chil-lib-2016-09-15-ke

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- TI  -  Transparency  International  (2015):  Corruption  Perceptions  Index  2015; 
http://www.transparency.org/cpi2015#results-table, Zugriff 13.9.2016
8. Wehrdienst
Im Alter zwischen 18 und 45 Jahren kann freiwilliger Militärdienst geleistet werden, das 
Recht zur Einberufung von Männern im Alter zwischen 18 und 45 Jahren existiert aber 
weiterhin. Der Wehrdienst beträgt 12 Monate für die Landstreitkräfte und 22 Monate für die 
Marine und die Luftwaffe (CIA 25.8.2016).
Quellen:
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  (25.8.2016):  The  World  Factbook  -  Chile, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ci.html, Zugriff 13.9.2016
9. Allgemeine Menschenrechtslage
Achtung der Menschenrechte hat für Chile seit der Rückkehr zur Demokratie 1990 große 
Bedeutung.  Chile  ist  Vertragsstaat  der  meisten  internationalen  und  interamerikanischen 
Menschenrechtsübereinkommen.  Rund  28.000  anerkannte  Opfer  von 
Menschenrechtsverletzungen  durch  die  Militärdiktatur  (1973-1990)  erhalten  staatliche 
Mindestrenten  sowie  Vergünstigungen  bei  Gesundheits-  und  Bildungsmaßnahmen.  Das 
Schicksal  von  über  1.000  verschwundenen  Gegnern  des  Pinochet-Regimes  ist  noch 
ungeklärt.  Die  strafrechtliche  Aufarbeitung  der  Menschenrechtsverletzungen  des 
Militärregimes durch die ordentliche Gerichtsbarkeit hat in den vergangenen Jahren - trotz 
einer 1978 von den Militärs verfügten Amnestie - zu einer größeren Zahl von Verurteilungen
z.B. führender Geheimdienstmitarbeiter geführt (AA 3.2016b).
Probleme  mit  den  Menschenrechten  umfassen  die  Diskriminierung  Indigener; 
gesellschaftliche  Gewalt  gegen  und  Diskriminierung  von  Frauen,  Kindern  und  LGBT-
Personen;  Kinderarbeit;  und  harte  Haftbedingungen.  Des  Weiteren  gibt  es  Bedenken 
bezüglich der Anwendung exzessiver Gewalt durch Sicherheitskräfte und isolierter Berichte 
über Regierungskorruption und Antisemitismus. Die Regierung unternimmt generell Schritte 
zur  Strafverfolgung  von  Beamten,  die  sich  Verfehlungen  zuschulden  kommen  ließen. 
Trotzdem  behaupten  viele  Menschenrechtsorganisationen,  dass  für  Sicherheitsbeamte 
Straflosigkeit herrsche (USDOS 13.4.2016).
Der  chilenische  Ombudsmann  (=National  Institute  for  Human  Rights,  INDH)  ist  eine 
unabhängig agierende, autonome Regierungsinstitution, die öffentlich in Erscheinung tritt 
und Empfehlungen an Regierungsbehörden abgibt, um die Menschenrechte zu schützen und 
zu fördern. In ihrem Jahresbericht 2013 äußerte die Ombudsmann-Institution Sorge über
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einige Menschenrechtsprobleme, darunter den Zugang zur Justiz, exzessive Polizeigewalt, 
Gewalt  gegen  Frauen  und  Kinder,  gesellschaftliche  Diskriminierung  von  Jugendlichen, 
Immigranten, Transgender-Personen u.a. Minderheiten, sowie die fortgesetzte Anwendung 
der Antiterror-Gesetzgebung gegen Indigene. Beide Parlamentskammern haben ständige 
Menschenrechtsausschüsse,  zuständig  für  das  Entwerfen  von 
Menschenrechtsgesetzgebung.  Eine  Reihe  von  heimischen  und  internationalen 
Menschenrechtsgruppen funktioniert generell ohne Einschränkungen durch die Regierung. 
