aser-lib-2022-05-27-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
19. Bewegungsfreiheit Nach zuverlässigen Angaben von NROs sind staatliche Repressionen in den Regionen außerhalb der Hauptstadt tendenziell eher stärker ausgeprägt als im Großraum Baku. Als besonders streng gilt in dieser Hinsicht die autonome Exklave Nachitschewan (AA 25.3.2022). Das Gesetz sieht Freizügigkeit von Reisen im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung vor. Die Regierung respektierte im Allgemeinen viele dieser Rechte, schränkte jedoch weiterhin die Bewegungsfreiheit einiger prominenter Oppositioneller, Aktivisten und Journalisten ein. Familienangehörige und Verwandte von politischen Gefangenen berichteten über Reiseverbote aufgrund der politischen Aktivitäten ihrer Familienmitglieder (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022 19.1. Meldewesen Es existiert zwar ein Melderegister, in dem alle in Aserbaidschan lebenden Personen erfasst sind, die registrierten Adressen entsprechen jedoch häufig nicht den tatsächlichen Adressen und werden auch bei längerfristiger Ausreise aus Aserbaidschan nicht zwangsläufig geändert. Bei der Adresse wird üblicherweise der Stadtbezirk (Rayon) mitangegeben (AA 25.3.2022). Ein zentrales Personenstandsregister und auch ein Passregister sind vorhanden. Beide sind jedoch öffentlich nicht zugänglich. Ein zentrales Fahndungsregister existiert nicht. Es gibt ein öffentlich zugängliches Register über Gerichtsentscheidungen sowie eine Datenbank über Ausreisesperren (AA 25.3.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 41

20. IDPs und Flüchtlinge Die Regierung arbeitete mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Binnenvertriebenen, Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylbewerbern, Staatenlosen und anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 12.4.2022). Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) meldete zur Jahresmitte 653.921 registrierte Binnenflüchtlinge im Lande. Die große Mehrheit von ihnen floh zwischen 1988 und 1994 infolge des Bergkarabach-Konflikts aus ihrer Heimat (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 25.3.2022). Die Binnenvertriebenen hatten Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung, ihre Arbeitslosenquote lag jedoch über dem Landesdurchschnitt. Einige internationale Beobachter stellten weiterhin fest, dass die Regierung die Integration der Binnenvertriebenen in die Gesellschaft nicht angemessen förderte (USDOS 12.4.2022). Im Rahmen staatlicher Programme wurden laut offiziellen Angaben seit 2004 58.000 neuerrichtete Wohneinheiten den Binnenvertriebenenfamilien (rd. 272.000 Personen) übergeben. Das Staatsbudget sieht zudem große Anteile für den Wiederaufbau der zurück erhaltenen Gebiete vor (AA 25.3.2022). Das Gesetz sieht die Gewährung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat ein System zur Gewährung von Schutz für einige Flüchtlinge durch die Abteilung zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus beim Staatlichen Migrationsdienst eingerichtet, die für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig ist. Obwohl das UNHCR einige Verbesserungen der Bedingungen für Flüchtlinge feststellte, einschließlich des Zugangs zu öffentlicher Bildung und des Rechts auf Arbeit, entsprach das System zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus nicht den internationalen Standards (USDOS 12.4.2022). Seit 2019 haben alle Asylbewerber Zugang zu Asylverfahren. Darüber hinaus haben seit 2020 alle Flüchtlinge, die unter dem Mandat des UNHCR stehen, legalen Zugang zum Arbeitsmarkt und werden wie aserbaidschanische Staatsangehörige von den nationalen Gesundheitsdiensten (einschließlich kostenloser Covid-Impfung) abgedeckt. Alle diese betroffenen Personen haben jedoch noch immer keinen formalen Rechtsstatus (USDOS 12.4.2022). Obwohl das