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durchschnittlichen Monatsgehalts von Männern sowie höhere Arbeitslosenquoten) weiterhin ein Problem, wobei es diesbezüglich ein großes Stadt-Landgefälle gibt (AA 25.3.2022; vgl. BTI 2022, USDOS 12.4.2022). Die Repräsentanz von Frauen in Regierung und Parlament stagniert (22 von 125 Parlamentariern sind weiblich); sie sind im Bildungs- und Gesundheitssektor jedoch stark vertreten (AA 25.3.2022; vgl. BTI 2022). Das Gesetz schließt Frauen von 678 Berufen in 38 Branchen aus, die als von Natur aus gefährliche Arbeitsplätze eingestuft werden. Viele dieser Stellen waren höherrangig und besser bezahlt als Stellen, die Frauen in denselben Branchen besetzen durften. Auch durften Frauen nicht in gleicher Weise wie Männer nachts arbeiten (USDOS 12.4.2022). Frauenrechtsaktivistinnen, Journalistinnen und Frauen, die mit der politischen Opposition in Verbindung stehen, wurden erpresst und waren erniedrigenden geschlechtsspezifischen Verleumdungskampagnen ausgesetzt, nachdem ihre Konten in den sozialen Medien gehackt und private Informationen einschließlich Fotos und Videos online veröffentlicht worden waren (AI 29.3.2022). Das Gesetz legt einen Rahmen für die Untersuchung von Beschwerden über häusliche Gewalt fest, definiert ein Verfahren für den Erlass von einstweiligen Verfügungen und fordert die Einrichtung eines Schutz- und Rehabilitationszentrums für Überlebende. Einige Kritiker des Gesetzes über häusliche Gewalt behaupteten, dass das Fehlen klarer Durchführungsrichtlinien die Wirksamkeit des Gesetzes beeinträchtigt. Aktivisten berichteten, dass die Polizei häusliche Gewalt nach wie vor als Familienangelegenheit betrachte und nicht wirksam zum Schutz der Überlebenden eingreife, auch nicht in Fällen, in denen Ehemänner ihre Frauen misshandelten oder töteten (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 25.3.2022). Es mangelt an Hilfsangeboten und Trainingsmöglichkeiten für den Umgang mit häuslicher Gewalt etwa unter den Polizeikräften (AA 25.3.2022). Geschlechtsspezifische Gewalt ist nach wie vor weit verbreitet, wird aber zu selten gemeldet (HRW 13.1.2022; vgl. AI 29.3.2022). Der SCFWCA (State Committee for Family, Women, and Children Affairs) ging das Problem der häuslichen Gewalt an, indem er Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durchführte und sich für die Verbesserung der sozioökonomischen Situation der Überlebenden häuslicher Gewalt einsetzte. Im November 2020 genehmigte der Präsident den nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt für 2020- 23. Die Regierung und eine unabhängige NRO betreiben jeweils eine Unterkunft, die Überlebenden von Menschenhandel und häuslicher Gewalt Hilfe und Beratung bietet. Im Dezember 2020 richtete der SCFWCA zusammen mit dem UN-Bevölkerungsfonds eine Notfall- Hotline für geschlechtsspezifische Gewalt ein. Über die Hotline konnten Anrufer kostenlosen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 41

Rechtsbeistand, Beratung und Informationen über geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Anspruch nehmen. Die Regierung verwies Opfer sexueller Gewalt an eine kostenlose medizinische Versorgung, einschließlich sexueller und reproduktiver Dienste. Notfallverhütungsmittel waren im Rahmen der klinischen Behandlung von Vergewaltigungen nicht verfügbar (USDOS 12.4.2022). Vergewaltigung ist illegal und wird mit einer Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis geahndet. Die Vergewaltigung in der Ehe ist ebenfalls illegal, aber Beobachter stellten fest, dass die Polizei solchen Vorwürfen nicht wirksam nachgeht (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 25.3.2022). Die Regierung hat das Verbot der sexuellen Belästigung nur selten durchgesetzt oder rechtliche Schritte gegen Personen eingeleitet, die der sexuellen Belästigung beschuldigt wurden (USDOS 12.4.2022). Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis über in Aserbaidschan vorkommende weibliche Genitalverstümmlung (AA 25.3.