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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
5. Sicherheitsbehörden Die kongolesische Nationalpolizei (Police National Congolaise – PNC) untersteht dem Innenministerium (CIA 13.3.2025). Der Hauptfokus der Streitkräfte (Forces d'Armees de la Republique Democratique du Congo - FARDC) liegt auf der inneren Sicherheit und der Durchführung von Operationen gegen Rebellen und andere illegale bewaffnete Gruppen. Sie entstand aus den bewaffneten Fraktionen der Kongo- Kriege, die 2003 endeten, und umfasste verschiedene Milizen, paramilitärische Gruppen und Rebellenformationen (CIA 13.3.2025). Die nationale Armee (FARDC) bleibt nach wie vor zersplittert und ist nicht in der Lage, das gesamte Staatsgebiet zu kontrollieren oder verschiedene politische Verpflichtungen zu erfüllen, wie etwa die effektive Eingliederung zahlreicher ehemaliger Rebellengruppen. Die systematische und weit verbreitete Korruption innerhalb der FARDC sowie ihr Mangel an Ausrüstung und andere Probleme behindern weiterhin erheblich ihre Professionalisierung und ihre Bemühungen, die Gewaltanwendung im ganzen Land vollständig zu monopolisieren. Darüber hinaus ist es der FARDC trotz des Führungswechsels und der Verabschiedung eines dringend benötigten Militärplanungsgesetzes nicht gelungen, die erhoffte Erneuerung in Gang zu setzen. Sie leidet nach wie vor unter einer gespaltenen Loyalität des Kommandos und wird häufig der Plünderung von Zivilisten, Vergewaltigungen und verschiedener Menschenrechtsverletzungen beschuldigt (BS 2024). Die leistungsfähigste Militärtruppe der Demokratischen Republikanischen Republik, die Republikanische Garde, steht unter der direkten Kontrolle des Präsidenten und wird nicht von der FARDC beaufsichtigt. Sie konzentriert sich weitgehend auf den Schutz des Präsidenten und der Regierungsinstitutionen sowie auf die Durchsetzung der inneren Sicherheit (CIA 13.3.2025). Die Stabilisierungsmission der UN-Organisation in der DR Kongo (MONUSCO) ist seit 1999 in den zentralen und östlichen Teilen des Landes im Einsatz. Ende 2024 verfügte die MONUSCO über rund 14.000 Mann, und ihr Mandat wurde bis Ende 2025 verlängert. Zur MONUSCO gehört eine Force Intervention Brigade (FIB - drei Infanteriebataillone plus Artillerie und Spezialkräfte), die erste UN-Friedenstruppe überhaupt, die speziell mit der Durchführung gezielter Offensivoperationen beauftragt ist, um Gruppen zu neutralisieren und zu entwaffnen, die als Bedrohung für die staatliche Autorität und die zivile Sicherheit gelten (CIA 13.3.2025). Die MONUSCO scheitert weiterhin in dramatischer Weise daran, ein akzeptables Sicherheitsumfeld zu schaffen (BS 2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 33

- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.3.2025): The World Factbook, Congo, Democratic Republic of the, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-democratic-republic- of-the/, Zugriff 12.3.2025 6. Folter und unmenschliche Behandlung Das Gesetz verbietet solche Praktiken, es gibt jedoch glaubwürdige Berichte darüber, dass Regierungsbeamte diese anwenden (USDOS 23.4.2024). Zudem gibt es glaubwürdige Berichte darüber, dass die staatlichen Sicherheitskräfte Einzelpersonen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung aussetzen. Ferner kommt es auch zu Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch durch Sicherheitskräfte (USDOS 23.4.2024). Seit der Übernahme der Kontrolle über Goma Ende Jänner 2025 haben einheimische zivilgesellschaftliche Organisationen, die Medien und die UN über Tötungen durch die Miliz M23 berichtet (HRW 12.3.2025). Am 5.3.2025 erklärte die Sonderberichterstatterin, glaubwürdige Berichte über Menschenrechtsverteidiger erhalten zu haben, die in Nord-Kivu inhaftiert, gewaltsam verschleppt und gefoltert worden sind. Mindestens sechs Menschenrechtsverteidiger