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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2023, Indonesien, https://www.transparency.org/en/cpi/2023, Zugriff 16.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 9. NRO und Menschenrechtsaktivisten Inländische und internationale Menschenrechtsorganisationen arbeiteten im Allgemeinen ohne Einschränkungen durch die Regierung, außer in der Region Papua (USDOS 23.4.2024). Die Organisationen setzen sich für ein breites Spektrum sozialer, kultureller, politischer und wirtschaftlicher Fragen ein und sind gut untereinander vernetzt (DFAT 24.7.2023). Die Vertreter der Regierung waren im Allgemeinen bereit, sich mit lokalen NRO zu treffen, deren Anfragen zu beantworten und manchmal auch auf die Anliegen der NRO zu reagieren (USDOS 23.4.2024; vgl. DFAT 24.7.2023). Ausländische NRO waren im Land ohne Registrierung tätig, konnten aber nicht direkt mit Regierungsprogrammen zusammenarbeiten (USDOS 23.4.2024). Ein Gesetz aus dem Jahr 2013 schreibt vor, dass sich Nichtregierungsorganisationen (NRO) bei der Regierung registrieren lassen und sich einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Aktivitäten unterziehen müssen (FH 2024). Ausländische NRO mussten eine Absichtserklärung mit einem Ministerium vorlegen, um sich offiziell registrieren zu lassen. Einige Organisationen berichteten über Schwierigkeiten, diese Absichtserklärungen zu erhalten, und behaupteten, die Regierung halte sie zurück, um ihre Registrierung zu verhindern; sie machten auch die schwerfällige Bürokratie im Ministerium für Recht und Menschenrechte dafür verantwortlich (USDOS 23.4.2024). Die Regierung kann Organisationen, die dem Gesetz nicht entsprechen, ohne gerichtliche Kontrolle auflösen (FH 2024). Menschenrechtsverteidiger wurden gelegentlich Opfer von Gewalt, Drohungen und Schikanen, in den meisten Fällen von nichtstaatlichen Akteuren (USDOS 23.4.2024). Aktivisten, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen in Papua einsetzen und die endemische Korruption aufdecken, werden häufig von den Behörden oder von Anhängern der Regierung ins Visier genommen (FH 2024). Die Regierung gestattete UN-Beamten im Allgemeinen, die Menschenrechtslage im Lande zu überwachen, außer in der Region Papua (USDOS 23.4.2024). Viele unabhängige Einrichtungen befassten sich mit Menschenrechtsproblemen, darunter das Büro des nationalen Ombudsmanns, die nationale Kommission für Gewalt gegen Frauen und die nationale Menschenrechtskommission. Die Regierung war nicht verpflichtet, deren Empfehlungen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 33

anzunehmen, und vermied es bisweilen, dies zu tun. Einige Einrichtungen, darunter die Menschenrechtskommission und die Kommission gegen Gewalt gegen Frauen, konnten Fälle an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weiterleiten (USDOS 23.4.2024). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 10. Wehrdienst und Rekrutierungen Das Militärdienstalter beträgt 18-45 Jahre für den freiwilligen Militärdienst für Männer und Frauen. Die Dienstpflicht beträgt 24 Monate – mit Reservepflicht bis zum Alter von 45 Jahren für Offiziere (CIA 17.7.2024). Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Frauen am indonesischen Militär etwa 7 Prozent (CIA 17.7.2024). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): The World Factbook, Indonesia, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#military-and-security, Zugriff 19.7.2024 11. Allgemeine Menschenrechtslage Die Menschenrechtslage in Indonesien hat sich im Laufe des Jahres nicht wesentlich verändert. Allerdings kommt es trotz vorhandener rechtsstaatlicher Strukturen und Einrichtungen auch immer wieder zu Mechenrechtsproblemen bzw. Menschenrechtsverletzungen (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024). Der Präsident hat zum ersten Mal die Rolle des Staates bei historischen Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen anerkannt, die zwischen 1965 und 2003 Hunderttausende von Indonesiern das Leben gekostet haben. In der zweiten Jahreshälfte 2023 bot die Regierung mehreren hundert Opfern historischer Gräueltaten Wohnraum, Bargeld und kostenlose medizinische Versorgung an (USDOS 23.4.2024). Quellen: - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 23.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 33

