elfe-lib-2022-01-28-ke

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hängt häufig von Bezahlung ab (AA 9.10.2020). Menschenrechtsorganisationen berichten, dass
auch prominente oder politisch aktive Gefangene manchmal etwas bessere Lebensbedingungen 
haben  als  andere  Gefangene,  während  ärmere  Gefangene  nur  unregelmäßig  ausreichend 
Nahrung erhalten. Familien ergänzen routinemäßig die Rationen von Verwandten im Gefängnis, 
wenn sie die Mittel dazu haben. Nach Beschwerden verbesserten einige Gefängnisse Hygiene und 
Ernährung (USDOS 30.3.2021). 
Unter bestimmten Umständen gestattete die Regierung NGOs, Gefangene mit Nahrungsmitteln 
und  anderen  Gütern  zu  versorgen,  darunter  auch  mit  Gegenständen  zur  Verhinderung  der 
Ausbreitung von Covid-19 – wie Masken, Isolierzelten und Hygienekits (USDOS 30.3.2021). 
Gewalt unter den Insassen wird mit Gewalt durch Gefängniswärter beantwortet (AA 9.10.2020). 
Die  Gefängnisbehörden  räumen  ein,  dass  es  zu  Misshandlungen  kommen  kann,  und  dass 
Häftlinge derartige Vorfälle aus Angst vor Repressalien nicht melden. Theoretisch können sich 
Insassen bei der Gefängnisleitung über Misshandlungen beschweren; der Regierung waren jedoch 
für das gesamte Jahr 2020 keine derartigen Fälle bekannt (USDOS 30.3.2021). 
Die  Regierung  gewährt  den  Vereinten  Nationen  sowie  lokalen  und  internationalen  NGOs  im 
Allgemeinen  angemessenen  Zugang  zu  den  Gefängnissen,  nicht  aber  zu  den  von  der  DST 
(Direction de la surveillance du territoire) betriebenen Haftanstalten. Dort mangelt es Gefangenen 
Berichten zufolge am Zugang zu Anwälten und Familien (USDOS 30.3.2021).
Berichten zufolge gewähren die Behörden den politischen Gefangenen den gleichen Schutz wie 
anderen Gefangenen, einschließlich des Zugangs durch das Internationale Komitee vom Roten 
Kreuz (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the 
World's Human Rights; Côte d'Ivoire 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048661.html, 
Zugriff 13.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- HRW - Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Côte d’Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022702.html, Zugriff 27.1.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 34
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15. Todesstrafe
Seit der Unabhängigkeit der  Elfenbeinküste 1960 wurde die Todesstrafe nicht vollstreckt. Das 
ivorische Parlament hat 2015 das in Art. 2 Abs. 2 der Verfassung aus dem Jahre 2000 geregelte 
Verbot von Strafen, die den Entzug des Lebens nach sich ziehen, durch Änderung des materiellen 
Strafrechts umgesetzt. Durch ein Änderungsgesetz vom 2.3.2015 zum Strafgesetzbuch wurde die
Strafandrohung der Todesstrafe für Mord aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die Verfassung von 
2016 erhebt in Art. 3 Abs. 3 die Abschaffung der Todesstrafe nun auch explizit auf Verfassungsrang 
(AA 9.10.2020).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 29.1.2021 
 16. Religionsfreiheit
Laut der letzten Volkszählung aus dem Jahr 2014 sind 42,9 Prozent der Bevölkerung Muslime, 
33,9 Prozent  Christen  (17,2  Prozent  Katholiken,  11,8  Prozent  Evangelikale,  1,7  Prozent 
Methodisten,  3,2  Prozent  andere)  und  3,6  Prozent  Anhänger  indigener  Religionen  (USDOS 
12.5.2021; vgl. CIA 18.1.2022). Viele Menschen, die sich als Christen oder Muslime bezeichnen, 
praktizieren auch einige Aspekte indigener religiöser Überzeugungen. Im Norden des Landes sind 
die Muslime in der Mehrheit, im Süden sind die Christen in der Mehrheit. Angehörige beider 
Gruppen sowie anderer religiöser Gruppen sind im ganzen Land ansässig (USDOS 12.5.2021).
