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- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2023, Indonesien, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2023, Zugriff 16.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 9. NRO und Menschenrechtsaktivisten
Inländische  und  internationale  Menschenrechtsorganisationen  arbeiteten  im  Allgemeinen  ohne 
Einschränkungen durch die Regierung, außer in der Region Papua (USDOS 23.4.2024). 
Die  Organisationen  setzen  sich  für  ein  breites  Spektrum  sozialer,  kultureller,  politischer  und 
wirtschaftlicher Fragen ein und sind gut untereinander vernetzt (DFAT 24.7.2023). Die Vertreter der 
Regierung waren im Allgemeinen bereit, sich mit lokalen NRO zu treffen, deren Anfragen zu 
beantworten und manchmal auch auf die Anliegen der NRO zu reagieren (USDOS 23.4.2024; vgl. 
DFAT 24.7.2023).
Ausländische  NRO  waren  im  Land  ohne  Registrierung  tätig,  konnten  aber  nicht  direkt  mit 
Regierungsprogrammen zusammenarbeiten (USDOS 23.4.2024). Ein Gesetz aus dem Jahr 2013 
schreibt vor, dass sich Nichtregierungsorganisationen (NRO) bei der Regierung registrieren lassen 
und  sich  einer  regelmäßigen  Überprüfung  ihrer  Aktivitäten  unterziehen  müssen  (FH  2024). 
Ausländische  NRO  mussten eine  Absichtserklärung  mit  einem  Ministerium  vorlegen,  um  sich 
offiziell  registrieren  zu  lassen.  Einige  Organisationen  berichteten  über  Schwierigkeiten,  diese 
Absichtserklärungen  zu  erhalten,  und  behaupteten,  die  Regierung  halte  sie  zurück,  um  ihre 
Registrierung zu verhindern; sie machten auch die schwerfällige Bürokratie im Ministerium für 
Recht und Menschenrechte dafür verantwortlich (USDOS 23.4.2024). 
Die Regierung kann Organisationen, die dem Gesetz nicht entsprechen, ohne gerichtliche
Kontrolle auflösen (FH 2024).
Menschenrechtsverteidiger wurden gelegentlich Opfer von Gewalt, Drohungen und Schikanen, in 
den meisten Fällen von nichtstaatlichen Akteuren (USDOS 23.4.2024). Aktivisten, die sich gegen 
Menschenrechtsverletzungen  in  Papua  einsetzen  und  die  endemische  Korruption  aufdecken, 
werden häufig von den Behörden oder von Anhängern der Regierung ins Visier genommen (FH 
2024).
Die Regierung gestattete UN-Beamten im Allgemeinen, die Menschenrechtslage im Lande zu 
überwachen, außer in der Region Papua (USDOS 23.4.2024).
Viele  unabhängige  Einrichtungen  befassten  sich  mit  Menschenrechtsproblemen,  darunter  das 
Büro des nationalen Ombudsmanns, die nationale Kommission für Gewalt gegen Frauen und die 
nationale Menschenrechtskommission. Die Regierung war nicht verpflichtet, deren Empfehlungen 
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anzunehmen, und vermied es bisweilen, dies zu tun. Einige Einrichtungen, darunter die
Menschenrechtskommission und die Kommission gegen Gewalt gegen Frauen, konnten Fälle an 
die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weiterleiten (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY 
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Das Militärdienstalter beträgt 18-45 Jahre für den freiwilligen Militärdienst für Männer und Frauen. 
Die Dienstpflicht beträgt 24 Monate – mit Reservepflicht bis zum Alter von 45 Jahren für Offiziere 
(CIA 17.7.2024).
Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Frauen am indonesischen Militär etwa 7 Prozent (CIA 
17.7.2024).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): The World Factbook, Indonesia, Military 
and  Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#military-and-security, 
Zugriff 19.7.2024
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Menschenrechtslage in Indonesien hat sich im Laufe des Jahres nicht wesentlich verändert. 
Allerdings kommt es trotz vorhandener rechtsstaatlicher Strukturen und Einrichtungen auch immer 
wieder zu Mechenrechtsproblemen bzw. Menschenrechtsverletzungen (USDOS 23.4.2024; vgl. 
