ecua-lib-2016-06-06-ke

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nur von der armen Bevölkerungsgruppe genutzt. Die dem Instituto Ecuatoriano de Seguridad 
Social  (IESS) unterstehenden Einrichtungen werden durch ein Krankenversicherungssystem 
finanziert, das sich durch Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber speist. Die besser 
begüterten Ecuadorianer lassen sich  von Privatärzten und  Privatkliniken  behandeln. Die 
Arzthonorare für eine einfache Konsultation liegen bei 20-30 US $ (LIPortal 9.2015b).
Für die Regelung und Verwaltung des Sozialversicherungssystems ist das nationale Institut 
für  soziale  Sicherheit  zuständig.  Eine  vollständige  medizinische  Versorgung  ist für 
mitversicherte Kinder bis 18 Jahren und Empfänger der Waisenpension vorgesehen. Die 
Arbeitnehmer  haben  das  Recht  auf  medizinische  und  chirurgische  Behandlung, 
Krankenhausaufenthalt, medizinische Produkte und Rehabilitation (USSSA 3.2016).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (19.5.2016b):  Ecuador:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_3EA7DCDE839B095987A546F36169EFB3/DE/
Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/EcuadorSicherheit_node.html, Zugriff 23.5.2016
- EDA - Eidgenössisches Department für auswärtige Angelegenheiten (18.4.2016):
Reisehinweise  für  Ecuador,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/ecuador/reisehinweise-fuerecuador.html, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015b):  Ecuador,  Gesellschaft, 
https://www.liportal.de/ecuador/gesellschaft/, Zugriff 23.5.2016
- ÖB Lima (6.6.2016): Auskunft des Österreichischen Honorargeneralkonsulats in Quito 
/Ecuador
- US  Social  Security  Administration  -  USSSA  (3.2016):  Social  Security  Programs 
Throughout  the  World;  The  Americas  2015,  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/file_upload/1226_1459762894_ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
15.Rückkehr
Laut ÖB, bzw. dem Österreichischen Honorargeneralkonsulat in Quito/Ecuador gibt es weder 
Repressionen wegen der Stellung eines Asylantrags im Ausland noch Befragungen durch 
die Sicherheitsbehörden über den Auslandsaufenthalt. Rückkehrer erhalten keine staatlichen 
Leistungen, bzw. es existieren keine wohltätigen Organisationen, die eine Grundversorgung 
bereitstellen. Der ÖB, bzw. dem Österreichischen Honorargeneralkonsulat in Quito /Ecuador
ist nicht bekannt, ob Waisenheime, wo unbegleitete Minderjährige untergebracht werden 
können, existieren (ÖB 6.6.2016).
Das Innenministerium koordinierte 2014 die Rückkehr von 15 ecuadorianischen Opfern von 
Menschenhandel  in  das  Land,  darunter  14  minderjährige  Personen.  Opfern  des 
Kinderhandels wurde Unterkunft zur Verfügung gestellt. Es liegen jedoch keine Angaben 
darüber vor, wie vielen Kindern ein Obdach gewährt wurde (USDOL 30.9.2015).
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Laut Ecuadors Vizeministerin für Auswärtiges und Migration, sind die Migranten in Ecuador 
mit Verständnis und Akzeptanz zu behandeln. Das neue Migrationsgesetz, das derzeit im 
Parlament diskutiert wird, richtet sich auch an die zwei Millionen Ecuadorianer im Ausland, 
an Rückkehrer, Geflüchtete, Staatenlose und Opfer von Menschenhandel (amerika21.de 
30.10.2015).
Quellen:
- amerika21.de - Nachrichten und Analysen aus Lateinamerika (30.10.2015): Ecuador: 
Kein Mensch ist illegal, https://amerika21.de/2015/10/135507/einwanderungsgesetz-
ecuador, Zugriff 23.5.2016
- ÖB Lima (6.6.2016): Auskunft des Österreichischen Honorargeneralkonsulats in Quito 
/Ecuador
- USDOL - US Department of Labor (30.9.2015): Periodischer Bericht: 2014 Findings on 
the  Worst  Forms  of  Child  Labor  -  Part  V:  Country  Profiles  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/file_upload/4765_1457943100_ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
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