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Die Republik Burundi ist eine konstitutionelle Mehrparteien-Republik mit einer gewählten
Regierung. Die Verfassung sieht eine Exekutive vor, die dem Präsidenten untersteht, ein
Zweikammerparlament und  eine  unabhängige  Justiz  (USDOS  12.4.2022).  Das  Land  hat  eine 
präsidentielle Verfassung mit einer starken Position des Staatspräsidenten, der in direkter Wahl 
von der Bevölkerung gewählt wird (AA 8.8.2022). 
Seit 2005 stellt die Partei CNDD-FDD (Nationaler Rat für die Verteidigung der Demokratie - Kräfte 
für die Verteidigung der Demokratie) den Staatspräsidenten: von 2005 bis 2020 Pierre Nkurunziza 
(gest. 2020), seit 2020 Evariste Ndayishimiye (AA 8.8.2022; vgl. bpb 5.10.2020). Im Mai 2020 
wählten die Wähler den Präsidenten, die Mitglieder der Nationalversammlung (Unterhaus) und die 
Gemeinderäte. Die Regierung gestattete der wichtigsten Oppositionspartei die Teilnahme und den 
Wahlkampf. Die Wahlen führten zu einer friedlichen Machtübergabe, wiesen jedoch erhebliche
Mängel auf, da zahlreiche Berichte über Menschenrechtsverletzungen vor allem gegen Mitglieder
der  größten  Oppositionspartei  vorlagen.  Zahlreiche  Unregelmäßigkeiten  untergruben  die 
Glaubwürdigkeit  des  Prozesses,  an  dem  internationale  Beobachter  nicht teilnahmen  (USDOS 
12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022).
Burundi befindet sich seit 2015 in einer politischen und wirtschaftlichen Krise. Die demokratischen 
Errungenschaften, die nach dem [Anm.: de facto] Ende des zwölfjährigen Bürgerkriegs im Jahr 
2005 erzielt wurden, wurden durch eine Hinwendung zu einer autoritären Politik und gewaltsame 
Repressionen  gegen  alle,  die  als  Gegner  der  Regierungspartei  CNDD-FDD  wahrgenommen 
werden, zunichte gemacht (FH 24.2.2022).
Die  Jahre  von  2015  bis  2020  waren  geprägt  von  internationaler  Isolierung;  der  damalige 
Staatspräsident  Nkurunziza  hatte  Proteste  gegen  eine  verfassungswidrige  dritte  Amtszeit  mit 
Gewalt  niederschlagen  lassen.  Mit  einer  außenpolitischen  Öffnung  erhofft  sich  der  neue 
Staatspräsident Ndayishimiye eine Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. 
Burundi hat den politischen Dialog mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten wieder 
aufgenommen (AA 8.8.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.8.2022): Burundi: Politisches Porträt,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/burundi-node/politisches-portraet/
222634, Zugriff 2.12.2022
-bpb - Bundeszentrale für politische Bildung (5.10.2020): Kriege und Konflikte - Burundi,
https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/212902/burundi/, Zugriff 
2.12.2022
- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
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4. Sicherheitslage
Das deutsche Auswärtige Amt sieht die Sicherheitslage als weitgehend stabil an (AA 11.10.20222), 
während das schweizerische Außenministerium die Lage auch nach dem Regierungswechsel von 
2020 infolge der langjährigen politischen Krise als angespannt und volatil ansieht (EDA 9.8.2022). 
Gewalttaten mit politischem oder kriminellem Hintergrund fordern im ganzen Land immer wieder 
Todesopfer  und  Verletzte;  sie  können  auch  unbeteiligte  Personen  in  Mitleidenschaft  ziehen. 
Granatenexplosionen fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte, insbesondere in Bujumbura 
und  in  anderen  Städten.  Betroffen  sind  vor  allem  öffentliche  Einrichtungen  und 
Menschenansammlungen wie Märkte, Restaurants, Busbahnhöfe (EDA 19.8.2022).
