ango-lib-2022-08-28-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und 
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels 
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen 
Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung 
im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In 
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt 
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der
Staatendokumentation.
Die  Aktualität  der  verwendeten  Quellen  wird  seitens  der  Staatendokumentation  überprüft.  Daher
können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
Hinweis:
COVID-19: 
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der 
Johns-Hopkins-Universität:
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/
bda7594740fd40299423467b48e9ecf6 
mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren.
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5
 2. COVID-19..................................................................................................................................6
 3. Politische Lage..........................................................................................................................6
 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................8
4.1. Provinz Cabinda und Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul..............................................9
 5. Rechtsschutz / Justizwesen.................................................................................................... 10
 6. Sicherheitsbehörden...............................................................................................................12
 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................13
 8. Korruption................................................................................................................................14
 9. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................14
 10. Haftbedingungen.....................................................................................................................18
 11. Todesstrafe..............................................................................................................................19
 12. Religionsfreiheit.......................................................................................................................19
 13. Minderheiten........................................................................................................................... 20
 14. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 21
14.1. Frauen................................................................................................................................21
14.2. Kinder.................................................................................................................................22
14.3. Angehörige sexueller Minderheiten....................................................................................24
 15. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................25
 16. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................26
 17. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 28
 18. Rückkehr................................................................................................................................. 29
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. COVID-19
Reisende müssen bei der Einreise unabhängig vom Impfstatus ein negatives PCR-Testergebnis, 
welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen; für nicht voll-immunisierte Reisende ist 
eine  7-tägige  Quarantäne  einzuhalten  (BMEIA 10.8.2022;  vgl.  AA 10.8.2022,  FD  10.8.2022) . 
Ferner  kann  für  Ungeimpfte,  unabhängig  vom  Testresultat,  eine  Quarantäne  mit 
Freitestungsmöglichkeit  nach  angolanischem  Recht  angeordnet  werden  (AA 10.8.2022).  Des 
Weiteren  muss  72  Stunden  vor  Reiseantritt  ein  Einreiseformular  („Formulário  de  registo  de 
viagem“)  online  ausgefüllt  und  bei  der  Einreise  vorgelegt  werden  (BMEIA 10.8.2022;  vgl.  AA 
10.8.2022).  In  der  Praxis  wurden  auch  unmittelbar  vor  Abreise  durchgeführte  Online-
Registrierungen anerkannt (AA 10.8.2022).
Bei der Ankunft in Angola ist ein weiterer COVID-19-Schnelltest vorgeschrieben (BMEIA 10.8.2022; 
vgl.  AA  10.8.2022,  FD  10.8.2022).  Bei  positivem  Testergebnis  müssen  sich  Reisende  in 
Quarantäne begeben. Bei negativem Testergebnis können sich vollständig Geimpfte im Land frei 
bewegen (BMEIA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022). Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation 
zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung (AA 10.8.2022).
Geschäfte  und  Restaurants  haben  normale  Öffnungszeiten,  Strände  und  öffentliche 
Schwimmbäder sind geöffnet. Die maximal erlaubte Auslastung von Restaurants, Kirchen, Kinos 
und öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt 75 Prozent.  Das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken 
sowie die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes in der Öffentlichkeit sind weiterhin erforderlich 
(BMEIA 10.8.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola: Reise- und Sicherheitshinweise, 
Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angola-node/
angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022
- BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(10.8.2022): Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022
- FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola: Conseils aux voyageurs, Dernière 
minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), 
https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, 
Zugriff 10.8.2022
 3. Politische Lage
Angola ist eine konstitutionelle Republik (USDOS 12.4.2022). Die Verfassung von 2010 enthält den 
Grundsatz der Gewaltenteilung (AA 29.6.2022), und als präsidial-parlamentarische Demokratie ist 
die Macht in Angola auf drei Gewalten verteilt: die Judikative (die Gerichte), die Legislative (das 
Parlament) und die Exekutive (Präsident und Kabinett); sie ist nicht gleichmäßig verteilt, da die 
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Exekutive einen großen Einfluss auf die beiden anderen Gewalten hat (KAS 22.2.2022). Angola
hat ein Einkammer-Legislativsystem, wobei die Assembleia Nacional (Nationalversammlung) die 
einzige gesetzgebende Institution ist  (KAS 22.2.2022). Allerdings hat die 220 Sitze umfassende 
Nationalversammlung,  deren  Mitglieder  nach  dem  Verhältniswahlrecht  für  fünf  Jahre  gewählt 
werden,  wenig  Macht,  und  die  meisten  Gesetze  werden  von  der  Exekutive  erlassen  (FH 
28.2.2022; vgl. AA 29.6.2022). 
