ecua-lib-2016-06-06-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 21 Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Aktualisierungshinweis Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation auf aktuellem Stand gehalten. Eine Gesamtaktualisierung des LIB erfolgt entweder in vorgegebenen Intervallen (TOP-Herkunftsstaaten) oder bei gegebenem Bedarf (andere Herkunftsstaaten). Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 21 Länderspezifische Anmerkungen Bei der Erstellung des LIB wurde der Fokus auf die wesentlichen Bereiche gelegt. Zusätzlich benötigte Informationen können bei Bedarf per Anfrage an die Staatendokumentation recherchiert werden.

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 21 Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen.........................................................6 2. Politische Lage.................................................................................................................. 7 3. Sicherheitslage..................................................................................................................8 4. Rechtsschutz/Justizwesen.................................................................................................9 5. Sicherheitsbehörden..........................................................................................................9 6. Folter und unmenschliche Behandlung...........................................................................10 7. Korruption........................................................................................................................11 8. Wehrdienst.......................................................................................................................11 9. Allgemeine Menschenrechtslage.....................................................................................11 10. Todesstrafe..................................................................................................................14 11. Relevante Bevölkerungsgruppen - Frauen/Kinder.......................................................14 12. Bewegungsfreiheit........................................................................................................17 13. Grundversorgung und Wirtschaft.................................................................................17 14. Medizinische Versorgung.............................................................................................19 15. Rückkehr...................................................................................................................... 20

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 21 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. 2.

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 21 2. Politische Lage Die Republik Ecuador ist eine Präsidialdemokratie mit Einkammerparlament (Asamblea Nacional). Die am 20.10.2008 in Kraft getretene neue Verfassung stärkt die Rolle des der Exekutive vorstehenden Präsidenten deutlich. Am 3.12.2015 änderte die Regierungsmehrheit im Parlament 16 Artikel der Verfassung (AA 3.2016a; vgl. USDOS 13.4.2016). Am 17.2.2013 fanden die zweiten nationalen Wahlen auf Grundlage der neuen Verfassung statt. Gewählt wurden der Staatspräsident und das Parlament. Rafael Correa Delgado wurde mit 57 % der Stimmen gleich im ersten Wahlgang im Amt bestätigt. Das neugewählte Parlament trat am 14.5.2013 zusammen. Zehn Tage später wurde Staatspräsident Correa in seine zweite Amtszeit unter der neuen Verfassung eingeführt. Eine unmittelbare Wiederwahl Correas ist nach Ablauf der Legislaturperiode nicht mehr zulässig, Correa hat auch erklärt, 2017 nicht mehr antreten zu wollen (AA 3.2016a). Durch eine am 3.12.2015 von der Regierungsmehrheit im Parlament beschlossene Verfassungsänderung ist jedoch die unbeschränkte Wiederwahl des Präsidenten für die Jahre ab 2017 ermöglicht worden (AA 3.2016a; vgl. USDOS 13.4.2016). Bei den Regional- und Kommunalwahlen im Februar 2014 konnte das Regierungsbündnis "Alianza País" seine Stellung als landesweit stärkste politische Kraft zwar behaupten, wurde in den größten Städten des Landes aber durch Oppositionskandidaten verdrängt (AA 3.2016a). Ecuador ist eine Präsidialrepublik mit repräsentativer Demokratie und Mehrparteiensystem. Der Präsident und das Parlament, der Nationalkongress mit 137 Sitzen, werden am selben Tag direkt gewählt. Der Präsident ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und Regierungschef. Die Gesetzgebungsfunktion wird von Regierung und Nationalkongress gemeinsam ausgeübt. Trotz diverser Dezentralisierungsbemühungen in den vergangenen Jahren ist das politische System Ecuadors weiterhin zentralisiert. Die politische Macht liegt hauptsächlich beim Präsidenten und damit in der Hauptstadt Quito. In der Praxis jedoch muss die politische Macht ständig zwischen den beiden bedeutenden Großregionen Costa und Sierra mit ihren Zentren Guayaquil und Quito austariert werden (LIPortal 9.2015a). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (3.2016a): Staatsaufbau und Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ecuador/ Innenpolitik_node.html, Zugriff 23.5.2016 - LIPortal - Das Länder-Informations-Portal (9.2015a): Ecuador, Geschichte & Staat, https://www.liportal.de/ecuador/geschichte-staat/, Zugriff 23.5.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 23.5.2016

