bhut-lib-2025-05-09-ke

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- FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025,
https://freedomhouse.org/country/bhutan/freedom-world/2025, Zugriff 5.5.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Ein freiwilliger Militärdienst ist für Männer und Frauen ab 18 Jahren möglich; es besteht keine 
Wehrpflicht. Die Ausbildung in der Miliz ist für Männer im Alter von 20 bis 25 Jahren über einen 
Zeitraum von drei Jahren obligatorisch (2023) (CIA 28.3.2024).
2021 schloss die königliche Armee von Bhutan einen einjährigen Ausbildungskurs ab, bei dem die 
erste  Gruppe  von  150  Frauen  ausgebildet  wurde,  die  in  Kampffunktionen  eingesetzt  werden 
dürfen.  Zuvor  durften  Frauen  in  medizinischen  und  anderen  nicht-kämpferischen  Funktionen 
eingesetzt werden (CIA 28.3.2025).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (28.3.2025): The World Factbook, Bhutan, military and 
security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/bhutan/#military-and-security,  Zugriff 
9.4.2025
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Die grundlegenden Bürgerrechte sind in Artikel 7 der Verfassung festgelegt, gelten jedoch in erster
Linie  für  die  Bürger  und  umfassen  die  Rede-,  Meinungs-,  Ausdrucks-,  Bewegungs-  und 
Religionsfreiheit sowie das Wahlrecht und den gleichberechtigten Zugang zum Recht und zu 
öffentlichen Dienstleistungen (BS 2024).
Zu den bedeutenden Menschenrechtsproblemen gehörten glaubwürdige Berichte über politische 
Gefangene  oder  Inhaftierte  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  FH  2025),  erhebliche  Eingriffe  in  die 
Vereinigungsfreiheit und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (USDOS 23.4.2024).
Die Mehrheit der politischen Gefangenen gehörte der nepalesischsprachigen Gemeinschaft an (FH 
2025). Es wird angenommen, dass sich noch mindestens 34 Gefangene, die wegen politischer 
Vergehen verurteilt wurden, in bhutanischen Gefängnissen befinden (HRW 10.7.2024).
Die  Regierung  hat  glaubwürdige  Schritte  unternommen,  um  Beamte,  die  möglicherweise 
Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zu ermitteln und zu bestrafen (USDOS 23.4.2024).
Es gab keine Berichte darüber, dass die Regierung oder ihre Vertreter im Laufe des Jahres 
willkürliche oder rechtswidrige Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen, begangen 
hätten (USDOS 23.4.2024).
Es gab keine Berichte über Verschwindenlassen durch oder im Auftrag von Regierungsbehörden 
(USDOS 23.4.2024).
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Die Verfassung und das Gesetz verbieten willkürliche oder unerlaubte Eingriffe in die Privatsphäre,
die Familie, die Wohnung oder die Korrespondenz und es gab keine Berichte darüber, dass die 
Regierung diese Verbote nicht beachtet hat (USDOS 23.4.2024).
Bhutan ist international bekannt für sein Konzept des „Bruttonationalglücks“. Ziel ist, das Glück und 
Wohlbefinden der Bevölkerung zu fördern und zu messen (WWF 20.9.2024).  Das Konzept geht 
auf den vierten König Bhutans, Jigme Singye Wangchuck, zurück. Der Begriff „Bruttonationalglück“ 
wurde  vor  mehr  als  50  Jahren  geprägt  und  geht  auf  den  Ausspruch  den  Königs  „Das 
Bruttonationalglück ist wichtiger als das Bruttonationalprodukt“ zurück. In den folgenden Jahren 
begann  Bhutan  ein  Konzept  des  Bruttonationalglücks  zu  entwickeln,  das  ein  harmonisches 
Gleichgewicht  zwischen  soziokulturellem,  politisch-ökonomischem  und  spirituell-ökologischem 
Wohlergehen in den Mittelpunkt der nationalen Entwicklung stellt.  2008 wurde GNH schließlich als 
Staatsziel in der Verfassung von Bhutan verankert (Verein der Freunde Bhutans, Österreich o.D.; 
vgl. bhutan horizonte o.D.).
