ecua-lib-2016-06-06-ke

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Das  gegenständliche  Produkt  der  Staatendokumentation  des  Bundesamtes  für 
Fremdenwesen  und  Asyl  wurde  gemäß  den  vom Staatendokumentationsbeirat 
beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das
beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, 
BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen 
Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt 
eine einzelfallunabhängige Darstellung  über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in 
Herkunftsländern  bzw.  in  EU-Mitgliedsstaaten.  Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen 
fremdsprachiger Quellen.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt 
§ 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, 
öffentlichen  Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren 
(Parteiengehör,  Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch 
Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen 
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine 
Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt 
keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument 
kann  insbesondere  auch  nicht  als  politische  Stellungnahme  seitens  der 
Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für  Fremdenwesen  und  Asyl  gewertet 
werden. 
Aktualisierungshinweis
Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation
auf  aktuellem  Stand  gehalten.  Eine  Gesamtaktualisierung  des  LIB  erfolgt  entweder  in 
vorgegebenen  Intervallen  (TOP-Herkunftsstaaten)  oder  bei  gegebenem  Bedarf  (andere 
Herkunftsstaaten). 
Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. 
Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet 
werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
Bei  der  Erstellung  des  LIB  wurde  der  Fokus  auf  die  wesentlichen  Bereiche  gelegt. 
Zusätzlich  benötigte  Informationen  können  bei  Bedarf  per  Anfrage  an  die 
Staatendokumentation  recherchiert werden.
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Inhaltsverzeichnis
1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen.........................................................6
2. Politische Lage.................................................................................................................. 7
3. Sicherheitslage..................................................................................................................8
4. Rechtsschutz/Justizwesen.................................................................................................9
5. Sicherheitsbehörden..........................................................................................................9
6. Folter und unmenschliche Behandlung...........................................................................10
7. Korruption........................................................................................................................11
8. Wehrdienst.......................................................................................................................11
9. Allgemeine Menschenrechtslage.....................................................................................11
10. Todesstrafe..................................................................................................................14
11. Relevante Bevölkerungsgruppen - Frauen/Kinder.......................................................14
12. Bewegungsfreiheit........................................................................................................17
13. Grundversorgung und Wirtschaft.................................................................................17
14. Medizinische Versorgung.............................................................................................19
15. Rückkehr...................................................................................................................... 20
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
2.
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2. Politische Lage
Die  Republik  Ecuador  ist  eine  Präsidialdemokratie  mit  Einkammerparlament  (Asamblea 
Nacional). Die am 20.10.2008 in Kraft getretene neue Verfassung stärkt die Rolle des der 
Exekutive  vorstehenden  Präsidenten  deutlich.  Am  3.12.2015  änderte  die 
Regierungsmehrheit  im  Parlament  16  Artikel  der  Verfassung  (AA  3.2016a;  vgl.  USDOS 
13.4.2016).
Am 17.2.2013 fanden die zweiten nationalen Wahlen auf Grundlage der neuen Verfassung 
statt. Gewählt wurden der Staatspräsident und das Parlament. Rafael Correa Delgado wurde
mit  57  %  der  Stimmen  gleich  im  ersten  Wahlgang  im  Amt  bestätigt.  Das  neugewählte 
Parlament trat am 14.5.2013 zusammen. Zehn Tage später wurde Staatspräsident Correa in 
seine zweite Amtszeit unter der neuen Verfassung eingeführt. Eine unmittelbare Wiederwahl 
Correas ist nach Ablauf der Legislaturperiode nicht mehr zulässig, Correa hat auch erklärt, 
2017  nicht  mehr  antreten  zu  wollen  (AA  3.2016a).  Durch  eine  am  3.12.2015  von  der 
Regierungsmehrheit  im  Parlament  beschlossene  Verfassungsänderung  ist  jedoch  die 
unbeschränkte Wiederwahl des Präsidenten für die Jahre ab 2017 ermöglicht worden (AA 
3.2016a; vgl. USDOS 13.4.2016). Bei den Regional- und Kommunalwahlen im Februar 2014 
konnte  das  Regierungsbündnis  "Alianza  País"  seine  Stellung  als  landesweit  stärkste 
politische Kraft zwar behaupten, wurde in den größten Städten des Landes aber durch 
Oppositionskandidaten verdrängt (AA 3.2016a).