Sie  untersuchen  Menschenrechtsfälle  und  veröffentlichen  ihre  Ergebnisse. 
Regierungsvertreter waren in der Regel kooperativ und offen für deren Sichtweisen, wobei 
einige Gruppen für die Rechte der Indigenen berichten, ihre Sichtweisen würden missachtet 
(USDOS 13.4.2016). NGOs können gegründet werden und ungestört arbeiten (FH 2016).
Die Verfassung garantiert die Rede- und die Pressefreiheit (BS 2016) und die Regierung 
respektiert diese Rechte generell. Eine unabhängige Presse, eine effektive Justiz und ein
funktionierendes demokratisches System fördern zusammen diese Freiheiten. Unabhängige 
Medien  sind  aktiv  und  bringen  ohne  Einschränkungen  eine  große  Bandbreite  von 
Sichtweisen zum Ausdruck. Es gab 2013 aber Kritik in Bezug auf Medienkonzentration. Die 
meisten Medien befinden sich in der Hand zweier großer Familienunternehmen, Copesa und 
El Mercurio. Auch die nicht regulierte Vergabe regierungsfinanzierter Werbeschaltungen gab 
Anlass  zur  Kritik.  Auch  existiert  kein  Gesetz,  das  die  faire  Verteilung  von 
Rundfunkfrequenzen an verschiedene Medien garantiert (USDOS 13.4.2016).
Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit werden innerhalb der demokratischen Ordnung 
nicht eingeschränkt. Unabhängige politische und zivilgesellschaftliche Organisationen sind 
generell erlaubt und können frei gebildet werden. Bis zu den großen Studentenprotesten 
waren die Chilenen in der Ausübung dieser Rechte, außerhalb von politischen Parteien, 
allerdings eher zurückhaltend. Einzige Ausnahme waren die Mapuche-Indigenen, welche 
ihre  Anliegen  seit  1990  in  organsierterer  Form  zum  Ausdruck  brachten.  Das 
Versammlungsrecht wird generell respektiert, obwohl die Polizei dafür bekannt ist, exzessive 
Gewalt gegen Demonstranten anzuwenden (BS 2016).
Die Gefängnisse in Chile sind überbelegt und Gefangene leiden unter physischer Gewalt, 
ungenügender medizinischer Versorgung und Verpflegung (FH 2016). 
Die Gefängnisse sind überbelegt und die Haftbedingungen hart. Ende Oktober 2015 waren
43.161 Personen in Haft, während Platz für 41.594 vorhanden war. Viele Gefängnisse sind 
alt  und  bieten  sanitäre  Bedingungen  unterhalb  internationaler  Standards,  ungenügende 
Verpflegung  und  ungenügende  medizinische  Versorgung.  In  manchen  Einrichtungen  ist 
ungenügende  Beheizung,  Beleuchtung  und  Belüftung  weiterhin  ein  ernstes  Problem.
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Mancherorts  ist  auch  der  Zugang  zu  Trinkwasser  eingeschränkt. 
Menschenrechtorganisationen berichten, dass Gewalt, darunter auch Folter, vorkommt. 2015 
gab es 90 Todesfälle unter Gefangenen. 41 davon gingen auf Gewalt unter den Häftlingen 
zurück, 10 Insassen haben Selbstmord begangen und 39 sind eines natürlichen Todes 
gestorben (USDOS 13.4.2016).
In Chile gibt es keine Staatsreligion: Die Trennung von Staat und der katholischen Kirche 
wurde mit der Verfassung von 1925 vollzogen und verlief ohne größere Konflikte. Dies 
ermöglichte der katholischen Kirche, eine starke und konstruktive Rolle in der chilenischen 
Gesellschaft  wahrzunehmen.  Noch  heute  spielt  die  katholische  Kirche  in  Chile  eine 
bedeutende  gesellschaftliche  und  politische  Rolle,  auch  wenn  die  Zahl  der  Gläubigen 
rückläufig  ist:  Nur  noch  rund  70%  der  Chilenen  bekennt  sich  zum  Katholizismus, 
evangelikale und pfingstlerische Kirchen bilden mit 15,1% die zweitstärkste Gruppe, auch 
wenn diese in sich sehr divers ist (GIZ 9.2016b). Die Zeugen Jehovas sind mit 1%, andere
mit 3,4% vertreten. 11,5% der Chilenen sind ohne religiöses Bekenntnis (CIA 25.8.2016). In 
den vergangenen Jahren konnten die Pfingstkirchen ihre Position in Chile weiter ausbauen 
(GIZ 9.2016b).
