drko-lib-2025-04-03-ke

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Seit Februar 2022 hat die Gewalt zwischen den Volksgruppen der Teke und Yaka in den Provinzen
Kwilu, Kwango und Mai-Ndombezu zu mindestens 300 Todesopfern, der Zerstörung von mehr als 
200 Häusern und zur Vertreibung Tausender Einwohner geführt (USDOS 23.4.2024).
Ferner  gibt  es  Berichte,  dass  Regierungsbeamte  Gewalt  und  Missbrauch  gegen  bestimmte 
ethnische Gruppen anstacheln, aufrechterhalten, billigen und tolerieren (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.3.2025): The World Factbook, Congo, Democratic 
Republic of the,https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-democratic-republic-of-
the/, Zugriff 12.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- WPR - World Population Review (2025): DR Congo Population, 
https://worldpopulationreview.com/countries/dr-congo#dr-congo-demographics, Zugriff 
13.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
 17. Relevante Bevölkerungsgruppen
17.1. Frauen
Die Chancengleichheit ist zwar in der kongolesischen Verfassung verankert, aber in der Praxis so 
gut wie nicht vorhanden. Obwohl es gesetzlich verboten ist, werden Frauen und Mädchen auf allen 
Ebenen diskriminiert. Sie sind in unverhältnismäßig hohem Maße von Armut betroffen und werden 
regelmäßig Opfer sexueller Gewalt. Darüber hinaus ist die DR Kongo durch eine tief verwurzelte 
patriarchalische Kultur gekennzeichnet. Gesetze und traditionelle Bräuche diskriminieren Frauen.
Zwar  hat  sich  das  Verhältnis  zwischen  Frauen  und  Männern  beim  Zugang  zur  Primar-  und 
Sekundarbildung und beim Schulabschluss in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert, doch 
machen Frauen nur 31,2 % aller Studierenden im tertiären Bildungsbereich aus (BS 2024). 
Eine Änderung des Wahlgesetzes aus dem Jahr 2022 zielte darauf ab, die Beteiligung von Frauen 
an den Wahlen zu erhöhen, indem den politischen Parteien, deren Listen ein ausgewogenes 
Geschlechterverhältnis aufweisen, die Gebühren für die Registrierung der Kandidaten erlassen 
wurden.  Nach  Angaben  von  Beamten  der  Unabhängigen  Nationalen  Wahlkommission  reichte 
jedoch keine politische Partei Kandidatenlisten mit einem Frauenanteil von 50 % für die Wahlen 
2023  ein.  Die  volle  Beteiligung  von  Frauen  an  der  Politik  und  an  Führungspositionen  im 
Allgemeinen ist mit Hindernissen verbunden. Frauen in Führungspositionen erhalten häufig
Ressorts, die sich auf so genannte Frauenthemen konzentrieren, wie z. B. geschlechtsspezifische 
Gewalt, kulturelle Normen und die Diskriminierung von Frauen. Frauen haben in der Regel weniger 
Zugang zu den für die Teilnahme an der Politik erforderlichen finanziellen Mitteln. Darüber hinaus 
stellt die Unsicherheit, insbesondere in den östlichen Provinzen, ein großes Hindernis für Frauen 
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dar, die für ein Amt kandidieren und einen Wahlkampf führen wollen, da das Risiko von
Vergewaltigungen  und  anderer  sexueller  Gewalt  sie  dazu  veranlasst,  ihre  Aktivitäten  und  ihr 
öffentliches  Auftreten  einzuschränken.  Die  Belästigung  und  Verhöhnung  von  weiblichen 
Kandidaten sind sogar innerhalb ihrer eigenen Parteien weit verbreitet. Gewalt gegen weibliche 
Kandidaten wird weder verhindert noch verurteilt (USDOS 23.4.2024).
Der  mangelnde  Zugang  zu  öffentlichen  Dienstleistungen  und  staatlichen  Einrichtungen  in 
ländlichen  Gebieten  behindert  die  politische  Beteiligung.  Frauen  sind  in  der  Politik 
unterrepräsentiert und haben nur 12,8 % der Sitze in der Nationalversammlung inne. Bei den 
Wahlen im Dezember 2023 waren 17 % der Kandidaten Frauen (FH 2024).
