guat-lib-2021-08-27-ke

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9. Allgemeine Menschenrechtslage
Politische Gruppen und Organisationen agieren in der Regel ohne rechtliche Beschränkungen. 
Allerdings müssen sich neue Gruppen manchmal mit bürokratischen Verzögerungen beim Versuch 
der Registrierung auseinandersetzen. Wahlen auf nationaler und lokaler Ebene sind 
wettbewerbsfähig, und neue Parteien gewinnen routinemäßig erhebliche Machtquoten. Die 
guatemaltekische Politik ist instabil und die Macht wechselt häufig zwischen den Parteien. Die 
zivilgesellschaftliche Organisation Electoral Watch berichtete, dass während der Wahlperiode 2019 
mindestens 10 Kandidaten getötet wurden. Verbale Belästigungen und körperliche Gewalt gegen 
Wähler sind bei Wahlen an der Tagesordnung und können die politische Beteiligung abschrecken. 
Auch der direkte Stimmenkauf ist üblich (FH 3.3.2021).
Das Gesetz sieht Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse vor, und die Regierung 
respektiert dieses Recht im Allgemeinen. Unabhängige Medien sind aktiv und äußern 
unterschiedliche Ansichten. Nichtsdestotrotz räumen Reporter, die über organisierte Kriminalität, 
einschließlich ihrer Verbindungen zu korrupten Beamten berichten, Selbstzensur aufgrund der 
Gefahr für sie und ihre Familien ein. Pressevertreter berichten von Druck, Drohungen und 
Vergeltungsmaßnahmen von Amtsträgern und kriminellen Organisationen in Bezug auf den Inhalt 
ihrer Berichterstattung. Von Januar bis August 2020 wurden 73 Beschwerden über Angriffe oder 
Drohungen gegen Journalisten, darunter ein Mord, gemeldet, verglichen mit 51 Angriffen im 
gleichen Zeitraum 2019. Der Zugang zum Internet wird nicht eingeschränkt. 
Menschenrechtsverteidiger, Journalisten sowie Richter und Anwälte in hochkarätigen Fällen 
berichten von Angriffen auf soziale Medien, einschließlich des Hackens ihrer privaten Social-
Media-Konten, der Veröffentlichung gestohlener oder gefälschter personenbezogener Daten, der 
Veröffentlichung von fotografischer Überwachung von ihnen und ihren Familienmitgliedern , sowie 
Online-Diffamierung und Hassrede. Die Regierung hat wenig unternommen, um diese Personen 
zu schützen (USDOS 30.3.2021).
Aufgrund der hohen Unsicherheit im Land treffen viele Guatemalteken Vorsichtsmaßnahmen, 
wenn sie außerhalb ihres Zuhauses über soziale und politische Themen sprechen. Journalisten 
und Menschenrechtsverteidiger berichteten im Jahr 2020 über Vorfälle von Belästigung und 
Überwachung. Diese verstärkte Überwachung hat zusammen mit zunehmender Einschüchterung 
und Belästigung vermeintlicher Regierungsgegner zu einer stärkeren Selbstzensur unter normalen 
Bürgern geführt. Regelmäßig kommt es zu körperlichen Angriffen auf Journalisten. Der Verband 
guatemaltekischer Journalisten registrierte im Jahr 2020 Dutzende von Einschüchterungsaktionen, 
Drohungen und Übergriffen, und mindestens zwei Journalisten wurden im Laufe des Jahres 
getötet. Journalisten forderten die Regierung auf, ein 2012 vereinbartes Schutzprogramm 
umzusetzen, aber es wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Auch der Medienbesitz ist stark 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 20
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konzentriert. Die Gesetze des Landes zur Cyberkriminalität, schützen Medien und Reporter nicht
vor Belästigung durch Trolle (FH 3.3.2021). 
