chil-lib-2016-09-15-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 21 gängige Praxis: Die Scheidung a la chilena bestand aus einer Auflösung der Ehe aufgrund von Formfehlern. Dies ging meist zu Lasten der Frauen, da diese oft nicht abgesichert waren und die Unterhaltsansprüche für Kinder nicht klar geregelt wurden. Seit der Verabschiedung des Scheidungsgesetzes im Jahr 2004 wurden bis zum Mai 2010 über 100.000 Ehen geschieden (GIZ 9.2016b). Schwangerschaftsabbrüche blieben weiterhin unter allen Umständen strafbar. Ende 2015 hatte das Parlament noch nicht über einen Gesetzentwurf entschieden, der vorsah, Schwangerschaftsabbrüche in Fällen von Vergewaltigung, Inzest, bei Gefahr für das Leben der Frau und bei schwerer fötaler Missbildung straffrei zu stellen. Im Juli 2015 drängte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Chile, die Verabschiedung eines Gesetzes zu beschleunigen, das Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen erlaubt (AI 24.2.2016). Von den 120 Sitzen in der Abgeordnetenkammer des Parlaments werden 19 von Frauen gehalten, sowie sechs von 38 Senatssitzen. Im Kabinett sind von 21 Mitgliedern acht Frauen. Vergewaltigung -auch in der Ehe- ist verboten und wird mit fünf bis 15 Jahren Haft bestraft. Das Gesetz wird generell umgesetzt. Die Privatsphäre des Opfers ist gesetzlich geschützt. Häusliche Gewalt - physische wie psychische - ist verboten, trotzdem ist sie ein ernstes Problem im Land. Laut - seit 8. März 2015 existierendem - Frauenministerium ist eine von drei Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Es gibt das Mittel der Wegweisung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung, einstweilige Verfügungen, richterlich angeordnete Beratung usw. Fälle in denen es um gewohnheitsmäßige häusliche Gewalt oder um physische Verletzungen geht, werden von der Strafgerichtsbarkeit geregelt. Je nach Schwere können die Urteile 61 bis 540 Tage Haft umfassen. Die Gesetze werden generell umgesetzt. Aber auch hier sehen Experten die Dunkelziffer weit höher als die tatsächlich angezeigten Fälle. Das Frauenministerium und der National Women’s Service (SERNAM) betreibt landesweit Frauenzentren und Frauenhäuser sowie eine 24-Stunden-Hotline und arbeitet mit NGOs zusammen um Behördenvertreter zum Thema häusliche Gewalt zu schulen. Justizministerium und Kriminalpolizei betreiben mehrere Büros zur Beratung und Unterstützung in Vergewaltigungsfällen. Im Laufe des Jahres verabschiedete der Kongress ein Gesetz, das den Verkauf der Notfallverhütung ohne Rezept ermöglicht. Frauen sind, obwohl Männern im Wesentlichen rechtlich gleichgestellt, weiterhin Diskriminierung bei Arbeit, Bezahlung, Geschäftstätigkeit, Kreditaufnahme und Wohnung ausgesetzt. Im Eherecht sind Ehemänner rechtlich oft bessergestellt als ihre Frauen (USDOS 13.4.2016). Gewalt gegen Kinder ist weiterhin ein ernstes Problem. Der National Children’s Service (SENAME) berichtete von 10.000 Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 18

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 21 Jahren. Seit 2012 sind verurteilte Kinderschänder dauerhaft unwählbar für jegliches öffentliches Amt und kommen auch für keinerlei Berufe oder Tätigkeiten in Betracht, die den direkten oder gewohnheitsmäßigen Kontakt mit Kindern unter 18 Jahren beinhalten. Sie werden auch öffentlich registriert. Auf kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern stehen drei bis fünf Jahre Haft, in bestimmten Fällen bis zu 20 Jahre plus Geldstrafe. Kinderpornografie ist ein Verbrechen. Ihre Herstellung wird mit 541 Tagen bis fünf Jahren Gefängnis bestraft. Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein Problem. Die Regionalbüros der SENAME organisieren im ganzen Land Kampagnen um den Kindesmissbrauch und die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu bekämpfen. (USDOS 13.4.2016). Gewalt gegen Frauen und Kinder ist weiterhin ein Problem (FH 2016). Quellen: - AI - Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/319757/466750_de.html, Zugriff 13.9.2016 - FH - Freedom House (2016): Freedom in the World 2016 - Chile, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2016/chile, Zugriff 12.9.2016 - GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2016b): Chile - Gesellschaft, https://www.liportal.de/chile/gesellschaft/#c9939, Zugriff 14.9.