elfe-lib-2022-01-28-ke

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2. COVID-19
Mit  Einschränkungen  im  Flug-  und  Reiseverkehr  und  weitgehenden  Einschränkungen  im 
öffentlichen Leben ist zu rechnen (BMEIA 26.1.2022; vgl. AA 26.1.2022, EDA 26.1.2022). Berichten 
zufolge sind auch die Seegrenzen für den regulären kommerziellen Personenverkehr geschlossen, 
der Fracht- und Güterverkehr ist weiterhin möglich (Crisis24 14.1.2022). Bei der Ein- und Ausreise
muss ein ausgedruckter negativer PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht älter als 72 Stunden 
sein darf (BMEIA 26.1.2022; vgl. AA 26.1.2022) bzw. nicht länger als 48 Stunden vor der Abreise 
durchgeführt wurde (Crisis24 14.1.2022). Zudem muss vor Reiseantritt (Ein- und Ausreise) eine 
Online-Registrierung - Déclaration de Déplacement par Voie Aérienne (DDVA) - vorgenommen und 
hierfür eine Gebühr von 2.000 Franc CFA (ca. 3,05 €) bezahlt werden (BMEIA 26.1.2022; vgl. AA 
26.1.2022,  Crisis24  14.1.2022).  Am  Flughafen  werden  Temperaturkontrollen  durchgeführt.  Bei 
erhöhter Temperatur werden Reisende auf Covid-19 getestet. Bis das Resultat vorliegt, verbleiben 
Reisende  in  einer  staatlichen  Quarantäneeinrichtung.  Die  Kosten  für  Test  und  Unterbringung 
müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Fällt der Test negativ aus, wird eine 14-tägige 
Heimquarantäne angeordnet. Fällt der Test positiv aus, erfolgt die Überstellung an den „Service 
des Maladies Infectieuses et Tropicales du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ 
in Abidjan (BMEIA 26.1.2022; vgl. AA 26.1.2022).
Der Ausnahmezustand ist weiterhin aufrecht und es gilt eine allgemeine Schutzmaskenpflicht in 
der  Öffentlichkeit  (BMEIA  26.1.2022).  Die  Behörden  setzen  Hygiene-  und  soziale 
Abstandsbestimmungen  (social  distancing)  durch,  einschließlich  der  Vorschrift,  an  öffentlichen 
Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mundschutz zu tragen. Die meisten Geschäfte, 
darunter  Hotels,  Bars  und  andere  Unterhaltungseinrichtungen,  sind  geöffnet.  Große 
Versammlungen  wurden  mit  Genehmigung  der  örtlichen  Behörden  wieder  aufgenommen. 
Ungeimpfte  Personen  und  Personen  ohne  Nachweis  eines  negativen  Tests  dürfen  je  nach 
Infektionslage/epidemiologischer  Lage  bestimmte  öffentliche  und  private  Einrichtungen  nicht 
betreten; ob die Behörden diese Maßnahme durchsetzen, ist unklar (Crisis24 14.1.2022).
Allerdings können sich die aktuellen Regelungen jederzeit ändern; Je nach Krankheitsaktivität in 
den kommenden Wochen können die Behörden die Beschränkungen kurzfristig wieder einführen, 
verlängern, weiter lockern oder anderweitig ändern (AA 26.1.2022; vgl. Crisis24 14.1.2022).