Die Verfassung sieht die Freiheit der friedlichen Versammlung und Vereinigung vor, und die 
Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen. Die Regierung Giammattei machte jedoch 
ausgiebig Gebrauch von der Verhängung von Ausnahmezuständen in verschiedenen 
Departements des Landes. Diese Ausnahmezustände schränken bestimmte verfassungsmäßige 
Rechte ein, einschließlich der Vereinigungs-, Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Als Gründe 
hierfür wurden die Bekämpfung bewaffneter Gruppen, die Verhinderung von Gewalt, die Lösung 
von Landkonflikten und die Kontrolle einer „Migrantenkarawane“ aus Honduras genannt (USDOS 
30.3.2021).
Die Polizei droht häufig mit Gewalt und wendet manchmal Gewalt gegen Demonstranten an. 
Proteste im Zusammenhang mit Umweltproblemen oder indigenen Rechten stoßen auf harten 
Widerstand der Polizei und bewaffneter Gruppen. Während der COVID-19-Ausgangssperren und 
Einschränkungen für Versammlungsfreiheit hat die Polizei zwischen März und September 2020 
mehr als 40.000 Menschen wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen 
festgenommen. Eine Vielzahl von NGOs ist im Land tätig. Gruppen, die mit Menschenrechten, 
Rechten Indigener und Umweltrechten in Verbindung stehen, sehen sich jedoch zunehmender 
Gewalt und Kriminalisierung ihrer Arbeit ausgesetzt. NGOs dokumentierten im Jahr 2020 15 
Tötungen und 22 Attentate sowie Hunderte weniger schwerwiegende Vorfälle (FH 3.3.2021). 
Guatemalas umstrittenes neues NGO-Gesetz verstößt laut Expertenmeinungen gegen
internationale Menschenrechtsstandards, insbesondere gegen das Recht auf friedliche 
Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, und könnte Menschenrechtsverteidiger und 
die Zivilgesellschaft im Allgemeinen kriminalisieren. Das Gesetz gibt der Regierung einen weiten 
Spielraum um NGOs zu kontrollieren, ihre Finanzierung zu überwachen und sie unter Umständen 
sogar aufzulösen. Das Gesetz trat am 21. Juni 2021 in Kraft (OHCHR/OAS 1.7.2021). 
Mit 16,3 Millionen Einwohnern ist Guatemala das bevölkerungsreichste Land Zentralamerikas. Das 
Land ist durch diverse Bevölkerungsgruppen geprägt, darunter Ladinos, Mestizen mit europäischer
und indigener Abstammung, Maya, Xinka, Personen mit afrikanischer Abstammung, Garífuna. 
Neben der Amtssprache Spanisch werden allein 22 Maya-Sprachen gesprochen. Die indigene 
Bevölkerung ist nach wie vor in Politik, den staatlichen Institutionen und der Wirtschaft stark 
unterrepräsentiert (AA 9.3.2021b). Es wird geschätzt, dass indigene Personen aus 24 ethnischen 
Gruppen 44% der Bevölkerung ausmachen. Das Gesetz sieht gleiche Rechte für indigene 
Personen vor und verpflichtet die Regierung, die Lebensweise, Bräuche, Traditionen, soziale 
Organisation und die Kleidung der Indigenen anzuerkennen, zu respektieren und zu fördern. Die 
Regierung erkennt jedoch bestimmten indigenen Gruppen keinen besonderen rechtlichen Status 
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zu. Indigene sind in der nationalen Politik unterrepräsentiert und bleiben weitgehend außerhalb
des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Mainstreams. Begrenzte 
Bildungsmöglichkeiten, begrenzte Kommunikation über ihre Rechte und weit verbreitete 
Diskriminierung sind ein Problem. Indigene Vertreter behaupteten, Akteure in einer Reihe von 
regionalen Entwicklungsprojekten hätten es versäumt, sich sinnvoll mit den lokalen 
Gemeinschaften zu beraten. In einigen Fällen waren indigene Gemeinschaften nicht in der Lage, 
an Entscheidungen teilzunehmen, welche die Ausbeutung von Ressourcen in ihren 
Gemeinschaften beeinflussen. Auch fehlen ihnen wirksame Mechanismen für den Dialog mit dem 
Staat zur Konfliktlösung (USDOS 30.3.2021). 
