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12.Todesstrafe
Die Todesstrafe besteht weiter, wird aber nicht verhängt (AA 11.2016a). Gesetzlich ist die 
Todesstrafe  in  Burkina  Faso  vorgesehen,  diese  wird  aber  nicht  vollstreckt.  Die  letzte 
Exekution fand im Jahr 1988 statt. In den letzten Jahren kam es immer wieder vereinzelt zu 
Verurteilungen (gemäß AI eine im Jahr 2013 und zwei im Jahr 2015); vollstreckt wurde die 
Strafe nicht (PdM o.D.).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (11.2016a): Burkina Faso: Innenpolitik, http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/BurkinaFaso/Innenpolitik_node.html, 
Zugriff 28.11.2016
- PdM - Peine de mort (o.D.): Peine de mort : Burkina Faso,
http://www.peinedemort.org/zonegeo/BFA/Burkina_Faso, Zugriff 6.12.2016
13.Religionsfreiheit
Burkina Faso ist ein säkularer Staat und die Religionsfreiheit wird respektiert (FH 27.1.2016).
Die  Verfassung  und  andere  Gesetze  gewährleisten  diese  Freiheit  und  die  Regierung 
respektiert  dies  üblicherweise  auch  in  der  Praxis.  61%  der  Bevölkerung  sind  Moslems, 
vorwiegend  Sunniten,  19%  sind  römisch-katholisch  und  15%  praktizieren  ausschließlich 
indigenen Glauben. 4% sind Mitglieder verschiedener protestantischer Konfessionen und 
weniger  als  1%  sind  Atheisten  oder  anderen  Religionen  zugehörig.  Statistiken  über 
Religionszugehörigkeit  sind  Schätzungen,  da  Muslime  wie  Christen  oftmals  gleichzeitig 
manche Aspekte indigener Religionen praktizieren (USDOS 10.8.2016).
Kennzeichnend für das Land ist das friedliche Zusammenleben von etwa 60 verschiedenen 
ethnischen Gruppen und den großen Religionsgemeinschaften (AA 11.2016a).
Bis auf die Fulbe, die zu 99% Muslime sind, sind die Ethnien - ja sogar die Familien - in ihrer 
Religionszugehörigkeit  durchmischt.  Weil  Schulbildung  ursprünglich  in  der  Hand  der 
katholischen  Missionare  lag,  ist  die  überwiegende  Zahl  der  Professoren  und  Politiker 
katholisch.  Kaufleute  sind  in  der  Mehrheit  Muslime  und  sind  zum  Teil  in  Koranschulen 
unterrichtet worden. Eine fanatisch intolerante Form des Islam ist in Burkina Faso nicht 
anzutreffen. Muslime besuchen ihre dem Christentum anhängenden Freunde an christlichen 
Feiertagen und umgekehrt. In der Ausübung ihrer Religion greifen sowohl Muslime als auch 
Katholiken  auf  viele  Elemente  des  Ahnen-  und  Geisterglaubens  zurück.  Sofern  diese 
Elemente nicht integriert werden können, leben ihre Derivate in den Städten als
Parallelreligion weiter. Halb bedeckt bis offen blühen vielfältige Formen der Scharlatanerie 
und  des  "Maraboutage"  [Anm.  SB  Std.:  Marabout=Heiliger],  in  denen  sich  einige  die 
Verunsicherung  vieler  zunutze  machen  und  die  mit  Spiritualität  nichts  zu  tun  haben.