HRW 11.1.2024). Der Präsident hat zum ersten Mal die Rolle des Staates bei historischen Fällen 
schwerer Menschenrechtsverletzungen anerkannt, die zwischen 1965 und 2003 Hunderttausende 
von Indonesiern das Leben gekostet haben. In der zweiten Jahreshälfte 2023 bot die Regierung 
mehreren  hundert  Opfern  historischer  Gräueltaten  Wohnraum,  Bargeld  und  kostenlose 
medizinische Versorgung an (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 23.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
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12. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse
und anderer Medien (USDOS 23.4.2024). Indonesien verfügt über ein lebendiges und vielfältiges 
Medienumfeld, auch wenn die Pressefreiheit durch rechtliche und regulatorische Beschränkungen 
beeinträchtigt  wird  (FH  2024).  Das  Gesetz  schränkte  die  Ausübung  der  Meinungsfreiheit  auf 
verschiedene Weise ein, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen für Verleumdung, Hassreden, 
Blasphemie, Obszönität und die Verbreitung falscher Informationen. Es gab zahlreiche Berichte 
darüber, dass das Gesetz dazu benutzt wurde, Kritik an der Regierung einzuschränken (USDOS 
23.4.2024).
Die Behörden verfolgten gerichtlich weiterhin Menschen wegen Straftaten gegen die Sicherheit 
des Staates, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten, einschließlich 
derjenigen, die die Unabhängigkeit Papuas forderten (AI 24.4.2024).
Pressevertreter wurden gelegentlich schikaniert und bedroht, wenn sie über Fälle berichteten, an 
denen die Regierung, die Polizei und Unternehmen beteiligt waren (USDOS 23.4.2024).
Von Januar bis August 2023 meldete die Alliance of Independent Journalists 49 Fälle von Gewalt 
gegen  Journalisten,  darunter  Doxing  (internetbasiertes  Zusammentragen  und  anschließendes 
Veröffentlichen personenbezogener Daten), körperliche Angriffe sowie verbale Einschüchterungen 
und  Drohungen  durch  verschiedene  Akteure,  darunter  Regierungsbeamte,  Polizei-  und 
Sicherheitskräfte, Mitglieder von Massenorganisationen und die Öffentlichkeit (USDOS 23.4.2024).
Nichtregierungsorganisationen  berichteten  von  journalistischer  Selbstzensur  bei  kontroversen 
Themen wie positiven Darstellungen von LGBTQI+-Personen und Schulvorschriften, die jungen
Frauen das Tragen des Hijab vorschreiben. Einige Journalisten gaben an, dass Berichte über 
Korruption und Interessenkonflikte von Politikern nicht veröffentlicht wurden. Nach Angaben von 
NRO  vermieden  die  Journalisten  solche  Themen  aus  Angst  vor  Belästigung  und  beruflicher 
Ächtung (USDOS 23.4.2024).
Strafrechtliche  Verleumdungsbestimmungen  untersagten  Verleumdung  und  üble  Nachrede 
(USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024), die mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden konnten. 
NRO  behaupteten,  dass  Regierungsbeamte,  einschließlich  der  Polizei  und  der  Justiz, 
strafrechtliche Verleumdungen selektiv einsetzten, um Einzelpersonen einzuschüchtern und die 
Meinungsfreiheit einzuschränken. Der Nachweis des Wahrheitsgehalts einer Aussage war kein 
Verteidigungsmittel (USDOS 23.4.2024).
NRO behaupteten, dass Sicherheitsbeamte gelegentlich Personen und ihre Wohnungen ohne 
Durchsuchungsbefehl überwachten und Telefongespräche abhörten (USDOS 23.4.2024).
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Es ist bekannt, dass die Regierung Personen überwacht und inhaftiert, die über Separatismus in
Maluku oder Papua diskutieren oder den papuanischen Morgenstern oder die Flagge der Republik 
Süd-Maluku hissen. Solchen Personen drohen weiterhin Anklagen wegen Hochverrats und lange 
Gefängnisstrafen, wenn sie für schuldig befunden werden (FH 2024).
In der Rangliste der Pressefreiheit 2024 liegt Indonesien auf Platz 111 von 180 gelisteten Staaten, 
was eine Verschlechterung um 3 Plätze gegenüber 2023 darstellt (RSF 2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024):  The State of the World's Human Rights; Indonesia 
2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107915.html, Zugriff 18.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024
- RSF  –  Reporter  ohne  Grenzen  (2024):  Rangliste  der  Pressefreiheit  2024  –  Indonesien, 
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/
Rangliste_2024/RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2024.pdf, Zugriff 16.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Das Gesetz sieht Versammlungsfreiheit vor, und außerhalb der Region Papua respektierte die 
Regierung dieses Recht im Allgemeinen. Das Gesetz verlangte von Demonstranten, die Polizei 
drei Tage vor einer geplanten Demonstration schriftlich zu benachrichtigen, und verlangte von der 
Polizei, eine Quittung für die schriftliche Anmeldung auszustellen. Diese Quittung diente de facto 
als Genehmigung für die Demonstration (USDOS 23.4.2024).