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights; Azerbaijan 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070289.html, Zugriff 25.5.2022 - BTI – Bertelsmann Stiftung (2022): BTI 2022 Country Report Azerbaijan, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2022_AZE.pdf, Zugriff 24.5.2022 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2066481.html, Zugriff 24.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022 18.2. Kinder Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft durch Geburt im Land oder von ihren Eltern (USDOS 12.4.2022). Obwohl die Schulbildung bis zum Alter von 17 Jahren obligatorisch, kostenlos und universell ist, legten große Familien in verarmten ländlichen Gebieten manchmal mehr Wert auf die Ausbildung der Jungen und ließen die Mädchen zu Hause arbeiten (USDOS 12.4.2022). Laut dem UNICEF-Bericht über den Zustand der Kinder in der Welt 2021 wurden 11 % der Mädchen im Land verheiratet, bevor sie 18 Jahre alt waren. Das Problem der Frühverheiratung setzte sich im Laufe des Jahres fort. Das Gesetz sieht vor, dass Buben und Mädchen mit 18 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 41

Jahren bzw. Mädchen mit 17 Jahren mit Genehmigung der örtlichen Behörden heiraten können (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz sieht hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren für die Verurteilung wegen Zwangsheirat mit einem minderjährigen Kind vor. Mädchen, die im Rahmen religiöser Eheverträge heirateten, bereiteten besondere Besorgnis, da diese Verträge nicht der staatlichen Aufsicht unterlagen und die Frau im Falle einer Scheidung keinen Anspruch auf Anerkennung ihres Status hatte (USDOS 12.4.2022). In ländlichen Gebieten können illegale Zwangsverheiratungen von jungen Mädchen (13–15 Jahre) nicht ausgeschlossen werden (AA 25.3.2022). Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist strafbar. Das Gesetz sieht auch Strafen für Kinderarbeit und andere Misshandlungen von Kindern vor. Die Anwerbung von Minderjährigen zum Zwecke der kommerziellen sexuellen Ausbeutung (Beteiligung eines Minderjährigen an unsittlichen Handlungen) wird mit bis zu acht Jahren Gefängnis bestraft. Das Gesetz verbietet Pornografie, ihre Herstellung, ihren Vertrieb oder ihre Werbung, und eine Verurteilung wird mit drei Jahren Haft bestraft. Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 16 Jahren. Die Verurteilung wegen Unzucht mit Minderjährigen wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft (USDOS 12.4.2022). In den meisten Fällen erlaubt das Gesetz, dass Kinder ab 15 Jahren mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag arbeiten. Kinder, die 14 Jahre alt sind, dürfen in Familienbetrieben oder, mit Zustimmung der Eltern, tagsüber nach der Schule arbeiten, wenn dies keine Gefahr für ihre Gesundheit darstellt. Kinder, die jünger als 16 Jahre sind, dürfen nicht mehr als 24 Stunden pro Woche arbeiten; Kinder, die 16 oder 17 Jahre alt sind, dürfen nicht mehr als 36 Stunden pro Woche arbeiten. Das Gesetz verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 18 Jahren unter schwierigen und gefährlichen Bedingungen und nennt bestimmte Arbeiten und Branchen, in denen Kinder verboten sind, darunter die Arbeit mit giftigen Stoffen und unter Tage, bei Nacht, in Bergwerken und in Nachtclubs, Bars, Kasinos oder anderen Betrieben, in denen Alkohol ausgeschenkt wird (USDOS 12.4.2022). Im Juli 2020 genehmigte der Präsident den Nationalen Aktionsplan 2020-2024 zur Bekämpfung des Menschenhandels. Der Plan beauftragte die zuständigen Regierungsstellen, ihre Bemühungen fortzusetzen, um: Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit, einschließlich Kinder, zu identifizieren; spezielle Arbeit mit bettelnden Kindern durchzuführen; allgemeine Standards für die Kommunikation mit Opfern von Kinderhandel zu entwickeln; Schulungen zur Identifizierung und zum Schutz von Opfern von Kinderhandel durchzuführen; und Sensibilisierungsarbeit bei Unternehmern und Arbeitgebern zu leisten, um die Ausbeutung von Kinderarbeit zu verhindern (USDOS 12.4.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 41

Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis über spezifische Menschenrechtsverletzungen an Kindern in Aserbaidschan. Hinweise auf systematisch begangenen Kinderhandel oder sexuelle Ausbeutung von Kindern bzw. Kinderarbeit liegen nicht vor (AA 25.3.2022). Es gibt keine Kindersoldaten (AA 25.3.2022). Auf Jugendliche über 16 Jahre wird Erwachsenenstrafrecht angewendet (Art. 20 Abs. 1 des aserbaidschanischen StGB). Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind nur bei bestimmten Verbrechen, wie z. B. Mord, Vergewaltigung und schwerer Sachbeschädigung, strafmündig (Art. 20 Abs. 2). Kinder unter 14 sind strafunmündig. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren existieren für den Fall einer Freiheitsstrafe Erziehungsanstalten, in die sie eingewiesen werden können. Das „Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs“ wurde Ende 2019 von Aserbaidschan ratifiziert (AA 25.3.2022). Beträchtliche Investitionen der Regierung in Binnenvertriebenengemeinden haben das Problem zahlreicher vertriebener Kinder, die unter prekären Bedingungen leben und keine Schule besuchen können, weitgehend gelindert (USDOS 12.4.2022). Es herrschte nach wie vor die Meinung, dass Kinder mit Behinderungen krank seien und von anderen Kindern getrennt und in Heimen untergebracht werden müssten. Das Bildungsministerium und das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz setzten ihre Bemühungen fort, um die Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Regelklassen, insbesondere im Primarbereich, zu verbessern (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022 18.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Homosexualität ist bei Frauen wie bei Männern seit einer Reform des aserbaidschanischen Strafgesetzbuches vom 1. September 2000 nicht mehr strafbar (AA 25.3.2022; vgl. AA 27.5.2022, BMEIA 27.5.2022); es gibt keine Anzeichen für staatlich organisierte Diskriminierungskampagnen gegen LGBTI-Vertreter. Sie werden aber sozial unter Berufung auf traditionelle Vorstellungen, insbesondere außerhalb der Hauptstadt, geächtet (AA 25.3.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 41

Es gibt Antidiskriminierungsgesetze, die jedoch nicht speziell für LGBTQI+-Personen gelten. Es gab Berichte über zunehmende Gewalt und Diskriminierung gegen LGBTQI+-Personen, insbesondere Transgender-Personen. Eine lokale NRO stellte fest, dass die Behörden in vielen Fällen die für Angriffe auf die LGBTQI+-Gemeinschaft verantwortlichen Personen nicht untersuchten oder bestraften. Weiters sollen nach Angaben von Aktivisten LGBTQI+-Personen regelmäßig von Arbeitgebern entlassen werden, wenn ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität bekannt wurde. Dabei fanden die Arbeitgeber andere Gründe um sie zu entlassen, da sie rechtlich nicht in der Lage waren, jemanden aufgrund seiner sexuellen Ausrichtung zu entlassen (USDOS 12.4.2022). Es gab auch Berichte über familiäre Gewalt gegen LGBTQI+-Personen, einschließlich Entführung durch Familienmitglieder und Festhalten gegen ihren Willen (USDOS 12.4.2022). LGBTQI+-Personen weigerten sich im Allgemeinen, bei den Strafverfolgungsbehörden formelle Beschwerden über Diskriminierung oder Misshandlung einzureichen, weil sie Angst vor sozialer Stigmatisierung oder Vergeltung hatten. Aktivisten berichteten über die Gleichgültigkeit der Polizei gegenüber Ersuchen, gegen LGBTQI+-Personen begangene Verbrechen zu untersuchen (USDOS 12.4.2022). Vertreter der Zivilgesellschaft berichteten, dass diskriminierende Haltungen gegenüber Menschen mit HIV und AIDS in der gesamten Gesellschaft weit verbreitet seien. Die Regierung finanzierte weiterhin eine NRO, die sich mit den Gesundheitsproblemen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, queeren und intersexuellen (LGBTQI+) Gemeinschaft befasste (USDOS 12.4.2022). Im Rainbow Europe Index 2022 von ILGA belegt Aserbaidschan Platz 49 von 49 Ländern (ILGA 2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.5.2022): Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise, LGBTIQ, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aserbaidschan-node/ aserbaidschansicherheit/201888#content_7, Zugriff 27.5.2022 - BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (27.5.2022): Aserbaidschan, Gesunheit und Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/aserbaidschan/, Zugriff 27.5.2022 - ILGA - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (2022): Rainbow Europe Index 2022, https://www.ilga-europe.org/rainboweurope/2022, Zugriff 27.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 41

