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Kräften gehören Sicherheitskräfte des Bundes, die Präsidentengarde, Polizeikräfte, Sicherheits­
kräfte der BRA, zahlreiche private Sicherheitsfirmen und Clanmilizen (EUAA 5.2025). Mit Stand 
September 2023 verfügte die Stadt mit ca. 18.000 Mann - davon 5.000-6.000 Polizisten - über 
ausreichend Sicherheitskräfte (Sahan/SWT 6.9.2023). Diese wurden aber im Zuge der Kampf­
handlungen in Zentralsomalia ausgedünnt, im März 2025 wurden sogar je 1.000 Polizisten und 
Gefängnispersonal aus Mogadischu an die Front geschickt (BMLV 2.7.2025). In jedem Bezirk 
gibt es eine Polizeistation (Sahan/SWT 6.9.2023).
Insgesamt reicht die gegebene Stärke der unterschiedlichen Sicherheitskräfte weiterhin nicht 
aus, um Aktivitäten der al Shabaab gänzlich zu unterbinden (BMLV 2.7.2025). Auch eine weitere 
Quelle vertritt die Ansicht, dass die somalischen Sicherheitskräfte nicht in der Lage sind, der 
von al Shabaab ausgehenden Bedrohung für die gesamte Region Benadir entgegenzutreten 
(UNSC 10.10.2022). Unter den Sicherheitskräften herrscht mangelnde Koordination und Kom­
munikation, dafür aber Korruption. Und gleichzeitig erschweren fehlende Personalausweise und 
Register (etwa für Fahrzeuge) und Adressen die Sicherheitskontrolle (Sahan/SWT 7.11.2022). 
Zudem musste die Polizei in den vergangenen Jahren mit einem wachsenden Drogenmilieu und 
Bandenwesen sowie mit al Shabaab und einer zunehmenden Politisierung der Sicherheitskräfte 
unter dem Ex-Präsident Farmaajo kämpfen (Sahan/SWT 6.9.2023). Aufgrund fehlender Trup­
pen wurden über 1.000 Polizisten und auch hunderte Mann Gefängnispersonal aus Mogadischu 
abgezogen und an die Front in Zentralsomalia geworfen (STDOK/BMLV 10.4.2025).
Die Sicherheitskräfte können zudem nun großteils jene Gebiete kontrollieren, in welchen 
al Shabaab zuvor ungehindert agieren konnte. Zuvor verfügte die Bundesregierung nicht 
flächendeckend über ausreichend staatliche Institutionen hinsichtlich der Bereitstellung von 
Dienstleistungen für Bürger und den Schutz ihres Lebens und ihres Eigentums. Die diesbezüg­
liche Lage hat sich gebessert (BMLV 2.7.2025).
Mit Stand 2020 berichtet die finnische COI-Einheit: Die Bewohner haben eine hohe Hemm­
schwelle, um sich an die Polizei zu wenden. Das Vertrauen ist gering. Die Fähigkeit der Behör­
den, bei kleineren Delikten wie etwa Diebstahl zu intervenieren, ist derart gering, dass Menschen 
keinen Nutzen darin sehen, Anzeige zu erstatten. Hat eine Person Angst vor al Shabaab, dann 
kann ein Hilfesuchen bei der Polizei - aufgrund der Unterwanderung selbiger - die Gefahr noch 
verstärken. Die Polizei ist auch nicht in der Lage, Menschen bei gegebenen Schutzgeldforde­
rungen seitens al Shabaab zu unterstützen (FIS 7.8.2020b). Eine neuere Quelle bestätigt diese 
Angaben als aktuell (BMLV 2.7.2025).
Al Shabaab verfügt in Mogadischu über keinen permanenten Stützpunkt, ist dort aber trotzdem 
aktiv (HIPS 8.2024) bzw. unterhält die Gruppe dort ein beachtliches Netzwerk an Mitgliedern 
und Informanten (MBZ 6.2023). Das Ausmaß der Präsenz der Gruppe im Stadtgebiet ist sehr 
unterschiedlich (BMLV 2.7.2025). Dabei handelt es sich um eine verdeckte Präsenz und nicht um 
eine offen militärische (BMLV 2.7.2025; vgl. INGO-F/STDOK/SEM 4.2023, Landinfo 8.9.2022). 
