chil-lib-2016-09-15-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 21 Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch (AA 6.9.2016c). Das Gesundheitswesen in Chile ist zweigeteilt: Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem privaten und dem staatlichen Gesundheitswesen. Die Krankenversicherungen wurden im Zuge der marktliberalen Reformen der Pinochet-Diktatur Anfang der 80er Jahre privatisiert. Die Krankenversicherung ist für jeden Arbeitnehmer obligatorisch: Besserverdiener versichern sich privat » und können sich im Krankheitsfall zügig nach den neuesten Therapierichtlinien behandeln lassen. Für Bezieher niedriger Einkommen hingegen bleibt der staatliche Gesundheitsfond. Die Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens stehen hinter denen des Privaten zurück. Häufig müssen bis zum Behandlungsbeginn lange Wartezeiten in Kauf genommen werden, oft fehlt es an Medikamenten, Geräten und Personal. Im Jahr 2005 wurde eine Reform des Gesundheitswesens eingeleitet (Plan AUGE - Plan Acceso Universal con Garantías Explícitas), die den allgemeinen Zugang zu einer angemessenen und bezahlbaren Gesundheitsversorgung sicherstellen sollte. Die Reformen zeigen erste Erfolge, wobei grundsätzliche Probleme bei der Versorgung der ärmeren Gesellschaftsschichten auch weiterhin bestehen bleiben. Im Vergleich mit anderen OECD- Staaten liegt Chile hinsichtlich des Anteils der Gesundheitsausgaben sowie anderer Indikatoren wie Gesundheitsrisiken oder Lebenserwartung deutlich unterhalb des Durchschnitts (GIZ 6.2016a). Auf dem Gebiet der Krankenversorgung gibt es ein öffentliches System (Nationaler Gesundheitsfonds, FONASA) und private Versicherer. Arbeiter und Pensionäre zahlen mindestens 7% ihres Einkommens für die Krankenversicherung und haben die Wahl zwischen zwei Systemen. Es waren ca. 75% der Bevölkerung im FONASA und ca. 18% bei Privaten sozialversichert; die restlichen 5% waren in speziellen Versicherungsverhältnissen (etwa Militärs) oder nicht versichert. Das öffentliche System ist etwa zur Hälfte staatlich finanziert. Versicherte können öffentliche oder private Gesundheitseinrichtungen nutzen. Es gibt spezielle Preisregime für verschiedene Einkommensgruppen und Leistungen, die vom öffentlichen System abgedeckt werden. Das öffentliche System hat weniger Ressourcen zur Verfügung als das private, was zu einer Mehrklassenmedizin mit unterschiedlichen Zugängen zu guter medizinischer Behandlung führt. Die Regierung hat sozial gegengesteuert, wie etwa der AUGE-Plan, der die prioritäre Behandlung alter und einkommensschwacher Gruppen verordnete (BS 2016). Wohnungslose und Menschen ohne Krankenversicherung sind ebenfalls ins staatliche Gesundheitssystem eingebunden und über FONASA abgedeckt, allerdings zu abweichenden Konditionen. Zum Beispiel können sie nur in öffentlichen Krankenhäusern

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 21 medizinisch versorgt werden, nicht aber in privaten Arztpraxen usw. Die Kosten für einige Medikamente sind durch die staatliche Krankenversicherung abgedeckt, die meisten Medikamente müssen aber vom Patienten selbst gezahlt werden. Die private Krankenversicherung deckt Medikamente nicht mit ab. Um im FONASA Segment A (Menschen ohne finanzielle Mittel bzw. ohne Einkommen) aufgenommen zu werden und damit von der o.g. Zuzahlung befreit zu werden, muss der Rückkehrer sich in der öffentlichen Gesundheitseinrichtung an seinem Wohnort registrieren und dort nach einem Antragsformular fragen, mit dem ein Antrag auf Bestätigung der fehlenden finanziellen Mittel gestellt werden kann (IOM-ZIRF 11.2.2014). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (6.9.2016c): Chile: Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ChileSicherheit.html? nn=332704?nnm=332704, Zugriff 6.9.2016 - BS - Bertelsmann Stiftung (2016): Bertelsmann Transformation Index 2016; Chile Country Report, http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/ pdf/BTI_2016_Chile.pdf, Zugriff 6.9.2016 - GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2016a): Chile - Gesellschaft, http://liportal.giz.de/chile/gesellschaft/, Zugriff 6.9.2016 - IOM-ZIRF (11.2.2014): Rückkehrinformationen, Medizinische Versorgung, Soziale Belange, Santiago de Chile (ZC20), https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698704/111264 27/17046764/Santiago_de_Chile_-_Medizinische_Versorgung%2C_11.02.2014.pdf? nodeid=17145338&vernum=-2, Zugriff 14.9.2016 16.Rückkehr Die Verfassung garantiert Bewegungs- und Reisefreiheit im Inneren wie nach außen, Emigration und Rückkehr und die Regierung respektiert diese Rechte in der Praxis. Die Regierung kooperiert durch Zusammenarbeit mit UNHCR und anderen humanitären Organisationen bei der Schutz- und Hilfegewährung für Binnenvertriebene, Flüchtlinge, rückkehrende Flüchtlinge, staatenlose Personen und andere hilfsbedürftige Menschen (USDOS 13.4.2016). Quellen: - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html, Zugriff 7.9.2016
