drko-lib-2025-04-03-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Seit Februar 2022 hat die Gewalt zwischen den Volksgruppen der Teke und Yaka in den Provinzen Kwilu, Kwango und Mai-Ndombezu zu mindestens 300 Todesopfern, der Zerstörung von mehr als 200 Häusern und zur Vertreibung Tausender Einwohner geführt (USDOS 23.4.2024). Ferner gibt es Berichte, dass Regierungsbeamte Gewalt und Missbrauch gegen bestimmte ethnische Gruppen anstacheln, aufrechterhalten, billigen und tolerieren (USDOS 23.4.2024). Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.3.2025): The World Factbook, Congo, Democratic Republic of the,https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-democratic-republic-of- the/, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - WPR - World Population Review (2025): DR Congo Population, https://worldpopulationreview.com/countries/dr-congo#dr-congo-demographics, Zugriff 13.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 17. Relevante Bevölkerungsgruppen 17.1. Frauen Die Chancengleichheit ist zwar in der kongolesischen Verfassung verankert, aber in der Praxis so gut wie nicht vorhanden. Obwohl es gesetzlich verboten ist, werden Frauen und Mädchen auf allen Ebenen diskriminiert. Sie sind in unverhältnismäßig hohem Maße von Armut betroffen und werden regelmäßig Opfer sexueller Gewalt. Darüber hinaus ist die DR Kongo durch eine tief verwurzelte patriarchalische Kultur gekennzeichnet. Gesetze und traditionelle Bräuche diskriminieren Frauen. Zwar hat sich das Verhältnis zwischen Frauen und Männern beim Zugang zur Primar- und Sekundarbildung und beim Schulabschluss in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert, doch machen Frauen nur 31,2 % aller Studierenden im tertiären Bildungsbereich aus (BS 2024). Eine Änderung des Wahlgesetzes aus dem Jahr 2022 zielte darauf ab, die Beteiligung von Frauen an den Wahlen zu erhöhen, indem den politischen Parteien, deren Listen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen, die Gebühren für die Registrierung der Kandidaten erlassen wurden. Nach Angaben von Beamten der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission reichte jedoch keine politische Partei Kandidatenlisten mit einem Frauenanteil von 50 % für die Wahlen 2023 ein. Die volle Beteiligung von Frauen an der Politik und an Führungspositionen im Allgemeinen ist mit Hindernissen verbunden. Frauen in Führungspositionen erhalten häufig Ressorts, die sich auf so genannte Frauenthemen konzentrieren, wie z. B. geschlechtsspezifische Gewalt, kulturelle Normen und die Diskriminierung von Frauen. Frauen haben in der Regel weniger Zugang zu den für die Teilnahme an der Politik erforderlichen finanziellen Mitteln. Darüber hinaus stellt die Unsicherheit, insbesondere in den östlichen Provinzen, ein großes Hindernis für Frauen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 33

dar, die für ein Amt kandidieren und einen Wahlkampf führen wollen, da das Risiko von Vergewaltigungen und anderer sexueller Gewalt sie dazu veranlasst, ihre Aktivitäten und ihr öffentliches Auftreten einzuschränken. Die Belästigung und Verhöhnung von weiblichen Kandidaten sind sogar innerhalb ihrer eigenen Parteien weit verbreitet. Gewalt gegen weibliche Kandidaten wird weder verhindert noch verurteilt (USDOS 23.4.2024). Der mangelnde Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und staatlichen Einrichtungen in ländlichen Gebieten behindert die politische Beteiligung. Frauen sind in der Politik unterrepräsentiert und haben nur 12,8 % der Sitze in der Nationalversammlung inne. Bei den Wahlen im Dezember 2023 waren 17 % der Kandidaten Frauen (FH 2024). Die Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, aber das Gesetz gewährt Frauen nicht die gleichen Rechte wie Männern (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Frauen in fast allen Bereichen ihres Lebens diskriminiert. Das Familiengesetzbuch weist den Frauen eine untergeordnete Rolle im Haushalt zu. Obwohl