erit-lib-2024-1-2-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Urkunden kein einheitliches inhaltliches sowie äußeres Format aufweisen, ist eine Feststellung der Echtheit ansonsten schwierig (AA 29.11.2021). Über zentrale Fahndungs- und Strafregister ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt (AA 3.1.2022). Der eritreische Staat hat die Pflicht, Personenstandsdokumente auszustellen. Es ist möglich, Dritte (Angehörige, Bekannte, Rechtsanwälte, etc.) schriftlich für die Beschaffung solcher Dokumente zu bevollmächtigen, aber auch für die Registrierung von Geburten oder Eheschließungen. Im Falle im Ausland lebender Eritreer verlangen die Standesämter hierfür meist eine Vollmachtsbeglaubigung durch eine eritreische Auslandsvertretung (AA 29.11.2021). Auslanderitreer erhalten im Ausland in der Regel bei der jeweils zuständigen eritreischen Botschaft auf Antrag problemlos eritreische Pässe, sofern sie ihre Staatsangehörigkeit nachweisen, die sog. „Aufbausteuer“ entrichten und ggf. ein Antragsformular ausfüllen. Nach Erfahrung des Auswärtigen Amts gilt dies auch für eritreische Staatsangehörige, die Eritrea seinerzeit ohne das obligatorische Ausreisevisum verlassen haben oder für solche, die im Ausland einen Schutzstatus innehaben (AA 29.11.2021). Es liegen keine Kenntnisse über Repressalien gegen Personen, deren Verwandte im Ausland einen Reisepass beantragt haben oder gegen Personen, welche für jemanden im Ausland eine Personenstandsurkunde in Eritrea beschaffen, vor (AA 3.1.2022). Echte Dokumente unwahren Inhalts sind nicht das Problem, allenfalls gefälschte Folgedokumente, die auf echten Dokumenten basieren, besonders um eine Zahlung der „Aufbausteuer“ zu umgehen (AA 3.1.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Eritrea (Stand: November 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066458/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_ die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Eritrea_%28Stand_November_2021%29%2C_03.01.202 2.pdf, Zugriff 6.12.2023 - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.11.2021): Hinweise zur Beschaffung und Überprüfung von eritreischen Dokumenten, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-26805725/Deutschland%2E_Ausw%C3%A4rtiges_A mt%2C_Merkblatt_%2D_Hinweise_zur_Beschaffung_und_%C3%9Cberpr%C3%BCfung_von_erit reischen_Dokumenten%2C_29%2E11.2021.pdf?nodeid=23521787&vernum=-2, Zugriff 6.12.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 48 von 48
