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Die  politische  und  soziale  Fragmentierung  erschwert  die  Umsetzung  von 
Menschenrechtsstandards  und  manifestiert  soziale  Ungleichheit.  Bemerkenswert  ist  die 
Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und 
kulturelle Rechte am 11.6.2010. Ecuador ist damit weltweit das erste Land, das diesen Pakt 
ratifiziert hat (BICC 12.2015).
 
Die  ecuadorianische  Verfassung  von  2008  garantiert  zwar  formal  die  Meinungsfreiheit, 
jedoch wurde 2015 durch eine Verfassungsänderung die Kommunikation als eine "öffentliche 
Dienstleistung" definiert. Ferner ist die Pressefreiheit durch das Mediengesetz vom Juni 2013 
auf  vielfältige  Weise  eingeschränkt  und  der  Überwachung  durch  eine  Behörde 
(Superintendent) unterstellt, die von der Exekutive dominiert wird. Seitdem gibt es zwar noch 
persönliche Meinungsfreiheit, jedoch keine umfassende und uneingeschränkte Pressefreiheit 
mehr. Während die Medienmacht des Staatsapparates wächst, kämpfen private Medien mit
staatlichen Eingriffen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten (AA 3.2016d).
95% der Bevölkerung gehören der katholischen Kirche an. Nach der Gründung der Republik 
Ecuador wurde der Katholizismus Staatsreligion, wie generell Staat und Kirche eine Einheit 
bildeten. Eine Trennung erfolgte erst im Zuge der "liberalen Revolution" (1895-1925) unter 
Eloy Alfaro, die eine Reihe antiklerikal gefärbter Reformen mit sich brachte. Obwohl sich der 
politische Einfluss der Kirche somit im 20. Jahrhundert reduziert hat, richtet die Mehrheit der 
ecuadorianischen  Bevölkerung  ihr  Leben  auch  heute  noch  streng  nach  traditionellen 
katholischen  Moralkonzepten  aus.  In  Teilen  des  Hochlandes  und  bei  einigen  kleineren 
Ethnien im Oriente [Amazonasgebiet; Anm.] wächst in der jüngsten Gegenwart stetig der 
Einfluss  protestantischer  Religionsgemeinschaften  US-amerikanischer  Herkunft  (LIPortal 
9.2015b).
Rechte indigener Bevölkerungsgruppen: 
Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, 
vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt. Im Juli 
2014 marschierten indigene Gruppen in die Hauptstadt Quito, um gegen die Genehmigung 
eines neuen Gesetzes zur Regulierung von Wasserressourcen zu protestieren, das ihrer 
Ansicht nach den von ihnen geäußerten Anliegen nicht hinreichend Rechnung trug. Die 
Indigenen- und UmweltschutzorganisationFundación Pachamamablieb geschlossen. Sie
war  im  Dezember  2013  im  Rahmen  einer  Anordnung,  die  den  Behörden  umfassende 
Befugnisse zur Überwachung und Auflösung von NGOs gewährte, geschlossen worden. 
Einige Tage  vor der Schließung hatten Mitglieder  von  Fundación Pachamama an einer 
Demonstration  vor  dem  Energieministerium  teilgenommen  (AI  25.2.2015).  Indigene
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Bevölkerungsgruppen sind direkt von der Armut bedroht und haben oft nur Zugang zum 
staatlichen  Gesundheitssystem.  Das  Gesetz  und  die  Verfassung  erkennen  indigenen 
Gemeinschaften das Recht an, ihre - auf Basis ihrer Traditionen und Bräuche - eigenen 
Justizsysteme auszuüben (BICC 12.2015).