Im August 2017 gewann die Regierungspartei MPLA [Movimento Popular de Libertação de Angola] 
die  Präsidentschafts-  und  Parlamentswahlen  mit  61  Prozent  der  Stimmen.  Der 
Präsidentschaftskandidat  der  Regierungspartei,  João  Lourenço,  legte  im  September  2017  als 
dritter Präsident seit der Unabhängigkeit den Amtseid für eine fünfjährige Amtszeit ab. Die Partei 
behielt mit 68 Prozent die absolute Mehrheit in der Nationalversammlung. Die Oppositionsparteien
konnten 32 Prozent der Parlamentssitze gewinnen. Einheimische und internationale Beobachter 
berichteten, dass die Wahlen im ganzen Land friedlich und im Allgemeinen glaubwürdig verliefen, 
auch wenn die Regierungspartei aufgrund der staatlichen Kontrolle der wichtigsten Medien und 
anderer  Ressourcen  Vorteile  genoss.  Die  Oppositionsparteien  beschwerten  sich  beim 
Verfassungsgericht über mangelnde Transparenz und vermeintliche Unregelmäßigkeiten bei der 
Auszählung der Stimmen auf Provinzebene (USDOS 12.4.2022). 
Am 8.7.2022 verstarb dos Santos im Alter von 79 Jahren. Er hat Angola von 1979 bis 2017 mit 
eiserner Hand regiert. In all diesen Jahren kontrollierte er nicht nur seine Partei, die ehemalige 
Befreiungsbewegung  MPLA,  sondern  auch  den  Staatsapparat,  die  Einnahmen  aus  dem 
Ölgeschäft und dem Verkauf von Diamanten, die Armee und vor allem seine Bürger. Im Jahr 2017
zog  er  sich  aus  der  Politik  zurück  und  übergab  die  Macht  an  seinen  ehemaligen 
Verteidigungsminister João Lourenço, den er selbst zu seinem Nachfolger auserkoren hatte (DW 
18.7.2022). Mit der Verfassung von 2010 wurden direkte Präsidentschaftswahlen abgeschafft. 
Stattdessen  wird  der  Vorsitzende  der  nationalen  Liste  der  politischen  Partei,  die  bei  den 
allgemeinen Wahlen die meisten Stimmen erhält, Präsident, ohne dass ein Bestätigungsverfahren 
durch die gewählte Legislative stattfindet (FH 28.2.2022; vgl. AJ 11.12.2021, KAS 22.2.2022). 
Präsident João Lourenço wurde 2017 zum ersten Mal ins Präsidentenamt gewählt. Im Dezember 
2021  gab  die  regierende  MPLA  bekannt,  dass  Präsident  João  Lourenço  auch  2022  als 
Präsidentschaftskandidat der Partei antreten wird (FH 28.2.2022; vgl. AJ 11.12.2022).
Am 24.8.2022 finden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Die angolanische Verfassung
sieht vor, dass die beiden Listenersten der bei den Wahlen siegreichen Partei Staatspräsident und 
Vize-Präsident werden (AA 10.8.2022; vgl. AA 29.6.2022, AJ 11.12.2021). Die aktuelle Debatte um 
den Tod des einst so verhassten Ex-Präsidenten dos Santos, dessen Leistungen heute von vielen 
verherrlicht werden, könnte nach Ansicht politischer Beobachter einen entscheidenden Einfluss auf 
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die Wahl haben. Der Oppositionsführer Adalberto da Costa Júnior hofft seinerseits, dass er aus
innerparteiliche Streitigkeiten im MPLA-Lager politisches Kapital schlagen kann (DW 18.7.2022).