Im Laufe des Jahres 2020 erkrankten in der Elfenbeinküste rund 22.000 Menschen an Covid-19 
und 130 Menschen verstarben (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Côte d'Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 34
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https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/cotedivoiresicherheit/209460, Zugriff 
26.1.2022
- BMEIA - Bundesministerium für europäische und international Angelegenheiten [Österreich] 
(26.1.2022): Côte d'Ivoire, Reise und Aufenthalt, Gesundheit und Impfungen, 
https://www.bmeia.gv.at/re  ise-services/reiseinformation/land/cote-divoire/  , Zugriff 26.1.2022
- Crisis24 (14.1.2022): Cote d'Ivoire maintains COVID-19-related domestic measures and 
international travel restrictions as of Jan. 14., https://crisis24.garda.com/alerts/2022/01/cote-
divoire-authorities-maintain-covid-19-restrictions-unchanged-as-of-jan-14-update-32. Zugriff 
28.1.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (26.1.2022): 
Côte d’Ivoire, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/cote-d-
ivoire/reisehinweise-fuercotedivoire.html#par_textimage_5,  Zugriff 26.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
 3. Politische Lage
Die  Elfenbeinküste  (Côte  d'Ivoire) ist  eine  Präsidialdemokratie,  in  der  dem  Staatspräsidenten 
große  exekutive  Machtkompetenzen  zufallen.  Der  Staatsaufbau  richtet  sich  nach  dem 
französischen Muster (AA 23.11.2020). Der Präsident wird direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren 
gewählt  und  unterliegt  nach  der  Wahl  2020  einer  Begrenzung  auf  zwei  Amtszeiten.  Der 
Premierminister ist Regierungschef, wird vom Präsidenten ernannt und ist für die Ernennung des 
Kabinetts verantwortlich, das vom Präsidenten bestätigt wird (FH 3.3.2021). 
Das  Zweikammerparlament  besteht  aus  einem  255  Sitze  umfassenden  Unterhaus,  der 
Nationalversammlung, und einem 99 Sitze umfassenden Senat, der in der Verfassung von 2016 
vorgesehen ist und im März 2018 eingesetzt wurde. Die Mitglieder der Nationalversammlung
werden direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Von den 99 Sitzen des Senats werden 66 
indirekt von der Nationalversammlung und den Mitgliedern verschiedener lokaler Räte gewählt, 
und 33 Mitglieder werden vom Präsidenten ernannt; alle Mitglieder haben eine fünfjährige Amtszeit 
(FH 3.3.2021).
Der  ehemalige  Premierminister  und  Präsidentschaftskandidat  der  Rassemblement  des 
Houphouétistes pour la Démocratie et la Paix (RHDP), Amadou Gon Coulibaly, starb im Juli 2020 
unerwartet. Präsident Alassane Ouattara, der zwei fünfjährige Amtszeiten hinter sich hatte, machte 
seine frühere Entscheidung, nicht zu kandidieren, rückgängig und wurde im August von der RHDP 
nominiert. Die Partei erklärte, dass Ouattara für zwei weitere Amtszeiten in Frage käme, da die in 
der Verfassung von 2016 vorgesehene Begrenzung auf zwei Amtszeiten erst nach Ouattaras
zweiter Wahl verabschiedet worden war. Einige Kritiker warfen Ouattara vor, die neue Verfassung 
vorangebracht zu haben, um seine dritte Amtszeit zu ermöglichen. Seine Nominierung stieß auf 
große Proteste der Oppositionsparteien (FH 3.3.2021).
Die  Präsidentschaftswahlen  im  Oktober  2020  waren  weder  frei  noch  fair.  Die  Opposition 
boykottierte die Wahlen im Oktober 2020 gänzlich, und viele potenzielle Wähler wurden aufgrund 
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von Sicherheitsbedenken an der Stimmabgabe gehindert. Nach Angaben der Regierung, die die
Wahlbeteiligung auf 54 Prozent bezifferte, gewann Ouattara die Wahl mit 94 Prozent der Stimmen. 