In den Außenbezirken hat al Shabaab größeren Einfluss, auch die Unterstützung durch die 
Bevölkerung ist dort größer, Kaxda (ein neuer Bezirk am Nordrand der Stadt) gilt als Brutstätte 
militanter Aktivität (BMLV 2.7.2025; vgl. TSD 20.9.2023).
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EUAA fasst mehrere Quellen zusammen und berichtet: Im März 2025 ist es in mehreren Vororten 
und Randbezirken zu einem deutlichen Anstieg an Operationen von al Shabaab gekommen. Be­
wohner berichtete davon, dass sich Angehörige der Gruppe ungehindert bewegt, Kontrollpunkte 
errichtet, Patrouillen durchführt und Angriffe gestartet haben (EUAA 5.2025). Eine weitere Quelle 
berichtet, dass Mitte März 2025 in zwei Nächten größere Gruppen an Kämpfern der al Shabaab 
in Gebieten nahe der somalischen Hauptstadt gesichtet worden sind, u. a. in Ceelasha Bi­
yaha und Sinka Dheer (Sahan/SWT 17.3.2025). Schlussendlich berichtet eine Quelle, dass 
sich al Shabaab am Stadtrand verschanzt und neue Stützpunkte errichtet hat. Die wachsende 
Präsenz der Gruppe hat Befürchtungen eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs auf Mogadi­
schu hervorgerufen (SG 12.4.2025). Zwei Quellen erklären diesen Vorgang zu einer PR-Aktion, 
mit der gezielt Angst hervorgerufen werden sollte (BMLV/STDOK 6.6.2025; vgl. CT/Karr/AEI 
17.4.2025).
Al Shabaab macht ihre Präsenz insofern bemerkbar, als dass sie ihre Form der „ Moral“ umsetzt. 
So tötete die Gruppe beispielsweise Anfang März 2023 zehn Personen, denen der Verkauf 
von Drogen in den Stadtbezirken Yaqshiid und Dayniile vorgeworfen worden war (Sahan/SWT 
6.9.2023).
Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Gruppe in Mogadischu aktiv Deserteure sucht und 
liquidiert (Landinfo 8.9.2022; vgl.BMLV 2.7.2025). In Mogadischu besteht kein Risiko, von der 
Gruppe zwangsrekrutiert zu werden. Aus einigen Gegenden flüchten junge Männer sogar nach 
Mogadischu, um sich einer möglichen (Zwangs-)Rekrutierung zu entziehen. Aufgrund des mas­
siven Bevölkerungsanstiegs und der zahlreichen Jugendlichen ohne Auskommen besteht für 
al Shabaab ohnehin ein großes Rekrutierungspotenzial, das auch genutzt wird (BMLV 2.7.2025).
Die Zahl an Hit-and-Run-Angriffen auf Checkpoints der Sicherheitskräfte, die in der zweiten Jah­
reshälfte 2023 gestiegen ist, ist 2024 wieder gesunken. Al Shabaab ist aber nicht aus der Stadt 
verschwunden und verübt weiterhin gezielte Anschläge auf Regierungseinrichtungen und deren 
Vertreter bzw. auf Ziele im öffentlichen Raum, z. B. am 14.7.2024 auf das Top Coffee Restaurant 
zum Zeitpunkt des Fußball-EM-Finales mit neunToten und mindestens 20 Verwundeten oder 
am 2.8.2024 am Lido Beach mit mindestens 32 Toten und 62 Verwundeten (BMLV 2.7.2025; 
vgl. UNSC 28.10.2024). Auch der Konvoi des Präsidenten wurde am 18.3.2025 mit einem im­
provisierten Sprengsatz angegriffen (UNSC 28.3.2025). Immer wieder kommt es in Mogadischu 
auch zu Angriffen mit Mörsergranaten und Raketen – z. B. auf das internationale Halane-Ge­
lände, das auch den Flughafen umfasst (HO 28.4.2025). Generell sind die Fähigkeiten von 
al Shabaab in Mogadischu gestiegen, weil die Gruppe aufgrund der Erfolge in anderen Gebie­
ten Süd-/Zentralsomalias wieder leichter z. B. Selbstmordkommandos und große Sprengsätze in 
die Hauptstadt bringen kann (CT/Karr/AEI 17.4.2025; vgl. STDOK/BMLV 10.4.2025). Al Shaba­
ab hat u. a. Flußübergänge im Vorfeld von Mogadischu eingenommen. Mit Stand April 2025 
war (noch) kein alarmierender Anstieg an sicherheitsrelevanten Vorfällen in Mogadischu zu 
verzeichnen (STDOK/BMLV 10.4.2025).