sind nach ihrem Versuch, aus Goma zu fliehen, nachdem die Stadt von der M23 eingenommen worden ist, als vermisst gemeldet worden. Außerdem haben die Milizen führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft festgenommen und Hinrichtungen verübt (HRW 12.3.2025). Die offensichtlichen Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren von zwei bekannten Kritikern der M23 haben bei Aktivisten und Journalisten die Sorge verstärkt, ins Visier genommen zu werden (HRW 12.3.2025). Die Straffreiheit für Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte stellt ein Problem dar, obwohl die Regierung begrenzte Fortschritte dabei erzielt hat, die Sicherheitskräfte für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. So hat das Oberste Militärgericht von Kinshasa am 30.3.2023 vier Offiziere der nationalen Polizei wegen Folter verurteilt, die im Jahr 2021 zum Tod eines Häftlings geführt hatte. Die vier Offiziere wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt (USDOS 23.4.2024). Quellen: - HRW - Human Rights Watch (12.3.2025): DR Congo: Rwanda-Backed M23 Target Journalists, Activists,https://www.ecoi.net/en/document/2122883.html, Zugriff 2.4.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 7. Korruption Obwohl es Gesetze zur Korruptionsbekämpfung gibt, die Korruptionsbekämpfung nach seinen Angaben eine der obersten Prioritäten des Präsidenten ist und obwohl er in der Folge die Generalinspektion für Finanzen (IGF) wiederbelebt und die Unabhängigkeit der Justiz öffentlich unterstützt hat, bleibt die grassierende Korruption in allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 33

Bereichen eines der Hauptprobleme im Land (BS 2024). Die Korruption ist endemisch (FH 2024). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung setzt es nicht wirksam um. Es gibt zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung. Durch die Korruption von Beamten auf allen Ebenen und in staatlichen Unternehmen werden den Staatskassen weiterhin jährlich Hunderte von Millionen Dollar entzogen (USDOS 23.4.2024). Auch gewählte Staatsvertreter, die mit der Aufsicht über die Regierung betraut sind, wie z.B. Parlamentarier, gelten in der Regel als korrupt (BS 2024). Weiters kommt es zu Korruption bei den Sicherheitskräften (FH 2024; vgl. BS 2024). Auch die Justiz, insbesondere das Verfassungsgericht, wird als korrupt und politisch manipulierbar angesehen (FH 2024). Korruptionsbekämpfung: Der Oberste Rechnungshof wurde mit der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Missständen in der öffentlichen Finanzverwaltung beauftragt (USDOS 23.4.2024). Die Agentur für Korruptionsprävention und -bekämpfung, eine Sonderbehörde des Präsidialamtes, ist für die Koordinierung aller mit der Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche betrauten staatlichen Stellen, die Durchführung von Ermittlungen mit den vollen Befugnissen der Kriminalpolizei und die Überwachung der Übergabe von Korruptionsfällen an die zuständigen Justizbehörden zuständig. Die Plattform für den Schutz von Hinweisgebern in Afrika stellte 2021 fest, dass die Bilanz der Behörde durchwachsen war und keine sichtbaren Ergebnisse erzielt wurden (USDOS 23.4.2024). Zudem missachten Behörden regelmäßig gerichtliche Anordnungen. Die im Rahmen des Hohen Rates der Justizverwaltung (High Council of Magistrates) eingerichteten Disziplinarausschüsse entscheiden weiterhin über Fälle von Korruption und Amtsmissbrauch. Zu den Entscheidungen gehörten die Entlassung, Suspendierung oder Verhängung von Geldstrafen gegen Richter und Staatsanwälte (USDOS 23.4.2025). Generell herrscht für öffentliche Amtsträger absolute Straffreiheit (BS 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Wenn ein Regierungsmitglied der Korruption für schuldig befunden wird, kommt die Justiz in der Regel nur teilweise zur Anwendung. Betroffene Beamte werden häufig