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3. Sicherheitslage
Im  ganzen  Land  kommt  es  immer  wieder  zu  Demonstrationen  bzw.  auch  gewaltsamen 
Ausschreitungen im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen, u.a. um 
die  Bildungspolitik,  den  Bau  von  Staudämmen,  oder  Forderungen  der  indigenen 
Bevölkerung. In der Umgebung von Temuco (VIII. und IX. Region) kommt es immer wieder 
zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch 
Fahrzeuge  angegriffen  und  Fernstraßen  gesperrt.  In  letzter  Zeit  ist  es  vornehmlich  im 
Großraum Santiago vermehrt zu Sprengstoffanschlägen gekommen. Diese richten sich in 
der Mehrheit gegen Bankautomaten und Einrichtungen des staatlichen Sicherheitsapparats,
betreffen  in  Einzelfällen  aber  auch  den  öffentlichen  Nahverkehr.  Anschläge  auf  ein 
Restaurant in einer U-Bahn Station im Stadtzentrum Santiagos sowie auf einen Supermarkt 
in Viña del Mar forderten Anfang September 2014 zahlreiche Verletzte (AA 6.9.2016c; vgl. 
EDA 7.9.2016).
Die  Streitigkeiten  zwischen  Bolivien  und  Chile  um  einen  souveränen  Meereszugang 
Boliviens  kochen  derzeit  wieder  hoch.  Nachdem  der  Außenminister  Boliviens,  David 
Choquehuanca, eine als privat  deklarierte  Reise in  Begleitung von Parlamentariern  und 
Medienvertretern  in  chilenische  Häfen  unternahm,  ohne  genauere  Reisedetails  an  die 
chilenischen Behörden weiterzugeben, beschloss die Regierung Chiles, die diplomatischen 
Visa bolivianischer Amtsträger nicht länger anzuerkennen. Die Konflikte zwischen Bolivien, 
Peru und Chile um die Grenzregion der drei Länder haben eine lange Vorgeschichte. In die 
periodisch immer wieder auflebenden Konflikte wurde bereits der Internationale Gerichtshof 
(IGH) eingeschaltet. Dieser konnte den Streit zwischen Chile und Peru um die pazifische 
Seegrenze im Jahre 2014 durch einen Schiedsspruch lösen. Hinsichtlich der Spannungen 
zwischen  Chile  und  Bolivien  ist  allerdings  keine  Einigung  in  Sicht.  Vergangene  Woche 
reichte Chile eine Denkschrift beim IGH ein, mit der Chiles Außenminister Heraldo Muñoz 
sich der Aufforderungen erwehrt, einen Meereszugang überhaupt verhandeln zu müssen. 
Außer diesem Thema muss sich der IGH auch mit den Streitigkeiten der beiden Länder um 
die Wasserrechte in Bezug auf den Fluss Silala befassen. Zu Spannungen tragen zudem
chilenische Militärstützpunkte im Grenzgebiet bei (amerika21 23.7.2016; vgl. Der Standard 
6.6.2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (6.9.2016c):  Chile:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/
ChileSicherheit_node.html, Zugriff 6.9.2016 
- amerika21.de  -  Nachrichten  und  Analysen  aus  Lateinamerika  (23.7.2016):  Bolivien, 
Chile,  Neue  territoriale  Spannungen  zwischen  Chile  und  Bolivien, 
https://amerika21.de/2016/07/156589/spannungen-chile-bolivien, Zugriff 14.9.2016
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- Der  Standard  (6.6.2016):  International,  Amerika,  Bolivien,  Grenzstreit:  Chile  klagt 
Bolivien,  http://derstandard.at/2000038342526/GrenzstreitChile-verklagt-Bolivien,  Zugriff 
14.9.2016
- EDA  -  Eidgenössisches  Departement  für  auswärtige  Angelegenheiten  (7.9.2016): 
Reisehinweise  für  Chile,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-und-
reiseinformationen/chile/reisehinweise-fuerchile.html, Zugriff 7.9.2016
4. Rechtsschutz/Justizwesen
Chile  ist  ein  demokratischer  Rechtsstaat  mit  einem  materiell-rechtlich  entwickelten 
Justizsystem.  Neben  den  Zivil-  und  Strafgerichten  gibt  es  eine  Militärgerichtsbarkeit  für 
Straftaten von Militärangehörigen. Das allgemeine Strafprozessrecht wurde von 2000 bis 
2005 reformiert. Der Oberste Gerichtshof entscheidet in zivil- und strafrechtlichen Fragen in 
letzter Instanz. Daneben gibt es ein Verfassungsgericht, das über die Verfassungsmäßigkeit 
von Gesetzen entscheidet. Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger sind nicht
vorgesehen (AA 3.2016b).
