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Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_
%28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023
-ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 
14.11.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Allgemein verbieten die Verfassung und das Gesetz Folter, unmenschliche oder erniedrigende 
Behandlung. Es gab jedoch Berichte, dass Sicherheitskräfte wie Gefängnisdienste, die Polizei und 
das Militärs Zivilisten menschenunwürdig behandelten (USDOS 20.03.2023). 
Seit  Amtsübernahme  der  Regierung  Barrow  im  Januar  2017  sind  keine  Berichte  über  Folter 
bekannt.  Im  September  2018  hat  Gambia  das  Übereinkommen  gegen  Folter  und  andere 
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert. Folter und andere 
unmenschliche, grausame oder erniedrigende Behandlungen oder Strafe sind mittlerweile nach 
geltendem Recht und der Verfassung verboten (AA 12.1.2022).
Zu den Ämtern, die mit der Untersuchung von Missständen beauftragt wurden, gehörten die 
Nationale Menschenrechtskommission (NHRC), das Büro des Ombudsmanns und die Wahrheits-, 
Versöhnungs- und Wiedergutmachungskommission (TRRC) (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_
%28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023
 8. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, jedoch hat die 
Regierung diesbezügliche Verfehlungen weder glaubwürdig untersucht noch verfolgt. Obwohl die 
Regierung einige Schritte unternommen hat, um gegen Missbrauch oder Korruption vorzugehen 
(USDOS 20.3.2023), wurde bisher nur vereinzelt gegen Korruption vorgegangen (ÖB 19.4.2023). 
Es gibt zahlreiche Berichte über Korruption innerhalb der Regierung, und es herrscht nach wie vor 
eine  Korruptionskultur  unter  den  Regierungsbeamten,  einschließlich  ehemaliger  Beamter  der 
Regierung Jammeh, die immer noch in Regierungspositionen tätig sind. Korruption auf kleiner 
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Ebene ist weiterhin die Norm, da Bürger oft Schmiergelder zahlen müssen, um bürokratische
Hürden zu überwinden oder Zugang zu staatlichen Dienstleistungen zu erhalten. Korruption bei der 
Polizei  ist  ebenfalls  ein  alltägliches  Problem,  da  Beamte  routinemäßig  Fahrer  anhalten  und 
Verstöße fälschen oder Geld verlangen (USDOS 20.3.2023). 
Außerdem  sind,  laut einer  Diagnose  des  Internationalen  Währungsfonds  (IWF),  staatliche 
Verfahren anfällig für Korruption und uneinheitliche Entscheidungen, da die Voraussetzungen für 
die  Ausübung  von  Befugnissen  nicht  klar  definiert  sind  (IMF  26.1.2023).  Die  Tätigkeit  der 
Regierung  ist  im  Allgemeinen  undurchsichtig.  Beamte  müssen  gegenüber  dem  Ombudsmann 
Vermögenserklärungen  abgeben,  die  jedoch  nicht  von  der  Öffentlichkeit  und  den  Medien 
eingesehen  werden  können.  Es  gibt  weitverbreitete  Korruptionsvorwürfe  im  öffentlichen 
Auftragswesen.  Wichtige  Genehmigungsverfahren,  insbesondere  für  Industriezweige,  die  auf 
natürliche Ressourcen angewiesen sind, sind nicht transparent (FH 2023).
Die Mehrheit der Befragten Menschen in Gambias sind der Meinung, dass die Regierung nicht 
genug tut, um Korruption zu bekämpfen. Zudem, gibt es bisher keine klare Antikorruptionspolitik 
(ÖB 19.4.2023). Dies ist auch sichtbar auf dem "Transparency International Corruption Perceptions 
Index" aus dem Jahr 2022, in dem sich Gambia gegenüber den Vorjahren verschlechtert hat und 
nun 34 von 100 Punkten erhält (TI 31.1.2023; vgl. ÖB 19.4.2023). Die Wahrnehmung in der 
Bevölkerung spricht laut Umfrage des AfroBaromenter 2021 für eine wachsende Korruption und 
ein Scheitern der Antikorruptionspolitik der Regierung (ÖB 19.4.2023)
Ein Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung, der 2019 in die Nationalversammlung eingebracht
wurde, muss noch verabschiedet werden, und eine vorgeschlagene Antikorruptionskommission 
wurde noch nicht eingerichtet. Andere Antikorruptionsstellen wie die Financial Intelligence Unit of 
The Gambia (FIU) verfügen nur über schwache Durchsetzungsbefugnisse (FH 2023).