verhaftet und nach einigen Monaten wieder freigelassen, was in der Regel auf eine direkte Intervention des Präsidialamtes oder seiner engen Verbündeten zurückzuführen ist (BS 2024). Im Jahr 2020 wurde der Stabschef des Präsidenten wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu einer 20-jährigen Zwangsarbeit verurteilt. Kamerhe und ein Mitangeklagter wurden jedoch im Juni 2022 vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen. Tshisekedi ernannte Kamerhe bei der Kabinettsumbildung im März 2023 zum stellvertretenden Premierminister und Wirtschaftsminister (FH 2024). In sozialen Medien wird offen über die systembedingte Korruption und Unsicherheit gesprochen (FH 2024). Nach anderen Angaben zögern Medien und Organisationen der Zivilgesellschaft manchmal, Korruptionsfälle zu melden, weil sie Repressalien befürchten (BS 2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 33

Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen arbeitet im Allgemeinen mit unterschiedlichen staatlichen Einschränkungen und untersucht und veröffentlicht ihre Ergebnisse zu Menschenrechtsfällen. Regierungsbeamte, darunter Vertreter des Justizministeriums, des Ministeriums für Menschenrechte und der National Intelligence Agency (ANR), sind in der Regel kooperativ und gehen auf ihre Ansichten ein (USDOS 23.4.2024). NGOs sehen sich jedoch bei ihrer Arbeit mit Hindernissen konfrontiert. Bürgerbewegungen und Interessengruppen, die gegen die fehlende Sicherheit oder die Ineffizienz öffentlicher Dienste demonstrieren, wurden von den Behörden gewaltsam zerschlagen. In Gebieten, die sich im Belagerungszustand befinden, kommt es auch zu Verhaftungen von Aktivisten der Zivilgesellschaft (FH 2024). Mitglieder der Sicherheitskräfte töten, schikanieren, schlagen, bedrängen und inhaftieren mitunter willkürlich einheimische Menschenrechtsaktivisten und Mitarbeiter von NGOs, insbesondere wenn NGOs über Opfer von Misshandlungen durch Sicherheitskräfte berichten, Opfer unterstützten oder wenn sie über die illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen berichten. Bewaffnete Gruppen haben wiederholt lokale Menschenrechtsverteidiger ins Visier genommen, um sie gewaltsam zu bestrafen, wenn sie sich gegen Missbräuche aussprachen, insbesondere in den östlichen Provinzen des Landes (USDOS 23.4.2024). Nach zahlreichen Morddrohungen wurde der Menschenrechtsverteidiger Obedi Karafulu, der sich für Landrechte für Bürger eingesetzt hatte, am 19.7.2023 in seinem Haus in Bukombo im Gebiet Rutshuru, in Nord-Kivu, von unbekannten Männern getötet (RO 20.7.2023; vgl. USDOS 23.4.2024). Die Region Bukombo liegt im Häuptlingstum Bwito, wo M23-Rebellen präsent sind (RO 20.7.2023). Quellen: - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - RO - Radio Okapi (20.7.2023): Rutshuru : meurtre d’un activiste des droits de l’homme à Bukombo, https://www.radiookapi.net/2023/07/20/actualite/securite/rutshuru-meurtre-dun- activiste-des-droits-de-lhomme-bukombo, Zugriff 19.3.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 33

- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Im Alter von 18-45 Jahren freiwilliger (Männer und Frauen) und obligatorischer (nur Männer) Wehrdienst; es ist unklar, in welchem Umfang die Wehrpflicht angewendet wird (Stand 2024) (CIA 13.3.2025). Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.3.2025): The World Factbook, Congo, Democratic Republic of the, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-democratic-republic- of-the/, Zugriff 12.3.2025 10. Allgemeine Menschenrechtslage Die persönliche Sicherheit ist aufgrund von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen durch Regierungstruppen, bewaffnete Rebellengruppen und Milizen, insbesondere im Osten, prekär (FH 2024). Im Allgemeinen werden die Grundrechte nicht geachtet (BS 2024). Zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen gehören glaubwürdige Berichte über willkürliche oder rechtswidrige Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen; erzwungenes Verschwindenlassen oder Entführungen; Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung durch die Regierung; unfreiwillige oder erzwungene medizinische oder psychologische Praktiken; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche Verhaftung oder Inhaftierung; schwerwiegende Probleme mit der Unabhängigkeit der Justiz; politische Gefangene oder Inhaftierte; willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre; Bestrafung von Familienmitgliedern für angebliche Straftaten eines Verwandten; schwerwiegende Verstöße in Konfliktsituationen, darunter Berichten zufolge rechtswidrige oder weit verbreitete Tötungen oder Verletzungen von Zivilisten, Folter, körperliche Misshandlungen und konfliktbedingte sexuelle Gewalt oder Bestrafung; rechtswidrige Rekrutierung oder Einsatz von Kindersoldaten und die Ausbeutung von Minderjährigen durch die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, usw. (USDOS 23.4.2024). Es kommt häufig zu Verletzungen der Bürgerrechte, insbesondere der Rechte von Frauen in den Kriegsgebieten (Recht auf Leben, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit), die in der Regel von den staatlichen Sicherheitskräften begangen werden (BS 2024). Soldaten und Polizisten begehen regelmäßig schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, darunter Vergewaltigungen und andere körperliche Angriffe, und hochrangige Militärs bleiben bei Verbrechen straffrei (FH 2024). Es gibt zahlreiche Berichte über willkürliche oder unrechtmäßige Tötungen durch die Regierung oder ihre Vertreter, einschließlich außergerichtlicher Tötungen, vor allem in den vom Konflikt betroffenen Provinzen wie Maniema, Süd-Kivu, Ituri, Tanganjika und Nord-Kivu, sowie bei .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 33

Operationen gegen bewaffnete Gruppen (USDOS 23.4.2024). Die Regierung hat einige Schritte unternommen, um Beamte, die möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen haben, zu identifizieren, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Obwohl die Militärjustiz einige Mitglieder der Sicherheitskräfte, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, verurteilt hat, bleibt die Straflosigkeit ein ernstes Problem (USDOS 23.4.2024). Bewaffnete nichtstaatliche Kräfte begehen weiterhin Menschenrechtsverletzungen in den östlichen Provinzen (USDOS 23.4.2024). Rebellen sind regelmäßig an Fällen von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch beteiligt (FH 2024). In Teilen der Provinzen Nord-Kivu und Ituri kommt es weiterhin zu großflächigen Menschenrechtsverletzungen durch die Allied Democratic Forces (ADF), die Bewegung M23 und andere Gruppen (USDOS 23.4.2024). Da die Gerichte nicht ordnungsgemäß funktionieren, bleiben diese Übergriffe weitgehend ungestraft (BS 2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 11. Meinungs- und Pressefreiheit Gesetzlich ist Pressefreiheit und Meinungsfreiheit vorgesehen, aber die Regierung respektiert dieses Recht nicht immer. Öffentliche Kritik an der Regierung, ihren Beamten oder an Korruption kann zu Einschüchterungen, Drohungen und Verhaftungen führen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Im April 2023 wurde ein neues Pressegesetz erlassen (FH 2024). Am 13.3.2023 wurde das Gesetz zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der Pressefreiheit, der Informations- und Rundfunkfreiheit durch Radio und Fernsehen, die Printmedien und andere Kommunikationsmittel vom Parlament ratifiziert. Das Gesetz schränkt die Definition des Journallistenberufs neu ein und führt neue Anforderungen für den Erhalt eines Berufsausweises der Nationalen Union der kongolesischen Presse ein. Rundfunk- und Fernsehsender erhalten Betriebsgenehmigungen eingeschränkt für zwei