12. Meinungs- und Pressefreiheit Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien (USDOS 23.4.2024). Indonesien verfügt über ein lebendiges und vielfältiges Medienumfeld, auch wenn die Pressefreiheit durch rechtliche und regulatorische Beschränkungen beeinträchtigt wird (FH 2024). Das Gesetz schränkte die Ausübung der Meinungsfreiheit auf verschiedene Weise ein, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen für Verleumdung, Hassreden, Blasphemie, Obszönität und die Verbreitung falscher Informationen. Es gab zahlreiche Berichte darüber, dass das Gesetz dazu benutzt wurde, Kritik an der Regierung einzuschränken (USDOS 23.4.2024). Die Behörden verfolgten gerichtlich weiterhin Menschen wegen Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten, einschließlich derjenigen, die die Unabhängigkeit Papuas forderten (AI 24.4.2024). Pressevertreter wurden gelegentlich schikaniert und bedroht, wenn sie über Fälle berichteten, an denen die Regierung, die Polizei und Unternehmen beteiligt waren (USDOS 23.4.2024). Von Januar bis August 2023 meldete die Alliance of Independent Journalists 49 Fälle von Gewalt gegen Journalisten, darunter Doxing (internetbasiertes Zusammentragen und anschließendes Veröffentlichen personenbezogener Daten), körperliche Angriffe sowie verbale Einschüchterungen und Drohungen durch verschiedene Akteure, darunter Regierungsbeamte, Polizei- und Sicherheitskräfte, Mitglieder von Massenorganisationen und die Öffentlichkeit (USDOS 23.4.2024). Nichtregierungsorganisationen berichteten von journalistischer Selbstzensur bei kontroversen Themen wie positiven Darstellungen von LGBTQI+-Personen und Schulvorschriften, die jungen Frauen das Tragen des Hijab vorschreiben. Einige Journalisten gaben an, dass Berichte über Korruption und Interessenkonflikte von Politikern nicht veröffentlicht wurden. Nach Angaben von NRO vermieden die Journalisten solche Themen aus Angst vor Belästigung und beruflicher Ächtung (USDOS 23.4.2024). Strafrechtliche Verleumdungsbestimmungen untersagten Verleumdung und üble Nachrede (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024), die mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden konnten. NRO behaupteten, dass Regierungsbeamte, einschließlich der Polizei und der Justiz, strafrechtliche Verleumdungen selektiv einsetzten, um Einzelpersonen einzuschüchtern und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Der Nachweis des Wahrheitsgehalts einer Aussage war kein Verteidigungsmittel (USDOS 23.4.2024). NRO behaupteten, dass Sicherheitsbeamte gelegentlich Personen und ihre Wohnungen ohne Durchsuchungsbefehl überwachten und Telefongespräche abhörten (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 33

Es ist bekannt, dass die Regierung Personen überwacht und inhaftiert, die über Separatismus in Maluku oder Papua diskutieren oder den papuanischen Morgenstern oder die Flagge der Republik Süd-Maluku hissen. Solchen Personen drohen weiterhin Anklagen wegen Hochverrats und lange Gefängnisstrafen, wenn sie für schuldig befunden werden (FH 2024). In der Rangliste der Pressefreiheit 2024 liegt Indonesien auf Platz 111 von 180 gelisteten Staaten, was eine Verschlechterung um 3 Plätze gegenüber 2023 darstellt (RSF 2024). Quellen: - AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Indonesia 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107915.html, Zugriff 18.