Die Verfassung schreibt einen säkularen Staat vor, der alle Glaubensrichtungen respektiert und 
alle  Menschen  vor  dem  Gesetz  gleich  behandelt,  unabhängig  von  ihrer  Religion  (USDOS 
12.5.2021), und diese gesetzlichen Garantien werden auch in de Regel eingehalten  und jede 
Person kann ihren Glauben in der Öffentlichkeit und im Privatleben frei ausüben (FH 3.3.2021). 
Die Verfassung  verbietet ausdrücklich religiöse Diskriminierung in der Arbeitswelt und sieht die 
Gewissens-, Glaubens- und Kultusfreiheit im Einklang mit dem Gesetz, den Rechten anderer, der 
nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung vor. "Propaganda", die zu religiösem Hass 
aufruft ist verboten (USDOS 12.5.2021).
Die muslimisch-christliche Nord-Süd-Spaltung ist seit Jahrzehnten ein hervorstechendes Merkmal 
des Lebens und wurde durch die Krise von 2002 bis 2011 noch verschärft, aber die Spannungen 
haben sich weitgehend abgebaut.  Seitdem hat sich die Spaltung verringert, und die derzeitige 
Regierungskoalition umfasst Muslime und Christen (FH 3.3.2021).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 34
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- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (18.1.2022): The World Factbook, Côte d'Ivoire, 
Religions, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cote-divoire/#military-and-security, 
Zugriff 27.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious 
Freedom: Côte d'Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051537.html, Zugriff 18.1.2022
 17. Minderheiten
In dem Land gibt es mehr als 60 ethnische Gruppen (USDOS 30.3.2021; vgl.  FH 3.3.2021), 
darunter Akan (28,9 Prozent), Volta/Gur (16,1 Prozent), Nord-Mande (14,5 Prozent), Kru (8,5 
Prozent) und Süd-Mande (6,9 Prozent) (CIA 18.1.2022). Die Behörden betrachten etwa 25 Prozent 
der  Bevölkerung  als  Ausländer,  obwohl  viele  in  dieser  Kategorie  in  der  zweiten  oder  dritten 
Generation ansässig sind (USDOS 30.3.2021; vgl. CIA 18.1.2022).
Die  politischen Parteien  sind ethnisch nicht  homogen obwohl  jede  von  ihnen tendenziell von 
bestimmten  ethnischen  Gruppen  dominiert  wird  (FH  3.3.2021).  Das  Gesetz  verbietet 
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Stammesdenken und macht diese Formen der Intoleranz mit 
fünf  bis  zehn  Jahren  Haft  strafbar.  Allerdings  berichten  Menschenrechtsorganisationen,  dass 
ethnische Diskriminierung ein Problem darstellt. Die Gesetze zum Landbesitz sind nach wie vor 
unklar und werden nicht angewendet, was zu Konflikten zwischen der einheimischen Bevölkerung 
und anderen Gruppen führt (USDOS 30.3.2021). 
Im Umfeld der Präsidentschaftswahlen kam es zu zahlreichen inter-ethnischen Zusammenstößen. 
Bei einem besonders gewalttätigen Zusammenstoß in Dabou zwischen den Malinke und den 
Adjoukrou  gab  es  16  Todesopfer  und  67  Verletzte.  Regierungsbeamte  stellten  fest,  dass  die 
Gewalt von unbekannten externen Akteuren angezettelt wurde, die den Konflikt möglicherweise zu 
politischen Zwecken anheizen wollten. Die Sicherheitskräfte blieben mehrere Tage lang vor Ort 
(USDOS 30.3.2021).
