elfe-lib-2022-01-28-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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schlechter als bei Privatkliniken. Die stationäre Aufnahme im Krankenhaus erfolgt nur gegen
vorherige Zahlung eines geringen Tagesgeldsatzes. Es werden immer wieder Fälle bekannt, in 
denen auch in Notfällen die medizinische Grundversorgung nicht (oder nur nach Zahlung eines 
Bestechungsgelds) gewährt wird (AA 9.10.2020). 
Chronische,  verbreitete  Erkrankungen  wie  HIV/AIDS  können  im  Rahmen  einer  retroviralen 
Therapie behandelt werden. Die Medikamente hierfür werden kostenfrei ausgegeben. Fachwissen 
für  Diagnostik  und  Behandlung  anderer  Krankheiten  ist  überwiegend  im  privaten 
Gesundheitssektor vorhanden, jedoch mit entsprechend hohen Kosten verbunden (AA 9.10.2020).
Die  Dichte  an  Apotheken  ist  in  den  größeren  Städten  hoch.  Sie  sind  gut  ausgestattet  und 
verkaufen gängige Medikamente aller Art – meist sogar rezeptfrei. Viele Medikamente werden 
zudem staatlich subventioniert, sodass diese auch für finanziell schlechter gestellte Patienten 
zugänglich  sind.  Insbesondere  in  den  ländlichen  Teilen  der  Elfenbeinküste können  sich  viele 
Patienten allerdings dennoch notwendige Medikamente nicht leisten (AA 9.10.2020). 
Die Regierung treibt seit 2016 den Aufbau eines universellen Krankenversicherungssystems voran. 
Die Couverture Maladie Universelle kostet 1.000 Franc CFA (ca. 1,50€) im Monat. Bisher steht die 
Krankenversicherung nur einem kleinen Teil der im formellen Sektor Beschäftigten zur Verfügung. 
Die Prozedur der Registrierung aller Berechtigten ist noch nicht abgeschlossen (AA 9.10.2020).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Côte d'Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/cotedivoiresicherheit/209460, Zugriff 
26.1.2022
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
- BMEIA - Bundesministerium für europäische und international Angelegenheiten (26.1.2022): 
Côte d'Ivoire, Reise und Aufenthalt, Gesundheit und Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/cote-divoire/, Zugriff 26.1.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (26.1.2022): Côte 
d’Ivoire, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/cote-d-ivoire/
reisehinweise-fuercotedivoire.html#par_textimage_5,  Zugriff 26.1.2022
 23. Rückkehr
Das Hauptproblem von rückgeführten Staatsangehörigen ist der Gesichtsverlust, der mit einem 
gescheiterten Auswanderungsversuch einhergeht. Häufig hat die gesamte Familie für die Ausreise 
zusammengelegt, weshalb die Scham bei den Betroffenen groß ist, wenn sie es nicht schaffen, im 
Zielland ihrer Ausreise Fuß zu fassen. Rückgeführte fürchten daher oft die Begegnung mit ihrer 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 34
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Familie. Bei freiwilligen Rückkehrern sieht die Situation oftmals anders aus und eine Reintegration
verläuft meist problemlos. Politische oder staatliche Repression bzw. strafrechtliche Verfolgung 
haben  Rückkehrer  nicht  zu  fürchten.  Ein  soziales  Auffangnetz  für  Rückkehrer  gibt  es  nicht. 
Unbegleitete Minderjährige, die rückgeführt werden und keine Familie haben, die sie aufnimmt, 
können bis zu einem Alter von ca. 12 Jahren möglicherweise in einem Heim oder einem SOS-
Kinderdorf  untergebracht  werden.  Ein  verlässliches  System  für  die  Betreuung  dieser 
Personengruppe gibt es aber nicht (AA 9.10.2020).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
 24. Dokumente
Die Elfenbeinküste verfügt über kein zuverlässiges Urkundenwesen. Die Beschaffung von echten 
Dokumenten  unwahren  Inhaltes  oder  aber  von  Fälschungen  ist  problemlos  möglich,  wobei 
insbesondere erstere häufig verwendet werden. Auch der Diebstahl von Identitäten, z. B. von 
verstorbenen Personen, ist an der Tagesordnung. Insbesondere Geburtsurkunden enthalten oft
falsche  Angaben  zu  Geburtsdatum  oder  Abstammung.  Ein  Geburtenregistereintrag  nebst 
zugehöriger Geburtsurkunde beliebigen Inhaltes kann durch ein Nachbeurkundungsurteil, welches 
man durch Vorsprache beim Gericht erwirken kann, ganz legal und ordentlich nachbeurkundet 
werden.  Generell  gestaltet  sich  der  Zugang  zu  Fälschungen  oder  aber  zu  echten  Urkunden 
unwahren Inhalts recht einfach. In einem Verwaltungsapparat, in welchem Korruption weitverbreitet 
ist, kann bereits durch die Zahlung geringer Beträge eine Vielfalt an Urkunden erworben werden. 
Insbesondere im Bereich der Schengenvisaanträge werden oft Fälschungen vorgelegt, die sich 
ohne Zutun von Behörden erlangen lassen. Gefälscht werden meistens Einladungsschreiben oder 
Kontoauszüge. Im Bereich der nationalen Visa sind Personenstandsurkunden häufig gefälscht (AA 
9.10.2020).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 34
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