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Protestantische Gruppen benutzen den Animismus eher als Folie, von der sie die neue 
Lehre abheben wollen, und haften ihr dadurch weiterhin an (GIZ 11.2016b).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (11.2016a): Burkina Faso: Innenpolitik, http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/BurkinaFaso/Innenpolitik_node.html, 
Zugriff 28.11.2016
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Burkina  Faso, 
http://www.ecoi.net/local_link/327605/468219_de.html, Zugriff 14.11.2016
- GIZ  -  Deutsche  Gesellschaft  für  internationale  Zusammenarbeit  (11.2016b):  Burkina 
Faso  -  Gesellschaft,  http://liportal.giz.de/burkina-faso/gesellschaft.html,  Zugriff 
25.11.2016
- USDOS - U.S. Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious 
Freedom - Burkina Faso,  http://www.ecoi.net/local_link/328309/469088_de.html, Zugriff 
15.11.2016
14.Ethnische Minderheiten
Die  Bevölkerung  Burkina  Fasos  setzt  sich  aus  etwa  60  unterschiedlichen  ethnischen 
Gruppen zusammen. Zahlenmäßig dominieren die Mossi mit einem Anteil von über 40%. 
Weitere wichtige Gruppen sind die Peul (Fulbe), Lobi, Bobo, Senufo, Gurunsi, Gourmantché, 
Bissa, Sanan, Kurumba. Zu gewalttätigen ethnischen Auseinandersetzungen kommt es in 
Burkina Faso so gut wie nie. Burkiner haben gelernt, mit Gegensätzen umzugehen und 
verhalten  sich  dem  Fremden  gegenüber  ausgesprochen  tolerant  (GIZ  11.2016b).  Wenn 
trotzdem von Konflikten zwischen Ethnien berichtet wird, liegen die Motive meist in Konflikten 
zwischen Berufsgruppen. So liefern sich Hirten (Fulbe) und Bauern (Mossi) seit
Jahrhunderten Keilereien. Meist geht es um Nutzung von Brunnenwasser oder Zertrampeln 
oder Kahlfressen von Feldern durch Viehherden (GIZ 11.2016b; vgl. USDOS 13.4.2016). In 
Verbindung mit Migration kann es leicht zu Konflikten um Ressourcen mit der autochthonen 
Bevölkerung kommen, insbesondere wenn dabei Schürfrechte in Goldminengebieten auf 
dem Spiel stehen (GIZ 11.2016b).
Konflikte zwischen ethnischen Gruppen kommen aber aufgrund von Streitigkeiten über die 
Ernennung  lokaler  Führer  vor  (USDOS  13.4.2016).  Diskriminierung  von  verschiedenen 
ethnischen Minderheiten kommt vor, ist jedoch nicht weit verbreitet (FH 27.1.2016).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Burkina  Faso, 
http://www.ecoi.net/local_link/327605/468219_de.html, Zugriff 14.11.2016
- GIZ  -  Deutsche  Gesellschaft  für  internationale  Zusammenarbeit  (11.2016b):  Burkina 
Faso  –  Gesellschaft,  http://liportal.giz.de/burkina-faso/gesellschaft.html,  Zugriff 
25.11.2016
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Burkina  Faso,  http://www.ecoi.net/local_link/322558/462035_de.html, 
Zugriff 15.11.2016
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15.Relevante Bevölkerungsgruppen
15.1. Frauen und Kinder
Laut Verfassung sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Auch das Arbeitsrecht und die 
Gesetze  zum  Grundbesitz  nehmen  Bezug  auf  die  Gleichbehandlung  der  Geschlechter. 
Gemäß Eherecht sind sowohl Monogamie als auch Polygamie erlaubt, wobei natürlich beide 
Ehepartner zustimmen müssen. Das moderne Zivilrecht steht traditionellen Vorstellungen 
von Ehe und Unterordnung der Frau diametral entgegen. Über eine Frau bestimmt nach 
patriarchalem Denken bis zur Verheiratung ihr Vater, danach ihr Ehemann und nach dessen 
Tod einer seiner Brüder. Damit soll die gesellschaftlich bedeutsame Abstammung des
Kindes von einem Mann sichergestellt werden. Dass eine Frau ein Selbstbestimmungsrecht 
hat, ist für eine Burkinerin eine noch sehr junge Entdeckung, die mit dem Einbruch der 
Moderne, also Ende des 20.Jahrhunderts gekommen ist (GIZ 11.2016b).