Die  Verfassung  garantiert  Religionsfreiheit,  und  das  Gesetz  verbietet  religiöse 
Diskriminierung.  Staat  und  Kirche  sind  offiziell  getrennt.  Das  Nationale  Amt  für 
Religionsangelegenheiten (ONAR) sorgt für den Schutz der religiösen Minderheiten. Die 
Anführer der jüdischen Gemeinden berichten über Vandalismus, einschließlich Graffitis an 
jüdischen Gemeindegebäuden. Die meisten Graffitis drücken Enttäuschung über die Politik 
des israelischen Staates aus (USDOS 10.8.2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016b):   Chile,   Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_79CDA33FEC7CBD784C24D1170895A112/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Chile/Innenpolitik_node.html, Zugriff 7.9.2016
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2016):  Bertelsmann  Transformation  Index  2016;  Chile 
Country Report, https://www.bti-project.org/de/4579/laenderberichte/detail/itc/chl/, Zugriff
13.9.2016
- FH  -  Freedom  House  (2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Chile, 
https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2016/chile, Zugriff 12.9.2016
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2016b): Chile - 
Gesellschaft, https://www.liportal.de/chile/gesellschaft/#c9939, Zugriff 14.9.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html,  Zugriff 
7.9.2016
- USDOS - US Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious 
Freedom  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/328457/469234_de.html,  Zugriff 
15.9.2016
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10.Todesstrafe
Chile hat die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen 2001 abgeschafft. Für bestimmte 
Verbrechen nach dem Militärstrafgesetzbuch gibt es sie aber weiterhin. Die letzte Exekution 
wurde 1985 durchgeführt (AI 30.7.2014). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (30.7.2014): Amnesty International India Submission to the 
Law  Commission  of  India  on  the  Abolition  of  the  Death  Penalty, 
http://www.amnesty.org/en/library/asset/ACT50/003/2014/en/193c5698-58aa-492f-82f1-
1cb3de55c9e8/act500032014en.pdf, Zugriff 14.9.2016
11.Ethnische Minderheiten
In  ethnischer  Hinsicht  ist  Chile  -  im  Vergleich  zu  anderen  lateinamerikanischen 
Gesellschaften - weitgehend homogen: Lediglich 2,1% der Einwohner sind nicht in Chile 
geboren. Die Immigration spielt mithin eine untergeordnete Rolle. Die meisten Immigranten 
kommen aus den direkten Nachbarländern Argentinien, Peru und Bolivien. Rund 95% der 
chilenischen Bevölkerung sind Weiße oder Mestizen, 5% gehören indianischen Ethnien an 
(v.a. Mapuche und Aymara). Innerhalb der Gruppe der Weißen und Mestizen wird allerdings 
sehr wohl wahrgenommen, wie stark ausgeprägt der europäische Anteil in der Stammlinie 
ist.  Ähnlich  wie  in  Argentinien  wird  hier  oft  der  pejorative  Ausdruck  cabecita  negra 
(„Schwarzköpfchen“)  für  besonders  dunkelhäutige  oder  -haarige  Mestizen  verwendet. 
Sowohl hinsichtlich der Einstellung zu Migranten, als auch zu unterschiedlichen Ethnien
innerhalb der chilenischen Gesellschaft entwickelte sich in den vergangenen Jahren eine 
selbstkritische öffentliche Auseinandersetzung mit dem Rassismus in Chile (GIZ 9.2016b).