Die  Versammlungsfreiheit  in  Papua  wird  zunehmend  eingeschränkt  und  Proteste  werden  mit 
Gewalt aufgelöst (FH 2024).
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  sehen  Vereinigungsfreiheit  vor,  die  von  der  Regierung  im 
Allgemeinen respektiert wird. Die Vorschriften für die Registrierung von Organisationen waren im 
Allgemeinen nicht beschwerlich, obwohl LGBTQI+-Gruppen über Einschränkungen  berichteten 
(USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz  sah  -  mit  Einschränkungen  -  das  Recht  der  Beschäftigten  vor,  unabhängigen 
Gewerkschaften  beizutreten,  legale  Streiks  durchzuführen  und  Tarifverhandlungen  zu  führen 
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(USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbot gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung (USDOS
23.4.2024; vgl. FH 2024).
Obwohl die Verfassung allen Bürgern das Recht einräumte, einer Berufsorganisation ihrer Wahl 
beizutreten, schränkte das Gesetz das Vereinigungsrecht der Staatsbediensteten ein. Alle waren 
verpflichtet,  einer  staatlich  regulierten  Arbeitnehmervereinigung  (KOPRI)  beizutreten,  die  kein 
Streikrecht hat (USDOS 23.4.2024).
Gemäß einer 2018 unterzeichneten Absichtserklärung kann das Militär die Polizei bei Streiks und 
Demonstrationen unterstützen (FH 2024).
Das  Recht,  politische  Parteien  zu  gründen,  wird  respektiert,  und  mehrere  große  Parteien 
konkurrieren um die Macht (FH 2024).
Kommunistische Parteien sind verboten. Die Förderung des Kommunismus ist nach dem im Jahr 
2022 verabschiedeten Strafgesetzbuch verboten; dieses Gesetz wird 2026 in Kraft treten (FH 
2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 14. Haftbedingungen
Die Bedingungen in den 526 Gefängnissen und Haftanstalten des Landes waren oft hart und 
manchmal lebensbedrohlich, insbesondere aufgrund der Überbelegung (USDOS 23.4.2024; vgl. 
FH 2024) und unzulänglicher hygienischer Verhältnisse etc. (EDA 25.7.2024).
Nach  Angaben  von  NRO-Beobachtern  waren  die  Bedingungen  in  Frauengefängnissen  in  der 
Regel deutlich besser als in den Gefängnissen für Männer. In den Zellenblöcken für Frauen in 
Gefängnissen, in denen Gefangene beider Geschlechter untergebracht waren, hatten weibliche 
Gefangene  jedoch  nicht  immer  Zugang  zu  denselben  Annehmlichkeiten  wie  ihre  männlichen 
Kollegen, z. B. zu Sportanlagen (USDOS 23.4.2024).
Die  NRO  stellten  fest,  dass  die  Behörden  den  Gefangenen  manchmal  keine  angemessene 
medizinische Versorgung zukommen ließen (USDOS 23.4.2024).
Internationale und lokale NRO berichteten, dass die Gefangenen in einigen Fällen keinen Zugang 
zu  sauberem  Trinkwasser  hatten.  Es  gab  weit  verbreitete  Berichte,  dass  die  Regierung  die 
Gefangenen nicht angemessen ernährte; oft sorgten Familienmitglieder für zusätzliche Nahrung 
(USDOS 23.4.2024).
Der Konsum und die Herstellung illegaler Drogen in Gefängnissen waren ein ernsthaftes Problem, 
wobei einige Drogennetze ihre Tätigkeiten in den Gefängnissen ansiedelten (USDOS 23.4.2024).
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Das Wachpersonal in Haftanstalten und Gefängnissen erpresste regelmäßig Geld von Insassen. 
Die  Insassen  bestachen  oder  bezahlten  die  Justizvollzugsbeamten  häufig  für  Gefälligkeiten, 
Lebensmittel, Telefone oder Betäubungsmittel (USDOS 23.4.2024). 
