gabu-lib-2018-11-08-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 18
PDF herunterladen
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen 
und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der 
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein  Länderinformationsblatt  (LIB)  der  Staatendokumentation  ist  ein  COI-Dokument,  das 
beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, 
BVwG)  mittels  Recherche  von  vorhandenen,  vertrauenswürdigen  und  vorrangig  öffentlichen 
Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine 
einzelfallunabhängige  Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in 
Herkunftsländern  bzw.  in  EU-Mitgliedsstaaten.  Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen 
fremdsprachiger Quellen.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 
Abs.  5  letzter  Satz  BFA-G,  d.h.  sie  sind  als  solche  nicht  Teil  der  allgemein  zugänglichen, 
öffentlichen  Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren 
(Parteiengehör,  Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch 
Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Das  gegenständliche  Produkt  erhebt  bezüglich  der  zur  Verfügung  gestellten  Informationen 
keinen  Anspruch  auf  Vollständigkeit.  Aus  dem  vorliegenden  Produkt  ergeben  sich  keine 
Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt 
keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann 
insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder 
des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Aktualisierungshinweis
Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation auf 
aktuellem Stand gehalten. Eine Gesamtaktualisierung des LIB erfolgt entweder in vorgegebenen 
Intervallen (TOP-Herkunftsstaaten) oder bei gegebenem Bedarf (andere Herkunftsstaaten). 
Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher 
können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 18
2

Länderspezifische Anmerkungen
Keine.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 18
3

Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen...................................................................6
2. Politische Lage...........................................................................................................................7
 3. Sicherheitslage...........................................................................................................................8
 4. Rechtsschutz / Justizwesen........................................................................................................9
 5. Sicherheitsbehörden...................................................................................................................9
 6. Folter und unmenschliche Behandlung.....................................................................................10
7. Korruption.................................................................................................................................10
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen...............................................................................................11
 9. Allgemeine Menschenrechtslage..............................................................................................11
 10. Haftbedingungen....................................................................................................................12
 11. Todesstrafe.............................................................................................................................13
12. Religionsfreiheit......................................................................................................................13
 13. Ethnische Minderheiten..........................................................................................................14
 14. Frauen/Kinder.........................................................................................................................14
14.1. FGM/C – Weibliche Genitalverstümmelung.....................................................................15
14.2. Kinder / Ritualmorde........................................................................................................15
15. Homosexuelle.........................................................................................................................16
 16. Bewegungsfreiheit..................................................................................................................16
 17. Grundversorgung/Wirtschaft...................................................................................................17
 18. Medizinische Versorgung........................................................................................................17
 19. Rückkehr................................................................................................................................18
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 18
4