 
Im Oktober 2014 entschuldigte sich die Regierung beim Volk der Kichwa in Sarayaku dafür, 
dass der Staat ihr Leben und ihre Lebensgrundlage gefährdet hatte, als er 2002 und 2003 
einem Unternehmen die Erdölexploration auf ihrem Territorium gestattete. Die Kichwa in 
Sarayaku  hatten  2012  einen  Rechtsstreit  vor dem  Interamerikanischen  Gerichtshof  für 
Menschenrechte gewonnen. Allerdings hatte Ecuador Ende 2014 weder die Beseitigung von 
1,4 Tonnen Sprengstoff abgeschlossen, die auf dem Territorium der indigenen Gemeinschaft 
deponiert  waren,  noch  Schritte  zur  Umsetzung  des  Rechts  aller  indigenen  Völker  auf 
vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene 
Zustimmung vorgenommen, wie es der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte
2012 angeordnet hatte. Pläne der Regierung zur Erschließung von Erdölvorkommen im 
Yasuní-Nationalpark,  der  Heimat  der  indigenen  Gemeinschaften  der  Gagaeri  und 
Taromenane,  führten  auch  weiterhin  zu  öffentlichen  Protesten.  Im  Mai  2014  erhob  die 
Dachorganisation  der  Kichwa-Völker  in  Ecuador  (Confederacion  Kichwa  del  Ecuador  - 
Ecuarunari),  eine  der  wichtigsten  Indigenenorganisationen  des  Landes,  Klage  vor  dem 
Verfassungsgericht, weil die Regierung nicht die 2006 den indigenen Gemeinschaften der 
Tagaeri  und  Taromenane  vom  Interamerikanischen  Gerichtshof  für  Menschenrechte 
zugesprochenen Schutzmaßnahmen traf. Ende 2014 war das Verfassungsgericht noch zu 
keinem Urteil gelangt (AI 25.2.2015).
Das herausragende politische Ereignis der letzten Jahre stellt das selbstbewusste Auftreten 
der  organisierten  indigenen  Völker  Ecuadors  in  Form  der  Konföderation  der  Indigenen 
Nationen Ecuadors CONAIE dar. Zwar ist ihr institutioneller Einfluss noch begrenzt, sie hat 
jedoch über ihre Aktionen (Besetzung des Parlaments oder Unterstützung der Opposition) 
die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gelenkt. Nicht wenige Akteure in Ecuador versuchen 
regelmäßig, die Arbeit von CONAIE zu behindern, die bis zu Morddrohungen und sogar 
Mordanschlägen  reichen.  Einige  ihre  Forderungen,  wie  beispielsweise  die  Definition 
Ecuadors als Vielvölkerstaat oder die Deklaration der Rechte der indianischen Bevölkerung 
und  Afroecuadorianer,  haben Eingang in die neue  Verfassung  von 1998 gefunden. Die 
indianischen Organisationen spielten seit dem Generalstreik von Juli 1999 bis zum
Militärputsch von Januar 2000 ebenfalls eine zentrale Rolle. Inzwischen ist es jedoch zu 
einem Bruch zwischen der Regierung und CONAIE gekommen (LIPortal 9.2015a).
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In den vergangenen Jahrzehnten haben indigene Gruppen in Lateinamerika im Allgemeinen 
und  in  Ecuador  im  Besonderen  eine  bedeutende  Entwicklung  von  marginalisierten 
Bevölkerungsteilen  in  der  Gesellschaft  zu  bedeutenden  sozialen  und  politischen 
Bewegungen vollzogen. Die Indígenas wurden stets von den verschiedenen Regierungen als 
unbedeutende Minderheit betrachtet, obwohl sie je nach statistischer Erhebung 20-50% der 
Bevölkerung ausmachen. Seit etwa einem Jahrzehnt zeigen sie sich als eine aufstrebende 
politische Kraft und Speerspitze sozialer Bewegungen in Ecuador. Ihre Interessen werden im 
politischen System von der Partei Pachakutik ("Zeitenwende") vertreten. Nun sitzen indigene 
Führer  im  Parlament  und  in  verschiedenen  Kommunen.  Bei  den  Wahlen  zur 
Nationalversammlung 2009 gewann Pachakutik vier Mandate. Die indigene - eher ländliche- 
Bevölkerung wird von der weißen "kreolischen" städtischen Bevölkerung als "minderwertig" 
betrachtet. Erst das selbstbewusste Auftreten der indigenen Bevölkerung in den 1990er 
Jahren  scheint  einen  Beitrag  zur  Überwindung  dieses  Problems  zu  leisten  (LIPortal 
9.2015b).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016d):  Bildung,  Kultur,  Medien,  http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ecuador/Kultur-Bildung_node.html, 
Zugriff 23.5.2016
- AI - Amnesty International (25.2.2015): Amnesty International Report 2014/15 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297397/444519_de.html,  Zugriff 23.5.2016
- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015a):  Ecuador,  Geschichte  &  Staat, 
https://www.liportal.de/ecuador/geschichte-staat/, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015b):  Ecuador,  Gesellschaft, 
https://www.liportal.de/ecuador/gesellschaft/, Zugriff 23.5.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
10.Todesstrafe
Todesstrafe ist für alle Straftaten abgeschafft worden (AI 24.5.2012).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.5.2012): Amnesty International Report 2012 - The State of 
the  World's  Human  Rights  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/217428/339253_de.html,  Zugriff 23.5.2016
11.Relevante Bevölkerungsgruppen - Frauen/Kinder
Die Verfassung sieht den Schutz der grundlegenden Menschenrechte vor, in der Praxis 
kommt es Berichten zufolge allerdings regelmäßig zur Missachtung oder gar Verletzung
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dieser Rechte. Beispiele hierfür sind Verstöße gegen die Rechte von Frauen und Kindern. Im 
Hinblick auf wirtschaftliche Rechte besteht weiterhin eine signifikante Ungleichbehandlung 
der Frauen. Dies spiegelt sich in schlechten Beschäftigungsmöglichkeiten und einer deutlich 
geringeren Bezahlung wider (BICC 12.2015).
