elfe-lib-2022-01-28-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 34
PDF herunterladen
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen
und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend 
auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels 
Recherche  von  vorhandenen,  vertrauenswürdigen  und  vorrangig  öffentlichen  Informationen 
gemäß  den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine
einzelfallunabhängige  Darstellung  über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in 
Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5
Abs.  5  letzter  Satz  BFA-G,  d.h.  sie  sind  als  solche  nicht  Teil  der  allgemein  zugänglichen, 
öffentlichen  Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren 
(Parteiengehör,  Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch 
Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Wie  bereits  erwähnt,  ist  dieses  Produkt  als  Arbeitsbehelf  für  österreichische  Behörden  und 
Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache
Verwertbarkeit  in  Entscheidungen  im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit 
mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung 
von  Originalzitaten  verzichtet  –  nicht  zuletzt  auch  deshalb,  weil  sich  daraus  für  die
Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch  auf  Vollständigkeit.  Aus  dem  vorliegenden  Produkt  ergeben  sich  keine 
Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine 
allgemeine  oder  individuelle  Entscheidungsvorgabe  dar.  Das  vorliegende  Dokument  kann
insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder 
des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale  Schreibweise  verzichtet.  So  nicht  explizit  angemerkt,  sind  immer  alle 
Geschlechter gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement
der Staatendokumentation.
Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation auf 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 34
2

aktuellem Stand gehalten. Eine Gesamtaktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf.
Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher
können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 34
3

Länderspezifische Anmerkungen
keine
Hinweis:
Das Länderinformationsblatt geht nur eingeschränkt auf die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie sowie auf eventuelle Maßnahmen gegen diese ein - wie etwa Einstellungen des 
Reiseverkehrs in oder aus einem Land oder Bewegungseinschränkungen im Land. Dies 
betrifft insbesondere auch Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die 
Möglichkeiten zur Selbst-Quarantäne, die Versorgungslage, wirtschaftliche, politische und 
andere Folgen, die derzeit nicht absehbar sind. Diese Informationen werden in einem 
eigenen Kapitel zur Verfügung gestellt, sind jedoch aufgrund der Möglichkeit schneller 
Änderungen im Land als Momentaufnahme zu sehen.
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der 
Johns-Hopkins-Universität:
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/
bda7594740fd40299423467b48e9ecf6 
mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 34
4

Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................6
 2. COVID-19..................................................................................................................................7
 3. Politische Lage..........................................................................................................................8
 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................9
 5. Rechtsschutz / Justizwesen.................................................................................................... 10
 6. Sicherheitsbehörden............................................................................................................... 11
 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................12
 8. Korruption................................................................................................................................13
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.....................................................................................14
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen.............................................................................................14
 11. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................15
 12. Meinungs- und Pressefreiheit.................................................................................................16
 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................19
13.1. Opposition.......................................................................................................................... 19
 14. Haftbedingungen.....................................................................................................................21
 15. Todesstrafe..............................................................................................................................23
 16. Religionsfreiheit.......................................................................................................................23
 17. Minderheiten........................................................................................................................... 24
 18. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 25
18.1. Frauen................................................................................................................................25
18.2. Kinder.................................................................................................................................27
18.3. Angehörige sexueller Minderheiten....................................................................................28
 19. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................30
 20. IDPs und Flüchtlinge............................................................................................................... 30
 21. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................31
 22. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 32
 23. Rückkehr................................................................................................................................. 33
 24. Dokumente..............................................................................................................................34
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 34
5