Es  bestehen  mehrere  unabhängige  Einrichtungen  wie  die  Gambia  Financial  Intelligence  Unit 
(GFIU)  to  the  Gambia  Public  Service  Commission  (GPSC),  the  Gambia  Public  Procurement 
Authority (GPPA) und die Assets Recovery and Management Corporation (AMRC), die den Kampf 
gegen die Korruption unterstützen. Allerdings wurde das 2012 verabschiedete Gesetz über die 
Anti-Korruptionskommission  bis  dato  nicht  umgesetzt.  Das  2019  ausgearbeitete  Anti-
Korruptionsgesetz,  in  dem  ebenfalls  auch  Errichtung  einer  neuen  Anti-Korruptionskommission 
vorgesehen wäre, wurde noch nicht verabschiedet (CMI U4 21.6.2021).
Quellen:
-CMI U4 - CMI U4 Anti Corruption Research Centre (21.6.2021): The Gambia: Overview of 
corruption and anti-corruprion, https://www.u4.no/publications/the-gambia-overview-of-
corruption-and-anti-corruption.pdf, Zugriff 14.11.2023
-FH - Freedom House, Freedom in The World (2023): The Gambia Country Report, 
https://freedomhouse.org/country/gambia/freedom-world/2023, Zugriff 10.11.2023
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-IMF - International Monetary Fund (26.1.2023): IMF Staff Concludes Governance Diagnostic 
for The Gambia, https://www.imf.org/en/News/Articles/2023/01/26/pr2318-imf-staff-concludes-
governance-diagnostic-for-the-gambia, Zugriff 14.11.2023
-ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 
14.11.2023
- TI - Transparency International (31.1.2023): Corruption Perception Index 2022, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2022?
gclid=EAIaIQobChMI3PWk9d_oggMVIkRBAh1oZgDcEAAYASAAEgLgxvD_BwE&gad_source=
1, Zugriff 13.11.2023
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
In  Gambia  gibt  es  mehrere  NGOs  ("Non-Governmental  Organizations"),  die  sich  mit 
Menschenrechts-  und  Governance-Fragen  befassen  (FH  2023;  vgl.  ÖB  19.4.2023)  und  im 
Allgemeinen ohne staatliche Einschränkungen arbeiten. Sie untersuchen Menschenrechtsfälle und 
veröffentlichen  ihre  Ergebnisse  (USDOS  20.03.2023).  Die  Mitarbeiter  von  NGOs  waren  unter 
Jammeh mit Inhaftierungen und anderen Repressalien konfrontiert, und es gelten nach wie vor 
restriktive Gesetze (FH 2023). Doch seit 2017 sind die NGOs in der Praxis weniger beeinträchtigt, 
und  einige  Gruppen  haben  die  Regierung  in  politischen  und  rechtlichen  Fragen  erfolgreich 
herausgefordert, ohne dass dies zu Konsequenzen geführt hat. Auch internationale NGOs haben 
ihre  Präsenz  im  Land  verstärkt  und  können  ohne  Einmischung  arbeiten.  Im  Vergleich  zum 
Jammeh-Regime gibt es unter Barrow kaum Berichte über Repressalien gegen NGOs. Gegen die 
Bürgerbewegung “Three Years Jotna” (Drei Jahre sind genug), die 2020 den Rücktritt Präsident 
Barrows forderte, wurde allerdings hart vorgegangen. 2021 wurde schließlich die Anklage gegen 
sie fallen gelassen (ÖB 19.4.2023).