Jahre. Ferner wurden auch Online-Medien, Kabelfernsehbetreiber und persönliches mobiles Fernsehen als Medienunternehmen neu eingestuft (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz führt zwar ein „Recht auf Gegendarstellung“ als ausreichende Entschädigung für Verleumdungsklagen ein, erlaubt aber weiterhin Haftstrafen zwischen acht Tagen und einem Jahr für Verurteilungen wegen Verleumdung auszusprechen (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz wird zwar von der Zivilgesellschaft als Verbesserung hinsichtlich des Pressegesetzes von 1996 bezeichnet. Trotzdem stößt es auf Kritik, da Journalisten für ihre Arbeit mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht werden können, u.a. für die Verbreitung von „Falschmeldungen“ (FH 2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 33

Journalisten werden aufgrund ihrer Berichterstattung häufig Opfer von Gewalt, Belästigung und Einschüchterung durch Sicherheitskräfte, sowohl online als auch offline. Die Straflosigkeit bei solchen Übergriffen aufgrund von Korruption bleibt ein Problem. So zeigte beispielsweise im Juni 2023 ein in den sozialen Medien veröffentlichtes Video, wie ein Offizier des Militärgeheimdienstes in Kinshasa mehrere Journalisten verprügelt und festgenommen hat. Das UN Joint Human Rights Office (UNJHRO) hat berichtet, dass Journalisten und Menschenrechtsverteidiger regelmäßig Opfer willkürlicher Verhaftungen werden. Regierungsbeamte, insbesondere in den Provinzen Nord- Kivu und Ituri, erheben Anklagen, um regierungskritische Personen zum Schweigen zu bringen. Die UNJHRO hat in der ersten Hälfte des Jahres 2023 26 Fälle von Verletzungen des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung dokumentiert (USDOS 23.4.2024). Ferner berichten zivilgesellschaftliche Gruppen von einer zunehmenden Tendenz der Unterdrückung unter der Regierung Tshisekedi. Während des gesamten Wahlkampfs 2023 sahen sich Journalisten Schikanen und Angriffen durch die Behörden und Anhänger politischer Parteien ausgesetzt. In Nord-Kivu befahlen M23-Rebellen einigen Medienunternehmen, ihre redaktionelle Politik zu ändern (FH 2024). Im März 2023 ratifizierte das Parlament außerdem den Digital Code. Mit dem Gesetz wurden der Nationale Digitalrat und die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten als Regulierungsbehörden für den digitalen Sektor geschaffen. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten für die Verbreitung oder Weitergabe falscher Informationen in sozialen Medien oder elektronischen Kommunikationsnetzen vor (USDOS 24.3.2024). Quellen: - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Verfassung gewährt das Recht auf friedliche Versammlung (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024), doch Regierungsbehörden schränken dieses Recht manchmal ein (USDOS 23.4.2024), wogegen in städtischen Gebieten regelmäßig Demonstrationen stattfinden (FH 2024). Insbesondere in den östlichen Provinzen hindern die Behörden Regierungskritiker daran, dieses Recht auszuüben. Durch den seit Mai 2021 geltende Ausnahmezustand in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu ist die Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Da es zudem Pflicht ist, örtliche Behörden vorab über geplante öffentliche Veranstaltungen zu informieren, nützt die Regierung dies manchmal, um Genehmigungen für Oppositionsparteien oder regierungskritische Gruppen der Zivilgesellschaft zu unterbinden (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 33