Diese  Zahlen  wurden  von  unabhängigen  Beobachtern  des  Electoral  Institute  for  Sustainable 
Democracy  in  Africa  (EISA)  angefochten.  Das  Institut  berichtete,  dass  nur  54  Prozent  der 
Wahllokale geöffnet waren und nur 41 Prozent der Wählerkarten vor der Abstimmung verteilt 
wurden. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das Wählerverzeichnis Probleme hinsichtlich 
Vollständigkeit aufwies und eine große Zahl verstorbener Personen enthielt, und dass es der 
Wahlkommission an Transparenz mangelte und sie die Regierungspartei bei der Durchführung der 
Wahl stark begünstigte (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.11.2020): Côte d'Ivoire: Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/politisches-
portraet/209484, Zugriff 27.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
 4. Sicherheitslage
Die Kriminalität ist vor allem in den nordwestlichen und westlichen Landesteilen (Grenzgebiete zu 
Liberia,  Guinea  und  Mali)  hoch  (BMEIA 26.1.2022;  vgl.  EDA  26.1.2022).  Zudem  genießen 
nichtstaatliche bewaffnete Akteure und ehemalige Rebellen vor allem im Norden und Westen des 
Landes erheblichen Einfluss (FH 3.3.2021). 
Die  Hauptbedrohung  für  die  Sicherheit  ist  nicht  mehr  die  politische  Instabilität,  sondern  die 
Anschläge in den nördlichen Grenzregionen durch militante Islamisten, die hauptsächlich in Mali 
und Burkina Faso stationiert sind (GW 5.1.2022). Für das gesamte Grenzgebiet zu Burkina Faso 
und  Mali,  und  insbesondere  die  Grenzregion  im  Nordosten  des  Landes,  besteht  ein  hohes 
Entführungsrisiko. Angesichts der Entwicklungen im Sahel und insbesondere der Sicherheitslage 
in Burkina Faso und in Mali besteht auch in der Elfenbeinküste ein latentes Risiko terroristischer 
Anschläge  (AA  26.1.2022).  Zum  Beispiel  wurden  im  Juni  2021  bei  der  Explosion  eines 
Sprengsatzes bei Tehini im Grenzgebiet zu Burkina Faso mehrere Sicherheitskräfte getötet oder 
verletzt. Im März und April 2021 kam es zu Terrorangriffen mit islamistischem Hintergrund auf 
Sicherheitsposten der in Kafolo an der Grenze zu Burkina Faso. Mehrere Soldaten kamen dabei 
ums Leben (EDA 26.1.2022; vgl. BMEIA 26.1.2022, AA 26.1.2022). Zudem kam es im April 2021 in 
der Nähe von Kafolo zu einem Anschlag mit einem improvisierten Sprengsatz auf ein ziviles 
Kraftfahrzeug. Trotz verstärkter Sicherheitsmaßnahmen durch die Behörden besteht die latente 
terroristische Bedrohung fort (AA 26.1.2022).
Quellen:
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- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.1.2022): Côte d'Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise
(Teilreisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/cotedivoiresicherheit/209460, Zugriff 
26.1.2022
- BMEIA - Bundesministerium für europäische und international Angelegenheiten [Österreich] 
(26.1.2022): Côte d'Ivoire, Reise und Aufenthalt, Gesundheit und Impfungen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/cote-divoire/, Zugriff 26.1.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (26.1.2022): 
Côte d’Ivoire, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/cote-d-
ivoire/reisehinweise-fuercotedivoire.html#par_textimage_5, Zugriff 26.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- GW - Garda World (5.1.2022): Côte d'Ivoire - Country Report, 
https://www.garda.com/crisis24/country-reports/cote-divoire, Zugriff 28.1.2022
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor, und obwohl die Justiz in 
gewöhnlichen  Strafsachen  im  Allgemeinen  unabhängig  ist,  respektiert  die  Regierung  die 
Unabhängigkeit der Justiz häufig nicht (USDOS 30.3.2021). Nach anderen Angaben ist die Justiz 
nicht unabhängig. Richter sind anfällig für externe Einflussnahme, Korruption und Bestechung sind 
innerhalb  der  Justiz  nach  wie  vor  endemisch  (FH  3.3.2021).  Im  Jänner  2020  beklagten 
verschiedene  Berufsverbände  und  Organisationen  der  Zivilgesellschaft  die  fortwährende 
Beeinträchtigung  des  Justizwesens  durch  die  Exekutive  und  die  Weigerung  der  Regierung, 
mehrere  Gerichtsentscheidungen  umzusetzen.  Menschenrechtsorganisationen  und  politische 
Parteien behaupteten, die Regierung nutze das Justizsystem, um unterschiedliche Oppositionelle 
zu marginalisieren (USDOS 30.3.2021).  Die Justiz wurde vollständig mobilisiert, um die dritte 
Amtszeit von Präsident Ouattara zu unterstützen (FH 3.3.2021).