Quellen:
- Verein der Freunde Bhutans, Österreich (ohne Datum): Bruttonationalglück,  https://austria-
bhutan.org/uber-bhutan/bruttonationalglueck/, Zugriff 10.4.2025
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Bhutan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_BTN.pdf,
Zugriff 9.4.2025
- bhutan  horizonte  (ohne  Datum):  Bruttonationalglück, 
https://www.bhutan-horizonte.de/de/brutto-national-glueck, Zugriff 10.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025, 
https://freedomhouse.org/country/bhutan/freedom-world/2025, Zugriff 5.5.2025
- HRW – Human Rights Watch (10.7.2024):  Bhutan: Urgently Reform Justice System, Prison 
Conditions,  https://www.hrw.org/news/2024/07/10/bhutan-urgently-reform-justice-system-prison-
conditions; Zugriff 10.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
- WWF  –  World  Wildlife  Fond  (20.9.2024):  Wasserknappheit  in  Bhutan, 
https://www.wwf.de/themen-projekte/projektregionen/himalaja-region/wasserknappheit-in-bhutan-
hilfe-fuer-menschen-und-lebensraeume, Zugriff 10.4.2025
 11. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung  vor, und die Regierung respektiert 
dieses Recht im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025). Dies gilt auch für Mitglieder der 
Presse und anderer Medien (USDOS 23.4.2024). Unabhängige Medien, eine effiziente Justiz und 
ein funktionierendes demokratisches politisches System förderten die freie Meinungsäußerung,
auch für Medienvertreter (USDOS 23.4.2024).
Es gibt zwar mehrere private Medienunternehmen, doch viele sind auf Werbung staatlicher Stellen 
angewiesen, und die Medienlandschaft unterliegt nach wie vor der Selbstzensur (FH 2025).
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Nach dem Gesetz über die nationale Sicherheit des Landes können Äußerungen, die „Hass und
Unzufriedenheit im Volk“ oder „Missverständnisse oder Feindseligkeit zwischen Regierung und 
Volk“ hervorrufen oder dies versuchen, unter anderem mit Gefängnis bestraft werden, aber das 
Gesetz wurde in den letzten Jahren nicht zur Einschränkung der persönlichen Meinungsäußerung 
genutzt (FH 2025).
Nach dem Strafgesetzbuch werden Verleumdungen strafrechtlich geahndet. Im Laufe des Jahres 
2023 gab es keine Fälle von Strafverfolgung wegen Verleumdung (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung hat den Zugang zum Internet nicht eingeschränkt oder unterbrochen oder Online-
Inhalte zensiert (USDOS 23.4.2024).
Die Verfassung gab den Bürgern die Möglichkeit, ihre Regierung in freien und fairen, regelmäßig 
stattfindenden, geheimen Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts zu 
wählen (USDOS 23.4.2024). Die Wahlen zum Nationalrat wurden weithin als fair und frei von 
Missbrauch und Unregelmäßigkeiten bezeichnet (USDOS 23.4.2024). Die Wahlen werden von der 
Wahlkommission von Bhutan (ECB) durchgeführt, die im Allgemeinen als unparteiisch gilt. Für die 
Parlamentswahlen  2023  und  2024  reduzierte  die  ECB  jedoch  die  Zahl  der  Wahllokale,  das 
Personal  und  die  Einrichtungen  für  die  Briefwahl  und  begründete  dies  mit  wirtschaftlichen 
Zwängen.  Staatsbedienstete  und  Studenten  hatten weiterhin  Zugang  zur  Briefwahl,  was  zu 
Beschwerden von Beschäftigten des Privatsektors führte (FH 2025).
