buru-lib-2022-12-15-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
11. Haftbedingungen Die Haftbedingungen sind hart und lebensbedrohlich, da die Gefängnisse stark überfüllt sind, körperliche Misshandlungen stattfinden und die sanitären Bedingungen unzureichend sind. Es gab Berichte über unzureichende medizinische Behandlung und lange Einzelhaft in Gefängnissen und Haftanstalten. Die Bedingungen in den vom SNR [Anm.: Service Nationale de Renseignements, Geheimdienst Burundis] verwalteten Haftanstalten und in den von der Polizei verwalteten lokalen "Lock-ups" sind im Allgemeinen schlechter als in den Gefängnissen (USDOS 12.4.202). Die Gefängnisse sind überfüllt, die Gefängnispopulation lag im Dezember 2021 bei 303 Prozent der Kapazität. Für die Gefangenen besteht die Gefahr, sich mit COVID-19 anzustecken, und das Gesundheitspersonal berichtet, dass die Quarantänemaßnahmen im Gefängnissystem im Jahr 2020 nicht ausreichend durchgesetzt wurden. Im März 2021 begnadigte Präsident Ndayishimiye per Dekret mehr als 5.200 Gefangene mit der Begründung der Überbelegung. Nach Angaben der UN-Koordinierungsstelle wurden jedoch bis Juli nur 2.600 Personen freigelassen, von denen einige anschließend erneut verhaftet oder entführt wurden. Willkürliche Verhaftungen und langwierige Untersuchungshaft sind an der Tagesordnung. Dem World Prison Brief (WPB) zufolge waren im Dezember 2021 54,6 Prozent aller Gefangenen Untersuchungshäftlinge (FH 24.2.2022). Die Regierung gestattet Gefängnisbesuche durch einige unabhängige nichtstaatliche Beobachter. Die Regierung lässt Besuche zu, die vom IKRK, der Afrikanischen Union (AU) und der CNIDH beantragt werden. Die Beobachter besuchen regelmäßig bekannte Gefängnisse, kommunale Gefängnisse und bekannte SNR-Haftanstalten. Die Beobachtergruppen haben uneingeschränkten und ungehinderten Zugang zu den Gefangenen in den bekannten Hafteinrichtungen, können jedoch nicht zu den geheimen SNR-Gefängnissen vordringen (USDOS 12.4.2022). Quellen: - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022 -USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 12. Todesstrafe Mit großer Mehrheit stimmte die Nationalversammlung Burundis am 21.11.2008 für die Abschaffung der Todesstrafe. Das neue Strafgesetzbuch wurde mit 90 Stimmen und zehn Enthaltungen angenommen. Gegenstimmen gab es keine. Nach der Zustimmung auch des Senats trat das Gesetz am 24.4.2009 in Kraft. Es bannt nicht nur die Todesstrafe, sondern kriminalisiert zudem Folter, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die bis dahin in Burundi nicht als Straftaten gegolten hatten (AI 24.4.2009). Mit Stand Juni 2022 gilt das Land weiterhin als „Abolitionist“, als Land, das die Todesstrafe abgeschafft hat (WCDP 10.6.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 19

Quellen: - AI - Amnesty International (24.4.2009): Burundi gibt die Todesstrafe auf, https://amnesty- todesstrafe.de/2009/04/burundi-gibt-die-todesstrafe-auf/, Zugriff 24.11.2022 -WCDP - World Coalition against the death penalty (10.6.2022): Ending the Death Penalty in Africa, https://worldcoalition.org/campagne/ending-the-death-penalty-in-africa/, Zugriff 24.11.2022 13. Minderheiten In Burundi leben drei unterschiedliche Volksgruppen oder Ethnien: Die Hutu, die Tutsi und die Twa (Pygmäen) (CIA 15.11.2022). Im Juli 2022 jährte sich die Unabhängigkeit von Ruanda und Burundi zum 60. Mal. Beide Länder verbindet eine Geschichte von Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen der Hutu und Tutsi. Im heutigen Ruanda werden die gemeinsame Geschichte, Sprache und Kultur von Hutu und Tutsi betont. Die Spaltung zwischen den Gruppen in beiden Ländern sitzt dennoch tief. Sie verursachte in der Vergangenheit sehr tiefe Wunden, die nur schwer heilen. Eigentlich leben die Gruppen in Frieden miteinander. Wenn es aber um Machtteilung geht, reaktivieren politische Anführer ethnische Ressentiments und bedienen sich derselben Teile-und-Herrsche-Ideologie wie die Kolonialisten (AI 29.6.2022). Die Verfassung sieht vor, dass kein Bürger darf aufgrund seiner Rasse, Sprache, Religion, seines Geschlechts oder seiner ethnischen Herkunft vom sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Leben des Landes ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sieht die Verfassung vor, dass die beiden größten ethnischen Gruppen in allen gewählten und ernannten Regierungsämtern vertreten sind. Die Hutu-Mehrheit