Die indigene Minderheit in Chile umfasst - nach unterschiedlichen Erhebungen - circa 1 bis 
1,6 Million Menschen, davon knapp 90% Mapuche. Mapuche-Gemeinschaften fordern die 
Rückgabe  traditionellen  Siedlungs-  bzw.  Stammesgebietes.  Das  Mitte  der  1990er  Jahre 
begonnene Rückgabeprogramm kritisieren sie und ihre Unterstützer als viel zu langsam. 
Führende Politiker haben nach 1990 wiederholt historische Versäumnisse gegenüber den 
Indigenen  eingestanden.  Die  Regierung  Bachelet  arbeitet  an  einer  Reform,  die  unter 
anderem die Gründung eines Ministeriums und eines Nationalen Rats für Indigene vorsieht. 
Die Regierungen der vergangenen Jahre waren außerdem bestrebt, den wirtschaftlichen und 
sozialen  Entwicklungsrückstand  der  Region  um  Temuco  (Südchile),  einer  der  ärmsten 
Regionen  Chiles,  zu  überwinden.  Dennoch  kommt  es  immer  wieder  zu 
Auseinandersetzungen  von  indigenen  Gruppen  mit  Land-  und  Forstwirten  und 
holzverarbeitenden  Unternehmen  um  Land-  und  Wasserrechte,  die  mitunter  mit
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Landbesetzungen  und  der  Androhung  oder  Ausübung  von  Gewalt  verbunden  sind  (AA 
3.2016).
Seit Jahren besteht ein teilweise gewalttätiger Konflikt zwischen der Regierung und den 
Mapuche im Süden des Landes, bei dem es neben den kulturellen Minderheitenrechten u.a. 
auch  um  die  Landfrage  sowie  um  die  nach  Einschätzung  der  Mapuche  (und  vieler 
Menschenrechtsorganisationen)  übermäßig  harte  Bestrafung  des  Mapuche-Widerstandes 
geht. Konflikte gibt es etwa in der Bio-Bio-Region wegen des Baus von Staudämmen und 
Wasserkraftanlagen oder wegen Fragen der Waldnutzung (GIZ 9.2016b).
Der Polizei wurden 2015 erneut exzessive Gewaltanwendung und willkürliche Festnahmen 
bei Einsätzen gegen Gemeinschaften der indigenen Mapuche vorgeworfen. Im Juli forderte 
der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Chile nachdrücklich auf, 
die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen verfassungsrechtlich zu garantieren und bei
Entscheidungen,  die  sich  unmittelbar  auf  die  Rechte  indigener  Bevölkerungsgruppen 
auswirkten,  ihr  Recht  auf  freiwillige  und  in  Kenntnis  der  Sachlage  erteilte  vorherige 
Zustimmung  zu  gewährleisten.  Im  Oktober  2015  ordnete  die  Interamerikanische 
Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen für die in der südchilenischen Gemeinde 
Juan  Paillalef  lebende  Mapuche-Sprecherin  Juana  Calfunao  und  einige  ihrer 
Familienmitglieder  an.  Die  Entscheidung  erging  nach  Berichten  über  exzessiven 
Gewalteinsatz der Sicherheitskräfte, Einschüchterungen und Drohungen gegen die Familie 
in Verbindung mit Landstreitigkeiten in den Jahren 2014 und 2015 (AI 24.2.2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016b):   Chile,   Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_79CDA33FEC7CBD784C24D1170895A112/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Chile/Innenpolitik_node.html, Zugriff 7.9.2016
- AI - Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/16 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Chile, 
http://www.ecoi.net/local_link/319757/466750_de.html, Zugriff 13.9.2016
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2016b): Chile - 
Gesellschaft, https://www.liportal.de/chile/gesellschaft/#c9939, Zugriff 14.9.2016
12.Relevante Bevölkerungsgruppen - Frauen/Kinder
Frauen sind im öffentlichen wie auch im beruflichen Leben in Chile benachteiligt. 27% der 
Führungspositionen  in  der  Wirtschaft  sind  mit  Frauen  besetzt.  In  den  gleichen 
Wirtschaftssparten verdienen Frauen 26,8% weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen. 
