guat-lib-2021-08-27-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen
und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend 
auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels 
Recherche  von  vorhandenen,  vertrauenswürdigen  und  vorrangig  öffentlichen  Informationen 
gemäß  den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine
einzelfallunabhängige  Darstellung  über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in 
Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5
Abs.  5  letzter  Satz  BFA-G,  d.h.  sie  sind  als  solche  nicht  Teil  der  allgemein  zugänglichen, 
öffentlichen  Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren 
(Parteiengehör,  Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch 
Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Wie  bereits  erwähnt,  ist  dieses  Produkt  als  Arbeitsbehelf  für  österreichische  Behörden  und 
Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache
Verwertbarkeit  in  Entscheidungen  im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit 
mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung 
von  Originalzitaten  verzichtet  –  nicht  zuletzt  auch  deshalb,  weil  sich  daraus  für  die
Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch  auf  Vollständigkeit.  Aus  dem  vorliegenden  Produkt  ergeben  sich  keine 
Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine 
allgemeine  oder  individuelle  Entscheidungsvorgabe  dar.  Das  vorliegende  Dokument  kann
insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder 
des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale  Schreibweise  verzichtet.  So  nicht  explizit  angemerkt,  sind  immer  alle 
Geschlechter gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement
der Staatendokumentation.
Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation auf 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 20
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aktuellem Stand gehalten. Eine Gesamtaktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf.
Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher
können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 20
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Länderspezifische Anmerkungen
Keine
Hinweis:
Das Länderinformationsblatt geht nur eingeschränkt auf die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie sowie auf eventuelle Maßnahmen gegen diese ein - wie etwa Einstellungen des 
Reiseverkehrs in oder aus einem Land oder Bewegungseinschränkungen im Land. Dies 
betrifft insbesondere auch Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die 
Möglichkeiten zur Selbst-Quarantäne, die Versorgungslage, wirtschaftliche, politische und 
andere Folgen, die derzeit nicht absehbar sind. Diese Informationen werden in einem 
eigenen Kapitel zur Verfügung gestellt, sind jedoch aufgrund der Möglichkeit schneller 
Änderungen im Land als Momentaufnahme zu sehen.
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der 
Johns-Hopkins-Universität:
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/
bda7594740fd40299423467b48e9ecf6 
mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren.
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................6
 2. COVID-19..................................................................................................................................7
 3. Politische Lage..........................................................................................................................8
 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................9
 5. Rechtsschutz / Justizwesen...................................................................................................... 9
 6. Sicherheitsbehörden............................................................................................................... 11
 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................11
 8. Korruption................................................................................................................................12
 9. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................13
 10. Todesstrafe..............................................................................................................................15
 11. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 16
11.1. Frauen................................................................................................................................16
11.2. Kinder.................................................................................................................................17
 12. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................18
 13. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 19
 14. Rückkehr................................................................................................................................. 20
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. COVID-19
Guatemala ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region um die 
Hauptstadt Guatemala-Stadt. Seit dem 13. August 2021 gilt für 30 Tage die erste Stufe des 
Ausnahmezustandes (estado de calamidad). Es besteht eine tägliche Ausgangssperre zwischen 
22 Uhr und 4 Uhr. Öffentliche Events, Versammlungen oder Veranstaltungen mit 
Menschenansammlungen sind verboten. Sollte eine Landung/Abflug in Guatemala in die Zeit der 
Ausgangssperre fallen, ist es möglich einen Passierschein zu erlangen. Behörden, Kirchen, 
Institutionen, Geschäfte und Märkte arbeiten zum Teil mit beschränkter Kapazität und 
Öffnungszeiten (AA 20.8.2021).
Guatemala verzeichnete vom 13. bis 19. Juli 2021 mit 20.170 neue Fällen die höchste Zahl 
wöchentlicher COVID-19-Erkrankungen seit Beginn der Pandemie. Insgesamt wurden bis dahin
fast 352.100 COVID-19-Fälle im Land gemeldet, mit 10.100 Todesfällen. Die COVID-19-Impfrate in 
Guatemala ist nach wie vor eine der niedrigsten in Lateinamerika und der Karibik. 
Schätzungsweise 8% der Bevölkerung haben mindestens eine Impfdosis erhalten. Am 20. Juli 
2021 erhielt Guatemala 3 Millionen Dosen des Impfstoffs Moderna als Spende der USA (USAID 
29.7.2021).