Das  Gesetz  schreibt  vor,  dass  sich  NGOs  beim  Nationalen  Beratungsrat  registrieren  lassen 
müssen. Dieser Rat ist befugt jeder NGO, einschließlich internationaler NGOs, das Recht zu 
verweigern, ihre Tätigkeit im Lande nachzugehen. Die Nationale Menschenrechtseinheit (NHRU) 
hat  den  Auftrag  Menschenrechte  zu  fördern  und  zu  schützen  und  gefährdete  Gruppen  zu 
unterstützen (USDOS 20.03.2023). 
Quellen:
- FH - Freedom House, Freedom in The World (2023): The Gambia Country Report, 
https://freedomhouse.org/country/gambia/freedom-world/2023, Zugriff 10.11.2023
- ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 
14.11.2023
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023
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10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es besteht keine allgemeine Wehrpflicht (AA 12.1.2022). Der Dienst in der Gambia National Army
(GNA) ist freiwillig und steht sowohl Männern als auch Frauen ab dem 18. Lebensjahr offen mit 
einer Dienstverpflichtung von 6 Monaten (ÖB 19.4.2023; vgl. CIA 6.11.2023). Fehlverhalten von 
Militärangehörigen wird nach dem „The Gambia Armed Forces Act“ verfolgt und ggf. bestraft (AA 
12.1.2022).  Militärangehörige,  die  während  der  politischen  Krise  im  Zusammenhang  mit  dem 
Regierungswechsel Ende 2016/Anfang 2017 desertiert und danach zurückgekommen sind, haben 
keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten (AA 12.1.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_
%28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (6.11.2023): The World Factbook - Gambia, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/field/military-service-age-and-obligation/, Zugriff 
13.11.2023
- ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 
14.11.2023
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Während unter der Regierung Jammeh willkürliche Rechtsverletzungen üblich waren, hat die neue 
Regierung unter Präsident Barrow sich zum umfassenden Schutz der Menschenrechte bekannt 
(AA 12.1.2022).  Versammlungs-,  Meinungs-  und  Pressefreiheit  werden  durch  die  Verfassung 
garantiert  (USDOS 20.3.2023). Die Nationale Menschenrechtskommission ist ein unabhängiges 
Regierungsgremium, das für die Verbesserung der Menschenrechtsstandards im Lande und die 
Förderung einer Kultur der Achtung der durch die Rechtsstaatlichkeit geschützten Rechte und 
Freiheiten zuständig ist (USDOS 20.3.2023).
Das Büro des Ombudsmanns unterhält eine nationale Menschenrechtseinheit (NHRU) mit dem 
Auftrag, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen und gefährdete Gruppen zu unterstützen
(USDOS 20.3.2023).
Unter  der  Regierung  Barrow  haben  die  Menschen  in  Gambia  mehr  Freiheit,  ihre  politischen 
Ansichten zu äußern. Die nach wie vor geltenden Gesetze gegen Volksverhetzung könnten jedoch 
genutzt werden, um Kritik an der Regierung zu kriminalisieren, auch in den sozialen Medien (FH 
2023).
Auch ist der Schutz des Rechts auf Privatsphäre begrenzt und die Überwachung von Informations-
und  Kommunikationstechnik  bleibt,  aufgrund  der  rechtlichen  und  technologischen 
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Rahmenbedingungen problematisch. Weiterer Kritikpunkt ist die Strafbewährung für
einvernehmliche homosexuelle Handlungen (AA 12.1.2022). 
Menschenrechtsverletzungen  die  im  Land  außerdem  auftreten  sind  Menschenhandel, 
Genitalverstümmelungen und mangelhafte Haftbedingungen (AA 12.1.2022). 