Al Shabaab verbreitet auch weiterhin Angst (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Mogadischu ist 
eine Großstadt und steht zur Infiltrierung offen. Es ist schwer auszumachen, wer zu al Shabaab 
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gehört und wer nicht (UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Die Gruppe ist in der Lage, jede Person in 
Mogadischu ausfindig zu machen. Demnach herrscht bei den Bürgern die Angst, dass jederzeit 
etwas passieren könnte (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023).
Al Shabaab ist also auch weiterhin in der Stadt aktiv. Die Gruppe hat zahlreiche Informanten 
innerhalb der Sicherheitskräfte (IO-D/STDOK/SEM 4.2023; vgl. INGO-C/STDOK/SEM 4.2023), 
auch relevante Verwaltungsstrukturen gelten als unterwandert (Landinfo 8.9.2022; vgl. INGO-C/
STDOK/SEM 4.2023). Al Shabaab erhebt in Mogadischu von Unternehmen und wohlhabenden 
Einzelpersonen den Zakat (islamische Steuer) (BMLV 2.7.2025). Zwischen Mai und Juli 2022 
erhielten auch zahlreiche Besitzer von gemauerten oder mehrstöckigen Häusern eine Zahlungs­
aufforderung von al Shabaab. Dabei liegt die jährliche Abgabe zwischen 100 und 300 US-Dollar. 
Zudem wird die Errichtung von Häusern besteuert. Für Zahlungsverzögerungen drohen Straf­
zahlungen (Mohamed/VOA 9.11.2022).
Zivilisten:Laut einer Quelle gibt es für „ normale“ Bewohner kein echtes Sicherheitsproblem 
(ÖB Nairobi 11.1.2024). Auch andere Quellen erklären, dass „ normale“ Zivilisten im Allgemei­
nen für al Shabaab kein Ziel für Angriffe darstellen (BMLV 2.7.2025; vgl. MBZ 6.2023; Landinfo 
8.9.2022). Sie leiden auf zwei Arten an der Gewalt durch al Shabaab: Jene, die in Verbindung 
mit der Regierung stehen oder von al Shabaab als Unterstützer der Regierung wahrgenom­
men werden, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt (BMLV 2.7.2025). Allerdings kann ein 
„ in Verbindung stehen“ auch schon gegeben sein, wenn etwa Geschäftsleute - wie von der 
Regierung gefordert - an ihren Geschäften Videokameras installieren. Alleine im Oktober und 
November 2024 sind 37 Personen in Zusammenhang mit der Installation von sogenannten 
CCTV-Kameras getötet worden (SMN 30.11.2024; vgl. Halqabsi 29.10.2024). Laut dem nieder­
ländischen Außenministerium sind folgende Personen in Mogadischu einem erhöhten Risiko von 
Gewalt durch al Shabaab ausgesetzt: Regierungsvertreter, Politiker und Behördenvertreter, in-
und ausländische Sicherheitskräfte; die genannten Gruppen stellen die Hauptziele von Angriffen 
von al Shabaab dar. Daneben werden auch Wahldelegierte, Wirtschaftstreibende, Journalisten, 
Menschenrechtsaktivisten, NGO-Bedienstete und Clanälteste, die sich zur Regierung beken­
nen, zu Zielen (MBZ 6.2023). Auch andere Quellen erklären, dass al Shabaab üblicherweise 
mit Angriffen auf Sicherheitskräfte und Vertreter des Staates [„ Officials“] zielt (BMLV 2.7.2025; 
vgl. UNSC 6.10.2021). Eine weitere Quelle erklärt, dass im Wesentlichen Ausländer sowie Per­
sonen, die für diese Ausländer arbeiten, und allenfalls jene, die für die Regierung arbeiten von 
Sicherheitsproblemen betroffen sind (ÖB Nairobi 11.1.2024).