Ecuador ist eine Präsidialrepublik mit repräsentativer Demokratie und Mehrparteiensystem. 
Der Präsident und das Parlament, der Nationalkongress mit 137 Sitzen, werden am selben 
Tag direkt gewählt. Der Präsident ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und Regierungschef. Die 
Gesetzgebungsfunktion wird von Regierung und Nationalkongress gemeinsam ausgeübt. 
Trotz diverser Dezentralisierungsbemühungen in den vergangenen Jahren ist das politische 
System  Ecuadors  weiterhin  zentralisiert.  Die  politische  Macht  liegt  hauptsächlich  beim 
Präsidenten und damit in der Hauptstadt Quito. In der Praxis jedoch muss die politische 
Macht ständig zwischen den beiden bedeutenden Großregionen Costa und Sierra mit ihren
Zentren Guayaquil und Quito austariert werden (LIPortal 9.2015a).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016a):  Staatsaufbau  und  Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ecuador/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 23.5.2016
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015a):  Ecuador,  Geschichte  &  Staat, 
https://www.liportal.de/ecuador/geschichte-staat/, Zugriff 23.5.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
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3. Sicherheitslage
Nach  einem  Putschversuch  Ende  September  2010  gegen  den  seit  2007  amtierenden 
Präsidenten Rafael Correa verhängte dieser einen einwöchigen Ausnahmezustand, den er 
nach der Befreiung durch das Militär zur Wiederherstellung der Ordnung einsetzte. Zwischen 
der Bevölkerung, insbesondere den indigenen Bevölkerungsgruppen, dem Staat und den 
Erdölfirmen gibt es zahlreiche Auseinandersetzungen über die Verteilung des Gewinns aus 
der Erdölförderung sowie den Umgang mit Folgeschäden der Förderung für die Umwelt. 
Neben diesem Konflikt gibt es einen lang anhaltenden systemischen Konflikt zwischen der 
Regierung und verschiedenen Oppositionsgruppen, die von der Konföderation der indigenen
Bevölkerungsgruppen Ecuadors (CONAIE) angeführt werden (EDA 18.4.2016).
Nach Ankündigung einiger, inzwischen wieder vorläufig zurückgenommener kontroverser 
Gesetzesvorhaben  im  Mai  2015  kam  es  bis  August  2015  im  ganzen  Land  zu 
Protestmärschen und Ausschreitungen (AA 3.2016a). In der Region herrscht eine allgemein 
angespannte politische Situation. Zwar ist die politische Lage in einigen Staaten der Region 
als  stabil  zu  bezeichnen,  in  anderen  wiederum  herrschen  Konflikte,  soziale 
Auseinandersetzungen und politische Umbrüche. Zudem ist die gesamte Region von dem 
Kampf  um  die  regionale  Vorherrschaft  gekennzeichnet.  Weiterhin  belasten  regionale 
Konflikte die lateinamerikanischen Staaten: Zwischen Ecuador und Peru bestand ein lang 
anhaltender Grenzkonflikt, der in der Vergangenheit zu bewaffneten Konflikten zwischen 
beiden Staaten geführt hat. Auch Grenzkonflikte mit Kolumbien prägten in den vergangenen 
Jahren  zunehmend  die  ecuadorianische  Sicherheitspolitik.  Im  März  2008  eskalierte  die 
Situation als Kolumbien den Kommandanten der FARC Raúl Reyes auf ecuadorianischem 
Territorium mit amerikanischer Hilfe ortete und während einer militärischen Aktion erschoss. 