Diskriminierung  und  Gewalt  gegen  Frauen,  Kinder,  Minderheiten  und  die  LGBTI 
Gemeinschaft, sowie Menschenhandel und Kinderarbeit bleiben weiterhin ein Problem. Das 
Gesetz kriminalisiert Vergewaltigung, einschließlich Vergewaltigung in der Ehe und häusliche 
Gewalt. Vergewaltigung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 22 Jahren sanktioniert. Die 
Strafe  für  Vergewaltigung  mit  Todesfolge  beträgt  22  bis  26  Jahren  Gefängnis.  Das 
Strafgesetzbuch stellt die sexuelle Belästigung unter Strafe und wird mit drei bis fünf Jahren 
Gefängnis  bestraft.  Trotz  des  gesetzlichen  Verbots  der  sexuellen  Belästigung,  wird  die 
Belästigung in der Öffentlichkeit von Frauenrechtsorganisationen als üblich bezeichnet. Im 
August 2015 berichteten die Medien, dass von 693 untersuchten Fällen sexueller
Belästigung, es nur drei Gerichtsurteile gegeben hat. Die Gleichberechtigung von Mann und 
Frau ist in der Verfassung garantiert. Allerdings ist die Diskriminierung von Frauen weit 
verbreitet, vor allem in Bezug auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten für ältere und Frauen 
aus unteren sozialen Schichten (USDOS 13.4.2016).
Verfassungsrechtlich wurde Frauen in Ecuador 1929 zunächst ein beschränktes Wahlrecht 
zuerkannt,  diesbezüglich  nahm  das  Land  in  der  Region  eine  Pionierstellung  ein.  1967 
wurden diese Beschränkungen aufgehoben und Frauen erhielten das volle Wahlrecht. In den 
letzten  Jahren  wurden  diverse  Quotenregelungen  eingeführt,  wie  in  einem  Bericht  der 
Konrad-Adenauer-Stiftung  zu  lesen  ist.  Bei  den  Wahlen  zur  Verfassungsgebenden 
Versammlung 2007 wurde die Frauenquote auf 50% angehoben und ein alternierendes 
System  (Mann  –  Frau  –  Mann  etc.)  für  die  Aufstellung  der  Wahllisten  vorgeschrieben. 
Einerseits hat Ecuador die Frauenrechte somit in den vergangenen Jahren gestärkt und alle 
internationalen  Abkommen  in  dieser  Hinsicht  unterzeichnet.  Viele  Reformen  für  Frauen 
wurden in den letzten Jahren initiiert. U.a. wurde ein "Comisaría de la mujer" eingerichtet, 
eine staatliche Behörde, die Frauen Hilfe in persönlichen Problemsituationen jeglicher Art 
und  rechtlichen  Beistand  gewährt.  Die  Regierung  spricht  folglich  von  einer  deutlichen 
Verbesserung der sozio-ökonomischen Situation von Frauen im Land. Dennoch sind Frauen 
in  der ecuadorianischen Gesellschaft weiterhin  benachteiligt -  dies gilt insbesondere  für 
indigene Frauen (LIPortal 9.2015b).