Die Verfassung garantiert die Versammlungsfreiheit, aber das Public Order Act (POA) verlangt von 
Veranstaltungsorganisatoren,  für  öffentliche  Versammlungen  eine  polizeiliche  Genehmigung 
einzuholen (FH 2023). Dennoch geht die Polizei mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende
vor. Sowohl das Gambia Centre for Victims of Human Rights Violations als auch die Nationale 
Menschenrechtskommission  (NHRC)  verurteilten  die  übermäßige  Gewaltanwendung  durch  die 
Polizei, und die NHRC forderte den Generalinspektor der Polizei auf, die Umsetzung der Leitlinien 
der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker für die Kontrolle von 
Versammlungen durch Vollzugsbeamte in Afrika sicherzustellen (AI 28.3.2023). 
 Die  Nationale  Menschenrechtskommission  (NHRC)  fordert  in  ihrem  Jahresbericht  2022  eine 
Änderung von Art. 5 des geltenden Gesetzes über die öffentliche Ordnung von 1961 (Public Order 
Act, POA), der die Grundrechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit einschränkt. Zudem 
erinnert sie die Regierung des Weiteren, Maßnahmen zur Förderung der Versammlungs- und 
Vereinigungsfreiheit zu ergreifen und die Kapazitäten, Schulung zu Methoden und Ausbildung der 
Sicherheitskräfte im Bereich der Kontrolle von Menschenmengen zu verbessern. Besonders da 21 
% der im Jahr 2022 eingegangenen Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen sich gegen 
die nationalen Sicherheitskräfte wie die Polizei, die Armee sowie die Drogen- und
Einwanderungsbehörden richtete (BAMF 30.6.2023).
Wesentliche  Fortschritte  betreffen  die  Verbesserung  des  Umfelds  für  Medien  und  die  damit 
einhergehende  Wiederansiedlung  von  Medieninstitutionen,  die  Aufhebung  mancher  restriktiver 
Gesetze  durch  den  Obersten  Gerichtshof,  die  Verringerung  von  Belästigungen  und 
Einschüchterungen von Journalisten sowie Verbesserungen der Meinungsfreiheit im Internet. Die 
Beschränkungen des Internets haben seit der Amtsübernahme Barrow’s stark abgenommen, und 
zuvor geblockte Webseiten der Opposition, Apps und Kommunikationsplattformen und soziale 
Netzwerke sind wieder zugänglich (ÖB 19.4.2023). Gemäß RSF-Korrespondent in Gambia, hat 
das Land in diesem Jahr erhebliche Fortschritte im World Press Freedom Ranking gemacht. Er 
betont das Fehlen willkürlicher Verhaftungen, Folter, Töten oder Verbrennen von Medienhäusern 
oder Büros ist, weil Journalisten ihren Job oder Beruf ausüben und fügt hinzu, dass die Situation 
der Journalisten in Gambia „jetzt viel besser“ sei als in der Jammeh-Ära (TSN 4.5.2023). Dennoch 
sind nach wie vor eine Reihe von Gesetzen in Kraft, die die Meinungsfreiheit einschränken -
Medienunternehmen wurden willkürlich suspendiert, und Journalisten wurden im Rahmen ihrer 
Arbeit gelegentlich verhaftet oder tätlich angegriffen (FH 2023).
