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Frühjahr 2018 unterstützt die sogenannte EU-IOM Joint Initiative for Migrant Protection and Re­
integration v. a. in Libyen und Äthiopien somalische Migranten, die in ihr Heimatland zurück­
kehren wollen. Die Leistungen umfassen Beratung zu Möglichkeiten der Rückkehr sowie der 
Integration in den lokalen Arbeitsmarkt. Außerdem wird die Entwicklung von standardisierten 
Rückführungsverfahren nach Somaliland gefördert (AA 23.8.2024).
UNHCR und die Universität von Hargeysa betreiben gemeinsam die Hargeysa Legal Clinic. Dort 
wird u. a. Rückkehrern kostenlose Rechtsberatung und -Hilfe geleistet. Die Legal Clinic kann 
auch mit Unterkünften helfen (LAW-A/STDOK/SEM 4.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ INGO-C/STDOK/SEM - Internationale NGO C (Autor), Staatssekretariat für Migration [Schweiz] 
(Herausgeber), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] 
(Herausgeber) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ INGO-F/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Internationale NGO 
F, Senior Aid Official (Autor) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ IOM - International Organization for Migration (2.3.2023): Information on the socio-economic situation 
in Somalia/Somaliland; Anfragebeantwortung an die Staatendokumentation, per e-Mail
■ IRARA/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), International Return 
and Reintegration Assistance (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen 
und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ LAW-A/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Lawyer A (Autor) 
(4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ NDRA/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumentati­
on des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), National Displacement 
and Refugee Agency [Somaliland] (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (11.2022): Asylländerbericht Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2082923/SOMA_ÖB-Bericht_2022_11.pdf , Zugriff 6.10.2023 
[Login erforderlich]
■ SNST-T/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Somali National 
Staff T (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ SOMNAT/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendoku­
mentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Somaliland 
National (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ Spiegel - Spiegel, Der (1.3.2021): A Miracle on the Horn of Africa, https://www.spiegel.de/internati
onal/world/boom-in-somaliland-a-miracle-on-the-horn-of-africa-a-c7fb91cc-4b0a-4561-977d-dd9
85cf48256, Zugriff 13.10.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices - Somalia, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p
ractices/somalia, Zugriff 23.4.2024
■ VSLT - Visit Somaliland Tourism [Somaliland] (2024): Find a Flight to Somaliland, https://visitsomalil
and.net/find-a-flight-to-somaliland , Zugriff 16.7.2024
■ Wria/SEM/STDOK - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Rashid Wria (Autor), 
Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) 
(5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
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Letzte Änderung 2024-11-27 07:23
Die meisten Personen, die nach 1991 geboren worden sind, wurden nie offiziell registriert. Soma­
lia hat eine der niedrigsten Registrierungsraten weltweit, die Geburtenregistrierungsrate wurde 
2014 für ganz Somalia (inkl. Somaliland) auf nur rund 3 % geschätzt (ÖB Nairobi 10.2024). Nach 
anderen Angaben sind 6 % der Kinder unter fünf Jahren registriert (MBZ 6.2023; vgl. UNICEF 
1.2022). Seit dem Fall von Siad Barre im Jahr 1991 herrscht in Somalia eine „ dokumentenlose“
Gesellschaft. Normalerweise identifizieren sich Somalis durch Dialekt und Clanzugehörigkeit 
(LIFOS 9.4.2019, S. 13; vgl. MBZ 6.2023). Somalia hat mit 77 % den weltweit höchsten Prozent­
satz an Menschen, die über keinen staatlichen Identitätsnachweis, über keine Papiere verfügen 
(ÖB Nairobi 10.2024; vgl. UNSC 10.10.2022; UNHCR 22.12.2021a, S. 43ff).