die Verfassung die Diskriminierung von Frauen verbietet, benachteiligen einige Gesetze und Gewohnheitsrechte Frauen in Bezug auf Erbschaft und Landbesitz (FH 2024). Das Gesetz erlaubt es Frauen, sich ohne Zustimmung der männlichen Verwandten in wirtschaftlichen Bereichen zu betätigen, sieht eine Betreuung bei Mutterschaft vor, verbot Ungleichheiten im Zusammenhang mit Mitgiften und legte Geldstrafen und andere Sanktionen für diejenigen fest, die diskriminieren oder geschlechtsbezogene Gewalt ausüben. Die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam um. Frauen werden auch wirtschaftlich diskriminiert, und es gibt gesetzliche Beschränkungen für die Beschäftigung von Frauen, einschließlich Beschränkungen für als gefährlich geltende Berufe, aber keine Beschränkungen für die Arbeitszeiten von Frauen. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erhalten Frauen in der Privatwirtschaft häufig weniger Lohn als Männer, die die gleiche Arbeit verrichten, und sie bekleiden selten Führungspositionen. Frauen, die sich als Angehörige sexueller Minderheiten, Migrantinnen, Flüchtlinge und Asylsuchende sowie Angehörige rassischer, ethnischer oder religiöser Randgruppen identifizierten, werden bei der Suche nach einer Beschäftigung, einer Wohnung oder dem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen mitunter diskriminiert (USDOS 23.4.2024). Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ist weit verbreitet (FH 2024; vgl. DF 28.1.2025). Das Gesetz über sexuelle Gewalt stellt die Vergewaltigung aller Personen unter Strafe, doch wird das Gesetz nicht oft durchgesetzt. Die gesetzliche Definition von Vergewaltigung umfasst nicht die Vergewaltigung in der Ehe oder die Vergewaltigung durch Intimpartner. Vergewaltigung und sexuelle Verstümmelung sind ebenfalls weit verbreitet und werden in bewaffneten Konflikten als Taktik eingesetzt, auch von Regierungsseite. Opfer von Vergewaltigungen werden manchmal gezwungen, eine Geldstrafe zu zahlen, um zu ihren Familien zurückzukehren und Zugang zu ihren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 33

Kindern zu erhalten. Menschen mit Behinderungen sind in hohem Maße von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Indigene Frauen, die eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Übergriff überlebten, werden häufig stigmatisiert oder von ihren Gemeinschaften abgelehnt. Die meisten Opfer von Vergewaltigungen unternehmen aufgrund unzureichender Ressourcen, mangelnden Vertrauens in das Justizsystem, familiären Drucks und aus Angst, sich Demütigungen, Repressalien oder beidem auszusetzen, keine formellen rechtlichen Schritte (USDOS 23.4.2024). Bewaffnete, darunter zahlreiche kongolesische Soldaten und von der Armee ausgerüstete Milizionäre, überfallen Flüchtlingslager und vergewaltigen Frauen (DF 28.1.2025). Rebellen und Regierungssoldaten sind regelmäßig in Fälle von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch verwickelt (FH 2024). Das Familiengesetzbuch verpflichtet Ehefrauen, ihren Ehemännern, dem Oberhaupt des Haushalts, zu gehorchen. Verheiratete Frauen stehen unter der gesetzlichen Vormundschaft ihres Ehemannes (FH 2024). Obwohl das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung bei 18 Jahren liegt, werden viele Frauen früher verheiratet (FH 2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - DF - Deutschalndfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 17.2. Kinder Die Mehrheit der Grundschulen (71 %) und weiterführenden Schulen (63,8 %) werden von privaten Vereinen betrieben. Etwa 80 % dieser Privatschulen werden von der katholischen Kirche betrieben. Um die Grundschulbildung zu fördern, hat die Regierung im September 2019 die kostenlose Grundschulbildung zu ihrem politischen Leitmotiv erklärt. Infolgedessen stieg die Bruttoeinschulungsquote im Grundschulbereich im Jahr 2020 auf 124 %, verglichen mit einem Durchschnitt von etwa 50 % im letzten Jahrzehnt. Dies ist hauptsächlich auf den Schulbesuch älterer Kinder zurückzuführen (BS 2024). Die Anzahl der Mädchen, die eine weiterführende Schule besuchen, ist aus finanziellen, kulturellen oder sicherheitsbedingten Gründen geringer als jene der Buben. Dies ist u.a. auch auf frühe Eheschließungen und Schwangerschaften bei Mädchen zurückzuführen. Es gab Berichte über .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 33

