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11. Haftbedingungen
Die Haftbedingungen sind hart und lebensbedrohlich, da die Gefängnisse stark überfüllt sind, 
körperliche Misshandlungen stattfinden und die sanitären Bedingungen unzureichend sind. Es gab 
Berichte über unzureichende medizinische Behandlung und lange Einzelhaft in Gefängnissen und 
Haftanstalten. Die Bedingungen in den vom SNR [Anm.: Service Nationale de Renseignements,
Geheimdienst Burundis] verwalteten Haftanstalten und in den von der Polizei verwalteten lokalen
"Lock-ups" sind im Allgemeinen schlechter als in den Gefängnissen (USDOS 12.4.202).
Die Gefängnisse sind überfüllt, die Gefängnispopulation lag im Dezember 2021 bei 303 Prozent 
der Kapazität. Für die Gefangenen besteht die Gefahr, sich mit COVID-19 anzustecken, und das 
Gesundheitspersonal berichtet, dass die Quarantänemaßnahmen im Gefängnissystem im Jahr 
2020 nicht ausreichend durchgesetzt wurden. Im März 2021 begnadigte Präsident Ndayishimiye 
per Dekret mehr als 5.200 Gefangene mit der Begründung der Überbelegung. Nach Angaben der 
UN-Koordinierungsstelle  wurden  jedoch  bis  Juli  nur  2.600  Personen  freigelassen,  von  denen 
einige  anschließend  erneut  verhaftet  oder  entführt  wurden.  Willkürliche  Verhaftungen  und 
langwierige Untersuchungshaft sind an der Tagesordnung. Dem World Prison Brief (WPB) zufolge
waren im Dezember 2021 54,6 Prozent aller Gefangenen Untersuchungshäftlinge (FH 24.2.2022).
Die Regierung gestattet Gefängnisbesuche durch einige unabhängige nichtstaatliche Beobachter. 
Die Regierung lässt Besuche zu, die vom IKRK, der Afrikanischen Union (AU) und der CNIDH 
beantragt  werden.  Die  Beobachter  besuchen  regelmäßig  bekannte  Gefängnisse,  kommunale 
Gefängnisse und bekannte SNR-Haftanstalten. Die Beobachtergruppen haben uneingeschränkten 
und  ungehinderten  Zugang  zu  den  Gefangenen  in  den  bekannten  Hafteinrichtungen,  können 
jedoch nicht zu den geheimen SNR-Gefängnissen vordringen (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
 12. Todesstrafe
Mit  großer  Mehrheit  stimmte  die  Nationalversammlung  Burundis  am  21.11.2008  für  die 
Abschaffung  der  Todesstrafe.  Das  neue  Strafgesetzbuch  wurde  mit  90  Stimmen  und  zehn 
Enthaltungen angenommen. Gegenstimmen gab es keine. Nach der Zustimmung auch des Senats 
trat das Gesetz am 24.4.2009 in Kraft. Es bannt nicht nur die Todesstrafe, sondern kriminalisiert 
zudem Folter, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die bis 
dahin in Burundi nicht als Straftaten gegolten hatten (AI 24.4.2009). Mit Stand Juni 2022 gilt das 
Land weiterhin als „Abolitionist“, als Land, das die Todesstrafe abgeschafft hat (WCDP 10.6.2022).
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Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2009): Burundi gibt die Todesstrafe auf, https://amnesty-
todesstrafe.de/2009/04/burundi-gibt-die-todesstrafe-auf/, Zugriff 24.11.2022
-WCDP - World Coalition against the death penalty (10.6.2022): Ending the Death Penalty in 
Africa, https://worldcoalition.org/campagne/ending-the-death-penalty-in-africa/, Zugriff 
24.11.2022
 13. Minderheiten
In Burundi leben drei unterschiedliche Volksgruppen oder Ethnien: Die Hutu, die Tutsi und die Twa 
(Pygmäen) (CIA 15.11.2022).