Da die Regierung in Quito vorher über eine solche Aktion nicht informiert wurde, brach sie 
die Beziehungen zu Kolumbien ab und verlegte Truppen an die Grenze. Diplomatische 
Beziehungen wurden erst wieder im Dezember 2010 aufgenommen (BICC 12.2015). Teile 
des Grenzgebiets zu Peru (besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen) sind noch 
vermint. Die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien ist abseits der Hauptstraßen
zeitweise gespannt (EDA 18.4.2016).
Am Samstag, den 16.4.2016 um ca. 19.00 Uhr Ortszeit haben sich an der Küste Ecuadors 
vor den Provinzen Esmeraldas und Manabi mehrere Erdbeben mit einer Stärke von bis zu 
7,8 auf der Richterskala ereignet, bei denen es mehrere Tote und Verletzte gegeben hat. Der 
Vize-Präsident Ecuadors Glas hat den landesweiten nationalen Notstand ausgerufen. Der 
vorübergehend geschlossene Flughafen in Guayaquil soll seinen Betrieb inzwischen wieder 
aufgenommen haben (AA 19.5.2016b).
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Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (3.2016a):  Staatsaufbau  und  Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ecuador/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 23.5.2016
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (19.5.2016b):  Ecuador:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_3EA7DCDE839B095987A546F36169EFB3/DE/
Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/EcuadorSicherheit_node.html, Zugriff 23.5.2016
- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- EDA  -  Eidgenössisches  Department  für  auswärtige  Angelegenheiten  (18.4.2016): 
Reisehinweise  für  Ecuador,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/ecuador/reisehinweise-fuerecuador.html, Zugriff 23.5.2016
4. Rechtsschutz/Justizwesen
Mängel und Defizite bei der Polizei sowie der daraus resultierende unzureichende Schutz 
der Bevölkerung führen vermehrt zu Fällen von Selbstjustiz. Betroffen sind insbesondere 
arme und indigene Bevölkerungsgruppen. Dazu gehört ebenfalls, dass vielen Häftlingen ein 
ordentliches  Gerichtsverfahren  vorenthalten  wird.  Ferner  bestehen  Defizite  bei  der 
Verfolgung  und  Aufklärung  von  Verbrechen,  die  mutmaßlich  von  Polizisten  begangen 
wurden. Dabei wird häufig deutlich, dass die Unabhängigkeit des Justizsystems nicht immer 
gewährleistet ist (BICC 12.2015).
Während die Verfassung eine unabhängige Justiz vorsieht, beeinträchtigen die Korruption 
und der Druck von außen die gerichtlichen Verfahren. Die Verfassung und Gesetze sorgen
für das Recht auf ein faires Verfahren, obgleich häufig Verzögerungen auftreten. Es gilt die 
Unschuldsvermutung. Gesetzlich müssen die Angeklagten auch sofort über die gegen sie 
erhobenen  Vorwürfe  informiert  werden.  Es  gibt  keine  Geschworenengerichte  (USDOS 
13.4.2016). 