Quellen
■ LIFOS - LIFOS-Migrationsverket [Schweden] (9.4.2019): Somalia - Folkbokförning, medborgarskap 
och identitetshandlngar, https://www.ecoi.net/en/file/local/2007147/190423300.pdf, Zugriff 7.5.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (6.2023): General country of origin informa­
tion report on Somalia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103761/General_COI_report_Somalia_Ju
ne_2023.pdf, Zugriff 29.4.2024
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (22.12.2021a): Citizenship and State­
lessness in the Horn of Africa, https://www.ecoi.net/en/file/local/2065866/61c97bea4.pdf , Zugriff 
12.3.2024
■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (1.2022): A statistical update of 
birth registration in Africa, https://data.unicef.org/resources/a-statistical-update-on-birth-registratio
n-in-africa/, Zugriff 20.6.2024
■ UNSC - United Nations Security Council (10.10.2022): Letter dated 10 October 2022 from the Chair 
of the Security Council Committee pursuant to resolution 751 (1992) concerning Somalia addressed 
to the President of the Security Council: Letter dated 1 September 2022 from the Panel of Experts 
on Somalia addressed to the Chair of the Security Council Committee pursuant to resolution 751 
(1992) concerning Somalia [S/2022/754], https://www.ecoi.net/en/file/local/2081261/N2263844.pdf, 
Zugriff 11.10.2023
25.1 Süd-/Zentralsomalia, Puntland
Letzte Änderung 2025-01-16 14:11
ImMärz2023 wurde die National Identification and Registration Authority Bill verabschiedet. 
Theoretisch wird damit jedem somalischen Bürger ermöglicht, seine Identität erfassen zu lassen 
und dadurch Zugang zu staatlichen Dienstleistungen zu erhalten (Sahan/SWT 31.5.2023). Tat­
sächlich gab es schon zuvor im Aufbau befindliche Register der Bundesstaaten. Am weitesten 
entwickelt sind dabei jene von Benadir und Puntland (Landinfo 6.3.2020).
Verbreitung: Aufgrund der schwachen Regierungsführung und Fragilität des somalischen Staa­
tes ist der Zugang zur zivilrechtlichen Registrierung von Geburten, Ehen und Todesfällen wei­
terhin meist auf städtische Zentren beschränkt (Omer2/ALRC 17.3.2023). Nach staatlichen 
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Angaben besitzen nur rund 15 % der Erwachsenen (Menschen über 15 Jahren) einen Identi­
tätsnachweis und nur 4,1 % einen Reisepass (GN 28.3.2023b). Nur wenige Somali können die 
erforderlichen Mittel aufbringen, um einen Reisepass zu erhalten (ÖB Nairobi 10.2024). Einen 
Pass besitzen nur Personen in formellen Anstellungen (UNHCR 22.12.2021a, S. 43ff) oder jene, 
die ins Ausland reisen (UNHCR 22.12.2021a, S. 43ff; vgl. LIFOS 9.4.2019, S. 13). Aufgrund 
der Notwendigkeit der Identitätsfeststellung insbesondere hinsichtlich Mobiltelefonie und mobile 
Überweisungen gewinnen Ausweise aber insgesamt an Relevanz (Omer2/ALRC 17.3.2023). 
Am häufigsten Verwendung finden laut einem Experten der Reisepass und Dienstausweise von 
Behörden (AQSOM 4 6.2024). Hingegen haben nur wenige Menschen eine offizielle Heirats­
urkunde, die Ehe ist auch ohne eine solche offiziell und staatlich anerkannt (SOMEN/STDOK/
SEM 4.2023).
Verlässlichkeit (Identität): (siehe auch Bewegungsfreiheit / Süd-/Zentralsomalia / Meldewesen) 
Möchte jemand ein Dokument beantragen, dann muss er sich an jene Lokalbehörde wenden, 
wo er geboren wurde oder lebt (LIFOS 9.4.2019, S. 15f). Nachdem in Somalia kein Perso­
nenstandsverzeichnis existiert, erfolgt die Ausstellung von Dokumenten allein aufgrund der 
mündlichen Angaben des Antragstellers (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. Landinfo 14.6.2018, S. 17) 
und ggf. anwesender Zeugen und Verwandten (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. Landinfo 14.6.2018, 
S. 17; LIFOS 9.4.2019, S. 15f). Die Person selbst wird interviewt und nach dem Ältesten befragt, 
mit welchem ggf. Kontakt aufgenommen wird (LIFOS 9.4.2019, S. 15f). Denn die verlässliche 
Feststellung von Identitäten erfolgt – neben Verwandten – oft durch Älteste eines Dorfes (ÖB 
Nairobi 10.2024). Die Daten z. B. im Reisepass beruhen jedenfalls auf den mündlichen Angaben 
des Antragstellers. Es gibt keine Hinweise, wonach die vom Antragsteller zur Verfügung ge­
stellten Informationen systematisch überprüft werden, indem z. B. mit der Bezugsperson (i.d.R. 
