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- KAS - Konrad Andenauer Stiftung (16.12.2024): Zum anhaltenden Konflikt im Ostkongo, 
https://www.kas.de/de/web/auslandsinformationen/artikel/detail/-/content/zum-anhaltenden-
konflikt-im-ostkongo, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
17.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Homosexuelle  Handlungen  sind  bislang  nicht  explizit  unter  Strafe  gestellt,  und  kein  Gesetz 
verbietet  ausdrücklich  einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Handlungen  zwischen 
Erwachsenen  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  AA  21.3.2025).  Dennoch  werden  gleichgeschlechtliche 
Beziehungen und Transsexualität allgemein missbilligt (EDA 18.2.2025), und Personen, die in der 
Öffentlichkeit einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen, wie z. B. Küssen, vollziehen, 
können als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen 
Vorschriften  des  Strafgesetzbuchs  mit  einer  Haftstrafe  geahndet  werden  (AA  21.3.2025;  vgl. 
USDOS 23.4.2024). Diese Bestimmungen des Strafgesetzbuches wurden bereits gegen sexuelle 
Minderheiten eingesetzt (FH 2024). Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Das Parlament debattiert 
seit längerer Zeit einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu 
stellen (AA 21.3.2025). Ferner verbietet kein Gesetz ausdrücklich das so genannte Cross-Dressing 
(USDOS 23.4.2024).
Obwohl  Homosexualität  nicht  ausdrücklich  kriminalisiert  wird,  werden  sexuelle  Minderheiten 
ausgegrenzt und sehen sich gezwungen, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen (FH 2024). Es 
gibt Berichte, wonach die Polizei oder andere Regierungsbeamte zu Gewalt oder Belästigung 
gegen Angehörige sexueller Minderheiten oder Personen, die solche Übergriffe melden, anstiften, 
sie verüben, dulden oder tolerieren (USDOS 23.4.2024). 
Lokale NGOs berichteten, dass Angriffe auf Angehörige sexueller Minderheiten selten verurteilt 
werden.  Angehörige  sexueller  Minderheiten  werden  sowohl  von  staatlichen  als  auch  von 
nichtstaatlichen  Akteuren  schikaniert,  stigmatisiert  und  gewalttätig  angegriffen,  einschließlich 
sogenannter korrigierender Vergewaltigungen (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 2024). Die Behörden 
haben nur selten Schritte unternommen, um gegen Beamte und Sicherheitskräfte, die Übergriffe 
gegen  Angehörige  sexueller  Minderheiten  begangen  haben,  zu  ermitteln,  sie  strafrechtlich  zu 
verfolgen oder zu bestrafen (USDOS 23.4.2024). Die meisten Opfer von Vergewaltigungen unter 
den  sexuellen  Minderheiten  unternehmen  aufgrund  unzureichender  Ressourcen,  mangelnden 
Vertrauens  in  das  Justizsystem,  familiären  Drucks  und  aus  Angst,  sich  Demütigungen, 
Repressalien oder beidem auszusetzen, keine formellen rechtlichen Schritte (BS 2024). In einigen 
Fällen wurden Angehörige sexueller Minderheiten durch Gewaltandrohungen gezwungen, sich aus 
Schulen  und  anderen  öffentlichen  und  kommunalen  Einrichtungen  zurückzuziehen  (USDOS 
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23.4.2024). Zivilgesellschaftlichen Gruppen, die Anliegen sexueller Minderheiten ausdrücklich in
ihren Satzungen erwähnen, wird die offizielle Registrierung verweigert (FH 2024).
