chil-lib-2016-09-15-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 21 Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Aktualisierungshinweis Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation auf aktuellem Stand gehalten. Eine Gesamtaktualisierung des LIB erfolgt entweder in vorgegebenen Intervallen (TOP-Herkunftsstaaten) oder bei gegebenem Bedarf (andere Herkunftsstaaten). Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 21 Länderspezifische Anmerkungen Bei der Erstellung des LIB wurde der Fokus auf die wesentlichen Bereiche gelegt. Zusätzlich benötigte Informationen können bei Bedarf per Anfrage an die Staatendokumentation recherchiert werden.

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 21 Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen.........................................................5 2. Politische Lage.................................................................................................................. 6 3. Sicherheitslage..................................................................................................................7 4. Rechtsschutz/Justizwesen.................................................................................................8 5. Sicherheitsbehörden..........................................................................................................9 6. Folter und unmenschliche Behandlung...........................................................................10 7. Korruption........................................................................................................................10 8. Wehrdienst.......................................................................................................................11 9. Allgemeine Menschenrechtslage.....................................................................................11 10. Todesstrafe..................................................................................................................14 11. Ethnische Minderheiten................................................................................................14 12. Relevante Bevölkerungsgruppen - Frauen/Kinder.......................................................15 13. Bewegungsfreiheit........................................................................................................17 14. Grundversorgung und Wirtschaft.................................................................................17 15. Medizinische Versorgung.............................................................................................19 16. Rückkehr...................................................................................................................... 20

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 21 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. 2.

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 21 2. Politische Lage Die Republik Chile verfügt bei einer Fläche von 756.626 km² über 18 Mio. Einwohner. Die Landessprache ist Spanisch. Chile ist eine Präsidialdemokratie. Staatsoberhaupt ist seit 11. März 2014 Präsidentin Michelle Bachelet. Sie ist gleichzeitig auch Regierungschefin. Das chilenische Parlament, der sogenannte Kongress, besteht aus einer Abgeordnetenkammer mit 120 Sitzen und einem Senat mit 38 Sitzen. Senatoren werden für acht Jahre, Abgeordnete für vier Jahre gewählt. Zusammensetzung des Parlaments nach den Wahlen vom 17. November 2013: Regierungspartei ist das Bündnis Nueva Mayoría (Neue Mehrheit), bestehend aus 6 Mitte- Links-Parteien und Bewegungen. Sie verfügt mit 21 Senatoren und 67 Abgeordneten über eine Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses: (Christdemokraten (PDC): Partei mit breiter Mitte-Links-Programmatik; Partei für die Demokratie (PPD): sozialdemokratisch; Radikal Sozialdemokratische Partei (PRSD): links-sozialdemokratisch; Sozialistische Partei (PS); Kommunistische Partei (PC); Unabhängige und sonstige Linke Die oppositionelle Alianza umfasst 2 Parteien: Renovación Nacional (RN): liberal-konservativ; Unión Demócrata Independiente (UDI): konservative, rechte Volkspartei Außerhalb der Blöcke existiert noch die Regionalisten-Partei (PRI). Die Opposition verfügt im Senat über 16 und im Abgeordnetenhaus über 49 Sitze. Die Präsidentschaftswahlen 2013 gewann Michelle Bachelet von der Sozialistischen Partei, die von 2006 bis 2010 schon einmal Präsidentin war, im zweiten Wahlgang mit 62% der Stimmen. Die Amtszeit des Staatspräsidenten beträgt vier Jahre; eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht zulässig. Staatspräsidentin Bachelet hat weitreichende Reformen mit Schwerpunkten bei Bildung, dem Steuersystem und der Verfassung in die Wege geleitet (AA 2.2016a; AA 3.2016b) Beide genannten Wahlen werden als frei und fair bewertet (USDOS 13.4.2016). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (2.2016a): Außen- und Europapolitik, Länderinformationen, Chile, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01- Nodes_Uebersichtsseiten/Chile_node.html, Zugriff 7.9.2016 - AA - Auswärtiges Amt (3.2016b): Chile, Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_79CDA33FEC7CBD784C24D1170895A112/DE/ Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Chile/Innenpolitik_node.html, Zugriff 7.9.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html, Zugriff 7.9.2016