Nach  dem  im  Januar  2014  verabschiedeten  neuen  Strafgesetzbuch  ist  ein 
Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung nur dann nicht mehr strafbar, wenn 
das  Opfer  unter  einer  geistigen  Behinderung  leidet.  Versuche,  Abtreibungen  für  alle
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Vergewaltigungsopfer  zu  entkriminalisieren,  stießen  auf  starken  Widerstand  seitens  des 
Präsidenten,  der  mit  seinem  Rücktritt  drohte,  sollte  ein  solcher  Vorschlag  in  der 
Nationalversammlung auch nur diskutiert werden. Der Vorschlag wurde zurückgezogen, und 
drei Kongressmitglieder der Regierungspartei wurden sanktioniert (AI 25.2.2015).
Kinder werden mit 5-6 Jahren in die erste Grundschulklasse eingeschult. Die Grundschule ist 
obligatorisch, wenn auch nicht alle Kinder die Schule besuchen. Nur 76% schließen das 
fünfte Schuljahr ab. Es gibt staatliche, halbprivate und private Schulen. Die staatliche (fiscal) 
Schule  ist  kostenfrei.  Grundschulen  gibt  es  oft  auch  auf  dem  Lande  (Großklassen  mit 
verschiedenen  Altersstufen).  Nach  sechs  Jahren  Grundschule  folgt  das  Colegio  mit 
denselben Schultypen. Hierfür muss aber eine Schulgebühr entrichtet werden. Kosten für 
das Schulmaterial, Uniformen und zumeist auch laufende Kosten für eine Extrabesoldung 
der  Lehrkräfte  (um  sie  in  der  Schule  zu  halten),  sowie  den  Schulbus  und  Verpflegung 
kommen hinzu. Insofern ist bereits das Colegio für viele unerschwinglich. Nur 52% der
Bevölkerung besuchen Sekundarschulen. Ecuador hat etwa 300 Bildungseinrichtungen des 
tertiären Sektors, die aber nicht alle vom Erziehungsministerium anerkannt sind. Es gibt 22 
offizielle staatliche und 30 private Universitäten. Große Unterschiede im Bildungssektor sind 
sowohl im Stadt-Land-Gefälle als auch zwischen den einzelnen Bevölkerungsschichten zu 
verzeichnen. Das Bildungsniveau der Privatschulen liegt erheblich über dem der staatlichen 
Schulen. Die Alphabetisierungsrate liegt bei 86% (LIPortal 9.2015b). 
Das Gesetz verbietet sexuelle Ausbeutung von Kindern, einschließlich Kinderpornographie. 
Diese  Delikte  werden  mit  Strafen  von  22  bis  26  Jahren  Haft  sanktioniert.  Die 
Staatsbürgerschaft  wird  durch  Geburt  im  Staatsgebiet  und  im  Ausland,  wenn  einer  der 
Elternteile die ecuadorianische Staatsbürgerschaft besitzt oder durch Einbürgerung, erlangt 
(USDOS 13.4.2016).
Die  Zahl  der  Frauenhäuser  in  Ecuador  und  damit  die  Unterbringungsmöglichkeiten  von 
Frauen  ist  rudimentär.  Eine  Emanzipationsbewegung  der  Frauen,  insbesondere  der 
alleinstehenden Frauen, ist im Aufbau und mit mitteleuropäischen Maßstäben unvergleichbar 
und entwicklungsbedürftig (ÖB 6.6.2016).
Quellen:
- AI - Amnesty International (25.2.2015): Amnesty International Report 2014/15 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297397/444519_de.html,  Zugriff 23.5.2016
- BICC Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation,
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015b):  Ecuador,  Gesellschaft, 
https://www.liportal.de/ecuador/gesellschaft/, Zugriff 23.5.2016
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- ÖB Lima (6.6.2016): Auskunft des Österreichischen Honorargeneralkonsulats in Quito 
/Ecuador
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
12.Bewegungsfreiheit
Die Freiheit sich innerhalb des Landes frei zu bewegen, zu reisen, zu emigrieren und wieder 
zurückzukehren ist gesetzlich garantiert, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese 
Rechte  (USDOS  13.4.2016;  vgl.  FH  28.1.2015).  Die  Regierung  kooperiert  durch 
Zusammenarbeit mit UNHCR und anderen humanitären Organisationen bei der Schutz- und 
Hilfegewährung  für  Binnenvertriebene,  Flüchtlinge,  rückkehrende  Flüchtlinge  und 
staatenlose Personen (USDOS 13.4.2016).