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 21 3. Sicherheitslage Nach einem Putschversuch Ende September 2010 gegen den seit 2007 amtierenden Präsidenten Rafael Correa verhängte dieser einen einwöchigen Ausnahmezustand, den er nach der Befreiung durch das Militär zur Wiederherstellung der Ordnung einsetzte. Zwischen der Bevölkerung, insbesondere den indigenen Bevölkerungsgruppen, dem Staat und den Erdölfirmen gibt es zahlreiche Auseinandersetzungen über die Verteilung des Gewinns aus der Erdölförderung sowie den Umgang mit Folgeschäden der Förderung für die Umwelt. Neben diesem Konflikt gibt es einen lang anhaltenden systemischen Konflikt zwischen der Regierung und verschiedenen Oppositionsgruppen, die von der Konföderation der indigenen Bevölkerungsgruppen Ecuadors (CONAIE) angeführt werden (EDA 18.4.2016). Nach Ankündigung einiger, inzwischen wieder vorläufig zurückgenommener kontroverser Gesetzesvorhaben im Mai 2015 kam es bis August 2015 im ganzen Land zu Protestmärschen und Ausschreitungen (AA 3.2016a). In der Region herrscht eine allgemein angespannte politische Situation. Zwar ist die politische Lage in einigen Staaten der Region als stabil zu bezeichnen, in anderen wiederum herrschen Konflikte, soziale Auseinandersetzungen und politische Umbrüche. Zudem ist die gesamte Region von dem Kampf um die regionale Vorherrschaft gekennzeichnet. Weiterhin belasten regionale Konflikte die lateinamerikanischen Staaten: Zwischen Ecuador und Peru bestand ein lang anhaltender Grenzkonflikt, der in der Vergangenheit zu bewaffneten Konflikten zwischen beiden Staaten geführt hat. Auch Grenzkonflikte mit Kolumbien prägten in den vergangenen Jahren zunehmend die ecuadorianische Sicherheitspolitik. Im März 2008 eskalierte die Situation als Kolumbien den Kommandanten der FARC Raúl Reyes auf ecuadorianischem Territorium mit amerikanischer Hilfe ortete und während einer militärischen Aktion erschoss. Da die Regierung in Quito vorher über eine solche Aktion nicht informiert wurde, brach sie die Beziehungen zu Kolumbien ab und verlegte Truppen an die Grenze. Diplomatische Beziehungen wurden erst wieder im Dezember 2010 aufgenommen (BICC 12.2015). Teile des Grenzgebiets zu Peru (besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen) sind noch vermint. Die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien ist abseits der Hauptstraßen zeitweise gespannt (EDA 18.4.2016). Am Samstag, den 16.4.2016 um ca. 19.00 Uhr Ortszeit haben sich an der Küste Ecuadors vor den Provinzen Esmeraldas und Manabi mehrere Erdbeben mit einer Stärke von bis zu 7,8 auf der Richterskala ereignet, bei denen es mehrere Tote und Verletzte gegeben hat. Der Vize-Präsident Ecuadors Glas hat den landesweiten nationalen Notstand ausgerufen. Der vorübergehend geschlossene Flughafen in Guayaquil soll seinen Betrieb inzwischen wieder aufgenommen haben (AA 19.5.2016b).