Chile war der letzte südamerikanische Staat, der die Ehescheidung legalisierte. Über Jahre 
hinweg  scheiterten  alle  Gesetzesinitiativen  am  erbitterten  Widerstand  der  katholischen 
Kirche und der konservativen Parteien. Dennoch war die Auflösung von Ehen schon vorher
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gängige Praxis: Die Scheidung a la chilena bestand aus einer Auflösung der Ehe aufgrund 
von Formfehlern. Dies ging meist zu Lasten der Frauen, da diese oft nicht abgesichert waren 
und die Unterhaltsansprüche für Kinder nicht klar geregelt wurden. Seit der Verabschiedung 
des  Scheidungsgesetzes  im  Jahr  2004  wurden  bis  zum  Mai  2010  über  100.000  Ehen 
geschieden (GIZ 9.2016b).
Schwangerschaftsabbrüche blieben weiterhin unter allen Umständen strafbar. Ende 2015 
hatte  das  Parlament  noch  nicht  über  einen  Gesetzentwurf  entschieden,  der  vorsah, 
Schwangerschaftsabbrüche in Fällen von Vergewaltigung, Inzest, bei Gefahr für das Leben 
der Frau und bei schwerer fötaler Missbildung straffrei zu stellen. Im Juli 2015 drängte der 
UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Chile, die Verabschiedung 
eines  Gesetzes  zu  beschleunigen,  das  Schwangerschaftsabbrüche  unter  bestimmten 
Bedingungen erlaubt (AI 24.2.2016).
Von den 120 Sitzen in der Abgeordnetenkammer des Parlaments werden 19 von Frauen 
gehalten, sowie sechs von 38 Senatssitzen. Im Kabinett sind von 21 Mitgliedern acht Frauen. 
Vergewaltigung -auch in der Ehe- ist verboten und wird mit fünf bis 15 Jahren Haft bestraft. 
Das Gesetz wird generell umgesetzt. Die Privatsphäre des Opfers ist gesetzlich geschützt. 
Häusliche Gewalt - physische wie psychische - ist verboten, trotzdem ist sie ein ernstes 
Problem im Land. Laut - seit 8. März 2015 existierendem - Frauenministerium ist eine von 
drei Frauen Opfer häuslicher Gewalt.  Es gibt das Mittel der Wegweisung des Täters aus der 
gemeinsamen Wohnung, einstweilige Verfügungen, richterlich angeordnete Beratung usw. 
Fälle  in  denen  es  um  gewohnheitsmäßige  häusliche  Gewalt  oder  um  physische 
Verletzungen geht, werden von der Strafgerichtsbarkeit geregelt. Je nach Schwere können 
die Urteile 61 bis 540 Tage Haft umfassen. Die Gesetze werden generell umgesetzt. Aber 
auch hier sehen Experten die Dunkelziffer weit höher als die tatsächlich angezeigten Fälle. 
Das Frauenministerium und der National Women’s Service (SERNAM) betreibt landesweit 
Frauenzentren und Frauenhäuser sowie eine 24-Stunden-Hotline und arbeitet mit NGOs 
zusammen  um  Behördenvertreter  zum  Thema  häusliche  Gewalt  zu  schulen. 
Justizministerium  und  Kriminalpolizei  betreiben  mehrere  Büros  zur  Beratung  und 
Unterstützung in Vergewaltigungsfällen. Im Laufe des Jahres verabschiedete der Kongress 
ein Gesetz, das den Verkauf der Notfallverhütung ohne Rezept ermöglicht. Frauen sind, 
obwohl  Männern  im  Wesentlichen  rechtlich  gleichgestellt,  weiterhin  Diskriminierung  bei 
Arbeit, Bezahlung, Geschäftstätigkeit, Kreditaufnahme und Wohnung ausgesetzt. Im
Eherecht sind Ehemänner rechtlich oft bessergestellt als ihre Frauen (USDOS 13.4.2016).