Demonstranten riskieren Verhaftungen, Schläge und tödliche Gewalt (FH 2024) durch Sicherheitskräfte (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Von Jänner bis Juni 2023 dokumentierte die UNJHRO 14 Fälle von Verstößen gegen die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit (USDOS 23.4.2024). Die Verfassung garantiert Vereinigungsfreiheit und die Regierung respektiert dieses Recht im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024). Organisationen der Zivilgesellschaft und NGOs müssen sich bei der Regierung registrieren lassen (USDOS 23.4.2024). Diese Gruppen dürfen keine Einnahmen erzielen und können nur durch Spenden finanziert werden (USDOS 23.4.2024). Das Registrierungsverfahren ist aufwändig und langwierig. Einige Gruppen, insbesondere aus der Gemeinschaft der sexuellen Minderheiten, berichteten, dass die Regierung ihre Anträge abgelehnt hat. Viele NGOs berichten, dass es selbst bei sorgfältiger Einhaltung des Registrierungsverfahrens oft Jahre dauert, bis sie eine Zertifizierung erhalten haben (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 13. Haftbedingungen Die Haftbedingungen sind prekär (EDA 18.2.2025), hart und lebensbedrohlich aufgrund von Lebensmittelknappheit, extremer Überbelegung, Gewalt unter Gefangenen, körperlicher Misshandlung und unzureichenden sanitären Bedingungen und medizinischer Versorgung (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigungen unter Häftlingen sind weit verbreitet (FH 2024). Die zentralen Gefängniseinrichtungen sind mit rund 200 %, einige sogar mit einer geschätzten Auslastung von mehr als 500 % belegt. Lokale Medien berichten, dass das Justizministerium, das die Gefängnisse beaufsichtigt, oft nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Verpflegung oder medizinische Versorgung der Insassen zu bezahlen. Die Insassen müssen sich stattdessen auf Angehörige, NGOs und kirchliche Gruppen verlassen (USDOS 23.4.2024). Die Behörden führen nur selten Untersuchungen zu glaubwürdigen Vorwürfen von Misshandlungen durch. Die Regierung gewährte dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, MONUSCO und NGOs regelmäßig Zugang zu offiziellen Hafteinrichtungen, die vom Justizministerium unterhalten werden. Der Zugang zu Einrichtungen, die von der Republikanischen Garde, der ANR und militärischen Geheimdiensten betrieben werden, wurde manchmal verweigert. Die Regierung verweigert den Vereinten Nationen den Zugang zu bestimmten Haftanstalten, insbesondere zu militärischen Einrichtungen wie dem Hauptquartier des Militärgeheimdienstes (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 33

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sind an der Tagesordnung, ebenso wie eine lange Untersuchungshaft. Ein Großteil der Gefängnisinsassen besteht aus Untersuchungshäftlingen. Gefangene zahlen häufig Bestechungsgelder, um Folter zu vermeiden oder ihre Grundbedürfnisse zu decken (FH 2024). Lange Untersuchungshaft, die manchmal Monate oder sogar Jahre andauert, ist ein Problem. Oft werden Personen, die eigentlich vor einen Richter gestellt werden sollten, in einer geheimen Hafteinrichtung festgehalten und bleiben dort viele Monate, so dass ihre Familien sie für tot halten. Die Ineffizienz der Justiz, administrative Hindernisse, Korruption und Personalmangel führen ebenfalls zu Prozessverzögerungen. In vielen Fällen entspricht die Dauer der Untersuchungshaft der Höchststrafe für das mutmaßliche Verbrechen oder übersteigt diese sogar (USDOS 23.4.2024). Quellen: - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (18.2.2025): Reisehinweise für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/demokratische- republik-kongo/reisehinweise-fuerdiedemokratischerepublikkongo.html#eda13cfe1, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 14. Todesstrafe Im März 2024 kündigte die Regierung an, dass sie das Moratorium für die Todesstrafe nach zwei Jahrzehnten aufheben werde (CLS 2025; vgl. AI 7.1.2025) und Hinrichtungen für eine Reihe von Verbrechen wieder aufnehmen wird (AI 7.1.2025; vgl. 15.3.2024). Trotz der Ankündigungen haben keine Hinrichtungen stattgefunden (CLS 2025). Die letzten bekannten Hinrichtungen in der DR Kongo fanden im Jahr 2003 statt (AI 15.3.2024). Seitdem die Aufhebung des