19. Bewegungsfreiheit Nach zuverlässigen Angaben von NROs sind staatliche Repressionen in den Regionen außerhalb der Hauptstadt tendenziell eher stärker ausgeprägt als im Großraum Baku. Als besonders streng gilt in dieser Hinsicht die autonome Exklave Nachitschewan (AA 25.3.2022). Das Gesetz sieht Freizügigkeit von Reisen im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung vor. Die Regierung respektierte im Allgemeinen viele dieser Rechte, schränkte jedoch weiterhin die Bewegungsfreiheit einiger prominenter Oppositioneller, Aktivisten und Journalisten ein. Familienangehörige und Verwandte von politischen Gefangenen berichteten über Reiseverbote aufgrund der politischen Aktivitäten ihrer Familienmitglieder (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022 19.1. Meldewesen Es existiert zwar ein Melderegister, in dem alle in Aserbaidschan lebenden Personen erfasst sind, die registrierten Adressen entsprechen jedoch häufig nicht den tatsächlichen Adressen und werden auch bei längerfristiger Ausreise aus Aserbaidschan nicht zwangsläufig geändert. Bei der Adresse wird üblicherweise der Stadtbezirk (Rayon) mitangegeben (AA 25.3.2022). Ein zentrales Personenstandsregister und auch ein Passregister sind vorhanden. Beide sind jedoch öffentlich nicht zugänglich. Ein zentrales Fahndungsregister existiert nicht. Es gibt ein öffentlich zugängliches Register über Gerichtsentscheidungen sowie eine Datenbank über Ausreisesperren (AA 25.3.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 41

20. IDPs und Flüchtlinge Die Regierung arbeitete mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Binnenvertriebenen, Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylbewerbern, Staatenlosen und anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 12.4.2022). Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) meldete zur Jahresmitte 653.921 registrierte Binnenflüchtlinge im Lande. Die große Mehrheit von ihnen floh zwischen 1988 und 1994 infolge des Bergkarabach-Konflikts aus ihrer Heimat (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 25.3.2022). Die Binnenvertriebenen hatten Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung, ihre Arbeitslosenquote lag jedoch über dem Landesdurchschnitt. Einige internationale Beobachter stellten weiterhin fest, dass die Regierung die Integration der Binnenvertriebenen in die Gesellschaft nicht angemessen förderte (USDOS 12.4.2022). Im Rahmen staatlicher Programme wurden laut offiziellen Angaben seit 2004 58.000 neuerrichtete Wohneinheiten den Binnenvertriebenenfamilien (rd. 272.000 Personen) übergeben. Das Staatsbudget sieht zudem große Anteile für den Wiederaufbau der zurück erhaltenen Gebiete vor (AA 25.3.2022). Das Gesetz sieht die Gewährung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat ein System zur Gewährung von Schutz für einige Flüchtlinge durch die Abteilung zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus beim Staatlichen Migrationsdienst eingerichtet, die für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig ist. Obwohl das UNHCR einige Verbesserungen der Bedingungen für Flüchtlinge feststellte, einschließlich des Zugangs zu öffentlicher Bildung und des Rechts auf Arbeit, entsprach das System zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus nicht den internationalen Standards (USDOS 12.4.2022). Seit 2019 haben alle Asylbewerber Zugang zu Asylverfahren. Darüber hinaus haben seit 2020 alle Flüchtlinge, die unter dem Mandat des UNHCR stehen, legalen Zugang zum Arbeitsmarkt und werden wie aserbaidschanische Staatsangehörige von den nationalen