Gemäß österreichischem Außenministerium kommt es immer wieder zu Gefechten zwischen
Opposition und Regierungsmilizen bzw. der Armee, besonders in den an die Demokratische 
Republik  Kongo  angrenzenden  Provinzen  (BMEIA  11.10.2022).  Es  besteht  die  Gefahr 
terroristischer Anschläge im ganzen Land. Hohe Kriminalität herrscht sowohl in der Hauptstadt 
Bujumbura als auch in ländlichen Gebieten (BMEIA 11.10.2022; vgl. AA 5.10.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.10.2022): Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/burundi-node/burundisicherheit/
222614#content_5, Zugriff 1.12.2022
-BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(11.10.2022): Burundi, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/burundi/, 
Zugriff 1.12.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (19.8.2022): 
Reisehinweise für Burundi, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/burundi/reisehinweise-fuerburundi.html#edae9ef0a, Zugriff 2.12.2022
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Auch  wenn  die  Verfassung  und  die  Gesetze  eine  unabhängige  Justiz  vorsehen,  ist  diese 
politischer  Einflussnahme,  Bestechungen,  um Ermittlungen  und  Strafverfahren  nicht weiter  zu 
verfolgen, Ergebnissen von Gerichtsverhandlungen vorherzubestimmen oder das Umgehen von 
gerichtlichen  Anordnungen,  ausgesetzt  (USDOS  12.4.2022).  Das  Justizwesen  wird  durch 
Korruption  und  einen  Mangel  an  Ressourcen  und  Ausbildung  behindert.  Die  Justiz  ist  im 
Allgemeinen der Exekutive untergeordnet, die regelmäßig in das Strafrechtssystem eingreift, um 
Mitglieder der Regierungspartei CNDD-FDD und der Imbonerakure [Anm.: Jugendorganisation der
Regierungspartei, de fakto eine gefürchtete Miliz] zu schützen und die politische Opposition zu
verfolgen (FH 24.2.2022). Die Unabhängigkeit der Justiz wird unterminiert (AI 29.3.2022).
Es gilt die Unschuldsvermutung. Angeklagte haben das Recht auf eine sofortige und ausführliche 
Beschreibung  der  Anklage  und  auf  die  unentgeltliche  Inanspruchnahme  eines 
Dolmetschers/Übersetzers. Weiters haben Angeklagte das Recht auf ein faires Verfahren ohne 
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unnötige Verzögerung und ausreichend Zeit um eine Verteidigung vorzubereiten. Diese Rechte
werden nicht immer gewährt. Nur wenige Angeklagte werden rechtlich vertreten, da sich nicht alle
einen Rechtsbeistand leisten können. Einige lokale und internationale NGOs bieten Rechtshilfe an. 
Alle Angeklagten, außer denen vor Militärgerichten, haben das Recht, ihre Fälle beim Obersten 
Gerichtshof anzufechten (USDOS 12.4.2022). 
Die Gerichte arbeiten nicht unabhängig und professionell und die verfassungsmäßigen Garantien 
für ein ordnungsgemäßes Verfahren werden im Allgemeinen nicht eingehalten. Die Angeklagten 
müssen  sich  selbst  um  einen  Rechtsbeistand  kümmern,  sodass  ihre  Prozessrechte  davon 
abhängen, ob sie sich einen Anwalt leisten können. Einige Gefangene, die beschuldigt wurden, an 
den  Protesten  von  2015  oder  den  anschließenden  Gewalttaten  gegen  die  Regierung 
teilgenommen zu haben, hatten keinen Zugang zu Anwälten und wurden unter Androhung der
Todesstrafe zu falschen Geständnissen gezwungen (FH 24.2.2022).
Quellen:
-AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Burundi 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070270.html, Zugriff 
23.11.2022
-FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022 
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 
 6. Sicherheitsbehörden
Die  Regierung  des  Landes  gründete  2004  eine  neue  Armee  sowie  Polizei,  in  die  viele 
demobilisierte  Kämpfer  früherer  bewaffneter  Gruppen  integriert  wurden.  Heute  ist  Burundi 
gekennzeichnet  durch  einen  überdimensionalen  Armee-  und  Polizeikörper  sowie  schwache 
Regierungsinstitutionen. Die Herausforderung für die burundische Regierung besteht darin, die 
notwendigen  Reformen  durchzuführen  und  Sicherheit  als  Dienstleistung  für  die  Bürger  zu 
gewährleisten, damit gesellschaftliche Spannungen ohne Gewalt beigelegt werden können (GIZ 
o.D.). 