hat Anspruch auf nicht mehr als 60% der Regierungsposten und die Tutsi- Minderheit auf nicht weniger als 40%. Einem im Februar 2021 veröffentlichten Bericht der Ligue Iteka zufolge wurde die ethnische Quote jedoch in vielen öffentlichen Einrichtungen nicht eingehalten. Die Verfassung sieht drei Sitze in jeder Parlamentskammer für die ethnische Gruppe der Twa vor, die etwa 1% der Bevölkerung ausmacht. Es gab keine Berichte darüber, dass die Polizei oder andere Regierungsbeamte zu Gewalt oder Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit aufrufen, diese fortsetzen, dulden oder tolerieren (USDOS 12.4.2022). Die indigenen Twa bleiben im Allgemeinen wirtschaftlich, politisch und sozial ausgegrenzt. Laut Gesetz müssen die lokalen Verwaltungen allen Twa-Kindern kostenlose Schulbücher und Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen. Die lokalen Verwaltungen erfüllen diese Anforderungen weitgehend, aber es gibt Berichte über einen unverhältnismäßig schlechten Zugang zu Bildung für Twa-Kinder, weil ihnen die für die Einschulung erforderlichen zivilrechtlichen Dokumente fehlen (USDOS 12.4.2022). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 19

- AI - Amnesty International (29.6.2022): Koloniale Spaltung auf Dauer, https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/burundi-ruanda-unabhaengigkeit- deutscher-kolonialismus-hutu-tutsi, Zugriff 24.11.2022 - CIA - Central Intelligence Agency (15.11.2022): The World Factbook - Burundi, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/burundi/, Zugriff 23.11.2022 -USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 14. Relevante Bevölkerungsgruppen 14.1. Frauen Das Gesetz sieht die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Bereichen Familie, Arbeit, Eigentum und Staatsangehörigkeit vor (USDOS 12.4.2022), die Behörden setzen diese Vorgaben in der Praxis nicht um (AI 29.3.2022). Die Diskriminierung von Frauen ist beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung weit verbreitet (FH 24.2.2022), sie werden darüber hinaus rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich diskriminiert, auch in Bezug auf das Erbrecht und den ehelichen Besitz. Traditionelle Praktiken bestimmen weiterhin die Verteilung des Vermögens zugunsten von Männern und Buben (USDOS 12.4.2022). Eine Frau kann das Land ihres Vaters nicht erben (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022) und soll auf dem Land ihres Mannes arbeiten (USDOS 12.4.2022). Eine Frau, verheiratet mit einem Ausländer, kann die Staatsbürgerschaft nicht an ihre Kinder oder ihren Mann weitergeben (FH 24.2.2022). Laut Gesetz müssen Frauen für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer, aber die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch (USDOS 12.4.2022). Frauen sind sozialem Druck ausgesetzt, der sie von einer aktiven politischen Beteiligung abhalten kann, und nur wenige Frauen bekleiden politische Ämter auf höheren Ebenen (FH 24.2.2022). Das Gesetz verbietet die Vergewaltigung von Männern und Frauen, einschließlich der Vergewaltigung in der Ehe, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 Jahren geahndet wird. Das Gesetz verbietet die häusliche Misshandlung eines Ehepartners, wobei die Strafen im Falle einer Verurteilung von Geldstrafen bis zu drei bis fünf Jahren Haft reichen. Die Regierung setzt das Gesetz nicht einheitlich durch (USDOS 12.4.2022) und Vergewaltigungen und andere häusliche und sexuelle Gewalt sind ein ernstes Problem (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Solche Übergriffe werden von den Opfern selten angezeigt (FH 24.2.2022). Quellen: -AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights; Burundi 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070270.html, Zugriff 23.11.2022 - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 19