Die Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, aber das Gesetz gewährt 
Frauen nicht die gleichen Rechte wie Männern (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Frauen in fast 
allen  Bereichen  ihres  Lebens  diskriminiert.  Das  Familiengesetzbuch  weist  den  Frauen  eine 
untergeordnete Rolle im Haushalt zu. Obwohl die Verfassung die Diskriminierung von Frauen 
verbietet, benachteiligen einige Gesetze und Gewohnheitsrechte Frauen in Bezug auf Erbschaft 
und Landbesitz (FH 2024). Das Gesetz erlaubt es Frauen, sich ohne Zustimmung der männlichen 
Verwandten in wirtschaftlichen Bereichen zu betätigen, sieht eine Betreuung bei Mutterschaft vor, 
verbot  Ungleichheiten  im  Zusammenhang  mit Mitgiften  und  legte  Geldstrafen  und  andere 
Sanktionen für diejenigen fest, die diskriminieren oder geschlechtsbezogene Gewalt ausüben. Die 
Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam um. Frauen werden auch wirtschaftlich diskriminiert, 
und  es  gibt  gesetzliche  Beschränkungen  für  die  Beschäftigung  von  Frauen,  einschließlich 
Beschränkungen für als gefährlich geltende Berufe, aber keine Beschränkungen für die
Arbeitszeiten von Frauen. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erhalten 
Frauen in der Privatwirtschaft häufig weniger Lohn als Männer, die die gleiche Arbeit verrichten, 
und  sie  bekleiden  selten  Führungspositionen.  Frauen,  die  sich  als  Angehörige  sexueller 
Minderheiten,  Migrantinnen,  Flüchtlinge  und  Asylsuchende  sowie  Angehörige  rassischer, 
ethnischer  oder  religiöser  Randgruppen  identifizierten,  werden  bei  der  Suche  nach  einer 
Beschäftigung,  einer  Wohnung  oder  dem  Zugang  zu  öffentlichen  Dienstleistungen  mitunter 
diskriminiert (USDOS 23.4.2024).
Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ist weit verbreitet (FH 2024; vgl. DF 28.1.2025). Das 
Gesetz über sexuelle Gewalt stellt die Vergewaltigung aller Personen unter Strafe, doch wird das 
Gesetz nicht oft durchgesetzt. Die gesetzliche Definition von Vergewaltigung umfasst nicht die
Vergewaltigung  in  der  Ehe  oder  die  Vergewaltigung  durch  Intimpartner.  Vergewaltigung  und 
sexuelle Verstümmelung sind ebenfalls weit verbreitet und werden in bewaffneten Konflikten als 
Taktik  eingesetzt,  auch  von  Regierungsseite.  Opfer  von  Vergewaltigungen  werden  manchmal 
gezwungen, eine Geldstrafe zu zahlen, um zu ihren Familien zurückzukehren und Zugang zu ihren 
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Kindern zu erhalten. Menschen mit Behinderungen sind in hohem Maße von
geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Indigene Frauen, die eine Vergewaltigung oder einen 
sexuellen  Übergriff  überlebten,  werden  häufig  stigmatisiert  oder  von  ihren  Gemeinschaften 
abgelehnt.  Die  meisten  Opfer  von  Vergewaltigungen  unternehmen  aufgrund  unzureichender 
Ressourcen, mangelnden Vertrauens in das Justizsystem, familiären Drucks und aus Angst, sich 
Demütigungen,  Repressalien  oder  beidem  auszusetzen,  keine  formellen  rechtlichen  Schritte 
(USDOS 23.4.2024).
Bewaffnete,  darunter  zahlreiche  kongolesische  Soldaten  und  von  der  Armee  ausgerüstete 
Milizionäre, überfallen Flüchtlingslager und vergewaltigen Frauen (DF 28.1.2025). Rebellen und 
Regierungssoldaten  sind  regelmäßig  in  Fälle  von  Vergewaltigung  und  sexuellem  Missbrauch 
verwickelt (FH 2024). 
Das  Familiengesetzbuch  verpflichtet  Ehefrauen,  ihren  Ehemännern,  dem  Oberhaupt  des 
Haushalts, zu gehorchen. Verheiratete Frauen stehen unter der gesetzlichen Vormundschaft ihres 
Ehemannes (FH 2024). 
