüglich einer Ankunftsunterstüt­
zung von 615 Euro für die ersten drei Tage. Laut IRARA ist diese Rückkehrhilfe zu niedrig 
angesetzt, Rückkehrer können damit nicht viel anfangen. Einige Rückkehrer verwenden das 
398
405

Geld, um die Miete für ein Jahr zu bezahlen. Nach Schätzung von IRARA sollte das Rückkehr­
geld mindestens doppelt so hoch angesetzt werden, im besten Fall aber bei 6.000 Euro (IRARA/
STDOK/SEM 5.2023).
Manche potenzielle Rückkehrer schämen sich, weil sie es nicht geschafft haben, in Europa 
Fuß zu fassen. Zudem hat die Reise nach Europa oft hohe Kosten verursacht, manche Famili­
en mussten sich verschulden. Daher wollen viele Somali nicht freiwillig zurückkehren (IRARA/
STDOK/SEM 5.2023), sie können die entstandenen Schulden nicht zurückzahlen. Und tat­
sächlich werden manche Rückkehrer als Versager erachtet, und es kommt zu Stigmatisierung 
(IRARA/STDOK/SEM 5.2023; vgl. IOM 2.3.2023). Nicht selten empfängt die Familie Rückkehrer 
nicht mit offenen Armen. Daher bietet IRARA auch psycho-soziale Unterstützung an (IRARA/
STDOK/SEM 5.2023). Die staatliche somaliländische NDRA gibt zu bedenken, dass manche 
Rückkehrer von Erlebnissen auf ihrem Migrationsweg traumatisiert sind. Manche benötigen 
psychologische Betreuung, manche medizinische Versorgung. Dies und die Tatsache, dass die 
Rückkehrer viel Geld aufgewendet haben, um nach Europa zu gelangen, sollte beim Schnüren 
von Rückkehrpakten bedacht werden. Dieses sollte ausreichen, um ein Start-up zu gründen und 
psycho-soziale Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Laut NDRA ist das insbesondere 
bei Rückkehrpakten aus Europa nicht der Fall, während dies etwa bei von UNHCR vergebenen 
Paketen für Rückkehrer – etwa aus dem Jemen – sehr wohl der Fall ist (NDRA/STDOK/SEM 
5.2023).
Erfahrungen von IRARA: An Dokumenten führen Rückkehrer manchmal ein Go-Home-Certifi­
cate mit sich, manchmal ein Laissez-Passer. Damit, und mit dem Boardingpass können sie auch 
am Flughafen in Hargeysa einreisen. Schon an ihrer Aussprache werden Rückkehrer am Flug­
hafen als Einheimische erkannt. Die Grenzbeamten fragen nach einer lokalen Telefonnummer,  
damit ein Identitätscheck gemacht werden kann. Keiner der von IRARA empfangenen Rück­
kehrer hatte bei der Einreise größere Probleme. Dies gilt auch für das Screening am Flughafen 
in Mogadischu. Diesbezüglich gab es bislang keine Berichte hinsichtlich Problemen mit den 
Behörden. Dies gilt jedenfalls, solange es sich um eine freiwillige Rückkehr handelt (IRARA/
STDOK/SEM 5.2023).
Von den im gegenwärtigen Projekt (Stand Anfang Mai 2023) von IRARA empfangenen 13 Rück­
kehrern gingen zwei nach Somaliland, die anderen nach Süd-/Zentralsomalia. Einige Rückkehrer 
haben sich erfolgreich reintegriert und führen ihre eigenen Geschäfte – sowohl in Somaliland 
als auch in Somalia. Freiwillige Rückkehrer werden als normale Bürger behandelt. Es gibt keine 
politische Diskriminierung, es gibt keine Belästigung von Rückkehrern. IRARA sind zudem keine 
Fälle bekannt, wo Rückkehrer in IDP-Camps endeten. Die Familie ist für die soziale Integration 
entscheidend. Ohne sie wird es schwierig, sich einzurichten. Jene Rückkehrer, die von ihrer 
Familie unterstützt wurden, sind deutlich erfolgreicher, als jene, die nur IRARA als Unterstützung 
hatten. Die Mehrheit der Rückkehrer bleibt, nur wenige verschwinden; einzelne kehren nach 
Europa zurück. Das Monitoring der Rückkehrer ist für IRARA jedenfalls eine Herausforderung. 
Einige der Menschen, die aus Europa zurückgeschickt werden, haben einen Reisepass eines 
anderen europäischen Landes. Sie nehmen das AVRR-Programm in Anspruch und reisen dann 
legal nach Europa zurück (IRARA/STDOK/SEM 5.2023).
399
406

Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (28.6.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2074953/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschieberelevante_Lage_in_der_Bundesrepublik_Somalia_(Stan
d_Mai_2022),_28.06.2022.pdf, Zugriff 13.10.2023 [Login erforderlich]
■ AQ21 - Anonyme Quelle 21 (11.2023): Expertengespräche
■ DIPL-X/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Diplomatic Source 
X (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Her­
ausgeber) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ IOM - International Organization for Migration (2.3.2023): Information on the socio-economic situation 
in Somalia/Somaliland; Anfragebeantwortung an die Staatendokumentation, per e-Mail
■ IRARA - International Return and Reintegration Assistance (6.2024): Country Leaflets – Somalia, 
https://www.irara.org/wp-content/uploads/EURP-Country-Information-Leaflet-SOMALIA-updated-J
une-2024.pdf, Zugriff 10.7.2024
■ IRARA/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), International Return 
and Reintegration Assistance (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen 
und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ KONS/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Konsultate von Ös­
terreich und der Schweiz (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und 
Asyl [Österreich] (Herausgeber) (4.2023): Gespräche im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (6.2023): General country of origin informa­
tion report on Somalia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103761/General_COI_report_Somalia_Ju
ne_2023.pdf, Zugriff 29.4.2024
■ NDRA/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentati­
on des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), National Displacement 
and Refugee Agency [Somaliland] (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (14.12.2022): Bericht zur Somalia Return 
Group, per E-Mail
■ Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (27.5.2022): Somalia’s diaspora 
needs to bring democratisation as well as entrepreneurship, in: The Somali Wire Issue No. 394, per 
e-Mail [kostenpflichtig, Login erforderlich]
■ STDOK/SEM - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich], 
Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (2017): Informationen aus den Protokollen der FFM Somalia 
2017
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (12.6.2024): Somalia - Refugee Re­
turnees, 31 May 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2110851/UNHCR Somalia Refugee Re­
turnees Dashboard - May 2024_v1.pdf, Zugriff 10.7.2024
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (23.1.2024): UNHCR Somalia Factsheet: 
December 2023 - Somalia, https://reliefweb.int/report/somalia/unhcr-somalia-factsheet-december-2
023, Zugriff 22.4.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices - Somalia, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p
ractices/somalia, Zugriff 23.4.2024
■ Wria/SEM/STDOK - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Rashid Wria (Autor), 
Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) 
(5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
400
407

24.1 Süd-/Zentralsomalia, Puntland
Letzte Änderung 2024-11-27 11:17
Behandlung: Mittechnischer und finanzieller Unterstützung haben sich verschiedene westliche 
Länder über die letzten Jahre hinweg für die Schaffung und anschließende Professionalisierung 
eines speziell für Rückführung zuständigen Returnee Management Offices (RMO) innerhalb 
des Immigration and Naturalization Directorates (IND) eingesetzt (AA 23.8.2024). Das RMO hat 
für alle Rückführungsmaßnahmen nach Somalia eine einheitliche Prozedur festgelegt, die kon­
sequent zur Anwendung gebracht wird. Das RMO befragt sie hinsichtlich Identität, Nationalität,  
Familienbezügen sowie zum gewünschten zukünftigen Aufenthaltsort. Es gibt keine staatlichen 
Aufnahmeeinrichtungen für unbegleitete minderjährige und andere Rückkehrer. Eine Unter­
kunft und ein innersomalischer Weiterflug kann vom RMO organisiert werden, die Rechnung 
begleichen die rückführenden Staaten (AA 28.6.2022).
Nach vorliegenden Erkenntnissen werden Rückkehrer vom RMO/IND grundsätzlich mit Respekt 
behandelt (AA 28.6.2022). Eine strukturelle Diskriminierung von Rückkehrern aus dem Ausland 
gibt es nicht. Es sind keine Fälle bekannt, dass im Exil lebende Somali aufgrund oppositioneller 
Tätigkeit nach ihrer Rückkehr Repressionen durch Stellen der Regierung ausgesetzt sind (AA 
23.8.2024), es gibt ihnen gegenüber auch keine Feindseligkeit (AQ21 11.2023). Eine Quelle 
gibt an, dass Rückkehrer insofern einem höheren Risiko ausgesetzt sein können, da sie als 
wohlhabend eingeschätzt werden (MBZ 6.2023). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 stellen 
Rückkehrer für al Shabaab kein Ziel dar (MAEZA/STDOK/SEM 4.2023).
Rückkehrstudie von UNHCR: Der UNHCR hat für eine repräsentative Studie von 2018 bis 
Dezember 2021 fast 2.900 Haushalte mit mehr als 17.000 Angehörigen – darunter vor allem 
unterstützte Rückkehrer aus Kenia, Äthiopien und dem Jemen – zu ihrer Situation in Somalia 
befragt. Dabei hatten 48 % der Befragten angegeben, wegen der verbesserten Sicherheitslage 
nach Somalia zurückgegangen zu sein. 14 % machten diesen Schritt wegen besserer ökono­
mischer Möglichkeiten. Nur 24 % der befragten Haushalte gaben an, in einem „ IDP-Lager“ zu 
wohnen [Anm.: Anführungszeichen von UNHCR übernommen]. 94 % der Rückkehrer gaben 
an, nach ihrer Rückkehr keinerlei Form von Gewalt (Drohungen, Einschüchterungen, physische 
Gewalt) erlebt zu haben. 90 % gaben an, sich in ihrer Gemeinde und im Bezirk frei bewegen zu 
können. 91 % der Befragten gaben an, dass sie nicht als Rückkehrer diskriminiert würden; und 
88 % wurden auch nicht wegen ihrer ethnischen oder Clan-Zugehörigkeit diskriminiert. 88 % 
der Befragten haben keine Streitigkeiten austragen müssen. Von jenen, die in Konflikte ver­
wickelt waren, gaben 38 % Wohnungs- und Landstreitigkeiten als Gründe an, weitere 27 % 
Familienstreitigkeiten (UNHCR 22.3.2022).
Erreichbarkeit: Einen regelmäßigen internationalen Direktflugverkehr nach Mogadischu gibt 
es von und nach Nairobi (Kenia), Entebbe (Uganda), Addis Abeba (Äthiopien), Dschibuti, Dubai 
(VAE), Doha (Katar), Jeddah (Saudi Arabien) und Istanbul (Türkei) (MBZ 6.2023). Internatio­
nale Fluglinien, welche den Flughafen bedienen, sind u. a. Turkish Airlines, Ethiopian Airlines, 
Qatar Airways, FlyDubai und Air Arabia, heimische Fluglinien sind u.a. Jubba Airways, Daalo Air­
lines und Somali Airlines (HO 15.6.2024). Insgesamt verzeichnet der Flughafen der Hauptstadt 
401
408

Go to next pages