Die Verfassung erlaubt dem Präsidenten eine Amtszeit von maximal zwei Fünfjahresperioden, 
sowie die direkte Ernennung des Vizepräsidenten, des Kabinetts und der Provinzgouverneure (FH 
28.2.2022; vgl. AJ 11.12.2021). Denn n eben der nationalen Regierungsebene gibt es noch die 
Ebenen der Provinzen, Gemeinden und Bezirke. Die Mitglieder der anderen Ebenen werden nicht 
durch Wahlen, sondern durch Ernennung bestimmt. Der Präsident ernennt die Gouverneure der 
Provinzen,  die  wiederum  die  Gemeindeverwalter  ernennen,  die  wiederum  die  Verwalter  der 
Bezirke ernennen (KAS 22.2.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.6.2022): Angola - Politisches Poträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angola-node/portrait/
208170#:~:text=Am%2024.,Lage%20in%20Angola%20ist%20stabil., Zugriff 10.8.2022
- AJ - Al Jazeera (11.12.2021): Angola ruling party backs President Joao Lourenco for second 
term, https://www.aljazeera.com/news/2021/12/11/angola-ruling-party-backs-president-
lourenco-for-a-second-term, Zugriff 9.8.2022
- DW - Deutsche Welle (18.7.2022): Angola : l'héritage politique de dos Santos disputé, 
https://www.dw.com/fr/angola-lh%C3%A9ritage-politique-de-dos-santos-disput%C3%A9/
a-62516001, Zugriff 22.8.2022
- FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022
- KAS - Konrad Adenauer Stiftung (22.2.2022): Republic of Angola, KAS Fact book,
https://www.kas.de/documents/279052/279101/Fact+book+Angola+2018.pdf/cde57f34-9e35-
c7f0-ace2-92f0953d5868?version=1.0&t=1645454391566, Zugriff 9.8.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Angola, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071075.html, Zugriff 9.8.2022
 4. Sicherheitslage
Die  innenpolitische  Lage  in  Angola  ist  überwiegend  stabil.  Die  hohe  Arbeitslosigkeit  und  die 
ungewissen Zukunftsaussichten für die junge Bevölkerung Angolas stellen jedoch eine
Herausforderung, auch für die Stabilität des Landes dar (AA 29.6.2022). Die wirtschaftliche Lage 
ist angespannt. Demonstrationen und Ausschreitungen sind – insbesondere im Zusammenhang 
mit Wahlen – möglich, und können in gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und 
Sicherheitskräften ausarten (EDA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022, FD 10.8.2022). Das Jahr 2022 ist 
ein  Wahljahr  in  Angola.  Verschiedene  Gruppen  (politische  Parteien,  Verbände, 
Studentenorganisationen usw.) rufen regelmäßig zu Demonstrationen in Luanda, aber auch in den 
größeren  Städten  der  Provinzen  auf.  In  diesem  Zusammenhang  und  angesichts  möglicher 
Gewalttätigkeiten, wird äußerste Wachsamkeit empfohlen, und es gilt die Empfehlung, sich von 
Menschenansammlungen fernzuhalten (FD 10.8.2022).
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In einigen Landesteilen besteht Minengefahr (EDA 10.8.2022). Die meisten Landminen aus der
Zeit des Bürgerkriegs wurden inzwischen beseitigt. In einigen Landesteilen außerhalb der großen 
Städte besteht jedoch weiterhin Gefahr durch Minen (AA 10.8.2022), nicht alle Minenfelder sind 
markiert (BMEIA 10.8.2022; vgl. EDA 10.8.2022).
In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo und zu Sambia ist besondere Vorsicht 
geboten (BMEIA 10.8.2022; vgl. EDA 10.8.2022).
Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Angola nicht ausgeschlossen werden 
(EDA 10.8.2022).  Das  französische  Außenministerium  ruft  zu  erhöhter  Wachsamkeit  auf  (FD 
10.8.2022).
Die Kriminalitätsrate ist hoch (AA 10.8.2022; vgl. EDA 10.8.2022) und nimmt weiter zu. Auch die 
Anzahl an Diebstählen und bewaffneten Überfällen hat zugenommen, teilweise mit Todesfolge
(EDA 10.8.2022).  Es  wurde  auch  in  Luanda  ein  Anstieg  der  Kriminalität  gemeldet.  Überfälle 
werden zu jeder Tageszeit von bewaffneten Personen auf Motorrädern verübt (FD 10.8.2022). In 
der Hauptstadt sind Überfälle und Diebstähle an der Tagesordnung; im Rest des Landes besteht 
weiterhin ein Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) (BMEIA 10.8.2022). Gewöhnlich ist ein Anstieg 
der  Kriminalität  in  den  Monaten  November  bis  Jänner  zu  verzeichnen,  insbesondere  bei 
Raubüberfällen  und  Diebstählen.  Bewaffnete  Überfälle  und  Diebstähle  kommen  vor  allem  in 
Luanda, aber auch im Rest des Landes vor. Diese finden zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch in 
belebten Umgebungen wie in und um Einkaufszentren, Gastronomiebetrieben und Hotels, statt. 