14.2. Kinder Der Unterricht ist in der Primarstufe gebührenfrei, obligatorisch und allgemein, aber die Schüler müssen für Bücher und Uniformen aufkommen. Schüler der Sekundarstufe müssen pro Quartal ein symbolisches Schulgeld zahlen; die Sekundarstufe ist nicht obligatorisch. Im ganzen Land erheben Provinzbeamte von den Eltern informelle Gebühren für den Schulbesuch auf allen Ebenen. Mädchen haben mit niedrigeren Einschulungsraten und höheren Abbrecherquoten zu kämpfen. Zu den Faktoren, die dazu beitragen, gehören kulturelle Normen, die es begünstigen, dass Buben eine Ausbildung erhalten und Mädchen zu Hause häusliche und landwirtschaftliche Arbeiten verrichten, sich auf die Ehe vorbereiten und früh schwanger werden (USDOS 12.4.2022). Das gesetzliche Heiratsalter beträgt 18 Jahre für Mädchen und 21 Jahre für Burschen. Zwangsverheiratungen sind illegal, kommen aber Berichten zufolge in muslimischen Gemeinschaften häufig vor (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz verbietet Gewalt gegen oder Missbrauch von Kindern, aber Kindesmissbrauch ist ein weit verbreitetes Problem. Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 18 Jahren. Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie. Im Laufe des Jahres 2021 kam es zu keiner Strafverfolgung. Frauen und Mädchen werden in andere Länder Afrikas und des Nahen Ostens geschmuggelt, manchmal mit gefälschten Dokumenten, wodurch sie einem hohen Risiko der Ausbeutung ausgesetzt sind (USDOS 12.4.2022). Derzeit unterstützt SOS-Kinderdorf Kinder, Jugendliche und Familien in Burundi in Bujumbura, Muyinga sowie Rutana durch SOS-Kinderdörfer, Jugendprogramme und Hermann-Gmeiner- Schulen. In Rutana und Muyinga wird zusätzlich ein Kindergarten betrieben. Die Familienstärkungsprogramme in Bujumbura und Rutana helfen bedürftigen Familien. 370 Kinder befinden sich in 42 Kinderdorffamilien. Weitere 250 Kinder sind in Pflegefamilien untergebracht (SOS o.D.) Quellen: -SOS - SOS Kinderdorf (o.D.): Wie SOS-Kinderdorf in Burundi hilft, https://www.sos- kinderdorf.de/portal/spenden/wo-wir-helfen/afrika/burundi, Zugriff 30.11.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 14.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Nach dem Gesetz werden einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen von Erwachsenen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Im Laufe des Jahres 2021 gab es keine Berichte über strafrechtliche Verfolgungen wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen (USDOS 12.4.2022). Angehörige sexueller Minderheiten werden von offizieller und gesellschaftlicher Seite diskriminiert (FH 24.2.2022). Es gibt Berichte, dass Regierungsbeamte zur Gewalt gegen derartige Personen anstiften, diese .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 19

dulden und tolerieren. Angehörige sexueller Minderheiten verzichten darauf, solche Vorfälle den Medien oder Behörden zu melden, weil sie stigmatisiert werden, ihre Identität schützen wollen und eine strafrechtliche Verfolgung von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen sexuellen Beziehungen befürchten. Es gibt keine Berichte über offizielle Maßnahmen zur Untersuchung oder Bestrafung derjenigen, die an Gewalt und Missbrauch durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure beteiligt sind. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten bei der Wohnungssuche, der Beschäftigung, den Staatsangehörigkeitsgesetzen und dem Zugang zu staatlichen Dienstleistungen wie der Gesundheitsversorgung nicht. Gesellschaftliche Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten ist weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). Quellen: - FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 15. Bewegungsfreiheit Die Verfassung und das Gesetz sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückführung vor, und die Regierung respektiert diese Rechte zeitweise (USDOS 12.4.2022). Seit 2015 hat die Sorge um die persönliche Sicherheit die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, insbesondere in Vierteln, die als Hochburgen der Opposition gelten und in denen die Sicherheitskräfte häufig Durchsuchungsmaßnahmen durchführen. Im Jahr 2020 berichtete die UN- Koordinierungsstelle, dass die Imbonerakure trotz offizieller Anweisung an die Organisation, solche Aktivitäten zu unterlassen, ein System von Checkpoints zur Überwachung der Bevölkerungsbewegungen aufrechterhielten. Einige lokale Behörden haben Ausgangssperren für Frauen und Mädchen verhängt (FH 24.2.2022). Die Kommunalverwaltungen haben im ganzen Land Checkpoints an den Straßen eingerichtet, die offiziell der Einhebung von Transitsteuern von Fahrern und Passagieren dienen; die Kontrollstellen sind häufig mit Polizisten oder Mitgliedern der Imbonerakure besetzt. Kontrollpunkte werden auch aus Sicherheitsgründen eingerichtet. Häufig wird behauptet, dass das Personal an den Kontrollpunkten Bestechungsgelder verlangt, bevor es Fahrzeugen die Weiterfahrt erlaubt (USDOS 12.4.2022). Mehreren Nachrichtenquellen zufolge setzt die Regierung die Verwendung von Haushaltsbüchern, cahier oder livret de menage, durch, in denen die Bewohner und Hausangestellten jedes Haushalts in einigen Vierteln der Hauptstadt aufgeführt sind. In zahlreichen Fällen verhaftet die Polizei bei Stadtteildurchsuchungen Personen, die nicht in den Haushaltsbüchern eingetragen sind (USDOS 12.4.2022). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 19

- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 16. Grundversorgung und Wirtschaft Die Republik Burundi gehört zu den ärmsten und am dichtesten besiedelten Staaten der Welt. Burundi erlebt seit 2020 eine Stabilisierung seiner politischen Situation. Das Land durchläuft seit Jahren eine Phase wirtschaftlicher Stagnation und steht damit im krassen Gegensatz zu seinem erfolgreichen nördlichen Nachbarn Ruanda (ABG 5.2022). Stärken: •Gutes Klima für Landwirtschaft und Tourismus •Rohstoffvorkommen: Seltene Erden und Nickel •verbesserter Ruf bei der internationalen Geberorganisationen; hohe Kapitalzuschüsse aus dem Ausland •Mitglied der Zollunion East African Community (EAC) (ABG 5.2022) Schwächen: •Geringe Marktgröße •Armut bzw. geringe Kaufkraft (Pro-Kopf-Einkommen für 2021): 261 US$ •Binnenlage schafft Abhängigkeit beim Seetransport von ausländischen Transportkorridoren und verteuert Handel •Hohe Bevölkerungsdichte und hohes Bevölkerungswachstum •Einziges frankofones Land in der EAC sorgt für gewisse Isolierung (ABG 5.2022). Die Erwerbsquote (15+ Jahre) im Jahr 2021 ist 78,2% (WKO 10.2022). Die Arbeitslosigkeit (15-64 Jahre) im Jahr 2021 ist 1,8% (WKO 10.2022; vgl. Statista 21.1.2022). Die Jugendarbeitslosigkeit (15-24 Jahre) betrifft 2021 3,4% (WKO 10.2022). Quellen: -ABG - Africa Business Guide (5.2022): Wirtschaft in Burundi, https://www.africa-business- guide.de/de/maerkte/burundi, Zugriff 1.12.2022 - Statista (21.1.2022): Burundi: Arbeitslosenquote von 1991 bis 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/417605/umfrage/arbeitslosenquote-in-burundi/, Zugriff 15.12.2022 -WKO - Wirtschaftskammer Österreich (10.2022): Länderprofil Burundi, https://wko.at/statistik/laenderprofile/lp-burundi.pdf, Zugriff 1.12.2022 17. Medizinische Versorgung Das Gesundheitswesen in Burundi ist im weltweiten Vergleich leicht unterdurchschnittlich entwickelt (LD 1.12.2022). Nach anderen Angaben gehört das Land zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 19

Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Ebenso ist der Fachkräftemangel eklatant (AA 5.10.2022). Hygiene, Versorgung mit Medikamenten und Fachpersonal in den Krankenhäusern entsprechen nicht dem europäischen Standard (BMEIA 11.10.2022). Die wohl wichtigste Kennzahl, mit der sich die Effizienz aller Maßnahmen zusammenfassen lässt, ist die allgemeine Lebenserwartung. Im Moment liegt dieses Alter in Burundi für Männer bei 60,1 und für Frauen bei 63,7 Jahren. Zum Vergleich: Weltweit liegt die Lebenserwartung etwa 10,9 Jahre höher (Männer: 70,6 / Frauen: 75,1 Jahre) (LD 1.12.2022). Die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser in Burundi ist im Vergleich zur Weltbevölkerung unterdurchschnittlich. Pro 1000 Einwohner stehen im Land 0,8 Krankenhausbetten zur Verfügung. Der weltweite Mittelwert liegt hier bei 2,9 Betten. Innerhalb der EU stehen 4,6 Betten für jeweils 1000 Einwohner zur Verfügung. Mit rund 613 ausgebildeten Ärzten in Burundi stehen pro 1000 Einwohner rund 0,05 Ärzte zur Verfügung. Auch hier wieder der Vergleich: Weltweit liegt dieser Standard bei 1,50 Ärzten pro 1000 Einwohnern und in der EU sogar bei 3,57 (LD 1.12.2022). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.10.2022): Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/burundi-node/burundisicherheit/ 222614#content_5, Zugriff 1.12.2022 -BMEIA - Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres [Österreich] (11.10.2022): Burundi, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/burundi/, Zugriff 1.12.2022 -LD - Länderdaten.info (1.12.2022):Gesundheitswesen in Burundi, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Burundi/gesundheit.php, Zugriff 12.1.2022 18. Rückkehr Die Regierung kooperiert im Allgemeinen mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylwerbern sowie anderen vulnerablen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 12.4.2022). Quellen: - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 19