Im November 2020 brachen in den ländlichen Städten im Landesinneren, in Daoukro, zwischen 
Baoule und Malinke, und in M'Batto, zwischen Agni und Malinke, brutale Konflikte zwischen den 
Gemeinden aus. Die Regierung meldete sechs Tote in Daoukro und drei Tote in M'Batto, darunter 
zwei  Verbrennungen  und  eine  Enthauptung.  Eine  Oppositionspartei  behauptete,  dass  die 
tatsächliche Zahl der Todesopfer viel höher liegt (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (18.1.2022): The World Factbook, Côte d'Ivoire, 
Religions, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cote-divoire/#military-and-security, 
Zugriff 27.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 34
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- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 18. Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1. Frauen
Frauen und Männer sind rechtlich gleichgestellt. Die Verfassung enthält in Art. 36 und 37 zwei 
Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung der Rechte der Frauen sowie zur Gleichstellung 
(AA 9.10.2020).  Allerdings  ist  das  traditionelle  Bild  der  Frau  als  Mutter  und  Hausfrau  in  der 
Gesellschaft fest verankert (AA 9.10.2020; vgl. BTI 2020). Frauen werden in allen Aspekten des 
Lebens  schlechter  behandelt  als  Männer.  Frauen  haben  keinen  angemessenen  Zugang  zu 
öffentlichen Ämtern und Bildungseinrichtungen, wie der geringe Anteil von Frauen im Parlament 
und eine deutlich niedrigere Alphabetisierungsrate von Frauen zeigt (BTI 2020). Es gibt keine 
Gesetze,  die  die  Beteiligung  von  Frauen  und  Angehörigen  von  Minderheiten  am  politischen 
Prozess einschränken, und sie beteiligen sich auch daran (USDOS 30.3.2021). In der Politik sind 
Frauen allerdings unterrepräsentiert; es sind aber Fortschritte zu verzeichnen (AA 9.10.2020). Von 
den 253 Mitgliedern der Nationalversammlung sind 29 Frauen. Von den 99 Mitgliedern des Senats 
sind es 19 (USDOS 30.3.2021).
Gewalt gegen Frauen bleibt ein Alltagsproblem. Es werden sowohl von staatlicher als auch von 
Nicht-Regierungsseite  Anstrengungen  unternommen,  Institutionen  zum  Schutz  von  Frauen  zu 
schaffen (AA 9.10.2020). Der gesetzliche Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist allerdings 
schwach und wird oft ignoriert (FH 3.3.2021). 
Ehebruch gilt nach wie vor als Straftat, ist nun aber für beide Ehepartner in gleicher Weise strafbar. 
Das neue Strafrecht führte im Juni 2019 erstmals eine Legaldefinition von Vergewaltigung ein (AA 
9.10.2020; vgl. HRW 14.1.2020). Das Gesetz verbietet Vergewaltigung und sieht Gefängnisstrafen 
von fünf bis 20 Jahren vor. Es bestraft Vergewaltigung in der Ehe allerdings nicht speziell. Opfer 
werden häufig  davon abgehalten, ein Strafverfahren anzustrengen, wobei ihre Familien oft eine 
Entschädigungszahlung akzeptieren. Es gibt mindestens einen Bericht über das Eingreifen von 
Sicherheitskräften, die eine Familie dazu überreden wollten, Strafanzeige zu erstatten, anstatt eine 
private Entschädigung für einen sexuellen Übergriff auf ihr minderjähriges Kind zu akzeptieren 
(USDOS 30.3.2021).  Straffreiheit für die Täter stellt nach wie vor ein Problem dar. Wenn es zu 
einer  strafrechtlichen  Verfolgung  kommt,  wird  Vergewaltigung  routinemäßig  als  unsittliche 
Körperverletzung eingestuft. Kostspielige ärztliche Atteste sind für die Opfer meist nicht leistbar 
(FH  3.3.2021),  und  obwohl  sie  nicht  mehr  gesetzlich  verpflichtet  sind,  ein  ärztliches  Attest 
einzuholen,  berichten  einige  Menschenrechtsorganisationen,  dass  Opfer,  die  dies  nicht  taten, 
Schwierigkeiten hatten, ihre Fälle voranzubringen (USDOS 30.3.2021).
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Seit Mai 2013 gibt es in sechs größeren Städten Anlaufstellen („Cliniques Juridiques“), in denen
Opfer sexueller Gewalt kostenlos Rechtsberatung erhalten können. Frauen, die als Prostituierte 
arbeiten, sind besonders gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden. Häufig werden sie von ihren 
Freiern misshandelt. Es kann aber auch zu Misshandlungen durch die Polizei oder aber die eigene 
Familie kommen. Zu Fällen von Zwangsprostitution kommt es eher selten. Es gibt einige nationale 
und internationale NGOs, die sich um die Belange von Frauen, die als Prostituierte arbeiten, 
kümmern.  Durch  sie  wurde  auch  ein  Netzwerk  von  Ansprechpartnern  in  diversen 
Polizeidienststellen geschaffen, an welche sich betroffene Frauen bei Problemen wenden können 
(AA 9.10.2020). 