Das Justizsystem funktioniert weitgehend. An der Spitze der chilenischen Judikativen steht 
die  Corte Suprema de Justicia, ein Kollegialgericht mit 21 Richtern. Die Richter der  Corte 
Suprema schlagen  alle  nachgeordneten  Richter  vor,  die  dann  vom  Präsidenten  auf 
Lebenszeit  ernannt  werden.  Seit  1997  wird  schrittweise  das  chilenische  Straf-  und 
Strafprozessrecht  reformiert.  Ziel  ist  unter  anderem  das  Amt  eines  unabhängigen 
Staatsanwaltes zu etablieren und so die Untersuchungsrichter zu ersetzen (GIZ 6.2016a).
Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor und die Regierung respektiert generell die 
richterliche Unabhängigkeit. Verfassung und Gesetze garantieren auch das Recht auf einen 
fairen  Prozess.  Die  Justiz  setzt  dieses  auch  generell  um.  Für  Angeklagte  gelten 
Unschuldsvermutung und Beschwerderecht. In erster Instanz entscheidet ein Kollegium von 
drei  Richtern  in  einem  öffentlichen  Verfahren.  Es  gibt  kein  Recht  auf  einen 
Geschworenenprozess. Es besteht das Recht auf einen Rechtsbeistand. Es gibt NGOs und 
Anwälte, welche auf Anfrage auch kostenlos arbeiten. Die zahlreichen Altfälle, die vor der 
Strafrechtsreform  2005  anfielen,  werden  noch  von  einem  Strafgericht  alten  Zuschnitts 
bearbeitet.  Es  gibt  keine  Berichte  über  politische  Gefangene,  obwohl  einige  Mapuche-
Indigene, die strafrechtlich verurteilt wurden, behaupten politische Gefangene zu sein. Es 
gibt eine unabhängige und unteilbare Zivilrechtsprechung, im Wege derer Personen gegen
Menschenrechtsverstöße  klagen  können.  Das  System  leidet  aber  an  antiquierten  und 
ineffizienten  Verfahrensregeln,  was  in  einer  durchschnittlichen  Verfahrensdauer  von  fünf 
Jahren resultiert. Verwaltungsrechtliche und gerichtliche Beschwerden sind möglich (USDOS 
13.4.2016).
Quellen:
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- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016b):   Chile,   Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_79CDA33FEC7CBD784C24D1170895A112/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Chile/Innenpolitik_node.html, Zugriff 7.9.2016
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2016a):  Chile, 
Geschichte & Staat, https://www.liportal.de/chile/geschichte-staat/, Zugriff 7.9.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html,  Zugriff 
7.9.2016
5. Sicherheitsbehörden
Carabineros und  Kriminalpolizei  (PDI)  obliegt  die  Durchsetzung  des  Rechts  und  die 
Aufrechterhaltung  der  Ordnung  im  Lande.  Beide  Organisationen  unterstehen  dem 
chilenischen  Innenministerium  und  damit  ziviler  Kontrolle.  Die  Regierung  verfügt  über 
Mechanismen zur Untersuchung und Bestrafung von Korruption und Misshandlung durch die 
Polizei.  Es  gibt  Vorwürfe  der  Straflosigkeit  bei  Angehörigen  der  Sicherheitsorgane.  Die 
gegenwärtigen Gesetze sehen immer noch eine Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit für 
Straftaten  von  Carabineros vor,  was  ebenso  Anlass  zur  Kritik  gibt.  Fehlverhalten  der 
Kriminalpolizei unterliegen der Verfolgung durch die normale Strafjustiz. Der Ombudsmann 
berichtete  2012  von  1.775  Beschwerden  gegen  Carabineros wegen  unnötiger 
Gewaltanwendung, von denen aber nur weniger als 2% zu Verurteilungen führten (USDOS 
13.4.2016).
