bras-lib-2023-07-19-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.
5 letzter Satz BFA-G, d. h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen
Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren  (Parteiengehör,
Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch  Verwendung  im  Bescheid
öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der
Staatendokumentation.
Die  Aktualität  der  verwendeten  Quellen  wird  seitens  der  Staatendokumentation  überprüft.  Daher
können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
Keine
Hinweis:
COVID-19:
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. 
Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: 
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942
3467b48e9ecf6 .
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5
 2. COVID-19..................................................................................................................................6
3. Politische Lage..........................................................................................................................6
 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................7
 5. Rechtsschutz / Justizwesen......................................................................................................8
 6. Sicherheitsbehörden.................................................................................................................9
 7. Folter und unmenschliche Behandlung.....................................................................................9
8. Korruption................................................................................................................................10
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen..............................................................................................11
 10. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................11
 11. Haftbedingungen.....................................................................................................................12
 12. Todesstrafe..............................................................................................................................12
13. Religionsfreiheit.......................................................................................................................13
 14. Minderheiten...........................................................................................................................13
 15. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................14
15.1. Frauen................................................................................................................................14
15.2. Kinder.................................................................................................................................15
15.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................16
 16. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................17
 17. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................17
 18. Medizinische Versorgung........................................................................................................18
 19. Rückkehr.................................................................................................................................20
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. COVID-19
Brasilien hat am 21.5.2023 alle COVID-19 bedingten Einreiseregeln aufgehoben. Die Einreise ist 
für Reisende, Ausländer und Brasilianer, ohne jegliche Nachweise möglich (WKO 12.6.2023; vgl. 
BMEIA 22.6.2023).  Es  bestehen  derzeit  keine  COVID-19-bedingten  Beschränkungen  für  die 
Ausreise. In medizinischen Einrichtungen besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-
Nasen-Schutzes (AA 16.6.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (16.6.2023): Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/brasiliensicherheit/201092, Zugriff 
12.7.2023 
-BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten (22.6.2023): 
Brasilien (Föderative Republik Brasilien), 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/brasilien/, Zugriff 12.7.2023 
-WKO - Wirtschaftskammer Österreich (12.6.2023): Coronavirus: Situation in Brasilien - Aktuelle 
Lage und Info-Update, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-
brasilien.html, Zugriff 12.7.2023
 3. Politische Lage
Brasilien  ist  eine  präsidiale  Bundesrepublik.  Sie  besteht  aus  Bund,  Bundesstaaten  und 
Kommunen. Die gesetzgebende Gewalt übt der Nationalkongress aus (Abgeordnetenkammer und 
Senat). Die 513 Abgeordneten werden für vier Jahre, die 81 Senatoren für acht Jahre gewählt. Der 
Präsident wird mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen für vier Jahre direkt vom Volk gewählt 
(AA 26.5.2023; vgl. FH 2023). Brasilien ist eine Demokratie, in der von Wettbewerb geprägte 
Wahlen abgehalten werden, und die politische Arena ist, obwohl polarisiert, durch eine lebhafte 
öffentliche Debatte gekennzeichnet. Die brasilianischen Wahlgesetze werden im Allgemeinen gut 
durchgesetzt. Das TSE (The Superior Electoral Court – Oberstes Wahlgericht) hat den Vorsitz in 
Fällen von Verstößen gegen das Wahlrecht (FH 2023). 
Brasilien gliedert sich in 26 Bundesstaaten und den Bundesdistrikt Brasília. Die Bundesstaaten 
besitzen  eigene  Verfassungen  und  Gesetze.  Die  Regierungschefs  der  Bundesstaaten,  die 
Gouverneure, werden für vier Jahre direkt gewählt. Die letzten Präsidentschafts-, Gouverneurs- 
und Parlamentswahlen fanden im Oktober 2022 statt (AA 26.5.2023).
Der im Oktober 2022 neu gewählte Staatspräsident Luiz Inácio Lula da Silva (genannt: Lula) trat
am 1.1.2023 sein Amt an (AA 26.5.2023; vgl. FH 2023). Nach zwei Amtszeiten von 2003-2011 ist
er damit zum dritten Mal Staatspräsident Brasiliens (AA 26.5.2023). Brasilien stand 2022 im Bann 
des  Präsidentenwahlkampfs  zwischen  Ex-Präsident  Luis  Inácio  Lula  da  Silva  und  dem 
amtierenden Präsidenten Jair Bolsonaro, den Lula mit hauchdünnem Vorsprung in der Stichwahl 
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für sich entscheiden konnte. Bei den gleichzeitig abgehaltenen Kongress- und Gouverneurswahlen
ist es jedoch zu einem deutlichen Rechtsruck gekommen, weshalb sich der linksgerichtete Lula für
neue Gesetzesvorhaben Koalitionspartner suchen muss, wodurch sein Handlungsspielraum stark 
eingeschränkt ist (WKO 2.5.2023).