Die burundische Nationalpolizei, die dem Ministerium für Inneres, kommunale Entwicklung und 
öffentliche Sicherheit untersteht, ist für die Durchsetzung der Gesetze und die Aufrechterhaltung 
der  Ordnung  zuständig.  Die  Streitkräfte  sind  dem  Verteidigungsministerium  unterstellt.  Der 
Nationale  Nachrichtendienst,  der  direkt  dem  Präsidenten  unterstellt  ist,  hat  die  Befugnis  zur 
Festnahme und Inhaftierung. Die zivilen Behörden üben zeitweise keine wirksame Kontrolle über 
die Sicherheitskräfte aus. Es gibt glaubwürdige Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte 
zahlreiche Übergriffe begangen haben (USDOS 12.4.2022). Die Polizei und die Sicherheitskräfte 
arbeiten nicht unabhängig und professionell (FH 24.2.2022).
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Quellen:
-FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (o.D.): Entwicklung des 
Sicherheitssektors, https://www.giz.de/de/weltweit/31478.html, Zugriff 23.11.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  verbieten  grausame,  unmenschliche  oder  erniedrigende 
Behandlung  oder  Bestrafung,  aber  es  gibt  zahlreiche  Berichte  über  die  Anwendung  solcher 
Praktiken  durch  Regierungsbeamte.  NGOs  berichten  über  Fälle  von  Folter  durch 
Sicherheitsdienste oder Mitglieder der Regierungspartei, der Imbonerakure. Es gibt auch Berichte, 
dass  Regierungsbeamte  in  den  Gefängnissen  Gefangene  körperlich  misshandeln  (USDOS 
12.4.2022). Folter wird weiterhin angewendet (AI 29.3.2022; vgl. FH 24.2.2022, HRW 13.1.2022). 
Die  Polizei,  der  Nationale  Nachrichtendienst  und  Mitglieder  der  Jugendorganisation  der 
Imbonerakure wurden beschuldigt, mutmaßliche Oppositionelle zu töten, auch durch Folter (AI
29.3.2022). Viele Menschen wurden vom Nationalen Nachrichtendienst festgenommen und
angeblich schwer gefoltert, vergewaltigt und misshandelt (HRW 13.1.2022).
Quellen:
-AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Burundi 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070270.html, Zugriff 
23.11.2022
- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022 
- HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066546.html, Zugriff 23.11.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
 8. Korruption
Korruption  ist  weit  verbreitet (FH  24.2.2022). Das  Gesetz  sieht strafrechtliche  Sanktionen  für 
offizielle Korruption vor, aber die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam um. Im Laufe des 
Jahres 2021 gab es zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung. Einige hochrangige 
Regierungsbeamte waren ungestraft an korrupten Praktiken beteiligt. Die Verfassung sieht die 
Einrichtung eines Obersten Gerichtshofs vor, der Vorwürfe schwerer Straftaten gegen hochrangige 
Regierungsbeamte  prüfen  soll,  doch  gibt  es  diesen  Gerichtshof  noch  nicht.  Das 
Korruptionsbekämpfungsgesetz gilt auch für alle anderen Bürger, aber bisher wurde noch kein
hochrangiger Beamter wegen Korruption vor Gericht gestellt (USDOS 12.4.2022).
Die Öffentlichkeit betrachtet die Polizei weithin als korrupt und Korruption im kleinen Rahmen ist 
bei  der  Polizei  an  der  Tagesordnung.  Es  gibt  zahlreiche  Korruptionsvorwürfe  gegen 
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Regierungsbeamte (USDOS 12.4.2022). Korrupte Beamte genießen im Allgemeinen Straffreiheit,
selbst wenn Fehlverhalten von NGOs und anderen Akteuren aufgedeckt wird. Die
Antikorruptionsorganisationen sind unterfinanziert und  ineffektiv (FH 24.2.2022). Im Corruption 
Perceptions Index von Transparency International für das Jahr 2021 wird Burundi als 169. von 
insgesamt 180 Ländern gereiht (TI 2022). 
Die Behörden haben allerdings bemerkenswerte Initiativen zur Korruptionsbekämpfung ergriffen, 
darunter die Entlassung hochrangiger Beamter sowie Hunderter anderer niedriger Beamter, die 
des Fehlverhaltens beschuldigt werden, und die Verfolgung einiger hochkarätiger Korruptionsfälle 
(USDOS 12.4.2022). Nach anderen Angaben sind die Maßnahmen unter Präsident Ndayishimiye 
widersprüchlich. Regierungsbeamte wurden zwar entlassen, aber es gab keine Strafverfolgung 
(FH 24.2.2022).