Gewalt gegen Kinder ist weiterhin ein ernstes Problem.  Der National Children’s Service 
(SENAME)  berichtete  von  10.000  Fällen  sexuellen  Missbrauchs  von  Kindern  unter 18
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Jahren.  Seit  2012  sind  verurteilte  Kinderschänder  dauerhaft  unwählbar  für  jegliches 
öffentliches Amt und kommen auch für keinerlei Berufe oder Tätigkeiten in Betracht, die den 
direkten oder gewohnheitsmäßigen Kontakt mit Kindern unter 18 Jahren beinhalten. Sie 
werden auch öffentlich registriert. Auf kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern stehen 
drei  bis  fünf  Jahre  Haft,  in  bestimmten  Fällen  bis  zu  20  Jahre  plus  Geldstrafe. 
Kinderpornografie ist ein Verbrechen. Ihre Herstellung wird mit 541 Tagen bis  fünf Jahren 
Gefängnis bestraft. Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein Problem. Die 
Regionalbüros  der  SENAME  organisieren  im  ganzen  Land  Kampagnen  um  den 
Kindesmissbrauch und die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu bekämpfen.  (USDOS 
13.4.2016).
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist weiterhin ein Problem (FH 2016).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/16 - The State
of  the  World's  Human  Rights  -  Chile, 
http://www.ecoi.net/local_link/319757/466750_de.html, Zugriff 13.9.2016
- FH  -  Freedom  House  (2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Chile, 
https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2016/chile, Zugriff 12.9.2016
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2016b): Chile - 
Gesellschaft, https://www.liportal.de/chile/gesellschaft/#c9939, Zugriff 14.9.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html,  Zugriff 
7.9.2016
13.Bewegungsfreiheit
Die  Verfassung  garantiert  Bewegungs-  und  Reisefreiheit  im  Inneren  wie  nach  außen, 
Emigration  und  Rückkehr  und  die  Regierung  respektierte  diese  Rechte  in  der  Praxis 
(USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights
Practices  2015  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html,  Zugriff 
7.9.2016
14.Grundversorgung und Wirtschaft 
Seit  Ende  der  1970er  Jahre  ist  die  chilenische  Wirtschaft  privatwirtschaftlich  und 
wettbewerbsorientiert  organisiert  und  auf  den  Weltmarkt  ausgerichtet.  2015  lag  der 
Andenstaat mit einem Pro-Kopf-Einkommen zur Kaufkraftparität laut IWF von rund 23.500 
US-Dollar  an  der  Spitze  in  Lateinamerika.  Im  Hinblick  auf  Lebenserwartung  und 
Lebensstandard  gehört  Chile  zu  den  am  weitesten  entwickelten  Schwellenländern.  Die
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Einkommensunterschiede sind dennoch weiterhin markant. Die Arbeitslosigkeit, die 2010 
noch bei durchschnittlich 8,7% lag, sank in den vergangenen Jahren trotz des schwierigen 
wirtschaftlichen  Umfelds  kontinuierlich  und  lag  2015  bei  6,3%.  Dennoch  gab  die 
Binnennachfrage nach und die Zahl derer, die nicht hinreichend verdienen oder drohen, in 
die Armut abzurutschen, bleibt weiterhin groß (AA 3.2016c).
Obwohl Chile eine prosperierende Volkswirtschaft ist, stellt die Armut dauerhaft ein großes 
Problem  dar.  Der  Anteil  der  Armen  an  der  Gesamtbevölkerung  ist  auf  7,8%  (2013) 
zurückgegangen. Die soziale Ungleichheit besteht allerdings fort. Die oberen 10% erhalten 
30,3% des Gesamteinkommens. Chile weist seit Jahren die größte soziale Ungleichheit in 
ganz  Lateinamerika  auf.  Trotz  der  fortbestehenden  Ungleichverteilung  der 
Haushaltseinkommen  konnten  in  Chile  im  Lauf  der  vergangenen  zwei  Jahrzehnte  eine 
deutliche Reduzierung der (extremen) Armut erreicht werden. In den vergangenen Jahren 
bemühte sich die chilenische Regierung, durch gezielte Programme die Lebenssituation der
sozial  Schwachen  zu  verbessern:  Reform  der  Altersversorgung  und  Renten, 
Verbesserungen im Bildungsbereich, Programme zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in 
Armenvierteln,  Initiativen  zur  stärkeren  Einbindung  sozial  Schwacher  in  die  Sozialpolitik 
sowie  Großprogramme  zur  Verbesserung  der  Lebenssituation  von  Frauen,  Indígenas, 
Kindern und Jugendlichen sowie von Senioren und Behinderten (GIZ 9.2016).