Das größte Risiko für Zivilisten, die nicht mit der Regierung in Verbindung stehen, besteht darin, 
bei Anschlägen zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein und damit zum Kollateralschaden von 
Sprengstoffanschlägen und anderer Gewalt zu werden (BMLV 2.7.2025; vgl. AQSOM 4 6.2024). 
Al Shabaab widmet Zufallsopfern nur wenig Aufmerksamkeit, die Gruppe erachtet bei Angriffen 
getötete Zivilisten als Märtyrer (Landinfo 8.9.2022), nimmt zivile Opfer in Kauf und greift im­
mer wieder stark frequentierte Örtlichkeiten an (MBZ 6.2023). Dabei handelt es sich i.d.R. um 
solche Orte, die von Regierungsvertretern und Wirtschaftstreibenden sowie Sicherheitskräften 
frequentiert werden, z. B. Restaurants, Hotels oder Einkaufszentren (Landinfo 8.9.2022; vgl. 
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BBC/Hanshi/Irungu 15.6.2025). Ein ausschließlich von der Durchschnittsbevölkerung frequen­
tierter Ort ist kein Ziel der al Shabaab. Die Hauptziele der Gruppe befinden sich in den inneren 
Bezirken: militärische Ziele, Regierungseinrichtungen und das Flughafenareal. Die Außenbezir­
ke hingegen werden von manchen als die sichersten Teile der Stadt erachtet, da es dort so gut 
wie nie zu größeren Anschlägen kommt. Allerdings kommt es dort öfter zu gezielten Tötungen 
(BMLV 2.7.2025).
Generell unterstützt die Zivilbevölkerung von Mogadischu nicht die Ideologie von al Shabaab. Am 
Stadtrand ist die Unterstützung größer, die meisten Bewohner sind al Shabaab gegenüber aber 
negativ eingestellt. Sie befolgen die Anweisungen der Gruppe nur deshalb, weil sie Repressalien 
fürchten. Al Shabaab agiert wie eine Mafia: Sie droht jenen mit ernsten Konsequenzen, welche 
sich Wünschen der Gruppe entgegensetzen (BMLV 2.7.2025; vgl. FIS 7.8.2020b).
Auf die Frage nach den größten Gefahren im täglichen Leben in Mogadischu erklärt eine Quelle 
der FFM Somalia 2023: Erstens Erpressung durch al Shabaab; die Gruppe versucht immer, an 
Geld zu kommen. Daher besteht immer das Risiko, von ihr einen Drohanruf oder eine bedrohliche 
Textnachricht zu erhalten. Zweitens besteht für einen Durchschnittsbürger zwar kein Risiko, 
gezielt angegriffen zu werden; aber natürlich besteht immer das Risiko, zur falschen Zeit am 
falschen Ort zu sein (UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Auch eine andere Quelle nennt dieses 
Risiko (wrong Place, wrong Time). Demnach werden Normalbürger nicht angegriffen. Es muss 
immer ein bestimmtes Interesse an einer Person herrschen (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). 
Eine Quelle gibt zu bedenken, dass man sich in Mogadischu nicht so leicht verstecken, nicht 
einfach isolieren kann. Man besucht die Familie, geht auf den Markt oder ins Spital etc. Personen 
sind demnach einfach aufzuspüren (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Zum Ziel werden jene, die 
für die Regierung arbeiten. Diese Personen brauchen geeigneten Schutz. Auch Journalisten 
tragen ein höheres Risiko, insbesondere jene, die sich kritisch zu al Shabaab geäußert haben. 
Üblicherweise wird gezielt eine Person angegriffen, nicht aber deren Familienmitglieder (INGO-
F/STDOK/SEM 4.2023).
Bewegungsfreiheit: Die Menschen wissen um die Gefahr bestimmter Örtlichkeiten und ver­
suchen daher, diese (zu bestimmten Uhrzeiten) zu meiden (AQSOM 4 6.2024). Clanälteste, 
Bundes- und Bundesstaatsminister sowie Abgeordnete können sich in der Stadt nicht ohne 
Leibwächter frei bewegen (Gov Som 2022, S. 99).