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Die Regierung betreibt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen des Menschenhandels,
insbesondere  des  Frauen-  und  Kinderhandels,  und  bekräftigt  das  stetige  Engagement  der 
Regierung  für  Prävention,  Schutz  und  strafrechtliche  Verfolgung  jeglicher  Fälle  des 
Menschenhandels (BAMF 30.6.2023). Die Regierung wird für ihre Bemühungen zur Bekämpfung 
des  Menschenhandels  gelobt,  erfüllt  jedoch  noch  nicht  alle  Mindeststandards,  da  die 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die Kapazitäten der Regierung beeinträchtigt haben. Zu 
den Bemühungen der Regierung gehört, dass mehr Opfer identifiziert wurden, und Beamte wurden 
in Bezug auf Verfahren zur Identifizierung von Opfern geschult. Allerdings erhielt das Personal in 
staatlichen  Unterkünften  keine  spezifische  Ausbildung,  und  den  mit  der  Bekämpfung  des 
Menschenhandels beauftragten Behörden fehlt es weiterhin an Ressourcen (USDOS 8.6.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_
%28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023
- AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty Report Gambia 2022, 
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/gambia-2022, Zugriff 10.11.2023
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung Gambia, Kurzüberblick zu aktuellen Entwicklungen (Jänner bis Juni 2023), 
https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-28833665/Deutschland._Bundesamt_f
%C3%Bcr_Migration_und_Fl%C3%Bcchtlinge%2C_Briefing_Notes_Zusammenfassung_
%E2%80%93_Gambia%2C_Januar_bis_Juni_2023%2C_30.06.2023_DEU.pdf?
nodeid=28863014&vernum=-2, Zugriff 17.11.2023
-ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 
14.11.2023
-TSN - The Standard Newspaper (4.5.2023): ‘Gambia makes significant progress in press 
freedom ranking’, https://standard.gm/gambia-makes-significant-progress-in-press-freedom-
ranking/, Zugriff 15.11.2023
-USDOS - United States Department of State (8.6.2023): 2023 Trafficking in Persons Report: 
The Gambia, https://www.state.gov/reports/2023-trafficking-in-persons-report/the-gambia, 
Zugriff 17.11.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023
 12. Opposition
Seit  dem  Amtsantritt  Barrows  hat  sich  das  Umfeld  für  politische  und  religiöse  Bewegungen 
verbessert (ÖB 19.4.2023). Während oppositionelle Bewegungen unter Jammmeh Unterdrückung 
und Verfolgung ausgesetzt waren, erfahren diese nun neue Freiheiten (AA 12.1.2022). So wurden 
alle  politischen  Gefangenen  freigelassen,  welche  unter  Jammeh  größtenteils  wegen  Verrats, 
Amtsmissbrauchs  und  nicht-genehmigter  Demonstrationen  inhaftiert  wurden  (ÖB  19.4.2023). 
Mittlerweile sind 18 politische Parteien offiziell registriert. Die stärkste Oppositionspartei ist die 
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„United Democratic Party“ (UDP) mit Parteichef und mutmaßlichem Präsidentschaftskandidaten
Ousainou  Darboe,  der  bei  der  Wahl  mit  deutlichem  Abstand  den  zweiten  Platz  belegte  (AA 
12.1.2023). Ex-Präsident Jammeh ist im Exil in Äquatorial-Guinea und weiterhin Oberhaupt der 
Partei  „Alliance  for  Patriotic  Reorientation  and  Construction“  (APRC).  Zwei  Jahre  vor  den 
Präsidentenwahlen  2021  hat  sich  eine  zivile  Protestbewegung  gegen  Präsident  Barrows 
Ambitionen einer zweiten Amtszeit gebildet, die Bewegung "three years jotna" (s.o.). Anfang 2020 
kam  es  zu  gewaltsamen  Ausschreitungen,  gegen  welche  allerdings  hart  vorgegangen  wurde. 
Präsident Barrow reagiert mit aller Härte und geht seither rigoroser und in menschenrechtlich 
bedenklicher Form gegen regierungskritische NGOs und die freie Presse vor (ÖB 19.4.2023).