Kein  Gesetz  verbietet  ausdrücklich  die  Diskriminierung  durch  staatliche  oder  nichtstaatliche 
Akteure  aufgrund  der  sexuellen  Ausrichtung,  der  Geschlechtsidentität  oder  des 
Geschlechtsausdrucks  oder  der  Geschlechtsmerkmale,  aber  das  Gesetz  sieht  ein  Recht  auf 
Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Bildung für alle Personen vor. Dennoch berichteten 
Menschenrechtsverteidiger,  dass  Angehörige  sexueller  Minderheiten  in  all  diesen  Bereichen 
diskriminiert  werden,  ebenso  wie  bei  der  Wohnungssuche  und  beim  Zugang  zu  öffentlichen 
Dienstleistungen (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.3.2025): Demokratische Republik Kongo: Reise- und 
Sicherheitshinweise (Reisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kongodemokratischerepublik-node/
kongodemokratischerepubliksicherheit-203202#content_5, Zugriff 27.3.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (18.2.2025): 
Reisehinweise für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/demokratische-
republik-kongo/reisehinweise-fuerdiedemokratischerepublikkongo.html#eda13cfe1, Zugriff 
12.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
 18. Bewegungsfreiheit
Das Gesetz sieht Bewegungsfreiheit im Inland, Ausland, Auswanderung und Rückkehr vor. Diese 
Rechte  werden  von  der  Regierung  (USDOS  23.4.2024)  oder  durch  bewaffnete  Konflikte  und 
Sicherheitsprobleme  manchmal  eingeschränkt  (FH  2024).  Die  staatlichen  Sicherheitsbehörden 
verlangt von Reisenden zuweilen die Vorlage von Reiseaufträgen eines Arbeitgebers oder eines 
Regierungsbeamten, obwohl solche Unterlagen gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Sie halten 
häufig Personen fest und verlangen manchmal Bestechungsgelder. Bewaffnete Gruppen gingen in 
den  von  ihnen  kontrollierten  Gebieten  ähnlich  vor  und  erpressten  routinemäßig  Zivilisten  an 
Kontrollpunkten, um Lösegeld zu erpressen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Quellen:
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
Zugriff 12.3.2025
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19. IDPs und Flüchtlinge
In der DR Kongo lebt eine der weltweit größten Gruppen an intern Vertriebenen (AJ 24.3.2025).
Der Osten des Landes wird seit Jahrzehnten von einem blutigen Konflikt geprägt (KAS 16.12.2024; 
vgl. AJ 24.3.2025). Das OCHA berichtete, dass es Ende 2023 6,5 Millionen Binnenvertriebene in 
der DR Kongo gab (FH 2024). Mittlerweile werden mehr als sieben Millionen Binnenvertriebene 
gezählt (KAS 16.12.2024; vgl. AJ 24.3.2025), darunter 3,8 Millionen in den Provinzen Nord- und 
Süd-Kivu im Osten des Landes (AJ 24.3.2025). Die Flüchtlingslager an den Außengrenzen der 
ostkongolesischen Provinzhauptstadt Goma sind seit Langem überfüllt, chronisch unterfinanziert 
und teilweise selbst Kriegsschauplatz, was zu katastrophalen hygienischen Bedingungen und der 
Ausbreitung von Krankheiten wie Cholera oder Typhus geführt hat (KAS 16.12.2024). 
Im Mai 2024 wurde ein Flüchtlingslager bombardiert. Mehr als 30 Menschen, die Mehrzahl Frauen 
und Kinder, wurden getötet. Der Angriff wird der M23 zugeschrieben. Neben dem Lager mit den
Schutzsuchenden unterhält die kongolesische Armee einen Stützpunkt (DF 28.1.2025). 
Im August 2024 zählten die Vereinten Nationen 2,4 Millionen intern Vertriebene in der vom Krieg 
betroffenen Provinz Nord-Kivu. 1,5 Millionen Menschen sind trotz der schlechten Sicherheitslage 
wieder in ihre Dörfer zurückgekehrt. Die Versorgung in den Flüchtlingslagern ist ungenügend. 
Krankheiten wie Cholera und Mpox breiten sich aus (DF 28.1.2025). Nach Angaben des UN-
Flüchtlingshilfswerks haben seit dem 1. Jänner 2025 mehr als 100.000 Flüchtlinge die Grenze zu 
den Nachbarländern überquert. 69.000 suchten Zuflucht in Burundi, 29.000 in Uganda und etwa 
1.000 in Ruanda und Tansania (AJ 24.3.2025).
Sexuelle Gewalt ist weit verbreitet. Bewaffnete, darunter zahlreiche kongolesische Soldaten und 
von der Armee ausgerüstete Milizionäre, überfallen die Flüchtlingslager und vergewaltigen Frauen 
(DF 28.1.2025). 