Gesetz das Recht vorsieht, den Status eines Staatenlosen zu beantragen, konnten einige Personen die für den Antrag erforderlichen Unterlagen nicht beschaffen und blieben daher formell nicht anerkannt. Staatenlose genossen im Allgemeinen Freizügigkeit im Land. Staatenlose erhielten jedoch keine Reisedokumente und wurden nicht wieder zugelassen, wenn sie das Land verließen (USDOS 12.4.2022). Nach der nationalen Gesetzgebung haben Staatenlose Zugang zu allen Rechten und Dienstleistungen, die Bürgern und Ausländern im Land zur Verfügung stehen, mit Ausnahme bestimmter Rechte, die nur Bürgern vorbehalten sind. Nach Angaben des UNHCR hatten jedoch nur diejenigen Zugang zu diesen Rechten und Dienstleistungen, die mit einem Staatenlosenausweis der aserbaidschanischen Regierung oder einem UNHCR-Schutzdokument ausgestattet waren. Diejenigen, die keine Ausweisdokumente besaßen, hatten auch keinen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 41

Zugang zu grundlegenden Rechten, insbesondere wegen der Ausweitung des elektronischen Verwaltungssystems des Landes (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022 21. Grundversorgung und Wirtschaft Die Wirtschaft Aserbaidschans ist abhängig von der Entwicklung des Ölpreises. Um die hohe Abhängigkeit von der Ölindustrie zu verringern, investiert der Staat seit ein paar Jahren in die Entwicklung des Nicht-Energiesektors und in den Ausbau der Infrastruktur, um eine Diversifizierung der Wirtschaft zu erreichen. In den letzten Jahren setzt man einen verstärkten Fokus unter anderem auf die Entwicklung der Landwirtschaft, Tourismus, Logistik und Umwelttechnik (WKO 4.2022). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet (AA 25.3.2022). Die Armut ist in den letzten Jahren durch die stark angestiegenen Einkommen der Bevölkerung erheblich zurückgegangen (AA 25.3.2022). Als Armutsgrenze gilt ein Einkommen unterhalb von 160 Aserbaidschan Manat [ca 88 €] (IOM 2021). Die Arbeitslosenquote im Jahr 2021 lag bei rund 5,95 % (WKO 4.2022; vgl. statista 4.2022). Die Inflation für das Jahr 2021 wurde mit 6,7 % errechnet (WKO 4.2022; vgl. laenderdaten.info ohne Datum). Das offizielle Existenzminimum liegt nach offiziellen Berechnungen derzeit bei 196 AZN (Aserbaidschan Manat) pro Kopf und Monat. Für Angestellte ist das monatliche Durchschnittseinkommen 2020 auf 890 AZN gestiegen. Nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amts gibt es unter den Arbeitgebern die verbreitete Praxis, neben einem offiziellen, versteuerten Gehalt einen monatlichen Barbetrag auszuzahlen (AA 25.3.2022). Das Gesetz sieht eine 40-Stunden-Woche vor. Beschäftigte in gefährlichen Berufen dürfen nicht mehr als 36 Stunden pro Woche arbeiten, jedoch hat die Regierung die Gesetze über annehmbare Arbeitsbedingungen nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 41

https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - IOM – Internationale Organisation für Migration (2021): Aserbaidschan, Länderinformationsblatt 2021, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698614/18364272/-/ Aserbaidschan_%2D_Country_Fact_Sheets_2021%2C_deutsch.pdf? nodeid=23477839&vernum=-2, Zugriff 25.5.2022 - Laenderdaten.info (ohne Datum): Aserbaidschan, Inflation, https://www.laenderdaten.info/Asien/Aserbaidschan/inflationsraten.php, Zugriff 27.5.2022 - statista (4.2022): Aserbaidschan: Arbeitslosenquote von 2000 bis 2021 und Prognosen bis 2027, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/225802/umfrage/arbeitslosenquote-in- aserbaidschan/, Zugriff 27.5.