erit-lib-2024-1-2-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Urkunden kein einheitliches inhaltliches sowie äußeres Format aufweisen, ist eine Feststellung der
Echtheit ansonsten schwierig (AA 29.11.2021). Über zentrale Fahndungs- und Strafregister ist dem 
Auswärtigen Amt nichts bekannt (AA 3.1.2022).
Der eritreische Staat hat die Pflicht, Personenstandsdokumente auszustellen. Es ist möglich, Dritte 
(Angehörige, Bekannte, Rechtsanwälte, etc.) schriftlich für die Beschaffung solcher Dokumente zu 
bevollmächtigen, aber auch für die Registrierung von Geburten oder Eheschließungen. Im Falle im 
Ausland lebender Eritreer verlangen die Standesämter hierfür meist eine Vollmachtsbeglaubigung 
durch eine eritreische Auslandsvertretung (AA 29.11.2021).
Auslanderitreer erhalten im Ausland in der Regel bei der jeweils zuständigen eritreischen Botschaft 
auf Antrag problemlos eritreische Pässe, sofern sie ihre Staatsangehörigkeit nachweisen, die sog. 
„Aufbausteuer“ entrichten und ggf. ein Antragsformular ausfüllen. Nach Erfahrung des Auswärtigen 
Amts gilt dies auch für eritreische Staatsangehörige, die Eritrea seinerzeit ohne das obligatorische 
Ausreisevisum verlassen haben oder für solche, die im Ausland einen Schutzstatus innehaben (AA 
29.11.2021). Es liegen keine Kenntnisse über Repressalien gegen Personen, deren Verwandte im 
Ausland einen Reisepass beantragt haben oder gegen Personen, welche für jemanden im Ausland 
eine Personenstandsurkunde in Eritrea beschaffen, vor (AA 3.1.2022).
Echte Dokumente unwahren Inhalts sind nicht das Problem, allenfalls gefälschte Folgedokumente, 
die auf echten Dokumenten basieren, besonders um eine Zahlung der „Aufbausteuer“ zu umgehen
(AA 3.1.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.1.2022): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Eritrea (Stand: November 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2066458/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Eritrea_%28Stand_November_2021%29%2C_03.01.202
2.pdf, Zugriff 6.12.2023
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.11.2021): Hinweise zur Beschaffung und Überprüfung 
von eritreischen Dokumenten, 
https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-26805725/Deutschland%2E_Ausw%C3%A4rtiges_A
mt%2C_Merkblatt_%2D_Hinweise_zur_Beschaffung_und_%C3%9Cberpr%C3%BCfung_von_erit
reischen_Dokumenten%2C_29%2E11.2021.pdf?nodeid=23521787&vernum=-2, Zugriff 
6.12.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 48 von 48
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