Das Gesetz N° 98-757 vom 23.12.1998 zur Unterdrückung bestimmter Formen von Gewalt gegen 
Frauen erklärte die weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) bereits für strafbar. Mit dem neuen
Strafgesetzbuch, Gesetz N° 2019-574 vom 18.6.2019, wurde weibliche Genitalverstümmelung nun 
auch  als  eigener  Straftatbestand  eingeführt  (AA  9.10.2020).  Das  Gesetz  verbietet  also 
ausdrücklich FGM/C und sieht Strafen für Praktizierende vor, dennoch bleibt FGM/C ein ernstes 
Problem (USDOS 30.3.2021; vgl. BTI 2020).
Das Gesetz sieht im Arbeitsrecht für Frauen den gleichen rechtlichen Status und die gleichen 
Rechte wie für Männer vor. Ein Gesetz aus dem Jahr 2019 sieht vor, dass Witwen nach dem Tod 
ihres Mannes genauso viel erben können wie die Kinder des Verstorbenen (USDOS 30.3.2021). 
Mit dem Ehegesetz vom Juli 2019 haben Frauen das Recht, geerbtes Eigentum als Sicherheit für 
Kredite  zu  verwenden  (FH  3.3.2021).  Allerdings  gilt  das  Gesetz  nicht  für  nicht  registrierte 
traditionelle und religiöse Ehen und räumt selbst langjährigen Lebensgefährten keine
Rechtsansprüche  ein  (HRW  24.7.2019).  Menschenrechtsorganisationen  berichten,  dass  viele 
religiöse  und  traditionelle  Autoritäten  Gesetze  ablehnen,  welche  die  geschlechtsspezifische 
Ungleichheit bei Entscheidungen im Haushalt verringern sollen (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
- BTI - Bertelsmann Stiftung (2020): BTI 2020 Country Report - Côte d’Ivoire, https://www.bti-
project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_CIV.pdf, Zugriff 20.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- HRW - Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Côte d’Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022702.html, Zugriff 20.1.2022
- HRW - Human Rights Watch (24.7.2019): Côte d’Ivoire Marriage Reform a Step for Women 
Law Could Spur Change Throughout Africa, https://www.hrw.org/news/2019/07/24/cote-divoire-
marriage-reform-step-women, Zugriff 28.1.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 34
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- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
18.2. Kinder
Der Grundschulbesuch ist obligatorisch, kostenlos und für alle zugänglich. Der Schulbesuch ist 
damit  dem  Schein  nach  für  Sechs-  bis  Sechzehnjährige  verpflichtend  und  gratis.  Familien 
berichten allerdings, dass sie zur Zahlung von Schulgebühren aufgefordert werden, entweder, um
Zeugnisse zu erhalten, oder aber, für Schulmaterial. Nicht alle halten sich an die Schulpflicht. 
Obwohl die Einschulungsrate von Mädchen höher ist, als jene der Buben, sinkt der Anteil an 
Mädchen später unter jenen der Buben. Kulturell bedingt gibt es eine Tendenz, Mädchen eher zu 
Hause zu behalten, damit diese Hausarbeit verrichten oder sich um jüngere Geschwister kümmern 
zu können. Ein anderer Grund ist, dass sexuelle Belästigung von Schülerinnen durch Lehrer und 
anderes Personal weit verbreitet ist. Im April 2019 wurde eine neue Gender-Einheit innerhalb des 
Ministeriums für nationale Bildung geschaffen. Diese soll sich auf die Verbesserung der Bildung 
und Ausbildung von Mädchen und Frauen konzentrieren (USDOS 30.3.2021).
Gewalt  gegen  Kinder  und  deren  Missbrauch  sind  verbreitet  –  besonders  in  Schulen.  Die 
körperliche Züchtigung von Kindern in Bildungseinrichtungen ist an der Tagesordnung und
gesetzlich weder verboten noch eingeschränkt (AA 9.10.2020).
Im Jahr 2019 wurde das Alter für Frauen und Männer bei der Heirat gesetzlich mit 18 Jahren 
festgelegt. Das Gesetz verbietet, dass Mädchen und Buben unter diesem Alter ohne Zustimmung 
der Eltern heiraten. Das Gesetz bestraft ausdrücklich jeden, der einen Minderjährigen unter 18 
Jahren zwingt, eine religiöse oder traditionelle Ehe einzugehen. Dennoch gibt es immer wieder 
Berichte über traditionelle Ehen, an denen mindestens ein minderjähriger Ehepartner beteiligt ist 
(USDOS 30.3.2021, vgl. AA 9.10.2020). Sex mit Minderjährigen unter 15 Jahren wird vom Gesetz 
als Vergewaltigung definiert (AA 9.10.2020). Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex beträgt 18 
Jahre (USDOS 30.3.2021).