Nach einem Aufruf des Jugendflügels der UDP nahmen Hunderte von Menschen in Banjul im März 
2023 offiziell an einer Demonstration gegen die weitverbreitete Korruption im Land teil (BAMF 
30.6.2023;  vgl.  AN  10.3.2023).  Der  Protest  verlief  friedlich  und  ohne  Intervention  der 
Sicherheitsbehörden.  Die  Polizei  hatte  die  Demonstration  am  6.3.2023  genehmigt,  jedoch 
Bedingungen gestellt, die die Organisation einhalten sollte. Diese Bedingungen wurden allerdings
als Eingriff in die Demonstrationsfreiheit kritisiert. Laut dem Parteivorsitzenden Ousainou Darboe 
hat die UDP zum ersten Mal seit ihrer Gründung im Jahr 1996 eine Demonstrationserlaubnis 
erhalten. Die Demonstrationsfreiheit in Gambia unterliegt einer behördlichen Genehmigung gemäß 
Artikel 5 Absatz 2 (BAMF 30.6.2023). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_
%28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023
- AN - Africa News (10.03.2023): Gambia: opposition holds rally against corruption, 
https://www.africanews.com/2023/03/10/gambia-opposition-holds-rally-against-corruption/, 
Zugriff 20.11.2023
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung Gambia, Kurzüberblick zu aktuellen Entwicklungen (Jänner bis Juni 2023), 
https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-28833665/Deutschland._Bundesamt_f
%C3%Bcr_Migration_und_Fl%C3%Bcchtlinge%2C_Briefing_Notes_Zusammenfassung_
%E2%80%93_Gambia%2C_Januar_bis_Juni_2023%2C_30.06.2023_DEU.pdf?
nodeid=28863014&vernum=-2, Zugriff 17.11.2023
- ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 
14.11.2023
 13. Haftbedingungen
Die Haftbedingungen entsprechen weiterhin nicht den Mindeststandards der Vereinten Nationen 
für die Behandlung von Gefangenen (AA 12.1.2022; vgl. ÖB 19.4.2023), und bleiben hart und 
lebensbedrohlich (USDOS 20.3.2023). Grund dafür sind vor allem schlechte Lebensbedingungen, 
mangelnder Nahrungsmittelversorgung sowie schlechter sanitärer und medizinischer Versorgung, 
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extremer Überbelegung und körperlicher Misshandlung (ÖB 19.4.2023; vgl. USDOS 20.3.2023).
Die meisten Haftanstalten stammen noch aus der Kolonialzeit und sind in schlechtem baulichen 
Zustand (AA 12.1.2022). Die Belüftung, die Hygiene und die sanitären Bedingungen sind in den 
meisten  Gewahrsamszellen  von  Polizeistationen  unzureichend.  Außerdem  fehlte  es  an  den 
meisten  Haftorten  an  einer  angemessenen  Verpflegung  der  Häftlinge  (BAMF  30.6.2023;  vgl. 
USDOS 20.3.2023). Insbesondere im Untersuchungshafttrakt des Gefängnisses Mile 2 in Banjul, 
stellt Überbelegung ein Problem dar. Es gab glaubwürdige Berichte über Teenager im Alter von 15 
Jahren,  die  zusammen  mit  Erwachsenen  in  Untersuchungshaftanstalten  festgehalten  wurden 
(USDOS  20.3.2023).  Strafverfahren  dauern  meist  sehr  lange.  Fälle  von  verlängerter 
Untersuchungshaft stellen ein Problem dar. In den Gefängnissen Janjanbureh und Mile 2 wurden 
Personen  festgehalten,  die  seit  mehreren  Jahren  auf  ihre  Verurteilung  warteten.  Außerdem 
schreibt  das  Gesetz  vor,  dass  ein  Inhaftierter  innerhalb  von  72  Stunden angeklagt  oder 
freigelassen werden muss (USDOS 20.3.2023; vgl. BAMF 30.6.2023). Rückstände und Ineffizienz 
im Justizsystem führen zu langwierigen Untersuchungshaftstrafen. Es gab jedoch zahlreiche Fälle, 
in denen die 72-Stunden-Frist überschritten wurde. In einigen Fällen gestatteten die Beamten den 
Festgenommenen  keinen  sofortigen  Zugang  zu  einem  Anwalt  oder  zu  Familienangehörigen 
(USDOS 20.3.2023).