Die Regierung verfügt über effektive Mechanismen zur Untersuchung und Bestrafung von 
Korruption  und  Misshandlung  durch  die  Polizei.  Die  Carabineros begehen  gelegentlich 
Verstöße gegen die Menschenrechte und wenden immer wieder exzessiv Gewalt an (FH 
2016).
Öffentliche Proteste und die Zahl der Misshandlungen durch Carabineros sind im Jahr 2014 
deutlich zurückgegangen. Laut chilenischem Ombudsmann (=National Institute for Human 
Rights, INDH), wurden im Jahr 2014 bei Protestmärschen weiterhin Wasserkanonen und 
Tränengas verwendet und es kam zu unverhältnismäßiger Gewalt bei Verhaftungen (HRW 
29.1.2015).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Chile, 
https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2016/chile, Zugriff 12.9.2016
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (29.1.2015):  World  Report  2015  -  Chile, 
http://www.ecoi.net/local_link/295479/430511_de.html, Zugriff 12.9.2016
- USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights
Practices  2015  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html,  Zugriff 
7.9.2016
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6. Folter und unmenschliche Behandlung
Folter ist laut Verfassung verboten. Dennoch erhielten NGOs eine Vielzahl von Berichten 
über die Anwendung exzessiver Gewalt, Missbrauch und erniedrigende Behandlung durch 
Carabineros,  Kriminalpolizei  und  Justizwachebeamte,  von  denen  nur  wenige  zu 
Verurteilungen  führten.  Menschenrechtsorganisationen  berichten  von  Gewalt  in 
Gefängnissen, bis hin zur Folter. Sie berichten auch, dass die Gefängnisverwaltung das 
Problem kennt und daran arbeitet. Gewalt ist auch unter den Häftlingen verbreitet (USDOS 
13.4.2016).
Die  Carabineros begehen gelegentlich Verstöße gegen die Menschenrechte und wenden 
immer wieder exzessiv Gewalt an. (FH 2016; vgl. HRW 29.1.2015).
Nachdem einige Folteropfer für 40 Tage in den Hungerstreik getreten waren, wurde im 
Oktober 2015 ein Gesetz verabschiedet, das eine zügige finanzielle Wiedergutmachung für 
Opfer von Folter und politischer Haft vorsieht (AI 24.2.2016).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/16 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Chile, 
http://www.ecoi.net/local_link/319757/466750_de.html, Zugriff 13.9.2016
- FH  -  Freedom  House  (2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Chile, 
https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2016/chile, Zugriff 12.9.2016
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (29.1.2015):  World  Report  2015  -  Chile, 
http://www.ecoi.net/local_link/295479/430511_de.html, Zugriff 12.9.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html,  Zugriff 
7.9.2016
7. Korruption
Im aktuellen Transparency International Corruption Perceptions Index rangiert Chile unter 
167 Ländern und Territorien an 23. Stelle mit einer Punkteanzahl von 70 von bestmöglichen 
100 (TI 2015).
Im Vergleich zu  anderen lateinamerikanischen Staaten stellt die  Korruption  in Chile  ein 
geringes Problem dar, was sicher auch auf die relativ gute makroökonomische Situation, das 
weitgehend  funktionierende  Justizsystem  und  die  relativ  gute  Bezahlung  der  öffentlich 
Bediensteten zurückzuführen ist (LIPortal 6.2016a).