Quellen:
-FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022 
- TI - Transparency International (2022): Corruption Perceptions Index 2021, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2021/index/bdi, Zugriff 23.11.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Der Militärdienst in Burundi ist freiwillig. Das Mindestalter für den Eintritt in die Armee ist 18 Jahre 
(CIA 15.11.2022).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency (15.11.2022): The World Factbook - Burundi, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/burundi/, Zugriff 23.11.2022
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Seit dem Amtsantritt von Präsident Évariste Ndayishimiye im Juni 2020 hat sich die
Menschenrechtslage in Burundi nur begrenzt verbessert. Seine Regierung hat vier Journalisten 
und zwei Menschenrechtsverteidiger freigelassen, die aufgrund unbegründeter Anschuldigungen 
inhaftiert  waren.  Die  Behörden  hoben  einige  Beschränkungen  für  die  Medien  und  die 
Zivilgesellschaft auf, und es wurde versprochen, den Jugendverband der Regierungspartei, die 
Imbonerakure, zu zügeln (HRW 13.1.2022).
Zu den wichtigen Menschenrechtsproblemen gehören unter anderem glaubwürdige Berichte über: 
rechtswidrige  oder  willkürliche  Tötungen,  einschließlich  außergerichtlicher  Tötungen  durch  die 
Regierung oder im Namen der Regierung; gewaltsames Verschwindenlassen durch die Regierung 
oder im Namen der Regierung; Folter und Fälle grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Bestrafung durch die Regierung oder im Namen der Regierung; harte und
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lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche Verhaftung oder Inhaftierung; politische
Gefangene oder Häftlinge; politisch motivierte Repressalien gegen Personen in einem anderen
Land; ernsthafte Probleme mit der Unabhängigkeit der Justiz (USDOS 12.4.2022).
Die Verfassung sieht Rede- und Pressefreiheit vor (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022), diese 
Rechte  werden  in  der  Praxis  jedoch  stark  eingeschränkt  (FH  24.2.2022).  Verboten  sind 
"verleumderische" Äußerungen über den Präsidenten und andere hochrangige Beamte; Material, 
das als Gefährdung der nationalen Sicherheit gilt; sowie rassistische oder ethnische Hassreden. 
Zusätzliche Beschränkungen, die 2015 eingeführt wurden, gelten weiterhin und werden auf alle 
Presseorgane angewandt. Journalisten und freimütige Kritiker berichteten über Schikanen und 
Einschüchterungen durch Sicherheitsdienste und Regierungsbeamte, die sie daran hindern, ihre 
Arbeit unabhängig zu verrichten oder über sensible Themen zu berichten (USDOS 12.4.2022).
Medienschaffende riskieren Drohungen, Belästigungen und Verhaftungen als Reaktion auf ihre
Berichterstattung (FH 24.2.2022).
Die Regierung schränkt die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Die Verfassung sieht die 
Freiheit vor, sich friedlich zu versammeln, aber die Regierung respektiert dieses Recht nicht immer. 
Das  Gesetz  schreibt  vor,  dass  politische  Parteien  und  große  Gruppen  eine  öffentliche 
Versammlung im Voraus und eine geplante Demonstration mindestens vier Tage vorher bei der 
Regierung  anmelden  müssen  (USDOS  12.4.2022).  Oppositionelle  oder  regierungsfeindliche 
Versammlungen  und  Kundgebungen  werden  in  der  Regel  verhindert  oder  aufgelöst,  und  die 
Teilnehmer werden schikaniert oder verhaftet (FH 24.2.2022).
Die Verfassung sieht die Vereinigungsfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor, 
doch  die  Regierung  schränkt  dieses  Recht  stark  ein.  Ein  Gesetz,  das  internationale  NGOs 
einschränkt, schreibt vor, dass diese einen Teil ihres Budgets bei der Bank der Republik Burundi 
hinterlegen müssen, und dass sie Pläne entwickeln und umsetzen müssen, um bei der Einstellung 
von  einheimischem  Personal  ein  ausgewogenes  Verhältnis  von  Ethnie  und  Geschlecht  zu 
erreichen (USDOS 12.4.2022). Zudem sind NGOs mit restriktiven Registrierungsgesetzen und der 
Verfolgung  von  Aktivitäten  konfrontiert,  die  als  regierungsfeindlich  angesehen  werden. 