Mit Stand 25.8.2021 gab es in Guatemala etwa 53.371 aktive COVID-19-Fälle. Insgesamt wurden 
bis dahin 455.263 Fälle registriert, mit 11.694 Todesfällen (Gob 25.8.2021).
Die genauen aktuellen Einreisebestimmungen für Guatemalteken und Ausländer finden sich hier: 
https://igm.gob.gt/protocolo-de-ingreso-al-pais-covid19/ (IGM o.D.).
Die Regierung machte seit Beginn der Pandemie ausgiebig Gebrauch von der Verhängung von 
Ausnahmezuständen in verschiedenen Departements des Landes. Diese Ausnahmezustände 
schränken bestimmte verfassungsmäßige Rechte ein, einschließlich der Vereinigungs-, 
Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Während der COVID-19-Pandemie gab es einen Anstieg 
von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (20.8.2021): Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/guatemala-node/
guatemalasicherheit/221882, Zugriff 26.8.2021
- Gob – Gobierno de Guatemala [Guatemala] (25.8.2021): Situación de COVID-19 en 
Guatemala, https://tablerocovid.mspas.gob.gt/, Zugriff 27.8.2021
- IGM – Instituto Guatemalteco de Migracion [Guatemala] (o.D.): Protocolo De Ingreso Al País 
COVID19, https://igm.gob.gt/protocolo-de-ingreso-al-pais-covid19/, Zugriff 27.8.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 20
7

- USAID – US Agency for International Development [USA] (29.7.2021): El Salvador, Guatemala,
and Honduras – Regional Response, Fact Sheet #8 Fiscal Year 2021, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2056945/2021_07_29_El_Salvador_Guatemala_and_Honduras_
Regional_Response_Fact_Sheet_8.pdf, Zugriff 26.8.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guatemala, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048157.html, Zugriff 26.8.2021
 3. Politische Lage
Guatemala ist eine Präsidialrepublik. Staatsoberhaupt und Regierungschef ist seit 14.01.2020 
Alejandro Giammattei (rechtskonservativ, „Vamos“-Partei). Verfassungsgemäß ist keine 
Wiederwahl möglich (AA 9.3.2021a). Internationale Beobachter bewerteten die 
Präsidentschaftswahlen 2019 als generell frei und fair (USDOS 30.3.2021), wobei von 
Unregelmäßigkeiten berichtet wurde, wie Störung der Wahl, verbrannte Stimmzettel, 
Einschüchterung von Wählern und Gewaltanwendung (FH 3.3.2021).
Mit 16,3 Millionen Einwohnern ist Guatemala das bevölkerungsreichste Land Zentralamerikas. 
Nach dem über 30-jährigen Bürgerkrieg (1960-1996) sind noch nicht alle Wunden verheilt. Die 
hohe soziale Ungleichheit und die weitverbreitete Armut auf dem Land bestehen in vielen Teilen 
fort. Auch dadurch gibt es eine starke Polarisierung der Gesellschaft. Die Verfassung von 1986 gibt
dem Land eine präsidentiell-demokratische Ordnung, in der der Staatspräsident Regierungschef 
und Staatsoberhaupt ist. Der Kongress fungiert als Legislative und wird wie der Präsident alle vier 
Jahre gewählt. Er setzt sich aus 160 gewählten Abgeordneten aus derzeit 19 Parteien zusammen 
(AA 9.3.2021b). 
Im Juni 2019 wurden zeitgleich mit der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen und 340 
Bürgermeisterwahlen die Abgeordneten der Legislative gewählt. Die UNE gewann 53 Sitze, 
während die Vamos-Partei von Präsident Giammattei 16 Sitze gewann. Die UCN gewann 12, und
die verbleibenden 79 Sitze wurden auf 16 Parteien aufgeteilt, von denen keine mehr als 10 Sitze 
gewann. Die Wahlergebnisse von 2019 wurden als glaubwürdig erachtet, Beobachter stellten 
jedoch Unregelmäßigkeiten, Unruhen und Gewaltandrohungen fest. Mehrere lokale Wahlen 
wurden vom Obersten Wahlgericht (TSE) aufgrund von Morddrohungen gegen Wahlbeamte und 
gewalttätigen Vorfällen annulliert oder verschoben. Wahlbeobachter erhielten Beschwerden von 
weiblichen Amtsträgern und Kandidaten, die über Diskriminierung berichteten (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.3.2021a): Guatemala: Steckbrief, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/guatemala-node/guatemala/221880, 
Zugriff 25.8.2021
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.3.2021b): Guatemala: Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/guatemala-node/politisches-portraet/
221918, Zugriff 25.8.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 20
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- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Guatemala,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2052762.html, Zugriff 26.8.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guatemala, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048157.html, Zugriff 26.8.2021
 4. Sicherheitslage
Guatemala verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate. Neben der allgemeinen Straßenkriminalität ist 
Guatemala auch Schauplatz von Auseinandersetzungen im Bereich der Bandenkriminalität. Die 
Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt ist niedrig (AA 20.8.2021).