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 21 Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (3.2016a): Staatsaufbau und Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ecuador/ Innenpolitik_node.html, Zugriff 23.5.2016 - AA - Auswärtiges Amt (19.5.2016b): Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_3EA7DCDE839B095987A546F36169EFB3/DE/ Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/EcuadorSicherheit_node.html, Zugriff 23.5.2016 - BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016 - EDA - Eidgenössisches Department für auswärtige Angelegenheiten (18.4.2016): Reisehinweise für Ecuador, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/ecuador/reisehinweise-fuerecuador.html, Zugriff 23.5.2016 4. Rechtsschutz/Justizwesen Mängel und Defizite bei der Polizei sowie der daraus resultierende unzureichende Schutz der Bevölkerung führen vermehrt zu Fällen von Selbstjustiz. Betroffen sind insbesondere arme und indigene Bevölkerungsgruppen. Dazu gehört ebenfalls, dass vielen Häftlingen ein ordentliches Gerichtsverfahren vorenthalten wird. Ferner bestehen Defizite bei der Verfolgung und Aufklärung von Verbrechen, die mutmaßlich von Polizisten begangen wurden. Dabei wird häufig deutlich, dass die Unabhängigkeit des Justizsystems nicht immer gewährleistet ist (BICC 12.2015). Während die Verfassung eine unabhängige Justiz vorsieht, beeinträchtigen die Korruption und der Druck von außen die gerichtlichen Verfahren. Die Verfassung und Gesetze sorgen für das Recht auf ein faires Verfahren, obgleich häufig Verzögerungen auftreten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Gesetzlich müssen die Angeklagten auch sofort über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert werden. Es gibt keine Geschworenengerichte (USDOS 13.4.2016). Quellen: - BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 23.5.2016 5. Sicherheitsbehörden Die ecuadorianische Polizei (National Police) ist formell Teil des Militärs und steht unter Aufsicht des Ministeriums für allgemeine Regierungsangelegenheiten (Ministry of Government) (BICC 12.2015). Die Funktion der Nationalpolizei ist die Wahrung der öffentlichen Ordnung sowie die Garantie der internen Sicherheit (BICC 12.2015; vgl. USDOS 13.4.2016). Die Organisation der Polizei ist eng an die hierarchischen Strukturen des Militärs

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 21 geknüpft. Der Präsident ist nicht nur Oberbefehlshaber des Militärs, sondern übt auch direkte Befehlsgewalt und Kontrolle über die Polizei aus. Ihre Organisation ist eng an die hierarchischen Strukturen des Militärs geknüpft. Der Präsident ist nicht nur Oberbefehlshaber des Militärs, sondern übt auch direkte Befehlsgewalt und Kontrolle über die Polizei aus. Bei der Aufklärung von Verbrechen und der allgemeinen Unterstützung der Zivilbevölkerung bestehen innerhalb der Polizei erhebliche Mängel. Hinzu kommen anhaltende Korruption sowie Verwicklungen weiter Teile der Polizei in den grassierenden Drogenhandel. Ecuadors Militär ist integraler Bestandteil des Staates und der Gesellschaft. Insgesamt ist das Militär ein starker und wichtiger Akteur im politischen und gesellschaftlichen Leben. Das Militär unterhält oder kontrolliert zusätzlich Unternehmen in verschiedenen Bereichen wie etwa dem Tourismus, der Landwirtschaft und dem Abbau natürlicher Ressourcen. In den meisten Fällen ist nur ein Minimum an Kontrolle und Transparenz gegeben. In Ecuador sind derzeit keine ausländischen Militäreinheiten stationiert (BICC 12.2015). Sowohl die Polizei als auch das Militär sind für die Grenzkontrollen verantwortlich (USDOS 13.4.2016). Quellen: - BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 23.5.2016 6. Folter und unmenschliche Behandlung Ecuador hat 1987 das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet (BICC 12.2015). Die Verfassung und andere Gesetze verbieten Folter und andere unmenschliche Behandlung. Es gibt jedoch Berichte, dass einige Polizisten Verdächtige und Häftlinge manchmal ungestraft misshandeln (USDOS 13.4.2016; vgl. FH 28.1.2015). Im Januar 2014 wurde der ehemalige Polizeichef Edgar Vaca in den USA festgenommen; er sollte nach Ecuador ausgeliefert werden. Edgar Vaca war einer von zehn ehemaligen Polizei- und Militärangehörigen, die wegen Folter und Verschwindenlassens unter der Präsidentschaft von Léon Febres Cordero (1984-88) unter Anklage standen. Dies war der erste Fall in Ecuador, in dem ein Angehöriger der Sicherheitskräfte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt werden sollte (AI 25.2.2015). Quellen: - AI - Amnesty International (25.2.2015): Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/297397/444519_de.html, Zugriff 23.5.2016