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024 - RSF – Reporter ohne Grenzen (2024): Rangliste der Pressefreiheit 2024 – Indonesien, https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/ Rangliste_2024/RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2024.pdf, Zugriff 16.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Das Gesetz sieht Versammlungsfreiheit vor, und außerhalb der Region Papua respektierte die Regierung dieses Recht im Allgemeinen. Das Gesetz verlangte von Demonstranten, die Polizei drei Tage vor einer geplanten Demonstration schriftlich zu benachrichtigen, und verlangte von der Polizei, eine Quittung für die schriftliche Anmeldung auszustellen. Diese Quittung diente de facto als Genehmigung für die Demonstration (USDOS 23.4.2024). Die Versammlungsfreiheit in Papua wird zunehmend eingeschränkt und Proteste werden mit Gewalt aufgelöst (FH 2024). Die Verfassung und das Gesetz sehen Vereinigungsfreiheit vor, die von der Regierung im Allgemeinen respektiert wird. Die Vorschriften für die Registrierung von Organisationen waren im Allgemeinen nicht beschwerlich, obwohl LGBTQI+-Gruppen über Einschränkungen berichteten (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz sah - mit Einschränkungen - das Recht der Beschäftigten vor, unabhängigen Gewerkschaften beizutreten, legale Streiks durchzuführen und Tarifverhandlungen zu führen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 33

(USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbot gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Obwohl die Verfassung allen Bürgern das Recht einräumte, einer Berufsorganisation ihrer Wahl beizutreten, schränkte das Gesetz das Vereinigungsrecht der Staatsbediensteten ein. Alle waren verpflichtet, einer staatlich regulierten Arbeitnehmervereinigung (KOPRI) beizutreten, die kein Streikrecht hat (USDOS 23.4.2024). Gemäß einer 2018 unterzeichneten Absichtserklärung kann das Militär die Polizei bei Streiks und Demonstrationen unterstützen (FH 2024). Das Recht, politische Parteien zu gründen, wird respektiert, und mehrere große Parteien konkurrieren um die Macht (FH 2024). Kommunistische Parteien sind verboten. Die Förderung des Kommunismus ist nach dem im Jahr 2022 verabschiedeten Strafgesetzbuch verboten; dieses Gesetz wird 2026 in Kraft treten (FH 2024). Quellen: - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 14. Haftbedingungen Die Bedingungen in den 526 Gefängnissen und Haftanstalten des Landes waren oft hart und manchmal lebensbedrohlich, insbesondere aufgrund der Überbelegung (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024) und unzulänglicher hygienischer Verhältnisse etc. (EDA 25.7.2024). Nach Angaben von NRO-Beobachtern waren die Bedingungen in Frauengefängnissen in der Regel deutlich besser als in den Gefängnissen für Männer. In den Zellenblöcken für Frauen in Gefängnissen, in denen Gefangene beider Geschlechter untergebracht waren, hatten weibliche Gefangene jedoch nicht immer Zugang zu denselben Annehmlichkeiten wie ihre männlichen Kollegen, z. B. zu Sportanlagen (USDOS 23.4.2024). Die NRO stellten fest, dass die Behörden den Gefangenen manchmal keine angemessene medizinische Versorgung zukommen ließen (USDOS 23.4.2024). Internationale und lokale NRO berichteten, dass die Gefangenen in einigen Fällen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hatten. Es gab weit verbreitete Berichte, dass die Regierung die Gefangenen nicht angemessen ernährte; oft sorgten Familienmitglieder für zusätzliche Nahrung (USDOS 23.4.2024). Der Konsum und die Herstellung illegaler Drogen in Gefängnissen waren ein ernsthaftes Problem, wobei einige Drogennetze ihre Tätigkeiten in den Gefängnissen ansiedelten (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 33