Obwohl das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung bei 18 Jahren liegt, werden viele 
Frauen früher verheiratet (FH 2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
- DF - Deutschalndfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, 
https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
17.2. Kinder
Die Mehrheit der Grundschulen (71 %) und weiterführenden Schulen (63,8 %) werden von privaten 
Vereinen  betrieben.  Etwa  80  %  dieser  Privatschulen  werden  von  der  katholischen  Kirche 
betrieben.  Um  die  Grundschulbildung  zu  fördern,  hat  die  Regierung  im  September  2019  die 
kostenlose Grundschulbildung zu ihrem politischen Leitmotiv erklärt. Infolgedessen stieg die
Bruttoeinschulungsquote im Grundschulbereich im Jahr 2020 auf 124 %, verglichen mit einem 
Durchschnitt von etwa 50 % im letzten Jahrzehnt. Dies ist hauptsächlich auf den Schulbesuch 
älterer Kinder zurückzuführen (BS 2024).
Die Anzahl der Mädchen, die eine weiterführende Schule besuchen, ist aus finanziellen, kulturellen 
oder sicherheitsbedingten Gründen geringer als jene der Buben. Dies ist u.a. auch auf frühe 
Eheschließungen und Schwangerschaften bei Mädchen zurückzuführen. Es gab Berichte über 
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Lehrer, die Mädchen zu sexuellen Gefälligkeiten als Gegenleistung für bessere Noten drängten
(USDOS 23.4.2024).
Bewaffnete Gruppen haben Schulen angegriffen und Kinder am Zugang zu Bildung gehindert. 
Schulen im Osten werden auch zur Unterbringung von Binnenflüchtlingen genutzt, insbesondere in 
den Nord-Kivu-Gebieten Rutshuru und Masisi. Die vorsichtige Wiederaufnahme des Schulbetriebs 
in diesen Gebieten im September 2023 wurde durch die anhaltenden Kämpfe und die daraus 
resultierende Vertreibung der Bevölkerung untergraben (FH 2024). 
Die Verfassung kriminalisiert Zwangsehen, und das Gesetz schreibt die elterliche Zustimmung vor 
und  verbietet  die  Eheschließung  von  Personen  unter  18  Jahren.  Das  Gesetz  wird  von  der 
Regierung nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024). Diesbezügliche Verurteilungen sind 
nach wie vor selten (FH 2024). Aufgrund der anhaltenden gesellschaftlichen Akzeptanz kommt es 
zu vielen Eheschließungen von Minderjährigen. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, wer befugt ist, 
Zwangsehe als Straftat  anzuzeigen oder ob ein Richter dazu befugt ist (USDOS 23.4.2024). 
Rebellenkommandeure haben Mädchen in Zwangsehen verschleppt (FH 2024). 
Obwohl das Gesetz alle Formen des Kindesmissbrauchs verbietet, kommt dieser regelmäßig vor. 
UNICEF und MONUSCO führten einige Misshandlungen von Kindern, darunter sexuelle Gewalt 
gegen  junge  Mädchen,  auf  schädliche  traditionelle  und  religiöse  Praktiken  zurück  (USDOS 
23.4.2024).
Viele Kirchen führten Exorzismen an Kindern durch, die der Hexerei beschuldigt wurden. Laut 
UNICEF bezeichnen einige Gemeinschaften Kinder mit Behinderungen oder Sprachstörungen als 
Hexen. Diese Praxis führt manchmal dazu, dass Eltern ihre Kinder im Stich lassen. Die Verfassung
verbietet  die  Aussetzung  von  Kindern, die  der Hexerei  beschuldigt  werden. Dennoch  werden 
Kinder deswegen ausgesetzt oder misshandelt. Das Gesetz sieht die Inhaftierung von Eltern und 
anderen  Erwachsenen  vor,  allerdings  setzen  die  Behörden  das  Gesetz  nicht  um  (USDOS 
23.4.2024).
Obwohl das Gesetz Zwangs- oder Pflichtarbeit verbietet, ist diese weit verbreitet und umfasst auch 
Zwangsarbeit  von  Kindern  im  Bergbau,  beim  Straßenverkauf,  im  Haushalt  und  in  der 
Landwirtschaft (FH 2024). 