Gewalt, Entführungen und Erpressung durch Polizei, Drogenhändler und Straßengangs sind 
weiterhin präsent und beeinträchtigen das Leben der Bevölkerung. Verbindungen zwischen Staat, 
Politikern, Militär und illegalen Akteuren erschweren eine kohärente Reaktion auf die 
Sicherheitsherausforderungen des Landes. Trotz dieser Herausforderungen sank 2020 die 
Mordrate das elfte Jahr in Folge. Die Gefängnisse sind stark überfüllt und voller Banden- und 
Drogengewalt und Korruption. Gefängnisaufstände sind weit verbreitet und oft tödlich. Seit ihrem 
Amtsantritt hat die Regierung Giammattei in acht Gebieten den Belagerungszustand ausgerufen, 
womit eine Einschränkung der verfassungmäßigen Rechte verbunden ist und was den Einsatz von 
Sicherheitskräften ermöglicht. Die Behörden begründeten die Maßnahmen mit der Präsenz 
bewaffneter Gruppen und der Notwendigkeit, die Ordnung wiederherzustellen. NGOs und indigene 
Gruppen äußerten Bedenken, dass diese Maßnahmen Bauprojekte in den betroffenen Gebieten 
erleichtern sollten. In einigen Gebieten führten die Maßnahmen zur rechtswidrigen Inhaftierung von 
Gemeindevorstehern (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (20.8.2021): Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/guatemala-node/
guatemalasicherheit/221882, Zugriff 26.8.2021
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Guatemala, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2052762.html, Zugriff 26.8.2021
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor. Aufgrund von Ineffizienz, Korruption und 
Einschüchterung von Richtern, Staatsanwälten und Zeugen, kann im Allgemeinen aber nicht von 
fairen Verfahren gesprochen werden. Richter, Staatsanwälte, Kläger und Zeugen berichten 
weiterhin von Drohungen, Einschüchterungen und Überwachung, meist durch 
Drogenhandelsorganisationen. Von Januar bis 11. Dezember 2020 gingen bei der 
Sonderstaatsanwaltschaft für Verbrechen gegen Justizangestellte und Gewerkschafter 194 
Anzeigen wegen Drohungen oder Aggressionen gegen Justizangestellte ein, verglichen mit 70 von 
Januar bis August 2019. Das bestehende Auswahlverfahren für die Wahl von Richtern des 
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Obersten Gerichtshofs und der Berufungsgerichte wird durch Politiker, Justizbeamte und andere
einflussreiche Akteure weit verbreitet manipuliert, was zu einer nicht vollständigen Unabhängigkeit 
der Justiz führt. Die Verfassung sieht u.a. das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren, die 
Unschuldsvermutung und das Recht auf Rechtsbeistand vor. Das Gesetz schreibt kostenlose 
Sprachübersetzung für diejenigen vor, die dies benötigen. Dolmetscher stehen jedoch nicht immer 
zur Verfügung, auch nicht für Indigene. Beamte führen Prozesse in der Amtssprache Spanisch, 
obwohl viele Bürger nur eine der 23 offiziell anerkannten indigenen Sprachen sprechen. Es besteht 
Zugang zu verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen, um Klagen auf 
Schadensersatz wegen einer Menschenrechtsverletzung oder eines anderen mutmaßlichen 
Unrechts zu erheben. Während die Justiz in Zivilsachen im Allgemeinen unparteiisch und 
unabhängig ist, leidet sie unter Ineffizienz und einem Rechtssystem, das häufig 
Scheinbeschwerden zulässt. Internationale und inländische Beobachter halten die Zahl der Richter 
für unzureichend. Es gibt keine Berichte über politische Gefangene (USDOS 30.3.2021). 