Lehrer, die Mädchen zu sexuellen Gefälligkeiten als Gegenleistung für bessere Noten drängten (USDOS 23.4.2024). Bewaffnete Gruppen haben Schulen angegriffen und Kinder am Zugang zu Bildung gehindert. Schulen im Osten werden auch zur Unterbringung von Binnenflüchtlingen genutzt, insbesondere in den Nord-Kivu-Gebieten Rutshuru und Masisi. Die vorsichtige Wiederaufnahme des Schulbetriebs in diesen Gebieten im September 2023 wurde durch die anhaltenden Kämpfe und die daraus resultierende Vertreibung der Bevölkerung untergraben (FH 2024). Die Verfassung kriminalisiert Zwangsehen, und das Gesetz schreibt die elterliche Zustimmung vor und verbietet die Eheschließung von Personen unter 18 Jahren. Das Gesetz wird von der Regierung nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024). Diesbezügliche Verurteilungen sind nach wie vor selten (FH 2024). Aufgrund der anhaltenden gesellschaftlichen Akzeptanz kommt es zu vielen Eheschließungen von Minderjährigen. Aus dem Gesetz geht nicht hervor, wer befugt ist, Zwangsehe als Straftat anzuzeigen oder ob ein Richter dazu befugt ist (USDOS 23.4.2024). Rebellenkommandeure haben Mädchen in Zwangsehen verschleppt (FH 2024). Obwohl das Gesetz alle Formen des Kindesmissbrauchs verbietet, kommt dieser regelmäßig vor. UNICEF und MONUSCO führten einige Misshandlungen von Kindern, darunter sexuelle Gewalt gegen junge Mädchen, auf schädliche traditionelle und religiöse Praktiken zurück (USDOS 23.4.2024). Viele Kirchen führten Exorzismen an Kindern durch, die der Hexerei beschuldigt wurden. Laut UNICEF bezeichnen einige Gemeinschaften Kinder mit Behinderungen oder Sprachstörungen als Hexen. Diese Praxis führt manchmal dazu, dass Eltern ihre Kinder im Stich lassen. Die Verfassung verbietet die Aussetzung von Kindern, die der Hexerei beschuldigt werden. Dennoch werden Kinder deswegen ausgesetzt oder misshandelt. Das Gesetz sieht die Inhaftierung von Eltern und anderen Erwachsenen vor, allerdings setzen die Behörden das Gesetz nicht um (USDOS 23.4.2024). Obwohl das Gesetz Zwangs- oder Pflichtarbeit verbietet, ist diese weit verbreitet und umfasst auch Zwangsarbeit von Kindern im Bergbau, beim Straßenverkauf, im Haushalt und in der Landwirtschaft (FH 2024). Fast alle bewaffneten Milizen im Ostkongo rekrutieren Kindersoldaten (KAS 16.12.2024). Die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten ist weit verbreitet (FH 2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 33

- KAS - Konrad Andenauer Stiftung (16.12.2024): Zum anhaltenden Konflikt im Ostkongo, https://www.kas.de/de/web/auslandsinformationen/artikel/detail/-/content/zum-anhaltenden- konflikt-im-ostkongo, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 17.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Homosexuelle Handlungen sind bislang nicht explizit unter Strafe gestellt, und kein Gesetz verbietet ausdrücklich einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 21.3.2025). Dennoch werden gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität allgemein missbilligt (EDA 18.2.2025), und Personen, die in der Öffentlichkeit einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen, wie z. B. Küssen, vollziehen, können als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe geahndet werden (AA 21.3.2025; vgl. USDOS 23.4.2024). Diese Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden bereits gegen sexuelle Minderheiten eingesetzt (FH 2024). Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Das Parlament debattiert seit längerer Zeit einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen (AA 21.3.2025). Ferner verbietet kein Gesetz ausdrücklich das so genannte Cross-Dressing (USDOS 23.4.2024). Obwohl Homosexualität nicht ausdrücklich kriminalisiert wird, werden sexuelle Minderheiten ausgegrenzt und sehen sich gezwungen, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen (FH 2024). Es gibt Berichte, wonach die Polizei oder andere Regierungsbeamte zu Gewalt oder Belästigung gegen Angehörige sexueller Minderheiten oder Personen, die solche Übergriffe melden, anstiften, sie verüben, dulden oder tolerieren (USDOS 23.4.2024). Lokale NGOs berichteten, dass Angriffe auf Angehörige sexueller Minderheiten selten verurteilt werden. Angehörige sexueller Minderheiten werden sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren schikaniert, stigmatisiert und gewalttätig angegriffen, einschließlich sogenannter korrigierender Vergewaltigungen (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 2024). Die Behörden haben nur selten Schritte unternommen, um gegen Beamte und Sicherheitskräfte, die Übergriffe gegen Angehörige sexueller Minderheiten begangen haben, zu ermitteln, sie strafrechtlich zu verfolgen oder zu bestrafen (USDOS 23.4.2024). Die meisten Opfer von Vergewaltigungen unter den sexuellen Minderheiten unternehmen aufgrund unzureichender Ressourcen, mangelnden Vertrauens in das Justizsystem, familiären Drucks und aus Angst, sich Demütigungen, Repressalien oder beidem auszusetzen, keine formellen rechtlichen Schritte (BS 2024). In einigen Fällen wurden Angehörige sexueller Minderheiten durch Gewaltandrohungen gezwungen, sich aus Schulen und anderen öffentlichen und kommunalen Einrichtungen zurückzuziehen (USDOS .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 33

23.4.2024). Zivilgesellschaftlichen Gruppen, die Anliegen sexueller Minderheiten ausdrücklich in ihren Satzungen erwähnen, wird die offizielle Registrierung verweigert (FH 2024). Kein Gesetz verbietet ausdrücklich die Diskriminierung durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale, aber das Gesetz sieht ein Recht auf Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Bildung für alle Personen vor. Dennoch berichteten Menschenrechtsverteidiger, dass Angehörige sexueller Minderheiten in all diesen Bereichen diskriminiert werden, ebenso wie bei der Wohnungssuche und beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.3.2025): Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kongodemokratischerepublik-node/ kongodemokratischerepubliksicherheit-203202#content_5, Zugriff 27.3.2025 - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (18.2.2025): Reisehinweise für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/demokratische- republik-kongo/reisehinweise-fuerdiedemokratischerepublikkongo.html#eda13cfe1, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 18. Bewegungsfreiheit Das Gesetz sieht Bewegungsfreiheit im Inland, Ausland, Auswanderung und Rückkehr vor. Diese Rechte werden von der Regierung (USDOS 23.4.2024) oder durch bewaffnete Konflikte und Sicherheitsprobleme manchmal eingeschränkt (FH 2024). Die staatlichen Sicherheitsbehörden verlangt von Reisenden zuweilen die Vorlage von Reiseaufträgen eines Arbeitgebers oder eines Regierungsbeamten, obwohl solche Unterlagen gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Sie halten häufig Personen fest und verlangen manchmal Bestechungsgelder. Bewaffnete Gruppen gingen in den von ihnen kontrollierten Gebieten ähnlich vor und erpressten routinemäßig Zivilisten an Kontrollpunkten, um Lösegeld zu erpressen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Quellen: - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, Zugriff 12.3.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 33