Menschenrechtsverteidiger können verhaftet und inhaftiert werden (FH 24.2.2022). 
Quellen:
-FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022 
- HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066546.html, Zugriff 23.11.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
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11. Haftbedingungen
Die Haftbedingungen sind hart und lebensbedrohlich, da die Gefängnisse stark überfüllt sind, 
körperliche Misshandlungen stattfinden und die sanitären Bedingungen unzureichend sind. Es gab 
Berichte über unzureichende medizinische Behandlung und lange Einzelhaft in Gefängnissen und 
Haftanstalten. Die Bedingungen in den vom SNR [Anm.: Service Nationale de Renseignements,
Geheimdienst Burundis] verwalteten Haftanstalten und in den von der Polizei verwalteten lokalen
"Lock-ups" sind im Allgemeinen schlechter als in den Gefängnissen (USDOS 12.4.202).
Die Gefängnisse sind überfüllt, die Gefängnispopulation lag im Dezember 2021 bei 303 Prozent 
der Kapazität. Für die Gefangenen besteht die Gefahr, sich mit COVID-19 anzustecken, und das 
Gesundheitspersonal berichtet, dass die Quarantänemaßnahmen im Gefängnissystem im Jahr 
2020 nicht ausreichend durchgesetzt wurden. Im März 2021 begnadigte Präsident Ndayishimiye 
per Dekret mehr als 5.200 Gefangene mit der Begründung der Überbelegung. Nach Angaben der 
UN-Koordinierungsstelle  wurden  jedoch  bis  Juli  nur  2.600  Personen  freigelassen,  von  denen 
einige  anschließend  erneut  verhaftet  oder  entführt  wurden.  Willkürliche  Verhaftungen  und 
langwierige Untersuchungshaft sind an der Tagesordnung. Dem World Prison Brief (WPB) zufolge
waren im Dezember 2021 54,6 Prozent aller Gefangenen Untersuchungshäftlinge (FH 24.2.2022).
Die Regierung gestattet Gefängnisbesuche durch einige unabhängige nichtstaatliche Beobachter. 
Die Regierung lässt Besuche zu, die vom IKRK, der Afrikanischen Union (AU) und der CNIDH 
beantragt  werden.  Die  Beobachter  besuchen  regelmäßig  bekannte  Gefängnisse,  kommunale 
Gefängnisse und bekannte SNR-Haftanstalten. Die Beobachtergruppen haben uneingeschränkten 
und  ungehinderten  Zugang  zu  den  Gefangenen  in  den  bekannten  Hafteinrichtungen,  können 
jedoch nicht zu den geheimen SNR-Gefängnissen vordringen (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
 12. Todesstrafe
Mit  großer  Mehrheit  stimmte  die  Nationalversammlung  Burundis  am  21.11.2008  für  die 
Abschaffung  der  Todesstrafe.  Das  neue  Strafgesetzbuch  wurde  mit  90  Stimmen  und  zehn 
Enthaltungen angenommen. Gegenstimmen gab es keine. Nach der Zustimmung auch des Senats 
trat das Gesetz am 24.4.2009 in Kraft. Es bannt nicht nur die Todesstrafe, sondern kriminalisiert 
zudem Folter, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die bis 
dahin in Burundi nicht als Straftaten gegolten hatten (AI 24.4.2009). Mit Stand Juni 2022 gilt das 
Land weiterhin als „Abolitionist“, als Land, das die Todesstrafe abgeschafft hat (WCDP 10.6.2022).
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Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2009): Burundi gibt die Todesstrafe auf, https://amnesty-
todesstrafe.de/2009/04/burundi-gibt-die-todesstrafe-auf/, Zugriff 24.11.2022
-WCDP - World Coalition against the death penalty (10.6.2022): Ending the Death Penalty in 
Africa, https://worldcoalition.org/campagne/ending-the-death-penalty-in-africa/, Zugriff 
24.11.2022
 13. Minderheiten
In Burundi leben drei unterschiedliche Volksgruppen oder Ethnien: Die Hutu, die Tutsi und die Twa 
(Pygmäen) (CIA 15.11.2022).