In der Rangliste der Pressefreiheit 2025 liegt Bhutan auf Platz 152 von 180 gelisteten Staaten, was 
eine Verschlechterung um 5 Plätze gegenüber 2024 darstellt (RSF 2025).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025, 
https://freedomhouse.org/country/bhutan/freedom-world/2025, Zugriff 5.5.2025
- RSF  –  Reporter  ohne  Grenzen  (2025):  Rangliste  der  Pressefreiheit  2025  –  Bhutan, 
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/
Rangliste_2025/RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2025.pdf, Zugriff 5.5.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die Verfassung und die Gesetze sehen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor (USDOS 
23.4.2024).
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Das Gesetz gab Arbeitnehmern das Recht, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und ihnen
beizutreten  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  FH  2025).  Die  Vereinigungsfreiheit  und  das  Recht  auf 
Tarifverhandlungen wurden von der Regierung und den Arbeitgebern respektiert, obwohl es nur 
wenige Arbeitnehmergewerkschaften gab (USDOS 23.4.2024). 
Die Bürger müssen die Genehmigung der Regierung einholen, um politische Parteien zu gründen, 
aber in der Praxis konnten sich mehrere Parteien bilden und miteinander konkurrieren (FH 2025).
Obwohl  die  Verfassung  Versammlungsfreiheit  garantiert,  wird  dieses  Recht  manchmal  durch 
staatliche  Beschränkungen  eingeschränkt.  So  hat  die  Regierung  beispielsweise  einigen 
zivilgesellschaftlichen  Organisationen  die  Versammlungsfreiheit  erschwert,  wenn  sie  keine 
Genehmigung der Behörde für zivilgesellschaftliche Organisationen eingeholt haben (FH 2025). 
Das Streikrecht ist nicht gesetzlich geschützt (FH 2025; vgl. USDOS 23.4.2024).
Das Recht auf legale Streiks wurde im Gesetz nicht erwähnt (USDOS 23.4.2024).
Die politischen Parteien respektieren einander, sehen sich jedoch wachsendem Widerstand ihrer 
Rivalen  gegenüber  (BS  2024).  Beobachter  der  bhutanischen  Politik  empfinden  die  Rolle  der 
Opposition als zu schwach (BS 2024).
Da das Wahlrecht nur zwei Parteien in der Nationalversammlung zulässt und die Mitglieder nicht 
die Partei wechseln können, bildet die Partei, die die Mehrheit gewonnen hat, die Regierung und 
wird immer in der Lage sein, ihre Opposition zu überstimmen (BS 2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Bhutan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_BTN.pdf,
Zugriff 9.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025, 
https://freedomhouse.org/country/bhutan/freedom-world/2025, Zugriff 5.5.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
 13. Haftbedingungen
Das Gefängnissystem wurde von der Polizei verwaltet (USDOS 23.4.2024).
Die  Behörden  führten  ordnungsgemäße  Untersuchungen  glaubwürdiger  Vorwürfe  von 
Misshandlungen durch USDOS 23.4.2024).
Die  schlechten  Haftbedingungen  für  Gefangene,  die  in  den  1990er  Jahren  wegen  politisch 
motivierter Anschuldigungen verurteilt wurden, gaben weiterhin Anlass zur Sorge. Sie erhielten nur 
unzureichend Nahrung, Heizung und Bettzeug und durften weder regelmäßig mit ihren Familien 
kommunizieren noch sie besuchen (AI 29.4.2025)
Ein Mann, der 30 Jahre in einem bhutanischen Gefängnis verbracht hat, weil er politische
Flugblätter verteilt hat, erzählte der NRO Human Rights Watch (HRW), dass politische Gefangene 
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wie er von mageren Rationen leben und Reissäcke als Kleidung und Bettzeug benutzen müssen.
Gefangene sind verpflichtet, ihre Medikamente selbst zu kaufen, wenn sie krank werden, und 
können bis zu acht Monate warten, wenn sie einen Arzt aufsuchen müssen, was bedeutet, dass 
sie häufig keine Behandlung erhalten. Seit 2012 hatte er keinen Kontakt mehr zu seiner Familie. 