Das Gesetz erlaubte es Gefangenen und Häftlingen, sich ohne Zensur bei den Behörden zu 
beschweren und eine Untersuchung angeblicher Mängel zu verlangen. Die Beschwerden wurden 
an das Ministerium für Recht und Menschenrechte weitergeleitet, wo sie untersucht und einer 
unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterzogen wurden (USDOS 23.4.2024).
Einige NRO erhielten Zugang zu den Gefängnissen, nachdem sie die Genehmigung der Polizei, 
der Generalstaatsanwaltschaft, der Gerichte, des Innenministeriums und anderer Stellen eingeholt 
hatten. Die NRO berichteten, dass die Behörden nur selten direkten Zugang zu Gefangenen für 
Interviews gewährten. Eine regelmäßige unabhängige Überwachung der Gefängnisse fand nicht 
statt (USDOS 23.4.2024).
Lokale Aktivisten und Familienangehörige durften politische Gefangene in der Regel besuchen, 
doch hielten die Behörden einige Gefangene auf Inseln fern von ihren Familien fest (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): 
Reisehinweise  für  Indonesien,  Besondere  rechtliche  Bestimmungen, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/
reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 15. Todesstrafe
Indonesien gehört zu den Ländern, die die Todesstrafe anwenden (Frankreich Diplomatie 10.2022; 
vgl.  laenderdaten.info  7.2024).  Nach  indonesischem  Recht  ist  die  Todesstrafe  für  etwa  50 
verschiedene  Straftaten  in  verschiedenen  Gesetzen  vorgesehen.  Die  Todesstrafe  kann  bei 
Drogendelikten und Gewaltdelikten (Raub, Mord und Terrorismus) verhängt werden, theoretisch
aber  auch  bei einigen  Wirtschaftsdelikten,  einschließlich  Korruption  im  großen  Stil  (DFAT 
24.7.2023).  Das  Parlament  hat  im  Dezember  2022  ein  überarbeitetes  Strafgesetzbuch 
verabschiedet. Das Gesetz behält die Todesstrafe bei, sieht jedoch eine Bewährungsfrist von 10 
Jahren zwischen Verurteilung und Hinrichtung vor. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist nicht bekannt 
(DFAT 24.7.2023).
Quellen:
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- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- Frankreich  Diplomatie  [Frankreich]  (10.2022):  Abschaffung  der  Todesstrafe, 
https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-62159/abschaffung-
der-todesstrafe/, Zugriff 18.7.2024
- laenderdaten.info  (7.2024):  Indonesien,  Politische  Indikatoren, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/index.php,  Zugriff 18.7.2024
 16. Religionsfreiheit
Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit und das Recht, den eigenen Glauben zu praktizieren, 
aber  sie  besagt  auch,  dass  die  Bürger  gesetzlich  festgelegte  Einschränkungen  akzeptieren 
müssen, um die Rechte anderer zu schützen und um „gerechte Forderungen zu erfüllen, die auf 
Überlegungen  zu  Moral,  religiösen  Werten,  Sicherheit  und  öffentlicher  Ordnung  in  einer 
demokratischen Gesellschaft beruhen“ (USDOS 30.6.2024).
Indonesien hat eine lange Tradition des religiösen Pluralismus, und die Regierung fördert Toleranz 
und Religionsfreiheit durch religiöse Bildung und Erziehung (USCIRF 5.2024).
Das  Ministerium  für  religiöse  Angelegenheiten  (MORA)  gewährt  Gruppen  aus  sechs 
Glaubensrichtungen  offizielle  Anerkennung  und  Unterstützung:  Islam,  Katholizismus, 
Protestantismus,  Buddhismus,  Hinduismus  und  Konfuzianismus  (USDOS  30.6.2024;  vgl.  FH 
2024).  Atheismus ist rechtlich nicht anerkannt (FH 2024) und sehr unüblich; die meisten Atheisten 
verbergen ihre Überzeugung. In der Regel wird die Religion auf dem Personalausweis angegeben, 
allerdings kann an der Stelle, an der normalerweise die Religion steht, auch ein Bindestrich ( - ) 
eingetragen werden. Viele entscheiden sich jedoch dafür, eine Religion in ihren Personalausweis 
einzutragen, da eine solche (Nicht-)Identifizierung zu Diskriminierung führen kann, z. B. bei der 
Suche nach einem Arbeitsplatz (DFAT 24.7.2023).