Im Juli 2022 jährte sich die Unabhängigkeit von Ruanda und Burundi zum 60. Mal. Beide Länder 
verbindet eine Geschichte von Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen der Hutu und Tutsi. Im 
heutigen Ruanda werden die gemeinsame Geschichte, Sprache und Kultur von Hutu und Tutsi
betont. Die Spaltung zwischen den Gruppen in beiden Ländern sitzt dennoch tief. Sie verursachte
in der Vergangenheit sehr tiefe Wunden, die nur schwer heilen. Eigentlich leben die Gruppen in 
Frieden  miteinander.  Wenn  es  aber  um  Machtteilung  geht,  reaktivieren  politische  Anführer 
ethnische  Ressentiments  und  bedienen  sich  derselben  Teile-und-Herrsche-Ideologie  wie  die 
Kolonialisten (AI 29.6.2022).
Die Verfassung sieht vor, dass kein Bürger darf aufgrund seiner Rasse, Sprache, Religion, seines 
Geschlechts oder seiner ethnischen Herkunft vom sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Leben 
des Landes ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sieht die Verfassung vor, dass die beiden 
größten ethnischen Gruppen in allen gewählten und ernannten Regierungsämtern vertreten sind. 
Die Hutu-Mehrheit hat Anspruch auf nicht mehr als 60% der Regierungsposten und die Tutsi-
Minderheit auf nicht weniger als 40%. Einem im Februar 2021 veröffentlichten Bericht der Ligue
Iteka  zufolge  wurde  die  ethnische  Quote  jedoch  in  vielen  öffentlichen  Einrichtungen  nicht 
eingehalten. Die Verfassung sieht drei Sitze in jeder Parlamentskammer für die ethnische Gruppe 
der Twa vor, die etwa 1% der Bevölkerung ausmacht. Es gab keine Berichte darüber, dass die 
Polizei oder andere Regierungsbeamte zu Gewalt oder Diskriminierung aufgrund der ethnischen 
Zugehörigkeit aufrufen, diese fortsetzen, dulden oder tolerieren (USDOS 12.4.2022).
Die indigenen Twa bleiben im Allgemeinen wirtschaftlich, politisch und sozial ausgegrenzt. Laut 
Gesetz  müssen  die  lokalen  Verwaltungen  allen  Twa-Kindern  kostenlose  Schulbücher  und 
Gesundheitsversorgung  zur  Verfügung  stellen.  Die  lokalen  Verwaltungen  erfüllen  diese 
Anforderungen weitgehend, aber es gibt Berichte über einen unverhältnismäßig schlechten
Zugang zu Bildung für Twa-Kinder, weil ihnen die für die Einschulung erforderlichen zivilrechtlichen
Dokumente fehlen (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
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- AI - Amnesty International (29.6.2022): Koloniale Spaltung auf Dauer,
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/burundi-ruanda-unabhaengigkeit-
deutscher-kolonialismus-hutu-tutsi, Zugriff 24.11.2022
- CIA - Central Intelligence Agency (15.11.2022): The World Factbook - Burundi,
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/burundi/, Zugriff 23.11.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022 
 14. Relevante Bevölkerungsgruppen
14.1. Frauen
Das Gesetz sieht die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Bereichen Familie, Arbeit,
Eigentum und Staatsangehörigkeit vor (USDOS 12.4.2022), die Behörden setzen diese Vorgaben
in der Praxis nicht um (AI 29.3.2022). Die Diskriminierung von Frauen ist beim Zugang zu Bildung, 
Gesundheitsversorgung und Beschäftigung weit verbreitet (FH 24.2.2022), sie werden darüber 
hinaus rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich diskriminiert, auch in Bezug auf das Erbrecht 
und  den  ehelichen  Besitz.  Traditionelle  Praktiken  bestimmen  weiterhin  die  Verteilung  des 
Vermögens zugunsten von Männern und Buben (USDOS 12.4.2022). Eine Frau kann das Land 
ihres Vaters nicht erben (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022) und soll auf dem Land ihres 
Mannes  arbeiten  (USDOS  12.4.2022).  Eine  Frau,  verheiratet  mit  einem  Ausländer,  kann  die 
Staatsbürgerschaft nicht an ihre Kinder oder ihren Mann weitergeben (FH 24.2.2022).
Laut Gesetz müssen Frauen für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer, aber
die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch (USDOS 12.4.2022). Frauen sind sozialem
Druck ausgesetzt, der sie von einer aktiven politischen Beteiligung abhalten kann, und nur wenige 
Frauen bekleiden politische Ämter auf höheren Ebenen (FH 24.2.2022). 