Die Gefangenen erhalten alle drei Jahre eine Decke und alle 18 Monate eine Matratze, die jedoch 
von so schlechter Qualität ist, dass sie ‚nach ein oder zwei Monaten unbrauchbar‘ ist (HRW 
10.7.2024). Vor diesem einzelnen Bericht, der jedoch international für Aufsehen sorgte, gab es 
keine besorgniserregenden Berichte über Haftbedingungen in Bhutan (ÖB 9.5.2025).
Die  Regierung  erlaubte  in  den  vergangenen  Jahren  die  Überwachung  durch  unabhängige 
nichtstaatliche Beobachter (USDOS 23.4.2024).
Eine Arbeitsgruppe des VN-Menschenrechtsrats lobte Bhutan während des  Universal Periodic 
Review (UPR) für die Umsetzung von „Open-Air-Prisons (OAPs)“ (offenem Vollzug). Häftlinge, die 
bereits 75% ihrer Haftzeit in regulären Gefängnissen verbracht haben, können unter Aufsicht 
diversen Tätigkeiten außerhalb des Gefängnisses nachgehen und dadurch Fähigkeiten erwerben 
und einen Lohn erarbeiten. Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass das System des offenen Vollzugs 
dazu beigetragen hat, die Überbelegung der Gefängnisse zu verringern und die Insassen bei der 
Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen (ÖB 9.5.2025).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Bhutan 2024, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 30.4.2025
- HRW – Human Rights Watch (10.7.2024):  Bhutan: Urgently Reform Justice System, Prison 
Conditions,  https://www.hrw.org/news/2024/07/10/bhutan-urgently-reform-justice-system-prison-
conditions; Zugriff 10.4.2025
- ÖB – Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (9.5.2025): Auskunft der ÖB per email
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
 14. Todesstrafe
Bhutan gehört zu den Ländern, die die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben (Frankreich 
Diplomatie 3.2025; vgl. laenderdaten.info 4.2025a).
Quellen:
- Frankreich  Diplomatie  [Frankreich]  (3.2025):  Abschaffung  der  Todesstrafe, 
https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-62159/abschaffung-
der-todesstrafe/, Zugriff 9.4.2025
- laenderdaten.info  (4.2025a):  Bhutan,  Index, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Bhutan/index.php, Zugriff 9.4.2025
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15. Religionsfreiheit
Die Verfassung erkennt den Buddhismus als „spirituelles Erbe“ des Staates an und legt fest, dass
es „in der Verantwortung aller religiösen Institutionen und Persönlichkeiten liegt, das spirituelle 
Erbe des Landes zu fördern“ (USDOS 26.6.2024). 
Die  Verfassung  sieht  Gedanken-,  Gewissens-  und  Religionsfreiheit  vor  und  verbietet 
Diskriminierung aufgrund des Glaubens (USDOS 26.6.2024), aber lokale Behörden sind dafür 
bekannt, Nicht-Buddhisten zu schikanieren (FH 2025).
Die Verfassung besagt, dass der König Buddhist und der „Beschützer aller Religionen in Bhutan“ 
ist (USDOS 26.6.2024).
Nicht  eingetragene  religiöse  Gruppen,  darunter  auch  Christen,  berichteten,  dass  sie  ihre 
Gottesdienste im privaten Rahmen abhalten konnten, obwohl sie als nicht eingetragene Gruppen 
nicht  berechtigt  waren,  sich  öffentlich  zu  organisieren, Eigentum  zu  besitzen,  Spenden  zu 
sammeln, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben oder Literatur zu importieren (USDOS 26.6.2024; vgl. 
FH 2025).
Das  Land  hatte  keine  jüdische  Bevölkerung  und  es  gab  keine  bekannten  Berichte  über 
antisemitische Vorfälle (USDOS 23.4.2024).