Obwohl illegal, bleibt geschlechtsspezifische Diskriminierung am Arbeitsplatz, in der Bildung 
sowie in Bezug auf Besitz und Familienrechte vor allem in ländlichen Regionen verbreitet. Im 
Norden trägt frühe Heirat zur geringeren Schulbesuchsrate bei Mädchen bei (FH 27.1.2016). 
Die Verheiratung von Töchtern ist traditionell bei den Mossis und anderen Ethnien dem 
zwischenfamiliären Beziehungsnetz des Familienchefs untergeordnet. D.h. der Vater kann 
seine Tochter schon zum Zeitpunkt der Geburt oder davor einem Freund oder dessen Sohn 
versprechen und erhält darauf über Jahre Geschenke wie Tabak oder Kolanüsse. Er kann 
mit dem Versprechen auch Schuld sühnen oder wichtige Beziehungen einfädeln. Die spätere 
Weigerung  der  Tochter  ist  Tabubruch  und  wird  mit  Verbannung  streng  geahndet.  Das 
moderne  Gesetz  verbietet  Zwangsheirat,  kann  damit  aber  familiäre  Tragödien  nicht 
verhindern  (GIZ  11.2016b).  Problematisch  sind  auch  die  vielen  Fälle  von  Ehen  mit 
minderjährigen Mädchen. Mehr als die Hälfte der Mädchen und Frauen werden vor ihrem 18. 
Geburtstag und 10% vor ihrem 15. Geburtstag verheiratet (GIZ 11.2016b; vgl. AI 24.2.2016).
76% aller erwachsenen Burkinerinnen erlitten Beschneidungen durch Klitoridektomie oder
Exzision. Das Durchschnittsalter beträgt 6 Jahre. Traditionelle Beschneiderinnen führen die 
Operation mit unsterilen Messern oder Klingen durch, was ein hohes Infektionsrisiko mit sich 
bringt. Seit November 1996 ist Beschneidung per Gesetz verboten und muss angezeigt 
werden. Zahlreiche Vereine haben der weibliche Genitalverstümmelung den Kampf angesagt 
(GIZ 11.2016b). Umfangreiche Sensibilisierungskampagnen, an denen auch Imame beteiligt 
sind, haben in den letzten 15 Jahren für einen starken Rückgang dieser Praxis gesorgt (GIZ 
11.2016b;  vgl.  FH  27.1.2016).  Dennoch  werden  immer  wieder  Fälle  heimlicher 
Beschneidung bekannt (GIZ 11.2016b).
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Ältere  Frauen  ohne  Unterstützung,  oft  verwitwet  und  vor  allem  in  ländlichen  Gebieten, 
werden manchmal der Hexerei bezichtigt und werden von ihren Dörfern vertrieben. Sie 
werden beschuldigt, die Seele von einem verstorbenen Verwandten oder Kind zu stehlen. 
Diese  Frauen  suchen  dann  Zuflucht  in  staatlichen  oder  karitativen  Zentren  in  größeren 
Städten (USDOS 13.4.2016; vgl. GIZ 11.2016b). 
Die Regierung führt Medienkampagnen durch, um die Einstellung gegenüber Frauen zu 
verändern. Das Ministerium für Frauenförderung ist dafür zuständig, das Bewusstsein der 
Frauen für ihre Rechte zu stärken und den Zugang zu Landeigentum zu erleichtern (USDOS 
13.4.2016).