Fast  alle  bewaffneten  Milizen  im  Ostkongo  rekrutieren  Kindersoldaten (KAS  16.12.2024).  Die 
Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten ist weit verbreitet (FH 2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
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- KAS - Konrad Andenauer Stiftung (16.12.2024): Zum anhaltenden Konflikt im Ostkongo, 
https://www.kas.de/de/web/auslandsinformationen/artikel/detail/-/content/zum-anhaltenden-
konflikt-im-ostkongo, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
17.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Homosexuelle  Handlungen  sind  bislang  nicht  explizit  unter  Strafe  gestellt,  und  kein  Gesetz 
verbietet  ausdrücklich  einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Handlungen  zwischen 
Erwachsenen  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  AA  21.3.2025).  Dennoch  werden  gleichgeschlechtliche 
Beziehungen und Transsexualität allgemein missbilligt (EDA 18.2.2025), und Personen, die in der 
Öffentlichkeit einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen, wie z. B. Küssen, vollziehen, 
können als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen 
Vorschriften  des  Strafgesetzbuchs  mit  einer  Haftstrafe  geahndet  werden  (AA  21.3.2025;  vgl. 
USDOS 23.4.2024). Diese Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden bereits gegen sexuelle 
Minderheiten eingesetzt (FH 2024). Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Das Parlament debattiert 
seit längerer Zeit einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu 
stellen (AA 21.3.2025). Ferner verbietet kein Gesetz ausdrücklich das so genannte Cross-Dressing 
(USDOS 23.4.2024).
Obwohl  Homosexualität  nicht  ausdrücklich  kriminalisiert  wird,  werden  sexuelle  Minderheiten 
ausgegrenzt und sehen sich gezwungen, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen (FH 2024). Es 
gibt Berichte, wonach die Polizei oder andere Regierungsbeamte zu Gewalt oder Belästigung 
gegen Angehörige sexueller Minderheiten oder Personen, die solche Übergriffe melden, anstiften, 
sie verüben, dulden oder tolerieren (USDOS 23.4.2024). 
Lokale NGOs berichteten, dass Angriffe auf Angehörige sexueller Minderheiten selten verurteilt 
werden.  Angehörige  sexueller  Minderheiten  werden  sowohl  von  staatlichen  als  auch  von 
nichtstaatlichen  Akteuren  schikaniert,  stigmatisiert  und  gewalttätig  angegriffen,  einschließlich 
sogenannter korrigierender Vergewaltigungen (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 2024). Die Behörden 
haben nur selten Schritte unternommen, um gegen Beamte und Sicherheitskräfte, die Übergriffe 
gegen  Angehörige  sexueller  Minderheiten  begangen  haben,  zu  ermitteln,  sie  strafrechtlich  zu 
verfolgen oder zu bestrafen (USDOS 23.4.2024). Die meisten Opfer von Vergewaltigungen unter 
den  sexuellen  Minderheiten  unternehmen  aufgrund  unzureichender  Ressourcen,  mangelnden 
Vertrauens  in  das  Justizsystem,  familiären  Drucks  und  aus  Angst,  sich  Demütigungen, 
Repressalien oder beidem auszusetzen, keine formellen rechtlichen Schritte (BS 2024). In einigen 
Fällen wurden Angehörige sexueller Minderheiten durch Gewaltandrohungen gezwungen, sich aus 
Schulen  und  anderen  öffentlichen  und  kommunalen  Einrichtungen  zurückzuziehen  (USDOS 
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23.4.2024). Zivilgesellschaftlichen Gruppen, die Anliegen sexueller Minderheiten ausdrücklich in
ihren Satzungen erwähnen, wird die offizielle Registrierung verweigert (FH 2024).