In der Verfassung heißt es: „Niemand darf durch Zwang oder Verleitung gezwungen werden, 
einem anderen Glauben anzugehören.“ Das Gesetz über religiöse Organisationen besagt: „Keine 
religiöse Organisation darf eine Person dazu zwingen, einer anderen Religion anzugehören, indem 
sie einer Person eine Belohnung oder einen Anreiz für die Zugehörigkeit zu einer anderen Religion 
bietet.“ Das Strafgesetzbuch stellt „Nötigung oder Anstiftung zur Konversion“ als Vergehen unter 
Strafe, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann (USDOS
26.6.2024).
Missionare verboten und für den Bau religiöser Gebäude ist eine Genehmigung der Regierung 
erforderlich (BS 2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Bhutan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_BTN.pdf,
Zugriff 9.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025, 
https://freedomhouse.org/country/bhutan/freedom-world/2025, Zugriff 5.5.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111828.html, Zugriff 8.4.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
15.1. Religiöse Gruppen
Ein Bericht aus dem Jahr 2020, der auf Informationen aus dem Jahr 2019 der World Christian 
Database basiert, schätzt, dass Buddhisten 83 Prozent der Bevölkerung ausmachen, Hindus 11 
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Prozent und Christen 2,3 Prozent. Hindus leben hauptsächlich in den südlichen Gebieten, die an
Indien angrenzen. Christliche Pastoren schätzen, dass 30.000 Christen im Land leben, die 250 bis 
300 Gemeinden angehören, hauptsächlich in der Hauptstadt Thimphu und in Städten im Süden. 
Laut  Wissenschaftlern  kombinieren  Einzelpersonen  zwar  oft  Praktiken  des  Bön  (einer 
einheimischen tibetischen religiösen Tradition) mit buddhistischen Praktiken, aber nur sehr wenige 
Bürger halten sich ausschließlich an diese religiöse Tradition. Die ethnische Gruppe der Sharchop, 
die im Osten die Mehrheit der Bevölkerung ausmacht, praktiziert laut Wissenschaftlern Elemente 
des tibetischen Buddhismus in Kombination mit Elementen der Bon-Tradition und des Hinduismus 
(USDOS 26.6.2024).
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111828.html, Zugriff 8.4.2024
 16. Minderheiten
Die Verfassung sah vor, dass niemand aufgrund von Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder 
Politik diskriminiert werden darf (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025, BS 2024).
Obwohl  das  Land  kein  umfassendes  Bürgerrechtsgesetz  hatte,  gab  es  Bestimmungen,  die 
Diskriminierung  verbieten  und  über  das  gesamte  Gesetz  verteilt  waren.  Das  Gesetz  verbot 
Diskriminierung  im  öffentlichen  Dienst  in  den  Bereichen  Beschäftigung  und  berufliches 
Fortkommen. Die Regierung setzte diese Gesetze und Vorschriften im Allgemeinen durch (USDOS 
23.4.2024).
Ethnische Nepalesen waren manchmal mit Diskriminierung am Arbeitsplatz (USDOS 23.4.2024) 
und vielen Formen von Voreingenommenheit konfrontiert (FH 2025).
Die Politik Bhutans gegenüber den Tausenden von Lhotshampas ist nach wie vor diskriminierend. 
Bei  der  Volkszählung  2017  wurden  keine  Fragen  zu  Sprache,  ethnischer  Zugehörigkeit  und 
Religion  gestellt,  was  es  schwierig  macht,  die  genaue  Zahl  der  noch  in  Bhutan  lebenden 
Lhotshampas zu ermitteln. Einige Angehörige der ethnischen Minderheit besitzen nicht die volle 
Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte (BS 2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Bhutan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_BTN.pdf,
Zugriff 9.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025, 
https://freedomhouse.org/country/bhutan/freedom-world/2025, Zugriff 6.5.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
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16.1. Minderheitengruppen
50 Prozent Ngalop (auch als Bhote bekannt), 35 Prozent ethnische Nepalesen (überwiegend 
Lhotshampas) sowie 15 Prozent indigene oder zugewanderte Stämme (CIA 28.3.2025).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (28.3.2025): The World Factbook, Bhutan, People and 
Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/bhutan/#introduction, Zugriff 9.4.2025
 17. Relevante Bevölkerungsgruppen
17.1. Frauen
Das Gesetz verpflichtete die Regierung, alle Formen der Diskriminierung und Ausbeutung von 
Frauen  und  Mädchen,  einschließlich  Menschenhandel,  Missbrauch,  Gewalt,  Belästigung  und 
Einschüchterung, am Arbeitsplatz und zu Hause zu beseitigen (USDOS 23.4.2024).