Einige Lokal- und Provinzregierungen, insbesondere in der Provinz Aceh, haben Gesetze und 
Verordnungen  erlassen,  die  die  Religionsausübung  einschränken,  wie  z.  B.  das  Verbot  der 
schiitischen oder ahmadischen islamischen Praxis (USDOS 30.6.2024).
Das 2022 verabschiedete Strafgesetzbuch, das 2026 in Kraft treten soll, verbietet Blasphemie; wer 
jemanden zur Konvertierung oder zum Verzicht auf religiöse Zugehörigkeit „anstiftet“, muss mit 
einer Gefängnisstrafe rechnen (FH 2024). Blasphemie konnte mit bis zu fünf Jahren Gefängnis 
bestraft werden, wurde aber in der Regel nach dem Gesetz über elektronische Informationen und
Transaktionen  verfolgt,  das  häufig  zur  Regulierung  von  Online-Sprachäußerungen  eingesetzt 
wurde und eine Höchststrafe von sechs Jahren Haft vorsah (USDOS 23.4.2024). Das Kapitel über 
Blasphemie wurde um einen Artikel erweitert, der Apostasie unter Strafe stellt (HRW 11.1.2024; 
vgl. USCIRF 5.2024).
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Die Bestimmungen des Blasphemiegesetzes von 1965 (das bereits in Kraft ist, aber durch das
neue Strafgesetzbuch erweitert wurde) und eine Verordnung über die religiöse Harmonie von 2006 
stellen  weiterhin  eine  Gefahr  für  religiöse  Minderheiten  dar.  Die  Verordnung  von  2006  gab 
religiösen  Mehrheiten  in  Gemeinden  weiterhin  die  Befugnis,  religiöse  Aktivitäten  von 
Minderheitsreligionen zu untersagen oder sie am Bau von Gotteshäusern zu hindern, was vor 
allem  Christen,  schiitische  Muslime,  Hindus,  Buddhisten  und  Konfuzianer  betraf.  Kleinere 
Minderheiten, darunter die Ahmadiyah, die Bah'ai und indigene Religionen, werden noch härter 
behandelt (HRW 11.1.2024).
Nationale und lokale Regierungen versäumen es oft, religiöse Minderheiten zu schützen, und sind 
bei Ermittlungen und Strafverfolgung voreingenommen (FH 2024).
Einige lokale Regierungen haben religiöse Minderheiten diskriminiert, indem sie den Zugang zu 
Personalausweisen, Geburtsurkunden, amtlichen Ehegenehmigungen und anderen bürokratischen 
Erfordernissen einschränkten und so ihre politischen Rechte und Wahlchancen einschränkten (FH 
2024).
Quellen:
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY 
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024
- USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States 
Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended 
for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 
19.7.2024 
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111882.html, Zugriff 19.7.2024
16.1. Religiöse Gruppen
In Indonesien überwiegt eine muslimische Bevölkerungsmehrheit. 87,2 Prozent der 267 Millionen 
Bürger des Landes sind Muslime, von denen sich rund 99 Prozent als Sunniten, weniger als ein 
Prozent als Schiiten und 0,2 Prozent als Ahmadiyya-Muslime bezeichnen. Protestantische Christen 
machen sieben Prozent der Bevölkerung aus, römische Katholiken 2,9 Prozent und Hindus 1,7 
Prozent, und 0,9 Prozent bekennen sich zu anderen Minderheitsreligionen wie Buddhismus und 
Konfuzianismus (USCIRF 5.2024; vgl. USDOS 30.6.2024). Es gibt viele kleinere muslimische 
Gruppen. Ferner gibt es 400 Ahmadiyyah-Gemeinden mit etwa 55.000 registrierten Mitgliedern, 
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wobei einige Schätzungen die Gesamtzahl der praktizierenden Ahmadi-Muslime auf 200.000 bis
500.000 beziffern (USDOS 30.6.2024).
Quellen:
- USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States 
Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended 
for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff
19.7.2024 
- USDOS – US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111882.html, Zugriff 19.7.2024
 17. Ethnische Minderheiten
Indonesien ist eines der ethnisch vielfältigsten Länder der Welt. Die Regierung fördert Toleranz, 
und seit 2008 sind Gesetze in Kraft, die Rassendiskriminierung und Verunglimpfung verbieten 
(DFAT 24.7.2023). Das Gesetz enthielt Bestimmungen, die speziell auf die Beseitigung rassischer 
und ethnischer Diskriminierung abzielten und strafrechtliche Sanktionen für Personen vorsahen, 
die aus ethnischen/rassischen Gründen diskriminierten, sowie Strafverschärfungen für gewalttätige 
Handlungen, die ein rassisches oder ethnisches Motiv enthielten. Die Regierung hat das Gesetz
nicht immer wirksam durchgesetzt (USDOS 23.4.2024).