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Azerbaijan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071162.html, Zugriff 24.5.2022 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (4.2022): Außenwirtschaft, Wirtschaftsbericht Aserbaidschan, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/aserbaidschan- wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 27.5.2022 21.1. Sozialbeihilfen Die Sozialleistungen werden in Form von monatlichen oder einmaligen Zahlungen bestimmt und ausgezahlt, um bestimmten Personengruppen soziale Unterstützung zu gewähren. Staatenlose und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Aserbaidschan haben, sofern internationale Verträge, bei denen Aserbaidschan Vertragspartei ist, nichts anderes vorsehen, das Recht, monatliche und einmalige Leistungen zu den Bedingungen zu erhalten, die im Gesetz vorgeschrieben sind (IOM 2021). Die gezielte Sozialhilfe (TSA) ist ein monatlicher Zuschuss, der vom Staat an Familien mit geringem Einkommen gezahlt wird. Die Sozialhilfe wird aus dem Staatshaushalt finanziert. Die TSA wird für 2 Jahre gewährt, beginnend mit dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist. Familien mit geringem Einkommen haben das Recht, mehrmals einen Sozialhilfe zu beantragen. Familien, die mit ihrem Pro-Kopf- Einkommen unter der Armutsgrenze (derzeit 160 Aserbaidschan- Manat) liegen, haben einen Anspruch auf die TSA (IOM 2021). Staatliche Unterstützungsleistungen erhalten die über 600.000 (Binnen-)Vertriebenen, die im Zuge des Bergkarabach-Konflikts aus ihren bisherigen Wohnorten in den ehemals besetzten Gebieten vertrieben wurden oder geflohen sind (AA 25.3.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - IOM – Internationale Organisation für Migration (2021): Aserbaidschan, Länderinformationsblatt 2021, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698614/18364272/-/ .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 41

Aserbaidschan_%2D_Country_Fact_Sheets_2021%2C_deutsch.pdf? nodeid=23477839&vernum=-2, Zugriff 24.5.2022 22. Medizinische Versorgung Die Gesundheitsversorgung in Aserbaidschan wird von öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen erbracht und durch das Ministerium für Gesundheitswesen geregelt (BTI 2022). Die öffentlichen Krankenhäuser in Aserbaidschan werden staatlich geführt und bieten eine kostenlose medizinische Versorgung für aserbaidschanische Bürger an. Zu den öffentlichen Einrichtungen gehören Polikliniken, die ambulante Leistungen anbieten sowie Krankenhäuser, Ambulanzen und Spezialkliniken, die sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen anbieten (IOM 2021). Die medizinische Versorgung entspricht nicht überall westeuropäischem Standard und ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend (AA 27.5.2022; vgl. BMEIA 27.5.2022, EDA 27.5.2022). In den letzten Jahren hat die Regierung erhebliche Investitionen im Gesundheitswesen vorgenommen. Nach wie vor befinden sich die größten staatlichen Krankenhäuser und Spezialkliniken wie Kinderkrankenhäuser, Herzkliniken und psychiatrische Einrichtungen in Baku. Doch wurden in den letzten Jahren auch zentrale Krankenhäuser in den Regionen gebaut. Problematisch ist nach wie vor der relativ niedrige Ausbildungsstand der lokalen Ärzte (AA 25.3.2022). Am 1. April 2021 wurde die wegen der Covid-19-Pandemie verschobene allgemeine Krankenversicherung eingeführt (AA 25.3.2022; vgl. IOM 2021) . Alle ärztlichen Behandlungen und die Versorgung mit Medikamenten sollen damit abgedeckt werden. Behandlungsbedürftige Personen sollen sich an die Polyklinik an Ihrem Wohnort wenden und erhalten dort die notwendigen Medikamente und (fach-)ärztliche Versorgung (AA 25.3.2022). Dringende medizinische Hilfe wird in Notfällen gewährt (was den Krankentransport und die Aufnahme in ein staatliches Krankenhaus einschließt); mittellose Patienten wurden in der Vergangenheit minimal versorgt, dann aber nach einigen Tagen „auf eigenen Wunsch“ entlassen, wenn sie die Behandlungskosten und „Zuzahlungen“ an die Ärzte und das Pflegepersonal nicht aufbringen können. In diesem Fall erfolgt dann die weitere Behandlung ambulant oder nach Kostenübernahme durch Dritte (AA 25.3.2022). Neben der staatlichen Gesundheitsversorgung bildete sich in den vergangenen Jahren ein florierender privater medizinischer Sektor heraus (AA 25.3.2022; vgl. IOM 2021), der gegen Barzahlung medizinische Leistungen auf annähernd europäischem Standard bietet und mit privaten Krankenversicherungen kooperiert (AA 25.3.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 41