Quellen:
- AI  -  Amnesty  International  (24.2.2016):  Amnesty  Report  2016  –  Burkina  Faso, 
https://www.ecoi.net/local_link/319746/466839_de.html, Zugriff 28.11.2016
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Burkina  Faso, 
http://www.ecoi.net/local_link/327605/468219_de.html, Zugriff 24.11.2016
- GIZ  -  Deutsche  Gesellschaft  für  internationale  Zusammenarbeit  (11.2016b):  Burkina 
Faso  -  Gesellschaft,  http://liportal.giz.de/burkina-faso/gesellschaft.html,  Zugriff 
24.11.2016
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (19.4.2013):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2012  -  Burkina  Faso,  http://www.ecoi.net/local_link/245073/368521_de.html, 
Zugriff 5.7.2013
15.2. Homosexuelle
Gleichgeschlechtliche  Lebenspartnerschaften  stoßen  in  Burkina  Faso  auf  heftige 
gesellschaftliche Ablehnung. Homosexualität findet im Strafgesetzbuch als Straftatbestand 
keine explizite Erwähnung, kann aber als „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß 
gegen die guten Sitten“ strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft 
werden (AA 15.11.2016). Homosexuelle, Männer wie Frauen, ebenso wie an HIV Erkrankte
sind regelmäßig Diskriminierungen ausgesetzt (FH 27.1.2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (15.11.2016):  Burkina  Faso:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/
BurkinaFasoSicherheit_node.html, Zugriff 15.11.2016
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Burkina  Faso, 
http://www.ecoi.net/local_link/327605/468219_de.html, Zugriff 14.11.2016
16.Bewegungsfreiheit
Die in der Verfassung verankerten Rechte der Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, 
Auslandsreisen, Emigration und Rückkehr wurden von der Regierung im Wesentlichen auch 
respektiert (USDOS 13.4.2016; vgl. FH 27.1.2016).
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Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Burkina  Faso, 
http://www.ecoi.net/local_link/327605/468219_de.html, Zugriff 14.11.2016
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Burkina  Faso,  http://www.ecoi.net/local_link/322558/462035_de.html, 
Zugriff 14.11.2016
17.Grundversorgung und Wirtschaft
Die am 31.10.2014 abgesetzte Regierung von Präsident Compaoré wurde dafür kritisiert, 
dass  sie  die  Armut  nicht  entschieden  genug  bekämpft  hat.  Obwohl  eine  neureiche 
Oberschicht heranwachsen konnte, gibt es nach einem Vierteljahrhundert unter Compaoré 
keine nennenswerten Verbesserungen im Gesundheits-, Ernährungs- und Bildungswesen 
sowie bei  allen Indikatoren für Armut. Burkina Faso rangiert nach  wie  vor  unter den 7 
ärmsten Ländern der Welt (GIZ 11.2016a). 
Im Human Development Report 2015 liegt Burkina Faso auf Rang 183 von 188 Ländern. Die 
Mehrzahl der Millenium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen wurden bis 2015 trotz 
Fortschritten nicht erreicht (AA 11.2016b).
Über 40% der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze von 1,25 US$ pro Tag. Das
Bruttonationaleinkommen (BNE) betrug 2012 1.202 US$ pro Kopf. In Burkina Faso sind so 
gut  wie  alle  Wirtschaftsindikatoren  schlecht.  Die  Wirtschaft  leidet  maßgeblich  unter 
schwankenden  Weltmarktpreisen  für  die  Hauptexportprodukte.  Die  ungünstige 
geographische Lage als Binnenland und der fehlende Anschluss an Wirtschaftsmärkte und 
die dadurch verursachten hohen Transportkosten wirken sich nicht weniger negativ aus. 
Obwohl das Land über großes Potenzial im Hinblick auf Bodenschätze (Mangan, Silber, 
Gold, Zink, Kupfer, Phosphat, Titan, Nickel, Blei und Bauxit) verfügt, fehlen dort noch die 
Infrastrukturen zum Abbau. Sehr schwankende Wetterbedingungen (Überschwemmungen 
2009,  2010,  Dürre  2011)  sowie  Mangel  an  preisgünstigen  Energiequellen  sind  weitere 
Standortnachteile, die die Wirtschaftsentwicklung beeinträchtigen werden (GIZ 11.2016c).
In Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern für 
den täglichen Bedarf gut bis sehr gut. Das Einkaufsangebot reicht von den traditionellen 
Märkten in den Stadtvierteln bis zu großen meist von Libanesen oder Syrern betriebenen 
Supermarktketten, die den europäischen Standards entsprechen, aber auch viel chinesische 
Billigwaren anbieten. In ländlichen Gegenden ist die Versorgungslage durch Märkte und 
Läden auf die Grundbedürfnisse der dort ansässigen Bevölkerung ausgerichtet. Die Strom- 
und Wasserversorgung ist in den meisten Städten relativ gut. Versorgungssicherheit und 
-qualität  sind  jedoch  von  der  Region  und  der  Jahreszeit  abhängig.  Besonders  in  der
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Regenzeit kommt es zu häufigen Stromunterbrechungen. In Ouagadougou gibt es ein breites 
Angebot an Mietshäusern und Wohnungen. Für die Vermittlung gibt es zahlreiche Makler. 