Gesundheitsdiensten (einschließlich kostenloser Covid-Impfung) abgedeckt. Alle diese betroffenen Personen haben jedoch noch immer keinen formalen Rechtsstatus (USDOS 12.4.2022). Obwohl das Gesetz das Recht vorsieht, den Status eines Staatenlosen zu beantragen, konnten einige Personen die für den Antrag erforderlichen Unterlagen nicht beschaffen und blieben daher formell nicht anerkannt. Staatenlose genossen im Allgemeinen Freizügigkeit im Land. Staatenlose erhielten jedoch keine Reisedokumente und wurden nicht wieder zugelassen, wenn sie das Land verließen (USDOS 12.4.2022). Nach der nationalen Gesetzgebung haben Staatenlose Zugang zu allen Rechten und Dienstleistungen, die Bürgern und Ausländern im Land zur Verfügung stehen, mit Ausnahme bestimmter Rechte, die nur Bürgern vorbehalten sind. Nach Angaben des UNHCR hatten jedoch nur diejenigen Zugang zu diesen Rechten und Dienstleistungen, die mit einem Staatenlosenausweis der aserbaidschanischen Regierung oder einem UNHCR-Schutzdokument ausgestattet waren. Diejenigen, die keine Ausweisdokumente besaßen, hatten auch keinen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 41

Zugang zu grundlegenden Rechten, insbesondere wegen der Ausweitung des elektronischen Verwaltungssystems des Landes (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022 21. Grundversorgung und Wirtschaft Die Wirtschaft Aserbaidschans ist abhängig von der Entwicklung des Ölpreises. Um die hohe Abhängigkeit von der Ölindustrie zu verringern, investiert der Staat seit ein paar Jahren in die Entwicklung des Nicht-Energiesektors und in den Ausbau der Infrastruktur, um eine Diversifizierung der Wirtschaft zu erreichen. In den letzten Jahren setzt man einen verstärkten Fokus unter anderem auf die Entwicklung der Landwirtschaft, Tourismus, Logistik und Umwelttechnik (WKO 4.2022). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet (AA 25.3.2022). Die Armut ist in den letzten Jahren durch die stark angestiegenen Einkommen der Bevölkerung erheblich zurückgegangen (AA 25.3.2022). Als Armutsgrenze gilt ein Einkommen unterhalb von 160 Aserbaidschan Manat [ca 88 €] (IOM 2021). Die Arbeitslosenquote im Jahr 2021 lag bei rund 5,95 % (WKO 4.2022; vgl. statista 4.2022). Die Inflation für das Jahr 2021 wurde mit 6,7 % errechnet (WKO 4.2022; vgl. laenderdaten.info ohne Datum). Das offizielle Existenzminimum liegt nach offiziellen Berechnungen derzeit bei 196 AZN (Aserbaidschan Manat) pro Kopf und Monat. Für Angestellte ist das monatliche Durchschnittseinkommen 2020 auf 890 AZN gestiegen. Nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amts gibt es unter den Arbeitgebern die verbreitete Praxis, neben einem offiziellen, versteuerten Gehalt einen monatlichen Barbetrag auszuzahlen (AA 25.3.2022). Das Gesetz sieht eine 40-Stunden-Woche vor. Beschäftigte in gefährlichen Berufen dürfen nicht mehr als 36 Stunden pro Woche arbeiten, jedoch hat die Regierung die Gesetze über annehmbare Arbeitsbedingungen nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 41

https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - IOM – Internationale Organisation für Migration (2021): Aserbaidschan, Länderinformationsblatt 2021, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698614/18364272/-/ Aserbaidschan_%2D_Country_Fact_Sheets_2021%2C_deutsch.pdf? nodeid=23477839&vernum=-2, Zugriff 25.5.2022 - Laenderdaten.info (ohne Datum): Aserbaidschan, Inflation, https://www.laenderdaten.info/Asien/Aserbaidschan/inflationsraten.php, Zugriff 27.5.2022 - statista (4.2022): Aserbaidschan: Arbeitslosenquote von 2000 bis 2021 und Prognosen bis 2027, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/225802/umfrage/arbeitslosenquote-in- aserbaidschan/, Zugriff 27.