gabu-lib-2018-11-08-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
- TI – Transparency International (2017): Corruption Perceptions Index 2017, https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017#table, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 8. Wehrdienst und Rekrutierungen Es gibt in Gabun keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Wehrdienst ist ein Mindestalter von 20 Jahren vorgesehen (CIA 26.9.2018). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency (26.9.2018): The World Factbook – Gabon – Government, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gb.html, Zugriff 5.11.2018 9. Allgemeine Menschenrechtslage Die Situation der Menschenrechte in Gabun wird im afrikanischen Vergleich als relativ gut eingeschätzt – allerdings mit Defiziten in einzelnen Bereichen. Die grundlegenden Menschenrechte werden durch die gabunische Verfassung garantiert. Ein konstruktiver politischer Dialog und kritische Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit finden aber mangels entwickelter Diskussionskultur so gut wie nicht statt (AA 6.2018a). Zu den gröbsten Menschenrechtsverletzungen in Gabun zählen unter anderem die harten Haftbedingungen; die Gerichtsbarkeit, die nur auf dem Papier unabhängig ist und politischen Vorgaben folgt; die Korruption in der Regierung; Menschenhandel und Kinderarbeit (AA 6.2018a; vgl.USDOS 20.4.2018). Verfassung und Gesetze sehen Meinungs- und Pressefreiheit vor, die jedoch in der Praxis immer wieder beschnitten werden (AA 6.2018a; vgl. USDOS 20.4.2018). Die beiden größten Tageszeitungen (Gabon Matin, L'Union) und das Fernsehen werden von der Regierung kontrolliert (AA 6.2018a). Daneben gibt es private Wochen- und Monatszeitschriften, aber auch unabhängige Radio- und Fersehsender, die sowohl unabhängige Meinungen vertreten als auch Kritik an der Regierung üben. Die Behörden nutzten jedoch gelegentlich die Gesetze, um die kritische Berichterstattung über die Regierung zu verhindern oder zu bestrafen. So zum Beispiel durfte die Zeitung Les Echos du Nord wegen Veröffentlichung von diffamierenden Artikeln für zwei Monate nicht erscheinen; dem Fernsehsender Radio Television Nazareth wurde für einen Monat die Ausstrahlung politischer Kommentare jeglicher Art untersagt, da dieser eine Rede von Oppositionsführer Jean Ping übertragen hatte (FH 1.2018; USDOS 20.4.2018). Indigener kritischer Journalismus ist nur in Ansätzen vorhanden. Teilweise praktizieren die Journalisten Selbstzensur. Im aktuellen Index der NGO Reporter ohne Grenzen hat sich Gabun wegen des .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11von 18

neuen Kommunikationsgesetzes vom Januar 2017 um 6 Plätze auf Platz 108/180 verschlechtert (AA 6.2018a). Nach Angaben der gleichen NGO entsprach 2017 das nationale Recht bei Presse- und Medienfreiheit nicht internationalen Standards (USDOS 20.4.2018). Verfassung und Gesetze sehen Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor. Die Regierung schränkt jedoch das Recht auf friedliche Versammlung ein (USDOS 20.4.2018). Nach der Wahl im Jahr 2016 wurden Demonstrationen gewaltsam aufgelöst und 2017 verweigerte die Regierung die Erlaubnis für Versammlungen bzw. setzte wiederholt Tränengas und Verhaftungen ein, um unerlaubte Demonstrationen aufzulösen. Weiters wurde im August 2017 ein Gesetz verabschiedet, welches die Versammlungsfreiheit weiter einschränkt (FH 1.2018; vgl. USDOS 20.4.2018). Die Opposition, als notwendiges demokratisches Gegengewicht zur Regierung, ist zerstritten. Unabhängige NGOs sind nicht sehr zahlreich (AA 6.2018a). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 10. Haftbedingungen Die Gefängnisse sind überbelegt, die Haftbedingungen sind hart und lebensbedrohlich (AA 6.2018a; vgl. FH 1.2018; USDOS 20.4.2018). Nahrung, Sanitäreinrichtungen und Belüftung sowie medizinische Grundversorgung sind schlecht (FH 1.2018; vgl. USDOS 20.4.2018). Die Bedingungen in Hafteinrichtungen sind jenen in Gefängnissen ähnlich. NGOs wird gestattet, unabhängiges Monitoring über die Haftbedingungen durchzuführen; es gibt jedoch Berichte über Schwierigkeiten beim Zutritt zu den Haftanstalten. In manchen Fällen werden Untersuchungshäftlinge zusammen mit verurteilten Personen, Jugendliche mit Erwachsenen und Männer mit Frauen inhaftiert. Obwohl es in den Gefängniskliniken oft an notwendigen Medikamente fehlt, stehen Krankenschwester vor Ort für die medizinische Grundversorgung zur Verfügung. Bei schweren Krankheiten oder Verletzungen werden die Häftlinge in öffentliche Krankenhäuser überstellt. Der Umgang mit der Ausbreitung von Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS und Tuberkulose ist unzureichend. Es werden nur wenige Beschwerden von Gefangenen eingereicht. Für die Beantwortung von Häftlingsbeschwerden steht keine Ombudsperson oder eine vergleichbare unabhängige Instanz zur Verfügung (USDOS 20.4.2018). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 18

- AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 11. Todesstrafe Gabun hat die Todesstrafe am 15.2.2010 vollständig abgeschafft (IgT 24.2.2011; vgl. AI 12.4.2018). Quellen: - AI – Amnesty International (12.4.2018): Death Sentences and Executions 2017, 12. April 2018 https://www.ecoi.net/en/file/local/1429291/90_1523523827_act5079552018english.pdf, Zugriff 5.11.2018 - IgT – Initiative gegen die Todesstrafe (24.2.2011): Gabun: Todesstrafe abgeschafft, http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/nc/aktuelles/nachrichten/details/article/gabun- todesstrafe-abgeschafft.html, Zugriff 5.11.2018 12. Religionsfreiheit Obwohl Religionsfreiheit in der Verfassung und anderen Gesetzen und Bestimmungen verankert ist und im Allgemeinen in der Praxis respektiert wird, melden einige Religionsgemeinschaften Schwierigkeiten bei der Registrierung durch die Regierung. 80 Prozent der gabunischen Bevölkerung sind Christen, rund zwei Drittel davon sind katholisch, ein Drittel ist protestantisch. Schätzungen zufolge sind ca. 10 Prozent der Bevölkerung Muslime, viele davon sind Nicht- Gabonesen aus Westafrika. Etwa 10 Prozent der Bevölkerung üben ausschließlich Animismus aus oder gehören keiner religiösen Gruppe an. Viele Personen hängen synkretistischen Religionen an, welche Elemente des Christentums, traditionellen mystischen Glauben, Voodoo und Animismus verbinden (FH 1.2018; vgl. USDOS 29.5.2018). Quellen: - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (29.5.2018): 2017 Report on International Religious Freedom – Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1436799.html, Zugriff 5.11.2018 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 18

13. Ethnische Minderheiten In Gabun leben über 50 ethnische Gruppen (AA 6.2018b). Zu den vier größten Stammesgruppen der Bantu gehören Fang, Bapounou, Nzebi und Obamba. Des Weiteren leben 154.000 andere Afrikaner und Europäer im Land, darunter 10.700 Franzosen und 11.000 Personen mit Doppelstaatsbürgerschaft (CIA 2.10.2018). Mitglieder aller großen ethnischen Gruppen sind mit hohen zivilen und militärischen Positionen betraut. Indigene Gruppen nehmen jedoch nur wenig am politischen Prozess teil (USDOS 20.4.2018; vgl. FH 1.2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018b): Gabun – Überblick, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/gabun/226322, Zugriff 5.11.2018 - CIA – Central Intelligence Agency (26.9.2018): The World Factbook – Gabon – People and Society, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gb.html, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 14. Frauen/Kinder Frauen sind - auf dem Papier - in der Gesellschaft und im Berufsleben als gleichwertig anerkannt. Ihr Anteil in staatlichen Schlüsselpositionen hat in den letzten Jahren zugenommen. Es gibt derzeit eine Präsidentin des Senats und des Verfassungsgerichts und 33 Prozent der Ministerposten werden durch Frauen wahrgenommen. Seit 2014 hat Libreville eine Bürgermeisterin. Frauenrechte sind allerdings durch die für Männer gesetzlich zugelassene Polygamie erheblich tangiert (AA 6.2018a). Frauen sind Inhaberinnen von Geschäften und anderen Besitztümern, betätigen sich politisch und arbeiten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor (USDOS 20.4.2018). Verheiratete Frauen müssen für die Beantragung eines Reisepasses und Auslandsreisen die Genehmigung ihres Ehemannes einholen (FH 1.2018; vgl. USDOS 20.4.2018). Trotz allem sind Frauen beträchtlicher gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt, vor allem in ländlichen Gegenden ( AA 6.2018a; vgl. FH 1.2018, USDOS 20.4.2018). Vergewaltigung ist mit einer Haftstrafe von fünf bis zehn Jahren versehen, aber Vergewaltigungsfälle werden nur selten strafrechtlich verfolgt. Vergewaltigung in der Ehe ist nicht ausdrücklich verboten. Es gibt keine verlässlichen Statistiken zur Zahl der Vergewaltigungen, NGO-Angaben zufolge sind diese jedoch häufig. Kein Gesetz verbietet sexuelle Belästigung, die weiterhin weit verbreitet ist. Auch häusliche Gewalt ist gesetzlich verboten und mit einer Haftstrafe von zwei Monaten bis 15 Jahren bedroht, laut NGOs aber trotzdem verbreitet. Frauen erstatten jedoch so gut wie nie Anzeige (USDOS 20.4.2018). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 18

Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 14.1. FGM/C – Weibliche Genitalverstümmelung Das US-amerikanische Außenministerium (USDOS) schreibt in seinem Bericht zu weibliche Genitalverstümmelung im März 2017 (Beobachtungszeitraum 2016), dass dies vom Gesetz verboten wird und dass es über keine Fälle berichtet wurde (USDOS 3.3.2017). Im Bericht vom USDOS, der im April 2018 (Beobachtungszeitraum 2017) veröffentlicht wurde, wird das Thema nicht mehr erwähnt (USDOS 20.4.2018). Quellen: - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1394732.html, Zugriff 5.11.2018 14.2. Kinder / Ritualmorde Das US-amerikanische Außenministerium (USDOS) erwähnt in seinem Bericht vom April 2016 (Beobachtungszeitraum 2015) kurz das Thema Ritualmorde im Zusammenhang mit Kindern (USDOS 13.4.2016). In den Berichten vom März 2017 und April 2018 des USDOS geht es nur noch im Allgemeinen über Ritualmorde. Ob es hierbei um erwachsene und/oder minderjährige Opfer handelt, geht aus den Quellen nicht hervor (USDOS 20.4.2018; vgl. USDOS 3.3.2017). Ritualmorde sind, wenn auch nicht offiziell bestätigt, weiterhin ein Problem. Diese Vorfälle werden oft nicht gemeldet oder nicht korrekt zugeordnet. Verfolgung und Bestrafung sind unzulänglich (AA 6.2018a; vgl. FH 1.2018, OHCHR 15.3.2018). Hierbei werden Menschen getötet und ihre Gliedmaßen, Genitalien oder andere Organe amputiert (USDOS 20.4.2018) im Glauben, dass bestimmte Körperteile gewisse Stärken steigern würden. In Ritualen wird zudem Blut verwendet. (USDOS 3.3.2017). Eine lokale NGO berichtet über 14 Opfer ritueller Tötungen und über sechs verschwundenen Personen zwischen Jänner und Oktober 2017 (USDOS 20.4.2018). Dieselbe NGO berichtete über 17 Opfer ritueller Tötungen zwischen Jänner und Oktober 2016 (USDOS 3.3.2017). Die tatsächliche Opferzahl dürfte höher liegen, da viele Ritualmorde nicht angezeigt .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 18