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 34
6

2. COVID-19
Mit  Einschränkungen  im  Flug-  und  Reiseverkehr  und  weitgehenden  Einschränkungen  im 
öffentlichen Leben ist zu rechnen (BMEIA 26.1.2022; vgl. AA 26.1.2022, EDA 26.1.2022). Berichten 
zufolge sind auch die Seegrenzen für den regulären kommerziellen Personenverkehr geschlossen, 
der Fracht- und Güterverkehr ist weiterhin möglich (Crisis24 14.1.2022). Bei der Ein- und Ausreise
muss ein ausgedruckter negativer PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht älter als 72 Stunden 
sein darf (BMEIA 26.1.2022; vgl. AA 26.1.2022) bzw. nicht länger als 48 Stunden vor der Abreise 
durchgeführt wurde (Crisis24 14.1.2022). Zudem muss vor Reiseantritt (Ein- und Ausreise) eine 
Online-Registrierung - Déclaration de Déplacement par Voie Aérienne (DDVA) - vorgenommen und 
hierfür eine Gebühr von 2.000 Franc CFA (ca. 3,05 €) bezahlt werden (BMEIA 26.1.2022; vgl. AA 
26.1.2022,  Crisis24  14.1.2022).  Am  Flughafen  werden  Temperaturkontrollen  durchgeführt.  Bei 
erhöhter Temperatur werden Reisende auf Covid-19 getestet. Bis das Resultat vorliegt, verbleiben 
Reisende  in  einer  staatlichen  Quarantäneeinrichtung.  Die  Kosten  für  Test  und  Unterbringung 
müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Fällt der Test negativ aus, wird eine 14-tägige 
Heimquarantäne angeordnet. Fällt der Test positiv aus, erfolgt die Überstellung an den „Service 
des Maladies Infectieuses et Tropicales du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ 
in Abidjan (BMEIA 26.1.2022; vgl. AA 26.1.2022).
Der Ausnahmezustand ist weiterhin aufrecht und es gilt eine allgemeine Schutzmaskenpflicht in 
der  Öffentlichkeit  (BMEIA  26.1.2022).  Die  Behörden  setzen  Hygiene-  und  soziale 
Abstandsbestimmungen  (social  distancing)  durch,  einschließlich  der  Vorschrift,  an  öffentlichen 
Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mundschutz zu tragen. Die meisten Geschäfte, 
darunter  Hotels,  Bars  und  andere  Unterhaltungseinrichtungen,  sind  geöffnet.  Große 
Versammlungen  wurden  mit  Genehmigung  der  örtlichen  Behörden  wieder  aufgenommen. 
Ungeimpfte  Personen  und  Personen  ohne  Nachweis  eines  negativen  Tests  dürfen  je  nach 
Infektionslage/epidemiologischer  Lage  bestimmte  öffentliche  und  private  Einrichtungen  nicht 
betreten; ob die Behörden diese Maßnahme durchsetzen, ist unklar (Crisis24 14.1.2022).
Allerdings können sich die aktuellen Regelungen jederzeit ändern; Je nach Krankheitsaktivität in 
den kommenden Wochen können die Behörden die Beschränkungen kurzfristig wieder einführen, 
verlängern, weiter lockern oder anderweitig ändern (AA 26.1.2022; vgl. Crisis24 14.1.2022).
Im Laufe des Jahres 2020 erkrankten in der Elfenbeinküste rund 22.000 Menschen an Covid-19 
und 130 Menschen verstarben (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Côte d'Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 34
7

