aser-lib-2022-05-27-ke

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durchschnittlichen Monatsgehalts von Männern sowie höhere Arbeitslosenquoten) weiterhin ein
Problem, wobei es diesbezüglich ein großes Stadt-Landgefälle gibt (AA 25.3.2022; vgl. BTI 2022, 
USDOS 12.4.2022). 
Die Repräsentanz von Frauen in Regierung und Parlament stagniert (22 von 125 Parlamentariern 
sind weiblich); sie sind im Bildungs- und Gesundheitssektor jedoch stark vertreten (AA 25.3.2022; 
vgl. BTI 2022).
Das Gesetz schließt Frauen von 678 Berufen in 38 Branchen aus, die als von Natur aus
gefährliche Arbeitsplätze eingestuft werden. Viele dieser Stellen waren höherrangig und besser 
bezahlt als Stellen, die Frauen in denselben Branchen besetzen durften. Auch durften Frauen nicht 
in gleicher Weise wie Männer nachts arbeiten (USDOS 12.4.2022).
Frauenrechtsaktivistinnen,  Journalistinnen  und  Frauen,  die  mit  der  politischen  Opposition  in 
Verbindung  stehen,  wurden  erpresst  und  waren  erniedrigenden  geschlechtsspezifischen 
Verleumdungskampagnen ausgesetzt, nachdem ihre Konten in den sozialen Medien gehackt und 
private  Informationen  einschließlich  Fotos  und  Videos  online  veröffentlicht  worden  waren  (AI 
29.3.2022).
Das Gesetz legt einen Rahmen für die Untersuchung von Beschwerden über häusliche Gewalt 
fest,  definiert  ein  Verfahren  für  den  Erlass  von  einstweiligen  Verfügungen  und  fordert  die 
Einrichtung  eines  Schutz-  und  Rehabilitationszentrums  für  Überlebende.  Einige  Kritiker  des 
Gesetzes über häusliche Gewalt behaupteten, dass das Fehlen klarer Durchführungsrichtlinien die 
Wirksamkeit des Gesetzes beeinträchtigt. Aktivisten berichteten, dass die Polizei häusliche Gewalt 
nach  wie  vor  als  Familienangelegenheit  betrachte  und  nicht  wirksam  zum  Schutz  der 
Überlebenden eingreife, auch nicht in Fällen, in denen Ehemänner ihre Frauen misshandelten oder 
töteten  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  AA  25.3.2022).  Es  mangelt  an  Hilfsangeboten  und 
Trainingsmöglichkeiten für den Umgang mit häuslicher Gewalt etwa unter den Polizeikräften (AA 
25.3.2022).
Geschlechtsspezifische Gewalt ist nach wie vor weit verbreitet, wird aber zu selten gemeldet
(HRW 13.1.2022; vgl. AI 29.3.2022). Der SCFWCA (State Committee for Family, Women, and 
Children  Affairs) ging  das  Problem  der  häuslichen  Gewalt  an,  indem  er  Kampagnen  zur 
Sensibilisierung  der  Öffentlichkeit  durchführte  und  sich  für  die  Verbesserung  der 
sozioökonomischen Situation der Überlebenden häuslicher Gewalt einsetzte. Im November 2020 
genehmigte der Präsident den nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt für 2020-
23.  Die  Regierung  und  eine  unabhängige  NRO  betreiben  jeweils  eine  Unterkunft,  die 
Überlebenden  von  Menschenhandel  und  häuslicher  Gewalt  Hilfe  und  Beratung  bietet.  Im 
Dezember 2020 richtete der SCFWCA zusammen mit dem UN-Bevölkerungsfonds eine Notfall-
Hotline  für  geschlechtsspezifische  Gewalt  ein.  Über  die  Hotline  konnten  Anrufer  kostenlosen 
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Rechtsbeistand, Beratung und Informationen über geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in
Anspruch  nehmen.  Die  Regierung  verwies  Opfer  sexueller  Gewalt  an  eine  kostenlose 
medizinische  Versorgung,  einschließlich  sexueller  und  reproduktiver  Dienste. 
Notfallverhütungsmittel waren im Rahmen der klinischen Behandlung von Vergewaltigungen nicht 
verfügbar (USDOS 12.4.2022).