Quellen:
- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Report on Human Rights
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
5. Sicherheitsbehörden
Die ecuadorianische Polizei (National Police) ist formell Teil des Militärs und steht unter 
Aufsicht  des  Ministeriums  für  allgemeine  Regierungsangelegenheiten  (Ministry  of 
Government)  (BICC  12.2015).  Die  Funktion  der  Nationalpolizei  ist  die  Wahrung  der 
öffentlichen Ordnung sowie die Garantie der internen Sicherheit (BICC 12.2015; vgl. USDOS 
13.4.2016). Die Organisation der Polizei ist eng an die hierarchischen Strukturen des Militärs
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geknüpft. Der Präsident ist nicht nur Oberbefehlshaber des Militärs, sondern übt auch direkte 
Befehlsgewalt  und  Kontrolle  über  die  Polizei  aus. Ihre  Organisation  ist  eng  an  die 
hierarchischen Strukturen des Militärs geknüpft. Der Präsident ist nicht nur Oberbefehlshaber 
des Militärs, sondern übt auch direkte Befehlsgewalt und Kontrolle über die Polizei aus. Bei 
der Aufklärung von Verbrechen und der allgemeinen Unterstützung der Zivilbevölkerung 
bestehen innerhalb der Polizei erhebliche Mängel. Hinzu kommen anhaltende Korruption 
sowie Verwicklungen weiter Teile der Polizei in den grassierenden Drogenhandel. Ecuadors 
Militär ist integraler Bestandteil des Staates und der Gesellschaft. Insgesamt ist das Militär 
ein starker und wichtiger Akteur im politischen und gesellschaftlichen Leben. Das Militär 
unterhält oder kontrolliert zusätzlich Unternehmen in verschiedenen Bereichen wie etwa dem 
Tourismus,  der  Landwirtschaft  und  dem  Abbau  natürlicher  Ressourcen.  In  den  meisten 
Fällen ist nur ein Minimum an Kontrolle und Transparenz gegeben. In Ecuador sind derzeit 
keine ausländischen Militäreinheiten stationiert (BICC 12.2015). Sowohl die Polizei als auch 
das Militär sind für die Grenzkontrollen verantwortlich (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
6. Folter und unmenschliche Behandlung
Ecuador hat 1987 das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche 
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet (BICC 12.2015). Die Verfassung 
und andere Gesetze verbieten Folter und andere unmenschliche Behandlung. Es gibt jedoch 
Berichte, dass einige Polizisten Verdächtige und Häftlinge manchmal ungestraft misshandeln 
(USDOS 13.4.2016; vgl. FH 28.1.2015).
Im Januar 2014 wurde der ehemalige Polizeichef Edgar Vaca in den USA festgenommen; er 
sollte  nach  Ecuador  ausgeliefert  werden.  Edgar  Vaca  war  einer  von  zehn  ehemaligen 
Polizei- und  Militärangehörigen,  die  wegen  Folter  und  Verschwindenlassens  unter  der 
Präsidentschaft von Léon Febres Cordero (1984-88) unter Anklage standen. Dies war der 
erste  Fall  in  Ecuador,  in  dem  ein  Angehöriger  der  Sicherheitskräfte  wegen  Verbrechen 
gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt werden sollte (AI 25.2.2015). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (25.2.2015): Amnesty International Report 2014/15 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297397/444519_de.html,  Zugriff 23.5.2016
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- BICC - Bonn International Center for Conversion (12.2015): Ecuador, Länderinformation, 
http://ruestungsexport.info/uploads/pdf/countries/201512/ecuador.pdf, Zugriff 23.5.2016
- FH  -  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  -  Ecuador, 
http://www.ecoi.net/local_link/297553/433968_de.html, Zugriff 23.5.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2015 - Ecuador, http://www.ecoi.net/local_link/322575/462052_de.html, Zugriff 
23.5.2016
7. Korruption
Im aktuellen Transparency International Corruption Perceptions Index rangiert Ecuador unter 
167 Ländern und Territorien an 107. Stelle mit einer Punkteanzahl von 32 von bestmöglichen 
100 (TI 2015).
Ecuador hat in den vergangenen Jahren Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erzielen 
können. Ecuadors Position hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert - um 40 
Positionen alleine seit 2007 (LIPortal 9.2015a).
Quellen:
- LIPortal  -  Das  Länder-Informations-Portal  (9.2015a):  Ecuador,  Geschichte  &  Staat, 
https://www.liportal.de/ecuador/geschichte-staat/, Zugriff 23.5.2016
- TI  -  Transparency  International  (2015):  Corruption  Perceptions  Index  2015; 
https://www.transparency.org/cpi2015/, Zugriff 23.5.2016
8. Wehrdienst
Im Alter ab 18 Jahren kann freiwilliger Militärdienst geleistet werden. Die Wehrpflicht ist 
ausgesetzt (CIA 4.4.2016).
Quellen:
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  (4.4.2016):  The  World  Factbook  -  Ecuador, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ec.html,  Zugriff 
23.5.2016
9. Allgemeine Menschenrechtslage
Ecuador  ist  den  zentralen  internationalen  Menschenrechtsabkommen  beigetreten. 