Die einschlägigen auf dem europäischen Markt registrierten Medikamente sind i. d. R. erhältlich sowie die Behandlung von regelmäßigen Krankheitsbildern wie z. B. Bluthochdruck, Diabetes, Depressionen usw. in Aserbaidschan möglich. Seit der Einführung der administrativen Preisobergrenzen nach der ersten Währungsabwertung im Zuge der Wirtschaftskrise im Februar 2015 wird regelmäßig von Engpässen bei einigen Medikamenten berichtet. Kostengünstigere Ersatzmedikation wird aus Russland, der Türkei oder Pakistan eingeführt, soll aber teilweise von minderwertiger Qualität sein (AA 25.3.2022). Die Kosten für staatlich registrierte Medikamente sind durch den so genannten Tarif-Rat der Republik Aserbaidschan vorgegeben (IOM 2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.5.2022): Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise, LGBTIQ, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aserbaidschan-node/ aserbaidschansicherheit/201888#content_7, Zugriff 27.5.2022 - BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (27.5.2022): Aserbaidschan, Gesunheit und Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/aserbaidschan/, Zugriff 27.5.2022 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (27.5.2022): Reisehinweise für Aserbaidschan, Medizinische Versorgung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/aserbaidschan/ reisehinweise-fueraserbaidschan.html#eda1d40c3, Zugriff 27.5.2022 - IOM – Internationale Organisation für Migration (2021): Aserbaidschan, Länderinformationsblatt 2021, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698614/18364272/-/ Aserbaidschan_%2D_Country_Fact_Sheets_2021%2C_deutsch.pdf? nodeid=23477839&vernum=-2, Zugriff 24.5.2022 23. Rückkehr Rückgeführte und freiwillig zurückreisende aserbaidschanische Staatsangehörige müssen wegen ihrer Asylanträge im Ausland bei ihrer Rückkehr in der Regel nicht mit staatlichen Zwangsmaßnahmen rechnen. Es gibt jedoch immer wieder Berichte, wonach Rückkehrende zu den Gründen für ihren Asylantrag befragt wurden (AA 25.3.2022). Es gibt keine staatlichen oder sonstigen Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrer. Abgeschobene Personen erhalten bei Ankunft am Flughafen lediglich eine Beratung zu Ansprechpartnern u. ä., die Erstaufnahme nach Rückkehr erfolgt üblicherweise im Familienverband (AA 25.3.2022). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 41

- AA – Auswärtig Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevantese Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 24. Dokumente Das Urkundenwesen hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert. Aserbaidschanische Personenstandsurkunden (auch alte sowjetische Urkunden, die auf dem Gebiet der ASSR ausgestellt wurden) können seit Mai 2019 wieder legalisiert werden (AA 25.3.2022). Die Ausstellung von unechten Pässen, Personalausweisen oder Personenstandsurkunden kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, ist jedoch durch die zentrale Registrierung der Daten über die ASAN-Bürgerzentren deutlich erschwert. Auch falsche Parteiausweise sind im Umlauf. Funktionäre der Oppositionsparteien sollen in Einzelfällen gegen Entgelt bereit sein, über das politische Engagement von Personen Gefälligkeitsbescheinigungen auszustellen (AA 25.3.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Aserbaidschan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2 022.pdf, Zugriff 23.5.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 41