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 18
5

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 18
6

2. Politische Lage
Gabun ist nach französischem Vorbild als Zentralstaat organisiert. Der 2016 auf sieben Jahre
wiedergewählte Staatspräsident ist seit Oktober 2009 Ali Bongo Ondimba, Sohn des 2009
verstorbenen Präsidenten El Hadsch Omar Bongo Ondimba, der 42 Jahre lang an der Macht 
gewesen war. Regierungschef ist seit September 2016 der vormalige Außenminister Emmanuel 
Issoze-Ngondet (AA 6.2018a).
Mit einer Entscheidung vom 30. April 2018  löste das  Verfassungsgericht das  Unterhaus  des 
Parlaments auf und  forderte  die  Regierung  auf,  zurückzutreten, weil  sie  die  bereits zweimal 
verschobenen Parlamentswahlen nicht bis spätestens 30. April 2018 durchgeführt hatte. Die von 
Premierminister Emmanuel Issoze Ngondet geführte Regierung trat daraufhin am 1. Mai 2018 
zurück. Am 3. Mai 2018 wurde Ngondet von Staatspräsident Issoze erneut zum Premierminister
einer Übergangsregierung ernannt, um Parlamentswahlen zu organisieren. Der
Übergangsregierung gehören mehrere Oppositionsvertreter an. Der weiterhin amtierende Senat 
sollte  die  Aufgaben  des  Unterhauses  bis  zu  den  Neuwahlen  im  Oktober  2018  übernehmen. 
Präsident Ali Bongo Ondimba war 2016 in einer umstrittenen und von Gewalt begleiteten Wahl 
wiedergewählt worden. Beobachtern zufolge ist der innenpolitische Konflikt um diese Wahl Grund 
für  die  verzögerten  Parlamentswahlen.  Eine  Verfassungsänderung  im  Januar  2018  hob  die 
Begrenzung der Zahl der Amtszeiten des Präsidenten auf (BAMF 7.5.2018).
Das Parteienspektrum in Gabun ist breit gefächert (AA 6.2018a). Die letzten Parlamentswahlen 
fanden im Oktober 2018 statt. Aus den Wahlen zur 143 Sitze umfassenden Nationalversammlung 
ging die Präsidentenpartei PDG (Parti Démocratique Gabonais) mit einer absoluten Mehrheit von 
98  Sitzen  hervor.  Die  Opposition  konnte  nur  noch  17  Sitze  erringen.  Die  wichtigste 
Oppositionspartei  LD (Les  Democrats)  bekam  elf  Parlamentssitze  (N24  31.10.2018;  vgl.  AN 
30.10.2018). Die politische Opposition kann in Gabun frei agieren, solange sie auf dem Boden der 
Verfassung bleibt (AA 6.2018a).  Die Wahlbeteiligung war in der Hauptstadt Libreville niedrig. 
Beobachtern  der  African  Union  zufolge  verliefen  die  Wahlen  zufriedenstellend  und   ohne 
Unregelmäßigkeiten  (NI  28.10.2018).  Der  Oppositionsführer  Jean  Ping  (Union  of  Forces  for 
Change,  UFC),  der  bei  den  Präsidentschaftswahlen  2016  gegen  Ali  Bongo  verloren  hatte, 
boykottierte die Wahlen und warf Wahlbetrug vor. Andere Oppositionsparteien klagten über den 
Transport von Wählern durch die führende Partei, Stimmenkauf und Manipulation von
Stimmzetteln. Einige Vorwürfe konnten durch Zeugen bestätigt werden (Aprecon 1.11.2018; vgl.
N24 31.10.2018). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 18
7

Der Senat, die seit Januar 2018 nur noch aus 52 Mitgliedern bestehende erste Kammer des
Parlaments (vorher 102 Mitglieder), wurde erstmals 1997 gewählt. Dem Senat kommt die Aufgabe
der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaften zu (AA 6.2018a).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018a):  Gabun  –  Innenpolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352,  Zugriff 
5.11.2018
- AN  –  Africa  News  (30.10.2018):  Gabon's  rulling  party  wins  parliamentary  elections, 
http://www.africanews.com/2018/10/30/gabons-rulling-party-wins-parliamentary-elections/, 
Zugriff 5.11.2018
- Aprecon – The African Progressive Economist (1.11.2018): Intrigues about the ‘Second Phase’ 
of  Gabon’s  Elections,  https://www.theafricanprogressiveeconomist.com/intrigues-about-the-
second-phase-of-gabons-elections/, Zugriff 5.11.2018
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (7.5.2018): Briefing Notes vom 7. Mai 2018, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/1442583/1226_1536218969_deutschland-bundesamt-fuer-
migration-und-fluechtlinge-briefing-notes-07-05-2018-deutsch.pdf, Zugriff 5.11.2018
- NI – Nile Internatinal (28.10.2018): Gabon ruling party in pole position as final vote round 
ends, http://www.nileinternational.net/en/?p=115523, Zugriff 5.11.2018  
- N24 – News 24 (31.10.2018): Ruling party takes 'lion's share' in Gabon election: official,
https://www.news24.com/Africa/News/ruling-party-takes-lions-share-in-gabon-election-official-
20181031-2, Zugriff 5.11.2018
 3. Sicherheitslage
Im  afrikanischen  Vergleich  und  inmitten  der  zentralafrikanischen  Krisenregion  mit  ihren 
Bürgerkriegen galt Gabun bis zur Präsidentschaftswahl 2016 als Stabilitätsanker. Gabun bewahrte 
dabei  den  inneren  Frieden  ohne  ethnische  Auseinandersetzungen  und  verzeichnet 
bemerkenswerte Fortschritte bei der Verankerung demokratischer Institutionen und Strukturen 
ohne  gravierende  Menschenrechtsprobleme  (AA 6.2018a). Seit die Präsidentschaftswahlen in 
Gabun im Jahr 2016 im Sinne von Amtsinhaber Ali Bongo Ondimba manipuliert wurden, kam es
zu heftigen Protesten gegen das Wahlergebnis, welche gewaltsam niedergeschlagen wurden.
Auch Gewerkschaften und öffentlich Bedienstete riefen im Jahr 2017 wiederholt zu Streiks auf 
(GIGA  7.2018).  Politische  Kundgebungen  können  jederzeit  vorkommen.  Bei  Streiks, 
Demonstrationen  und  Straßenblockaden  kann  es  zu  Gewaltanwendung  kommen (EDA 
10.8.2018).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018a):  Gabun  –  Innenpolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352,  Zugriff 
5.11.2018
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 18
8

