aser-lib-2022-05-27-ke

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Aserbaidschan_%2D_Country_Fact_Sheets_2021%2C_deutsch.pdf?
nodeid=23477839&vernum=-2, Zugriff 24.5.2022
 22. Medizinische Versorgung
Die  Gesundheitsversorgung  in  Aserbaidschan  wird  von  öffentlichen  und  privaten 
Gesundheitseinrichtungen  erbracht und durch das Ministerium  für Gesundheitswesen geregelt 
(BTI 2022). Die öffentlichen Krankenhäuser in Aserbaidschan werden staatlich geführt und bieten 
eine kostenlose medizinische Versorgung für aserbaidschanische Bürger an. Zu den öffentlichen
Einrichtungen  gehören  Polikliniken,  die  ambulante  Leistungen  anbieten  sowie  Krankenhäuser, 
Ambulanzen und Spezialkliniken, die sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen anbieten 
(IOM 2021). Die medizinische Versorgung entspricht nicht überall westeuropäischem Standard und
ist  außerhalb  der  Stadt  Baku  oft  unzureichend  (AA 27.5.2022;  vgl.  BMEIA 27.5.2022,  EDA 
27.5.2022).
In  den  letzten  Jahren  hat  die  Regierung  erhebliche  Investitionen  im  Gesundheitswesen 
vorgenommen.  Nach  wie  vor  befinden  sich  die  größten  staatlichen  Krankenhäuser
und Spezialkliniken wie Kinderkrankenhäuser, Herzkliniken und psychiatrische Einrichtungen in 
Baku. Doch wurden in den letzten Jahren auch zentrale Krankenhäuser in den Regionen gebaut. 
Problematisch  ist  nach  wie  vor  der  relativ  niedrige  Ausbildungsstand  der  lokalen  Ärzte  (AA 
25.3.2022).
Am  1.  April  2021  wurde  die  wegen  der  Covid-19-Pandemie  verschobene  allgemeine
Krankenversicherung eingeführt (AA 25.3.2022; vgl. IOM 2021) . Alle ärztlichen Behandlungen und 
die  Versorgung  mit  Medikamenten  sollen  damit  abgedeckt  werden.  Behandlungsbedürftige 
Personen  sollen  sich  an  die  Polyklinik  an  Ihrem  Wohnort  wenden  und  erhalten  dort  die 
notwendigen Medikamente und (fach-)ärztliche Versorgung (AA 25.3.2022).
Dringende  medizinische  Hilfe  wird  in  Notfällen  gewährt  (was  den  Krankentransport  und  die
Aufnahme  in  ein  staatliches  Krankenhaus  einschließt);  mittellose  Patienten  wurden  in  der
Vergangenheit minimal versorgt, dann aber nach einigen Tagen „auf eigenen Wunsch“ entlassen, 
wenn  sie  die  Behandlungskosten  und  „Zuzahlungen“  an  die  Ärzte  und  das  Pflegepersonal
nicht  aufbringen  können.  In  diesem  Fall  erfolgt  dann  die  weitere  Behandlung  ambulant  oder
nach Kostenübernahme durch Dritte (AA 25.3.2022).
Neben  der  staatlichen  Gesundheitsversorgung  bildete  sich  in  den  vergangenen  Jahren  ein 
florierender  privater  medizinischer  Sektor  heraus  (AA 25.3.2022;  vgl.  IOM  2021),  der  gegen 
Barzahlung  medizinische  Leistungen  auf  annähernd  europäischem  Standard  bietet  und  mit 
privaten Krankenversicherungen kooperiert (AA 25.3.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 41
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Die einschlägigen auf dem europäischen Markt registrierten Medikamente sind i. d. R. erhältlich
sowie die Behandlung von regelmäßigen Krankheitsbildern wie z. B. Bluthochdruck, Diabetes, 
Depressionen  usw.  in  Aserbaidschan  möglich.  Seit  der  Einführung  der  administrativen 
Preisobergrenzen nach der ersten Währungsabwertung im Zuge der Wirtschaftskrise im Februar 
2015  wird  regelmäßig  von  Engpässen  bei  einigen  Medikamenten  berichtet.  Kostengünstigere 
Ersatzmedikation wird aus Russland, der Türkei oder Pakistan eingeführt, soll aber teilweise von 
minderwertiger Qualität sein (AA 25.3.2022). Die Kosten für staatlich registrierte Medikamente sind 
durch den so genannten Tarif-Rat der Republik Aserbaidschan vorgegeben (IOM 2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcber_   
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (27.5.2022):  Aserbaidschan:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  LGBTIQ, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aserbaidschan-node/
aserbaidschansicherheit/201888#content_7, Zugriff 27.5.2022
- BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(27.5.2022): Aserbaidschan, Gesunheit und Impfungen,
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/aserbaidschan/, Zugriff 27.5.2022
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (27.5.2022): 
Reisehinweise  für  Aserbaidschan,  Medizinische  Versorgung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/aserbaidschan/
reisehinweise-fueraserbaidschan.html#eda1d40c3, Zugriff 27.5.2022
- IOM – Internationale Organisation für Migration (2021): Aserbaidschan, Länderinformationsblatt 
2021, 
https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698614/18364272/-/
Aserbaidschan_%2D_Country_Fact_Sheets_2021%2C_deutsch.pdf?
nodeid=23477839&vernum=-2, Zugriff 24.5.2022
 23. Rückkehr
Rückgeführte und freiwillig zurückreisende aserbaidschanische Staatsangehörige müssen wegen 
ihrer  Asylanträge  im  Ausland  bei  ihrer  Rückkehr  in  der  Regel  nicht  mit  staatlichen 
Zwangsmaßnahmen rechnen. Es gibt jedoch immer wieder Berichte, wonach Rückkehrende zu 
den Gründen für ihren Asylantrag befragt wurden (AA 25.3.2022).
Es gibt keine staatlichen oder sonstigen Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrer. Abgeschobene 
Personen erhalten bei Ankunft am Flughafen lediglich eine Beratung zu Ansprechpartnern u. ä., die 
Erstaufnahme nach Rückkehr erfolgt üblicherweise im Familienverband (AA 25.3.2022).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 41
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- AA – Auswärtig Amt [Deutschland] (25.3.2022): Bericht über die asyl- und
abschiebungsrelevantese  Lage  in  der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcber_   
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
 24. Dokumente
Das  Urkundenwesen  hat  sich  in  den  vergangenen  Jahren  erheblich  verbessert. 
Aserbaidschanische  Personenstandsurkunden (auch  alte  sowjetische  Urkunden,  die  auf  dem 
Gebiet  der  ASSR  ausgestellt  wurden)  können  seit  Mai  2019  wieder  legalisiert  werden  (AA 
25.3.2022).
Die Ausstellung von unechten Pässen, Personalausweisen oder Personenstandsurkunden kann
nicht gänzlich ausgeschlossen werden, ist jedoch durch die zentrale Registrierung der Daten
über die ASAN-Bürgerzentren deutlich erschwert. Auch falsche Parteiausweise sind im Umlauf. 
Funktionäre  der  Oppositionsparteien  sollen  in  Einzelfällen  gegen  Entgelt  bereit  sein,
über das politische Engagement von Personen Gefälligkeitsbescheinigungen auszustellen (AA 
25.3.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.3.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in der  Republik  Aserbaidschan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2070754/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcber_   
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Aserbaidschan_%28Stand_Juni_2021%29%2C_25.03.2
022.pdf,  Zugriff 23.5.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 41
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