Brasilien steht vor großen Herausforderungen: Das Land wurde von der COVID-19-Pandemie sehr 
schwer getroffen, mit Auswirkungen unter anderem im Bildungs- und Sozialsektor. Verbesserungen 
beim  Umwelt-  und  Klimaschutz,  Reformen  im  Bereich  Steuer  und  Öffentlicher  Dienst  stehen 
ebenfalls an (AA 26.5.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Brasilien: Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/brasilien-node/politisches-portraet/
213604, Zugriff 12.7.2023 
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Brazil, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088496.html, Zugirff 12.7.2023
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich (2.5.2023): Brasilien: Wirtschaftslage, 
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-brasilianische-wirtschaft.html, Zugriff 
18.7.2023 
 4. Sicherheitslage
Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden (EDA 27.6.2023). Die innenpolitische Lage ist 
jedoch stark polarisiert. Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kommt es 
immer wieder zu Demonstrationen und Streiks, die zu Straßenblockaden und Behinderungen im 
Transportwesen führen können (AA 16.6.2023 vgl. EDA 27.6.2023). Demonstrationen verlaufen 
meist  gewaltfrei.  Dennoch  können  Sachbeschädigungen,  Plünderungen  und  gewalttätigen 
Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden (BMEIA 22.6.2023). 
Die  Kriminalitätsrate  und  die  Gefahr,  Opfer  eines  Raubüberfalls  oder  eines  anderen 
Gewaltverbrechens  zu  werden,  sind  in  Brasilien  hoch  (AA 16.6.2023;  vgl.  EDA 27.6.2023), 
besonders in den Großstädten wie Belém, Fortaleza, Maceio, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, 
Salvador, São Luiz und São Paulo. Dort wiederum sind Armensiedlungen (Favelas) besonders 
stark betroffen. Die Favelas von Rio de Janeiro waren zuletzt immer wieder von Gewaltakten, z. T.
mit Todesfolge betroffen. Favelas werden teilweise von Kriminellen und Drogenbanden kontrolliert
(AA 16.6.2023).  Bewaffneten  Auseinandersetzungen,  auch  mit  der  Polizei,  fallen  häufig  auch 
Unbeteiligte zum Opfer (AA 16.6.2023; vgl. EDA 27.6.2023), und haben im ganzen Land stark 
zugenommen. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen 
(EDA 27.6.2023).
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Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) in den Grenzgebieten zu Venezuela. Es kann zu
kurzfristigen Grenzschließungen kommen. Sicherheitsstufe 2 im Rest des Landes (BMEIA
22.6.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (16.6.2023): Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/brasiliensicherheit/201092,  Zugriff 
12.7.2023
- BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(22.6.2023): Brasilien (Föderative Republik Brasilien), 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/brasilien/, Zugriff 12.7.2023 
-EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelgenheiten [Schweiz] (27.6.2023): 
Reisehinweise für Brasilien, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/brasilien/reisehinweise-fuerbrasilien.html#edadb3cd3, Zugriff 12.7.2023
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die  Verfassung  gewährleistet  die  Unabhängigkeit  der  Justiz,  und  die  Regierung  respektierte 
üblicherweise die richterliche Unabhängigkeit (USDOS 20.3.2023) bzw. ist die Justiz in vielen 
Teilen des Landes auch weitgehend unabhängig (FH 2023). Sie ist jedoch überlastet, ineffizient 
(FH  2023)  und  unterliegt  häufig  Einschüchterungen  und  ist  anderen  äußeren  Einflüssen 
ausgesetzt, insbesondere in ländlichen Gebieten (FH 2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Ungeachtet 
dieser Mängel hat die fortschrittliche Verfassung des Landes zu einer aktiven Justiz geführt, die 
häufig zugunsten der Bürger und nicht zugunsten des Staates entscheidet (FH 2023).
Die Justiz setzt sich im Allgemeinen für das Recht auf ein faires Verfahren ein. Allerdings sind die 
Bundes-, Staats- und Berufungsgerichte stark überlastet (FH 2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Der 
Zugang zur Justiz ist aufgrund der Einkommensungleichheit sehr unterschiedlich, und der Staat
kämpft damit, Angeklagten und Gefangenen, die sich keinen Anwalt leisten können, einen
Rechtsbeistand  zur  Verfügung  zu  stellen.  Nach  einem  Gesetz  aus  dem  Jahr  2017  können 
Angehörige der Streitkräfte und der Militärpolizei, die bestimmter schwerer Verbrechen gegen 
Zivilisten beschuldigt werden, vor Militärgerichten und nicht vor Zivilgerichten verhandelt werden. 