Clanvertreter) Kontakt aufgenommen wird (Landinfo 31.3.2022).
Folglich kann es bei Angaben, die zur Ausstellung eines Dokuments gemacht werden müssen,  
leicht zu Falschangaben kommen. Zusätzlich fördern schwache Institutionen, niedrige Gehälter 
und eine Kultur der Korruption die Bestechlichkeit von Beamten, welche Dokumente ausstellen. 
Auch die starken Loyalitäten, die auf dem Clansystem beruhen, kommen hier zu tragen. In das 
System der Identifizierung einzelner Personen kann folglich nicht viel Vertrauen gelegt werden 
(LIFOS 9.4.2019, S. 34ff). Es besteht keine Möglichkeit, über amtliche Register verlässliche 
Auskünfte über somalische Staatsangehörige zu erhalten (AA 23.8.2024). Laut einer Quelle 
der FFM Somalia 2023 ist es nicht möglich, den Inhalt somalischer Dokumente zu verifizieren 
(KONS/STDOK/SEM 4.2023).
Verlässlichkeit (Dokumente): Für Somalier ist es generell einfach, echte Dokumente unwahren 
Inhalts zu besorgen, darunter auch unrichtige Pässe der Nachbarländer Dschibuti, Äthiopien 
und Kenia. In Somalia selbst, aber auch z. B. im Stadtteil Eastleigh in Nairobi, werden gefälsch­
te somalische Reisepässe ebenso wie zahlreiche andere gefälschte Dokumente zum Verkauf 
angeboten (AA 23.8.2024). Es ist einfach, an gefälschte Dokumente oder Dokumente mit fal­
schem Inhalt zu gelangen. Mit Hilfe von sogenannten „ Fixern“ können Identitätsdokumente 
arrangiert werden (MBZ 6.2023). In ganz Ostafrika gibt es einen erheblichen Schwarzmarkt für 
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illegal hergestellte Standesurkunden und Reisedokumente (Omer2/ALRC 17.3.2023). Doku­
menten mangelt es insgesamt an nachweisbaren Grundlagen und Verlässlichkeit der Angaben. 
Dieser Umstand öffnet die Tür für Betrug und Missbrauch. Personen mit fünf verschiedenen 
Reisedokumenten und fünf darin anderslautenden Namen sind keine Seltenheit. Hinzu kom­
men erschwerend die häufige Namensgleichheit bzw. verschiedene Namensschreibweisen (ÖB 
Nairobi 10.2024).
Ministerien und kommunale Behörden verwenden gesetzlich vorgeschriebene Stempel für die 
Ausstellung offiziell genehmigter Dokumente. Die Verwendung dieser Stempel wird nicht immer 
ordnungsgemäß kontrolliert (Omer2/ALRC 17.3.2023). An unterschiedlichen städtischen Behör­
den werden Identitätsdokumente ausgestellt, wobei es für deren Ausstellung unterschiedlichste 
Kriterien gibt. Ein Regierungsvertreter hat gegenüber dem Expertenrat der UN angegeben, dass 
man alleine in Mogadischu binnen eines Tages zwanzig verschiedene Geburtsurkunden bekom­
men könnte. Eine Finanzinstitution hat angegeben, dass es Fälle gibt, wo eine Person mit drei 
unterschiedlich lautenden Identitätsdokumenten versucht hat, Bankkonten zu eröffnen (UNSC 
10.10.2022).
Selbst eine Bestätigung der Echtheit eines Dokuments würde keine Rückschlüsse auf die inhalt­
liche Richtigkeit ermöglichen (AA 23.8.2024). Gleichzeitig kann die Echtheit von Dokumenten 
bzw. Urkundenüberprüfungen hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit bzw. des Wahrheitsgehalts 
keinesfalls überprüft werden (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. MBZ 6.2023).
Reisepässe: Die Ausstellung eines Passes erfolgt in Mogadischu innerhalb weniger Wochen 
ohne Problem, die Kosten betragen 90-100 US-Dollar. Für die Beantragung ist die Vorlage einer 
Geburtsurkunde notwendig (FIS 7.8.2020b, S. 45). Ausgestellt werden Pässe in Mogadischu 
und wenigen anderen somalischen Städten sowie an einigen Botschaften (UNHCR 22.12.2021a, 
S. 43ff). Insgesamt ist die Ausstellung von Reisepässen von Betrug und Korruption gekenn­
zeichnet, die Integrität dieses Dokuments ist untergraben (ÖB Nairobi 10.2024). Aufgrund von 
Sorgen hinsichtlich des Ausstellungsprozesses bzw. wegen weitverbreitetem Passbetrug erken­
nen nur wenige Staaten den somalischen Reisepass als gültiges Reisedokument an (UNHCR 
22.12.2021a, S. 43ff; vgl. ÖB Nairobi 10.2024).