Frauen sind jedoch weiterhin von Diskriminierung in Beschäftigung und Bildung betroffen (FH 
2025).
Der Anteil der Frauen mit Sekundarschulabschluss und in der Erwerbsbevölkerung ist deutlich 
niedriger als der der Männer. Das Bildungsgefälle ist besonders deutlich in der Sekundar- und 
Hochschulbildung,  da  die  Einschulungsrate  von  Mädchen  in  der  Primarstufe  der  von  Jungen 
entspricht. In Bhutan haben nur 6 % der Frauen mindestens einen Sekundarschulabschluss, 
gegenüber 13,7 % der Männer (BS 2024).
Das Gesetz schrieb gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit vor. Es gab keine Kategorien oder Listen 
von  Berufen,  die  bestimmten  Personengruppen  untersagt  waren,  und  Frauen  konnten  in 
denselben Berufen arbeiten wie Männer. Die Regierung setzte diese Gesetze im Allgemeinen 
durch (USDOS 23.4.2024). 
Das Gesetz war geschlechtsneutral und sah gleiche Rechte auf Erbschaft für Ehefrauen und 
Kinder vor (USDOS 23.4.2024).
Frauen  sind  in  öffentlichen  Ämtern  unterrepräsentiert  (FH  2025);  Führungspositionen  werden 
immer noch von Männern dominiert (BS 2024). Traditionelle Bräuche behindern die politische 
Beteiligung  von  Frauen,  obwohl  die  für  die  Wahlen  2018  eingeführten  Wahlreformen  die 
Wahlbeteiligung von Frauen verbessert haben (FH 2025).
Das  Gesetz  stellte  Vergewaltigung  unter  Strafe  und  bezog  sich  in  seiner  Definition  von 
Vergewaltigung nicht auf das Geschlecht. In Fällen von Vergewaltigung von Minderjährigen lag das 
Strafmaß zwischen fünf und 15 Jahren Gefängnis. In extremen Fällen konnte eine Person, die 
wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, lebenslang ins Gefängnis kommen (USDOS 23.4.2024).
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Vergewaltigung in der Ehe war illegal und wurde als Vergehen verfolgt. CSOs (Civil Society
Organizations) forderten die Regierung auf, dafür zu sorgen, dass Vergewaltigung in der Ehe 
genauso geahndet wird wie andere Formen der Vergewaltigung (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verbietet häusliche Gewalt, einschließlich körperlicher und sexueller Misshandlung 
(USDOS 23.4.2024). 
Körperliche Misshandlung wurde als Körperverletzung verfolgt; die Strafen für verurteilte Täter 
reichten von einem Monat bis zu drei Jahren Haft. Sexueller Missbrauch wurde als Sexualdelikt 
verfolgt  und  mit  drei  bis  15  Jahren  Haft  bestraft.  Das  Gesetz  sah  höhere  Strafen  für  die 
Verurteilung  wegen  des  zweiten  (und  weiterer)  Vergehen  häuslicher  Gewalt  vor  (USDOS 
23.4.2024).
Drei Polizeistationen verfügten über Schutztruppen, die sich mit Verbrechen gegen Frauen und 
Kinder befassten (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025), und 14 Polizeistationen hatten Beamte, die 
sich speziell mit Frauen- und Kinderangelegenheiten befassten. Die Polizei baute ihre Kapazitäten 
weiter  aus  und  erklärte  sich  bereit,  die  Schutztruppen  auf  alle  20  Distrikte  des  Landes 
auszudehnen (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung betrieb eine spezielle gebührenfreie Hotline, bei der Gewalt gegen Frauen und 
Kinder gemeldet werden konnte. Die Regierung und RENEW schulten lokale Regierungsbeamte, 
Richter,  Strafverfolgungsbehörden  und  Polizisten  in  Fragen  des  geschlechtsspezifischen 
Missbrauchs und arbeiteten mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, die weitere
Maßnahmen ergriffen, darunter den Betrieb eines Krisen- und Rehabilitationszentrums (USDOS 
23.4.2024).