Heutzutage gibt es weniger Checkpoints als früher. Die verbliebenen befinden sich an neuralgi­
schen Punkten der Stadt, etwa in den Bereichen wichtiger Infrastruktur wie der Villa Somalia, 
des Parlamentsgebäudes oder dem Flughafen. An den Einfallstraßen wird jedes Fahrzeug 
kontrolliert. Insgesamt wird an diesen Straßensperren professioneller vorgegangen als noch 
vor einigen Jahren. Größere Einschränkungen gibt es bei besonderen Anlässen. Aufgrund der 
Kampfhandlungen in Zentralsomalia kommt es häufiger als zuvor zu Schwerpunktaktionen der 
Streit- und Sicherheitskräfte. In deren Rahmen werden Straßenzüge oder ganze Wohnviertel 
abgeriegelt. Dabei kommt es vereinzelt auch zu Hausdurchsuchungen, Hauptzweck ist es aber, 
in einem klar umrissenen Gebiet der Stadt die Bewegungen stärker kontrollieren zu können. 
Dabei kommen Checkpoints und Patrouillen zum Einsatz (BMLV 2.7.2025).
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Die Zugehörigkeit zu einem starken Clan oder Verbindungen zu mächtigen Personen in der Stadt 
können an Checkpoints oder beim Zusammentreffen mit Regierungskräften von Vorteil sein. Als 
starke Clans erachtet werden in Mogadischu v. a. die Hawiye / Abgaal und die Hawiye / Habr 
Gedir (Landinfo 8.9.2022; vgl. AQSOM 4 6.2024). Eine Quelle der FFM Somalia 2023 erklärt, 
dass Mogadischu hinsichtlich der Clanzugehörigkeit generell als kosmopolitisch erachtet werden 
kann. Eine Rolle spielt der Clan allerdings bei sozialen Angelegenheiten, bei Eheschließungen, 
beim Ringen um Macht, in der Politik (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). Insgesamt können sich 
Menschen in Mogadischu aber unabhängig von ihrer Clanzugehörigkeit frei bewegen und sich 
niederlassen (FIS 7.8.2020b; vgl. INGO-C/STDOK/SEM 4.2023) - wenn sie unbewaffnet sind 
(AQSOM 4 6.2024). Die Mittelschicht verwendet häufig das Service von Tuk-Tuks, die Ärmeren 
gehen zu Fuß oder verwenden Busse (TANA/ACRC 9.3.2023).
Quellen der FFM Somalia 2023 berichten: Einige Checkpoints werden von NISA kontrolliert 
(z. B. am Flughafen); innerhalb der Stadt aber meist von der Polizei. Die neu eingesetzte Mili­
tärpolizei unterhält Kontrollpunkte in den Vororten und an Einfallstraßen (INGO-C/STDOK/SEM 
4.2023). Für normale Bürger gibt es hinsichtlich der Bewegungsfreiheit allgemein keine Proble­
me in Mogadischu (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023; vgl. INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Clan oder 
Geschlecht spielen hier keine Rolle (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023; vgl. INGO-F/STDOK/SEM 
4.2023; UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Frauen können sich auch problemlos alleine bewegen, 
nur spät in der Nacht könnte es hier zu Sicherheitsproblemen kommen. Insgesamt haben alle 
Menschen die gleichen Probleme: Die Freiheit wird manchmal durch Straßensperren massiv 
eingeschränkt – etwa an Feiertagen (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023) oder wenn wichtige Dele­
gationen in der Stadt sind. Wenn gerade kein besonderer Anlass gegeben ist, gibt es für beide 
Geschlechter und alle Clans Bewegungsfreiheit (UNOFFX/STDOK/SEM 4.2023). Laut einer 
weiteren Quelle fragen Polizisten an Checkpoints häufig um ein Trinkgeld, um die Bezahlung 
ihres Essens, um Zigaretten. Tatsächlich werden aber nur Autos – und hier meist die Fahrer – 
kontrolliert, Fußgänger und Tuk-Tuks können passieren (INGO-F/STDOK/SEM 4.2023). Auch 
eine andere Quelle erklärt, dass an Checkpoints Passagiere in Tuk-Tuks problemlos passieren 
können und - wenn überhaupt - nur der Fahrer befragt wird (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023).