Ecuador möchte die veralteten, fremdenfeindlichen und diskriminierenden Migrationsgesetze 
hinter sich lassen. Laut Präsident Rafael Correa wird das neue Gesetz die Rechte der 
Ecuadorianer ebenso wie ausländischer Staatsbürger im Land garantieren. Bereits in der 
2008 verabschiedeten Verfassung von Ecuadors "Bürgerrevolution" findet sich in Artikel 40, 
dass  der  ecuadorianische  Staat  niemanden  aufgrund  seines  Migrationsstatus  als  illegal 
erachtet und jede Person ein Recht auf Migration hat. Nach Angaben des
Flüchtlingshilfswerkes  der  Vereinten  Nationen  (UNHCR)  beheimatet  Ecuador  von  allen 
südamerikanischen Ländern die meisten Geflüchteten. Die Mehrheit sind Kriegsflüchtlinge 
aus dem benachbarten Kolumbien. Der Zugang zum Land wird radikal vereinfacht: Statt 
vormals 18 unterschiedlicher Visumskategorien wird es nur noch vier geben (amerika21.de 
30.10.2015).
Quellen:
- amerika21.de - Nachrichten und Analysen aus Lateinamerika (30.10.2015): Ecuador: 
Kein  Mensch  ist  illegal,  https://amerika21.de/2015/10/135507/einwanderungsgesetz-
ecuador, Zugriff 23.5.2016
- FH  -  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297553/433968_de.html, Zugriff 23.5.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
13.Grundversorgung und Wirtschaft 
Ecuadors  Wirtschaft  hat  grundsätzlich  eine  marktwirtschaftliche  Struktur.  Die  aktuelle 
Verfassung von 2008 gewährt dem Staat eine führende Rolle in Wirtschaftsthemen, wovon 
die Regierung von Staatspräsident Correa durch mehrere Reformmaßnahmen Gebrauch 
gemacht  hat.  Insgesamt  kennzeichnend  für  das  Land  ist  einerseits  eine  positive
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wirtschaftliche und soziale Entwicklung, andererseits eine zunehmende Machtkonzentration 
in Händen der Exekutive. Das beachtliche Wirtschaftswachstum der letzten Jahre wirkte sich 
positiv  auf  die  Arbeitslosenstatistik  (2015:  4,77%)  und  die  Armutsreduzierung  aus.  Der 
staatlich festgelegte Mindestlohn beträgt aktuell 354 US-Dollar monatlich und soll 2016 auf 
366  US-Dollar  angehoben  werden.  Ecuador  zählt  zu  den  weltweit  bedeutendsten 
Produzenten  qualitativ  hochwertigen  Kakaos,  jedoch  nicht  zu  den  wichtigsten 
Massenproduzenten.  Darüber  hinaus  ist  Ecuador  weltweit  einer  der  größten 
Bananenproduzenten.  Circa  25%  aller  Arbeitnehmer  sind  im  Landwirtschaftssektor 
beschäftigt.  2015  erzielte  Ecuador  aufgrund  des  hohen  Dollarkurses  und  des  niedrigen 
Ölpreises geringere Einnahmen, insbesondere aus den Erdölexporten, und musste daraufhin 
die vorgesehenen Ausgaben wiederholt kürzen. Die absolute Armut erhöhte sich bis März 
2015 wieder leicht auf 8,97% der Gesamtbevölkerung. Die Inflationsrate ist 2015 mit 3,38% 
eine der geringsten in Lateinamerika (2014: 3,6%) (AA 3.2016c).