Das Wachpersonal in Haftanstalten und Gefängnissen erpresste regelmäßig Geld von Insassen. Die Insassen bestachen oder bezahlten die Justizvollzugsbeamten häufig für Gefälligkeiten, Lebensmittel, Telefone oder Betäubungsmittel (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz erlaubte es Gefangenen und Häftlingen, sich ohne Zensur bei den Behörden zu beschweren und eine Untersuchung angeblicher Mängel zu verlangen. Die Beschwerden wurden an das Ministerium für Recht und Menschenrechte weitergeleitet, wo sie untersucht und einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterzogen wurden (USDOS 23.4.2024). Einige NRO erhielten Zugang zu den Gefängnissen, nachdem sie die Genehmigung der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft, der Gerichte, des Innenministeriums und anderer Stellen eingeholt hatten. Die NRO berichteten, dass die Behörden nur selten direkten Zugang zu Gefangenen für Interviews gewährten. Eine regelmäßige unabhängige Überwachung der Gefängnisse fand nicht statt (USDOS 23.4.2024). Lokale Aktivisten und Familienangehörige durften politische Gefangene in der Regel besuchen, doch hielten die Behörden einige Gefangene auf Inseln fern von ihren Familien fest (USDOS 23.4.2024). Quellen: - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): Reisehinweise für Indonesien, Besondere rechtliche Bestimmungen, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/ reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 15. Todesstrafe Indonesien gehört zu den Ländern, die die Todesstrafe anwenden (Frankreich Diplomatie 10.2022; vgl. laenderdaten.info 7.2024). Nach indonesischem Recht ist die Todesstrafe für etwa 50 verschiedene Straftaten in verschiedenen Gesetzen vorgesehen. Die Todesstrafe kann bei Drogendelikten und Gewaltdelikten (Raub, Mord und Terrorismus) verhängt werden, theoretisch aber auch bei einigen Wirtschaftsdelikten, einschließlich Korruption im großen Stil (DFAT 24.7.2023). Das Parlament hat im Dezember 2022 ein überarbeitetes Strafgesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz behält die Todesstrafe bei, sieht jedoch eine Bewährungsfrist von 10 Jahren zwischen Verurteilung und Hinrichtung vor. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist nicht bekannt (DFAT 24.7.2023). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 33

- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - Frankreich Diplomatie [Frankreich] (10.2022): Abschaffung der Todesstrafe, https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-62159/abschaffung- der-todesstrafe/, Zugriff 18.7.2024 - laenderdaten.info (7.2024): Indonesien, Politische Indikatoren, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/index.php, Zugriff 18.7.2024 16. Religionsfreiheit Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit und das Recht, den eigenen Glauben zu praktizieren, aber sie besagt auch, dass die Bürger gesetzlich festgelegte Einschränkungen akzeptieren müssen, um die Rechte anderer zu schützen und um „gerechte Forderungen zu erfüllen, die auf Überlegungen zu Moral, religiösen Werten, Sicherheit und öffentlicher Ordnung in einer demokratischen Gesellschaft beruhen“ (USDOS 30.6.2024). Indonesien hat eine lange Tradition des religiösen Pluralismus, und die Regierung fördert Toleranz und Religionsfreiheit durch religiöse Bildung und Erziehung (USCIRF 5.2024). Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten (MORA) gewährt Gruppen aus sechs Glaubensrichtungen offizielle Anerkennung und Unterstützung: Islam, Katholizismus, Protestantismus, Buddhismus, Hinduismus und Konfuzianismus (USDOS 30.6.2024; vgl. FH 2024). Atheismus ist rechtlich nicht anerkannt (FH 2024) und sehr unüblich; die meisten Atheisten verbergen ihre Überzeugung. In der Regel wird die Religion auf dem Personalausweis angegeben, allerdings kann an der Stelle, an der normalerweise die Religion steht, auch ein Bindestrich ( - ) eingetragen werden. Viele entscheiden sich jedoch dafür, eine Religion in ihren Personalausweis einzutragen, da eine solche (Nicht-)Identifizierung zu Diskriminierung führen kann, z. B. bei der Suche nach einem Arbeitsplatz (DFAT 24.7.2023). Einige Lokal- und Provinzregierungen, insbesondere in der Provinz Aceh, haben Gesetze und Verordnungen erlassen, die die Religionsausübung einschränken, wie z. B. das Verbot der schiitischen oder ahmadischen islamischen Praxis (USDOS 30.6.2024). Das 2022 verabschiedete Strafgesetzbuch, das 2026 in Kraft treten soll, verbietet Blasphemie; wer jemanden zur Konvertierung oder zum Verzicht auf religiöse Zugehörigkeit „anstiftet“, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen (FH 2024). Blasphemie konnte mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, wurde aber in der Regel nach dem Gesetz über elektronische Informationen und Transaktionen verfolgt, das häufig zur Regulierung von Online-Sprachäußerungen eingesetzt wurde und eine Höchststrafe von sechs Jahren Haft vorsah (USDOS 23.4.2024). Das Kapitel über Blasphemie wurde um einen Artikel erweitert, der Apostasie unter Strafe stellt (HRW 11.1.2024; vgl. USCIRF 5.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 33

Die Bestimmungen des Blasphemiegesetzes von 1965 (das bereits in Kraft ist, aber durch das neue Strafgesetzbuch erweitert wurde) und eine Verordnung über die religiöse Harmonie von 2006 stellen weiterhin eine Gefahr für religiöse Minderheiten dar. Die Verordnung von 2006 gab religiösen Mehrheiten in Gemeinden weiterhin die Befugnis, religiöse Aktivitäten von Minderheitsreligionen zu untersagen oder sie am Bau von Gotteshäusern zu hindern, was vor allem Christen, schiitische Muslime, Hindus, Buddhisten und Konfuzianer betraf. Kleinere Minderheiten, darunter die Ahmadiyah, die Bah'ai und indigene Religionen, werden noch härter behandelt (HRW 11.1.2024). Nationale und lokale Regierungen versäumen es oft, religiöse Minderheiten zu schützen, und sind bei Ermittlungen und Strafverfolgung voreingenommen (FH 2024). Einige lokale Regierungen haben religiöse Minderheiten diskriminiert, indem sie den Zugang zu Personalausweisen, Geburtsurkunden, amtlichen Ehegenehmigungen und anderen bürokratischen Erfordernissen einschränkten und so ihre politischen Rechte und Wahlchancen einschränkten (FH 2024). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024 - USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111882.html, Zugriff 19.7.2024 16.1. Religiöse Gruppen In Indonesien überwiegt eine muslimische Bevölkerungsmehrheit. 87,2 Prozent der 267 Millionen Bürger des Landes sind Muslime, von denen sich rund 99 Prozent als Sunniten, weniger als ein Prozent als Schiiten und 0,2 Prozent als Ahmadiyya-Muslime bezeichnen. Protestantische Christen machen sieben Prozent der Bevölkerung aus, römische Katholiken 2,9 Prozent und Hindus 1,7 Prozent, und 0,9 Prozent bekennen sich zu anderen Minderheitsreligionen wie Buddhismus und Konfuzianismus (USCIRF 5.2024; vgl. USDOS 30.6.2024). Es gibt viele kleinere muslimische Gruppen. Ferner gibt es 400 Ahmadiyyah-Gemeinden mit etwa 55.000 registrierten Mitgliedern, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 33