Angehörige ethnischer und anderer Minderheiten haben Mühe, ihre politischen Rechte vollständig 
auszuüben, und es gibt keine positiven Maßnahmen, um die Wahl von Vertretern indigener Völker 
zu fördern. Keine indigenen Personen oder Afro-Guatemaler bekleiden Kabinettspositionen. 
Gleiche Rechte sind in der Verfassung garantiert, aber Minderheiten sind weiterhin mit 
Ungleichbehandlung konfrontiert. Indigene Gemeinschaften leiden unter hoher Armut, 
Analphabetismus und Kindersterblichkeit. Indigene Frauen werden besonders ausgegrenzt (FH 
3.3.2021). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.3.2021b): Guatemala: Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/guatemala-node/politisches-portraet/
221918, Zugriff 25.8.2021
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Guatemala, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2052762.html, Zugriff 26.8.2021
- OHCHR/OAS – UN Office of the High Commissioner for Human Rights / Organization of 
American States (1.7.2021): Guatemala: UN and OAS experts sound alarm about ‘choking’ NGO 
law, https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?
NewsID=27248&LangID=E, Zugriff 26.8.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guatemala, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048157.html, Zugriff 26.8.2021
 10. Todesstrafe
Am 24. Oktober 2017 erklärte das Verfassungsgericht von Guatemala Artikel im Strafgesetzbuch 
und im Antibetäubungsmittelgesetz für verfassungswidrig, welche die Verhängung der Todesstrafe 
ermöglichten. Als Ergebnis der Entscheidung kann die Todesstrafe nach einfachen Gesetzen nicht 
mehr verhängt werden (AI 7.11.2017).
Die Todesstrafe ist in dem mittelamerikanischen Staat bereits seit mehreren Jahren nicht mehr 
angewendet worden. Zumindest auf dem Papier gültig bleibt sie jedoch im Militärjustizwesen 
Guatemalas (TA 27.10.2017).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 20
15

- AI – Amnesty International (7.11.2017): Guatemala: court decision ruling death penalty
unconstitutional  for  most  crimes  is  a  key  step  on  path  to  full  abolition, 
https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2021/05/ACT5074122017ENGLISH.pdf,  Zugriff 
26.8.2021
- TA  –  Tagesanzeiger  (27.10.2017):  Guatemala  schafft  die  Todesstrafe  ab, 
https://www.tagesanzeiger.ch/ausland/amerika/guatemala-schafft-die-todesstrafe-ab/story/
15234944, Zugriff 26.8.2021
 11. Relevante Bevölkerungsgruppen
11.1. Frauen
Das Gesetz kriminalisiert Vergewaltigung, einschließlich Vergewaltigung von Ehepartnern, und 
sieht Strafen zwischen fünf und 50 Jahren Gefängnis vor, aber die Regierung setzt das Gesetz 
nicht wirksam durch. Die Polizei verfügt nur über eine minimale Ausbildung zur Untersuchung von 
Sexualverbrechen oder um Opfern solcher Verbrechen zu helfen. Die Regierung unternahm 
Schritte zur Bekämpfung von Femizid und Gewalt gegen Frauen. Die Justiz unterhält weiterhin ein
rund um die Uhr geöffnetes Gericht in Guatemala-Stadt, um Dienste im Zusammenhang mit 
Gewalt gegen Frauen anzubieten. Die Justiz unterhält auch im ganzen Land spezialisierte Gerichte 
für Gewalt gegen Frauen, jedoch nicht in allen Departements. Es gibt ein staatliches 24-Stunden-
Opfer-Service-Center, um den Opfern medizinische, psychosoziale und rechtliche Unterstützung 
zu bieten, einschließlich einstweiliger Verfügungen zu ihrem sofortigen Schutz. Auch gibt es ein 
nationales Warnsystem für die Suche nach verschwundenen Frauen. Trotz dieser Fortschritte 
bleibt sexuelle Gewalt weit verbreitet. Von Januar bis August 2020 gab es 3.684 weibliche Opfer 
von Vergewaltigungen, verglichen mit 6.231 Frauen im Jahr davor. NGOs führen diesen Rückgang 
teilweise auf Schwierigkeiten beim Zugang zu den Behörden während der COVID-19-Pandemie 
zurück. Das Gesetz sieht Strafen für Frauenmorde von 25 bis 50 Jahren Gefängnis ohne die 
Möglichkeit einer Strafminderung vor; Femizid bleibt jedoch ein bedeutendes Problem. NGOs 
berichten, dass von Januar bis August 2020 302 Frauen getötet wurden, verglichen mit 477 im 
gleichen Zeitraum 2019. Von Januar bis November 2020 wurden 34 Personen wegen Femizids 
verurteilt. Gewalt gegen Frauen, einschließlich sexueller und häuslicher Gewalt, ist nach wie vor 
weit verbreitet und schwerwiegend. Das Gesetz sieht Strafen von fünf bis acht Jahren für 
körperliche, wirtschaftliche und psychische Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts vor. 