Die  zivilgesellschaftliche  Organisation  RENEW  arbeitete  mit  Opfern  von  häuslicher  und 
geschlechtsspezifischer  Gewalt  und  half  ihnen,  finanziell  stabil  und  emotional  unabhängig  zu 
werden. RENEW unterhielt eine Hotline für Opfer von Gewalt und Menschenhandel (USDOS 
23.4.2024). 
Es  gab  keine  Berichte  über  erzwungene  Abtreibungen  oder  unfreiwillige  Sterilisationen  durch 
Regierungsbehörden (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Bhutan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_BTN.pdf,
Zugriff 9.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025, 
https://freedomhouse.org/country/bhutan/freedom-world/2025, Zugriff 5.5.2025
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- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
17.2. Kinder
Das Land trug zur Staatenlosigkeit bei, da nach der Verfassung beide Elternteile bhutanische 
Staatsbürger sein mussten, damit ein Kind bei der Geburt die Staatsbürgerschaft erhalten konnte 
(USDOS 23.4.2024).
Alle  Geburten  wurden  registriert,  unabhängig  von  der  Staatsangehörigkeit  der  Eltern,  und 
Personen, die nicht die bhutanische Staatsangehörigkeit besaßen, konnten diese unabhängig von 
ihrem Geschlecht oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit erhalten, nachdem sie 15 Jahre im Land 
gelebt hatten (USDOS 23.4.2024).
Kinder, die in abgelegenen Dörfern, in Nomadengemeinschaften oder in Migrantenpopulationen 
leben,  sowie  Kinder  mit  Behinderungen  haben  aufgrund  fehlender  Transportmöglichkeiten 
erhebliche Schwierigkeiten, öffentliche Schulen zu erreichen. Die Regierung hat jedoch in den 
letzten Jahren Anstrengungen unternommen, um die Straßeninfrastruktur zu verbessern, wodurch 
sich der Zugang zu Bildung für Kinder in abgelegenen Gemeinden verbessert hat (USDOS
5.9.2024).
Es wurde berichtet, dass zwar alle Schüler Zugang zur Grundschulbildung hatten, aber eine kleine 
Anzahl staatenloser Kinder keinen Zugang zu den für die Einschreibung in eine höhere Schule 
erforderlichen Unterlagen hatte (USDOS 23.4.2024; vgl. USDOS 5.9.2024).
Kinder ohne Staatsbürgerschaft hatten Anspruch auf die wichtigsten öffentlichen Bildungs- und 
Gesundheitsdienste (USDOS 23.4.2024).
Das gesetzliche Mindestalter für Eheschließungen betrug für Männer und Frauen 18 Jahre. Die 
Regierung setzte das Gesetz wirksam durch (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verbot Kindesmissbrauch und sah je nach Art des Missbrauchs eine Reihe von Strafen 
für Verurteilungen vor. Die Regierung setzte die Gesetze wirksam durch (USDOS 23.4.2024).
Das gesetzliche Mindestalter für sexuelle Handlungen betrug für Jungen und Mädchen 16 Jahre 
(USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz  verbot  die  kommerzielle  sexuelle  Ausbeutung  von  Kindern,  einschließlich 
Kinderpornografie,  Kinderhandel  zum  Zweck  der  sexuellen  Ausbeutung  und  den  Verkauf  von 
Kindern. Die Behörden setzten das Gesetz im Allgemeinen durch (USDOS 23.4.2024). 
Im Jahr 2023 hat Bhutan bei den Bemühungen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der 
Kinderarbeit nur minimale Fortschritte erzielt (USDOS 5.9.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 26
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