19. IDPs und Flüchtlinge In der DR Kongo lebt eine der weltweit größten Gruppen an intern Vertriebenen (AJ 24.3.2025). Der Osten des Landes wird seit Jahrzehnten von einem blutigen Konflikt geprägt (KAS 16.12.2024; vgl. AJ 24.3.2025). Das OCHA berichtete, dass es Ende 2023 6,5 Millionen Binnenvertriebene in der DR Kongo gab (FH 2024). Mittlerweile werden mehr als sieben Millionen Binnenvertriebene gezählt (KAS 16.12.2024; vgl. AJ 24.3.2025), darunter 3,8 Millionen in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu im Osten des Landes (AJ 24.3.2025). Die Flüchtlingslager an den Außengrenzen der ostkongolesischen Provinzhauptstadt Goma sind seit Langem überfüllt, chronisch unterfinanziert und teilweise selbst Kriegsschauplatz, was zu katastrophalen hygienischen Bedingungen und der Ausbreitung von Krankheiten wie Cholera oder Typhus geführt hat (KAS 16.12.2024). Im Mai 2024 wurde ein Flüchtlingslager bombardiert. Mehr als 30 Menschen, die Mehrzahl Frauen und Kinder, wurden getötet. Der Angriff wird der M23 zugeschrieben. Neben dem Lager mit den Schutzsuchenden unterhält die kongolesische Armee einen Stützpunkt (DF 28.1.2025). Im August 2024 zählten die Vereinten Nationen 2,4 Millionen intern Vertriebene in der vom Krieg betroffenen Provinz Nord-Kivu. 1,5 Millionen Menschen sind trotz der schlechten Sicherheitslage wieder in ihre Dörfer zurückgekehrt. Die Versorgung in den Flüchtlingslagern ist ungenügend. Krankheiten wie Cholera und Mpox breiten sich aus (DF 28.1.2025). Nach Angaben des UN- Flüchtlingshilfswerks haben seit dem 1. Jänner 2025 mehr als 100.000 Flüchtlinge die Grenze zu den Nachbarländern überquert. 69.000 suchten Zuflucht in Burundi, 29.000 in Uganda und etwa 1.000 in Ruanda und Tansania (AJ 24.3.2025). Sexuelle Gewalt ist weit verbreitet. Bewaffnete, darunter zahlreiche kongolesische Soldaten und von der Armee ausgerüstete Milizionäre, überfallen die Flüchtlingslager und vergewaltigen Frauen (DF 28.1.2025). Quellen: - AJ - Al Jazeera (24.3.2025): Mapping the human toll of the conflict in DR Congo, https://www.aljazeera.com/news/2025/3/24/mapping-the-human-toll-of-the-conflict-in-dr-congo, Zugriff 1.2.2025 - DF - Deutschalndfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025 - KAS - Konrad Andenauer Stiftung (16.12.2024): Zum anhaltenden Konflikt im Ostkongo, https://www.kas.de/de/web/auslandsinformationen/artikel/detail/-/content/zum-anhaltenden- konflikt-im-ostkongo, Zugriff 12.3.2025 20. Grundversorgung und Wirtschaft Die Wirtschaft ist weitgehend informell. Eine herstellende bzw. verarbeitende Industrie ist praktisch inexistent. Die Wirtschaft ist nach wie vor stark abhängig vom einträglichen, aber nicht .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 33

arbeitsintensiven Rohstoffsektor, der rund 40 % der Staatseinnahmen, 25 % des BIP und 80 % der Exporte ausmacht (EDA 5.7.2024). Das Land verfügt über das größte hydroelektrische Potential Afrikas und besitzt immense bergbauliche Ressourcen (EDA 5.7.2024; vgl. ABG 11.2024). Mit Kobalt, Kupfer, Tantal und Lithium verfügt die DR Kongo über Industriemetalle mit wirtschaftsstrategischer Bedeutung für die Elektromobilität und erneuerbare Energien (GTAI 29.11.2024). Die DR Kongo kann somit ein wichtiger Akteur in der Energiewende sein (EDA 5.7.2024). Bei der weltweiten Förderung von Kobalt hat es einen Anteil von 68 %, bei Tantal von 43 % und bei Diamanten von 24 % (ABG 11.2024). Kupfer ist das am meisten exportierte Produkt des Landes. Die DR Kongo ist der größte afrikanische Produzent dieses für die Bau- und Elektroindustrie relevanten Industriemetalls. An zweiter Stelle folgt Kobalt (EDA 5.7.2024). Kobalt ist ein wichtiges Batteriemineral und wird gemeinsam mit Kupfer gefördert (GTAI 29.11.2024). Ein weiteres Schlüsselmetall ist Tantal. Der Anteil an der Weltproduktion liegt laut geologischem US-Institut USGS bei 40 %. Nicht mit eingerechnet sind illegal nach Ruanda ausgeführte Mengen. Tantal-Elektrolytkondensatoren werden überall in der modernen Mikroelektronik eingesetzt. Tantalerze aus dem Kongo gelten als Konfliktmineralien, weil deren Produktionsorte überwiegend in den Konfliktzonen des Ostens liegen (GTAI 29.11.2024). Die DR Kongo produziert zudem Kupfererz, Öl, Diamanten