In der Vergangenheit traten die Schwurgerichte (Sondergerichte, die bei Bedarf zur Verhandlung 
von Strafsachen mit Verbrechen einberufen werden) nur selten zusammen. Im Laufe des Jahres 
2020  nahmen  die  ständigen  Strafgerichte,  die  als  Ersatz  für  die  Schwurgerichte  eingerichtet 
worden waren, um den Rückstau an Fällen zu beseitigen, ihre Arbeit auf (USDOS 30.3.2021). Im 
März 2020 billigte das Parlament Verfassungsänderungen, durch die der Oberste Gerichtshof 
abgeschafft und drei bestehende Gerichte als letzte Instanz eingesetzt wurden: der Kassationshof 
(Berufungsgericht), der Staatsrat (Conseil d'Etat) und der Rechnungshof (Cour des Comptes). 
Diese Gerichte sind für verschiedene Arten von Rechtsangelegenheiten zuständig. Der  Cour de 
Cassation ist das höchste Berufungsgericht für Straf- und Zivilsachen. Der Conseil d'Etat ist das 
höchste Berufungsgericht für Verwaltungsstreitigkeiten. Der  Cour des Comptes ist das oberste 
Rechnungsprüfungsorgan,  das für  die  Überwachung  der  öffentlichen  Finanzen  und  Konten 
zuständig  ist.  Zusätzlich  zu  diesen  drei  Gerichten  entscheidet  der  Conseil  Constitutionnel 
(Verfassungsrat)  über  die  Wählbarkeit  von  Parlaments-  und  Präsidentschaftskandidaten, 
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entscheidet über Streitigkeiten bei Wahlen, bestätigt Wahlergebnisse und urteilt über die
Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verträgen (USDOS 30.3.2021).
Berichten zufolge gewähren die Militärgerichte den Angeklagten nicht die gleichen Rechte wie 
zivile  Strafgerichte.  Menschenrechtsorganisationen  berichteten,  dass  es  zu  keinen  Prozessen 
gegen Zivilisten vor Militärgerichten gekommen ist (USDOS 30.3.2021).
Die Verfassung und das Gesetz sehen das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, 
aber  die  Justiz  setzte  dieses  Recht  manchmal  nicht  durch.  Obwohl  das  Gesetz  die 
Unschuldsvermutung und das Recht auf unverzügliche und ausführliche Unterrichtung über die 
Anklagepunkte  vorsieht,  wurde  dies  nicht  immer  eingehalten.  Verurteilte  haben  Zugang  zu 
Berufungsgerichten, aber höhere Gerichte hoben die Urteile nur selten auf (USDOS 30.3.2021). 
Der relative Mangel an ausgebildeten Richtern und Anwälten führte zu einem eingeschränkten
Zugang zu wirksamen Gerichtsverfahren, insbesondere außerhalb der Großstädte. Die Regierung 
nennt  eine  Zahl  von  450  Richtern  für  eine  Bevölkerung  von  schätzungsweise  27,5  Millionen 
(USDOS 30.3.2021).
In  ländlichen  Gebieten  wird  die  Justiz  häufig  von  traditionellen  Institutionen  auf  Dorfebene 
ausgeübt,  die  häusliche  Streitigkeiten  und  kleinere  Landfragen  nach  dem  Gewohnheitsrecht 
regeln.  Die  Streitbeilegung  erfolgt  durch  ausführliche  Debatten.  Es  wurden  keine  Fälle  von 
körperlicher Bestrafung nach solchen, nach traditionellem Recht geführten Verfahren gemeldet. 