Im Juli 2022 jährte sich die Unabhängigkeit von Ruanda und Burundi zum 60. Mal. Beide Länder 
verbindet eine Geschichte von Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen der Hutu und Tutsi. Im 
heutigen Ruanda werden die gemeinsame Geschichte, Sprache und Kultur von Hutu und Tutsi
betont. Die Spaltung zwischen den Gruppen in beiden Ländern sitzt dennoch tief. Sie verursachte
in der Vergangenheit sehr tiefe Wunden, die nur schwer heilen. Eigentlich leben die Gruppen in 
Frieden  miteinander.  Wenn  es  aber  um  Machtteilung  geht,  reaktivieren  politische  Anführer 
ethnische  Ressentiments  und  bedienen  sich  derselben  Teile-und-Herrsche-Ideologie  wie  die 
Kolonialisten (AI 29.6.2022).
Die Verfassung sieht vor, dass kein Bürger darf aufgrund seiner Rasse, Sprache, Religion, seines 
Geschlechts oder seiner ethnischen Herkunft vom sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Leben 
des Landes ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sieht die Verfassung vor, dass die beiden 
größten ethnischen Gruppen in allen gewählten und ernannten Regierungsämtern vertreten sind. 
Die Hutu-Mehrheit hat Anspruch auf nicht mehr als 60% der Regierungsposten und die Tutsi-
Minderheit auf nicht weniger als 40%. Einem im Februar 2021 veröffentlichten Bericht der Ligue
Iteka  zufolge  wurde  die  ethnische  Quote  jedoch  in  vielen  öffentlichen  Einrichtungen  nicht 
eingehalten. Die Verfassung sieht drei Sitze in jeder Parlamentskammer für die ethnische Gruppe 
der Twa vor, die etwa 1% der Bevölkerung ausmacht. Es gab keine Berichte darüber, dass die 
Polizei oder andere Regierungsbeamte zu Gewalt oder Diskriminierung aufgrund der ethnischen 
Zugehörigkeit aufrufen, diese fortsetzen, dulden oder tolerieren (USDOS 12.4.2022).
Die indigenen Twa bleiben im Allgemeinen wirtschaftlich, politisch und sozial ausgegrenzt. Laut 
Gesetz  müssen  die  lokalen  Verwaltungen  allen  Twa-Kindern  kostenlose  Schulbücher  und 
Gesundheitsversorgung  zur  Verfügung  stellen.  Die  lokalen  Verwaltungen  erfüllen  diese 
Anforderungen weitgehend, aber es gibt Berichte über einen unverhältnismäßig schlechten
Zugang zu Bildung für Twa-Kinder, weil ihnen die für die Einschulung erforderlichen zivilrechtlichen
Dokumente fehlen (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
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- AI - Amnesty International (29.6.2022): Koloniale Spaltung auf Dauer,
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/burundi-ruanda-unabhaengigkeit-
deutscher-kolonialismus-hutu-tutsi, Zugriff 24.11.2022
- CIA - Central Intelligence Agency (15.11.2022): The World Factbook - Burundi,
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/burundi/, Zugriff 23.11.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 
 14. Relevante Bevölkerungsgruppen
14.1. Frauen
Das Gesetz sieht die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Bereichen Familie, Arbeit,
Eigentum und Staatsangehörigkeit vor (USDOS 12.4.2022), die Behörden setzen diese Vorgaben
in der Praxis nicht um (AI 29.3.2022). Die Diskriminierung von Frauen ist beim Zugang zu Bildung, 
Gesundheitsversorgung und Beschäftigung weit verbreitet (FH 24.2.2022), sie werden darüber 
hinaus rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich diskriminiert, auch in Bezug auf das Erbrecht 
und  den  ehelichen  Besitz.  Traditionelle  Praktiken  bestimmen  weiterhin  die  Verteilung  des 
Vermögens zugunsten von Männern und Buben (USDOS 12.4.2022). Eine Frau kann das Land 
ihres Vaters nicht erben (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022) und soll auf dem Land ihres 
Mannes  arbeiten  (USDOS  12.4.2022).  Eine  Frau,  verheiratet  mit  einem  Ausländer,  kann  die 
Staatsbürgerschaft nicht an ihre Kinder oder ihren Mann weitergeben (FH 24.2.2022).