Kein  Gesetz  verbietet  ausdrücklich  die  Diskriminierung  durch  staatliche  oder  nichtstaatliche 
Akteure  aufgrund  der  sexuellen  Ausrichtung,  der  Geschlechtsidentität  oder  des 
Geschlechtsausdrucks  oder  der  Geschlechtsmerkmale,  aber  das  Gesetz  sieht  ein  Recht  auf 
Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Bildung für alle Personen vor. Dennoch berichteten 
Menschenrechtsverteidiger,  dass  Angehörige  sexueller  Minderheiten  in  all  diesen  Bereichen 
diskriminiert  werden,  ebenso  wie  bei  der  Wohnungssuche  und  beim  Zugang  zu  öffentlichen 
Dienstleistungen (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.3.2025): Demokratische Republik Kongo: Reise- und 
Sicherheitshinweise (Reisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kongodemokratischerepublik-node/
kongodemokratischerepubliksicherheit-203202#content_5, Zugriff 27.3.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (18.2.2025): 
Reisehinweise für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/demokratische-
republik-kongo/reisehinweise-fuerdiedemokratischerepublikkongo.html#eda13cfe1, Zugriff 
12.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
 18. Bewegungsfreiheit
Das Gesetz sieht Bewegungsfreiheit im Inland, Ausland, Auswanderung und Rückkehr vor. Diese 
Rechte  werden  von  der  Regierung  (USDOS  23.4.2024)  oder  durch  bewaffnete  Konflikte  und 
Sicherheitsprobleme  manchmal  eingeschränkt  (FH  2024).  Die  staatlichen  Sicherheitsbehörden 
verlangt von Reisenden zuweilen die Vorlage von Reiseaufträgen eines Arbeitgebers oder eines 
Regierungsbeamten, obwohl solche Unterlagen gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Sie halten 
häufig Personen fest und verlangen manchmal Bestechungsgelder. Bewaffnete Gruppen gingen in 
den  von  ihnen  kontrollierten  Gebieten  ähnlich  vor  und  erpressten  routinemäßig  Zivilisten  an 
Kontrollpunkten, um Lösegeld zu erpressen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Quellen:
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
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19. IDPs und Flüchtlinge
In der DR Kongo lebt eine der weltweit größten Gruppen an intern Vertriebenen (AJ 24.3.2025).
Der Osten des Landes wird seit Jahrzehnten von einem blutigen Konflikt geprägt (KAS 16.12.2024; 
vgl. AJ 24.3.2025). Das OCHA berichtete, dass es Ende 2023 6,5 Millionen Binnenvertriebene in 
der DR Kongo gab (FH 2024). Mittlerweile werden mehr als sieben Millionen Binnenvertriebene 
gezählt (KAS 16.12.2024; vgl. AJ 24.3.2025), darunter 3,8 Millionen in den Provinzen Nord- und 
Süd-Kivu im Osten des Landes (AJ 24.3.2025). Die Flüchtlingslager an den Außengrenzen der 
ostkongolesischen Provinzhauptstadt Goma sind seit Langem überfüllt, chronisch unterfinanziert 
und teilweise selbst Kriegsschauplatz, was zu katastrophalen hygienischen Bedingungen und der 
Ausbreitung von Krankheiten wie Cholera oder Typhus geführt hat (KAS 16.12.2024). 
Im Mai 2024 wurde ein Flüchtlingslager bombardiert. Mehr als 30 Menschen, die Mehrzahl Frauen 
und Kinder, wurden getötet. Der Angriff wird der M23 zugeschrieben. Neben dem Lager mit den
Schutzsuchenden unterhält die kongolesische Armee einen Stützpunkt (DF 28.1.2025). 
Im August 2024 zählten die Vereinten Nationen 2,4 Millionen intern Vertriebene in der vom Krieg 
betroffenen Provinz Nord-Kivu. 1,5 Millionen Menschen sind trotz der schlechten Sicherheitslage 
wieder in ihre Dörfer zurückgekehrt. Die Versorgung in den Flüchtlingslagern ist ungenügend. 
Krankheiten wie Cholera und Mpox breiten sich aus (DF 28.1.2025). Nach Angaben des UN-
Flüchtlingshilfswerks haben seit dem 1. Jänner 2025 mehr als 100.000 Flüchtlinge die Grenze zu 
den Nachbarländern überquert. 69.000 suchten Zuflucht in Burundi, 29.000 in Uganda und etwa 
1.000 in Ruanda und Tansania (AJ 24.3.2025).
Sexuelle Gewalt ist weit verbreitet. Bewaffnete, darunter zahlreiche kongolesische Soldaten und 
von der Armee ausgerüstete Milizionäre, überfallen die Flüchtlingslager und vergewaltigen Frauen 
(DF 28.1.2025). 