ID-Karte (Personalausweis): Im September 2023 begann die Ausgabe von ID-Karten, mit wel­
chen einerseits unterschiedliche staatliche Dienste und Finanzdienstleistungen und andererseits 
eine digitale Registrierung der Identität verknüpft sein sollen (VOA/O. Hassan 16.9.2023). Laut 
Experten wird dieser Personalausweis von der staatlichen NIRA ausgestellt, ist aber noch nicht 
weit verbreitet. Es gibt nur wenige Stellen, wo sich ein Bürger registrieren lassen kann (AQSOM 
4 6.2024).
Sugnaanta: Dieses Dokument dient als eine Art Identitätsnachweis und wird von der Stadtver­
waltung in Mogadischu ausgestellt (SOMEN/STDOK/SEM 4.2023).
Personenstandsdokumente: Hinsichtlich der Ausstellung von Zivilstandsurkunden gibt es kei­
nen klaren Rechtsrahmen. Dokumente können von Kommunalverwaltungen, lokalen und re­
gionalen Gerichten oder vom Innenministerium ausgestellt werden (Omer2/ALRC 17.3.2023). 
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Lokale Behörden sind zunehmend für die Ausstellung von Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkun­
den verantwortlich (Omer2/ALRC 17.3.2023; vgl. SOMEN/STDOK/SEM 4.2023). Öffentliche und 
private Krankenhäuser dürfen nur Geburtsanzeigen ausstellen, die später zur Ausstellung von 
Geburtsurkunden verwendet werden (Omer2/ALRC 17.3.2023). Die große Mehrheit somalischer 
Geburtsurkunden ist entweder gefälscht oder sonst für einen Identitätsnachweis unbrauchbar 
(LIFOS 9.4.2019, S. 34f). Geburtsurkunden mit falschen Einträgen können gekauft werden (FIS 
7.8.2020b, S. 45).
In Puntland erhalten nicht-puntländische Somali zwar keinen puntländischen Ausweis; sie kön­
nen aber eine Personalurkunde erhalten (Warqadda Sugnaanta), wo ihre eigentliche Herkunft 
eingetragen ist. Für IDPs aus anderen Teilen Somalias gibt es in Puntland eigene ID-Karten 
(LIFOS 9.4.2019, S. 17).
Ehen werden vor einem Schariagericht geschlossen und auch wieder aufgelöst. Die Scharia-Ge­
richte bzw. der Sheikh können Ehe- und Scheidungsurkunden ausstellen (ÖB Nairobi 10.2024; 
vgl. SOMEN/STDOK/SEM 4.2023). Die Urkunde des Sheikh bildet die Basis für die offizielle 
Heiratsurkunde. Eine solche kann von lokalen Gerichten ausgestellt und vom Justizministerium 
und vom Außenministerium beglaubigt werden. Ausgestellt werden sie etwa an Gerichten in Kis­
mayo, Garoowe oder Bezirksgerichten in Mogadischu (SOMEN/STDOK/SEM 4.2023). Es gibt 
kein zentrales Verzeichnis, das die Akte der Gerichte nachprüfbar macht (ÖB Nairobi 10.2024). 
Es gibt keine Zivilehe (Landinfo 14.6.2018, S. 7).
In Somalia selbst wird keine Urkunde hinsichtlich einer Pflegschaft benötigt. Manchmal benötigt 
man für außerhalb oder benötigen Pflegeeltern wenn z. B. für ein Kind, das nicht das eigene ist, 
ein Reisepass beantragt wird, eine declaration of responsibility. Wenn die natürlichen Eltern des 
Kindes nicht befragt werden können, benötigen die Antragsteller Zeugen, welche bestätigen, 
dass die Antragsteller tatsächlich für das Kind sorgen (SOMEN/STDOK/SEM 4.2023).