Das Gesetz sieht ausdrücklich einen sogenannten „großen Vermittler“ vor, der vom Präsidenten 
ernannt wird und eine Brücke zwischen traditionellen und modernen Methoden der Streitbeilegung 
schlagen soll (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 6. Sicherheitsbehörden
Die Nationale Polizei, die dem Ministerium für Inneres und Sicherheit untersteht, und die Nationale 
Gendarmerie, die dem Verteidigungsministerium untersteht, sind für die Strafverfolgung im Inland 
zuständig. Das Koordinationszentrum für operative Entscheidungen, eine gemischte Einheit aus 
Polizei, Gendarmerie und Armee, unterstützt die Polizei bei der Gewährleistung der Sicherheit in
einigen Großstädten. Die Streitkräfte, die dem Verteidigungsministerium unterstellt sind, sind für 
die Landesverteidigung zuständig (USDOS 30.3.2021). Die Streitkräfte der Elfenbeinküste (Forces 
Armées  de  Côte  d'Ivoire,  FACI;  auch  bekannt  als  Republikanische  Streitkräfte  / Forces 
républicaines de Côte d'Ivoire, FRCI), bestehen aus dem Heer Armee (Armée de Terre), der 
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Marine (Marine Nationale), der Luftwaffe (Force Aérienne Côte), und den Spezialkräften (Forces
Spéciale) (2021) (CIA 18.1.2022). Die dem Ministerium für Sicherheit und Katastrophenschutz 
unterstellte Direktion für territoriale Überwachung (DTS) ist für die Abwehr interner Bedrohungen 
zuständig  (USDOS  30.3.2021).  Nichtstaatliche  bewaffnete  Akteure  und  ehemalige  Rebellen 
verfügen über erheblichen Einfluss, insbesondere im Norden und Westen (FH 3.3.2021).
Den zivilen Behörden gelang es zeitweise nicht, die Sicherheitskräfte wirksam zu kontrollieren 
(USDOS  30.3.2021).  Obwohl  die  Verteidigungs-  und  Sicherheitskräfte  nominell  unter  ziviler 
Kontrolle  stehen,  gibt  es  nach  wie  vor  erhebliche  Probleme  mit  parallelen  Kommando-  und 
Kontrollsystemen innerhalb der FRCI (FH 3.3.2021). 
Angehörige der Sicherheitskräfte begingen einige Übergriffe (USDOS 30.3.2021). 
Die Militärpolizei und das Militärgericht sind für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung
mutmaßlicher  Übergriffe  durch  Angehörige  der  Sicherheitsdienste  zuständig.  Die  Regierung 
berichtet  über  gesetzte  Schritte,  mit  denen  u.a.  Sicherheitsbeamte,  die  des  Missbrauchs 
beschuldigt werden, strafrechtlich verfolgt werden können. Opfer gemeldeter Übergriffe berichten 
allerdings, dass Täter nicht bestraft wurden (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (18.1.2022): The World Factbook, Côte d'Ivoire, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cote-divoire/#military-
and-security, Zugriff 27.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  verbieten  Folter  und  unmenschliche  Behandlung  (USDOS 
30.3.2021) und die Regierung verabschiedete Gesetze, die Folter als eigenständiges Verbrechen 
definierten (HRW 14.1.2020).
Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach Folter durch staatliche Stellen praktiziert wird. Eine 
widerstreitende  Meinung  vertritt  die  NGO  Fédération internationale  de  l’Action  des  Chrétiens 
(FIACAT),  welche  in  den  Zuständen  der  Gefängnisse  sowie  in  der  teilweise  langwierigen 
Verfahrensdauer  eine  Form  der  Misshandlung  der  Häftlinge  und  damit  der  Folter  sieht  (AA 
9.10.2020).  Menschenrechtsorganisationen  berichten  über  Misshandlungen  von  Häftlingen 
zwischen Festnahme und Einlieferung in das Gefängnis, und dass Gefangene mitunter Gewalt und
Missbrauch, einschließlich Schlägen und Erpressung, durch Gefängnisbeamte ausgesetzt sind. 