Während der COVID-19-Pandemie gab es einen Anstieg von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen 
Frauen. Obwohl sich mehrere Gesetze auf sexuelle Belästigung beziehen, wird sie in keinem 
einzigen Gesetz direkt angesprochen. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass sexuelle 
Belästigung weit verbreitet ist. Obwohl das Gesetz den Grundsatz der Gleichstellung der
Geschlechter festlegt, werden Frauen, insbesondere indigene Frauen, diskriminiert und sind 
seltener in Führungspositionen (USDOS 30.3.2021).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 20
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Frauen sind in der Politik unterrepräsentiert, obwohl kleine Frauenrechtsgruppen, vor allem solche,
die sich mit Gewalt gegen Frauen befassen, in der Politik eine gewisse Sichtbarkeit haben. 
Präsident Giammattei hat drei Ministerinnen in sein Kabinett berufen. Nur 19% des Kongresses 
sind weiblich. Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, aber Frauen 
sind weiterhin mit geschlechtsspezifischer Ungleichheit konfrontiert; Frauen werden für ihre Arbeit 
in der Regel schlechter bezahlt als Männer, und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird nicht 
bestraft (FH 3.3.2021).
Quellen:
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Guatemala, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2052762.html, Zugriff 26.8.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guatemala, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048157.html, Zugriff 26.8.2021
11.2. Kinder
Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft durch Geburt im Land oder von ihren Eltern, die niedrige 
Rate der Registrierung von Geburten ist jedoch ein Problem, insbesondere bei Indigenen. Das 
Fehlen einer Registrierung schränkt den Zugang von Kindern zu einigen öffentlichen 
Dienstleistungen ein und schafft Bedingungen, die zu Staatenlosigkeit führen könnten. Während 
die Grundschulbildung bis zum Alter von 15 Jahren kostenlos und obligatorisch ist, ist der Zugang 
dazu in vielen ländlichen Gebieten begrenzt; Bildung bis zur Sekundarstufe ist nicht verpflichtend. 
Kindesmissbrauch bleibt ein ernstes Problem. Eine Abteilung der Sonderstaatsanwaltschaft für 
Verbrechen gegen Kinder und Jugendliche befasst sich mit Fällen von Kindesmissbrauch. Es 
wurde ein integriertes 24-Stunden-Betreuungsmodell eingeführt, das Kindern und Jugendlichen, 
die von Gewalt betroffen sind, medizinische, psychosoziale und rechtliche Unterstützung bietet. 
Das Ministerium meldete 4.001 Fälle von Missbrauch von Minderjährigen aller Art, etwa 3.000 
weniger als 2019. Das Ministerium meldete von Januar bis August 2020 14 Verurteilungen wegen 
Kindesmissbrauchs, verglichen mit 54 im gleichen Zeitraum im Jahr 2019. Dafür war auch die 
Schließung der Gerichte wegen COVID-19 verantwortlich. Das gesetzliche Mindestalter für die 
Eheschließung beträgt 18 Jahre. Es gibt weiterhin Berichte über Früh- und Zwangsheiraten in 
einigen ländlichen indigenen Gemeinschaften und in der religiösen Gemeinschaft von Lev Tahor, 
aber das Nationale Personenregister meldete keinen Versuch der Registrierung von Frühehen. 