NRO berichteten, dass Personen melanesischer Abstammung, vor allem aus der Region Papua, 
im ganzen Land diskriminiert wurden. Personen melanesischer Abstammung wurden auch häufig 
von der Polizei misshandelt (USDOS 23.4.2024).
Papuas  sind  rassistischer  Diskriminierung  ausgesetzt,  auch  durch  Behörden  und  politische 
Parteien (FH 2024; vgl. DFAT 24.7.2023). Als Beispiele werden stereotype Beschreibungen oder 
die Verwendung ethnischer Schimpfwörter genannt. Es gibt einige Überschneidungen mit religiöser 
Diskriminierung;  die  meisten  ethnischen  Papuas  sind  Christen.  Ethnische  Papua  sind  daher 
manchmal von der allgemeinen Stereotypisierung betroffen. Das gesellschaftliche Bewusstsein für 
die  Diskriminierung  ethnischer  Papuas  wächst.  Im  Laufe  der  Zeit  sind  ethnische  Papuas  im 
Fernsehen und in der Werbung sichtbarer geworden (DFAT 24.7.2023). 
Quellen:
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY 
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
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18. Relevante Bevölkerungsgruppen
Die Regierung betrachtete die meisten Bürger als „Indigene“, erkannte jedoch die Existenz
mehrerer  „isolierter  traditioneller  Gemeinschaften“  und  deren  Recht  auf  uneingeschränkte 
Teilnahme  am  politischen  und  sozialen  Leben  an.  Die  Indigenous  Peoples'  Alliance  of  the 
Archipelago schätzt, dass es zwischen 50 und 70 Millionen indigene Menschen im Land gibt. Zu 
diesen Gemeinschaften gehören die Dayak-Stämme in Kalimantan, Familien, die als Seenomaden 
leben, und die 312 offiziell anerkannten indigenen Gruppen in Papua. Indigene Personen, vor 
allem aus der Region Papua, waren Diskriminierungen ausgesetzt (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung unternahm auch größere Schritte zur Anerkennung der Landrechte indigener Völker 
(USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
18.1. Frauen
Das Gesetz gewährte Frauen und Männern den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte in 
den  Bereichen  Familien-,  Arbeits-,  Eigentums-  und  Staatsangehörigkeitsrecht,  räumte  Witwen 
jedoch keine gleichen Erbrechte ein. Das Gesetz wurde im Allgemeinen wirksam durchgesetzt 
(USDOS 23.4.2024).
Frauen  wurden  am  Arbeitsplatz  diskriminiert,  sowohl  bei  der  Einstellung  als  auch  bei  einer 
angemessenen Entlohnung. Es bestand ein Lohngefälle zwischen den Geschlechtern, und Frauen 
verdienten 30 Prozent weniger als Männer. Es gab keine gesetzlichen Beschränkungen für Frauen 
im Beruf (USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz  verbietet  Vergewaltigung,  häusliche  Gewalt  und  andere  Formen  sexueller  oder 
geschlechtsspezifischer Gewalt. Das 2022 verabschiedete Gesetz definierte Vergewaltigung nur 
als erzwungene Penetration der Geschlechtsorgane, stärkte aber ansonsten den Rechtsrahmen 
und verbesserte die Möglichkeiten der Opfer, vor Gericht zu gehen. So ist für eine Anzeige nur 
noch  ein  einziger  Zeuge  (zuvor  waren  es  zwei)  oder  eine  andere  Bestätigung,  wie  z.  B. 
medizinische  Beweise,  erforderlich,  um  die  Aussage  eines  Opfers  zu  stützen.  Das  Gesetz 
beinhaltete  das  Recht  auf  eine  respektvolle  Behandlung  während  der  Ermittlungen  und 
Gerichtsverfahren,  Schutz  vor  mutmaßlichen  Tätern, Entschädigung  und  Genesungsdienste 
(USDOS 23.4.2024).
Vergewaltigung in der Ehe war kein spezifischer Straftatbestand, sondern wurde in den nationalen
Rechtsvorschriften über häusliche Gewalt unter „erzwungener Geschlechtsverkehr“ subsumiert 
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