Quellen:
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (6.2016a):  Chile, 
Geschichte & Staat, https://www.liportal.de/chile/geschichte-staat/, Zugriff 7.9.2016
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- TI  -  Transparency  International  (2015):  Corruption  Perceptions  Index  2015; 
http://www.transparency.org/cpi2015#results-table, Zugriff 13.9.2016
8. Wehrdienst
Im Alter zwischen 18 und 45 Jahren kann freiwilliger Militärdienst geleistet werden, das 
Recht zur Einberufung von Männern im Alter zwischen 18 und 45 Jahren existiert aber 
weiterhin. Der Wehrdienst beträgt 12 Monate für die Landstreitkräfte und 22 Monate für die 
Marine und die Luftwaffe (CIA 25.8.2016).
Quellen:
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  (25.8.2016):  The  World  Factbook  -  Chile, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ci.html, Zugriff 13.9.2016
9. Allgemeine Menschenrechtslage
Achtung der Menschenrechte hat für Chile seit der Rückkehr zur Demokratie 1990 große 
Bedeutung.  Chile  ist  Vertragsstaat  der  meisten  internationalen  und  interamerikanischen 
Menschenrechtsübereinkommen.  Rund  28.000  anerkannte  Opfer  von 
Menschenrechtsverletzungen  durch  die  Militärdiktatur  (1973-1990)  erhalten  staatliche 
Mindestrenten  sowie  Vergünstigungen  bei  Gesundheits-  und  Bildungsmaßnahmen.  Das 
Schicksal  von  über  1.000  verschwundenen  Gegnern  des  Pinochet-Regimes  ist  noch 
ungeklärt.  Die  strafrechtliche  Aufarbeitung  der  Menschenrechtsverletzungen  des 
Militärregimes durch die ordentliche Gerichtsbarkeit hat in den vergangenen Jahren - trotz 
einer 1978 von den Militärs verfügten Amnestie - zu einer größeren Zahl von Verurteilungen
z.B. führender Geheimdienstmitarbeiter geführt (AA 3.2016b).
Probleme  mit  den  Menschenrechten  umfassen  die  Diskriminierung  Indigener; 
gesellschaftliche  Gewalt  gegen  und  Diskriminierung  von  Frauen,  Kindern  und  LGBT-
Personen;  Kinderarbeit;  und  harte  Haftbedingungen.  Des  Weiteren  gibt  es  Bedenken 
bezüglich der Anwendung exzessiver Gewalt durch Sicherheitskräfte und isolierter Berichte 
über Regierungskorruption und Antisemitismus. Die Regierung unternimmt generell Schritte 
zur  Strafverfolgung  von  Beamten,  die  sich  Verfehlungen  zuschulden  kommen  ließen. 
Trotzdem  behaupten  viele  Menschenrechtsorganisationen,  dass  für  Sicherheitsbeamte 
Straflosigkeit herrsche (USDOS 13.4.2016).
Der  chilenische  Ombudsmann  (=National  Institute  for  Human  Rights,  INDH)  ist  eine 
unabhängig agierende, autonome Regierungsinstitution, die öffentlich in Erscheinung tritt 
und Empfehlungen an Regierungsbehörden abgibt, um die Menschenrechte zu schützen und 
zu fördern. In ihrem Jahresbericht 2013 äußerte die Ombudsmann-Institution Sorge über
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einige Menschenrechtsprobleme, darunter den Zugang zur Justiz, exzessive Polizeigewalt, 
Gewalt  gegen  Frauen  und  Kinder,  gesellschaftliche  Diskriminierung  von  Jugendlichen, 
Immigranten, Transgender-Personen u.a. Minderheiten, sowie die fortgesetzte Anwendung 
der Antiterror-Gesetzgebung gegen Indigene. Beide Parlamentskammern haben ständige 
Menschenrechtsausschüsse,  zuständig  für  das  Entwerfen  von 
Menschenrechtsgesetzgebung.  Eine  Reihe  von  heimischen  und  internationalen 
Menschenrechtsgruppen funktioniert generell ohne Einschränkungen durch die Regierung. 
Sie  untersuchen  Menschenrechtsfälle  und  veröffentlichen  ihre  Ergebnisse. 