Vergewaltigung ist illegal und wird mit einer Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis geahndet. Die 
Vergewaltigung in der Ehe ist ebenfalls illegal, aber Beobachter stellten fest, dass die Polizei 
solchen Vorwürfen nicht wirksam nachgeht (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 25.3.2022).
Die Regierung hat das Verbot der sexuellen Belästigung nur selten durchgesetzt oder rechtliche 
Schritte gegen Personen eingeleitet, die der sexuellen Belästigung beschuldigt wurden (USDOS 
12.4.2022).
Das  Auswärtige  Amt  hat  keine  Kenntnis  über  in  Aserbaidschan  vorkommende  weibliche 
Genitalverstümmlung (AA 25.3.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcber_   
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Azerbaijan 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070289.html, Zugriff 
25.5.2022
- BTI  –  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  2022  Country  Report  Azerbaijan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2022_AZE.pdf, 
Zugriff 24.5.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  –  Azerbaijan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066481.html, Zugriff 24.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022
18.2. Kinder
Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft durch Geburt im Land oder von ihren Eltern (USDOS 
12.4.2022).
Obwohl die Schulbildung bis zum Alter von 17 Jahren obligatorisch, kostenlos und universell ist, 
legten große Familien in verarmten ländlichen Gebieten manchmal mehr Wert auf die Ausbildung 
der Jungen und ließen die Mädchen zu Hause arbeiten (USDOS 12.4.2022).
Laut dem UNICEF-Bericht über den Zustand der Kinder in der Welt 2021 wurden 11 % der 
Mädchen im Land verheiratet, bevor sie 18 Jahre alt waren. Das Problem der Frühverheiratung 
setzte sich im Laufe des Jahres fort. Das Gesetz sieht vor, dass Buben und  Mädchen mit 18 
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Jahren bzw. Mädchen mit 17 Jahren mit Genehmigung der örtlichen Behörden heiraten können
(USDOS 12.4.2022).   
Das Gesetz sieht hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren für die Verurteilung 
wegen  Zwangsheirat  mit einem minderjährigen  Kind vor. Mädchen, die  im Rahmen  religiöser 
Eheverträge heirateten, bereiteten besondere Besorgnis, da diese Verträge nicht der staatlichen 
Aufsicht unterlagen und die Frau im Falle einer Scheidung keinen Anspruch auf Anerkennung ihres 
Status hatte (USDOS 12.4.2022).
In  ländlichen  Gebieten  können  illegale  Zwangsverheiratungen  von  jungen  Mädchen  (13–15
Jahre) nicht ausgeschlossen werden (AA 25.3.2022). 
Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist strafbar. Das Gesetz sieht auch Strafen für Kinderarbeit und 
andere Misshandlungen von Kindern vor. Die Anwerbung von Minderjährigen zum Zwecke der 
kommerziellen  sexuellen  Ausbeutung  (Beteiligung  eines  Minderjährigen  an  unsittlichen 
Handlungen) wird mit bis zu acht Jahren Gefängnis bestraft. Das Gesetz verbietet Pornografie, 
ihre Herstellung, ihren Vertrieb oder ihre Werbung, und eine Verurteilung wird mit drei Jahren Haft 
bestraft. Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 16 Jahren. Die Verurteilung wegen 
Unzucht mit Minderjährigen wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft (USDOS 12.4.2022).
In den meisten Fällen erlaubt das Gesetz, dass Kinder ab 15 Jahren mit einem schriftlichen 
Arbeitsvertrag  arbeiten.  Kinder,  die  14  Jahre  alt  sind,  dürfen  in  Familienbetrieben  oder,  mit 
Zustimmung der Eltern, tagsüber nach der Schule arbeiten, wenn dies keine Gefahr für ihre 
Gesundheit darstellt. Kinder, die jünger als 16 Jahre sind, dürfen nicht mehr als 24 Stunden pro 
Woche arbeiten; Kinder, die 16 oder 17 Jahre alt sind, dürfen nicht mehr als 36 Stunden pro 
Woche  arbeiten.  Das Gesetz verbietet die  Beschäftigung  von Kindern  unter  18  Jahren  unter 
schwierigen und gefährlichen Bedingungen und nennt bestimmte Arbeiten und Branchen, in denen 
Kinder  verboten  sind,  darunter  die  Arbeit  mit  giftigen  Stoffen  und  unter  Tage,  bei  Nacht,  in 
Bergwerken  und  in  Nachtclubs,  Bars,  Kasinos  oder  anderen  Betrieben,  in  denen  Alkohol 
ausgeschenkt wird (USDOS 12.4.2022).