oder nicht korrekt zugeordnet werden. 2016 und 2017 gab es keine Verhaftung von Personen, die der rituellen Tötung beschuldigt gewesen wären (USDOS 40.4.2018; vgl. USDOS 3.3.2017). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018a): Gabun – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352, Zugriff 5.11.2018 - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - OHCHR – United Nations Human Rights Council (15.3.2018): Human Rights Council adopts - Universal Periodic Review outcomes of Gabon, Ghana and Peru, https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/Pages/NewsDetail.aspx? NewsID=22836&LangID=E, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1394732.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1133804.html, Zugriff 5.11.2018 15. Homosexuelle Gesetzlich ist keine bestimmte Art der sexuellen Orientierung explizit verboten, ebenso wenig wird das Recht auf Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit für LGBT-Personen eingeschränkt. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ist hingegen ebenso wenig gesetzlich verboten. Es gibt keine Berichte über Gewalt gegenüber sexuellen Minderheiten; da diese Vorkommnisse, höchstwahrscheinlich wegen der drohenden Stigmatisierung, nicht gemeldet werden (USDOS 20.4.2018). Vorurteile gegen und Diskriminierung von - insbesondere offen bekennenden - LGBT-Personenist vor allem auf dem Arbeitsplatz sowie dem Wohnungsmarkt weiterhin ein Problem (USDOS 20.4.2018; vgl. FH 1.2018). Quellen: - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 16. Bewegungsfreiheit Verfassung und Gesetze sehen das Recht auf Bewegungsfreiheit im Land, Auslandsreisen, Emigration und Repatriierung vor. Diese Rechte wurden 2017 jedoch von der Regierung für .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 18

mehrere Wochen ausgesetzt, um die Ausreise von Oppositionsmitgliedern zu verhindern. Weiters wird berichtet, dass es keine rechtlichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Land gibt, aber trotzdem Polizisten, Gendarmen und Soldaten Reisende an Checkpoints aufhalten, um ihre Identität, ihren Wohnsitz und Meldedokumente zu überprüfen, sowie Bestechungsgelder einzufordern (FH 1.2018; USDOS 20.4.2018). Insbesondere werden Flüchtlinge, irreguläre Migranten sowie Afrikaner, die nicht gabunische Staatsbürger sind, immer wieder Schikanen ausgesetzt (USDOS 20.4.2018). Quellen: - FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/ dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 17. Grundversorgung/Wirtschaft Gabun ist eines der wirtschaftlich stärksten Länder in Afrika und mit einem BIP/Kopf von 7.210 US-Dollar (Weltbank 2017) das drittreichste Land Afrikas (Platz 83 in der Welt). Der Reichtum des Landes beruht auf seinen enormen Rohstoffreserven. Eine rückläufige Erdölproduktion und der Preisverfall auf den Rohstoffmärkten wirken sich unmittelbar auf die Staatsfinanzen aus (AA 6.2018c). Das Pro-Kopf-Einkommen ist in Gabun viermal so hoch wie jenes der meisten Länder in Subsahara-Afrika (CIA 2.10.2018). Aufgrund der hohen Einkommensungleichheit ist jedoch ein großer Anteil der Bevölkerung weiterhin arm (AA 6.2018c; vgl. CIA 2.10.2018). Ein Drittel der Bevölkerung lebt unterhalb der Armutsgrenze. Die Arbeitslosenrate liegt bei 20,4 Prozent, betroffen sind hier, insbesondere die jungen Menschen. Gabuns Wirtschaft ist privatwirtschaftlich ausgerichtet (AA 6.2018c). Nach einer Schätzung aus dem Jahr 2005 sind 64 Prozent der Arbeitskräfte im Landwirtschaftssektor tätig, 12 Prozent im Industriesektor und 24 Prozent im Dienstleistungssektor (CIA 2.10.2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (6.2018c): Gabun – Wirtschaft, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226326, Zugriff 5.11.2018 - CIA – Central Intelligence Agency (26.9.2018): The World Factbook – Gabon – Economy, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gb.html, Zugriff 5.11.2018 18. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 18

Städte (AA 3.7.2018). Es gibt zahlreiche Krankenhäuser und Kliniken, sowie rund 800 medizinische Einrichtungen, die hauptsächlich vom Staat, aber auch von der Sozialversicherung und von privaten Organisationen betrieben werden. In den letzten Jahren wurden acht Regionalkrankenhäuser errichtet. Die Regierung plant, weitere Kapazitäten im ländlichen Bereich zu errichten (BMEIA 25.6.2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (3.7.2018): Gabun – Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/gabunsicherheit/ 226324, Zugriff 5.11.2018 - BMEIA – Bundesministerium Europa, Integration und Äußeres (25.6.2018): Gabun – Gesundheit und Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/gabun/, Zugriff 5.11.2018 19. Rückkehr Die Regierung arbeitete mit dem Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, rückkehrenden Flüchtlingen, Asylwerbern, Staatenlosen und anderen Betroffenen Schutz und Unterstützung zu gewähren (USDOS 20.4.2018). Quellen: - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 18
