bhut-lib-2025-05-09-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
E3OTU4NQ..*_ga_TJBEG291F0*MTc0NDE3OTU4My4xLjEuMTc0NDE3OTU4My4wLjAuNjc3OD A4MDMx, Zugriff 9.4.2025 20.1. Sozialbeihilfen Bhutan verfügt nicht über eine umfassende Sozialschutzpolitik, und viele Menschen, z. B. Menschen mit Behinderungen und LGBTI-Personen, hatten Schwierigkeiten beim Zugang zu Sozialschutzprogrammen (AI 24.4.2024). Der Staat bietet allen Bürgern kostenlose Bildung und Gesundheitsfürsorge, aber keine anderen Wohlfahrtsleistungen wie Sozialversicherungszahlungen, bedingte Geldtransfers oder Nahrungsmittelsubventionen. Staatsbedienstete, Militärangehörige, Mitarbeiter staatlicher Unternehmen und bestimmte Beschäftigte des Privatsektors haben Zugang zu Rentenprogrammen (BS 2024). Die Landbevölkerung und diejenigen, die in Kleinbetrieben arbeiten, kommen für diese Programme jedoch nicht in Frage. In regelmäßigen Abständen gewährt der König bedürftigen Personen das traditionelle Geschenk von kidu (Land und Staatsbürgerschaft) (BS 2024). Die Familie dient sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten als wichtigstes soziales Sicherheitsnetz. Es besteht eine starke Verpflichtung, für seine Verwandten zu sorgen, auch wenn diese aufgrund der Verstädterung schwächer wird (BS 2024). Örtliche religiöse Einrichtungen können Einzelpersonen und Gemeinden in gewissem Umfang Hilfe anbieten, während NRO und externe Organisationen gelegentlich vorübergehende Hilfe für die Bedürftigen leisten (BS 2024). Quellen: - AI – Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Bhutan 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 2.5.2025 - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report, Bhutan, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_BTN.pdf, Zugriff 9.4.2025 21. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard (AA 9.5.2025; vgl. EDA 9.5.2025). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.5.2025): Bhutan: Reise und Sicherheitshinweise, Gesundheit, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/bhutan-node/bhutansicherheit- 226702?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 9.5.2025 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (9.5.2025): Reisehinweise für Bhutan, Medizinische Versorgung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/bhutan/reisehinweise- fuerbhutan.html, Zugriff 9.5.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 26
22. Rückkehr Bhutan hat die Initiative „REVIVE – National Reintegration Program“ gestartet, die die Reintegration von Rückkehrerinnen und Rückkehrern unterstützen soll (wirtschaftliche und psychosoziale Reintegration, sowie Karriereberatung). Dieses verfolgt allerdings primär das Ziel der Incentivierung der Rückkehr von ausgebildeten BT StA, nicht für unfreiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer. Zu beachten ist auch, ob BT die StA anerkennt (ÖB 9.5.2025). Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) berichtete, dass sich im März 2023 mehr als 6.300 Nepali sprechende Flüchtlinge aus Bhutan in Nepal aufhielten. Etwa ein Drittel dieser Flüchtlinge hatte sein Interesse an einer Rückkehr nach Bhutan bekundet; es gab jedoch keine Anzeichen dafür, dass die Regierung von Bhutan irgendwelche Anträge dieser Flüchtlinge auf Rückkehr akzeptiert hätte (USDOS 23.4.2024). Quellen: - ÖB – Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (9.5.2025): Auskunft der ÖB per email - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025 23. Dokumente Viele tibetische Flüchtlinge stießen bei der Erlangung von Reisegenehmigungen auf Hindernisse. Es wurde berichtet, dass die Regierung tibetischen Flüchtlingen nicht die erforderlichen Reisedokumente zur Verfügung stellte, um über Indien hinaus zu reisen (USDOS 23.4.2024). Staatenlose hatten keinen Anspruch auf „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ und polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die häufig für den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung, zur Beschäftigung, zum Zugang zur Grund- und Sekundarschulbildung, zur Einschreibung an Hochschulen, zu Reisedokumenten und zum Besitz eines Unternehmens erforderlich waren (USDOS 23.4.2024). Einige ethnische Nepalesen, die keine Sicherheitsüberprüfungsbescheinigung haben, hatten Schwierigkeiten, ein Unternehmen zu gründen (FH 2025). Quellen: - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025, https://freedomhouse.org/country/bhutan/freedom-world/2025, Zugriff 5.5.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Bhutan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107619.html, Zugriff 8.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 26