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 21 - BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016 - FH - Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/297553/433968_de.html, Zugriff 23.5.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 23.5.2016 7. Korruption Im aktuellen Transparency International Corruption Perceptions Index rangiert Ecuador unter 167 Ländern und Territorien an 107. Stelle mit einer Punkteanzahl von 32 von bestmöglichen 100 (TI 2015). Ecuador hat in den vergangenen Jahren Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erzielen können. Ecuadors Position hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert - um 40 Positionen alleine seit 2007 (LIPortal 9.2015a). Quellen: - LIPortal - Das Länder-Informations-Portal (9.2015a): Ecuador, Geschichte & Staat, https://www.liportal.de/ecuador/geschichte-staat/, Zugriff 23.5.2016 - TI - Transparency International (2015): Corruption Perceptions Index 2015; https://www.transparency.org/cpi2015/, Zugriff 23.5.2016 8. Wehrdienst Im Alter ab 18 Jahren kann freiwilliger Militärdienst geleistet werden. Die Wehrpflicht ist ausgesetzt (CIA 4.4.2016). Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency (4.4.2016): The World Factbook - Ecuador, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ec.html, Zugriff 23.5.2016 9. Allgemeine Menschenrechtslage Ecuador ist den zentralen internationalen Menschenrechtsabkommen beigetreten. Hinsichtlich der Umsetzung der Verträge und Konventionen zeigen sich jedoch weiterhin erhebliche Defizite. Generell sieht die Verfassung den Schutz der grundlegenden Menschenrechte zwar vor, in der Praxis kommt es Berichten zufolge aber immer wieder zur Missachtung oder gar Verletzung dieser Rechte. So gibt es seitens der Regierung immer wieder Versuche, die Meinungs- und Pressefreiheit weiter einzuschränken und zu regulieren. Diskriminiert werden auch indigene Bevölkerungsgruppen und Homosexuelle (BICC 12.2015). Die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und die Korruption bleiben weiterhin ein Problem (USDOS 13.4.2016).

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 21 Die politische und soziale Fragmentierung erschwert die Umsetzung von Menschenrechtsstandards und manifestiert soziale Ungleichheit. Bemerkenswert ist die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte am 11.6.2010. Ecuador ist damit weltweit das erste Land, das diesen Pakt ratifiziert hat (BICC 12.2015). Die ecuadorianische Verfassung von 2008 garantiert zwar formal die Meinungsfreiheit, jedoch wurde 2015 durch eine Verfassungsänderung die Kommunikation als eine "öffentliche Dienstleistung" definiert. Ferner ist die Pressefreiheit durch das Mediengesetz vom Juni 2013 auf vielfältige Weise eingeschränkt und der Überwachung durch eine Behörde (Superintendent) unterstellt, die von der Exekutive dominiert wird. Seitdem gibt es zwar noch persönliche Meinungsfreiheit, jedoch keine umfassende und uneingeschränkte Pressefreiheit mehr. Während die Medienmacht des Staatsapparates wächst, kämpfen private Medien mit staatlichen Eingriffen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten (AA 3.2016d). 95% der Bevölkerung gehören der katholischen Kirche an. Nach der Gründung der Republik Ecuador wurde der Katholizismus Staatsreligion, wie generell Staat und Kirche eine Einheit bildeten. Eine Trennung erfolgte erst im Zuge der "liberalen Revolution" (1895-1925) unter Eloy Alfaro, die eine Reihe antiklerikal gefärbter Reformen mit sich brachte. Obwohl sich der politische Einfluss der Kirche somit im 20. Jahrhundert reduziert hat, richtet die Mehrheit der ecuadorianischen Bevölkerung ihr Leben auch heute noch streng nach traditionellen katholischen Moralkonzepten aus. In Teilen des Hochlandes und bei einigen kleineren Ethnien im Oriente [Amazonasgebiet; Anm.] wächst in der jüngsten Gegenwart stetig der Einfluss protestantischer Religionsgemeinschaften US-amerikanischer Herkunft (LIPortal 9.2015b). Rechte indigener Bevölkerungsgruppen: Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt. Im Juli 2014 marschierten indigene Gruppen in die Hauptstadt Quito, um gegen die Genehmigung eines neuen Gesetzes zur Regulierung von Wasserressourcen zu protestieren, das ihrer Ansicht nach den von ihnen geäußerten Anliegen nicht hinreichend Rechnung trug. Die Indigenen- und UmweltschutzorganisationFundación Pachamamablieb geschlossen. Sie war im Dezember 2013 im Rahmen einer Anordnung, die den Behörden umfassende Befugnisse zur Überwachung und Auflösung von NGOs gewährte, geschlossen worden. Einige Tage vor der Schließung hatten Mitglieder von Fundación Pachamama an einer Demonstration vor dem Energieministerium teilgenommen (AI 25.2.2015). Indigene