Im Juli 2020 genehmigte der Präsident den Nationalen Aktionsplan 2020-2024 zur Bekämpfung 
des Menschenhandels. Der Plan beauftragte die zuständigen Regierungsstellen, ihre Bemühungen 
fortzusetzen,  um:  Opfer  von  Menschenhandel  und  Zwangsarbeit,  einschließlich  Kinder,  zu 
identifizieren; spezielle Arbeit mit bettelnden Kindern durchzuführen; allgemeine Standards für die 
Kommunikation mit Opfern von Kinderhandel zu entwickeln; Schulungen zur Identifizierung und 
zum  Schutz  von  Opfern  von  Kinderhandel  durchzuführen;  und  Sensibilisierungsarbeit  bei 
Unternehmern und Arbeitgebern zu leisten, um die Ausbeutung von Kinderarbeit zu verhindern 
(USDOS 12.4.2022).
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Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis über spezifische Menschenrechtsverletzungen an
Kindern in Aserbaidschan. Hinweise auf systematisch begangenen Kinderhandel oder sexuelle 
Ausbeutung von Kindern bzw. Kinderarbeit liegen nicht vor (AA 25.3.2022). 
Es gibt keine Kindersoldaten (AA 25.3.2022).
Auf  Jugendliche  über  16  Jahre  wird  Erwachsenenstrafrecht  angewendet  (Art.  20  Abs.  1  des
aserbaidschanischen StGB). Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind nur bei bestimmten
Verbrechen, wie z. B. Mord, Vergewaltigung und schwerer Sachbeschädigung, strafmündig
(Art.  20  Abs.  2).  Kinder  unter  14  sind  strafunmündig.  Für  Jugendliche  zwischen  14  und  18
Jahren existieren für den Fall einer Freiheitsstrafe Erziehungsanstalten, in die sie eingewiesen
werden können.  Das „Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller 
Ausbeutung  und  sexuellen  Missbrauchs“  wurde  Ende  2019  von  Aserbaidschan  ratifiziert  (AA 
25.3.2022).
Beträchtliche Investitionen der Regierung in Binnenvertriebenengemeinden haben das Problem 
zahlreicher vertriebener Kinder, die unter prekären Bedingungen leben und keine Schule besuchen 
können, weitgehend gelindert (USDOS 12.4.2022).
Es herrschte nach wie vor die Meinung, dass Kinder mit Behinderungen krank seien und von 
anderen Kindern getrennt und in Heimen untergebracht werden müssten. Das Bildungsministerium 
und  das  Ministerium  für  Arbeit  und  Sozialschutz  setzten  ihre  Bemühungen  fort,  um  die 
Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Regelklassen, insbesondere im Primarbereich, zu 
verbessern (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcber_   
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022
18.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Homosexualität  ist  bei  Frauen  wie  bei  Männern  seit  einer  Reform  des  aserbaidschanischen
Strafgesetzbuches vom 1. September 2000 nicht mehr strafbar (AA 25.3.2022; vgl. AA 27.5.2022, 
BMEIA 27.5.2022); es gibt keine Anzeichen für staatlich organisierte Diskriminierungskampagnen 
gegen LGBTI-Vertreter. Sie werden aber sozial unter Berufung auf traditionelle Vorstellungen, 
insbesondere außerhalb der Hauptstadt, geächtet (AA 25.3.2022).