Quellen:
- AJ - Al Jazeera (24.3.2025): Mapping the human toll of the conflict in DR Congo, 
https://www.aljazeera.com/news/2025/3/24/mapping-the-human-toll-of-the-conflict-in-dr-congo, 
Zugriff 1.2.2025
- DF - Deutschalndfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, 
https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html, Zugriff 12.3.2025
- KAS - Konrad Andenauer Stiftung (16.12.2024): Zum anhaltenden Konflikt im Ostkongo, 
https://www.kas.de/de/web/auslandsinformationen/artikel/detail/-/content/zum-anhaltenden-
konflikt-im-ostkongo, Zugriff 12.3.2025
 20. Grundversorgung und Wirtschaft
Die Wirtschaft ist weitgehend informell. Eine herstellende bzw. verarbeitende Industrie ist praktisch 
inexistent.  Die  Wirtschaft  ist  nach  wie  vor  stark  abhängig  vom  einträglichen,  aber  nicht 
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arbeitsintensiven Rohstoffsektor, der rund 40 % der Staatseinnahmen, 25 % des BIP und 80 % der
Exporte ausmacht (EDA 5.7.2024). Das Land verfügt über das größte hydroelektrische Potential 
Afrikas und besitzt immense bergbauliche Ressourcen (EDA 5.7.2024; vgl. ABG 11.2024). Mit 
Kobalt,  Kupfer,  Tantal  und  Lithium  verfügt  die  DR  Kongo  über  Industriemetalle  mit 
wirtschaftsstrategischer  Bedeutung  für  die  Elektromobilität  und  erneuerbare  Energien  (GTAI 
29.11.2024). Die DR Kongo kann somit ein wichtiger Akteur in der Energiewende sein (EDA 
5.7.2024). Bei der weltweiten Förderung von Kobalt hat es einen Anteil von 68 %, bei Tantal von 43 
% und bei Diamanten von 24 % (ABG 11.2024). 
Kupfer  ist  das  am  meisten  exportierte  Produkt  des  Landes.  Die  DR  Kongo  ist  der  größte 
afrikanische Produzent dieses für die Bau- und Elektroindustrie relevanten Industriemetalls. An 
zweiter Stelle folgt Kobalt (EDA 5.7.2024). Kobalt ist ein wichtiges Batteriemineral und wird
gemeinsam mit Kupfer gefördert (GTAI 29.11.2024).
Ein weiteres Schlüsselmetall ist Tantal. Der Anteil an der Weltproduktion liegt laut geologischem 
US-Institut USGS bei 40 %. Nicht mit eingerechnet sind illegal nach Ruanda ausgeführte Mengen. 
Tantal-Elektrolytkondensatoren  werden  überall  in  der  modernen  Mikroelektronik  eingesetzt. 
Tantalerze aus dem Kongo gelten als Konfliktmineralien, weil deren Produktionsorte überwiegend 
in den Konfliktzonen des Ostens liegen (GTAI 29.11.2024). 
Die  DR  Kongo  produziert  zudem  Kupfererz,  Öl,  Diamanten  und  andere  Mineralien. 
Bergbauprodukte, insbesondere hochwertige wie Gold, Diamanten, Koltan oder Kassiterit, werden 
oft informell aus dem Land geschmuggelt. Bewaffnete Akteure kämpfen um die Kontrolle über 
wertvolle Mineralien. Durch die Informalität des Sektors entgehen dem Staat wichtige Einnahmen, 
was  die  wirtschaftliche  Entwicklung  schwächt  und  die  Lebensbedingungen  der  Bevölkerung 
verschlechtert. Das Rohstoffvorkommen in der DR Kongo trägt somit wesentlich zur Unsicherheit 
und zu den Konflikten im Osten des Landes bei (EDA 5.7.2024).
Bereiche  wie  Landwirtschaft,  Lebensmittelverarbeitung  und  Infrastruktur  verfügen  über  ein 
enormes  Potenzial,  doch  kann  sich  dieses  ohne  eine  Verbesserung  der  wirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen  nicht  entfalten.  Die  dafür  notwendigen  Reformen  wurden  unter  dem 
laufenden IWF-Programm teilweise eingeleitet und zeigen gewisse positive Folgen. Trotz diesen 
Herausforderungen ist das Wirtschaftswachstum der  DR Kongo robust und stieg von 2020 bis 
2023  kontinuierlich.  Für  2023  betrug  das  BIP-Wachstum  8,4  %,  was  hauptsächlich  auf  den 
Bergbausektor  zurückzuführen  ist.  Die  Wirtschaft  ist  somit  nach  wie  vor  stark  abhängig  vom 
Rohstoffsektor. Für 2024 rechnet der IWF mit einer weiterhin positiven Wachstumsrate von rund 
4,7 %.  (EDA 5.7.2024). Neben dem Kapazitätsausbau im Bergbau stützen Überweisungen der 
Diaspora und Entwicklungshilfe die Außenhandelsbilanz (GTAI 29.11.2024). 