Das  soziale  Netz  Chiles  ist  relativ  gut  entwickelt,  deckt  aber  nicht  alle  Risiken  für  alle 
Bevölkerungsschichten  ab.  Etwa  ein  Fünftel  der  Bevölkerung  ist  armutsgefährdet.  2012 
wurde ein Programm zur finanziellen Unterstützung von 170.000 extrem armen Familien 
gestartet.  Derzeit  gibt  es  rund  80  Programme  und/oder  Sozialleistungen  im 
Sozialschutzsystem.  Darüber  hinaus  gibt  es  Programme  für  Zuschüsse  und  soziale 
Unterstützung durch andere Ministerien, wie etwa in Bereichen Bildung und Wohnen (BS 
2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016c):  Chile,  Wirtschaft, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Chile/
Wirtschaft_node.html, Zugriff 14.9.2016 
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2016):  Bertelsmann  Transformation  Index  2016;  Chile 
Country  Report,  http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/
pdf/BTI_2016_Chile.pdf, Zugriff 6.9.2016
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2016): Chile – 
Wirtschaft  und  Entwicklung,  https://www.liportal.de/chile/wirtschaft-entwicklung/,  Zugriff 
14.9.2016
15.Medizinische Versorgung
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Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in 
Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und 
hygienisch problematisch (AA 6.9.2016c).
Das Gesundheitswesen in Chile ist zweigeteilt: Es gibt einen großen Unterschied zwischen 
dem privaten und dem staatlichen Gesundheitswesen. Die Krankenversicherungen wurden 
im  Zuge  der  marktliberalen  Reformen  der  Pinochet-Diktatur  Anfang  der  80er  Jahre 
privatisiert.  Die  Krankenversicherung  ist  für  jeden  Arbeitnehmer  obligatorisch: 
Besserverdiener versichern sich privat » und können sich im Krankheitsfall zügig nach den 
neuesten Therapierichtlinien behandeln lassen. Für Bezieher niedriger Einkommen hingegen 
bleibt der staatliche Gesundheitsfond. Die Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens 
stehen hinter denen des Privaten zurück. Häufig müssen bis zum Behandlungsbeginn lange 
Wartezeiten  in  Kauf  genommen  werden,  oft  fehlt  es  an  Medikamenten,  Geräten  und 
Personal. Im Jahr 2005 wurde eine Reform des Gesundheitswesens eingeleitet (Plan AUGE 
- Plan Acceso Universal con Garantías Explícitas), die den allgemeinen Zugang zu einer
angemessenen und bezahlbaren Gesundheitsversorgung sicherstellen sollte. Die Reformen 
zeigen  erste  Erfolge,  wobei  grundsätzliche  Probleme  bei  der  Versorgung  der  ärmeren 
Gesellschaftsschichten auch weiterhin bestehen bleiben. Im Vergleich mit anderen OECD-
Staaten  liegt  Chile  hinsichtlich  des  Anteils  der  Gesundheitsausgaben  sowie  anderer 
Indikatoren  wie  Gesundheitsrisiken  oder  Lebenserwartung  deutlich  unterhalb  des 
Durchschnitts (GIZ 6.2016a).