- EDA – Eidgenössisches Department für auswärtige Angelegenheiten (10.8.2018):
Reisehinweise  für  Gabun,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/gabun/reisehinweise-fuergabun.html, Zugriff 5.11.2018  
- GIGA –  German  Institute  of  Global  and  Area  Studies  (7.2018):  Aufruhr  in  Zentralafrika: 
Proteste,  Politik  und  Wege  aus  der  Krise  [GIGA  Focus  Afrika,  03/2018],
https://www.giga-hamburg.de/de/system/files/publications/gf_afrika_1803.pdf,  Zugriff 
5.11.2018
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Obwohl  gesetzlich  eine  unabhängige  Justizgewalt  vorgesehen  ist,  bleibt  das  Gerichtswesen 
ineffizient und weiterhin anfällig für Einflussnahme durch die Regierung. Der Präsident ernennt 
über das Justizministerium, demgegenüber die Justiz verantwortlich ist, Richter und kann diese 
entlassen (FH 28.1.201; vgl. USDOS 20.4.2018). Die Gerichtsbarkeit ist nur auf dem Papier 
unabhängig und folgt politischen Vorgaben (AA 6.2018a). Korruption ist ein Problem. Kleinere 
Auseinandersetzungen  können,  insbesondere  in  ländlichen  Gebieten,  auch  bei  lokalen 
traditionellen Chiefs vorgebracht werden. Deren Entscheidungen werden allerdings nicht immer 
von der Regierung anerkannt. Gerichtliche Entscheidungen werden im Allgemeinen von Behörden 
respektiert (USDOS 20.4.2018).
Die Verfassung sieht das Recht auf einen öffentlichen Prozess vor. Gerichtstermine werden oft
verschoben. Für Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung und sie haben das Recht auf einen
Anwalt. Dieser soll auch kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn der Angeklagte nicht über 
die finanziellen Mittel für einen Verteidiger verfügt. Aufgrund der niedrigen Bezahlung fanden sich 
jedoch häufig keine Anwälte in solchen Fällen (USDOS 20.4.2018).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (6.2018a):  Gabun  –  Innenpolitik, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/gabun-node/-/226352,  Zugriff 
5.11.2018
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 5. Sicherheitsbehörden
Für Gesetzesvollzug und öffentliche Sicherheit sind die Bundespolizei (dem Innenministerium 
unterstehend)  und  die  Gendarmarie  (dem  Verteidigungsministerium  zugehörig)  zuständig. 
Gelegentlich üben auch die Streitkräfte und die “Republikanische Garde”, eine Eliteeinheit zum 
Schutz des Präsidenten, Aufgaben der inneren Sicherheit aus. Die Kontrolle der zivilen Behörden 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 18
9