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Die restlichen Wirtschaftssektoren wuchsen um 3,5 %, was v.a. der Baubranche zugeschrieben
werden kann. Aufgrund der Abwertung des Franc Congolais dem US-Dollar gegenüber bleibt die 
Inflation hoch. Der IWF rechnet für 2024 durchschnittlich mit einer Inflationsrate von 17,2 %. Das 
Haushaltsbudget für 2024 ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (von 16 auf 18,2 Mrd. USD). 
Gemessen  an  den  Herausforderungen  und  Problemen  des  Landes  bleibt  das  Budget  jedoch 
äußert begrenzt. Aufgrund gestiegener Ausgaben in Zusammenhang mit der Sicherheitskrise im 
Osten, sowie den Wahlen im Dezember 2023 ist das Leistungsbilanzdefizit stärker gewachsen als 
erwartet und betrug 2023 1,3 % des BIP. Der starke Fokus der Regierung auf den Konflikt im 
Osten (M23-Krise) und die Auseinandersetzung mit Ruanda lässt zentrale Themen, darunter das 
Geschäftsklima und die für die Wirtschaft notwendige Reformen, in den Hintergrund treten. Mit 
dem voranschreitenden Klimawandel verschärfen sich viele der bestehenden Probleme. Mehr als 
60 % der Arbeitenden der DR Kongo sind in der Landwirtschaft tätig. Die Anfälligkeit der Wirtschaft 
für klimabedingte Risiken, wie Dürren oder Überschwemmungen, ist groß (EDA 5.7.2024).
Die DR Kongo ist ein Land, das stark vom internationalen Handel abhängig ist. Es wird geschätzt, 
dass dieser fast 90 % des BIPs ausmacht. Der Warenhandel, welcher vom Export von Rohstoffen 
geprägt ist, spielt dabei eine wesentlich wichtigere Rolle als der Dienstleistungshandel, welcher 
kaum entwickelt ist (EDA 5.7.2024). Vor allem der Abbau von Kupfer und Kobalt hat zwar in den 
vergangenen Jahren zugenommen, aber die Weiterverarbeitung findet größtenteils außerhalb des 
Landes statt (ABG 11.2024).
Doch trotz ihres immensen Potentials bleibt die DR Kongo eines der ärmsten Länder der Welt. 75 
% der Bevölkerung leben in extremer Armut und ohne wirtschaftliche Perspektiven (EDA 5.7.2024).
Das  durchschnittliche  Monatseinkommen  beträgt  €  49  (LI 2.2025).  Im  Jahr  2023  betrug  die 
Arbeitslosenquote (15-64 Jahre) 4,5 % (WKO 2.2025; vgl. LI 2.2025), die Jugendarbeitslosenquote 
(15-24 Jahre) 8,4 % (WKO 2.2025). 75 % der rund 105 Mio. Einwohner leben von ca. 2 USD pro 
Tag. Es fehlt an Beschäftigung für die stetig wachsende, sehr junge Bevölkerung (EDA 5.7.2024). 
Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, regelmäßige Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit 
sowie die Verschmutzung von Seen und Flüssen werden in diesem Zusammenhang angeprangert 
(EDA 5.7.2024).  Der  formale  Schutz  vor  wirtschaftlicher  Ausbeutung  wird  nur  unzureichend 
durchgesetzt, und die meisten Kongolesen sind informell beschäftigt (FH 2024). Es gibt keine 
Institutionen, die soziale Ungleichheiten ausgleichen (BS 2024).
Eine bereits seit langem bestehende humanitäre Krise im Kongo hat sich durch den eskalierenden 
Konflikt  im  Osten  des  Landes  verschärft.  28  Millionen  Menschen  sind  von  akutem  Hunger 
betroffen, ein Rekord für das Land. Seit der jüngsten Gewaltwelle im Dezember 2024 leiden laut 
Welternährungsprogramm  (WFP)  und  der  Ernährungs-  und  Landwirtschaftsorganisation  der 
Vereinten Nationen (FAO) 2,5 Millionen weitere Menschen an akutem Hunger. Die aktuelle Lage ist 
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für die Bevölkerung katastrophal. Ernten gehen verloren, die Lebensmittelpreise steigen in die
Höhe, Millionen von Menschen sind von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen und zunehmend 
gefährdet. Mehr als zehn Millionen Menschen, die unter akutem Hunger leiden, leben im Osten 
des Kongo (Reuters 27.3.2025). Die Preise für Lebensmittel in Goma haben sich je nach Produkt 
verdoppelt bis vervierfacht (DF 28.1.2025). In anderen Teilen des Landes haben Inflation und die 
Abwertung des Franc Congolais dazu geführt, dass viele Menschen kaum noch genug zu essen 
haben  (Reuters  27.3.2025).  Die  M23  besetzt  landwirtschaftliche  Anbaugebiete,  erhebt 
Zwangsabgaben und kassiert wie andere Milizen und das kongolesische Militär an Straßensperren 
ab (DF 28.1.2025).