Während der Zutritt zu Gefängnissen unter dem Jammeh-Regime stark eingeschränkt war, haben 
lokale und internationale NGOs auf Ansuchen nun unbeschränkten Zugang zu Haftanstalten (ÖB 
19.4.2023). Seit der Regierungsübernahme 2017 werden Anstrengungen zur Verbesserung der 
Haftbedingungen unternommen, die bereits in einer besseren Nahrungsversorgung Erfolg zeigen. 
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden zudem dringende Maßnahmen zur Verbesserung der 
Bedingungen ergriffen, um die Haftanstalten nicht zu Epizentren für die Ausbreitung der Pandemie 
werden zu lassen. Unter anderem wurden Gefangene entlassen, um das Übertragungsrisiko in 
den Gefängnissen zu verringern (AA 12.1.2022). 
Die  Behörden  untersuchten  glaubwürdige  Misshandlungsvorwürfe.  Des  Weiteren,  gewährt  die 
Regierung dem Büro des Ombudsmannes, der TRRC sowie lokalen und internationalen NGOs
uneingeschränkten Zugang zu allen Gefängnissen (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_
%28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung Gambia, Kurzüberblick zu aktuellen Entwicklungen (Jänner bis Juni 2023), 
https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-28833665/Deutschland._Bundesamt_f
%C3%Bcr_Migration_und_Fl%C3%Bcchtlinge%2C_Briefing_Notes_Zusammenfassung_
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%E2%80%93_Gambia%2C_Januar_bis_Juni_2023%2C_30.06.2023_DEU.pdf?
nodeid=28863014&vernum=-2, Zugriff 17.11.2023
- ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 
14.11.2023
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023
 14. Todesstrafe
In Gambia kann die Todesstrafe für Verbrechen wie Mord und Hochverrat verhängt werden, doch 
seit  knapp  einem  Jahrzehnt  wird  sie  in  lebenslange  Haft  umgewandelt  (AA 12.1.2022).  Seit 
Februar  2018  gilt  ein  De-facto-Moratorium  für  Hinrichtungen  in  Gambia,  wobei  alle  bisher 
ausgesprochenen  Todesstrafen  in  lebenslängliche  Haftstrafen  umgewandelt  wurden  (BAMF 
30.6.2023; vgl. ÖB 19.4.2023). Die endgültige Abschaffung der Todesstrafe sollte mit Inkrafttreten 
der für 2020 erwarteten neuen Verfassung erfolgen, die jedoch von der Nationalversammlung 
abgelehnt wurde (ÖB 19.4.2023; vgl. AA 12.1.2023). Allgemein stellt die Justiz nur denjenigen 
bedürftigen  Personen  Anwälte  auf  staatliche  Kosten  zur  Verfügung,  die  aufgrund  eines 
Kapitalverbrechens wie Mord angeklagt sind, für das die Todesstrafe verhängt werden kann
(USDOS 20.3.2023). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_
%28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023
- ÖB - Österreichische Botschaft [Österreich] (19.4.2023): Asylländerbericht Gambia, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091415/GAMB_%C3%96B_Bericht_2023_04.pdf, Zugriff 
14.11.2023
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: The Gambia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089136.html, Zugriff 13.11.2023
 15. Religionsfreiheit
Die gambische Bevölkerung ist zu 90-95 % muslimisch (die Mehrheit ist sunnitisch), etwa 5-10 %
bekennen sich zum Christentum. Die Gesellschaft ist traditionell religiös tolerant (AA 12.1.2023). 