Minderheiten: Für Angehörige ethnischer Minderheiten kann es mitunter schwierig werden, 
einen Reisepass zu erhalten. Sie müssen den somalischen Behörden gegenüber „ nachweisen“, 
dass sie aus Somalia stammen – meist durch die Darstellung entsprechender Sprachkenntnisse, 
aber auch durch Nennung einer prominenten Bezugsperson (z. B. ein Abgeordneter). Dies gilt 
insbesondere für Bantu und Bajuni, nicht unbedingt für Benadiri (Landinfo 31.3.2022).
Ausstellung an nicht-somalische Personen: Der Begriff „ Somali“ im somalischen Staatsbür­
gerschaftsgesetz aus dem Jahr 1962 umfasst alle ethnischen Somali. Für die Ausstellung eines 
Reisepasses ist es nicht entscheidend, ob eine Person aus Somalia kommt oder in Somalia lebt. 
Vielmehr ist relevant, ob die Person ethnisch Somali ist. Auch ethnische Somali aus Äthiopien, 
Dschibuti oder Kenia können somalische Reisepässe erhalten. Natürlich spielt die Angabe des 
Clans hier eine relevante Rolle (Landinfo 31.3.2022). Auch eine Quelle der FFM Somalia 2023 
betont, dass Dokumente an nicht-somalische Somali - etwa aus Kenia - ausgestellt werden 
(KONS/STDOK/SEM 4.2023).
Somalische Dokumente für Somaliländer: Siehe Dokumente / Somaliland
Quellen
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■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ AQSOM 4 - Anonymisierte Quelle Somalia 4 (6.2024): Expertengespräche
■ FIS - Finnische Einwanderungsbehörde [Finnland] (7.8.2020b): Somalia: Fact-Finding Mission to 
Mogadishu in March 2020, https://migri.fi/documents/5202425/5914056/Somalia Fact-Finding Mis­
sion to Mogadishu in March 2020.pdf/2f51bf86-ac96-f34e-fd02-667c6ae973a0/Somalia Fact-Finding 
Mission to Mogadishu in March 2020.pdf?t=1602225617645, Zugriff 12.10.2023
■ GN - Goobjoog News (28.3.2023b): Only 4% of Somalis have a form of national identity-report, 
https://en.goobjoog.com/only-4-of-somalis-have-a-form-of-national-identity-report , Zugriff 
16.1.2024
■ KONS/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Konsultate von Ös­
terreich und der Schweiz (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und 
Asyl [Österreich] (Herausgeber) (4.2023): Gespräche im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (31.3.2022): 
Somalia – Statsborgerskap, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2022/03/Respons-Somalia-Sta
tsborgerskap-31032022.pdf, Zugriff 7.5.2024
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (6.3.2020): So­
malia - Identitetsdokumenter, sivilregistrering og offentlig forvaltning, https://landinfo.no/wp-content
/uploads/2020/03/Somalia-temanotat-Identitetsdokumenter-sivilregistrering-og-offentlig-forvaltning
-06032020.pdf, Zugriff 20.6.2024
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (14.6.2018): 
Somalia: Marriage and divorce, https://www.ecoi.net/en/file/local/2013990/Report-Somalia-Marriag
e-and-divorce-14062018-2.pdf , Zugriff 12.3.2024
■ LIFOS - LIFOS-Migrationsverket [Schweden] (9.4.2019): Somalia - Folkbokförning, medborgarskap 
och identitetshandlngar, https://www.ecoi.net/en/file/local/2007147/190423300.pdf, Zugriff 7.5.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (6.2023): General country of origin informa­
tion report on Somalia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2103761/General_COI_report_Somalia_Ju
ne_2023.pdf, Zugriff 29.4.2024
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ Omer2/ALRC - Ahmed Omer 2, Africa Legal Risk Control Ltd (17.3.2023): Somali Family Law & 
Practice. An Expert Report (Bericht i.A. der österreichischen und deutschen Botschaften in Nairobi); 
per e-Mail
■ Sahan/SWT - Somali Wire Team (Autor), Sahan (Herausgeber) (31.5.2023): Somalia’s displaced 
population: Urban and unidentified, in: The Somali Wire Issue No. 547, per e-Mail
■ SOMEN/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Somali Embassy 
Nairobi [Somalia] (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl 
[Österreich] (Herausgeber) (4.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (22.12.2021a): Citizenship and State­