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/cotedivoiresicherheit/209460, Zugriff 
26.1.2022
- BMEIA - Bundesministerium für europäische und international Angelegenheiten [Österreich] 
(26.1.2022): Côte d'Ivoire, Reise und Aufenthalt, Gesundheit und Impfungen, 
https://www.bmeia.gv.at/re  ise-services/reiseinformation/land/cote-divoire/  , Zugriff 26.1.2022
- Crisis24 (14.1.2022): Cote d'Ivoire maintains COVID-19-related domestic measures and 
international travel restrictions as of Jan. 14., https://crisis24.garda.com/alerts/2022/01/cote-
divoire-authorities-maintain-covid-19-restrictions-unchanged-as-of-jan-14-update-32. Zugriff 
28.1.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (26.1.2022): 
Côte d’Ivoire, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/cote-d-
ivoire/reisehinweise-fuercotedivoire.html#par_textimage_5,  Zugriff 26.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
 3. Politische Lage
Die  Elfenbeinküste  (Côte  d'Ivoire) ist  eine  Präsidialdemokratie,  in  der  dem  Staatspräsidenten 
große  exekutive  Machtkompetenzen  zufallen.  Der  Staatsaufbau  richtet  sich  nach  dem 
französischen Muster (AA 23.11.2020). Der Präsident wird direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren 
gewählt  und  unterliegt  nach  der  Wahl  2020  einer  Begrenzung  auf  zwei  Amtszeiten.  Der 
Premierminister ist Regierungschef, wird vom Präsidenten ernannt und ist für die Ernennung des 
Kabinetts verantwortlich, das vom Präsidenten bestätigt wird (FH 3.3.2021). 
Das  Zweikammerparlament  besteht  aus  einem  255  Sitze  umfassenden  Unterhaus,  der 
Nationalversammlung, und einem 99 Sitze umfassenden Senat, der in der Verfassung von 2016 
vorgesehen ist und im März 2018 eingesetzt wurde. Die Mitglieder der Nationalversammlung
werden direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Von den 99 Sitzen des Senats werden 66 
indirekt von der Nationalversammlung und den Mitgliedern verschiedener lokaler Räte gewählt, 
und 33 Mitglieder werden vom Präsidenten ernannt; alle Mitglieder haben eine fünfjährige Amtszeit 
(FH 3.3.2021).
Der  ehemalige  Premierminister  und  Präsidentschaftskandidat  der  Rassemblement  des 
Houphouétistes pour la Démocratie et la Paix (RHDP), Amadou Gon Coulibaly, starb im Juli 2020 
unerwartet. Präsident Alassane Ouattara, der zwei fünfjährige Amtszeiten hinter sich hatte, machte 
seine frühere Entscheidung, nicht zu kandidieren, rückgängig und wurde im August von der RHDP 
nominiert. Die Partei erklärte, dass Ouattara für zwei weitere Amtszeiten in Frage käme, da die in 
der Verfassung von 2016 vorgesehene Begrenzung auf zwei Amtszeiten erst nach Ouattaras
zweiter Wahl verabschiedet worden war. Einige Kritiker warfen Ouattara vor, die neue Verfassung 
vorangebracht zu haben, um seine dritte Amtszeit zu ermöglichen. Seine Nominierung stieß auf 
große Proteste der Oppositionsparteien (FH 3.3.2021).
Die  Präsidentschaftswahlen  im  Oktober  2020  waren  weder  frei  noch  fair.  Die  Opposition 
boykottierte die Wahlen im Oktober 2020 gänzlich, und viele potenzielle Wähler wurden aufgrund 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 34
8

von Sicherheitsbedenken an der Stimmabgabe gehindert. Nach Angaben der Regierung, die die
Wahlbeteiligung auf 54 Prozent bezifferte, gewann Ouattara die Wahl mit 94 Prozent der Stimmen. 
Diese  Zahlen  wurden  von  unabhängigen  Beobachtern  des  Electoral  Institute  for  Sustainable 
Democracy  in  Africa  (EISA)  angefochten.  Das  Institut  berichtete,  dass  nur  54  Prozent  der 
Wahllokale geöffnet waren und nur 41 Prozent der Wählerkarten vor der Abstimmung verteilt 
wurden. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das Wählerverzeichnis Probleme hinsichtlich 
Vollständigkeit aufwies und eine große Zahl verstorbener Personen enthielt, und dass es der 
Wahlkommission an Transparenz mangelte und sie die Regierungspartei bei der Durchführung der 
Wahl stark begünstigte (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.11.2020): Côte d'Ivoire: Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/politisches-
portraet/209484, Zugriff 27.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
 4. Sicherheitslage
Die Kriminalität ist vor allem in den nordwestlichen und westlichen Landesteilen (Grenzgebiete zu 
Liberia,  Guinea  und  Mali)  hoch  (BMEIA 26.1.2022;  vgl.  EDA  26.1.2022).  Zudem  genießen 
nichtstaatliche bewaffnete Akteure und ehemalige Rebellen vor allem im Norden und Westen des 
Landes erheblichen Einfluss (FH 3.3.2021). 
Die  Hauptbedrohung  für  die  Sicherheit  ist  nicht  mehr  die  politische  Instabilität,  sondern  die 
Anschläge in den nördlichen Grenzregionen durch militante Islamisten, die hauptsächlich in Mali 
und Burkina Faso stationiert sind (GW 5.1.2022). Für das gesamte Grenzgebiet zu Burkina Faso 
und  Mali,  und  insbesondere  die  Grenzregion  im  Nordosten  des  Landes,  besteht  ein  hohes 
Entführungsrisiko. Angesichts der Entwicklungen im Sahel und insbesondere der Sicherheitslage 
in Burkina Faso und in Mali besteht auch in der Elfenbeinküste ein latentes Risiko terroristischer 
Anschläge  (AA  26.1.2022).  Zum  Beispiel  wurden  im  Juni  2021  bei  der  Explosion  eines 
Sprengsatzes bei Tehini im Grenzgebiet zu Burkina Faso mehrere Sicherheitskräfte getötet oder 
verletzt. Im März und April 2021 kam es zu Terrorangriffen mit islamistischem Hintergrund auf 
Sicherheitsposten der in Kafolo an der Grenze zu Burkina Faso. Mehrere Soldaten kamen dabei 
ums Leben (EDA 26.1.2022; vgl. BMEIA 26.1.2022, AA 26.1.2022). Zudem kam es im April 2021 in 
der Nähe von Kafolo zu einem Anschlag mit einem improvisierten Sprengsatz auf ein ziviles 
Kraftfahrzeug. Trotz verstärkter Sicherheitsmaßnahmen durch die Behörden besteht die latente 
terroristische Bedrohung fort (AA 26.1.2022).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 34
9

- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Côte d'Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise
(Teilreisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/cotedivoiresicherheit/209460, Zugriff 
26.1.2022
- BMEIA - Bundesministerium für europäische und international Angelegenheiten [Österreich] 
(26.1.2022): Côte d'Ivoire, Reise und Aufenthalt, Gesundheit und Impfungen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/cote-divoire/, Zugriff 26.1.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (26.1.2022): 
Côte d’Ivoire, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/cote-d-
ivoire/reisehinweise-fuercotedivoire.html#par_textimage_5, Zugriff 26.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- GW - Garda World (5.1.2022): Côte d'Ivoire - Country Report, 
https://www.garda.com/crisis24/country-reports/cote-divoire, Zugriff 28.1.2022
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor, und obwohl die Justiz in 
gewöhnlichen  Strafsachen  im  Allgemeinen  unabhängig  ist,  respektiert  die  Regierung  die 
Unabhängigkeit der Justiz häufig nicht (USDOS 30.3.2021). Nach anderen Angaben ist die Justiz 
nicht unabhängig. Richter sind anfällig für externe Einflussnahme, Korruption und Bestechung sind 
innerhalb  der  Justiz  nach  wie  vor  endemisch  (FH  3.3.2021).  Im  Jänner  2020  beklagten 
verschiedene  Berufsverbände  und  Organisationen  der  Zivilgesellschaft  die  fortwährende 
Beeinträchtigung  des  Justizwesens  durch  die  Exekutive  und  die  Weigerung  der  Regierung, 
mehrere  Gerichtsentscheidungen  umzusetzen.  Menschenrechtsorganisationen  und  politische 
Parteien behaupteten, die Regierung nutze das Justizsystem, um unterschiedliche Oppositionelle 
zu marginalisieren (USDOS 30.3.2021).  Die Justiz wurde vollständig mobilisiert, um die dritte 
Amtszeit von Präsident Ouattara zu unterstützen (FH 3.3.2021).
In der Vergangenheit traten die Schwurgerichte (Sondergerichte, die bei Bedarf zur Verhandlung 
von Strafsachen mit Verbrechen einberufen werden) nur selten zusammen. Im Laufe des Jahres 
2020  nahmen  die  ständigen  Strafgerichte,  die  als  Ersatz  für  die  Schwurgerichte  eingerichtet 
worden waren, um den Rückstau an Fällen zu beseitigen, ihre Arbeit auf (USDOS 30.3.2021). Im 
März 2020 billigte das Parlament Verfassungsänderungen, durch die der Oberste Gerichtshof 
abgeschafft und drei bestehende Gerichte als letzte Instanz eingesetzt wurden: der Kassationshof 
(Berufungsgericht), der Staatsrat (Conseil d'Etat) und der Rechnungshof (Cour des Comptes). 
Diese Gerichte sind für verschiedene Arten von Rechtsangelegenheiten zuständig. Der  Cour de 
Cassation ist das höchste Berufungsgericht für Straf- und Zivilsachen. Der Conseil d'Etat ist das 
höchste Berufungsgericht für Verwaltungsstreitigkeiten. Der  Cour des Comptes ist das oberste 
Rechnungsprüfungsorgan,  das für  die  Überwachung  der  öffentlichen  Finanzen  und  Konten 
zuständig  ist.  Zusätzlich  zu  diesen  drei  Gerichten  entscheidet  der  Conseil  Constitutionnel 
(Verfassungsrat)  über  die  Wählbarkeit  von  Parlaments-  und  Präsidentschaftskandidaten, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 34
10