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 21 3. Sicherheitslage Im ganzen Land kommt es immer wieder zu Demonstrationen bzw. auch gewaltsamen Ausschreitungen im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen, u.a. um die Bildungspolitik, den Bau von Staudämmen, oder Forderungen der indigenen Bevölkerung. In der Umgebung von Temuco (VIII. und IX. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. In letzter Zeit ist es vornehmlich im Großraum Santiago vermehrt zu Sprengstoffanschlägen gekommen. Diese richten sich in der Mehrheit gegen Bankautomaten und Einrichtungen des staatlichen Sicherheitsapparats, betreffen in Einzelfällen aber auch den öffentlichen Nahverkehr. Anschläge auf ein Restaurant in einer U-Bahn Station im Stadtzentrum Santiagos sowie auf einen Supermarkt in Viña del Mar forderten Anfang September 2014 zahlreiche Verletzte (AA 6.9.2016c; vgl. EDA 7.9.2016). Die Streitigkeiten zwischen Bolivien und Chile um einen souveränen Meereszugang Boliviens kochen derzeit wieder hoch. Nachdem der Außenminister Boliviens, David Choquehuanca, eine als privat deklarierte Reise in Begleitung von Parlamentariern und Medienvertretern in chilenische Häfen unternahm, ohne genauere Reisedetails an die chilenischen Behörden weiterzugeben, beschloss die Regierung Chiles, die diplomatischen Visa bolivianischer Amtsträger nicht länger anzuerkennen. Die Konflikte zwischen Bolivien, Peru und Chile um die Grenzregion der drei Länder haben eine lange Vorgeschichte. In die periodisch immer wieder auflebenden Konflikte wurde bereits der Internationale Gerichtshof (IGH) eingeschaltet. Dieser konnte den Streit zwischen Chile und Peru um die pazifische Seegrenze im Jahre 2014 durch einen Schiedsspruch lösen. Hinsichtlich der Spannungen zwischen Chile und Bolivien ist allerdings keine Einigung in Sicht. Vergangene Woche reichte Chile eine Denkschrift beim IGH ein, mit der Chiles Außenminister Heraldo Muñoz sich der Aufforderungen erwehrt, einen Meereszugang überhaupt verhandeln zu müssen. Außer diesem Thema muss sich der IGH auch mit den Streitigkeiten der beiden Länder um die Wasserrechte in Bezug auf den Fluss Silala befassen. Zu Spannungen tragen zudem chilenische Militärstützpunkte im Grenzgebiet bei (amerika21 23.7.2016; vgl. Der Standard 6.6.2016). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (6.9.2016c): Chile: Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/ ChileSicherheit_node.html, Zugriff 6.9.2016 - amerika21.de - Nachrichten und Analysen aus Lateinamerika (23.7.2016): Bolivien, Chile, Neue territoriale Spannungen zwischen Chile und Bolivien, https://amerika21.de/2016/07/156589/spannungen-chile-bolivien, Zugriff 14.9.2016

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 21 - Der Standard (6.6.2016): International, Amerika, Bolivien, Grenzstreit: Chile klagt Bolivien, http://derstandard.at/2000038342526/GrenzstreitChile-verklagt-Bolivien, Zugriff 14.9.2016 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (7.9.2016): Reisehinweise für Chile, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-und- reiseinformationen/chile/reisehinweise-fuerchile.html, Zugriff 7.9.2016 4. Rechtsschutz/Justizwesen Chile ist ein demokratischer Rechtsstaat mit einem materiell-rechtlich entwickelten Justizsystem. Neben den Zivil- und Strafgerichten gibt es eine Militärgerichtsbarkeit für Straftaten von Militärangehörigen. Das allgemeine Strafprozessrecht wurde von 2000 bis 2005 reformiert. Der Oberste Gerichtshof entscheidet in zivil- und strafrechtlichen Fragen in letzter Instanz. Daneben gibt es ein Verfassungsgericht, das über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet. Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger sind nicht vorgesehen (AA 3.2016b). Das Justizsystem funktioniert weitgehend. An der Spitze der chilenischen Judikativen steht die Corte Suprema de Justicia, ein Kollegialgericht mit 21 Richtern. Die Richter der Corte Suprema schlagen alle nachgeordneten Richter vor, die dann vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt werden. Seit 1997 wird schrittweise das chilenische Straf- und Strafprozessrecht reformiert. Ziel ist unter anderem das Amt eines unabhängigen Staatsanwaltes zu etablieren und so die Untersuchungsrichter zu ersetzen (GIZ 6.2016a). Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor und die Regierung respektiert generell die richterliche Unabhängigkeit. Verfassung und Gesetze garantieren auch das Recht auf einen fairen Prozess. Die Justiz setzt dieses auch generell um. Für Angeklagte gelten Unschuldsvermutung und Beschwerderecht. In erster Instanz entscheidet ein Kollegium von drei Richtern in einem öffentlichen Verfahren. Es gibt kein Recht auf einen Geschworenenprozess. Es besteht das Recht auf einen Rechtsbeistand. Es gibt NGOs und Anwälte, welche auf Anfrage auch kostenlos arbeiten. Die zahlreichen Altfälle, die vor der Strafrechtsreform 2005 anfielen, werden noch von einem Strafgericht alten Zuschnitts bearbeitet. Es gibt keine Berichte über politische Gefangene, obwohl einige Mapuche- Indigene, die strafrechtlich verurteilt wurden, behaupten politische Gefangene zu sein. Es gibt eine unabhängige und unteilbare Zivilrechtsprechung, im Wege derer Personen gegen Menschenrechtsverstöße klagen können. Das System leidet aber an antiquierten und ineffizienten Verfahrensregeln, was in einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von fünf Jahren resultiert. Verwaltungsrechtliche und gerichtliche Beschwerden sind möglich (USDOS 13.4.2016). Quellen:

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 21 - AA - Auswärtiges Amt (3.2016b): Chile, Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_79CDA33FEC7CBD784C24D1170895A112/DE/ Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Chile/Innenpolitik_node.html, Zugriff 7.9.2016 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2016a): Chile, Geschichte & Staat, https://www.liportal.de/chile/geschichte-staat/, Zugriff 7.9.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html, Zugriff 7.9.2016 5. Sicherheitsbehörden Carabineros und Kriminalpolizei (PDI) obliegt die Durchsetzung des Rechts und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Lande. Beide Organisationen unterstehen dem chilenischen Innenministerium und damit ziviler Kontrolle. Die Regierung verfügt über Mechanismen zur Untersuchung und Bestrafung von Korruption und Misshandlung durch die Polizei. Es gibt Vorwürfe der Straflosigkeit bei Angehörigen der Sicherheitsorgane. Die gegenwärtigen Gesetze sehen immer noch eine Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit für Straftaten von Carabineros vor, was ebenso Anlass zur Kritik gibt. Fehlverhalten der Kriminalpolizei unterliegen der Verfolgung durch die normale Strafjustiz. Der Ombudsmann berichtete 2012 von 1.775 Beschwerden gegen Carabineros wegen unnötiger Gewaltanwendung, von denen aber nur weniger als 2% zu Verurteilungen führten (USDOS 13.4.2016). Die Regierung verfügt über effektive Mechanismen zur Untersuchung und Bestrafung von Korruption und Misshandlung durch die Polizei. Die Carabineros begehen gelegentlich Verstöße gegen die Menschenrechte und wenden immer wieder exzessiv Gewalt an (FH 2016). Öffentliche Proteste und die Zahl der Misshandlungen durch Carabineros sind im Jahr 2014 deutlich zurückgegangen. Laut chilenischem Ombudsmann (=National Institute for Human Rights, INDH), wurden im Jahr 2014 bei Protestmärschen weiterhin Wasserkanonen und Tränengas verwendet und es kam zu unverhältnismäßiger Gewalt bei Verhaftungen (HRW 29.1.2015). Quellen: - FH - Freedom House (2016): Freedom in the World 2016 - Chile, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2016/chile, Zugriff 12.9.2016 - HRW - Human Rights Watch (29.1.2015): World Report 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/295479/430511_de.html, Zugriff 12.9.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html, Zugriff 7.9.2016