Vor allem in Luanda werden Überfälle auf Fahrzeuge verübt, die im stehenden Verkehr keine 
Fluchtmöglichkeit haben (AA 10.8.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola - Reise- und Sicherheitshinweise, 
Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angola-node/
angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022
- BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(10.8.2022): Angola - Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (10.8.2022): 
Reisehinweise für Angola, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/angola/reisehinweise-fuerangola.html, Zugriff 10.8.2022
- FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola - Conseils aux voyageurs, Dernière 
minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), 
https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, 
Zugriff 10.8.2022
4.1. Provinz Cabinda und Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul
Die Stadt und die Provinz Cabinda, stellen potenzielle Unsicherheitsherde dar (FD 10.8.2022). Es 
besteht dort ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) (BMEIA 10.8.2022), es gibt noch 
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kleinere sezessionistische Bewegungen (AA 10.8.2022). Es kann zu gewaltsamen
Auseinandersetzungen  zwischen  solchen  Gruppen  und  Regierungseinheiten  kommen  (EDA 
10.8.2022). Der niederschwellig geführte, separatistische Aufstand in Cabinda stellt weiterhin eine 
Sicherheitsbedrohung dar. Die Front für die Befreiung der Enklave Cabinda (FLEC) behauptet, 
Guerilla-Aktivitäten gegen angolanische Soldaten unternommen zu haben, aber die Regierung hat 
diese Behauptungen nicht bestätigt (FH 28.2.2022). Insgesamt hat sich d ie Sicherheitslage dort 
verbessert,  bleibt  jedoch  aufgrund  spontaner  Demonstrationen  sowie  der  wirtschaftlichen  und 
sozialen  Lage  angespannt  (AA 10.8.2022).  Es  kommt  in  dieser  Provinz  auch  wiederholt  zu 
militärischen Auseinandersetzungen. Ausgenommen davon ist die Provinzhauptstadt Cabinda, in 
der jedoch zu Vorsicht geraten wird (BMEIA 10.8.2022).
In den Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul ist die Lage in den Diamantengebieten weiterhin
prekär (EDA 10.8.2022; vgl. AA 10.8.2022) u.a. aufgrund der Präsenz von Menschenhändlern (FD 
10.8.2022).  Anfang  Feber  2021  kam  es  zu  gewaltsamen  Zusammenstößen  zwischen 
Demonstranten und Polizeikräften (AA 10.8.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.8.2022): Angola - Reise- und Sicherheitshinweise, 
Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/angola-node/
angolasicherheit/208118#content₀, Zugriff 10.8.2022
- BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(10.8.2022): Angola - Reiseinformationen, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/angola/, Zugriff 10.8.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelenheiten [Schweiz] (10.8.2022): 
Reisehinweise für Angola, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/angola/reisehinweise-fuerangola.html, Zugriff 10.8.2022
- FD - France Diplomatie [Frankreich] (10.8.2022): Angola - Conseils aux voyageurs, Dernière 
minute, Infection pulmonaire, Coronavirus Covid-19 (02/08/2022), 
https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/angola/, 
Zugriff 10.8.2022
- FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Angola, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071847.html, Zugriff 9.8.2022
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige und unparteiische Justiz vor (USDOS 
12.4.2022), jedoch wird die Justiz in Angola wegen ihrer mangelnden Unparteilichkeit stark kritisier 
(KAS 22.2.2022). Korruption und politischer Druck seitens der Regierungspartei MPLA tragen zur 
allgemeinen Ineffizienz der Justiz bei und untergraben ihre Unabhängigkeit (FH 28.2.2022). Das
Justizsystem  wird durch  institutionelle  Schwächen beeinträchtigt, einschließlich  der politischen 
Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess. Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte 
und  die  Generalstaatsanwaltschaft  arbeiten  an  der  Verbesserung  der  Unabhängigkeit  von 
Staatsanwälten  und  Richtern.  Das  Nationale  Institut  für  juristische  Studien  führte  zudem 
Programme zum Aufbau von Kapazitäten durch, um die Unabhängigkeit des Justizsystems zu 
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fördern (USDOS 12.4.2022). Der Präsident ernennt die Richter des Obersten Gerichtshofs auf
Lebenszeit, ohne dass die Legislative Einfluss nimmt (FH 28.2.2022; vgl. KAS 22.2.2022). Die 
Richter  neigen  dazu,  in  ihren  Entscheidungen  den  Weisungen  des  Präsidenten  zu  folgen. 