Auch in Bobo-Dioulasso und weiteren mittelgroßen Städten ist das Angebot an Mietshäusern 
gut (GIZ 11.2016d).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (11.2016b): Burkina Faso: Wirtschaft,  http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/BurkinaFaso/Wirtschaft_node.html, 
Zugriff 28.11.2016
- GIZ  -  Deutsche  Gesellschaft  für  internationale  Zusammenarbeit  (11.2016a):  Burkina 
Faso – Geschichte & Staat, http://liportal.giz.de/burkina-faso/geschichte-staat.html,
Zugriff 24.11.2016
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (11.2016c): Burkina Faso 
– Wirtschaft & Entwicklung, http://liportal.giz.de/burkina-faso/wirtschaft-entwicklung.html?
fs=9meta-navi-top%2Fkontakt.html%3Ffs%3D9, Zugriff 24.11.2016
- GIZ  -  Deutsche  Gesellschaft  für  internationale  Zusammenarbeit  (11.2016d):  Burkina 
Faso  –  Alltag,  http://liportal.giz.de/burkina-faso/alltag.html?fs=12%2527%2522,  Zugriff 
24.11.2016
18.Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach 
technisch,  apparativ  und/oder  hygienisch  problematisch.  Die  ärztliche  Versorgung  in 
Ouagadougou  ist  begrenzt.  (AA  15.11.2016).  Während  die  Basisgesundheitsversorgung 
weiterhin ohne nötigste Medikamente und Ausstattung bleibt, entstehen in der Hauptstadt 
immer  mehr  hochmoderne  Kliniken,  deren  Behandlungen  für  kaum  2%  aller  Burkiner 
erschwinglich  sind.  Die  Müttersterblichkeit  liegt  bis  heute  mehr  als  dreimal  über  den 
Milleniums-Zielen und wird wenig praktisch, dafür aber verbal bekämpft (GIZ 11.2016a).
Die moderne Gesundheitsversorgung ist auf insgesamt fünf Ebenen (vergleichsweise Dorf, 
Departement, Provinz, Region, Land) organisiert: 
Poste de Santé Primaire (PSP)
Centre de Santé et de Promotion Sociale (CSPS)
Centre Médical (CM) bzw. Centre Médical avec Antenne Chirurgicale (CMA)
Centre Hospitalier Regional (CHR)
Centre Hospitalier National (CHN)
Auf unterster Ebene ist die Ausstattung sehr schlecht bis gar nicht vorhanden. In einem 
CSPS ist normalerweise kein Arzt anzutreffen. Das Zentrum wird von einem Krankenpfleger 
geleitet,  der  hier  die  Kompetenzen  eines  Chefarztes  haben  soll.  Der  "CHN  Yalgado 
Ouedraogo" in Ouagadougou hat den Ruf, eine Sterbestation zu sein. Ärzte sind hier
überfordert und schlecht bezahlt. Gelder fließen unter der Hand. Die Zustände sind für 
europäische Maßstäbe chaotisch. Wer es sich leisten kann, bringt seine Kranken in private 
Krankenanstalten, wo oft dieselben Ärzte aus "Yalgado" nach Feierabend behandeln. Die
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schulmedizinisch ausgebildeten Ärzte verschreiben in Burkina Faso oft ellenlange Rezepte 
und haben wenig Vorbehalte gegen die Anwendung von Antibiotika. Das schreckt bereits 
viele ab, für die "weiße" Medikamente unerschwinglich teuer sind, überhaupt zu einem Arzt 
zu gehen. Der Verkauf unkontrollierter Medikamente von fliegenden Händlern, die meist aus 
Ghana eingeführt werden, blüht trotz vieler Gegenkampagnen (GIZ 11.2016b). Traditionelle 
Medizin in Form von Heilern resp. Zauberern im Grenzbereich der Scharlatanerie hat in 
Burkina  Faso  weiterhin  Bestand.  Weiterer  Bestandteil  des  Gesundheitssystems  ist  die 
traditionelle  Medizin  auf  pflanzlicher  Basis  (pharmacopée),  die  seit  1994  gesetzlich 
anerkannt ist. Im Jahre 2004 hat Burkina Faso dieser Medizin einen bezeichnenden Impuls 
gegeben. Die Praxisbedingungen und die Zulassung für Naturheilmittel sind ebenfalls von 
der Regierung in Zusammenarbeit mit den Akteuren des Fachgebietes definiert worden. 
