ango-lib-2022-08-28-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 31

Länderspezifische Anmerkungen Hinweis: COVID-19: Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der Johns-Hopkins-Universität: https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/ bda7594740fd40299423467b48e9ecf6 mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 31

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5 2. COVID-19..................................................................................................................................6 3. Politische Lage..........................................................................................................................6 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................8 4.1. Provinz Cabinda und Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul..............................................9 5. Rechtsschutz / Justizwesen.................................................................................................... 10 6. Sicherheitsbehörden...............................................................................................................12 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................13 8. Korruption................................................................................................................................14 9. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................14 10. Haftbedingungen.....................................................................................................................18 11. Todesstrafe..............................................................................................................................19 12. Religionsfreiheit.......................................................................................................................19 13. Minderheiten........................................................................................................................... 20 14. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 21 14.1. Frauen................................................................................................................................21 14.2. Kinder.................................................................................................................................22 14.3. Angehörige sexueller Minderheiten....................................................................................24 15. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................25 16. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................26 17. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 28 18. Rückkehr................................................................................................................................. 29 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 31

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 31

2. COVID-19 Reisende müssen bei der Einreise unabhängig vom Impfstatus ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen; für nicht voll-immunisierte Reisende ist eine 7-tägige Quarantäne einzuhalten (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022, FD 10.8.2022) . Ferner kann für Ungeimpfte, unabhängig vom Testresultat, eine Quarantäne mit Freitestungsmöglichkeit nach angolanischem Recht angeordnet werden (AA 10.8.2022). Des Weiteren muss 72 Stunden vor Reiseantritt ein Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) online ausgefüllt und bei der Einreise vorgelegt werden (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022). In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online- Registrierungen anerkannt (AA 10.8.2022). Bei der Ankunft in Angola ist ein weiterer COVID-19-Schnelltest vorgeschrieben (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022, FD 10.8.2022). Bei positivem Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Bei negativem Testergebnis können sich vollständig Geimpfte im Land frei bewegen (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022). Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung (AA 10.8.2022). Geschäfte und Restaurants haben normale Öffnungszeiten, Strände und öffentliche Schwimmbäder sind geöffnet. Die maximal erlaubte Auslastung von Restaurants, Kirchen, Kinos und öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt 75 Prozent. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken sowie die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes in der Öffentlichkeit sind weiterhin erforderlich (BMEIA 10.8.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angola-node/ angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022 - BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.8.2022): Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022 - FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola: Conseils aux voyageurs, Dernière minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, Zugriff 10.8.2022 3. Politische Lage Angola ist eine konstitutionelle Republik (USDOS 12.4.2022). Die Verfassung von 2010 enthält den Grundsatz der Gewaltenteilung (AA 29.6.2022), und als präsidial-parlamentarische Demokratie ist die Macht in Angola auf drei Gewalten verteilt: die Judikative (die Gerichte), die Legislative (das Parlament) und die Exekutive (Präsident und Kabinett); sie ist nicht gleichmäßig verteilt, da die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 31