Regierungsvertreter waren in der Regel kooperativ und offen für deren Sichtweisen, wobei 
einige Gruppen für die Rechte der Indigenen berichten, ihre Sichtweisen würden missachtet 
(USDOS 13.4.2016). NGOs können gegründet werden und ungestört arbeiten (FH 2016).
Die Verfassung garantiert die Rede- und die Pressefreiheit (BS 2016) und die Regierung 
respektiert diese Rechte generell. Eine unabhängige Presse, eine effektive Justiz und ein
funktionierendes demokratisches System fördern zusammen diese Freiheiten. Unabhängige 
Medien  sind  aktiv  und  bringen  ohne  Einschränkungen  eine  große  Bandbreite  von 
Sichtweisen zum Ausdruck. Es gab 2013 aber Kritik in Bezug auf Medienkonzentration. Die 
meisten Medien befinden sich in der Hand zweier großer Familienunternehmen, Copesa und 
El Mercurio. Auch die nicht regulierte Vergabe regierungsfinanzierter Werbeschaltungen gab 
Anlass  zur  Kritik.  Auch  existiert  kein  Gesetz,  das  die  faire  Verteilung  von 
Rundfunkfrequenzen an verschiedene Medien garantiert (USDOS 13.4.2016).
Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit werden innerhalb der demokratischen Ordnung 
nicht eingeschränkt. Unabhängige politische und zivilgesellschaftliche Organisationen sind 
generell erlaubt und können frei gebildet werden. Bis zu den großen Studentenprotesten 
waren die Chilenen in der Ausübung dieser Rechte, außerhalb von politischen Parteien, 
allerdings eher zurückhaltend. Einzige Ausnahme waren die Mapuche-Indigenen, welche 
ihre  Anliegen  seit  1990  in  organsierterer  Form  zum  Ausdruck  brachten.  Das 
Versammlungsrecht wird generell respektiert, obwohl die Polizei dafür bekannt ist, exzessive 
Gewalt gegen Demonstranten anzuwenden (BS 2016).
Die Gefängnisse in Chile sind überbelegt und Gefangene leiden unter physischer Gewalt, 
ungenügender medizinischer Versorgung und Verpflegung (FH 2016). 
Die Gefängnisse sind überbelegt und die Haftbedingungen hart. Ende Oktober 2015 waren
43.161 Personen in Haft, während Platz für 41.594 vorhanden war. Viele Gefängnisse sind 
alt  und  bieten  sanitäre  Bedingungen  unterhalb  internationaler  Standards,  ungenügende 
Verpflegung  und  ungenügende  medizinische  Versorgung.  In  manchen  Einrichtungen  ist 
ungenügende  Beheizung,  Beleuchtung  und  Belüftung  weiterhin  ein  ernstes  Problem.
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Mancherorts  ist  auch  der  Zugang  zu  Trinkwasser  eingeschränkt. 
Menschenrechtorganisationen berichten, dass Gewalt, darunter auch Folter, vorkommt. 2015 
gab es 90 Todesfälle unter Gefangenen. 41 davon gingen auf Gewalt unter den Häftlingen 
zurück, 10 Insassen haben Selbstmord begangen und 39 sind eines natürlichen Todes 
gestorben (USDOS 13.4.2016).
In Chile gibt es keine Staatsreligion: Die Trennung von Staat und der katholischen Kirche 
wurde mit der Verfassung von 1925 vollzogen und verlief ohne größere Konflikte. Dies 
ermöglichte der katholischen Kirche, eine starke und konstruktive Rolle in der chilenischen 
Gesellschaft  wahrzunehmen.  Noch  heute  spielt  die  katholische  Kirche  in  Chile  eine 
bedeutende  gesellschaftliche  und  politische  Rolle,  auch  wenn  die  Zahl  der  Gläubigen 
rückläufig  ist:  Nur  noch  rund  70%  der  Chilenen  bekennt  sich  zum  Katholizismus, 
evangelikale und pfingstlerische Kirchen bilden mit 15,1% die zweitstärkste Gruppe, auch 
wenn diese in sich sehr divers ist (GIZ 9.2016b). Die Zeugen Jehovas sind mit 1%, andere
mit 3,4% vertreten. 11,5% der Chilenen sind ohne religiöses Bekenntnis (CIA 25.8.2016). In 
den vergangenen Jahren konnten die Pfingstkirchen ihre Position in Chile weiter ausbauen 
(GIZ 9.2016b).