Quellen:
- AJ - Al Jazeera (24.3.2025): Mapping the human toll of the conflict in DR Congo, 
https://www.aljazeera.com/news/2025/3/24/mapping-the-human-toll-of-the-conflict-in-dr-congo, 
Zugriff 1.2.2025
- DF - Deutschalndfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, 
https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- KAS - Konrad Andenauer Stiftung (16.12.2024): Zum anhaltenden Konflikt im Ostkongo, 
https://www.kas.de/de/web/auslandsinformationen/artikel/detail/-/content/zum-anhaltenden-
konflikt-im-ostkongo, Zugriff 12.3.2025
 20. Grundversorgung und Wirtschaft
Die Wirtschaft ist weitgehend informell. Eine herstellende bzw. verarbeitende Industrie ist praktisch 
inexistent.  Die  Wirtschaft  ist  nach  wie  vor  stark  abhängig  vom  einträglichen,  aber  nicht 
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arbeitsintensiven Rohstoffsektor, der rund 40 % der Staatseinnahmen, 25 % des BIP und 80 % der
Exporte ausmacht (EDA 5.7.2024). Das Land verfügt über das größte hydroelektrische Potential 
Afrikas und besitzt immense bergbauliche Ressourcen (EDA 5.7.2024; vgl. ABG 11.2024). Mit 
Kobalt,  Kupfer,  Tantal  und  Lithium  verfügt  die  DR  Kongo  über  Industriemetalle  mit 
wirtschaftsstrategischer  Bedeutung  für  die  Elektromobilität  und  erneuerbare  Energien  (GTAI 
29.11.2024). Die DR Kongo kann somit ein wichtiger Akteur in der Energiewende sein (EDA 
5.7.2024). Bei der weltweiten Förderung von Kobalt hat es einen Anteil von 68 %, bei Tantal von 43 
% und bei Diamanten von 24 % (ABG 11.2024). 
Kupfer  ist  das  am  meisten  exportierte  Produkt  des  Landes.  Die  DR  Kongo  ist  der  größte 
afrikanische Produzent dieses für die Bau- und Elektroindustrie relevanten Industriemetalls. An 
zweiter Stelle folgt Kobalt (EDA 5.7.2024). Kobalt ist ein wichtiges Batteriemineral und wird
gemeinsam mit Kupfer gefördert (GTAI 29.11.2024).
Ein weiteres Schlüsselmetall ist Tantal. Der Anteil an der Weltproduktion liegt laut geologischem 
US-Institut USGS bei 40 %. Nicht mit eingerechnet sind illegal nach Ruanda ausgeführte Mengen. 
Tantal-Elektrolytkondensatoren  werden  überall  in  der  modernen  Mikroelektronik  eingesetzt. 
Tantalerze aus dem Kongo gelten als Konfliktmineralien, weil deren Produktionsorte überwiegend 
in den Konfliktzonen des Ostens liegen (GTAI 29.11.2024). 
Die  DR  Kongo  produziert  zudem  Kupfererz,  Öl,  Diamanten  und  andere  Mineralien. 
Bergbauprodukte, insbesondere hochwertige wie Gold, Diamanten, Koltan oder Kassiterit, werden 
oft informell aus dem Land geschmuggelt. Bewaffnete Akteure kämpfen um die Kontrolle über 
wertvolle Mineralien. Durch die Informalität des Sektors entgehen dem Staat wichtige Einnahmen, 
was  die  wirtschaftliche  Entwicklung  schwächt  und  die  Lebensbedingungen  der  Bevölkerung 
verschlechtert. Das Rohstoffvorkommen in der DR Kongo trägt somit wesentlich zur Unsicherheit 
und zu den Konflikten im Osten des Landes bei (EDA 5.7.2024).