Exekutive einen großen Einfluss auf die beiden anderen Gewalten hat (KAS 22.2.2022). Angola hat ein Einkammer-Legislativsystem, wobei die Assembleia Nacional (Nationalversammlung) die einzige gesetzgebende Institution ist (KAS 22.2.2022). Allerdings hat die 220 Sitze umfassende Nationalversammlung, deren Mitglieder nach dem Verhältniswahlrecht für fünf Jahre gewählt werden, wenig Macht, und die meisten Gesetze werden von der Exekutive erlassen (FH 28.2.2022; vgl. AA 29.6.2022). Im August 2017 gewann die Regierungspartei MPLA [Movimento Popular de Libertação de Angola] die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen mit 61 Prozent der Stimmen. Der Präsidentschaftskandidat der Regierungspartei, João Lourenço, legte im September 2017 als dritter Präsident seit der Unabhängigkeit den Amtseid für eine fünfjährige Amtszeit ab. Die Partei behielt mit 68 Prozent die absolute Mehrheit in der Nationalversammlung. Die Oppositionsparteien konnten 32 Prozent der Parlamentssitze gewinnen. Einheimische und internationale Beobachter berichteten, dass die Wahlen im ganzen Land friedlich und im Allgemeinen glaubwürdig verliefen, auch wenn die Regierungspartei aufgrund der staatlichen Kontrolle der wichtigsten Medien und anderer Ressourcen Vorteile genoss. Die Oppositionsparteien beschwerten sich beim Verfassungsgericht über mangelnde Transparenz und vermeintliche Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Stimmen auf Provinzebene (USDOS 12.4.2022). Am 8.7.2022 verstarb dos Santos im Alter von 79 Jahren. Er hat Angola von 1979 bis 2017 mit eiserner Hand regiert. In all diesen Jahren kontrollierte er nicht nur seine Partei, die ehemalige Befreiungsbewegung MPLA, sondern auch den Staatsapparat, die Einnahmen aus dem Ölgeschäft und dem Verkauf von Diamanten, die Armee und vor allem seine Bürger. Im Jahr 2017 zog er sich aus der Politik zurück und übergab die Macht an seinen ehemaligen Verteidigungsminister João Lourenço, den er selbst zu seinem Nachfolger auserkoren hatte (DW 18.7.2022). Mit der Verfassung von 2010 wurden direkte Präsidentschaftswahlen abgeschafft. Stattdessen wird der Vorsitzende der nationalen Liste der politischen Partei, die bei den allgemeinen Wahlen die meisten Stimmen erhält, Präsident, ohne dass ein Bestätigungsverfahren durch die gewählte Legislative stattfindet (FH 28.2.2022; vgl. AJ 11.12.2021, KAS 22.2.2022). Präsident João Lourenço wurde 2017 zum ersten Mal ins Präsidentenamt gewählt. Im Dezember 2021 gab die regierende MPLA bekannt, dass Präsident João Lourenço auch 2022 als Präsidentschaftskandidat der Partei antreten wird (FH 28.2.2022; vgl. AJ 11.12.2022). Am 24.8.2022 finden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Die angolanische Verfassung sieht vor, dass die beiden Listenersten der bei den Wahlen siegreichen Partei Staatspräsident und Vize-Präsident werden (AA 10.8.2022; vgl. AA 29.6.2022, AJ 11.12.2021). Die aktuelle Debatte um den Tod des einst so verhassten Ex-Präsidenten dos Santos, dessen Leistungen heute von vielen verherrlicht werden, könnte nach Ansicht politischer Beobachter einen entscheidenden Einfluss auf .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 31

die Wahl haben. Der Oppositionsführer Adalberto da Costa Júnior hofft seinerseits, dass er aus innerparteiliche Streitigkeiten im MPLA-Lager politisches Kapital schlagen kann (DW 18.7.2022). Die Verfassung erlaubt dem Präsidenten eine Amtszeit von maximal zwei Fünfjahresperioden, sowie die direkte Ernennung des Vizepräsidenten, des Kabinetts und der Provinzgouverneure (FH 28.2.2022; vgl. AJ 11.12.2021). Denn n eben der nationalen Regierungsebene gibt es noch die Ebenen der Provinzen, Gemeinden und Bezirke. Die Mitglieder der anderen Ebenen werden nicht durch Wahlen, sondern durch Ernennung bestimmt. Der Präsident ernennt die Gouverneure der Provinzen, die wiederum die Gemeindeverwalter ernennen, die wiederum die Verwalter der Bezirke ernennen (KAS 22.2.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.6.2022): Angola - Politisches Poträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angola-node/portrait/ 208170#:~:text=Am%2024.,Lage%20in%20Angola%20ist%20stabil., Zugriff 10.8.2022 - AJ - Al Jazeera (11.12.2021): Angola ruling party backs President Joao Lourenco for second term, https://www.aljazeera.com/news/2021/12/11/angola-ruling-party-backs-president- lourenco-for-a-second-term, Zugriff 9.8.2022 - DW - Deutsche Welle (18.7.2022): Angola : l'héritage politique de dos Santos disputé, https://www.dw.com/fr/angola-lh%C3%A9ritage-politique-de-dos-santos-disput%C3%A9/ a-62516001, Zugriff 22.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 - KAS - Konrad Adenauer Stiftung (22.2.2022): Republic of Angola, KAS Fact book, https://www.kas.de/documents/279052/279101/Fact+book+Angola+2018.pdf/cde57f34-9e35- c7f0-ace2-92f0953d5868?version=1.0&t=1645454391566, Zugriff 9.8.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022 4. Sicherheitslage Die innenpolitische Lage in Angola ist überwiegend stabil. Die hohe Arbeitslosigkeit und die ungewissen Zukunftsaussichten für die junge Bevölkerung Angolas stellen jedoch eine Herausforderung, auch für die Stabilität des Landes dar (AA 29.6.2022). Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Demonstrationen und Ausschreitungen sind – insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen – möglich, und können in gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften ausarten (EDA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022, FD 10.8.2022). Das Jahr 2022 ist ein Wahljahr in Angola. Verschiedene Gruppen (politische Parteien, Verbände, Studentenorganisationen usw.) rufen regelmäßig zu Demonstrationen in Luanda, aber auch in den größeren Städten der Provinzen auf. In diesem Zusammenhang und angesichts möglicher Gewalttätigkeiten, wird äußerste Wachsamkeit empfohlen, und es gilt die Empfehlung, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten (FD 10.8.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 31