Das Gesetz sieht bei Sex mit Minderjährigen je nach Alter des Opfers Freiheitsstrafen zwischen 13 
und 24 Jahren vor. Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex beträgt 18 Jahre. Das Gesetz 
verbietet Kinderpornografie und sieht Strafen von sechs bis zehn Jahren Gefängnis für die 
Herstellung, Förderung und den Verkauf von Kinderpornografie sowie zwei bis vier Jahre Haft für 
deren Besitz vor. Die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, einschließlich des 
Kindersextourismus, bleibt jedoch ein Problem, auch in privat geführten Waisenhäusern. Kriminelle 
und Banden rekrutieren häufig Straßenkinder, von denen viele Opfer häuslicher Gewalt waren, 
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zum Zwecke des Diebstahls, der Erpressung, der Prostitution, des Transports von Schmuggelware
und der Durchführung illegaler Drogenaktivitäten (USDOS 30.3.2021). 
Indigene Gemeinschaften leiden unter hoher Kindersterblichkeit (FH 3.3.2021). 
In Guatemala ist fast jedes zweite Kind chronisch unterernährt oder wird mangelhaft ausgewogen 
ernährt. Die Fälle akuter Unterernährung haben sich 2020 gegenüber 2019 auf 27.913 verdoppelt. 
Dafür ist die Zahl der Todesfälle wegen Unterernährung bei Kindern unter fünf Jahren 
zurückgegangen (TNH 15.7.2021).
Quellen:
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Guatemala, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2052762.html, Zugriff 26.8.2021
- TNH – The New Humanitarian (15.7.2021): How COVID-19 and climate shocks are hurting 
children’s health in Guatemala, 
https://www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2021/7/15/how-covid-19-and-climate-shocks-
are-hurting-childrens-health-in-guatemala, Zugriff 25.8.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guatemala, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048157.html, Zugriff 26.8.2021
 12. Grundversorgung und Wirtschaft
2019 konnte ein BIP-Wachstumsplus von + 3,8% verzeichnet werden. 2020 könnte es nach ersten 
Schätzungen aufgrund der Coronavirus-Krise sowie des damit verbundenen Wirtschaftseinbruchs 
beim Haupthandelspartner und -investor, den USA vorübergehend um -2,2% sinken. Am 
orthodoxen Wirtschaftskurs des Landes wird sich auch unter der neuen Regierung von Präsident 
Alejandro Giammattei, welche am 14. Januar 2020 angetreten ist, kaum etwas ändern. Mittelfristig 
werden die Prioritäten im Regierungsprogramm weiterhin bei erforderlichen Strukturreformen inkl. 
der Verbesserung des Ausbildungsniveaus bei Arbeitskräften, der Verbesserung der institutionellen 
Rahmenbedingungen und beim Abbau der Bürokratie sowie bei der Infrastrukturverbesserung, 
insbesondere auf dem Energiesektor liegen. Laut Einschätzung des Präsidenten der 
guatemaltekischen Zentralbank werde die wirtschaftliche Erholung Guatemalas nach der 
Coronavirus-Krise relativ rasch erfolgen und es könnte 2021 unter der Voraussetzung eines 
weltweiten Abklingens der Krise in der zweiten Jahreshälfte 2020 möglicherweise wieder das 
Wachstumsniveau von 2019 erreicht werden (WKO 20.7.2021). Die Arbeitslosenquote lag 2020 bei 
4,7%, während es 2019 noch 2,4% gewesen waren (WKO 8.2021). 
Quellen:
- WKO – Wirtschaftskammer Österreich (20.7.2021): Guatemala: Informationen zu Wirtschaft, 
Recht  und  Steuern  sowie  Reisen,  https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/guatemala-
wirtschaft-recht-steuern-reisen.html, Zugriff 26.8.2021
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (8.2021):Länderprofil  Guatemala, 
https://wko.at/statistik/laenderprofile/lp-guatemala.pdf?
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213413123.1624445985, Zugriff 26.8.2021
 13. Medizinische Versorgung
Die öffentlichen Krankenhäuser entsprechen nicht dem europäischen Standard (schlechte 
hygienische Verhältnisse, Mangel an Fachpersonal, unzureichende Versorgung mit 
Medikamenten). Die Situation in den Privatkliniken, vor allem in der Hauptstadt, ist besser (BMEIA 
2.7.2021). 