Kindersoldaten  haben  –  auch  während  der  Krisenjahre  –  keine  nennenswerte  Rolle  gespielt. 
Fortschritte wurden für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Strafverfahren gemacht. Bei 
den  Gerichten  erster  Instanz  in  Abidjan  sowie  in  Man  und  Bouaké  wurden  „Services  de  la 
Protection  Judiciaire  de  l’Enfance  et  de  la  Jeunesse“ (Rechtsschutzdienste  für  Kinder  und 
Jugendliche) geschaffen, welche die Richter beraten und unterstützen (AA 9.10.2020).
Die  Verfassung  verbietet  ausdrücklich  den  Menschenhandel,  einschließlich  Zwangs-  und 
Kinderarbeit. Das Mindestalter für eine Beschäftigung beträgt 16 Jahre, für Lehrstellen 14 Jahre. 
Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten liegt bei 18 Jahren (USDOS 30.3.2021). Trotzdem spielt 
Kinderarbeit traditionell im informellen Sektor – allen voran in der Landwirtschaft – weiterhin eine 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 34
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Rolle. Andere Sektoren sind der Bergbau, das Baugewerbe, häusliche Dienstleistungen oder die
Gastronomie (AA 9.10.2020) und insbesondere die Kakaoproduktion. Trotz der in den letzten 
Jahren  gemachten  Bemühungen  von  Regierung  und  internationalen  Konzernen,  diesem 
Phänomen  entgegenzuwirken,  bleibt  Kinderarbeit  ein  Problem   (FH  3.3.2021).  Die  effektive 
Bekämpfung der Kinderarbeit über das Justizsystem ist aufgrund beschränkter Ressourcen und 
Personal begrenzt (AA 9.10.2020).
Die  Regierung  der  Elfenbeinküste erfüllt  die  Mindeststandards  für  die  Beseitigung  des 
Menschenhandels  nicht  vollständig.  Allerdings  werden  diesbezüglich  Anstrengungen 
unternommen, wie etwa die Einrichtung neuer spezialisierter Polizeieinheiten zur Untersuchung 
von  Kinderarbeit  und Kinderhandel  im  ganzen  Land,  die Schulung  von  Strafverfolgungs-  und 
Justizbeamten, die Überweisung identifizierter Opfer an eine Betreuungseinrichtung, die
Aufstockung finanzieller Unterstützung und der Sachleistungen für NGOs, die Dienste für Opfer 
des Menschenhandels anbieten (USDOS 1.7.2021).
Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass landesweit Tausende von Kindern auf der Straße 
leben,  und  dass  diese  häufig  Gegenstand  von  Strafverfolgungsmaßnahmen  werden  oder 
Schikanen durch die Behörden ausgesetzt sind. Berichten  zufolge betriebt die Regierung ein 
Programm zur Verringerung der Zahl obdachloser Minderjähriger. Beamte des Jugendministeriums 
eröffneten Berichten zufolge in einigen Städten Zentren, wo gefährdete Jugendliche leben und 
eine Ausbildung erhalten können (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (1.7.2021): 2021 Trafficking in Persons Report: Côte 
d'Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2055168.html, Zugriff 25.1.2022
18.3. Angehörige sexueller Minderheiten
Die  Elfenbeinküste  gilt  in  der  Region  von  Westafrika  als  vergleichsweise  sicherer  Hafen  für 
Homosexuelle. Homosexualität bildet keinen Straftatbestand (AA 9.10.2020; vgl. FH 3.3.2021). 
Generell  gilt  sowohl  für  hetero-  als  auch  für  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Aktivitäten  in  der 
Öffentlichkeit,  dass  sie  als  unsittlich  gewertet  und  mit  einer  Strafe  von  bis  zu  zwei  Jahren 
Gefängnis geahndet werden (USDOS 30.3.2021). 