Bereiche  wie  Landwirtschaft,  Lebensmittelverarbeitung  und  Infrastruktur  verfügen  über  ein 
enormes  Potenzial,  doch  kann  sich  dieses  ohne  eine  Verbesserung  der  wirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen  nicht  entfalten.  Die  dafür  notwendigen  Reformen  wurden  unter  dem 
laufenden IWF-Programm teilweise eingeleitet und zeigen gewisse positive Folgen. Trotz diesen 
Herausforderungen ist das Wirtschaftswachstum der  DR Kongo robust und stieg von 2020 bis 
2023  kontinuierlich.  Für  2023  betrug  das  BIP-Wachstum  8,4  %,  was  hauptsächlich  auf  den 
Bergbausektor  zurückzuführen  ist.  Die  Wirtschaft  ist  somit  nach  wie  vor  stark  abhängig  vom 
Rohstoffsektor. Für 2024 rechnet der IWF mit einer weiterhin positiven Wachstumsrate von rund 
4,7 %.  (EDA 5.7.2024). Neben dem Kapazitätsausbau im Bergbau stützen Überweisungen der 
Diaspora und Entwicklungshilfe die Außenhandelsbilanz (GTAI 29.11.2024). 
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Die restlichen Wirtschaftssektoren wuchsen um 3,5 %, was v.a. der Baubranche zugeschrieben
werden kann. Aufgrund der Abwertung des Franc Congolais dem US-Dollar gegenüber bleibt die 
Inflation hoch. Der IWF rechnet für 2024 durchschnittlich mit einer Inflationsrate von 17,2 %. Das 
Haushaltsbudget für 2024 ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (von 16 auf 18,2 Mrd. USD). 
Gemessen  an  den  Herausforderungen  und  Problemen  des  Landes  bleibt  das  Budget  jedoch 
äußert begrenzt. Aufgrund gestiegener Ausgaben in Zusammenhang mit der Sicherheitskrise im 
Osten, sowie den Wahlen im Dezember 2023 ist das Leistungsbilanzdefizit stärker gewachsen als 
erwartet und betrug 2023 1,3 % des BIP. Der starke Fokus der Regierung auf den Konflikt im 
Osten (M23-Krise) und die Auseinandersetzung mit Ruanda lässt zentrale Themen, darunter das 
Geschäftsklima und die für die Wirtschaft notwendige Reformen, in den Hintergrund treten. Mit 
dem voranschreitenden Klimawandel verschärfen sich viele der bestehenden Probleme. Mehr als 
60 % der Arbeitenden der DR Kongo sind in der Landwirtschaft tätig. Die Anfälligkeit der Wirtschaft 
für klimabedingte Risiken, wie Dürren oder Überschwemmungen, ist groß (EDA 5.7.2024).
Die DR Kongo ist ein Land, das stark vom internationalen Handel abhängig ist. Es wird geschätzt, 
dass dieser fast 90 % des BIPs ausmacht. Der Warenhandel, welcher vom Export von Rohstoffen 
geprägt ist, spielt dabei eine wesentlich wichtigere Rolle als der Dienstleistungshandel, welcher 
kaum entwickelt ist (EDA 5.7.2024). Vor allem der Abbau von Kupfer und Kobalt hat zwar in den 
vergangenen Jahren zugenommen, aber die Weiterverarbeitung findet größtenteils außerhalb des 
Landes statt (ABG 11.2024).
Doch trotz ihres immensen Potentials bleibt die DR Kongo eines der ärmsten Länder der Welt. 75 
% der Bevölkerung leben in extremer Armut und ohne wirtschaftliche Perspektiven (EDA 5.7.2024).
Das  durchschnittliche  Monatseinkommen  beträgt  €  49  (LI 2.2025).  Im  Jahr  2023  betrug  die 
Arbeitslosenquote (15-64 Jahre) 4,5 % (WKO 2.2025; vgl. LI 2.2025), die Jugendarbeitslosenquote 
(15-24 Jahre) 8,4 % (WKO 2.2025). 75 % der rund 105 Mio. Einwohner leben von ca. 2 USD pro 
Tag. Es fehlt an Beschäftigung für die stetig wachsende, sehr junge Bevölkerung (EDA 5.7.2024). 
Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, regelmäßige Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit 
sowie die Verschmutzung von Seen und Flüssen werden in diesem Zusammenhang angeprangert 
(EDA 5.7.2024).  Der  formale  Schutz  vor  wirtschaftlicher  Ausbeutung  wird  nur  unzureichend 
durchgesetzt, und die meisten Kongolesen sind informell beschäftigt (FH 2024). Es gibt keine 
Institutionen, die soziale Ungleichheiten ausgleichen (BS 2024).