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html, Zugriff 7.9.2016 13.Bewegungsfreiheit Die Verfassung garantiert Bewegungs- und Reisefreiheit im Inneren wie nach außen, Emigration und Rückkehr und die Regierung respektierte diese Rechte in der Praxis (USDOS 13.4.2016). Quellen: - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html, Zugriff 7.9.2016 14.Grundversorgung und Wirtschaft Seit Ende der 1970er Jahre ist die chilenische Wirtschaft privatwirtschaftlich und wettbewerbsorientiert organisiert und auf den Weltmarkt ausgerichtet. 2015 lag der Andenstaat mit einem Pro-Kopf-Einkommen zur Kaufkraftparität laut IWF von rund 23.500 US-Dollar an der Spitze in Lateinamerika. Im Hinblick auf Lebenserwartung und Lebensstandard gehört Chile zu den am weitesten entwickelten Schwellenländern. Die

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 21 Einkommensunterschiede sind dennoch weiterhin markant. Die Arbeitslosigkeit, die 2010 noch bei durchschnittlich 8,7% lag, sank in den vergangenen Jahren trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds kontinuierlich und lag 2015 bei 6,3%. Dennoch gab die Binnennachfrage nach und die Zahl derer, die nicht hinreichend verdienen oder drohen, in die Armut abzurutschen, bleibt weiterhin groß (AA 3.2016c). Obwohl Chile eine prosperierende Volkswirtschaft ist, stellt die Armut dauerhaft ein großes Problem dar. Der Anteil der Armen an der Gesamtbevölkerung ist auf 7,8% (2013) zurückgegangen. Die soziale Ungleichheit besteht allerdings fort. Die oberen 10% erhalten 30,3% des Gesamteinkommens. Chile weist seit Jahren die größte soziale Ungleichheit in ganz Lateinamerika auf. Trotz der fortbestehenden Ungleichverteilung der Haushaltseinkommen konnten in Chile im Lauf der vergangenen zwei Jahrzehnte eine deutliche Reduzierung der (extremen) Armut erreicht werden. In den vergangenen Jahren bemühte sich die chilenische Regierung, durch gezielte Programme die Lebenssituation der sozial Schwachen zu verbessern: Reform der Altersversorgung und Renten, Verbesserungen im Bildungsbereich, Programme zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Armenvierteln, Initiativen zur stärkeren Einbindung sozial Schwacher in die Sozialpolitik sowie Großprogramme zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen, Indígenas, Kindern und Jugendlichen sowie von Senioren und Behinderten (GIZ 9.2016). Das soziale Netz Chiles ist relativ gut entwickelt, deckt aber nicht alle Risiken für alle Bevölkerungsschichten ab. Etwa ein Fünftel der Bevölkerung ist armutsgefährdet. 2012 wurde ein Programm zur finanziellen Unterstützung von 170.000 extrem armen Familien gestartet. Derzeit gibt es rund 80 Programme und/oder Sozialleistungen im Sozialschutzsystem. Darüber hinaus gibt es Programme für Zuschüsse und soziale Unterstützung durch andere Ministerien, wie etwa in Bereichen Bildung und Wohnen (BS 2016). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (3.2016c): Chile, Wirtschaft, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Chile/ Wirtschaft_node.html, Zugriff 14.9.2016 - BS - Bertelsmann Stiftung (2016): Bertelsmann Transformation Index 2016; Chile Country Report, http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/ pdf/BTI_2016_Chile.pdf, Zugriff 6.9.2016 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2016): Chile – Wirtschaft und Entwicklung, https://www.liportal.de/chile/wirtschaft-entwicklung/, Zugriff 14.9.2016 15.Medizinische Versorgung

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 21 Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch (AA 6.9.2016c). Das Gesundheitswesen in Chile ist zweigeteilt: Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem privaten und dem staatlichen Gesundheitswesen. Die Krankenversicherungen wurden im Zuge der marktliberalen Reformen der Pinochet-Diktatur Anfang der 80er Jahre privatisiert. Die Krankenversicherung ist für jeden Arbeitnehmer obligatorisch: Besserverdiener versichern sich privat » und können sich im Krankheitsfall zügig nach den neuesten Therapierichtlinien behandeln lassen. Für Bezieher niedriger Einkommen hingegen bleibt der staatliche