Nach Aussage des Präsidenten Barrow ist Gambia eine säkulare Gesellschaft, in der Angehörige 
aller Religionen ihre Religion frei ausüben können (USDOS 15.5.2023). Die verschiedenen Ethnien 
sowie Religionen können friedlich Koexistieren (ÖB 19.4.2023). Hochzeiten zwischen Christen und 
Muslimen sind geläufig. Religionsfreiheit ist in der Verfassung verankert. Die Verfassung verbietet 
religiöse Diskriminierung, die Einführung einer Staatsreligion und die Gründung von auf Religion 
basierender politischer Parteien. Manche Diskriminierungen bleiben jedoch weiter bestehen (AA 
12.1.2023; vgl. ÖB 19.4.2023, USDOS 15.5.2023). Im April 2023 kam es zu einem Angriff auf eine 
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christliche Kirche in Bakau, welche zu Verletzten führte (BAMF 30.6.2023). Aufgrund kultureller
und geschlechtsspezifischer Normen müssen Frauen in der Regel zur Religion ihres Mannes 
konvertieren und alle Kinder in der Religion ihres Mannes aufziehen (USDOS 15.5.2023). Der 
Staat hat sowohl muslimische als auch christliche Feiertage zu staatlichen Feiertagen erklärt (AA 
12.1.2023).  Christliche  Kirchenarbeit  wird  nicht  behindert  und  ist  öffentlich  sichtbar.  Religiöse 
Gruppen, die weniger als 1 % der Bevölkerung ausmachen, sind Ahmadi Muslime, Baha’is, Hindus 
und Eckankar Mitglieder oder Gemeinden, die Mischformen von indigenen Glauben und Islam und 
Christentum  praktizieren.  Muslime  der  Ahmadiyya-Gemeinschaft  sind  von  Festlichkeiten  der 
übrigen Muslime ausgeschlossen, und durch eine Fatwa des Obersten Islamischen Rates aus dem 
Jahr  2015  wird  u.a.  die  Beerdigung  auf  muslimischen  Friedhöfen  weiterhin  verwehrt  (ÖB 
19.4.2023). 
Seit  dem  Regierungswechsel  2016  bzw.  Anfang  2017  liegen  keine  Berichte  über  staatliche 
Einschränkungen der muslimischen Ahmadiyya-Gemeinde in Glaubensangelegenheiten oder in 
ihrer gesellschaftlichen Teilhabe bzw. ihrem Sozialengagement vor. Zudem verpflichtete sich die
Regierung  von  Präsident  Barrow  in  ihrem  Weißbuch  vom  25.5.2022  zur  Umsetzung  der 
Handlungsempfehlungen der TRRC u.a. dazu, den einflussreichen und quasi-staatlichen Obersten 
Islamische  Rat  (GSIC)  zu  reformieren,  sowie  Strafverfolgungsmaßnahmen  gegen  Personen 
einschließlich  des  Altpräsidenten  Jammeh  einzuleiten,  denen  schwere 
Menschenrechtsverletzungen gegen Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft angelastet 
werden.  Sheriff  Abba  Sanyang,  derzeitiger  Minister  für  Land,  Lokalverwaltung  und  religiöse 
Angelegenheiten, erklärte Mitte 2022, dass Ahmadiyya-Glaubensangehörigen die gleichen Rechte 
zustehen wie anderen Bürgerinnen und Bürgern des Landes. Staatspräsident Barrow und der 
stellvertretende Parlamentssprecher würdigten zuletzt das starke Engagement der Ahmadiyya-
Glaubensgemeinschaft in Gambia, vor allem im Bereich der Bildung und Gesundheitsversorgung. 
Die Ahmadiyya-Gemeinde betreibt in Gambia Schulen und ein Krankenhaus. Dennoch geht aus 
Erkenntnisquellen  hervor,  dass  auch  nach  Regierungsübernahme  Barrows  Diskriminierungen 
gegen Ahmadiyya-Glaubensangehörige bestehen bleiben. Der GSIC hat die Ahmadiyya weiterhin 
nicht in die muslimische Gemeinschaft integriert (BAMF 6.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.1.2022): Bericht über die Asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Gambia (Stand Dezember 2021), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2066840/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Gambia_
%28Stand_Dezember_2021%29%2C_12.01.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung Gambia, Kurzüberblick zu aktuellen Entwicklungen (Jänner bis Juni 2023), 
https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/fetchcsui/-28833665/Deutschland._Bundesamt_f
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