Bei der großen Mehrheit der Tötungsdelikte durch die Polizei gibt es kein ordentliches Verfahren 
(FH 2023).
Der  Oberste  Gerichtshof  dient  als  autonomes  Gegengewicht  zur  Exekutive. Die  Spannungen 
blieben  auch  im  Jahr  2022  hoch,  wobei  [Anm.:  Nunmehr  Ex-Präsident]  Bolsonaro  häufig 
Drohungen gegen das Gericht aussprach. Bolsonaro hat eine feindselige Haltung gegenüber den 
Richtern des Obersten Gerichtshofs beibehalten (FH 2023).
Quellen:
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-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Brazil,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088496.html, Zugirff 12.7.2023 
-USDOS  -  U.S.  Department  of State  (20.3.2023):  2022  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices: Brazil, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089460.html, Zugriff 13.7.2023
 6. Sicherheitsbehörden
Die  drei  nationalen  Polizeikräfte  -  die  föderale  Polizei,  die  föderale  Autobahnpolizei  und  die 
föderale  Eisenbahnpolizei  -  sind  für  die  innere  Sicherheit  zuständig  und  unterstehen  dem 
Ministerium  für  Justiz  und  öffentliche  Sicherheit  (Justizministerium).  Innerhalb  der  staatlichen 
Polizeikräfte  gibt  es  zwei  verschiedene  Einheiten:  die  Zivilpolizei,  die  Ermittlungsaufgaben 
wahrnimmt, und die Militärpolizei, die für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in den 
Bundesstaaten und im föderalen Bezirk zuständig ist. Die Militärpolizeikräfte unterstehen dem 
Justizministerium, nicht dem Verteidigungsministerium. Die Streitkräfte haben einige Aufgaben im 
Bereich  der  inneren  Sicherheit  und  sind  dem  Verteidigungsministerium  unterstellt  (USDOS 
20.3.2023; vgl. CIA 30.6.2023). Die zivilen Behörden üben zuweilen keine wirksame Kontrolle über 
die  Sicherheitskräfte  aus.  Es  gibt  Berichte,  dass  Angehörige  der  Sicherheitskräfte  zahlreiche 
Übergriffe begangen haben (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency (30.6.2023): The World Factbook,  https://www.cia.gov/the-
world-factbook/countries/brazil/, Zugriff 13.7.2023
- USDOS  -  U.S.  Department  of State  (20.3.2023):  2022  Country  Report on  Human  Rights 
Practices: Brazil, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089460.html, Zugriff 13.7.2023
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die Verfassung verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, aber es gibt 
Berichte, dass Regierungsbeamte manchmal solche Praktiken anwenden. Das Gesetz schreibt 
vor, dass spezielle Polizeigerichte die Gerichtsbarkeit über die staatliche Militärpolizei ausüben, mit 
Ausnahme derjenigen, die wegen "vorsätzlicher Verbrechen gegen das Leben", vor allem Mord, 
angeklagt sind. Polizeibeamte sind häufig für die Untersuchung von Anklagen wegen Folter und 
übermäßiger  Gewaltanwendung  durch  Kollegen  zuständig.  Die  Verzögerungen  bei  den 
Sondergerichten der Militärpolizei ließen viele Fälle aufgrund von Verjährungsfristen verjähren 
(USDOS 20.3.2023).
Es wird über Fälle von Folter in Gefängnissen berichtet (HRW 12.1.2023). Einem Bericht der
Menschenrechtskommission der Legislativkammer des Bundesdistrikts Brasilia zufolge stiegen die
Beschwerden über Folter und Misshandlung in den Gefängnissen des Bundesdistrikts von sechs 
Berichten  über  Gewalt  im  Jahr  2019  auf  46  im  Jahr  2020  und  222  im  Jahr  2021  (USDOS 
20.3.2023).
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Die unverändert hohe Zahl von Todesopfern bei Polizeieinsätzen machte deutlich, dass der Staat
seiner Verpflichtung zur externen Überwachung des Polizeiverhaltens nicht wirksam nachkommt.
Ein Grund für das Fortbestehen und das Ausmaß der Tötungen durch die Polizei ist, dass die 
unmittelbar Beteiligten Straffreiheit genießen und auch die Verantwortlichen in der Befehlskette, 
welche  die  unverhältnismäßige  Gewaltanwendung  unterstützen  oder  dulden,  nicht  zur 
Rechenschaft gezogen werden (AI 28.3.2023).