Auf  dem  Gebiet  der  Krankenversorgung  gibt  es  ein  öffentliches  System  (Nationaler 
Gesundheitsfonds,  FONASA)  und  private  Versicherer.  Arbeiter  und  Pensionäre  zahlen 
mindestens  7%  ihres  Einkommens  für  die  Krankenversicherung  und  haben  die  Wahl 
zwischen zwei Systemen. Es waren ca. 75% der Bevölkerung im FONASA und ca. 18% bei 
Privaten sozialversichert; die restlichen 5% waren in speziellen Versicherungsverhältnissen 
(etwa Militärs) oder nicht versichert. Das öffentliche System ist etwa zur Hälfte staatlich 
finanziert. Versicherte können öffentliche oder private Gesundheitseinrichtungen nutzen. Es 
gibt spezielle Preisregime für verschiedene Einkommensgruppen und Leistungen, die vom 
öffentlichen System abgedeckt werden. Das öffentliche System hat weniger Ressourcen zur 
Verfügung  als  das  private,  was  zu  einer  Mehrklassenmedizin  mit  unterschiedlichen 
Zugängen  zu  guter  medizinischer  Behandlung  führt.  Die  Regierung  hat  sozial 
gegengesteuert,  wie  etwa  der  AUGE-Plan,  der  die  prioritäre  Behandlung  alter  und 
einkommensschwacher Gruppen verordnete (BS 2016).
Wohnungslose  und  Menschen  ohne  Krankenversicherung  sind  ebenfalls  ins  staatliche 
Gesundheitssystem  eingebunden  und  über  FONASA  abgedeckt,  allerdings  zu 
abweichenden Konditionen. Zum Beispiel können sie nur in öffentlichen Krankenhäusern
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medizinisch versorgt werden, nicht aber in privaten Arztpraxen usw. Die Kosten für einige 
Medikamente  sind  durch  die  staatliche  Krankenversicherung  abgedeckt,  die  meisten 
Medikamente  müssen  aber  vom  Patienten  selbst  gezahlt  werden.  Die  private 
Krankenversicherung  deckt  Medikamente  nicht  mit  ab.  Um  im  FONASA  Segment  A 
(Menschen ohne finanzielle Mittel bzw. ohne Einkommen) aufgenommen zu werden und 
damit von der o.g. Zuzahlung befreit zu werden, muss der Rückkehrer sich in der öffentlichen 
Gesundheitseinrichtung  an  seinem  Wohnort  registrieren  und  dort  nach  einem 
Antragsformular fragen, mit dem ein Antrag auf Bestätigung der fehlenden finanziellen Mittel 
gestellt werden kann (IOM-ZIRF 11.2.2014). 
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (6.9.2016c):  Chile:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ChileSicherheit.html?
nn=332704?nnm=332704, Zugriff 6.9.2016
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2016):  Bertelsmann  Transformation  Index  2016;  Chile 
Country  Report,  http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/
pdf/BTI_2016_Chile.pdf, Zugriff 6.9.2016
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2016a): Chile - 
Gesellschaft, http://liportal.giz.de/chile/gesellschaft/, Zugriff 6.9.2016
- IOM-ZIRF  (11.2.2014):  Rückkehrinformationen,  Medizinische  Versorgung,  Soziale 
Belange, Santiago de Chile (ZC20),
https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698704/111264
27/17046764/Santiago_de_Chile_-_Medizinische_Versorgung%2C_11.02.2014.pdf?
nodeid=17145338&vernum=-2, Zugriff 14.9.2016 
16.Rückkehr
Die  Verfassung  garantiert  Bewegungs-  und  Reisefreiheit  im  Inneren  wie  nach  außen, 
Emigration und Rückkehr und die Regierung respektiert diese Rechte in der Praxis. Die 
Regierung  kooperiert  durch  Zusammenarbeit  mit  UNHCR  und  anderen  humanitären 
Organisationen  bei  der  Schutz-  und  Hilfegewährung  für  Binnenvertriebene,  Flüchtlinge, 
rückkehrende  Flüchtlinge,  staatenlose  Personen  und  andere  hilfsbedürftige  Menschen 
(USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html,  Zugriff 
7.9.2016
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