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Es gibt Antidiskriminierungsgesetze, die jedoch nicht speziell für LGBTQI+-Personen gelten. Es
gab  Berichte  über  zunehmende  Gewalt  und  Diskriminierung  gegen  LGBTQI+-Personen, 
insbesondere Transgender-Personen. Eine lokale NRO stellte fest, dass die Behörden in vielen 
Fällen  die  für  Angriffe  auf  die  LGBTQI+-Gemeinschaft  verantwortlichen  Personen  nicht 
untersuchten oder bestraften. Weiters sollen nach Angaben von Aktivisten LGBTQI+-Personen 
regelmäßig  von  Arbeitgebern  entlassen  werden,  wenn  ihre  sexuelle  Orientierung  oder 
Geschlechtsidentität  bekannt  wurde. Dabei fanden die  Arbeitgeber andere Gründe um sie zu 
entlassen,  da  sie  rechtlich  nicht  in  der  Lage  waren,  jemanden  aufgrund  seiner  sexuellen 
Ausrichtung zu entlassen (USDOS 12.4.2022).
 Es gab auch Berichte über familiäre Gewalt gegen LGBTQI+-Personen, einschließlich Entführung 
durch Familienmitglieder und Festhalten gegen ihren Willen (USDOS 12.4.2022).
LGBTQI+-Personen weigerten sich im Allgemeinen, bei den Strafverfolgungsbehörden formelle 
Beschwerden über Diskriminierung oder Misshandlung einzureichen, weil sie Angst vor sozialer 
Stigmatisierung oder Vergeltung hatten. Aktivisten berichteten über die Gleichgültigkeit der Polizei 
gegenüber Ersuchen, gegen LGBTQI+-Personen begangene Verbrechen zu untersuchen (USDOS 
12.4.2022).
Vertreter der Zivilgesellschaft berichteten, dass diskriminierende Haltungen gegenüber Menschen 
mit HIV und AIDS in der gesamten Gesellschaft weit verbreitet seien. Die Regierung finanzierte 
weiterhin  eine  NRO,  die  sich  mit  den  Gesundheitsproblemen  der  lesbischen,  schwulen, 
bisexuellen, transgender, queeren und intersexuellen (LGBTQI+) Gemeinschaft befasste (USDOS
12.4.2022).
Im Rainbow Europe Index 2022 von ILGA belegt Aserbaidschan Platz 49 von 49 Ländern (ILGA 
2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcber_   
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (27.5.2022):  Aserbaidschan:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  LGBTIQ, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aserbaidschan-node/
aserbaidschansicherheit/201888#content_7, Zugriff 27.5.2022
- BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(27.5.2022):  Aserbaidschan,  Gesunheit  und  Impfungen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/aserbaidschan/, Zugriff 27.5.2022
- ILGA - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (2022): Rainbow 
Europe Index 2022, https://www.ilga-europe.org/rainboweurope/2022, Zugriff 27.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022
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19. Bewegungsfreiheit
Nach zuverlässigen Angaben von NROs sind staatliche Repressionen in den Regionen außerhalb 
der Hauptstadt tendenziell eher stärker ausgeprägt als im Großraum Baku. Als besonders streng 
gilt in dieser Hinsicht die autonome Exklave Nachitschewan (AA 25.3.2022).
Das  Gesetz  sieht  Freizügigkeit  von  Reisen  im  Inland,  Auslandsreisen,  Auswanderung  und 
Repatriierung  vor.  Die  Regierung  respektierte  im  Allgemeinen  viele  dieser  Rechte,  schränkte 
jedoch  weiterhin  die  Bewegungsfreiheit  einiger  prominenter  Oppositioneller,  Aktivisten  und 
Journalisten ein. Familienangehörige und Verwandte von politischen Gefangenen berichteten über
Reiseverbote aufgrund der politischen Aktivitäten ihrer Familienmitglieder (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcber_   
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022
19.1. Meldewesen
Es existiert zwar ein Melderegister, in dem alle in Aserbaidschan lebenden Personen erfasst
sind,  die  registrierten  Adressen  entsprechen  jedoch  häufig  nicht  den  tatsächlichen  Adressen
und werden auch bei längerfristiger Ausreise aus Aserbaidschan nicht zwangsläufig geändert.
Bei der Adresse wird üblicherweise der Stadtbezirk (Rayon) mitangegeben (AA 25.3.2022).