Die  Verfassung  garantiert  Religionsfreiheit,  und  das  Gesetz  verbietet  religiöse 
Diskriminierung.  Staat  und  Kirche  sind  offiziell  getrennt.  Das  Nationale  Amt  für 
Religionsangelegenheiten (ONAR) sorgt für den Schutz der religiösen Minderheiten. Die 
Anführer der jüdischen Gemeinden berichten über Vandalismus, einschließlich Graffitis an 
jüdischen Gemeindegebäuden. Die meisten Graffitis drücken Enttäuschung über die Politik 
des israelischen Staates aus (USDOS 10.8.2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016b):   Chile,   Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_79CDA33FEC7CBD784C24D1170895A112/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Chile/Innenpolitik_node.html, Zugriff 7.9.2016
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2016):  Bertelsmann  Transformation  Index  2016;  Chile 
Country Report, https://www.bti-project.org/de/4579/laenderberichte/detail/itc/chl/, Zugriff
13.9.2016
- FH  -  Freedom  House  (2016):  Freedom  in  the  World  2016  -  Chile, 
https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2016/chile, Zugriff 12.9.2016
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2016b): Chile - 
Gesellschaft, https://www.liportal.de/chile/gesellschaft/#c9939, Zugriff 14.9.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2015  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/322562/462039_de.html,  Zugriff 
7.9.2016
- USDOS - US Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious 
Freedom  -  Chile,  http://www.ecoi.net/local_link/328457/469234_de.html,  Zugriff 
15.9.2016
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10.Todesstrafe
Chile hat die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen 2001 abgeschafft. Für bestimmte 
Verbrechen nach dem Militärstrafgesetzbuch gibt es sie aber weiterhin. Die letzte Exekution 
wurde 1985 durchgeführt (AI 30.7.2014). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (30.7.2014): Amnesty International India Submission to the 
Law  Commission  of  India  on  the  Abolition  of  the  Death  Penalty, 
http://www.amnesty.org/en/library/asset/ACT50/003/2014/en/193c5698-58aa-492f-82f1-
1cb3de55c9e8/act500032014en.pdf, Zugriff 14.9.2016
11.Ethnische Minderheiten
In  ethnischer  Hinsicht  ist  Chile  -  im  Vergleich  zu  anderen  lateinamerikanischen 
Gesellschaften - weitgehend homogen: Lediglich 2,1% der Einwohner sind nicht in Chile 
geboren. Die Immigration spielt mithin eine untergeordnete Rolle. Die meisten Immigranten 
kommen aus den direkten Nachbarländern Argentinien, Peru und Bolivien. Rund 95% der 
chilenischen Bevölkerung sind Weiße oder Mestizen, 5% gehören indianischen Ethnien an 
(v.a. Mapuche und Aymara). Innerhalb der Gruppe der Weißen und Mestizen wird allerdings 
sehr wohl wahrgenommen, wie stark ausgeprägt der europäische Anteil in der Stammlinie 
ist.  Ähnlich  wie  in  Argentinien  wird  hier  oft  der  pejorative  Ausdruck  cabecita  negra 
(„Schwarzköpfchen“)  für  besonders  dunkelhäutige  oder  -haarige  Mestizen  verwendet. 
Sowohl hinsichtlich der Einstellung zu Migranten, als auch zu unterschiedlichen Ethnien
innerhalb der chilenischen Gesellschaft entwickelte sich in den vergangenen Jahren eine 
selbstkritische öffentliche Auseinandersetzung mit dem Rassismus in Chile (GIZ 9.2016b).