Auch die Strafvollzugsbehörden räumen ein, dass es zu Misshandlungen kommen kann, die nicht 
gemeldet werden, da die Gefangenen Repressalien fürchten (USDOS 30.3.2021). 
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Straflosigkeit war bei den Sicherheitskräften kein nennenswertes Problem, obwohl Berichten
zufolge Angehörige der Sicherheitskräfte vereinzelte Übergriffe begangen haben, ohne bestraft zu 
werden.  Die  Regierung  setzte  die  Militärpolizei  und  das  Militärtribunal  ein,  um  Übergriffe  zu 
untersuchen (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
- HRW - Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Côte d’Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022702.html, Zugriff 27.1.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 8. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung 
setzt dieses Gesetz nicht wirksam um. Es wird berichtet, dass Beamte sich häufig ungestraft an 
korrupten Praktiken beteiligen (USDOS 30.3.2021). Korruption und Bestechung sind nach wie vor 
weit verbreitet und betreffen vor allem die Justiz, die Polizei (FH 3.3.2021; vgl. USDOS 30.3.2021) 
und das öffentliche Auftragswesen. Geringfügige Bestechung behindert auch den Zugang der 
Bürger  zu öffentlichen  Dienstleistungen,  von der Erlangung  einer  Geburtsurkunde  bis hin  zur 
Zollabfertigung (FH 3.3.2021).
Eine öffentliche Antikorruptionsbehörde, die High Authority for Good Governance (HABG), wurde 
2013 eingerichtet, gilt aber als ineffektiv. Das HABG verpflichtet Beamte zur Abgabe von
Vermögenserklärungen, doch wird dies nicht ausreichend durchgesetzt. Täter auf allen Ebenen 
werden  nur  selten  strafrechtlich  verfolgt  (FH  3.3.2021).  Die  HABG  kann  Empfehlungen 
aussprechen,  aber  die  Staatsanwaltschaft  muss  entscheiden,  ob  sie  einen  Fall  aufgreift. 
Zivilgesellschaftliche Gruppen und Regierungsbeamte berichten, dass die HABG nicht befugt ist, 
unabhängig zu handeln oder entscheidende Maßnahmen zu ergreifen. Der verfassungsmäßig 
vorgesehene Oberste Gerichtshof, der Regierungsmitglieder – einschließlich des Präsidenten und 
des Vizepräsidenten – wegen Straftaten in Ausübung ihres Amtes verurteilen kann, ist noch nicht 
eingerichtet worden (USDOS 30.3.2021). 
Auf  dem  Korruptionswahrnehmungsindex  2020  von  Transparency International  belegte  die 
Elfenbeinküste Rang 104 von 180 untersuchten Ländern (TI 1.2021).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 34
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- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- TI - Transparency International (1.2021): Corruption Perceptions Index 2020, Côte d'Ivoire,  
https://images.transparencycdn.org/images/2020_Report_CPI_EN.pdf, Zugriff 12.1.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine Reihe lokaler und internationaler NGOs können im Allgemeinen frei arbeiten (FH 3.3.2021; 
vgl.  USDOS  30.3.2021)  und  untersuchen  und  veröffentlichen  ihre  Erkenntnisse  über 
Menschenrechtsfälle (USDOS 30.3.2021). Die schlechten Sicherheitsbedingungen - vor allem im 
Norden und Westen des Landes - stellen jedoch für einige Organisationen eine Einschränkung dar 
(FH 3.3.2021).
Regierungsvertreter  treffen  sich mit einigen dieser Gruppen. Während die Regierung je  nach 
Thema oder Fall einigermaßen kooperativ ist und auf Ansichten von NGOs eingeht, ist sie bei 
heikleren Themen defensiv (USDOS 30.3.2021). 