Gewaltkriminalität: Es gibt Bandenwesen und Straßenkriminalität. Teile von Karaan, Heliwaa 
und Yaqshiid bzw. alle Ränder der Stadt sind hoher Kriminalität ausgesetzt (INGO-C/STDOK/
SEM 4.2023).Für Zivilisten besteht nach wie vor die Sorge vor Raubüberfällen und Gewalt, 
insbesondere nachts. Dabei ist die Ermordung von Raubopfern keine Seltenheit. Dies steht 
insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufstieg von Jugendbanden (bekannt als „ Ciyaal 
Weero“, d. h. „ aggressive Kinder“) (Sahan/SWT 6.9.2023; vgl. INGO-C/STDOK/SEM 4.2023). 
Diese Gangs haben ursprünglich Passagiere von Tuk-Tuks (Bajaj) tyrannisiert. Sie haben ge­
raubt, was die Menschen gerade bei sich hatten (Sahan/SWT 27.7.2022). Viele Gang-Mitglieder 
nehmen auch Drogen oder trinken Alkohol (Sahan/SWT 27.7.2022; vgl. Sahan/SWT 30.4.2025). 
Überhaupt werden die Ciyaal Weero mit Drogenhandel und -Konsum in Verbindung gebracht 
(Sahan/SWT 30.4.2025). Zudem verüben sie Raub, Erpressung und (sexuelle) Gewalt (HIPS 
7.5.2024; vgl. Sahan/SWT 6.9.2023), Raubüberfälle und Morde (Sahan/SWT 27.7.2022). Gleich­
zeitig sind Jugendgangs nach Gebieten organisiert und reklamieren verschiedene Teile der Stadt 
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für sich (INGO-C/STDOK/SEM 4.2023; vgl. Sahan/SWT 29.8.2022), was zu weiterer Gewalt 
führt (Sahan/SWT 29.8.2022). Mit zunehmender Ausbreitung haben sie begonnen, sich gegen­
seitig zu bekämpfen (Sahan/SWT 27.7.2022). Die Regierung hat Nachtpatrouillen eingeführt, 
um der Sache entgegenzutreten (HIPS 7.5.2024).
In Mogadischu kommt es mitunter auch zu Landkonflikten, z. B. im August 2023 in Xamar Weyne. 
Dort wurden in Folge von Gewalt auch mehrere Menschen vertrieben (Sahan/Gedo 7.8.2023). 
Insgesamt ist bei manchen Vorfällen unklar, von wem oder welcher Gruppe die Gewalt ausge­
gangen ist; Täter und Motiv bleiben unbekannt. Es kommt zu Rachemorden zwischen Clans, zu 
Gewalt aufgrund wirtschaftlicher Interessen oder aus politischer Motivation. Lokale Wirtschafts­
treibende haben in der Vergangenheit auch schon al Shabaab engagiert, um Auftragsmorde 
durchzuführen (FIS 7.8.2020b).
Islamischer Staat in Somalia (ISS): Der sogenannte ISS ist in Mogadischu kaum präsent 
(BMLV 2.7.2025). Im Jahr 2023 bekannte sich der ISS zu folgenden gewalttätigen Aktionen 
in Mogadischu und Umland: am 6.1. Anschlag mit einem Sprengsatz auf einen Polizisten in 
Dayniile; 12.2. Anschlag mit einem Sprengsatz auf einen Behördenvertreter; 3.3. Anschlag mit 
einem Sprengsatz auf Polizisten; 3.4. Anschlag mit einem Sprengsatz auf ATMIS; 9.6. Anschlag 
mit einem Sprengsatz auf die Polizei; 27.7. Anschlag mit einem Sprengsatz auf einen Geheim­
dienstmitarbeiter (TSD 12.11.2023). Der ISS verfügt in Mogadischu nur über begrenzten Einfluss 
(Landinfo 8.9.2022). Eine Quelle erklärt, dass es hinsichtlich der vergangenen Monate keine 
Informationen zu Vorfällen mit dem ISS vorliegen (BMLV 2.7.2025).