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Es gibt kein Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität
oder Intersexualität. Somit besteht kein rechtlicher Schutz gegen Diskriminierung im Alltag. In 
diesem Sinne kommt es auch zu Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahme Homosexueller am 
gesellschaftlichen Leben, da Homosexualität gesellschaftlich nicht akzeptiert, sondern allenfalls 
geduldet wird. In der Gesellschaft wird Homosexualität, vor allem unter Männern, oft als Sünde 
oder Verbrechen angesehen (AA 9.10.2020; vgl. FH 3.3.2021). Es wird berichtet, dass Angehörige 
sexueller  Minderheiten  von  Vermietern  oder  von  den  eigenen  Familien  aus  ihren  Häusern 
vertrieben wurden. Die familiäre Ablehnung von jugendlichen Angehörigen sexueller Minderheiten 
führe häufig dazu, dass diese obdachlos werden und die Schule abbrechen. Angehörige sexueller 
Minderheiten  berichten  zudem  über  Diskriminierung  beim  Zugang  zur  Gesundheitsversorgung 
(USDOS 30.3.2021).
Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass Angehörige sexueller Minderheiten weiterhin mit 
Diskriminierung  aufgrund  der  sexuellen  Orientierung  sowie  mit  Gewaltakten  konfrontiert  sind 
(USDOS 30.3.2021; vgl. AA 9.10.2020, FH 3.3.2021). Die Strafverfolgungsbehörden reagieren 
bisweilen langsam und ineffektiv auf gesellschaftliche Gewalt, die sich gegen Angehörige sexueller 
Minderheiten richtet (USDOS 30.3.2021). In Abidjan ist das Verhalten gegenüber Angehörigen 
sexueller Minderheiten aufgeschlossener als in ländlichen Regionen (AA 9.10.2020). 
In Abidjan gibt es ein gutes Netzwerk von Organisationen, in welchem man sowohl drei nationale 
als auch mehrere internationale Organisationen findet. Diese unterstützen und stärken Angehörige 
sexueller  Minderheiten.  Durch  dieses  Netzwerk  ist  zumindest  Hilfe  möglich,  z.B.  durch  die 
Begleitung zu Behörden und zur Polizei im Fall von physischer Gewalt bei Übergriffen. Von
staatlicher  Seite  wurde  im  ganzen  Land  ein  Netzwerk  mit speziellen  Ansprechpartnern  auf 
Polizeirevieren  geschaffen,  bei  denen  sich  Opfer  melden  können.  Allerdings  gibt  es  solche 
Ansprechpartner nicht in jeder Polizeistation (AA 9.10.2020).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- HRW - Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Côte d’Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022702.html, Zugriff 1.2.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
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19. Bewegungsfreiheit
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  sehen  nicht  ausdrücklich  das  Recht  auf  Bewegungsfreiheit, 
Auslandsreisen,  Auswanderung  oder  Rückkehr  vor.  Trotzdem  respektiert  die  Regierung  diese 
Rechte im Allgemeinen (USDOS 30.3.2021).
Die Möglichkeiten zur Bewegungsfreiheit haben sich seit 2011 verbessert. Allerdings gibt es in 
einigen Gebieten weiterhin irreguläre Kontrollpunkte und Erpressungen, insbesondere im Westen 
und  Norden  sowie  in  der  Nähe  von  Gold-  und  Diamanten-Fördergebieten.  Frauen  wird  im 
Allgemeinen gleiche Bewegungsfreiheit gewährt. Allerdings wird diese durch Sicherheitsrisiken und 
das Risiko sexueller Gewalt in der Praxis behindert (FH 3.3.2021).
Quellen:
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 20. IDPs und Flüchtlinge
Es gibt keine nationale, systematische Erhebung von Daten über Binnenvertriebene / IDPs (IDMC 
12.2021).  Laut  Schätzungen  internationaler  Organisationen  und  der  Regierung  gab  es  Mitte 
Dezember  2020  aufgrund  der  befürchteten  oder  erlebten  Gewalt  im  Zusammenhang  mit  den 
Präsidentschaftswahlen (31.10.2020) etwa 3.000 oder auch bis zu 5.530 IDPs. Ende November 
und Anfang Dezember 2020 kehrten diese Menschen freiwillig nach Hause zurück. Die Regierung 
koordinierte  aktiv  mit  internationalen  Organisationen  die  Registrierung  und  Erbringung  von 
Dienstleistungen für IDPs (USDOS 30.3.2021; vgl. IDMC 12.2021). 