Quellen:
- ABG - Africa Business Guide (11.2024): LÄNDERPROFIL, Wirtschaft der Demokratischen 
Republik Kongo, Wachsende Chancen jenseits des Rohstoffsektors, https://www.africa-
business-guide.de/de/maerkte/kongo-dem, Zugriff 13.3.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report - Congo, DR, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105834/country_report_2024_COD.pdf, Zugriff 12.3.2025
- DF - Deutschlandfunk.de (28.1.2025): Worum es bei den Kämpfen im Ostkongo geht, 
https://www.deutschlandfunk.de/kongo-ruanda-milizen-konflikt-100.html, Zugriff 12.3.2025
- EDA - Eidgenössisches Departement für Auswärtiges [Schweiz] (5.7.2024): Wirtschaftsbericht 
2024 Demokratische Republik Kongo - SECO, 
https://www.seco.admin.ch/dam/seco/en/dokumente/Aussenwirtschaft/Wirtschaftsbeziehungen/
L%C3%A4nderinformationen/Mittlerer%20Osten%20und%20Afrika/
wirtschaftsbericht_demokratische_republik_kongo.pdf.download.pdf/
Wir   tschaftsbericht%20Demokratische%20Republik%20Kongo%202024.pdf  
, Zugriff 13.3.2025
-
FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Democratic Republic of the Congo, 
2024, 
https://www.ecoi.net/en/document/2108034.html
, Zugriff 12.3.2025
- GTAI - Germany Trade & Invest (29.11.2024): Wirtschaftsausblick | Kongo, Demokratische 
Republik, DR Kongo dominiert bei wichtigen Rohstoffen, 
https://www.gtai.de/de/trade/demokratische-republik-kongo-wirtschaft/wirtschaftsausblick, 
Zugriff 13.3.2025
- LI - Laenderdaten.info (2.2025): Kennziffern der Wirtschaft in der Demokratischen Republik 
Kongo, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo-Kinshasa/wirtschaft.php, Zugriff 13.3.2025
- Reuters (27.3.2025): Record 28 million people face acute hunger in conflict-ravaged Congo, 
https://www.reuters.com/world/africa/record-28-million-people-face-acute-hunger-conflict-
ravaged-congo-2025-03-27/, Zugriff 28.3.2025
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich [Österreich] (2.2025): Länderprofil DR KONGO, 
https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-dr-kongo.pdf, Zugriff 13.3.2025
 21. Medizinische Versorgung
Die allgemeine Lebenserwartung beträgt für Männer 57,5 und für Frauen 62,1 Jahre. Der Staat 
gibt pro Einwohner jährlich lediglich rund € 21 aus (LI 3.2025). Die medizinische Versorgung ist 
selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet (EDA 18.2.205). Alle Behandlungen, auch Notfälle, 
sind  grundsätzlich  im  Voraus  zu  bezahlen (AA  21.3.2025;  vgl.  EDA  18.2.205).  Ernste 
Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (EDA 18.2.2025). 
Gute Allgemeinmediziner und Fachärzte, die meist in Kinshasa oder Lubumbashi angesiedelt sind, 
arbeiten im privaten Sektor in Kliniken, von denen einige an europäische Standards heranreichen 
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(FD 29.1.2025). Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal (AA
21.3.2025). Mit rund 19.800 ausgebildeten Ärzten im Kongo stehen pro 1.000 Einwohner rund 0,19 
Ärzte zur Verfügung (LI 3.2025).
Die  Apotheken  haben  ein  ausreichendes  Sortiment  wichtiger  Standardmedikamente, 
vorübergehende  Engpässe  können  jedoch  nicht  ausgeschlossen  werden. 
Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor (AA 21.3.2025).