In einigen Landesteilen besteht Minengefahr (EDA 10.8.2022). Die meisten Landminen aus der Zeit des Bürgerkriegs wurden inzwischen beseitigt. In einigen Landesteilen außerhalb der großen Städte besteht jedoch weiterhin Gefahr durch Minen (AA 10.8.2022), nicht alle Minenfelder sind markiert (BMEIA 10.8.2022; vgl. EDA 10.8.2022). In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo und zu Sambia ist besondere Vorsicht geboten (BMEIA 10.8.2022; vgl. EDA 10.8.2022). Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Angola nicht ausgeschlossen werden (EDA 10.8.2022). Das französische Außenministerium ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf (FD 10.8.2022). Die Kriminalitätsrate ist hoch (AA 10.8.2022; vgl. EDA 10.8.2022) und nimmt weiter zu. Auch die Anzahl an Diebstählen und bewaffneten Überfällen hat zugenommen, teilweise mit Todesfolge (EDA 10.8.2022). Es wurde auch in Luanda ein Anstieg der Kriminalität gemeldet. Überfälle werden zu jeder Tageszeit von bewaffneten Personen auf Motorrädern verübt (FD 10.8.2022). In der Hauptstadt sind Überfälle und Diebstähle an der Tagesordnung; im Rest des Landes besteht weiterhin ein Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) (BMEIA 10.8.2022). Gewöhnlich ist ein Anstieg der Kriminalität in den Monaten November bis Jänner zu verzeichnen, insbesondere bei Raubüberfällen und Diebstählen. Bewaffnete Überfälle und Diebstähle kommen vor allem in Luanda, aber auch im Rest des Landes vor. Diese finden zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch in belebten Umgebungen wie in und um Einkaufszentren, Gastronomiebetrieben und Hotels, statt. Vor allem in Luanda werden Überfälle auf Fahrzeuge verübt, die im stehenden Verkehr keine Fluchtmöglichkeit haben (AA 10.8.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola - Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angola-node/ angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022 - BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.8.2022): Angola - Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise- services/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022 - EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (10.8.2022): Reisehinweise für Angola, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/angola/reisehinweise-fuerangola.html, Zugriff 10.8.2022 - FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola - Conseils aux voyageurs, Dernière minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, Zugriff 10.8.2022 4.1. Provinz Cabinda und Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul Die Stadt und die Provinz Cabinda, stellen potenzielle Unsicherheitsherde dar (FD 10.8.2022). Es besteht dort ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) (BMEIA 10.8.2022), es gibt noch .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 31

kleinere sezessionistische Bewegungen (AA 10.8.2022). Es kann zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen solchen Gruppen und Regierungseinheiten kommen (EDA 10.8.2022). Der niederschwellig geführte, separatistische Aufstand in Cabinda stellt weiterhin eine Sicherheitsbedrohung dar. Die Front für die Befreiung der Enklave Cabinda (FLEC) behauptet, Guerilla-Aktivitäten gegen angolanische Soldaten unternommen zu haben, aber die Regierung hat diese Behauptungen nicht bestätigt (FH 28.2.2022). Insgesamt hat sich d ie Sicherheitslage dort verbessert, bleibt jedoch aufgrund spontaner Demonstrationen sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage angespannt (AA 10.8.2022). Es kommt in dieser Provinz auch wiederholt zu militärischen Auseinandersetzungen. Ausgenommen davon ist die Provinzhauptstadt Cabinda, in der jedoch zu Vorsicht geraten wird (BMEIA 10.8.2022). In den Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul ist die Lage in den Diamantengebieten weiterhin prekär (EDA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022) u.a. aufgrund der Präsenz von Menschenhändlern (FD 10.8.2022). Anfang Feber 2021 kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeikräften (AA 10.8.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola - Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angola-node/ angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022 - BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.8.2022): Angola - Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise- services/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022 - EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelenheiten [Schweiz] (10.8.2022): Reisehinweise für Angola, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/angola/reisehinweise-fuerangola.html, Zugriff 10.8.2022 - FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola - Conseils aux voyageurs, Dernière minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, Zugriff 10.8.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022 5. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige und unparteiische Justiz vor (USDOS 12.4.2022), jedoch wird die Justiz in Angola wegen ihrer mangelnden Unparteilichkeit stark kritisier (KAS 22.2.2022). Korruption und politischer Druck seitens der Regierungspartei MPLA tragen zur allgemeinen Ineffizienz der Justiz bei und untergraben ihre Unabhängigkeit (FH 28.2.2022). Das Justizsystem wird durch institutionelle Schwächen beeinträchtigt, einschließlich der politischen Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte und die Generalstaatsanwaltschaft arbeiten an der Verbesserung der Unabhängigkeit von Staatsanwälten und Richtern. Das Nationale Institut für juristische Studien führte zudem Programme zum Aufbau von Kapazitäten durch, um die Unabhängigkeit des Justizsystems zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 31