lessness in the Horn of Africa, https://www.ecoi.net/en/file/local/2065866/61c97bea4.pdf , Zugriff 
12.3.2024
■ UNSC - United Nations Security Council (10.10.2022): Letter dated 10 October 2022 from the Chair 
of the Security Council Committee pursuant to resolution 751 (1992) concerning Somalia addressed 
to the President of the Security Council: Letter dated 1 September 2022 from the Panel of Experts 
on Somalia addressed to the Chair of the Security Council Committee pursuant to resolution 751 
(1992) concerning Somalia [S/2022/754], https://www.ecoi.net/en/file/local/2081261/N2263844.pdf, 
Zugriff 11.10.2023
■ VOA/O. Hassan - Mohamed Olad Hassan (Autor), Voice of America (Herausgeber) (16.9.2023): 
Somalia’s Digital ID Revolution: A Journey From Standstill to Progress, https://www.voanews.co
m/a/somalia-s-digital-id-revolution-a-journey-from-standstill-to-progress/7271250.html , Zugriff 
29.5.2024
410
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25.2 Somaliland
Letzte Änderung 2025-01-16 14:10
In Somaliland gibt es eine einigermaßen funktionierende Verwaltung (AA 23.8.2024; vgl. ÖB 
Nairobi 10.2024). Die Behörden stellen auch Dokumente aus. Da die Republik Somaliland jedoch 
nicht anerkannt wird, besitzen diese Dokumente international keine Gültigkeit (AA 23.8.2024).
Verlässlichkeit: Laut einer Quelle gestaltet sich die Dokumentensicherheit in Somaliland 
grundsätzlich nicht sehr viel besser als im übrigen Somalia (ÖB Nairobi 10.2024; vgl. UNHCR 
22.12.2021a, S. 45/31).
Reisepässe: Somaliländische Reisepässe werden nur von Äthiopien als Reisedokument ak­
zeptiert (UNHCR 22.12.2021a, S. 45). Nach anderen Angaben erkennen auch die Türkei und die 
VAE diese Pässe an (ÖB Nairobi 10.2024). Nach Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 
tun dies Äthiopien, Dschibuti, Kenia und die VAE. Der Reisepass ist demnach in Somaliland 
nicht sehr verbreitet (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023).
ID-Karte (Personalausweis): Hinsichtlich der ID-Karte erhalten registrierte Personen eine 
zwölfstellige ID-Nummer, die sie ihr Leben lang behalten. Eine somaliländische ID-Karte kann 
in jeder Regionalhauptstadt Somalilands beantragt werden (LIFOS 9.4.2019, S. 14/26) - z. B. 
in Berbera. Bearbeitet werden Anträge zentral in Hargeysa, wo auch die ID-Karte ausgestellt 
wird. Während der Vorgang bei Antragstellung in der Hauptstadt binnen eines Tages mit der 
Ausstellung des Ausweises enden kann, dauert er außerhalb bis zu einem Monat (SOMNAT/
STDOK/SEM 5.2023; vgl. YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023).
Die ID-Karte wird zunehmend relevanter, wenn es um die Inanspruchnahme öffentlicher Dienste 
geht (UNHCR 22.12.2021a, S. 45). Lokale Steuern und öffentliche Dienste auf kommunaler Ebe­
ne werden damit verknüpft. Aufgrund der Notwendigkeit in Zusammenhang mit Mobiltelefonie 
und mobilen Überweisungen werden Dokumente immer relevanter (Omer2/ALRC 17.3.2023). 
Die ID-Karte wird u. a. für folgende Leistungen benötigt: Kauf einer SIM-Karte; Registrierung 
bei den Bezahldiensten Zaad oder eDahab; Ausstellung von Dokumenten (z. B. Führerschein); 
Notariatsakte; Kontoeröffnung; Anmietung von Immobilien (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Auch 
eine formelle Anstellung ist ohne ID-Karte nicht möglich (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Das 
e-Government verlinkt viele Aspekte, etwa die Telefonnummer mit der ID-Nummer und diese 
wiederum mit dem Finanzministerium. Wenn Eigentum oder Fahrzeuge eingetragen sind, erhält 
man automatisch eine Notifizierung über fällige Steuern. Diese können dann über das Han­
dy bezahlt werden, und auch die Zahlungsbestätigung erhält man auf sein Telefon (SNST-T/
STDOK/SEM 5.2023). An Checkpoints wird zwar vermehrt nach der ID-Karte gefragt, es ist aber 
(noch) nicht nachteilig, wenn keine mitgeführt wird (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023).