Im Jahr 2020 wurden zahlreiche Aktivisten verhaftetet, darunter mehrere bekannte Anführer der 
Alternative  Citoyenne  Ivoirienne (ACI).  Als  Grund  dafür  wurden  mehrere  unrechtmäßige 
Anschuldigungen genannt, von „Untergrabung der öffentlichen Ordnung“ bis hin zur „Untergrabung 
der nationalen Verteidigung“. Die Verhafteten hatten sich kritisch zur Präsidentschaftskandidatur 
Ouattaras geäußert (FH 3.3.2021; vgl. AI 7.4.2021).
Quellen:
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the 
World's Human Rights; Côte d'Ivoire 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048661.html, 
Zugriff 13.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Auf dem Papier existiert zwar eine Wehrpflicht, diese wird jedoch seit 1995 nicht mehr umgesetzt 
(AA 9.10.2020; vgl. CIA 18.1.2022). Der Eintritt in den Militärdienst erfolgt freiwillig (AA 9.10.2020). 
Das Alter für den obligatorischen und freiwilligen Militärdienst beträgt für Männer und Frauen 18-25 
Jahre.  Eine  freiwillige  Rekrutierung  ehemaliger  Rebellen  ist  auf  das  Alter  von  22-29  Jahren 
beschränkt (CIA 18.1.2022). Die Heranziehung zum Militärdienst ist heute nicht mehr an Merkmale
wie  Rasse,  Religion,  Zugehörigkeit  zu  einer  bestimmten  sozialen  Gruppe  oder  politische 
Überzeugung gebunden (AA 9.10.2020). 
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Für unterschiedliche Gruppen von Deserteuren gibt es unterschiedlich harte Strafen, welche im
militärischen Strafgesetzbuch geregelt sind. Hier wird einerseits eine Unterscheidung zwischen 
Desertion in Friedens- bzw. Kriegszeiten getroffen sowie zwischen Desertion im Inland oder ins 
Ausland,  bewaffneter  Fahnenflucht  oder  Fahnenflucht  und  Übertritt  zum  Feind.  Je  nach 
Straftatbestand  beläuft  sich  das  Strafmaß  auf  ein  Jahr  bis  hin  zu  zwanzig  Jahren  Haft.  Die 
Entlassung aus dem Militär kann ebenfalls erfolgen (AA 9.10.2020).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.10.2020): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Côte d‘Ivoire (Stand: Juni 2020),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2040690/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber
_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_C%C3%B4te_d_Ivoire_%28Stand_Juni_2020%29%2C
_09.10.2020.pdf, Zugriff 20.1.2022
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (18.1.2022): The World Factbook, Côte d‘Ivoire, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cote-divoire/#military-
and-security, Zugriff 27.1.2022
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Es  gibt  keine  Berichte  darüber,  dass  die  Regierung  willkürliche  oder  ungesetzliche  Tötungen 
begangen hat (USDOS 30.3.2021).
Zu  den  wichtigsten  Menschenrechtsproblemen  gehören  vorübergehendes  Verschwindenlassen 
durch  die  Regierung; harte und  lebensbedrohliche  Haftbedingungen; willkürliche Verhaftungen 
oder Inhaftierungen durch die Streitkräfte; politisch motivierte Repressalien gegen Personen, die 
sich  außerhalb  des  Landes  aufhalten;  politische  Gefangene  oder  Inhaftierte;  mangelnde 
Unabhängigkeit  der  Justiz;  Einschränkungen  der  Meinungs-,  Presse-  und  Internetfreiheit; 
Behinderungen des Rechts auf friedliche Versammlung und Vereinigung; Gewaltverbrechen gegen 
Frauen und Mädchen, welche die Regierung kaum strafrechtlich verfolgt; Gewaltverbrechen gegen 
Angehörige sexueller Minderheiten. Die Regierung hat über Schritte berichtet, um Beamte der 
Sicherheits- und anderer Behörden, die des Missbrauchs beschuldigt wurden, strafrechtlich zu 
verfolgen.  Opfer  gemeldeter  Übergriffe  erklären  hingegen,  dass  Täter  nicht  verfolgt  wurden 
(USDOS 30.3.2021).