Ein  zentrales  Personenstandsregister  und  auch  ein  Passregister  sind  vorhanden.  Beide  sind
jedoch öffentlich nicht zugänglich.  Ein zentrales Fahndungsregister existiert nicht. Es gibt ein 
öffentlich  zugängliches  Register  über  Gerichtsentscheidungen  sowie  eine  Datenbank  über 
Ausreisesperren (AA 25.3.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcber_   
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
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20. IDPs und Flüchtlinge
Die Regierung arbeitete mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen,
um Binnenvertriebenen, Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylbewerbern, Staatenlosen 
und anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 12.4.2022).
Das  Amt  des  Hohen  Flüchtlingskommissars  der  Vereinten  Nationen  (UNHCR)  meldete  zur 
Jahresmitte 653.921 registrierte Binnenflüchtlinge im Lande. Die große Mehrheit von ihnen floh 
zwischen 1988 und 1994 infolge des Bergkarabach-Konflikts aus ihrer Heimat (USDOS 12.4.2022; 
vgl.  AA  25.3.2022).  Die  Binnenvertriebenen  hatten  Zugang  zu  Bildung  und 
Gesundheitsversorgung, ihre Arbeitslosenquote lag jedoch über dem Landesdurchschnitt. Einige 
internationale  Beobachter  stellten  weiterhin  fest,  dass  die  Regierung  die  Integration  der 
Binnenvertriebenen in die Gesellschaft nicht angemessen förderte (USDOS 12.4.2022). 
Im Rahmen staatlicher Programme wurden laut offiziellen Angaben seit 2004 58.000 neuerrichtete 
Wohneinheiten  den  Binnenvertriebenenfamilien  (rd.  272.000  Personen)  übergeben.  Das 
Staatsbudget sieht zudem große Anteile für den Wiederaufbau der zurück erhaltenen Gebiete vor 
(AA 25.3.2022).
Das Gesetz sieht die Gewährung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat ein 
System zur Gewährung von Schutz für einige Flüchtlinge durch die Abteilung zur Bestimmung des 
Flüchtlingsstatus  beim  Staatlichen  Migrationsdienst  eingerichtet,  die  für 
Flüchtlingsangelegenheiten  zuständig  ist.  Obwohl  das  UNHCR  einige  Verbesserungen  der 
Bedingungen für Flüchtlinge feststellte, einschließlich des Zugangs zu öffentlicher Bildung und des 
Rechts  auf  Arbeit,  entsprach  das  System  zur  Bestimmung  des  Flüchtlingsstatus  nicht  den 
internationalen Standards (USDOS 12.4.2022).
Seit 2019 haben alle Asylbewerber Zugang zu Asylverfahren. Darüber hinaus haben seit 2020 alle 
Flüchtlinge, die unter dem Mandat des UNHCR stehen, legalen Zugang zum Arbeitsmarkt und 
werden  wie  aserbaidschanische  Staatsangehörige  von  den  nationalen  Gesundheitsdiensten 
(einschließlich  kostenloser  Covid-Impfung)  abgedeckt.  Alle  diese  betroffenen  Personen  haben 
jedoch noch immer keinen formalen Rechtsstatus (USDOS 12.4.2022).
Obwohl das Gesetz das Recht vorsieht, den Status eines Staatenlosen zu beantragen, konnten 
einige Personen die für den Antrag erforderlichen Unterlagen nicht beschaffen und blieben daher 
formell nicht anerkannt. Staatenlose genossen im Allgemeinen Freizügigkeit im Land. Staatenlose 
erhielten jedoch keine Reisedokumente und wurden nicht wieder zugelassen, wenn sie das Land 
verließen (USDOS 12.4.2022). Nach der nationalen Gesetzgebung haben Staatenlose Zugang zu 
allen Rechten und Dienstleistungen, die Bürgern und Ausländern im Land zur Verfügung stehen, 
mit Ausnahme bestimmter Rechte, die nur Bürgern vorbehalten sind. Nach Angaben des UNHCR 
hatten jedoch nur diejenigen Zugang zu diesen Rechten und Dienstleistungen, die mit einem 
Staatenlosenausweis der aserbaidschanischen Regierung oder einem UNHCR-Schutzdokument 
ausgestattet  waren.  Diejenigen,  die  keine  Ausweisdokumente  besaßen,  hatten  auch  keinen 
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Zugang zu grundlegenden Rechten, insbesondere wegen der Ausweitung des elektronischen
Verwaltungssystems des Landes (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022
 21. Grundversorgung und Wirtschaft
Die  Wirtschaft  Aserbaidschans  ist  abhängig  von  der  Entwicklung  des
Ölpreises. Um die hohe Abhängigkeit von der Ölindustrie zu verringern, investiert der Staat seit ein 
paar Jahren in die Entwicklung des Nicht-Energiesektors und in den Ausbau der Infrastruktur, um 
eine Diversifizierung der Wirtschaft zu erreichen. In den letzten Jahren setzt man einen verstärkten 
Fokus  unter  anderem  auf  die  Entwicklung  der  Landwirtschaft,  Tourismus,  Logistik  und 
Umwelttechnik (WKO 4.2022).
Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet (AA 25.3.2022). 
Die Armut ist in den letzten Jahren durch die stark angestiegenen Einkommen der Bevölkerung 
erheblich zurückgegangen (AA 25.3.2022). Als Armutsgrenze gilt ein Einkommen unterhalb von 
160 Aserbaidschan Manat [ca 88 €] (IOM 2021). 
Die Arbeitslosenquote im Jahr 2021 lag bei rund 5,95 % (WKO 4.2022; vgl. statista 4.2022). Die
Inflation für das Jahr 2021 wurde mit 6,7 % errechnet (WKO 4.2022; vgl. laenderdaten.info ohne 
Datum).
Das  offizielle  Existenzminimum  liegt  nach  offiziellen  Berechnungen  derzeit  bei  196  AZN 
(Aserbaidschan  Manat)  pro  Kopf  und  Monat.  Für  Angestellte  ist  das  monatliche 
Durchschnittseinkommen 2020 auf 890 AZN gestiegen. Nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amts 
gibt es unter den Arbeitgebern die verbreitete Praxis, neben einem offiziellen, versteuerten Gehalt 
einen monatlichen Barbetrag auszuzahlen (AA 25.3.2022). 
Das Gesetz sieht eine 40-Stunden-Woche vor. Beschäftigte in gefährlichen Berufen dürfen nicht 
mehr  als  36  Stunden  pro  Woche  arbeiten,  jedoch  hat  die   Regierung   die  Gesetze  über 
annehmbare Arbeitsbedingungen nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 41
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https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
- IOM – Internationale Organisation für Migration (2021): Aserbaidschan, Länderinformationsblatt 
2021, 
https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698614/18364272/-/
Aserbaidschan_%2D_Country_Fact_Sheets_2021%2C_deutsch.pdf?
nodeid=23477839&vernum=-2, Zugriff 25.5.2022
- Laenderdaten.info  (ohne  Datum):  Aserbaidschan,  Inflation, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Aserbaidschan/inflationsraten.php, Zugriff 27.5.2022
- statista (4.2022): Aserbaidschan: Arbeitslosenquote von 2000 bis 2021 und Prognosen bis 
2027,  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/225802/umfrage/arbeitslosenquote-in-
aserbaidschan/, Zugriff 27.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (4.2022):  Außenwirtschaft,  Wirtschaftsbericht 
Aserbaidschan,  https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/aserbaidschan-
wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 27.5.2022
21.1. Sozialbeihilfen
Die Sozialleistungen werden in Form von monatlichen oder einmaligen Zahlungen bestimmt und 
ausgezahlt, um bestimmten Personengruppen soziale Unterstützung zu gewähren. Staatenlose 
und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Aserbaidschan haben, sofern internationale Verträge,
bei denen Aserbaidschan Vertragspartei ist, nichts anderes vorsehen, das Recht, monatliche und 
einmalige Leistungen zu den Bedingungen zu erhalten, die im Gesetz vorgeschrieben sind (IOM 
2021).
Die  gezielte  Sozialhilfe  (TSA)  ist  ein  monatlicher  Zuschuss,  der  vom  Staat  an  Familien  mit 
geringem Einkommen gezahlt wird. Die Sozialhilfe wird aus dem Staatshaushalt finanziert. Die 
TSA wird für 2 Jahre gewährt, beginnend mit dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. 
Familien mit geringem Einkommen haben das Recht, mehrmals einen Sozialhilfe zu beantragen.