Personenstandsdokumente: Es gibt keine Zivilehe. Nach älteren Angaben erfolgen Eheschlie­
ßungen v. a. in Städten bei religiös-staatlichen Stellen (regionale Schariagerichte in Laascaa­
nood, Ceerigaabo, Borama, Hargeysa, Berbera, Burco). Dort werden auch Eheurkunden aus­
gestellt, und dort geschlossene Ehen werden dem Ministerium für Meldewesen (Ministry of Re­
gistration) in Hargeysa gemeldet (Landinfo 14.6.2018, S. 20).
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418

Eine Eheschließung erfolgt zuerst in einer religiösen Zeremonie bei einem gerichtlich registrier­
ten Sheikh. Dieser stellt eine Urkunde aus (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Laut einer Quelle 
der FFM Somalia 2023 ist das vom Sheikh ausgestellte Dokument eher informell gestaltet 
(handschriftlich und nicht standardisiert) (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Danach wird die Ehe 
beim Bezirksgericht registriert und von dort eine offizielle (amtliche) Heiratsurkunde ausgestellt 
(SNST-T/STDOK/SEM 5.2023; vgl. SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Notwendig dafür sind nach 
Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 die Bescheinigung vom Sheikh und zwei Zeugen, 
die vor dem Gericht schwören, dass der Antragsteller tatsächlich mit der angegebenen Person 
verheiratet ist. Das danach ausgestellte Zertifikat wird an das Justizministerium weitergeleitet, 
wo es bestätigt wird. Falls die Heiratsurkunde außerhalb des Landes verwendet wird, muss 
diese auch noch vom Außenministerium bestätigt werden (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023).
Geburtsurkunden werden in erster Linie bei Spitalsgeburten ausgestellt (SNST-T/STDOK/SEM 
5.2023; vgl. YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023; SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). In Berbera stam­
men die Urkunden von der Stadtverwaltung (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Für Geburten 
aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren gibt es kein staatliches Register (SOMNAT/STDOK/
SEM 5.2023).
Verbreitung: Es ist immer noch üblich, dass Menschen ohne jegliche Dokumente leben, auch 
wenn sich dies ändert. Es gibt nach wie vor kein Gesetz, das den Besitz von Dokumenten 
vorschreibt (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Der Expertenrat der UN gibt an, dass es Somali­
land gelungen ist, an den Großteil der Bevölkerung erfolgreich Personalausweise auszugeben. 
Diese Ausweise können mit Staatsleistungen verknüpft werden (UNSC 10.10.2022). Aufgrund 
dieser Notwendigkeiten sind laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 gerade in den Städten 
viele Menschen im Besitz einer ID-Karte. Auf dem Land ist diese weniger notwendig und daher 
auch weniger verbreitet (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Laut einer anderen Quelle haben immer 
mehr Menschen eine ID-Karte, da diese für die Registrierung bei Bezahldiensten notwendig ist, 
und die Karte von der Regierung beworben wird (YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023).
Im Spital geborene Kinder werden registriert (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023) und erhalten eine 
Geburtsurkunde. Hausgeburten werden nach wie vor nicht registriert (SNST-T/STDOK/SEM 
5.2023; vgl. YOVENCO/STDOK/SEM 5.2023). Laut einer Quelle der FFM Somalia 2023 kennen 
in erster Linie Menschen aus urbanen und gebildeten Kreisen - und hier v. a. die jungen - ihr 
exaktes Geburtsdatum (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Eine andere Quelle erklärt, dass zu 
Hause geborenen Kindern oft nur das Jahr ihrer Geburt bekannt ist (SNST-T/STDOK/SEM 
5.2023).
Nach Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 ist es heute in Somaliland üblich, dass für 
ein frisches Ehepaar eine Heiratsurkunde vom Gericht ausgestellt wird (SNST-T/STDOK/SEM 
5.2023). Nach Angaben einer anderen Quelle lassen sich nicht alle Ehepaare ihre Ehe vom 
Bezirksgericht bestätigen. Dies tun demnach nur diejenigen, die eine Heiratsurkunde benötigen 
(SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023). Die Urkunde spielt v. a. im Rahmen einer Erbschaft eine 
bedeutende Rolle. Auch bei Finanztransaktionen muss mitunter das Eheverhältnis durch eine 
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Heiratsurkunde nachgewiesen werden (SNST-T/STDOK/SEM 5.2023). Benötigt wird sie z. B. 
auch, um in den Flitterwochen ein Hotel buchen zu können (SOMNAT/STDOK/SEM 5.2023).