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (4.2022): Außenwirtschaft, Wirtschaftsbericht Aserbaidschan, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/aserbaidschan- wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 27.5.2022 21.1. Sozialbeihilfen Die Sozialleistungen werden in Form von monatlichen oder einmaligen Zahlungen bestimmt und ausgezahlt, um bestimmten Personengruppen soziale Unterstützung zu gewähren. Staatenlose und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Aserbaidschan haben, sofern internationale Verträge, bei denen Aserbaidschan Vertragspartei ist, nichts anderes vorsehen, das Recht, monatliche und einmalige Leistungen zu den Bedingungen zu erhalten, die im Gesetz vorgeschrieben sind (IOM 2021). Die gezielte Sozialhilfe (TSA) ist ein monatlicher Zuschuss, der vom Staat an Familien mit geringem Einkommen gezahlt wird. Die Sozialhilfe wird aus dem Staatshaushalt finanziert. Die TSA wird für 2 Jahre gewährt, beginnend mit dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Familien mit geringem Einkommen haben das Recht, mehrmals einen Sozialhilfe zu beantragen. Familien, die mit ihrem Pro-Kopf- Einkommen unter der Armutsgrenze (derzeit 160 Aserbaidschan- Manat) liegen, haben einen Anspruch auf die TSA (IOM 2021). Staatliche Unterstützungsleistungen erhalten die über 600.000 (Binnen-)Vertriebenen, die im Zuge des Bergkarabach-Konflikts aus ihren bisherigen Wohnorten in den ehemals besetzten Gebieten vertrieben wurden oder geflohen sind (AA 25.3.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - IOM – Internationale Organisation für Migration (2021): Aserbaidschan, Länderinformationsblatt 2021, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698614/18364272/-/ .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 41

Aserbaidschan_%2D_Country_Fact_Sheets_2021%2C_deutsch.pdf? nodeid=23477839&vernum=-2, Zugriff 24.5.2022 22. Medizinische Versorgung Die Gesundheitsversorgung in Aserbaidschan wird von öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen erbracht und durch das Ministerium für Gesundheitswesen geregelt (BTI 2022). Die öffentlichen Krankenhäuser in Aserbaidschan werden staatlich geführt und bieten eine kostenlose medizinische Versorgung für aserbaidschanische Bürger an. Zu den öffentlichen Einrichtungen gehören Polikliniken, die ambulante Leistungen anbieten sowie Krankenhäuser, Ambulanzen und Spezialkliniken, die sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen anbieten (IOM 2021). Die medizinische Versorgung entspricht nicht überall westeuropäischem Standard und ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend (AA 27.5.2022; vgl. BMEIA 27.5.2022, EDA 27.5.2022). In den letzten Jahren hat die Regierung erhebliche Investitionen im Gesundheitswesen vorgenommen. Nach wie vor befinden sich die größten staatlichen Krankenhäuser und Spezialkliniken wie Kinderkrankenhäuser, Herzkliniken und psychiatrische Einrichtungen in Baku. Doch wurden in den letzten Jahren auch zentrale Krankenhäuser in den Regionen gebaut. Problematisch ist nach wie vor der relativ niedrige Ausbildungsstand der lokalen Ärzte (AA 25.3.2022). Am 1. April 2021 wurde die wegen der Covid-19-Pandemie verschobene allgemeine Krankenversicherung eingeführt (AA 25.3.2022; vgl. IOM 2021) . Alle ärztlichen Behandlungen und die Versorgung mit Medikamenten sollen damit abgedeckt werden. Behandlungsbedürftige Personen sollen sich an die Polyklinik an Ihrem Wohnort wenden und erhalten dort die notwendigen Medikamente und (fach-)ärztliche Versorgung (AA 25.3.2022). Dringende medizinische Hilfe wird in Notfällen gewährt (was den Krankentransport und die Aufnahme in ein staatliches Krankenhaus einschließt); mittellose Patienten wurden in der Vergangenheit minimal versorgt, dann aber nach einigen Tagen „auf eigenen Wunsch“ entlassen, wenn sie die Behandlungskosten und „Zuzahlungen“ an die Ärzte und das Pflegepersonal nicht aufbringen können. In diesem Fall erfolgt dann die weitere Behandlung ambulant oder nach Kostenübernahme durch Dritte (AA 25.3.2022). Neben der staatlichen Gesundheitsversorgung bildete sich in den vergangenen Jahren ein florierender privater medizinischer Sektor heraus (AA 25.3.2022; vgl. IOM 2021), der gegen Barzahlung medizinische Leistungen auf annähernd europäischem Standard bietet und mit privaten Krankenversicherungen kooperiert (AA 25.3.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 41