Moratoriums angekündigt wurde ist die Zahl der Todesurteile durch Militärgerichte sprunghaft angestiegen. Diese Urteile folgen oft unfairen Prozessen, auch gegen mutmaßliche Mitglieder krimineller Banden und bewaffneter Gruppen (AI 7.1.2025). Quellen: - AI - Amnesty International (7.1.2025): DRC: President Tshisekedi must halt plans to carry out mass executions, https://www.ecoi.net/en/document/2120669.html, Zugriff 1.4.2025 - AI - Amnesty International (15.3.2024): DRC: Reinstating executions shows a callous disregard for human rights, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2024/03/drc-reinstating-executions- shows-a-callous-disregard-for-human-rights/, Zugriff 1.4.2025 - CLS - Cornell Law School (2025): Cornell Database - Democratic Republic of the Congo, https://dpw.lawschool.cornell.edu/database/#/results/country? .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 33

15. Religionsfreiheit Die Verfassung des Landes sieht eine unmissverständliche Trennung von Staat und Kirche vor (BS 2024). Weiters garantiert die Verfassung Religionsfreiheit und verbietet Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen. Das Gesetz regelt die Gründung und Tätigkeit religiöser Gruppen (USDOS 26.6.2024). Die World Population Review schätzt dass, 80-95 % der Bevölkerung Christen sind, womit die Demokratische Republik Kongo die christlichste Nation in Afrika ist (WPR 2025). Es gibt auch andere Angaben; demnach gehören 2-10 % der Bevölkerung indigenen Glaubensgemeinschaften an, gefolgt vom Islam mit 1,5-10 % (WPR 2025). Gemäß CIA sind 93 % Christen (römisch- katholisch 29,9 %, protestantisch 26,7 %, andere Christen 36,5 %), 2,8 % Kimbanguisten, 1,3 % Muslime, andere (einschließlich synkretistischer Sekten und indigener Glaubensrichtungen) werde auf ca. 1,2 % geschätzt (CIA 13.3.2025). Laut USDOS gibt es etwa 60 protestantische Konfessionen. Zu den anderen christlichen Gruppen gehören u.a auch die Zeugen Jehovas, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage sowie die griechische und die unabhängige orthodoxe Kirche. Es gibt kleine Gemeinschaften von Hindus, Juden, Buddhisten, Baha'is und Anhängern indigener Religionen. Im Gegensatz zur Schätzung der World Religion Database schätzen die muslimischen Führer, dass ihre Gemeinschaft 5 % der Bevölkerung ausmacht. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung verbindet traditionelle Überzeugungen und Praktiken mit dem Christentum oder anderen religiösen Überzeugungen (USDOS 26.6.2024). Die christlichen Kirchen, insbesondere die katholische Kirche, die nach wie vor die meisten Mitglieder hat, üben durch die Bereitstellung von Bildungs- und Gesundheitsdiensten einen erheblichen sozialen Einfluss aus (BS 2024). Minderheitskirchen, wie die Kimbaguisten, und Muslime üben ebenfalls einen sichtbaren sozialen Einfluss aus. Während die Kirchenführer versuchen, sich als Teil der Zivilgesellschaft politisch zu engagieren und die Interessen der Massen zu erziehen oder zu verteidigen, versuchen die meisten Politiker, sich mit ihnen zu verbünden, um die Unterstützung der Kirchenmitglieder zu gewinnen (BS 2024). Der Islamische Staat in der Demokratischen Republik Kongo (ISIS-DRK), lokal bekannt als Allied Democratic Forces (ADF), eine von den USA als Terrororganisation eingestufte Organisation, griff weiterhin wahllos Zivilisten in den Provinzen Nord-Kivu und Ituri an und zielte gelegentlich auch auf Kirchen und religiöse Führer. Die Gewalt richtete sich gegen alle Gemeinschaften, doch die meisten Opfer waren Christen. Im Jänner 2024 zündete ISIS-DRK/ADF bei einer Taufe in Kasindi in der Provinz Nord-Kivu einen Sprengsatz. Dabei starben 16 Menschen, mindestens 62 wurden verletzt. Im März 2024 tötete die Gruppe bei Angriffen auf Dörfer in Nord-Kivu mehr als 83 Christen, darunter auch Kinder (USDOS 26.6.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 33