Mitglieder der Führungspartei werden bevorzugt und Oppositionelle hart verurteilt. Die unteren 
Gerichte sind in der Regel unabhängiger, aber anfällig für Korruption (KAS 22.2.2022). 
Die  höchsten  Gerichte  in  Angola  sind  das  Tribunal  Supremo  (Oberster  Gerichtshof)  und  das 
Tribunal Constitucional (Verfassungsgericht). Das 2008 gegründete Verfassungsgericht befasst 
sich  mit  Rechts-  und  Verfassungsfragen.  Es  besteht  aus  einem  Präsidenten,  einem 
Vizepräsidenten und neun weiteren Richtern mit beratender Funktion. Der Oberste Gerichtshof hat 
eine ähnliche Struktur, aber statt neun sind es mindestens 16 Richter, die vom Präsidenten ernannt 
werden. Der Oberste Gerichtshof ist ein höheres Gericht mit allgemeiner Zuständigkeit und kann
sowohl  die  ursprüngliche  als  auch  die  Berufungszuständigkeit  für  bestimmte  Berufungen  im 
Zusammenhang  mit  Entscheidungen  von  Provinz-  und  Gemeindegerichten  ausüben  (KAS 
22.2.2022). Eine von Präsident Lourenço im März 2021 vorgeschlagene und im August 2021 
eingeleitete Verfassungsänderung enthält Bestimmungen, die den Obersten Gerichtshof über das 
Verfassungsgericht stellen würden, was laut Ansicht von Kritikern die Justiz schwächen und ihre 
Unabhängigkeit gefährden könnte. Der frühere Chef des Verfassungsgerichts, hatte sich gegen 
diese  Änderungen  ausgesprochen  und  ist  im  August  2021  von  seinem  Amt  zurückgetreten. 
Lourenço  ernannte  die  damalige  Staatssekretärin  Laurinda  Cardoso,  eine  MPLA-Beamtin,  zu 
seiner  Nachfolgerin;  Oppositionsvertreter  äußerten  die  Befürchtung,  dass  ihre  Ernennung  der 
MPLA eine stärkere Kontrolle über die Gerichte ermöglicht (FH 28.2.2022).
Vor dem Obersten Gerichtshof kommt es zu langen Verfahrensverzögerungen, da es auch das 
einzige Berufungsgericht des Landes ist. Um Verzögerungen zu verringern, wurde mittels eines 
Gesetzes  aus  dem  Jahr 2015,  eine  weitere Ebene  von Berufungsgerichten  eingerichtet. Drei 
dieser Gerichte wurden in Luanda, Benguela und Lubango eingeweiht, und Richter und Personal 
wurden  eingestellt,  allerdings  waren  diese  zu  Jahresende  2021  noch  nicht  tätig.  Bei  den 
Strafgerichten  gibt  es  einen  großen  Rückstau  bei  der  Bearbeitung  der  Fälle,  welche  lange 
Wartezeiten  auf  Anhörungen  zur  Folge  haben.  Auch  bei  den  Entscheidungen  des  Obersten 
Gerichtshofes  kommt  es  zu  großen  Verzögerungen.  Im  Juli  2021  wurde  ein  Gesetzentwurf 
verabschiedet, mit dem die Zahl der Richter am Obersten Gerichtshof um 10 auf 31 erhöht wurde, 
um den Rückstand von mehr als 4.300 Fällen vor den Straf-, Zivil- und Arbeitskammern des 
Gerichts abzubauen (USDOS 12.4.2022). Angola steht auch vor dem Problem, dass 90 Prozent 
der Anwälte ihre Büros in der Hauptstadt haben, so dass sich die Menschen im Rest des Landes 
bei Entscheidungen weitgehend auf ihre lokalen Chefs verlassen müssen (KAS 22.2.2022).
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