Gesundheitsfond. Die Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens stehen hinter denen des Privaten zurück. Häufig müssen bis zum Behandlungsbeginn lange Wartezeiten in Kauf genommen werden, oft fehlt es an Medikamenten, Geräten und Personal. Im Jahr 2005 wurde eine Reform des Gesundheitswesens eingeleitet (Plan AUGE - Plan Acceso Universal con Garantías Explícitas), die den allgemeinen Zugang zu einer angemessenen und bezahlbaren Gesundheitsversorgung sicherstellen sollte. Die Reformen zeigen erste Erfolge, wobei grundsätzliche Probleme bei der Versorgung der ärmeren Gesellschaftsschichten auch weiterhin bestehen bleiben. Im Vergleich mit anderen OECD- Staaten liegt Chile hinsichtlich des Anteils der Gesundheitsausgaben sowie anderer Indikatoren wie Gesundheitsrisiken oder Lebenserwartung deutlich unterhalb des Durchschnitts (GIZ 6.2016a). Auf dem Gebiet der Krankenversorgung gibt es ein öffentliches System (Nationaler Gesundheitsfonds, FONASA) und private Versicherer. Arbeiter und Pensionäre zahlen mindestens 7% ihres Einkommens für die Krankenversicherung und haben die Wahl zwischen zwei Systemen. Es waren ca. 75% der Bevölkerung im FONASA und ca. 18% bei Privaten sozialversichert; die restlichen 5% waren in speziellen Versicherungsverhältnissen (etwa Militärs) oder nicht versichert. Das öffentliche System ist etwa zur Hälfte staatlich finanziert. Versicherte können öffentliche oder private Gesundheitseinrichtungen nutzen. Es gibt spezielle Preisregime für verschiedene Einkommensgruppen und Leistungen, die vom öffentlichen System abgedeckt werden. Das öffentliche System hat weniger Ressourcen zur Verfügung als das private, was zu einer Mehrklassenmedizin mit unterschiedlichen Zugängen zu guter medizinischer Behandlung führt. Die Regierung hat sozial gegengesteuert, wie etwa der AUGE-Plan, der die prioritäre Behandlung alter und einkommensschwacher Gruppen verordnete (BS 2016). Wohnungslose und Menschen ohne Krankenversicherung sind ebenfalls ins staatliche Gesundheitssystem eingebunden und über FONASA abgedeckt, allerdings zu abweichenden Konditionen. Zum Beispiel können sie nur in öffentlichen Krankenhäusern

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 21 medizinisch versorgt werden, nicht aber in privaten Arztpraxen usw. Die Kosten für einige Medikamente sind durch die staatliche Krankenversicherung abgedeckt, die meisten Medikamente müssen aber vom Patienten selbst gezahlt werden. Die private Krankenversicherung deckt Medikamente nicht mit ab. Um im FONASA Segment A (Menschen ohne finanzielle Mittel bzw. ohne Einkommen) aufgenommen zu werden und damit von der o.g. Zuzahlung befreit zu werden, muss der Rückkehrer sich in der öffentlichen Gesundheitseinrichtung an seinem Wohnort registrieren und dort nach einem Antragsformular fragen, mit dem ein Antrag auf Bestätigung der fehlenden finanziellen Mittel gestellt werden kann (IOM-ZIRF 11.2.2014). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (6.9.2016c): Chile: Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ChileSicherheit.html? nn=332704?nnm=332704, Zugriff 6.9.2016 - BS - Bertelsmann Stiftung (2016): Bertelsmann Transformation Index 2016; Chile Country Report, http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/ pdf/BTI_2016_Chile.pdf, Zugriff 6.9.2016 - GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2016a): Chile - Gesellschaft, http://liportal.giz.de/chile/gesellschaft/, Zugriff 6.9.2016 - IOM-ZIRF (11.2.2014): Rückkehrinformationen, Medizinische Versorgung, Soziale Belange, Santiago de Chile (ZC20), https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698704/111264 27/17046764/Santiago_de_Chile_-_Medizinische_Versorgung%2C_11.02.2014.pdf? nodeid=17145338&vernum=-2, Zugriff 14.9.2016 16.Rückkehr Die Verfassung garantiert Bewegungs- und Reisefreiheit im Inneren wie nach außen, Emigration und Rückkehr und die Regierung respektiert diese Rechte in der Praxis. Die Regierung kooperiert durch Zusammenarbeit mit UNHCR und anderen humanitären Organisationen bei der Schutz- und Hilfegewährung für Binnenvertriebene, Flüchtlinge, rückkehrende Flüchtlinge, staatenlose Personen und andere hilfsbedürftige Menschen (USDOS 13.4.2016). Quellen: - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html, Zugriff 7.9.2016