Laut Gesetz müssen Frauen für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer, aber
die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch (USDOS 12.4.2022). Frauen sind sozialem
Druck ausgesetzt, der sie von einer aktiven politischen Beteiligung abhalten kann, und nur wenige 
Frauen bekleiden politische Ämter auf höheren Ebenen (FH 24.2.2022). 
Das  Gesetz  verbietet  die  Vergewaltigung  von  Männern  und  Frauen,  einschließlich  der 
Vergewaltigung in der Ehe, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 Jahren geahndet wird. Das 
Gesetz verbietet die häusliche Misshandlung eines Ehepartners, wobei die Strafen im Falle einer 
Verurteilung von Geldstrafen bis zu drei bis fünf Jahren Haft reichen. Die Regierung setzt das 
Gesetz nicht einheitlich durch (USDOS 12.4.2022) und Vergewaltigungen und andere häusliche 
und sexuelle Gewalt sind ein ernstes Problem (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Solche 
Übergriffe werden von den Opfern selten angezeigt (FH 24.2.2022).
Quellen:
-AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Burundi 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070270.html, Zugriff 
23.11.2022
- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
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14.2. Kinder
Der Unterricht ist in der Primarstufe gebührenfrei, obligatorisch und allgemein, aber die Schüler 
müssen für Bücher und Uniformen aufkommen. Schüler der Sekundarstufe müssen pro Quartal ein 
symbolisches Schulgeld zahlen; die Sekundarstufe ist nicht obligatorisch. Im ganzen Land erheben 
Provinzbeamte von den Eltern informelle Gebühren für den Schulbesuch auf allen Ebenen.
Mädchen haben mit niedrigeren Einschulungsraten und höheren Abbrecherquoten zu kämpfen. Zu
den Faktoren, die dazu beitragen, gehören kulturelle Normen, die es begünstigen, dass Buben 
eine  Ausbildung  erhalten  und  Mädchen  zu  Hause  häusliche  und  landwirtschaftliche  Arbeiten 
verrichten, sich auf die Ehe vorbereiten und früh schwanger werden (USDOS 12.4.2022).
Das  gesetzliche  Heiratsalter  beträgt  18  Jahre  für  Mädchen  und  21  Jahre  für  Burschen. 
Zwangsverheiratungen  sind  illegal,  kommen  aber  Berichten  zufolge  in  muslimischen 
Gemeinschaften häufig vor (USDOS 12.4.2022). 
Das Gesetz verbietet Gewalt gegen oder Missbrauch von Kindern, aber Kindesmissbrauch ist ein 
weit verbreitetes Problem. Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 18 Jahren. Das 
Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie. Im 
Laufe des Jahres 2021 kam es zu keiner Strafverfolgung. Frauen und Mädchen werden in andere 
Länder Afrikas und des Nahen Ostens geschmuggelt, manchmal mit gefälschten Dokumenten, 
wodurch sie einem hohen Risiko der Ausbeutung ausgesetzt sind (USDOS 12.4.2022).
Derzeit unterstützt SOS-Kinderdorf Kinder, Jugendliche und Familien in Burundi in Bujumbura, 
Muyinga  sowie  Rutana  durch  SOS-Kinderdörfer,  Jugendprogramme  und  Hermann-Gmeiner-
Schulen.  In  Rutana  und  Muyinga  wird  zusätzlich  ein  Kindergarten  betrieben.  Die 
Familienstärkungsprogramme in Bujumbura und Rutana helfen bedürftigen Familien. 370 Kinder 
befinden sich in 42 Kinderdorffamilien. Weitere 250 Kinder sind in Pflegefamilien untergebracht 
(SOS o.D.)
Quellen:
-SOS - SOS Kinderdorf (o.D.): Wie SOS-Kinderdorf in Burundi hilft, https://www.sos-
kinderdorf.de/portal/spenden/wo-wir-helfen/afrika/burundi, Zugriff 30.11.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
14.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Nach  dem  Gesetz  werden  einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Beziehungen  von 
Erwachsenen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). 
