bhut-lib-2025-05-09-ke

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A4MDMx, Zugriff 9.4.2025
20.1. Sozialbeihilfen
Bhutan  verfügt  nicht  über  eine  umfassende  Sozialschutzpolitik,  und  viele  Menschen,  z.  B. 
Menschen  mit  Behinderungen  und  LGBTI-Personen,  hatten  Schwierigkeiten  beim  Zugang  zu 
Sozialschutzprogrammen (AI 24.4.2024).
Der Staat bietet allen Bürgern kostenlose Bildung und Gesundheitsfürsorge, aber keine anderen 
Wohlfahrtsleistungen  wie  Sozialversicherungszahlungen,  bedingte  Geldtransfers  oder 
Nahrungsmittelsubventionen.  Staatsbedienstete,  Militärangehörige,  Mitarbeiter  staatlicher 
Unternehmen  und  bestimmte  Beschäftigte  des  Privatsektors  haben  Zugang  zu 
Rentenprogrammen (BS 2024).
Die Landbevölkerung und diejenigen, die in Kleinbetrieben arbeiten, kommen für diese Programme 
jedoch nicht in Frage. In regelmäßigen Abständen gewährt der König bedürftigen Personen das 
traditionelle Geschenk von kidu (Land und Staatsbürgerschaft) (BS 2024). 
Die Familie dient sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten als wichtigstes soziales 
Sicherheitsnetz. Es besteht eine starke Verpflichtung, für seine Verwandten zu sorgen, auch wenn
diese aufgrund der Verstädterung schwächer wird (BS 2024).
Örtliche religiöse Einrichtungen können Einzelpersonen und Gemeinden in gewissem Umfang Hilfe 
anbieten, während NRO und externe Organisationen gelegentlich vorübergehende Hilfe für die 
Bedürftigen leisten (BS 2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Bhutan 2024, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 2.5.2025
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Bhutan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_BTN.pdf,
Zugriff 9.4.2025
 21. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, 
hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard (AA 9.5.2025; vgl. 
EDA 9.5.2025).
Quellen:
- AA –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.5.2025):  Bhutan:  Reise  und  Sicherheitshinweise, 
Gesundheit,  https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/bhutan-node/bhutansicherheit-
226702?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 9.5.2025
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (9.5.2025): 
Reisehinweise  für  Bhutan,  Medizinische  Versorgung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/bhutan/reisehinweise-
fuerbhutan.html, Zugriff 9.5.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 26
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22. Rückkehr
Bhutan hat die Initiative „REVIVE – National Reintegration Program“ gestartet, die die
Reintegration  von  Rückkehrerinnen  und  Rückkehrern  unterstützen  soll  (wirtschaftliche  und 
psychosoziale Reintegration, sowie Karriereberatung). Dieses verfolgt allerdings primär das Ziel 
der Incentivierung der Rückkehr von ausgebildeten BT StA, nicht für unfreiwillige Rückkehrerinnen 
und Rückkehrer. Zu beachten ist auch, ob BT die StA anerkennt (ÖB 9.5.2025).
Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) berichtete, dass sich 
im März 2023 mehr als 6.300 Nepali sprechende Flüchtlinge aus Bhutan in Nepal aufhielten. Etwa 
ein Drittel dieser Flüchtlinge hatte sein Interesse an einer Rückkehr nach Bhutan bekundet; es gab 
jedoch  keine  Anzeichen  dafür,  dass  die  Regierung  von  Bhutan  irgendwelche  Anträge  dieser 
Flüchtlinge auf Rückkehr akzeptiert hätte (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- ÖB – Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (9.5.2025): Auskunft der ÖB per email
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
 23. Dokumente
Viele tibetische Flüchtlinge stießen bei der Erlangung von Reisegenehmigungen auf Hindernisse. 
Es  wurde  berichtet,  dass  die  Regierung  tibetischen  Flüchtlingen  nicht  die  erforderlichen 
Reisedokumente zur Verfügung stellte, um über Indien hinaus zu reisen (USDOS 23.4.2024).
Staatenlose  hatten  keinen  Anspruch  auf  „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“  und  polizeiliche 
Unbedenklichkeitsbescheinigungen,  die  häufig  für  den  Zugang  zur  öffentlichen 
Gesundheitsversorgung, zur Beschäftigung, zum Zugang zur Grund- und Sekundarschulbildung,
zur Einschreibung an Hochschulen, zu Reisedokumenten und zum Besitz eines Unternehmens 
erforderlich  waren  (USDOS  23.4.2024).  Einige  ethnische  Nepalesen,  die  keine 
Sicherheitsüberprüfungsbescheinigung  haben,  hatten  Schwierigkeiten,  ein  Unternehmen  zu 
gründen (FH 2025).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025, 
https://freedomhouse.org/country/bhutan/freedom-world/2025, Zugriff 5.5.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 26
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