buru-lib-2022-12-15-ke

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14.2. Kinder
Der Unterricht ist in der Primarstufe gebührenfrei, obligatorisch und allgemein, aber die Schüler 
müssen für Bücher und Uniformen aufkommen. Schüler der Sekundarstufe müssen pro Quartal ein 
symbolisches Schulgeld zahlen; die Sekundarstufe ist nicht obligatorisch. Im ganzen Land erheben 
Provinzbeamte von den Eltern informelle Gebühren für den Schulbesuch auf allen Ebenen.
Mädchen haben mit niedrigeren Einschulungsraten und höheren Abbrecherquoten zu kämpfen. Zu
den Faktoren, die dazu beitragen, gehören kulturelle Normen, die es begünstigen, dass Buben 
eine  Ausbildung  erhalten  und  Mädchen  zu  Hause  häusliche  und  landwirtschaftliche  Arbeiten 
verrichten, sich auf die Ehe vorbereiten und früh schwanger werden (USDOS 12.4.2022).
Das  gesetzliche  Heiratsalter  beträgt  18  Jahre  für  Mädchen  und  21  Jahre  für  Burschen. 
Zwangsverheiratungen  sind  illegal,  kommen  aber  Berichten  zufolge  in  muslimischen 
Gemeinschaften häufig vor (USDOS 12.4.2022). 
Das Gesetz verbietet Gewalt gegen oder Missbrauch von Kindern, aber Kindesmissbrauch ist ein 
weit verbreitetes Problem. Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 18 Jahren. Das 
Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie. Im 
Laufe des Jahres 2021 kam es zu keiner Strafverfolgung. Frauen und Mädchen werden in andere 
Länder Afrikas und des Nahen Ostens geschmuggelt, manchmal mit gefälschten Dokumenten, 
wodurch sie einem hohen Risiko der Ausbeutung ausgesetzt sind (USDOS 12.4.2022).
Derzeit unterstützt SOS-Kinderdorf Kinder, Jugendliche und Familien in Burundi in Bujumbura, 
Muyinga  sowie  Rutana  durch  SOS-Kinderdörfer,  Jugendprogramme  und  Hermann-Gmeiner-
Schulen.  In  Rutana  und  Muyinga  wird  zusätzlich  ein  Kindergarten  betrieben.  Die 
Familienstärkungsprogramme in Bujumbura und Rutana helfen bedürftigen Familien. 370 Kinder 
befinden sich in 42 Kinderdorffamilien. Weitere 250 Kinder sind in Pflegefamilien untergebracht 
(SOS o.D.)
Quellen:
-SOS - SOS Kinderdorf (o.D.): Wie SOS-Kinderdorf in Burundi hilft, https://www.sos-
kinderdorf.de/portal/spenden/wo-wir-helfen/afrika/burundi, Zugriff 30.11.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
14.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Nach  dem  Gesetz  werden  einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Beziehungen  von 
Erwachsenen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). 
Im  Laufe  des  Jahres  2021  gab  es  keine  Berichte  über  strafrechtliche  Verfolgungen  wegen 
gleichgeschlechtlicher  sexueller  Handlungen  (USDOS  12.4.2022).  Angehörige  sexueller 
Minderheiten werden von offizieller und gesellschaftlicher Seite diskriminiert (FH 24.2.2022). Es 
gibt  Berichte,  dass  Regierungsbeamte  zur  Gewalt  gegen  derartige  Personen  anstiften,  diese 
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dulden und tolerieren. Angehörige sexueller Minderheiten verzichten darauf, solche Vorfälle den
Medien oder Behörden zu melden, weil sie stigmatisiert werden, ihre Identität schützen wollen und
eine  strafrechtliche  Verfolgung  von  einvernehmlichen  gleichgeschlechtlichen  sexuellen 
Beziehungen befürchten. Es gibt keine Berichte über offizielle Maßnahmen zur Untersuchung oder 
Bestrafung derjenigen, die an Gewalt und Missbrauch durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure 
beteiligt sind. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten 
bei der Wohnungssuche, der Beschäftigung, den Staatsangehörigkeitsgesetzen und dem Zugang 
zu  staatlichen  Dienstleistungen  wie  der  Gesundheitsversorgung  nicht.  Gesellschaftliche 
Diskriminierung von Angehörigen sexueller Minderheiten ist weit verbreitet (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
15. Bewegungsfreiheit
Die Verfassung und das Gesetz sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und 
Rückführung vor, und die Regierung respektiert diese Rechte zeitweise (USDOS 12.4.2022).
Seit 2015 hat  die  Sorge  um die  persönliche  Sicherheit  die  Bewegungsfreiheit  eingeschränkt, 
insbesondere  in  Vierteln,  die  als  Hochburgen  der  Opposition  gelten  und  in  denen  die 
Sicherheitskräfte häufig Durchsuchungsmaßnahmen durchführen. Im Jahr 2020 berichtete die UN-
Koordinierungsstelle, dass die Imbonerakure trotz offizieller Anweisung an die Organisation, solche 
Aktivitäten  zu  unterlassen,  ein  System  von  Checkpoints  zur  Überwachung  der 
Bevölkerungsbewegungen aufrechterhielten. Einige lokale Behörden haben Ausgangssperren für 
Frauen und Mädchen verhängt (FH 24.2.2022). Die Kommunalverwaltungen haben im ganzen 
Land Checkpoints an den Straßen eingerichtet, die offiziell der Einhebung von Transitsteuern von 
Fahrern und Passagieren dienen; die Kontrollstellen sind häufig mit Polizisten oder Mitgliedern der 
Imbonerakure besetzt. Kontrollpunkte werden auch aus Sicherheitsgründen eingerichtet. Häufig 
wird behauptet, dass das Personal an den Kontrollpunkten Bestechungsgelder verlangt, bevor es
Fahrzeugen die Weiterfahrt erlaubt (USDOS 12.4.2022).