Familien, die mit ihrem Pro-Kopf- Einkommen unter der Armutsgrenze (derzeit 160 Aserbaidschan-
Manat) liegen, haben einen Anspruch auf die TSA (IOM 2021).
Staatliche Unterstützungsleistungen erhalten die über 600.000 (Binnen-)Vertriebenen, die im Zuge 
des Bergkarabach-Konflikts aus ihren bisherigen Wohnorten in den ehemals besetzten Gebieten
vertrieben wurden oder geflohen sind (AA 25.3.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcber_   
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
- IOM – Internationale Organisation für Migration (2021): Aserbaidschan, Länderinformationsblatt 
2021, 
https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698614/18364272/-/
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 41
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Aserbaidschan_%2D_Country_Fact_Sheets_2021%2C_deutsch.pdf?
nodeid=23477839&vernum=-2, Zugriff 24.5.2022
 22. Medizinische Versorgung
Die  Gesundheitsversorgung  in  Aserbaidschan  wird  von  öffentlichen  und  privaten 
Gesundheitseinrichtungen  erbracht und durch das Ministerium  für Gesundheitswesen geregelt 
(BTI 2022). Die öffentlichen Krankenhäuser in Aserbaidschan werden staatlich geführt und bieten 
eine kostenlose medizinische Versorgung für aserbaidschanische Bürger an. Zu den öffentlichen
Einrichtungen  gehören  Polikliniken,  die  ambulante  Leistungen  anbieten  sowie  Krankenhäuser, 
Ambulanzen und Spezialkliniken, die sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen anbieten 
(IOM 2021). Die medizinische Versorgung entspricht nicht überall westeuropäischem Standard und
ist  außerhalb  der  Stadt  Baku  oft  unzureichend  (AA 27.5.2022;  vgl.  BMEIA 27.5.2022,  EDA 
27.5.2022).
In  den  letzten  Jahren  hat  die  Regierung  erhebliche  Investitionen  im  Gesundheitswesen 
vorgenommen.  Nach  wie  vor  befinden  sich  die  größten  staatlichen  Krankenhäuser
und Spezialkliniken wie Kinderkrankenhäuser, Herzkliniken und psychiatrische Einrichtungen in 
Baku. Doch wurden in den letzten Jahren auch zentrale Krankenhäuser in den Regionen gebaut. 
Problematisch  ist  nach  wie  vor  der  relativ  niedrige  Ausbildungsstand  der  lokalen  Ärzte  (AA 
25.3.2022).
Am  1.  April  2021  wurde  die  wegen  der  Covid-19-Pandemie  verschobene  allgemeine
Krankenversicherung eingeführt (AA 25.3.2022; vgl. IOM 2021) . Alle ärztlichen Behandlungen und 
die  Versorgung  mit  Medikamenten  sollen  damit  abgedeckt  werden.  Behandlungsbedürftige 
Personen  sollen  sich  an  die  Polyklinik  an  Ihrem  Wohnort  wenden  und  erhalten  dort  die 
notwendigen Medikamente und (fach-)ärztliche Versorgung (AA 25.3.2022).
Dringende  medizinische  Hilfe  wird  in  Notfällen  gewährt  (was  den  Krankentransport  und  die
Aufnahme  in  ein  staatliches  Krankenhaus  einschließt);  mittellose  Patienten  wurden  in  der
Vergangenheit minimal versorgt, dann aber nach einigen Tagen „auf eigenen Wunsch“ entlassen, 
wenn  sie  die  Behandlungskosten  und  „Zuzahlungen“  an  die  Ärzte  und  das  Pflegepersonal
nicht  aufbringen  können.  In  diesem  Fall  erfolgt  dann  die  weitere  Behandlung  ambulant  oder
nach Kostenübernahme durch Dritte (AA 25.3.2022).
Neben  der  staatlichen  Gesundheitsversorgung  bildete  sich  in  den  vergangenen  Jahren  ein 
florierender  privater  medizinischer  Sektor  heraus  (AA 25.3.2022;  vgl.  IOM  2021),  der  gegen 
Barzahlung  medizinische  Leistungen  auf  annähernd  europäischem  Standard  bietet  und  mit 
privaten Krankenversicherungen kooperiert (AA 25.3.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 41
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