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 21 6. Folter und unmenschliche Behandlung Folter ist laut Verfassung verboten. Dennoch erhielten NGOs eine Vielzahl von Berichten über die Anwendung exzessiver Gewalt, Missbrauch und erniedrigende Behandlung durch Carabineros, Kriminalpolizei und Justizwachebeamte, von denen nur wenige zu Verurteilungen führten. Menschenrechtsorganisationen berichten von Gewalt in Gefängnissen, bis hin zur Folter. Sie berichten auch, dass die Gefängnisverwaltung das Problem kennt und daran arbeitet. Gewalt ist auch unter den Häftlingen verbreitet (USDOS 13.4.2016). Die Carabineros begehen gelegentlich Verstöße gegen die Menschenrechte und wenden immer wieder exzessiv Gewalt an. (FH 2016; vgl. HRW 29.1.2015). Nachdem einige Folteropfer für 40 Tage in den Hungerstreik getreten waren, wurde im Oktober 2015 ein Gesetz verabschiedet, das eine zügige finanzielle Wiedergutmachung für Opfer von Folter und politischer Haft vorsieht (AI 24.2.2016). Quellen: - AI - Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/319757/466750_de.html, Zugriff 13.9.2016 - FH - Freedom House (2016): Freedom in the World 2016 - Chile, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2016/chile, Zugriff 12.9.2016 - HRW - Human Rights Watch (29.1.2015): World Report 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/295479/430511_de.html, Zugriff 12.9.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Chile, http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html, Zugriff 7.9.2016 7. Korruption Im aktuellen Transparency International Corruption Perceptions Index rangiert Chile unter 167 Ländern und Territorien an 23. Stelle mit einer Punkteanzahl von 70 von bestmöglichen 100 (TI 2015). Im Vergleich zu anderen lateinamerikanischen Staaten stellt die Korruption in Chile ein geringes Problem dar, was sicher auch auf die relativ gute makroökonomische Situation, das weitgehend funktionierende Justizsystem und die relativ gute Bezahlung der öffentlich Bediensteten zurückzuführen ist (LIPortal 6.2016a). Quellen: - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2016a): Chile, Geschichte & Staat, https://www.liportal.de/chile/geschichte-staat/, Zugriff 7.9.2016

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 21 - TI - Transparency International (2015): Corruption Perceptions Index 2015; http://www.transparency.org/cpi2015#results-table, Zugriff 13.9.2016 8. Wehrdienst Im Alter zwischen 18 und 45 Jahren kann freiwilliger Militärdienst geleistet werden, das Recht zur Einberufung von Männern im Alter zwischen 18 und 45 Jahren existiert aber weiterhin. Der Wehrdienst beträgt 12 Monate für die Landstreitkräfte und 22 Monate für die Marine und die Luftwaffe (CIA 25.8.2016). Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency (25.8.2016): The World Factbook - Chile, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ci.html, Zugriff 13.9.2016 9. Allgemeine Menschenrechtslage Achtung der Menschenrechte hat für Chile seit der Rückkehr zur Demokratie 1990 große Bedeutung. Chile ist Vertragsstaat der meisten internationalen und interamerikanischen Menschenrechtsübereinkommen. Rund 28.000 anerkannte Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Militärdiktatur (1973-1990) erhalten staatliche Mindestrenten sowie Vergünstigungen bei Gesundheits- und Bildungsmaßnahmen. Das Schicksal von über 1.000 verschwundenen Gegnern des Pinochet-Regimes ist noch ungeklärt. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen des Militärregimes durch die ordentliche Gerichtsbarkeit hat in den vergangenen Jahren - trotz einer 1978 von den Militärs verfügten Amnestie - zu einer größeren Zahl von Verurteilungen z.B. führender Geheimdienstmitarbeiter geführt (AA 3.2016b). Probleme mit den Menschenrechten umfassen die Diskriminierung Indigener; gesellschaftliche Gewalt gegen und Diskriminierung von Frauen, Kindern und LGBT- Personen; Kinderarbeit; und harte Haftbedingungen. Des Weiteren gibt es Bedenken bezüglich der Anwendung exzessiver Gewalt durch Sicherheitskräfte und isolierter Berichte über Regierungskorruption und Antisemitismus. Die Regierung unternimmt generell Schritte zur Strafverfolgung von Beamten, die sich Verfehlungen zuschulden kommen ließen. Trotzdem behaupten viele Menschenrechtsorganisationen, dass für Sicherheitsbeamte Straflosigkeit herrsche (USDOS 13.4.2016). Der chilenische Ombudsmann (=National Institute for Human Rights, INDH) ist eine unabhängig agierende, autonome Regierungsinstitution, die öffentlich in Erscheinung tritt und Empfehlungen an Regierungsbehörden abgibt, um die Menschenrechte zu schützen und zu fördern. In ihrem Jahresbericht 2013 äußerte die Ombudsmann-Institution Sorge über