Mehreren Nachrichtenquellen zufolge setzt die Regierung die Verwendung von Haushaltsbüchern, 
cahier  oder  livret  de  menage,  durch,  in  denen  die  Bewohner  und  Hausangestellten  jedes 
Haushalts in einigen Vierteln der Hauptstadt aufgeführt sind. In zahlreichen Fällen verhaftet die 
Polizei bei Stadtteildurchsuchungen Personen, die nicht in den Haushaltsbüchern eingetragen sind 
(USDOS 12.4.2022). 
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 19
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- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
 16. Grundversorgung und Wirtschaft
Die Republik Burundi gehört zu den ärmsten und am dichtesten besiedelten Staaten der Welt. 
Burundi erlebt seit 2020 eine Stabilisierung seiner politischen Situation. Das Land durchläuft seit 
Jahren eine Phase wirtschaftlicher Stagnation und steht damit im krassen Gegensatz zu seinem 
erfolgreichen nördlichen Nachbarn Ruanda (ABG 5.2022).
Stärken:
•Gutes Klima für Landwirtschaft und Tourismus
•Rohstoffvorkommen: Seltene Erden und Nickel
•verbesserter Ruf bei der internationalen Geberorganisationen; hohe Kapitalzuschüsse aus 
dem Ausland
•Mitglied der Zollunion East African Community (EAC) (ABG 5.2022)
Schwächen:
•Geringe Marktgröße 
•Armut bzw. geringe Kaufkraft (Pro-Kopf-Einkommen für 2021): 261 US$
•Binnenlage schafft Abhängigkeit beim Seetransport von ausländischen Transportkorridoren 
und verteuert Handel
•Hohe Bevölkerungsdichte und hohes Bevölkerungswachstum
•Einziges frankofones Land in der EAC sorgt für gewisse Isolierung (ABG 5.2022).
Die Erwerbsquote (15+ Jahre) im Jahr 2021 ist 78,2% (WKO 10.2022). Die Arbeitslosigkeit (15-64 
Jahre) im Jahr 2021 ist 1,8% (WKO 10.2022; vgl. Statista 21.1.2022). Die Jugendarbeitslosigkeit 
(15-24 Jahre) betrifft 2021 3,4% (WKO 10.2022).
Quellen:
-ABG - Africa Business Guide (5.2022): Wirtschaft in Burundi, https://www.africa-business-
guide.de/de/maerkte/burundi, Zugriff 1.12.2022 
- Statista (21.1.2022): Burundi: Arbeitslosenquote von 1991 bis 2023, 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/417605/umfrage/arbeitslosenquote-in-burundi/,
Zugriff 15.12.2022 
-WKO - Wirtschaftskammer Österreich (10.2022): Länderprofil Burundi, 
https://wko.at/statistik/laenderprofile/lp-burundi.pdf, Zugriff 1.12.2022
 17. Medizinische Versorgung
Das  Gesundheitswesen  in  Burundi  ist  im  weltweiten  Vergleich  leicht  unterdurchschnittlich 
entwickelt (LD 1.12.2022). Nach anderen Angaben gehört das Land zu den medizinisch äußerst 
unzureichend  versorgten  Ländern  in  der  Region  Ostafrika.  Fehlende  Finanzen  schränken  die 
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Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein.
Ebenso ist der Fachkräftemangel eklatant (AA 5.10.2022). Hygiene, Versorgung mit Medikamenten
und Fachpersonal in den Krankenhäusern entsprechen nicht dem europäischen Standard (BMEIA 
11.10.2022).
Die wohl wichtigste Kennzahl, mit der sich die Effizienz aller Maßnahmen zusammenfassen lässt, 
ist die allgemeine Lebenserwartung. Im Moment liegt dieses Alter in Burundi für Männer bei 60,1 
und für Frauen bei 63,7 Jahren. Zum Vergleich: Weltweit liegt die Lebenserwartung etwa 10,9 
Jahre höher (Männer: 70,6 / Frauen: 75,1 Jahre) (LD 1.12.2022).
Die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser in Burundi ist im Vergleich zur 
Weltbevölkerung  unterdurchschnittlich.  Pro  1000  Einwohner  stehen  im  Land  0,8 
Krankenhausbetten zur Verfügung. Der weltweite Mittelwert liegt hier bei 2,9 Betten. Innerhalb der 
EU stehen 4,6 Betten für jeweils 1000 Einwohner zur Verfügung. Mit rund 613 ausgebildeten 
Ärzten in Burundi stehen pro 1000 Einwohner rund 0,05 Ärzte zur Verfügung. Auch hier wieder der 
Vergleich: Weltweit liegt dieser Standard bei 1,50 Ärzten pro 1000 Einwohnern und in der EU 
sogar bei 3,57 (LD 1.12.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.10.2022): Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/burundi-node/burundisicherheit/
222614#content_5, Zugriff 1.12.2022
-BMEIA - Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres [Österreich] (11.10.2022):
Burundi, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/burundi/, Zugriff 
1.12.2022
-LD - Länderdaten.info (1.12.2022):Gesundheitswesen in Burundi,
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Burundi/gesundheit.php, Zugriff 12.1.2022
 18. Rückkehr
Die  Regierung  kooperiert  im  Allgemeinen  mit  dem  UNHCR  und  anderen  humanitären 
Organisationen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylwerbern sowie anderen 
vulnerablen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 19
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