Die Justiz wird durch Korruption, Ineffizienz, Unfähigkeit und Einschüchterung von Richtern, 
Staatsanwälten und Zeugen sowohl durch externe Akteure als auch durch einflussreiche 
Persönlichkeiten innerhalb der Justiz behindert. Das Verfassungsgericht demonstrierte im Jahr 
2020 in mehreren Urteilen seine Unabhängigkeit. Die fortgesetzten Versuche, Richter desselben 
abzusetzen und öffentliche Angriffe gegen sie sowie die konsequente Weigerung des Kongresses 
und des Obersten Gerichtshofs, den Urteilen des Verfassungsgerichts Folge zu leisten, geben 
Anlass zu ernsthafter Besorgnis über die Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz. Korruption
wirkt sich auch auf das Verfahren zur Auswahl neuer Richter des Obersten Gerichtshofs und des 
Berufungsgerichts aus. Das Verfassungsgericht erließ ein Urteil mit klaren Richtlinien für die 
Auswahl von Richtern an den Obersten Gerichten. Zum Jahresende 2020 hatte sich der Kongress 
jedoch geweigert, sich an das Urteil zu halten und das Auswahlverfahren durchzuführen. Das 
Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren ist in der Verfassung garantiert, aber diese Rechte 
werden uneinheitlich aufrechterhalten, teilweise aufgrund von Korruption in der Justiz und einer 
ineffektiven Polizei, in der viele Beamte routinemäßig Gesetze und Bürgerrechte verletzen. Der 
Zugang zur Justiz bleibt schwierig, insbesondere für die indigene Gemeinschaft. Die 
Verurteilungsraten sind niedrig. In den letzten Jahren haben Richter und Staatsanwälte Drohungen 
und Belästigungen gemeldet, wurden Ziel von Verleumdungskampagnen und böswilligen Straf- 
und Disziplinarbeschwerden als offensichtliche Vergeltung für ihre Arbeit in sensiblen Fällen im 
Zusammenhang mit Korruption und Menschenrechtsverletzungen (FH 3.3.2021). 
Quellen:
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Guatemala, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2052762.html, Zugriff 26.8.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 20
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- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights
Practices: Guatemala, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048157.html, Zugriff 26.8.2021
 6. Sicherheitsbehörden
Die Nationale Polizei untersteht dem Regierungsministerium unter einem vom Minister ernannten 
Generaldirektor. Das Ministerium für Nationale Verteidigung beaufsichtigt das Militär, das sich in 
erster Linie auf Operationen zur Verteidigung des Landes konzentriert, aber die Regierung setzt 
die Armee auch ein, um die Polizei bei Operationen der inneren Sicherheit zu unterstützen, wie 
dies in der Verfassung zulässig ist. Zeitweise hatten die zivilen Behörden keine wirksame Kontrolle 
über die Sicherheitskräfte und deren Angehörige  haben auch Fehlverhalten gezeigt. Straflosigkeit 
innerhalb der Polizei ist kein allgegenwärtiges oder systemisches Problem. Nicht erfolgende
Strafverfolgung für schwere Verbrechen innerhalb der Polizei ist seit mehr als einem Jahrzehnt im 
Allgemeinen rückläufig. Es gab mehrere hochkarätige Verurteilungen von Polizeibeamten zu 
Haftstrafen. Geringere Vergehen der Fahrlässigkeit und Bestechlichkeit kommen weiterhin vor und 
es kommt nur zu wenigen Verurteilungen. Fahrlässigkeit ist oft auf eine unzureichende Ausbildung 
zurückzuführen. Geringe Gehälter schaffen einen Anreiz für Bestechlichkeit. Eine große Anzahl 
von Polizisten wurde in den letzten drei Jahren aufgrund von Bestechungsvorwürfen aus der 
Truppe entfernt (USDOS 30.3.2021).
Die Polizei ist ineffektiv und viele Beamte verletzen routinemäßig Gesetze und Bürgerrechte. Die 
Polizei droht häufig mit Gewalt und wendet manchmal Gewalt gegen Demonstranten an (FH 
3.3.2021). 
Quellen:
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - Guatemala, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2052762.html, Zugriff 26.8.2021
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guatemala, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048157.html, Zugriff 26.8.2021
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Das Gesetz verbietet Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe, aber Berichten zufolge werden diese Praktiken im Nationalkrankenhaus Federico 
Mora für psychische Gesundheit angewendet. Die Dokumentations- und Meldemechanismen für 
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sind 
nach wie vor schwach ausgeprägt (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guatemala, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048157.html, Zugriff 26.8.2021
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 20
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