Hinsichtlich der Umsetzung der Verträge und Konventionen zeigen sich jedoch weiterhin 
erhebliche  Defizite.  Generell  sieht  die  Verfassung  den  Schutz  der  grundlegenden 
Menschenrechte zwar vor, in der Praxis kommt es Berichten zufolge aber immer wieder zur 
Missachtung oder gar Verletzung dieser Rechte. So gibt es seitens der Regierung immer 
wieder Versuche, die Meinungs- und Pressefreiheit weiter einzuschränken und zu regulieren. 
Diskriminiert  werden  auch  indigene  Bevölkerungsgruppen  und  Homosexuelle  (BICC 
12.2015). Die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und die Korruption bleiben weiterhin ein
Problem (USDOS 13.4.2016).
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Die  politische  und  soziale  Fragmentierung  erschwert  die  Umsetzung  von 
Menschenrechtsstandards  und  manifestiert  soziale  Ungleichheit.  Bemerkenswert  ist  die 
Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und 
kulturelle Rechte am 11.6.2010. Ecuador ist damit weltweit das erste Land, das diesen Pakt 
ratifiziert hat (BICC 12.2015).
 
Die  ecuadorianische  Verfassung  von  2008  garantiert  zwar  formal  die  Meinungsfreiheit, 
jedoch wurde 2015 durch eine Verfassungsänderung die Kommunikation als eine "öffentliche 
Dienstleistung" definiert. Ferner ist die Pressefreiheit durch das Mediengesetz vom Juni 2013 
auf  vielfältige  Weise  eingeschränkt  und  der  Überwachung  durch  eine  Behörde 
(Superintendent) unterstellt, die von der Exekutive dominiert wird. Seitdem gibt es zwar noch 
persönliche Meinungsfreiheit, jedoch keine umfassende und uneingeschränkte Pressefreiheit 
mehr. Während die Medienmacht des Staatsapparates wächst, kämpfen private Medien mit
staatlichen Eingriffen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten (AA 3.2016d).
95% der Bevölkerung gehören der katholischen Kirche an. Nach der Gründung der Republik 
Ecuador wurde der Katholizismus Staatsreligion, wie generell Staat und Kirche eine Einheit 
bildeten. Eine Trennung erfolgte erst im Zuge der "liberalen Revolution" (1895-1925) unter 
Eloy Alfaro, die eine Reihe antiklerikal gefärbter Reformen mit sich brachte. Obwohl sich der 
politische Einfluss der Kirche somit im 20. Jahrhundert reduziert hat, richtet die Mehrheit der 
ecuadorianischen  Bevölkerung  ihr  Leben  auch  heute  noch  streng  nach  traditionellen 
katholischen  Moralkonzepten  aus.  In  Teilen  des  Hochlandes  und  bei  einigen  kleineren 
Ethnien im Oriente [Amazonasgebiet; Anm.] wächst in der jüngsten Gegenwart stetig der 
Einfluss  protestantischer  Religionsgemeinschaften  US-amerikanischer  Herkunft  (LIPortal 
9.2015b).
Rechte indigener Bevölkerungsgruppen: 
Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, 
vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt. Im Juli 
2014 marschierten indigene Gruppen in die Hauptstadt Quito, um gegen die Genehmigung 
eines neuen Gesetzes zur Regulierung von Wasserressourcen zu protestieren, das ihrer 
Ansicht nach den von ihnen geäußerten Anliegen nicht hinreichend Rechnung trug. Die 
Indigenen- und UmweltschutzorganisationFundación Pachamamablieb geschlossen. Sie
war  im  Dezember  2013  im  Rahmen  einer  Anordnung,  die  den  Behörden  umfassende 
Befugnisse zur Überwachung und Auflösung von NGOs gewährte, geschlossen worden. 
Einige Tage  vor der Schließung hatten Mitglieder  von  Fundación Pachamama an einer 
Demonstration  vor  dem  Energieministerium  teilgenommen  (AI  25.2.2015).  Indigene
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