Die indigene Minderheit in Chile umfasst - nach unterschiedlichen Erhebungen - circa 1 bis 
1,6 Million Menschen, davon knapp 90% Mapuche. Mapuche-Gemeinschaften fordern die 
Rückgabe  traditionellen  Siedlungs-  bzw.  Stammesgebietes.  Das  Mitte  der  1990er  Jahre 
begonnene Rückgabeprogramm kritisieren sie und ihre Unterstützer als viel zu langsam. 
Führende Politiker haben nach 1990 wiederholt historische Versäumnisse gegenüber den 
Indigenen  eingestanden.  Die  Regierung  Bachelet  arbeitet  an  einer  Reform,  die  unter 
anderem die Gründung eines Ministeriums und eines Nationalen Rats für Indigene vorsieht. 
Die Regierungen der vergangenen Jahre waren außerdem bestrebt, den wirtschaftlichen und 
sozialen  Entwicklungsrückstand  der  Region  um  Temuco  (Südchile),  einer  der  ärmsten 
Regionen  Chiles,  zu  überwinden.  Dennoch  kommt  es  immer  wieder  zu 
Auseinandersetzungen  von  indigenen  Gruppen  mit  Land-  und  Forstwirten  und 
holzverarbeitenden  Unternehmen  um  Land-  und  Wasserrechte,  die  mitunter  mit
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Landbesetzungen  und  der  Androhung  oder  Ausübung  von  Gewalt  verbunden  sind  (AA 
3.2016).
Seit Jahren besteht ein teilweise gewalttätiger Konflikt zwischen der Regierung und den 
Mapuche im Süden des Landes, bei dem es neben den kulturellen Minderheitenrechten u.a. 
auch  um  die  Landfrage  sowie  um  die  nach  Einschätzung  der  Mapuche  (und  vieler 
Menschenrechtsorganisationen)  übermäßig  harte  Bestrafung  des  Mapuche-Widerstandes 
geht. Konflikte gibt es etwa in der Bio-Bio-Region wegen des Baus von Staudämmen und 
Wasserkraftanlagen oder wegen Fragen der Waldnutzung (GIZ 9.2016b).
Der Polizei wurden 2015 erneut exzessive Gewaltanwendung und willkürliche Festnahmen 
bei Einsätzen gegen Gemeinschaften der indigenen Mapuche vorgeworfen. Im Juli forderte 
der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Chile nachdrücklich auf, 
die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen verfassungsrechtlich zu garantieren und bei
Entscheidungen,  die  sich  unmittelbar  auf  die  Rechte  indigener  Bevölkerungsgruppen 
auswirkten,  ihr  Recht  auf  freiwillige  und  in  Kenntnis  der  Sachlage  erteilte  vorherige 
Zustimmung  zu  gewährleisten.  Im  Oktober  2015  ordnete  die  Interamerikanische 
Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen für die in der südchilenischen Gemeinde 
Juan  Paillalef  lebende  Mapuche-Sprecherin  Juana  Calfunao  und  einige  ihrer 
Familienmitglieder  an.  Die  Entscheidung  erging  nach  Berichten  über  exzessiven 
Gewalteinsatz der Sicherheitskräfte, Einschüchterungen und Drohungen gegen die Familie 
in Verbindung mit Landstreitigkeiten in den Jahren 2014 und 2015 (AI 24.2.2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016b):   Chile,   Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_79CDA33FEC7CBD784C24D1170895A112/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Chile/Innenpolitik_node.html, Zugriff 7.9.2016
- AI - Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/16 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Chile, 
http://www.ecoi.net/local_link/319757/466750_de.html, Zugriff 13.9.2016
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (9.2016b): Chile - 
Gesellschaft, https://www.liportal.de/chile/gesellschaft/#c9939, Zugriff 14.9.2016
12.Relevante Bevölkerungsgruppen - Frauen/Kinder
Frauen sind im öffentlichen wie auch im beruflichen Leben in Chile benachteiligt. 27% der 
Führungspositionen  in  der  Wirtschaft  sind  mit  Frauen  besetzt.  In  den  gleichen 
Wirtschaftssparten verdienen Frauen 26,8% weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen. 