und andere Mineralien. Bergbauprodukte, insbesondere hochwertige wie Gold, Diamanten, Koltan oder Kassiterit, werden oft informell aus dem Land geschmuggelt. Bewaffnete Akteure kämpfen um die Kontrolle über wertvolle Mineralien. Durch die Informalität des Sektors entgehen dem Staat wichtige Einnahmen, was die wirtschaftliche Entwicklung schwächt und die Lebensbedingungen der Bevölkerung verschlechtert. Das Rohstoffvorkommen in der DR Kongo trägt somit wesentlich zur Unsicherheit und zu den Konflikten im Osten des Landes bei (EDA 5.7.2024). Bereiche wie Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und Infrastruktur verfügen über ein enormes Potenzial, doch kann sich dieses ohne eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht entfalten. Die dafür notwendigen Reformen wurden unter dem laufenden IWF-Programm teilweise eingeleitet und zeigen gewisse positive Folgen. Trotz diesen Herausforderungen ist das Wirtschaftswachstum der DR Kongo robust und stieg von 2020 bis 2023 kontinuierlich. Für 2023 betrug das BIP-Wachstum 8,4 %, was hauptsächlich auf den Bergbausektor zurückzuführen ist. Die Wirtschaft ist somit nach wie vor stark abhängig vom Rohstoffsektor. Für 2024 rechnet der IWF mit einer weiterhin positiven Wachstumsrate von rund 4,7 %. (EDA 5.7.2024). Neben dem Kapazitätsausbau im Bergbau stützen Überweisungen der Diaspora und Entwicklungshilfe die Außenhandelsbilanz (GTAI 29.11.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 33

Die restlichen Wirtschaftssektoren wuchsen um 3,5 %, was v.a. der Baubranche zugeschrieben werden kann. Aufgrund der Abwertung des Franc Congolais dem US-Dollar gegenüber bleibt die Inflation hoch. Der IWF rechnet für 2024 durchschnittlich mit einer Inflationsrate von 17,2 %. Das Haushaltsbudget für 2024 ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (von 16 auf 18,2 Mrd. USD). Gemessen an den Herausforderungen und Problemen des Landes bleibt das Budget jedoch äußert begrenzt. Aufgrund gestiegener Ausgaben in Zusammenhang mit der Sicherheitskrise im Osten, sowie den Wahlen im Dezember 2023 ist das Leistungsbilanzdefizit stärker gewachsen als erwartet und betrug 2023 1,3 % des BIP. Der starke Fokus der Regierung auf den Konflikt im Osten (M23-Krise) und die Auseinandersetzung mit Ruanda lässt zentrale Themen, darunter das Geschäftsklima und die für die Wirtschaft notwendige Reformen, in den Hintergrund treten. Mit dem voranschreitenden Klimawandel verschärfen sich viele der bestehenden Probleme. Mehr als 60 % der Arbeitenden der DR Kongo sind in der Landwirtschaft tätig. Die Anfälligkeit der Wirtschaft für klimabedingte Risiken, wie Dürren oder Überschwemmungen, ist groß (EDA 5.7.2024). Die DR Kongo ist ein Land, das stark vom internationalen Handel abhängig ist. Es wird geschätzt, dass dieser fast 90 % des BIPs ausmacht. Der Warenhandel, welcher vom Export von Rohstoffen geprägt ist, spielt dabei eine wesentlich wichtigere Rolle als der Dienstleistungshandel, welcher kaum entwickelt ist (EDA 5.7.2024). Vor allem der Abbau von Kupfer und Kobalt hat zwar in den vergangenen Jahren zugenommen, aber die Weiterverarbeitung findet größtenteils außerhalb des Landes statt (ABG 11.2024). Doch trotz ihres immensen Potentials bleibt die DR Kongo eines der ärmsten Länder der Welt. 75 % der Bevölkerung leben in extremer Armut und ohne wirtschaftliche Perspektiven (EDA 5.7.2024). Das durchschnittliche Monatseinkommen beträgt € 49 (LI 2.2025). Im Jahr 2023 betrug die Arbeitslosenquote (15-64 Jahre) 4,5 % (WKO 2.2025; vgl. LI 2.2025), die Jugendarbeitslosenquote (15-24 Jahre) 8,4 % (WKO 2.2025). 75 % der rund 105 Mio. Einwohner leben von ca. 2 USD pro Tag. Es fehlt an Beschäftigung für die stetig wachsende, sehr junge Bevölkerung (EDA 5.7.2024). Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, regelmäßige Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit sowie die Verschmutzung von Seen und Flüssen werden in diesem Zusammenhang angeprangert (EDA 5.7.2024). Der formale Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung wird nur unzureichend durchgesetzt, und die meisten Kongolesen sind informell beschäftigt (FH 2024). Es gibt keine Institutionen, die soziale Ungleichheiten ausgleichen (BS 2024). Eine bereits seit langem bestehende humanitäre Krise im Kongo hat sich durch den eskalierenden Konflikt im Osten des Landes verschärft. 28 Millionen Menschen sind von akutem Hunger betroffen, ein Rekord für das Land. Seit der jüngsten Gewaltwelle im Dezember 2024 leiden laut Welternährungsprogramm (WFP) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) 2,5 Millionen weitere Menschen an akutem Hunger. Die aktuelle Lage ist .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 33

für die Bevölkerung katastrophal. Ernten gehen verloren, die Lebensmittelpreise steigen in die Höhe, Millionen von Menschen sind von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen und zunehmend gefährdet. Mehr als zehn Millionen Menschen, die unter akutem Hunger leiden, leben im Osten des Kongo (Reuters 27.3.2025). Die Preise für Lebensmittel in Goma haben sich je nach Produkt verdoppelt bis vervierfacht (DF 28.1.2025). In anderen Teilen des Landes haben Inflation und die Abwertung des Franc Congolais dazu geführt, dass viele Menschen kaum noch genug zu essen haben (Reuters 27.3.2025). Die M23 besetzt landwirtschaftliche Anbaugebiete, erhebt Zwangsabgaben und kassiert wie andere Milizen und das kongolesische Militär an Straßensperren ab (DF 28.1.2025). Quellen: - ABG - Africa Business Guide (11.2024): LÄNDERPROFIL, Wirtschaft der Demokratischen Republik Kongo, Wachsende Chancen jenseits des Rohstoffsektors, https://www.africa- business-guide.de/de/maerkte/kongo-dem, Zugriff 13.3.2025 - BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025 - DF - Deutschlandfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025 - EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtiges [Schweiz] (5.7.2024): Wirtschaftsbericht 2024 Demokratische Republik Kongo - SECO, https://www.seco.admin.ch/dam/seco/en/dokumente/Aussenwirtschaft/Wirtschaftsbeziehungen/ L%C3%A4nderinformationen/Mittlerer%20Osten%20und%20Afrika/ wirtschaftsbericht_demokratische_republik_kongo.pdf.download.pdf/ Wir tschaftsbericht%20Demokratische%20Republik%20Kongo%202024.pdf , Zugriff 13.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html , Zugriff 12.3.2025 - GTAI - Germany Trade & Invest (29.11.2024): Wirtschaftsausblick | Kongo, Demokratische Republik, DR Kongo dominiert bei wichtigen Rohstoffen, https://www.gtai.de/de/trade/demokratische-republik-kongo-wirtschaft/wirtschaftsausblick, Zugriff 13.3.2025 - LI - Laenderdaten.info (2.2025): Kennziffern der Wirtschaft in der Demokratischen Republik Kongo, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo-Kinshasa/wirtschaft.php, Zugriff 13.3.2025 - Reuters (27.3.2025): Record 28 million people face acute hunger in conflict-ravaged Congo, https://www.reuters.com/world/africa/record-28-million-people-face-acute-hunger-conflict- ravaged-congo-2025-03-27/, Zugriff 28.3.2025 - WKO - Wirtschaftskammer Österreich [Österreich] (2.2025): Länderprofil DR KONGO, https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-dr-kongo.pdf, Zugriff 13.3.2025 21. Medizinische Versorgung Die allgemeine Lebenserwartung beträgt für Männer 57,5 und für Frauen 62,1 Jahre. Der Staat gibt pro Einwohner jährlich lediglich rund € 21 aus (LI 3.2025). Die medizinische Versorgung ist selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet (EDA 18.2.205). Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen (AA 21.3.2025; vgl. EDA 18.2.205). Ernste Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (EDA 18.2.2025). Gute Allgemeinmediziner und Fachärzte, die meist in Kinshasa oder Lubumbashi angesiedelt sind, arbeiten im privaten Sektor in Kliniken, von denen einige an europäische Standards heranreichen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 33