entscheidet über Streitigkeiten bei Wahlen, bestätigt Wahlergebnisse und urteilt über die
Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verträgen (USDOS 30.3.2021).
Berichten zufolge gewähren die Militärgerichte den Angeklagten nicht die gleichen Rechte wie 
zivile  Strafgerichte.  Menschenrechtsorganisationen  berichteten,  dass  es  zu  keinen  Prozessen 
gegen Zivilisten vor Militärgerichten gekommen ist (USDOS 30.3.2021).
Die Verfassung und das Gesetz sehen das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, 
aber  die  Justiz  setzte  dieses  Recht  manchmal  nicht  durch.  Obwohl  das  Gesetz  die 
Unschuldsvermutung und das Recht auf unverzügliche und ausführliche Unterrichtung über die 
Anklagepunkte  vorsieht,  wurde  dies  nicht  immer  eingehalten.  Verurteilte  haben  Zugang  zu 
Berufungsgerichten, aber höhere Gerichte hoben die Urteile nur selten auf (USDOS 30.3.2021). 
Der relative Mangel an ausgebildeten Richtern und Anwälten führte zu einem eingeschränkten
Zugang zu wirksamen Gerichtsverfahren, insbesondere außerhalb der Großstädte. Die Regierung 
nennt  eine  Zahl  von  450  Richtern  für  eine  Bevölkerung  von  schätzungsweise  27,5  Millionen 
(USDOS 30.3.2021).
In  ländlichen  Gebieten  wird  die  Justiz  häufig  von  traditionellen  Institutionen  auf  Dorfebene 
ausgeübt,  die  häusliche  Streitigkeiten  und  kleinere  Landfragen  nach  dem  Gewohnheitsrecht 
regeln.  Die  Streitbeilegung  erfolgt  durch  ausführliche  Debatten.  Es  wurden  keine  Fälle  von 
körperlicher Bestrafung nach solchen, nach traditionellem Recht geführten Verfahren gemeldet. 
Das Gesetz sieht ausdrücklich einen sogenannten „großen Vermittler“ vor, der vom Präsidenten 
ernannt wird und eine Brücke zwischen traditionellen und modernen Methoden der Streitbeilegung 
schlagen soll (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 6. Sicherheitsbehörden
Die Nationale Polizei, die dem Ministerium für Inneres und Sicherheit untersteht, und die Nationale 
Gendarmerie, die dem Verteidigungsministerium untersteht, sind für die Strafverfolgung im Inland 
zuständig. Das Koordinationszentrum für operative Entscheidungen, eine gemischte Einheit aus 
Polizei, Gendarmerie und Armee, unterstützt die Polizei bei der Gewährleistung der Sicherheit in
einigen Großstädten. Die Streitkräfte, die dem Verteidigungsministerium unterstellt sind, sind für 
die Landesverteidigung zuständig (USDOS 30.3.2021). Die Streitkräfte der Elfenbeinküste (Forces 
Armées  de  Côte  d'Ivoire,  FACI;  auch  bekannt  als  Republikanische  Streitkräfte  / Forces 
républicaines de Côte d'Ivoire, FRCI), bestehen aus dem Heer Armee (Armée de Terre), der 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 34
11

Go to next pages