Seit dem 24. Oktober 2024 wütet in der Gesundheitszone Panzi (Provinz Kwango, mehr als 400 
km  von  Kinshasa  entfernt)  eine  Krankheit  noch  unbekannter  Herkunft.  Es  wurden  mehrere 
Dutzend Todesfälle gemeldet und mehrere Hundert Fälle registriert. Die wichtigsten Symptome 
sind Fieber, Kopfschmerzen, laufende Nase, Husten und Atembeschwerden. Die Ermittlungen vor 
Ort laufen (FD 29.1.2025).  Seit Mitte Februar 2025 berichten die Gesundheitsbehörden der DR 
Kongo über eine steigende Zahl an Fällen einer unbekannten Krankheit in der Provinz „Équateur“ 
im  Nordwesten  des  Landes.  Betroffen  sind  bisher  mehrere  hundert  Personen,  einschließlich 
Todesfällen. Die Symptome sind unspezifisch (Fieber, Schüttelfrost, Kopf-, Gelenk-, Muskel- und 
Bauchschmerzen  sowie  Erbrechen).  Bei  einem  Großteil  der  Erkrankten  wurde  Malaria 
nachgewiesen.  Weitere,  auch  lebensmittelbedingte  Erkrankungen  oder  virale  Infekte,  können 
bisher nicht ausgeschlossen werden (AA 21.3.2025).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.3.2025): Demokratische Republik Kongo: Reise- und 
Sicherheitshinweise (Reisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kongodemokratischerepublik-node/
kongodemokratischerepubliksicherheit-203202#content_5, Zugriff 27.3.2025
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (18.2.2025): 
Reisehinweise für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa), 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/demokratische-
republik-kongo/reisehinweise-fuerdiedemokratischerepublikkongo.html#eda13cfe1, Zugriff 
12.3.2025
- FD - France Diplomatie [Frankreich] (29.1.2025): République démocratique du Congo,  
https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/
republique-democratique-du-congo/, Zugriff 12.3.2025
- LI - Laenderdaten.info (3.2025): Gesundheitswesen in der Demokratischen Republik Kongo, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo-Kinshasa/gesundheit.php, Zugriff 13.3.2025
 22. Rückkehr
Die Regierung arbeitet mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um 
Flüchtlingen,  zurückkehrenden  Flüchtlingen  oder  Asylbewerbern  sowie  anderen  vulnerablen 
Personen Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 23.4.2025).
Der lokale Partner der österreichischen Rückkehr-Beratung (BBU) in der DR Kongo ist Frontex. 
Das  EU  Reintegration  Programme  (EURP)  bietet  in  Kooperation  mit  einer  lokalen 
Partnerorganisation Unterstützung bei der Reintegration nach der Rückkehr in das Heimatland.
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Das Post-arrival Paket im Wert von € 615 dient der unmittelbaren Unterstützung nach der Ankunft
und beinhaltet folgende Sofortleistungen:
- Begrüßung  durch  den  Reintegrationspartner  direkt  am  Flughafen  und  Übergabe  eines 
Willkommenspakets:  Pre-Paid  SIM-Karte,  Hygieneartikel  (Zahnbürste,  Zahnpasta,  Seife, 
Shampoo,  etc.),  1  Flasche  Wasser,  1  warmes  Essen  (auch  als  Gutschein  möglich), 
altersgerechtes Spielzeug für Kinder
- Abholung vom Flughafen
- Unterstützung bei der Weiterreise (Organisation und Kostenübernahme)
- Temporäre Unterkunft bis zu 3 Tage nach der Ankunft
- Unmittelbare medizinische Unterstützung
Wenn keine Sofortleistungen benötigt werden, wird der Betrag von € 615 vom lokalen Partner in 
bar ausbezahlt. Bei längerfristiger Reintegrationsunterstützung steht ein Post-return Paket in der 
Höhe von € 2.000 zur Verfügung. Davon werden € 200 als Bargeld und € 1.800 in Form von 
Sachleistungen  auf  Grundlage  eines  Reintegrationsplans,  der  mit  Hilfe  der  lokalen 
Partnerorganisation in den ersten 6 Monaten nach der Rückkehr erstellt wird, angeboten (BMI 
2025).
Quellen:
- BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (2025): Demokratische Republik Kongo, So
funktioniert die Rückreise in Ihre Heimat, 
https://www.returnfromaustria.at/kongo_drc/kongo_drc_deutsch.html, Zugriff 12.3.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Democratic Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107668.html, 
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