über die Sicherheitskräfte ist im Allgemeinen effektiv. Ein Teil der Polizei ist ineffizient und korrupt
(USDOS 20.4.2018). Mitglieder der Sicherheitskräfte verlangen Bestechungsgelder, um ihre
Gehälter aufzubessern, insbesondere bei Fahrzeug- und Personenkontrollen (USDOS 20.4.2018; 
FH 1.2018). Es gibt Mechanismen zur Untersuchung von Missbrauch und Korruption bei den 
Sicherheitskräften (USDOS 20.4.2018). Dennoch ist Straffreiheit ein Problem (USDOS 20.4.2018; 
FH 1.2018).
Quellen:
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Obwohl Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 
durch die Verfassung und Gesetze verboten sind, werden solche Praktiken gelegentlich durch 
Sicherheitskräfte angewendet. Es gibt Berichte, dass Sicherheitskräfte Häftlinge misshandelten, 
aber  auch  Migranten  und  Flüchtlinge  aus  anderen  afrikanischen  Staaten  schlugen  (USDOS 
20.4.2018; vgl. FH 1.2018).
Quellen:
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 7. Korruption
Gesetzlich sind Strafen für behördliche Korruption vorgesehen und die Regierung verstärkt ihre 
Bemühungen  im  Kampf  gegen  Korruption  zum  Beispiel  durch  Antikorruptionsgesetze  und  -
institutionen, aber auch durch Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern. Diese 
Maßnahmen  werden  jedoch  nicht  effektiv  umgesetzt  und  somit  bleiben  Korruption  und 
Straflosigkeit weiterhin ernste Probleme (USDOS 20.4.2018; vgl. FH 1.2018). Gabun lag auf dem 
Corruption Perceptions Index 2017 von Transparency International mit einer Bewertung von 32 
von 100 (0=highly corrupt, 100=very clean) auf Platz 117 von 180 (je höher, desto schlechter) (TI 
2017). 
Quellen:
- FH – Freedom House (1.2018): Freedom in the World 2018 – Gabon, https://www.ecoi.net/de/
dokument/1442415.html, Zugriff 5.11.2018
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 18
10

- TI – Transparency International (2017): Corruption Perceptions Index 2017,
https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017#table,  Zugriff 
5.11.2018
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices
2017 - Gabon, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430132.html, Zugriff 5.11.2018
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es gibt in Gabun keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Wehrdienst ist ein Mindestalter von 20 
Jahren vorgesehen (CIA 26.9.2018).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency (26.9.2018): The World Factbook – Gabon – Government, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gb.html, Zugriff 5.11.2018
 9. Allgemeine Menschenrechtslage
Die  Situation  der  Menschenrechte  in  Gabun  wird  im  afrikanischen  Vergleich  als  relativ  gut 
eingeschätzt – allerdings mit Defiziten in einzelnen Bereichen. Die grundlegenden
Menschenrechte werden durch die gabunische Verfassung garantiert. Ein konstruktiver politischer
Dialog und kritische Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit finden aber mangels entwickelter 
Diskussionskultur  so  gut  wie  nicht  statt  (AA  6.2018a).  Zu  den  gröbsten 
Menschenrechtsverletzungen in Gabun zählen unter anderem die harten Haftbedingungen; die 
Gerichtsbarkeit,  die  nur  auf  dem  Papier  unabhängig  ist  und  politischen  Vorgaben  folgt;  die 
Korruption  in  der  Regierung;  Menschenhandel  und  Kinderarbeit  (AA  6.2018a;  vgl.USDOS 
20.4.2018). 
Verfassung und Gesetze sehen Meinungs- und Pressefreiheit vor, die jedoch in der Praxis immer 
wieder  beschnitten  werden  (AA  6.2018a;  vgl.  USDOS  20.4.2018).  Die  beiden  größten 
Tageszeitungen (Gabon Matin, L'Union) und das Fernsehen werden von der Regierung kontrolliert 
(AA 6.2018a). Daneben gibt es private Wochen- und Monatszeitschriften, aber auch unabhängige 
Radio- und Fersehsender, die sowohl unabhängige Meinungen vertreten als auch Kritik an der 
Regierung  üben.  Die  Behörden  nutzten  jedoch  gelegentlich  die  Gesetze,  um  die  kritische 
Berichterstattung über die Regierung zu verhindern oder zu bestrafen. So zum Beispiel durfte die 
Zeitung Les Echos du Nord wegen Veröffentlichung von diffamierenden Artikeln für zwei Monate 
nicht  erscheinen;  dem  Fernsehsender  Radio  Television  Nazareth  wurde  für  einen  Monat  die 
Ausstrahlung  politischer  Kommentare  jeglicher  Art  untersagt,  da  dieser  eine  Rede  von 
Oppositionsführer  Jean  Ping  übertragen  hatte  (FH  1.2018;  USDOS  20.4.2018).  Indigener 
kritischer Journalismus ist nur in Ansätzen vorhanden. Teilweise praktizieren die Journalisten
Selbstzensur. Im aktuellen Index der NGO Reporter ohne Grenzen hat sich Gabun wegen des
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11von 18
11

Go to next pages