Im  Laufe  des  Jahres  2021  gab  es  keine  Berichte  über  strafrechtliche  Verfolgungen  wegen 
gleichgeschlechtlicher  sexueller  Handlungen  (USDOS  12.4.2022).  Angehörige  sexueller 
Minderheiten werden von offizieller und gesellschaftlicher Seite diskriminiert (FH 24.2.2022). Es 
gibt  Berichte,  dass  Regierungsbeamte  zur  Gewalt  gegen  derartige  Personen  anstiften,  diese 
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dulden und tolerieren. Angehörige sexueller Minderheiten verzichten darauf, solche Vorfälle den
Medien oder Behörden zu melden, weil sie stigmatisiert werden, ihre Identität schützen wollen und
eine  strafrechtliche  Verfolgung  von  einvernehmlichen  gleichgeschlechtlichen  sexuellen 
Beziehungen befürchten. Es gibt keine Berichte über offizielle Maßnahmen zur Untersuchung oder 
Bestrafung derjenigen, die an Gewalt und Missbrauch durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure 
beteiligt sind. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten 
bei der Wohnungssuche, der Beschäftigung, den Staatsangehörigkeitsgesetzen und dem Zugang 
zu  staatlichen  Dienstleistungen  wie  der  Gesundheitsversorgung  nicht.  Gesellschaftliche 
Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten ist weit verbreitet (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
15. Bewegungsfreiheit
Die Verfassung und das Gesetz sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und 
Rückführung vor, und die Regierung respektiert diese Rechte zeitweise (USDOS 12.4.2022).
Seit 2015 hat  die  Sorge  um die  persönliche  Sicherheit  die  Bewegungsfreiheit  eingeschränkt, 
insbesondere  in  Vierteln,  die  als  Hochburgen  der  Opposition  gelten  und  in  denen  die 
Sicherheitskräfte häufig Durchsuchungsmaßnahmen durchführen. Im Jahr 2020 berichtete die UN-
Koordinierungsstelle, dass die Imbonerakure trotz offizieller Anweisung an die Organisation, solche 
Aktivitäten  zu  unterlassen,  ein  System  von  Checkpoints  zur  Überwachung  der 
Bevölkerungsbewegungen aufrechterhielten. Einige lokale Behörden haben Ausgangssperren für 
Frauen und Mädchen verhängt (FH 24.2.2022). Die Kommunalverwaltungen haben im ganzen 
Land Checkpoints an den Straßen eingerichtet, die offiziell der Einhebung von Transitsteuern von 
Fahrern und Passagieren dienen; die Kontrollstellen sind häufig mit Polizisten oder Mitgliedern der 
Imbonerakure besetzt. Kontrollpunkte werden auch aus Sicherheitsgründen eingerichtet. Häufig 
wird behauptet, dass das Personal an den Kontrollpunkten Bestechungsgelder verlangt, bevor es
Fahrzeugen die Weiterfahrt erlaubt (USDOS 12.4.2022).
Mehreren Nachrichtenquellen zufolge setzt die Regierung die Verwendung von Haushaltsbüchern, 
cahier  oder  livret  de  menage,  durch,  in  denen  die  Bewohner  und  Hausangestellten  jedes 
Haushalts in einigen Vierteln der Hauptstadt aufgeführt sind. In zahlreichen Fällen verhaftet die 
Polizei bei Stadtteildurchsuchungen Personen, die nicht in den Haushaltsbüchern eingetragen sind 
(USDOS 12.4.2022). 
Quellen:
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- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
 16. Grundversorgung und Wirtschaft
Die Republik Burundi gehört zu den ärmsten und am dichtesten besiedelten Staaten der Welt. 
Burundi erlebt seit 2020 eine Stabilisierung seiner politischen Situation. Das Land durchläuft seit 
Jahren eine Phase wirtschaftlicher Stagnation und steht damit im krassen Gegensatz zu seinem 
erfolgreichen nördlichen Nachbarn Ruanda (ABG 5.2022).