Über 30.000 Heilpraktiker soll es im ganzen Land geben. Der Bereich entwickelt sich weiter. 
Moderne Strukturen und Unternehmen wie PROMETRA Burkina, Phytosalus, Phytofla usw. 
sind in städtischen Gebieten bereits anerkannte Institutionen (GIZ 11.2016b).
Im  sozialen  Bereich  verfügt  Burkina  Faso  über  eine  Vielzahl  von  NGOs  oder 
Selbsthilfegruppen aller Art. Die Vernetzung und Koordination dieser NGOs wird durch eine 
Reihe von Dachorganisationen, wie beispielsweise das Sekretariat der NGOs (SPONG), 
gesichert.  Eine  der  wichtigsten  staatlichen  Institutionen  für  Gesundheits-  und 
Altersversorgung  ist  die  seit  über  50  Jahren  bestehende  CNSS  (Caisse  Nationale  de 
Sécurité Sociale). Ihre Aufgabe ist es, die sozialen Sicherungssysteme für Lohnabhängige 
und ihre Familienangehörigen (ca. 20% der Bevölkerung) in Burkina Faso zu verwalten. Die 
CNSS  bietet  keine  allgemeine  Krankenversicherung  an.  Diese  wird  nur  von  privaten 
Versicherungsgesellschaften  angeboten.  Allerdings  sind  die  Leistungen  auch  dort  sehr 
beschränkt.  Der  Bauernschaft,  die  80%  der  Bevölkerung  ausmacht,  kommen  solche 
Möglichkeiten nicht zugute. Für sie ist weiterhin die Großfamilie Solidargemeinschaft im Fall 
von Hunger und Krankheit. Um soziale Randgruppen wie Bettler, Menschen mit geistiger 
Behinderung,  vertriebene  Hexen,  wegen  Schwangerschaft  verstoßene  Teenager  etc. 
aufzufangen, gibt es ein Sozialamt, "L´Action Sociale", dessen Möglichkeiten bei knappen 
Geldmitteln bescheiden ausfallen (GIZ 11.2016b).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (15.11.2016):  Burkina  Faso:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/
BurkinaFasoSicherheit_node.html, Zugriff 15.11.2016
- GIZ  -  Deutsche  Gesellschaft  für  internationale  Zusammenarbeit  (11.2016a):  Burkina 
Faso - Geschichte & Staat, http://liportal.giz.de/burkina-faso/geschichte-staat.html, Zugriff 
24.11.2016
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (11.2016b): Burkina
Faso  -  Gesellschaft,  http://liportal.giz.de/burkina-faso/gesellschaft.html,  Zugriff 
24.11.2016
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19.Rückkehr
Die Regierung arbeitet mit dem UN-Flüchtlingshochkommissariat und anderen humanitären 
Organisationen  zusammen,  um  intern  Vertriebenen,  Flüchtlingen  und  zurückkommenden 
Flüchtlingen,  Asylsuchenden,  staatenlosen  Personen  und  anderen  hilfsbedürftigen 
Menschen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Burkina  Faso,  http://www.ecoi.net/local_link/322558/462035_de.html, 
Zugriff 14.11.2016
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