Das  Gesetz  verbietet  die  Vergewaltigung  von  Männern  und  Frauen,  einschließlich  der 
Vergewaltigung in der Ehe, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 30 Jahren geahndet wird. Das 
Gesetz verbietet die häusliche Misshandlung eines Ehepartners, wobei die Strafen im Falle einer 
Verurteilung von Geldstrafen bis zu drei bis fünf Jahren Haft reichen. Die Regierung setzt das 
Gesetz nicht einheitlich durch (USDOS 12.4.2022) und Vergewaltigungen und andere häusliche 
und sexuelle Gewalt sind ein ernstes Problem (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Solche 
Übergriffe werden von den Opfern selten angezeigt (FH 24.2.2022).
Quellen:
-AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Burundi 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070270.html, Zugriff 
23.11.2022
- FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Burundi, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071858.html, Zugriff 22.11.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 19
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14.2. Kinder
Der Unterricht ist in der Primarstufe gebührenfrei, obligatorisch und allgemein, aber die Schüler 
müssen für Bücher und Uniformen aufkommen. Schüler der Sekundarstufe müssen pro Quartal ein 
symbolisches Schulgeld zahlen; die Sekundarstufe ist nicht obligatorisch. Im ganzen Land erheben 
Provinzbeamte von den Eltern informelle Gebühren für den Schulbesuch auf allen Ebenen.
Mädchen haben mit niedrigeren Einschulungsraten und höheren Abbrecherquoten zu kämpfen. Zu
den Faktoren, die dazu beitragen, gehören kulturelle Normen, die es begünstigen, dass Buben 
eine  Ausbildung  erhalten  und  Mädchen  zu  Hause  häusliche  und  landwirtschaftliche  Arbeiten 
verrichten, sich auf die Ehe vorbereiten und früh schwanger werden (USDOS 12.4.2022).
Das  gesetzliche  Heiratsalter  beträgt  18  Jahre  für  Mädchen  und  21  Jahre  für  Burschen. 
Zwangsverheiratungen  sind  illegal,  kommen  aber  Berichten  zufolge  in  muslimischen 
Gemeinschaften häufig vor (USDOS 12.4.2022). 
Das Gesetz verbietet Gewalt gegen oder Missbrauch von Kindern, aber Kindesmissbrauch ist ein 
weit verbreitetes Problem. Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 18 Jahren. Das 
Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie. Im 
Laufe des Jahres 2021 kam es zu keiner Strafverfolgung. Frauen und Mädchen werden in andere 
Länder Afrikas und des Nahen Ostens geschmuggelt, manchmal mit gefälschten Dokumenten, 
wodurch sie einem hohen Risiko der Ausbeutung ausgesetzt sind (USDOS 12.4.2022).
Derzeit unterstützt SOS-Kinderdorf Kinder, Jugendliche und Familien in Burundi in Bujumbura, 
Muyinga  sowie  Rutana  durch  SOS-Kinderdörfer,  Jugendprogramme  und  Hermann-Gmeiner-
Schulen.  In  Rutana  und  Muyinga  wird  zusätzlich  ein  Kindergarten  betrieben.  Die 
Familienstärkungsprogramme in Bujumbura und Rutana helfen bedürftigen Familien. 370 Kinder 
befinden sich in 42 Kinderdorffamilien. Weitere 250 Kinder sind in Pflegefamilien untergebracht 
(SOS o.D.)
Quellen:
-SOS - SOS Kinderdorf (o.D.): Wie SOS-Kinderdorf in Burundi hilft, https://www.sos-
kinderdorf.de/portal/spenden/wo-wir-helfen/afrika/burundi, Zugriff 30.11.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights 
Practices 2021 - Burundi, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071151.html, Zugriff 22.11.2022
14.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Nach  dem  Gesetz  werden  einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Beziehungen  von 
Erwachsenen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). 
Im  Laufe  des  Jahres  2021  gab  es  keine  Berichte  über  strafrechtliche  Verfolgungen  wegen 
gleichgeschlechtlicher  sexueller  Handlungen  (USDOS  12.4.2022).  Angehörige  sexueller 
Minderheiten werden von offizieller und gesellschaftlicher Seite diskriminiert (FH 24.2.2022). Es 
gibt  Berichte,  dass  Regierungsbeamte  zur  Gewalt  gegen  derartige  Personen  anstiften,  diese 
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