Erst zum Ende des vergangenen Jahres wurde die Wirtschaft Ecuadors vor eine schwere 
Herausforderung gestellt: der drastische Verfall des Erdöl-Preises - fatal für ein Land, das zu 
50% von den Einnahmen des Verkaufs von diesem Rohstoff abhängt - der jetzige Preis 
deckt stellenweise nicht einmal mehr die Produktionskosten. Und nun diese Katastrophe: am 
16 April wurden die Bewohner der im Norden liegenden Küstenregion Ecuadors zur frühen 
Abendstunde jäh aus Ihrer Ruhe gerissen - ein Beben mit einer Stärke von 7,8 Mw rüttelte 
für 60 quälende Sekunden das Land, Gebäude stürzten ein und in der 170 km entfernten 
Hauptstadt Quito brach Panik aus. Hilfe kommt aus aller Welt, so haben die Weltbank und 
die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) Kredite in der Höhe von USD 600 Millionen 
zur Verfügung gestellt. Auch bieten österreichische Unternehmen Soforthilfe und nachhaltige 
Initiativen für den Wiederaufbau (WKO 26.4.2016).
Folgt man dem Human Development Index (HDI) der vergangenen Jahre, ist in Ecuador eine 
positive Entwicklung zu beobachten. Das Land befindet sich inzwischen in der Gruppe der 
hoch  entwickelten  Staaten.  Entgegen  diesen  positiven  Fortschritten  gibt  es  weiterhin 
zahlreiche  Defizite  in  der  wirtschaftlichen  und  sozialen  Entwicklung.  Armut  und 
Benachteiligung sind weiterhin die größten Herausforderungen für die Regierung in Quito. 
Besonders  betroffen  von  der  Armut  sind  indigene  Bevölkerungsgruppen  im  Norden  des 
Landes. Daher wurde 2009 ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Armut und 
sozialer Inklusion sowie zur Verbesserung der Gleichberechtigung und Gerechtigkeit
aufgelegt (BICC 12.2015). 
Die  angesehene  britische  Tageszeitung  The  Guardian  beschreibt  Ecuador  als  "neues 
Paradigma  für  wirtschaftliche  Entwicklung".  Jedoch  rangiert  das  Land  trotz  aller
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Regierungsanstrengungen weiterhin auf einem der hinteren Plätze in Lateinamerika und der 
Welt hinsichtlich des Liberalisierungsgrades der Wirtschaft. 2014 verbesserte sich der Wert 
auf dem Index of Economic Freedom zwar leicht, doch wird das Wirtschaftssystem Ecuadors 
weiterhin als "repressed" charakterisiert (LIPortal 9.2015c).
In Bezug auf die staatliche Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe gibt es in Ecuador einen sog. 
Bonus für besonders arme Menschen (ÖB 6.6.2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016c):  Wirtschaft, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ecuador/
Wirtschaft_node.html, Zugriff 23.5.2016
- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal - Das Länder-Informations-Portal (9.2015c): Ecuador, Wirtschaft & Entwicklung, 
https://www.liportal.de/ecuador/wirtschaft-entwicklung/, Zugriff 23.5.2016
- ÖB Lima (6.6.2016): Auskunft des Österreichischen Honorargeneralkonsulats in Quito 
/Ecuador
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich (26.4.2016): Außenwirtschaft, Ecuador, Ecuador - 
Ein  Land  ringt  ums  Überleben, 
https://www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/ec/Ecuador---Ein-Land-ringt-
ums-Ueberleben.html, Zugriff 23.5.2016
14.Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der 
Regel  mit  dem  in  Europa  zu  vergleichen.  Der  öffentliche  Sektor  ist  jedoch  hinsichtlich 
personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in 
ländlichen  Regionen  überwiegend  defizitär  strukturiert  (AA  19.5.2016b).  Außerhalb  der 
größeren  Städte  ist  die  medizinische  Versorgung  nicht  immer  gewährleistet  (EDA 
18.4.2016).
Eine kostenfreie Gesundheitsversorgung als Teil des Sozialwesens für alle ecuadorianischen 
Bürger ist im Aufbau, jedoch wird es derzeit noch nicht flächendeckend gewährleistet (ÖB
6.6.2016).