Vorfälle: In Benadir/Mogadischu leben nach Angaben einer Quelle 2,874.431 Einwohner (IPC 
13.12.2022). Im Vergleich dazu meldete die ACLED-Datenbank im Jahr 2023 insgesamt 88 Zwi­
schenfälle, bei welchen gezielt Zivilisten getötet wurden (Kategorie „ Violence against Civilians“). 
Bei 81 dieser 88 Vorfälle wurde jeweils ein Zivilist oder eine Zivilistin getötet. Im Jahr 2024 waren 
es 94 derartige Vorfälle (davon 70 mit je einem Toten) (ACLED 10.1.2025). In der Zusammen­
schau von Bevölkerungszahl und Violence against Civilians ergeben sich für 2024 folgende 
Zahlen (Vorfälle je 100.000 Einwohner): 3,27; 2024 waren besonders die Bezirke Dayniile 
(42 Vorfälle) und Dharkenley (27), in geringerem Ausmaß die Bezirke Wadajir/Medina und Ho­
dan (je 16), Heliwaa (12) und Yaqshiid (11) von tödlicher Gewalt betroffen. Zivilisten waren 2024 
v. a. in den Bezirken Dayniile (21 Vorfälle) sowie in Dharkenley (13) und Wadajir/Medina (9) von 
gegen sie gerichteter, tödlicher Gewalt betroffen (ACLED 10.1.2025).
In der Folge eine Übersicht für die Jahre 2013-2024 zur Gesamtzahl an Vorfällen mit Todesopfern 
sowie zur Subkategorie „ Violence against Civilians“, in welcher auch „ normale“ Morde inkludiert 
sind. Die Zahlen werden in zwei Subkategorien aufgeschlüsselt: Ein Todesopfer; mehrere To­
desopfer. Es bleibt zu berücksichtigen, dass es je nach Kontrolllage und Informationsbasis zu 
over- bzw. under-reporting kommen kann; die Zahl der Todesopfer wird aufgrund der Schwan­
kungsbreite bei ACLED nicht berücksichtigt [Anm.: Wardhiigleey wird nunmehr auch öfter mit 
dem neuen Namen, Warta Nabadda, benannt]:
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Quelle 12: ACLED 10.1.2025 (und Vorgängerversionen)
Quelle 13: ACLED 10.1.2025 (und Vorgängerversionen)
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Quelle 14: ACLED 10.1.2025 (und Vorgängerversionen)
Quelle 15: ACLED 10.1.2025 (und Vorgängerversionen)
Quellen
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2025), https://acleddata.com/curated-data-files/, Zugriff 16.1.2025 [Login erforderlich]
■ AQSOM 4 - Anonymisierte Quelle Somalia 4 (6.2024): Expertengespräche
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//www.bbc.com/news/world-africa-55677077, Zugriff 11.10.2023
■ BBC/Hanshi/Irungu - British Broadcasting Corporation (Herausgeber), Fardowsa Hanshi (Autor), 
Anthony Irungu (Autor) (15.6.2025): Somalia’s construction boom in Mogadishu gives women high 
ambitions, https://www.bbc.com/news/articles/cj427dy11j0o, Zugriff 16.6.2025
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (2.7.2025): Auskunft eines Länder­
experten an die Staatendokumentation, per e-Mail
■ BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich] (7.8.2024): Auskunft eines Länder­
experten an die Staatendokumentation, per e-Mail
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■ BMLV/STDOK - Bundesministerium für Landesverteidigung [Österreich], Staatendokumentation des 
Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (6.6.2025): Interview der Staatendokumenta­
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omalia-m23-challenges-algeria-mali-spat , Zugriff 28.5.2025
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.p3cdn1.secureserver.net/wp-content/uploads/2024/05/SOS-REPORT-2023-.pdf , Zugriff 27.5.2024
■ HO - Hiiraan Online (28.4.2025): Mortar attack targets Halane Base Camp in Mogadishu; casualties 
unconfirmed, https://www.hiiraan.com/news4/2025/Apr/201316/mortar_attack_targets_halane_bas
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