Eine bereits seit langem bestehende humanitäre Krise im Kongo hat sich durch den eskalierenden 
Konflikt  im  Osten  des  Landes  verschärft.  28  Millionen  Menschen  sind  von  akutem  Hunger 
betroffen, ein Rekord für das Land. Seit der jüngsten Gewaltwelle im Dezember 2024 leiden laut 
Welternährungsprogramm  (WFP)  und  der  Ernährungs-  und  Landwirtschaftsorganisation  der 
Vereinten Nationen (FAO) 2,5 Millionen weitere Menschen an akutem Hunger. Die aktuelle Lage ist 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 33
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für die Bevölkerung katastrophal. Ernten gehen verloren, die Lebensmittelpreise steigen in die
Höhe, Millionen von Menschen sind von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen und zunehmend 
gefährdet. Mehr als zehn Millionen Menschen, die unter akutem Hunger leiden, leben im Osten 
des Kongo (Reuters 27.3.2025). Die Preise für Lebensmittel in Goma haben sich je nach Produkt 
verdoppelt bis vervierfacht (DF 28.1.2025). In anderen Teilen des Landes haben Inflation und die 
Abwertung des Franc Congolais dazu geführt, dass viele Menschen kaum noch genug zu essen 
haben  (Reuters  27.3.2025).  Die  M23  besetzt  landwirtschaftliche  Anbaugebiete,  erhebt 
Zwangsabgaben und kassiert wie andere Milizen und das kongolesische Militär an Straßensperren 
ab (DF 28.1.2025).
Quellen:
- ABG - Africa Business Guide (11.2024): LÄNDERPROFIL, Wirtschaft der Demokratischen 
Republik Kongo, Wachsende Chancen jenseits des Rohstoffsektors, https://www.africa-
business-guide.de/de/maerkte/kongo-dem, Zugriff 13.3.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
- DF - Deutschlandfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, 
https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025
- EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtiges [Schweiz] (5.7.2024): Wirtschaftsbericht 
2024 Demokratische Republik Kongo - SECO, 
https://www.seco.admin.ch/dam/seco/en/dokumente/Aussenwirtschaft/Wirtschaftsbeziehungen/
L%C3%A4nderinformationen/Mittlerer%20Osten%20und%20Afrika/
wirtschaftsbericht_demokratische_republik_kongo.pdf.download.pdf/
Wir   tschaftsbericht%20Demokratische%20Republik%20Kongo%202024.pdf  
, Zugriff 13.3.2025
-
FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, 
https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html
, Zugriff 12.3.2025
- GTAI - Germany Trade & Invest (29.11.2024): Wirtschaftsausblick | Kongo, Demokratische 
Republik, DR Kongo dominiert bei wichtigen Rohstoffen, 
https://www.gtai.de/de/trade/demokratische-republik-kongo-wirtschaft/wirtschaftsausblick, 
Zugriff 13.3.2025
- LI - Laenderdaten.info (2.2025): Kennziffern der Wirtschaft in der Demokratischen Republik 
Kongo, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo-Kinshasa/wirtschaft.php, Zugriff 13.3.2025
- Reuters (27.3.2025): Record 28 million people face acute hunger in conflict-ravaged Congo, 
https://www.reuters.com/world/africa/record-28-million-people-face-acute-hunger-conflict-
ravaged-congo-2025-03-27/, Zugriff 28.3.2025
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich [Österreich] (2.2025): Länderprofil DR KONGO, 
https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-dr-kongo.pdf, Zugriff 13.3.2025
 21. Medizinische Versorgung
Die allgemeine Lebenserwartung beträgt für Männer 57,5 und für Frauen 62,1 Jahre. Der Staat 
gibt pro Einwohner jährlich lediglich rund € 21 aus (LI 3.2025). Die medizinische Versorgung ist 
selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet (EDA 18.2.205). Alle Behandlungen, auch Notfälle, 
sind  grundsätzlich  im  Voraus  zu  bezahlen (AA  21.3.2025;  vgl.  EDA  18.2.205).  Ernste 
Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (EDA 18.2.2025). 
Gute Allgemeinmediziner und Fachärzte, die meist in Kinshasa oder Lubumbashi angesiedelt sind, 
arbeiten im privaten Sektor in Kliniken, von denen einige an europäische Standards heranreichen 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 33
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