Eine hinreichende Gesundheitsversorgung existiert nur in den großen Städten Quito, Cuenca 
und  Guayaquil.  Das  staatliche  Gesundheitssystem  ist  zweigliedrig.  Die  medizinische 
Infrastruktur, die vom Ministerio de Salud Pública (MSP) unterhalten wird, ist kostenlos - 
zumindest  auf  dem  Papier.  In  der  Regel  fallen  aber  doch  Kosten  für  Medikamente, 
Röntgenaufnahmen  und  Operationsmaterialien  an.  In  die  staatliche  Kategorie  fallen  die 
Regionalkrankenhäuser  in  den  Städten  und  Dispensarios  Medicos  (Arztpraxen  mit 
Notfalleinrichtungen). Dieses öffentliche Gesundheitswesen ist aber unterentwickelt und wird
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nur von der armen Bevölkerungsgruppe genutzt. Die dem Instituto Ecuatoriano de Seguridad 
Social  (IESS) unterstehenden Einrichtungen werden durch ein Krankenversicherungssystem 
finanziert, das sich durch Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber speist. Die besser 
begüterten Ecuadorianer lassen sich  von Privatärzten und  Privatkliniken  behandeln. Die 
Arzthonorare für eine einfache Konsultation liegen bei 20-30 US $ (LIPortal 9.2015b).
Für die Regelung und Verwaltung des Sozialversicherungssystems ist das nationale Institut 
für  soziale  Sicherheit  zuständig.  Eine  vollständige  medizinische  Versorgung  ist für 
mitversicherte Kinder bis 18 Jahren und Empfänger der Waisenpension vorgesehen. Die 
Arbeitnehmer  haben  das  Recht  auf  medizinische  und  chirurgische  Behandlung, 
Krankenhausaufenthalt, medizinische Produkte und Rehabilitation (USSSA 3.2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (19.5.2016b):  Ecuador:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_3EA7DCDE839B095987A546F36169EFB3/DE/
Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/EcuadorSicherheit_node.html, Zugriff 23.5.2016
- EDA - Eidgenössisches Department für auswärtige Angelegenheiten (18.4.2016):
Reisehinweise  für  Ecuador,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/ecuador/reisehinweise-fuerecuador.html, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015b):  Ecuador,  Gesellschaft, 
https://www.liportal.de/ecuador/gesellschaft/, Zugriff 23.5.2016
- ÖB Lima (6.6.2016): Auskunft des Österreichischen Honorargeneralkonsulats in Quito 
/Ecuador
- US  Social  Security  Administration  -  USSSA  (3.2016):  Social  Security  Programs 
Throughout  the  World;  The  Americas  2015,  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1459762894_ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
15.Rückkehr
Laut ÖB, bzw. dem Österreichischen Honorargeneralkonsulat in Quito/Ecuador gibt es weder 
Repressionen wegen der Stellung eines Asylantrags im Ausland noch Befragungen durch 
die Sicherheitsbehörden über den Auslandsaufenthalt. Rückkehrer erhalten keine staatlichen 
Leistungen, bzw. es existieren keine wohltätigen Organisationen, die eine Grundversorgung 
bereitstellen. Der ÖB, bzw. dem Österreichischen Honorargeneralkonsulat in Quito /Ecuador
ist nicht bekannt, ob Waisenheime, wo unbegleitete Minderjährige untergebracht werden 
können, existieren (ÖB 6.6.2016).
Das Innenministerium koordinierte 2014 die Rückkehr von 15 ecuadorianischen Opfern von 
Menschenhandel  in  das  Land,  darunter  14  minderjährige  Personen.  Opfern  des 
Kinderhandels wurde Unterkunft zur Verfügung gestellt. Es liegen jedoch keine Angaben 
darüber vor, wie vielen Kindern ein Obdach gewährt wurde (USDOL 30.9.2015).
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Laut Ecuadors Vizeministerin für Auswärtiges und Migration, sind die Migranten in Ecuador 
mit Verständnis und Akzeptanz zu behandeln. Das neue Migrationsgesetz, das derzeit im 
Parlament diskutiert wird, richtet sich auch an die zwei Millionen Ecuadorianer im Ausland, 
an Rückkehrer, Geflüchtete, Staatenlose und Opfer von Menschenhandel (amerika21.de 
30.10.2015).
Quellen:
- amerika21.de - Nachrichten und Analysen aus Lateinamerika (30.10.2015): Ecuador: 
Kein Mensch ist illegal, https://amerika21.de/2015/10/135507/einwanderungsgesetz-
ecuador, Zugriff 23.5.2016
- ÖB Lima (6.6.2016): Auskunft des Österreichischen Honorargeneralkonsulats in Quito 
/Ecuador
- USDOL - US Department of Labor (30.9.2015): Periodischer Bericht: 2014 Findings on 
the  Worst  Forms  of  Child  Labor  -  Part  V:  Country  Profiles  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/file_upload/4765_1457943100_ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
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