chil-lib-2016-09-15-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in 
Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und 
hygienisch problematisch (AA 6.9.2016c).
Das Gesundheitswesen in Chile ist zweigeteilt: Es gibt einen großen Unterschied zwischen 
dem privaten und dem staatlichen Gesundheitswesen. Die Krankenversicherungen wurden 
im  Zuge  der  marktliberalen  Reformen  der  Pinochet-Diktatur  Anfang  der  80er  Jahre 
privatisiert.  Die  Krankenversicherung  ist  für  jeden  Arbeitnehmer  obligatorisch: 
Besserverdiener versichern sich privat » und können sich im Krankheitsfall zügig nach den 
neuesten Therapierichtlinien behandeln lassen. Für Bezieher niedriger Einkommen hingegen 
bleibt der staatliche Gesundheitsfond. Die Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens 
stehen hinter denen des Privaten zurück. Häufig müssen bis zum Behandlungsbeginn lange 
Wartezeiten  in  Kauf  genommen  werden,  oft  fehlt  es  an  Medikamenten,  Geräten  und 
Personal. Im Jahr 2005 wurde eine Reform des Gesundheitswesens eingeleitet (Plan AUGE 
- Plan Acceso Universal con Garantías Explícitas), die den allgemeinen Zugang zu einer
angemessenen und bezahlbaren Gesundheitsversorgung sicherstellen sollte. Die Reformen 
zeigen  erste  Erfolge,  wobei  grundsätzliche  Probleme  bei  der  Versorgung  der  ärmeren 
Gesellschaftsschichten auch weiterhin bestehen bleiben. Im Vergleich mit anderen OECD-
Staaten  liegt  Chile  hinsichtlich  des  Anteils  der  Gesundheitsausgaben  sowie  anderer 
Indikatoren  wie  Gesundheitsrisiken  oder  Lebenserwartung  deutlich  unterhalb  des 
Durchschnitts (GIZ 6.2016a).
Auf  dem  Gebiet  der  Krankenversorgung  gibt  es  ein  öffentliches  System  (Nationaler 
Gesundheitsfonds,  FONASA)  und  private  Versicherer.  Arbeiter  und  Pensionäre  zahlen 
mindestens  7%  ihres  Einkommens  für  die  Krankenversicherung  und  haben  die  Wahl 
zwischen zwei Systemen. Es waren ca. 75% der Bevölkerung im FONASA und ca. 18% bei 
Privaten sozialversichert; die restlichen 5% waren in speziellen Versicherungsverhältnissen 
(etwa Militärs) oder nicht versichert. Das öffentliche System ist etwa zur Hälfte staatlich 
finanziert. Versicherte können öffentliche oder private Gesundheitseinrichtungen nutzen. Es 
gibt spezielle Preisregime für verschiedene Einkommensgruppen und Leistungen, die vom 
öffentlichen System abgedeckt werden. Das öffentliche System hat weniger Ressourcen zur 
Verfügung  als  das  private,  was  zu  einer  Mehrklassenmedizin  mit  unterschiedlichen 
Zugängen  zu  guter  medizinischer  Behandlung  führt.  Die  Regierung  hat  sozial 
gegengesteuert,  wie  etwa  der  AUGE-Plan,  der  die  prioritäre  Behandlung  alter  und 
einkommensschwacher Gruppen verordnete (BS 2016).
Wohnungslose  und  Menschen  ohne  Krankenversicherung  sind  ebenfalls  ins  staatliche 
Gesundheitssystem  eingebunden  und  über  FONASA  abgedeckt,  allerdings  zu 
abweichenden Konditionen. Zum Beispiel können sie nur in öffentlichen Krankenhäusern
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medizinisch versorgt werden, nicht aber in privaten Arztpraxen usw. Die Kosten für einige 
Medikamente  sind  durch  die  staatliche  Krankenversicherung  abgedeckt,  die  meisten 
Medikamente  müssen  aber  vom  Patienten  selbst  gezahlt  werden.  Die  private 
Krankenversicherung  deckt  Medikamente  nicht  mit  ab.  Um  im  FONASA  Segment  A 
(Menschen ohne finanzielle Mittel bzw. ohne Einkommen) aufgenommen zu werden und 
damit von der o.g. Zuzahlung befreit zu werden, muss der Rückkehrer sich in der öffentlichen 
Gesundheitseinrichtung  an  seinem  Wohnort  registrieren  und  dort  nach  einem 
Antragsformular fragen, mit dem ein Antrag auf Bestätigung der fehlenden finanziellen Mittel 
gestellt werden kann (IOM-ZIRF 11.2.2014). 
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (6.9.2016c):  Chile:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ChileSicherheit.html?
nn=332704?nnm=332704, Zugriff 6.9.2016
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2016):  Bertelsmann  Transformation  Index  2016;  Chile 
Country  Report,  http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/
pdf/BTI_2016_Chile.pdf, Zugriff 6.9.2016
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2016a): Chile - 
Gesellschaft, http://liportal.giz.de/chile/gesellschaft/, Zugriff 6.9.2016
- IOM-ZIRF  (11.2.2014):  Rückkehrinformationen,  Medizinische  Versorgung,  Soziale 
Belange, Santiago de Chile (ZC20),
https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698704/111264
27/17046764/Santiago_de_Chile_-_Medizinische_Versorgung%2C_11.02.2014.pdf?
nodeid=17145338&vernum=-2, Zugriff 14.9.2016 
16.Rückkehr
Die  Verfassung  garantiert  Bewegungs-  und  Reisefreiheit  im  Inneren  wie  nach  außen, 
Emigration und Rückkehr und die Regierung respektiert diese Rechte in der Praxis. Die 
Regierung  kooperiert  durch  Zusammenarbeit  mit  UNHCR  und  anderen  humanitären 
Organisationen  bei  der  Schutz-  und  Hilfegewährung  für  Binnenvertriebene,  Flüchtlinge, 
rückkehrende  Flüchtlinge,  staatenlose  Personen  und  andere  hilfsbedürftige  Menschen 
(USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html,  Zugriff 
7.9.2016
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