Chile war der letzte südamerikanische Staat, der die Ehescheidung legalisierte. Über Jahre 
hinweg  scheiterten  alle  Gesetzesinitiativen  am  erbitterten  Widerstand  der  katholischen 
Kirche und der konservativen Parteien. Dennoch war die Auflösung von Ehen schon vorher
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.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 16 von 21
gängige Praxis: Die Scheidung a la chilena bestand aus einer Auflösung der Ehe aufgrund 
von Formfehlern. Dies ging meist zu Lasten der Frauen, da diese oft nicht abgesichert waren 
und die Unterhaltsansprüche für Kinder nicht klar geregelt wurden. Seit der Verabschiedung 
des  Scheidungsgesetzes  im  Jahr  2004  wurden  bis  zum  Mai  2010  über  100.000  Ehen 
geschieden (GIZ 9.2016b).
Schwangerschaftsabbrüche blieben weiterhin unter allen Umständen strafbar. Ende 2015 
hatte  das  Parlament  noch  nicht  über  einen  Gesetzentwurf  entschieden,  der  vorsah, 
Schwangerschaftsabbrüche in Fällen von Vergewaltigung, Inzest, bei Gefahr für das Leben 
der Frau und bei schwerer fötaler Missbildung straffrei zu stellen. Im Juli 2015 drängte der 
UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Chile, die Verabschiedung 
eines  Gesetzes  zu  beschleunigen,  das  Schwangerschaftsabbrüche  unter  bestimmten 
Bedingungen erlaubt (AI 24.2.2016).
Von den 120 Sitzen in der Abgeordnetenkammer des Parlaments werden 19 von Frauen 
gehalten, sowie sechs von 38 Senatssitzen. Im Kabinett sind von 21 Mitgliedern acht Frauen. 
Vergewaltigung -auch in der Ehe- ist verboten und wird mit fünf bis 15 Jahren Haft bestraft. 
Das Gesetz wird generell umgesetzt. Die Privatsphäre des Opfers ist gesetzlich geschützt. 
Häusliche Gewalt - physische wie psychische - ist verboten, trotzdem ist sie ein ernstes 
Problem im Land. Laut - seit 8. März 2015 existierendem - Frauenministerium ist eine von 
drei Frauen Opfer häuslicher Gewalt.  Es gibt das Mittel der Wegweisung des Täters aus der 
gemeinsamen Wohnung, einstweilige Verfügungen, richterlich angeordnete Beratung usw. 
Fälle  in  denen  es  um  gewohnheitsmäßige  häusliche  Gewalt  oder  um  physische 
Verletzungen geht, werden von der Strafgerichtsbarkeit geregelt. Je nach Schwere können 
die Urteile 61 bis 540 Tage Haft umfassen. Die Gesetze werden generell umgesetzt. Aber 
auch hier sehen Experten die Dunkelziffer weit höher als die tatsächlich angezeigten Fälle. 
Das Frauenministerium und der National Women’s Service (SERNAM) betreibt landesweit 
Frauenzentren und Frauenhäuser sowie eine 24-Stunden-Hotline und arbeitet mit NGOs 
zusammen  um  Behördenvertreter  zum  Thema  häusliche  Gewalt  zu  schulen. 
Justizministerium  und  Kriminalpolizei  betreiben  mehrere  Büros  zur  Beratung  und 
Unterstützung in Vergewaltigungsfällen. Im Laufe des Jahres verabschiedete der Kongress 
ein Gesetz, das den Verkauf der Notfallverhütung ohne Rezept ermöglicht. Frauen sind, 
obwohl  Männern  im  Wesentlichen  rechtlich  gleichgestellt,  weiterhin  Diskriminierung  bei 
Arbeit, Bezahlung, Geschäftstätigkeit, Kreditaufnahme und Wohnung ausgesetzt. Im
Eherecht sind Ehemänner rechtlich oft bessergestellt als ihre Frauen (USDOS 13.4.2016).
Gewalt gegen Kinder ist weiterhin ein ernstes Problem.  Der National Children’s Service 
(SENAME)  berichtete  von  10.000  Fällen  sexuellen  Missbrauchs  von  Kindern  unter 18
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