fördern (USDOS 12.4.2022). Der Präsident ernennt die Richter des Obersten Gerichtshofs auf Lebenszeit, ohne dass die Legislative Einfluss nimmt (FH 28.2.2022; vgl. KAS 22.2.2022). Die Richter neigen dazu, in ihren Entscheidungen den Weisungen des Präsidenten zu folgen. Mitglieder der Führungspartei werden bevorzugt und Oppositionelle hart verurteilt. Die unteren Gerichte sind in der Regel unabhängiger, aber anfällig für Korruption (KAS 22.2.2022). Die höchsten Gerichte in Angola sind das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) und das Tribunal Constitucional (Verfassungsgericht). Das 2008 gegründete Verfassungsgericht befasst sich mit Rechts- und Verfassungsfragen. Es besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und neun weiteren Richtern mit beratender Funktion. Der Oberste Gerichtshof hat eine ähnliche Struktur, aber statt neun sind es mindestens 16 Richter, die vom Präsidenten ernannt werden. Der Oberste Gerichtshof ist ein höheres Gericht mit allgemeiner Zuständigkeit und kann sowohl die ursprüngliche als auch die Berufungszuständigkeit für bestimmte Berufungen im Zusammenhang mit Entscheidungen von Provinz- und Gemeindegerichten ausüben (KAS 22.2.2022). Eine von Präsident Lourenço im März 2021 vorgeschlagene und im August 2021 eingeleitete Verfassungsänderung enthält Bestimmungen, die den Obersten Gerichtshof über das Verfassungsgericht stellen würden, was laut Ansicht von Kritikern die Justiz schwächen und ihre Unabhängigkeit gefährden könnte. Der frühere Chef des Verfassungsgerichts, hatte sich gegen diese Änderungen ausgesprochen und ist im August 2021 von seinem Amt zurückgetreten. Lourenço ernannte die damalige Staatssekretärin Laurinda Cardoso, eine MPLA-Beamtin, zu seiner Nachfolgerin; Oppositionsvertreter äußerten die Befürchtung, dass ihre Ernennung der MPLA eine stärkere Kontrolle über die Gerichte ermöglicht (FH 28.2.2022). Vor dem Obersten Gerichtshof kommt es zu langen Verfahrensverzögerungen, da es auch das einzige Berufungsgericht des Landes ist. Um Verzögerungen zu verringern, wurde mittels eines Gesetzes aus dem Jahr 2015, eine weitere Ebene von Berufungsgerichten eingerichtet. Drei dieser Gerichte wurden in Luanda, Benguela und Lubango eingeweiht, und Richter und Personal wurden eingestellt, allerdings waren diese zu Jahresende 2021 noch nicht tätig. Bei den Strafgerichten gibt es einen großen Rückstau bei der Bearbeitung der Fälle, welche lange Wartezeiten auf Anhörungen zur Folge haben. Auch bei den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes kommt es zu großen Verzögerungen. Im Juli 2021 wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Zahl der Richter am Obersten Gerichtshof um 10 auf 31 erhöht wurde, um den Rückstand von mehr als 4.300 Fällen vor den Straf-, Zivil- und Arbeitskammern des Gerichts abzubauen (USDOS 12.4.2022). Angola steht auch vor dem Problem, dass 90 Prozent der Anwälte ihre Büros in der Hauptstadt haben, so dass sich die Menschen im Rest des Landes bei Entscheidungen weitgehend auf ihre lokalen Chefs verlassen müssen (KAS 22.2.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 31