Das guatemaltekische Gesundheitssystem ist durch eine starke Fragmentierung verschiedener 
öffentlicher Institutionen sowie von einem privaten Sektor, der trotz der Interaktion mit dem 
öffentlichen Gesundheitssystem auf vielen Ebenen, weitgehend unabhängig und mit minimaler 
Regulierung arbeitet. Es gibt ein soziales Krankenversicherungssystem, das die Arbeitnehmer im 
formellen Sektor umfasst (17,5% der Bevölkerung). Angehörige der Streitkräfte sind über das 
Militär versichert (0,5% der Bevölkerung). Trotz geringem Anteil privater Krankenversicherung 
(weniger als 5% der Bevölkerung) gibt es viele Akteure in der Privatwirtschaft. Dazu gehören 
sowohl gewinnorientierte Anbieter als auch gemeinnützige Anbieter wie NGOs, glaubensbasierte 
Organisationen (FBOs) und traditionelle und alternative Formen der Medizin. 75% der Bevölkerung 
haben keinerlei Krankenversicherung. Die guatemaltekische Bevölkerung wendet sich regelmäßig 
an den privaten Sektor um Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen, insbesondere für die 
Behandlung chronischer Erkrankungen. 52% der Gesundheitsausgaben in Guatemala sind Out-of-
Pocket-Zahlungen von Patienten (USAID 8.2015). 
Guatemala ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region um die
Hauptstadt Guatemala-Stadt (AA 20.8.2021).
Guatemala verzeichnete vom 13. bis 19. Juli 2021 mit 20.170 neue Fällen die höchste Zahl 
wöchentlicher COVID-19-Erkrankungen seit Beginn der Pandemie. Insgesamt wurden bis dahin 
fast 352.100 COVID-19-Fälle im Land gemeldet, mit 10.100 Todesfällen. Die COVID-19-Impfrate in 
Guatemala ist nach wie vor eine der niedrigsten in Lateinamerika und der Karibik. 
Schätzungsweise 8% der Bevölkerung haben mindestens eine Impfdosis erhalten. Am 20. Juli 
2021 erhielt Guatemala 3 Millionen Dosen des Impfstoffs Moderna als Spende der USA (USAID 
29.7.2021).
Mit Stand 25.8.2021 gab es in Guatemala etwa 53.371 aktive COVID-19-Fälle. Insgesamt wurden 
bis dahin 455.263 Fälle registriert, mit 11.694 Todesfällen (Gob 25.8.2021).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 20
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Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (20.8.2021): Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/guatemala-node/
guatemalasicherheit/221882, Zugriff 26.8.2021
- BMEIA – Bundesministerium für europäische und internaltionale Angelegenheiten [Österreich] 
(2.7.2021):  Guatemala,  https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/guatemala/, 
Zugriff 26.8.2021
- Gob – Gobierno de Guatemala [Guatemala] (25.8.2021): Situación de COVID-19 en 
Guatemala, https://tablerocovid.mspas.gob.gt/, Zugriff 27.8.2021
- USAID – US Agency for International Development [USA] (29.7.2021): El Salvador, Guatemala, 
and  Honduras  –  Regional  Response,  Fact  Sheet  #8  Fiscal  Year  (FY)  2021, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2056945/2021_07_29_El_Salvador_Guatemala_and_Honduras_
Regional_Response_Fact_Sheet_8.pdf, Zugriff 26.8.2021
- USAID - US Agency for International Development [USA] (8.2015:): Guatemala Health System 
Assessment  2015,  https://www.usaid.gov/sites/default/files/documents/1862/Guatemala-
HSA%20_ENG-FULL-REPORT-FINAL-APRIL-2016.pdf, Zugriff 26.8.2021
 14. Rückkehr
Die Regierung arbeitet mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um 
Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylwerbern, Staatenlosen oder anderen bedürftigen 
Personen Schutz und Hilfe zu bieten.
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights
Practices: Guatemala, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048157.html, Zugriff 26.8.2021
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