Stärken:
•Gutes Klima für Landwirtschaft und Tourismus
•Rohstoffvorkommen: Seltene Erden und Nickel
•verbesserter Ruf bei der internationalen Geberorganisationen; hohe Kapitalzuschüsse aus 
dem Ausland
•Mitglied der Zollunion East African Community (EAC) (ABG 5.2022)
Schwächen:
•Geringe Marktgröße 
•Armut bzw. geringe Kaufkraft (Pro-Kopf-Einkommen für 2021): 261 US$
•Binnenlage schafft Abhängigkeit beim Seetransport von ausländischen Transportkorridoren 
und verteuert Handel
•Hohe Bevölkerungsdichte und hohes Bevölkerungswachstum
•Einziges frankofones Land in der EAC sorgt für gewisse Isolierung (ABG 5.2022).
Die Erwerbsquote (15+ Jahre) im Jahr 2021 ist 78,2% (WKO 10.2022). Die Arbeitslosigkeit (15-64 
Jahre) im Jahr 2021 ist 1,8% (WKO 10.2022; vgl. Statista 21.1.2022). Die Jugendarbeitslosigkeit 
(15-24 Jahre) betrifft 2021 3,4% (WKO 10.2022).
Quellen:
-ABG - Africa Business Guide (5.2022): Wirtschaft in Burundi, https://www.africa-business-
guide.de/de/maerkte/burundi, Zugriff 1.12.2022 
- Statista (21.1.2022): Burundi: Arbeitslosenquote von 1991 bis 2023, 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/417605/umfrage/arbeitslosenquote-in-burundi/,
Zugriff 15.12.2022 
-WKO - Wirtschaftskammer Österreich (10.2022): Länderprofil Burundi, 
https://wko.at/statistik/laenderprofile/lp-burundi.pdf, Zugriff 1.12.2022
 17. Medizinische Versorgung
Das  Gesundheitswesen  in  Burundi  ist  im  weltweiten  Vergleich  leicht  unterdurchschnittlich 
entwickelt (LD 1.12.2022). Nach anderen Angaben gehört das Land zu den medizinisch äußerst 
unzureichend  versorgten  Ländern  in  der  Region  Ostafrika.  Fehlende  Finanzen  schränken  die 
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Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein.
Ebenso ist der Fachkräftemangel eklatant (AA 5.10.2022). Hygiene, Versorgung mit Medikamenten
und Fachpersonal in den Krankenhäusern entsprechen nicht dem europäischen Standard (BMEIA 
11.10.2022).
Die wohl wichtigste Kennzahl, mit der sich die Effizienz aller Maßnahmen zusammenfassen lässt, 
ist die allgemeine Lebenserwartung. Im Moment liegt dieses Alter in Burundi für Männer bei 60,1 
und für Frauen bei 63,7 Jahren. Zum Vergleich: Weltweit liegt die Lebenserwartung etwa 10,9 
Jahre höher (Männer: 70,6 / Frauen: 75,1 Jahre) (LD 1.12.2022).
Die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser in Burundi ist im Vergleich zur 
Weltbevölkerung  unterdurchschnittlich.  Pro  1000  Einwohner  stehen  im  Land  0,8 
Krankenhausbetten zur Verfügung. Der weltweite Mittelwert liegt hier bei 2,9 Betten. Innerhalb der 
EU stehen 4,6 Betten für jeweils 1000 Einwohner zur Verfügung. Mit rund 613 ausgebildeten 
Ärzten in Burundi stehen pro 1000 Einwohner rund 0,05 Ärzte zur Verfügung. Auch hier wieder der 
Vergleich: Weltweit liegt dieser Standard bei 1,50 Ärzten pro 1000 Einwohnern und in der EU 
sogar bei 3,57 (LD 1.12.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.10.2022): Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/burundi-node/burundisicherheit/
222614#content_5, Zugriff 1.12.2022
-BMEIA - Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres [Österreich] (11.10.2022):
Burundi, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/burundi/, Zugriff 
1.12.2022
-LD - Länderdaten.info (1.12.2022):Gesundheitswesen in Burundi,
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Burundi/gesundheit.php, Zugriff 12.1.2022
 18. Rückkehr
Die  Regierung  kooperiert  im  Allgemeinen  mit  dem  UNHCR  und  anderen  humanitären 
Organisationen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylwerbern sowie anderen 
vulnerablen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
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