wobei einige Schätzungen die Gesamtzahl der praktizierenden Ahmadi-Muslime auf 200.000 bis 500.000 beziffern (USDOS 30.6.2024). Quellen: - USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111882.html, Zugriff 19.7.2024 17. Ethnische Minderheiten Indonesien ist eines der ethnisch vielfältigsten Länder der Welt. Die Regierung fördert Toleranz, und seit 2008 sind Gesetze in Kraft, die Rassendiskriminierung und Verunglimpfung verbieten (DFAT 24.7.2023). Das Gesetz enthielt Bestimmungen, die speziell auf die Beseitigung rassischer und ethnischer Diskriminierung abzielten und strafrechtliche Sanktionen für Personen vorsahen, die aus ethnischen/rassischen Gründen diskriminierten, sowie Strafverschärfungen für gewalttätige Handlungen, die ein rassisches oder ethnisches Motiv enthielten. Die Regierung hat das Gesetz nicht immer wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024). NRO berichteten, dass Personen melanesischer Abstammung, vor allem aus der Region Papua, im ganzen Land diskriminiert wurden. Personen melanesischer Abstammung wurden auch häufig von der Polizei misshandelt (USDOS 23.4.2024). Papuas sind rassistischer Diskriminierung ausgesetzt, auch durch Behörden und politische Parteien (FH 2024; vgl. DFAT 24.7.2023). Als Beispiele werden stereotype Beschreibungen oder die Verwendung ethnischer Schimpfwörter genannt. Es gibt einige Überschneidungen mit religiöser Diskriminierung; die meisten ethnischen Papuas sind Christen. Ethnische Papua sind daher manchmal von der allgemeinen Stereotypisierung betroffen. Das gesellschaftliche Bewusstsein für die Diskriminierung ethnischer Papuas wächst. Im Laufe der Zeit sind ethnische Papuas im Fernsehen und in der Werbung sichtbarer geworden (DFAT 24.7.2023). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 33

18. Relevante Bevölkerungsgruppen Die Regierung betrachtete die meisten Bürger als „Indigene“, erkannte jedoch die Existenz mehrerer „isolierter traditioneller Gemeinschaften“ und deren Recht auf uneingeschränkte Teilnahme am politischen und sozialen Leben an. Die Indigenous Peoples' Alliance of the Archipelago schätzt, dass es zwischen 50 und 70 Millionen indigene Menschen im Land gibt. Zu diesen Gemeinschaften gehören die Dayak-Stämme in Kalimantan, Familien, die als Seenomaden leben, und die 312 offiziell anerkannten indigenen Gruppen in Papua. Indigene Personen, vor allem aus der Region Papua, waren Diskriminierungen ausgesetzt (USDOS 23.4.2024). Die Regierung unternahm auch größere Schritte zur Anerkennung der Landrechte indigener Völker (USDOS 23.4.2024). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 18.1. Frauen Das Gesetz gewährte Frauen und Männern den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte in den Bereichen Familien-, Arbeits-, Eigentums- und Staatsangehörigkeitsrecht, räumte Witwen jedoch keine gleichen Erbrechte ein. Das Gesetz wurde im Allgemeinen wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024). Frauen wurden am Arbeitsplatz diskriminiert, sowohl bei der Einstellung als auch bei einer angemessenen Entlohnung. Es bestand ein Lohngefälle zwischen den Geschlechtern, und Frauen verdienten 30 Prozent weniger als Männer. Es gab keine gesetzlichen Beschränkungen für Frauen im Beruf (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbietet Vergewaltigung, häusliche Gewalt und andere Formen sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt. Das 2022 verabschiedete Gesetz definierte Vergewaltigung nur als erzwungene Penetration der Geschlechtsorgane, stärkte aber ansonsten den Rechtsrahmen und verbesserte die Möglichkeiten der Opfer, vor Gericht zu gehen. So ist für eine Anzeige nur noch ein einziger Zeuge (zuvor waren es zwei) oder eine andere Bestätigung, wie z. B. medizinische Beweise, erforderlich, um die Aussage eines Opfers zu stützen. Das Gesetz beinhaltete das Recht auf eine respektvolle Behandlung während der Ermittlungen und Gerichtsverfahren, Schutz vor mutmaßlichen Tätern, Entschädigung und Genesungsdienste (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung in der Ehe war kein spezifischer Straftatbestand, sondern wurde in den nationalen Rechtsvorschriften über häusliche Gewalt unter „erzwungener Geschlechtsverkehr“ subsumiert .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 33