Das Ministerium für Justiz und Menschenrechte ist für die Umsetzung der Menschenrechtspolitik 
der Regierung zuständig. Im Jänner 2019 wurde die Nationale Menschenrechtskommission in den 
Nationalen Rat für Menschenrechte umbenannt. Die Änderung sollte dem Rat eigentlich mehr 
finanzielle  und  operative  Autonomie  verschaffen.  Die  Organisation  blieb  jedoch  weiterhin 
vollständig von der Finanzierung durch die Regierung und Geber abhängig. Dementsprechend 
stellen Menschenrechtsorganisationen ihre Unabhängigkeit und Wirksamkeit weiterhin in Frage. 
Die  zivil  kontrollierte  Sonderermittlungszelle  des  Ministeriums  für  Justiz  und  Menschenrechte 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 34
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ermittelt gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Krise nach den
Wahlen von 2010/11 verantwortlich waren (USDOS 30.3.2021).
Eine Reihe von Gesetzesreformen führte zu Verbesserungen beim Schutz der Menschenrechte. 
Die  Regierung  verabschiedete  Gesetze,  die  Folter  als  eigenständiges  Verbrechen  definieren. 
Zudem wurden Maßnahmen gesetzt, um den Rückgriff auf die Untersuchungshaft zu verringern. 
Einige Bestimmungen der neuen Gesetze können jedoch zur Einschränkung der Versammlungs- 
und Meinungsfreiheit genutzt werden (HRW 14.1.2020).
Und die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung 
auch schon ein (AI 7.4.2021). Obwohl sich die Bevölkerung im Allgemeinen frei an politischen 
Diskussionen und Debatten  beteiligen kann, wurden Politik und Regierungsparteien im Umfeld der 
Wahlen 2020 zu gefährlichen Themen. Einzelpersonen waren Einschüchterungen, Drohungen und 
physischer Gewalt ausgesetzt. Während und nach den Wahlen griffen Milizen und unbekannte 
Akteure  Anhänger  der  Opposition  an,  die  sich  während  des  Wahlboykotts  versammelt  und 
demonstriert hatten. In Abidjan und mindestens acht weiteren Städten gingen Oppositions- und 
Regierungsanhänger mit Macheten, Knüppeln und Jagdgewehren auf die Straße. Mehr als 50 
Menschen wurden von Mitgliedern der Milizen getötet (FH 3.3.2021). Nach offiziellen Angaben 
lautete die Bilanz zwischen 10. und 14.8.2020: Fünf Tote, 104 Verletzte und 68 Festnahmen von 
Personen, die der "Störung der öffentlichen Ordnung, der Anstiftung zum Aufruhr, der Gewalt 
gegen Beamte und der Zerstörung von Eigentum" beschuldigt wurden (AI 7.4.2021)
Auch Sicherheitskräfte gingen ungestraft mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstranten 
vor (AI 7.4.2021). Zudem haben sie bei Gewalt gegen Oppositionsanhänger nicht eingegriffen. 
Dies hat Menschen davon abgehalten, ihre politischen Ansichten offen zu äußern (FH 3.3.2021). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the 
World's Human Rights; Côte d'Ivoire 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048661.html, 
Zugriff 13.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Côte d'Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046505.html, Zugriff 29.12.2021
- HRW - Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Côte d’Ivoire, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022702.html, Zugriff 27.1.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Côte d’Ivoire, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048151.html, Zugriff 30.12.2021
 12. Meinungs- und Pressefreiheit
Sowohl die Verfassung als auch internationale und regionale Menschenrechtsinstrumente, die von 
der  Elfenbeinküste  ratifiziert  wurden,  stützen  das  Recht  auf  Meinungsfreiheit.  Meinungs-  und 
Pressefreiheit sind – bis auf einige Einschränkungen – meist gewährleistet (AA 9.10.2020; vgl. 
USDOS 30.3.2021). Das Gesetz verbietet Anstiftung zu Gewalt, ethnischem Hass und Rebellion, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 34
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