Die Regierung arbeitete mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, 
um  Flüchtlingen,  zurückkehrenden  Flüchtlingen,  Asylwerbern,  Staatenlosen  und  anderen 
betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu gewähren. Die Verfassung und das Gesetz sehen die 
Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat ein System zum Schutz von 
Flüchtlingen eingerichtet. Flüchtlingsdokumente erlauben es Flüchtlingen, sich frei im Land zu 
bewegen. Flüchtlinge haben auch Zugang zur Einbürgerung. Die Regierung gewährt auch jenen 
Personen vorübergehenden Schutz, die nach den einschlägigen UN-Konventionen nicht mehr als 
Flüchtlinge gelten (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (formerly Global IDP Project) (12.2021): 2021
Internal Displacement Index report, 
https://www.internal-displacement.org/sites/default/files/publications/documents/
IDMC_Internal_Displacement_Index_Report_2021.pdf, Zugriff 4.12.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
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21. Grundversorgung und Wirtschaft
Eine  staatliche  Gewährleistung  der  Grundversorgung  der  Bevölkerung  gibt  es  nicht.  Zwar 
gewährleistet die tropische Landwirtschaft in manchen Gebieten eine ausreichende Versorgung 
der Menschen auf Subsistenzbasis, aber vor allem in den ländlichen Regionen im Norden und 
Westen des Landes besteht eine große Unsicherheit bei der Nahrungsmittelversorgung. Betroffen
sind insbesondere von Frauen geführte Haushalte (AA 9.10.2020).
Es existiert kein Sozialversicherungssystem, keine Sozialhilfe und staatliche Hilfen sind praktisch 
nicht vorhanden. Staatliche Aufnahmeeinrichtungen oder andere Hilfen, die über das hinausgehen, 
was der restlichen Bevölkerung zur Verfügung steht, gibt es nicht. Bedürftige sind ausschließlich 
auf die Unterstützung von Familienangehörigen, NGOs, Kirchen oder Privatpersonen angewiesen. 
Die meisten dieser Anlauflaufstellen sind jedoch nicht in der Lage, regelmäßige Unterstützung zu 
leisten. Es werden häufig nur einmalige Verteilaktionen in verschiedenen Regionen des Landes 
organisiert. Auch internationale Organisationen wie das Welternährungsprogramm WFP bieten 
Hilfeleistungen an. WFP setzt hier den Schwerpunkt auf die Versorgung von Kindern und Frauen 
durch Lebensmittel und Geldleistungen (AA 9.10.2020).
Die  Arbeitslosenquote  wird  mit  3,5  Prozent, die  Inflationsrate  mit  2,43  Prozent  angegeben 
(laenderdaten.info o.D.). Im Human Development Index (HDI) der Vereinigten Nationen für 2020 
belegt  das  Land Rang  162  von  189  gelisteten  Staaten  (HDI  o.D.).  Dabei  erfreut  sich  die 
Elfenbeinküste seit 2012 eines dynamischen, robusten und stabilen Wirtschaftswachstums, das 
sich jedoch 2020 aufgrund der Covid-19-Krise verlangsamt hat. Dennoch hat sich der Wert auf 
dem Humankapitalindex der Weltbank im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 leicht verbessert. Die 
Armut ist von 46,3 Prozent im Jahr 2015 auf 39,4 Prozent im Jahr 2020 stark zurückgegangen, 
aber dieser Rückgang beschränkte sich auf die städtischen Gebiete, da die Armut auf dem Land 
im gleichen Zeitraum um 2,4 Prozent zunahm (WB 3.5.2021). 
Vor der durch die Pandemie ausgelösten globalen Krise, verfügte die Elfenbeinküste über eine der 
robustesten  Volkswirtschaften  Afrikas  und  der  Welt  und  wuchs  seit  2012  mit  einer 
durchschnittlichen jährlichen Rate von 8 Prozent. Die globale Gesundheitssituation wirkte sich 
jedoch negativ auf Haushalte und Unternehmen aus und verlangsamte die Wachstumsrate auf 1,8 
Prozent im Jahr 2020. Es wird erwartet, dass die robuste Inlandsnachfrage und stabile Exporte die 
wirtschaftliche  Erholung  des  Landes  im  Jahr  2021  vorantreiben  werden  (WB  3.5.2021).  Eine 
andere Quelle geht davon aus, dass sich die Elfenbeinküste bereits von der durch die Covid-19-
Pandemie verursachten Rezession und den damit verbundenen, spürbar negativen Auswirkungen 
auf das robuste Wirtschaftswachstum erholen konnte. Diese Erholung beruht wiederum auf einer 
günstigen Produktion und den relativ hohen Preisen für das wichtigste Exportprodukt Kakao (GW 
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