Quellen:
-AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage  der  Menschenrechte;  Brasilien  2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2089425.html, 
Zugriff 17.7.2023
-HRW  -  Human  Rights  Watch  (12.1.2023):  World  Report  2023  –  Brazil, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085394.html, Zugriff 13.7.2023
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (20.3.2023):  2022  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices: Brazil, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089460.html, Zugriff 13.7.2023
8. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für die Verurteilung von Beamten wegen Korruption
vor und sieht zivilrechtliche Sanktionen für Korruption vor, die von brasilianischen Bürgern oder
Einrichtungen  im  Ausland  begangen  wird.  Es  gibt  zahlreiche  Berichte  über  Korruption  auf 
verschiedenen Regierungsebenen, und es kommt häufig zu Verzögerungen bei Gerichtsverfahren 
gegen Personen, die der Korruption beschuldigt werden, was häufig auf den verfassungsmäßigen 
Schutz gewählter Amtsträger vor Strafverfolgung zurückzuführen ist. Dies führt häufig zu einer 
faktischen Straffreiheit für die Verantwortlichen (USDOS 20.3.2023).
Die weitverbreitete Korruption untergräbt die Fähigkeit der Regierung, Politik ohne ungebührlichen 
Einfluss  privater  oder  krimineller  Interessen  zu  machen  und  umzusetzen.  Korruption  und 
Bestechung sind in Brasilien weit verbreitet, insbesondere bei gewählten Amtsträgern (FH 2023). 
Brasilien belegte auf dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International für das 
Jahr 2022 den 94. von insgesamt 180 Plätzen (TI 2023).
Quellen:
-FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Brazil, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088496.html, Zugirff 12.7.2023
- TI - Transparency International (2023): Our work in Brazil, 
https://www.transparency.org/en/countries/brazil, Zugriff 13.7.2023
- USDOS  -  U.S.  Department  of State  (20.3.2023):  2022  Country  Report on  Human  Rights 
Practices: Brazil, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089460.html, Zugriff 13.7.2023
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9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Von 18-45 Jahren besteht Wehrpflicht, von 17-45 Jahren gibt es auch die Möglichkeit, einen
freiwilligen Militärdienst abzuleisten; im Jahr 2020 machten Frauen etwa 9 Prozent des Personals
der Streitkräfte aus (CIA 30.6.2023).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency (30.6.2023): The World Factbook,  https://www.cia.gov/the-
world-factbook/countries/brazil/, Zugriff 13.7.2023
10. Allgemeine Menschenrechtslage
Brasilien verfügt über ein uneingeschränktes Mehrparteiensystem, das durch einen starken
Wettbewerb zwischen den konkurrierenden Parteien gekennzeichnet ist. Die Rahmenbedingungen 
für die Wahlen begünstigen die Verbreitung von Parteien. Die Abgeordneten wechseln häufig die 
Partei, was die Wahlkoalitionen brüchig macht. Die Exekutive muss aufgrund der großen Zahl von 
Parteien  unterschiedliche  und  oft  ideologisch  inkohärente  Koalitionen  zusammenstellen,  um 
Gesetze zu verabschieden. Politische Parteien arbeiten mit wenig Transparenz und ohne Regeln 
für die Regierungsführung und sind häufig Ziel von Ermittlungen wegen der missbräuchlichen 
Verwendung von öffentlichen Geldern (FH 2023).
Die  Verfassung  garantiert  das  Recht  auf  freie  Meinungsäußerung  (FH  2023;  vgl.  USDOS 
20.3.2023). Die Menschen können im Allgemeinen ihre persönlichen Ansichten in der Öffentlichkeit 
äußern, ohne institutionelle Überwachung oder Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. 
Die  Medienlandschaft  des  Landes  ist dynamisch  (FH  2023).  Investigative  Journalisten, 
insbesondere  solche,  die  über  Korruption  und  Kriminalität  berichten,  sind  jedoch  Drohungen, 
Schikanen, Behinderungen  und  manchmal  tödlicher  Gewalt  ausgesetzt.  Das  Recht  auf  freie 
Meinungsäußerung wird durch den rechtlichen Rahmen nur unzureichend geschützt. Verleumdung 
wird strafrechtlich geahndet (FH 2023; vgl. USDOS 20.3.2023, HRW 12.1.2023).
Während  die  Versammlungsfreiheit  im  Allgemeinen  respektiert  wird  (FH  2023;  vgl.  USDOS 
20.3.2023), gehen die Polizei und andere Sicherheitskräfte manchmal mit übermäßiger Gewalt
gegen Demonstrationen vor (FH 2023).
Nichtregierungsorganisationen können in einer Vielzahl von Bereichen frei arbeiten. Aktivisten, die 
sich  für  Landrechte  und  Umweltschutz  einsetzen,  waren  in  den  letzten  Jahren  jedoch  mit 
Schikanen,  Drohungen  und  Gewalt  konfrontiert  und  wurden  von  Bolsonaro  und  anderen 
Regierungsvertretern verbal angefeindet (FH 2023).
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