Ausstellung an Nicht-Somaliländer: Laut somaliländischem Innenministerium ist es für An­
gehörige von als nicht-somaliländisch definierten Clans unmöglich, einen Personalausweis zu 
erhalten. Lediglich hinsichtlich der Angehörigen von Clans, die auf beiden Seiten der somalilän­
disch-äthiopischen Grenze leben, könnte es hier zur Ausstellung somaliländischer Dokumente 
kommen (STDOK/SEM 2017).
Somalische Dokumente für Somaliländer: Da Somalia alle Somaliländer als somalische 
Staatsbürger erachtet, können diese auch einen somalischen Pass erhalten (UNHCR 22.12.2021a, 
S. 45). Nach Angaben einer Quelle der FFM Somalia 2023 verfügen viele Somaliländer über 
den somalischen Reisepass. Laut dieser Quelle gibt es im Land mehrere Büros, die einen Pass 
organisieren können. Eine Privatfirma wurde von der somalischen Bundesregierung autorisiert, 
Anträge entgegenzunehmen und biometrische Daten abzunehmen. Diese werden nach Moga­
dischu weitergeleitet. Zur Verifizierung der Identität muss eine somaliländische ID-Karte oder 
eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Während der Pass in Mogadischu ca. 120 US-Dollar 
kostet, schlägt dieser Vorgang in Somaliland mit 300 US-Dollar zu Buche (SNST-T/STDOK/
SEM 5.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Bundesrepublik Somalia, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/app/nodes/30275841, Zugriff 
4.9.2024 [Login erforderlich]
■ Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen] (14.6.2018): 
Somalia: Marriage and divorce, https://www.ecoi.net/en/file/local/2013990/Report-Somalia-Marriag
e-and-divorce-14062018-2.pdf , Zugriff 12.3.2024
■ LIFOS - LIFOS-Migrationsverket [Schweden] (9.4.2019): Somalia - Folkbokförning, medborgarskap 
och identitetshandlngar, https://www.ecoi.net/en/file/local/2007147/190423300.pdf, Zugriff 7.5.2024
■ ÖB Nairobi - Österreichische Botschaft Nairobi [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht zu Somalia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2116331/SOMA_ÖB-Bericht_2024_10.pdf , Zugriff 22.10.2024 
[Login erforderlich]
■ Omer2/ALRC - Ahmed Omer 2, Africa Legal Risk Control Ltd (17.3.2023): Somali Family Law & 
Practice. An Expert Report (Bericht i.A. der österreichischen und deutschen Botschaften in Nairobi); 
per e-Mail
■ SNST-T/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendokumen­
tation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Somali National 
Staff T (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ SOMNAT/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendoku­
mentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), Somaliland 
National (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
■ STDOK/SEM - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich], 
Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (2017): Informationen aus den Protokollen der FFM Somalia 
2017
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (22.12.2021a): Citizenship and State­
lessness in the Horn of Africa, https://www.ecoi.net/en/file/local/2065866/61c97bea4.pdf , Zugriff 
12.3.2024
■ UNSC - United Nations Security Council (10.10.2022): Letter dated 10 October 2022 from the Chair 
of the Security Council Committee pursuant to resolution 751 (1992) concerning Somalia addressed 
to the President of the Security Council: Letter dated 1 September 2022 from the Panel of Experts 
on Somalia addressed to the Chair of the Security Council Committee pursuant to resolution 751 
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(1992) concerning Somalia [S/2022/754], https://www.ecoi.net/en/file/local/2081261/N2263844.pdf, 
Zugriff 11.10.2023
■ YOVENCO/STDOK/SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (Herausgeber), Staatendoku­
mentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber), YOVENCO 
Berbera (Autor) (5.2023): Interview im Rahmen der FFM Somalia 2023
26 Impressum
Herausgegeben von der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 
Wien (BFA - https://bfa.gv.at), Österreich
Telefon: +43 59133 98 7271
Mail: BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at
https://staatendokumentation.at
https://cloud.staatendokumentation.at
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