indo-lib-2024-07-25-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das Gesetz verbot Kinderpornografie und sah eine Höchststrafe von 12 Jahren und eine hohe Geldstrafe für die Herstellung von oder den Handel mit Kinderpornografie vor (USDOS 23.4.2024). Das gesetzliche Mindestheiratsalter lag bei 21 Jahren ohne elterliche Erlaubnis und bei 19 Jahren mit elterlicher Erlaubnis. Ausnahmen vom Mindestalter waren mit gerichtlicher Genehmigung möglich (USDOS 23.4.2024). Eheschließungen müssen unter der Aufsicht einer anerkannten Religion durchgeführt werden, was interreligiöse Eheschließungen behindert (FH 2024). Kinder sind sowohl im Inland als auch im Ausland von häuslicher Zwangsarbeit und kommerzieller sexueller Ausbeutung betroffen (USDOL 26.9.2023). Die Menschenhändler nutzen zunehmend Online-Plattformen, um Kinder für den Sexhandel und Männer für den Menschenhandel zu rekrutieren (USDOS 24.6.2024). Die indonesische Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung des Menschenhandels nicht vollständig, unternimmt jedoch erhebliche Anstrengungen, um dies zu erreichen. Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum hat die Regierung insgesamt größere Anstrengungen unternommen. Zu diesen Bemühungen gehörten eine Zunahme der Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen bei mutmaßlichen Menschenhandelsdelikten (USDOS 24.6.2024). Religiöse extremistische Gruppen, die innerhalb und außerhalb Indonesiens gegen die Regierungstruppen kämpfen, rekrutieren indonesische Kinder und setzen sie als Kindersoldaten im Kampf und zur Unterstützung als Träger, Köche, Informanten und Propagandaverteiler ein (USDOS 24.6.2024). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): Indonesia, Economy, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#economy, Zugriff 22.7.2024 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOL – US Department of Labor [USA] (26.9.2023): 2022 Findings on the Worst Forms of Child Labor: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2098522.html, Zugriff 22.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 - USDOS - US Department of State [USA) (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111686.html, Zugriff 23.7.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 33

18.3. Sexuelle Minderheiten Es gibt kein nationales Gesetz, das einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellt; NRO berichteten jedoch von mehreren Fällen, in denen vage definierte Gesetze im Zusammenhang mit Pornografie und Förderung der Prostitution zur Verfolgung von LGBTQI+-Personen herangezogen wurden (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 25.7.2024). Homo- und Transsexualität sind nicht in allen Landesteilen toleriert (EDA 25.7.2024). Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen waren in Aceh illegal und wurden mit bis zu 100 Peitschenhieben, einer beträchtlichen Geldstrafe oder einer 100-monatigen Gefängnisstrafe bestraft. Nach Angaben des Leiters der Scharia-Behörde von Aceh waren mindestens vier Zeugen erforderlich, um Personen bei einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen zu beobachten, damit sie angeklagt werden konnten (USDOS 23.4.2024). Behörden und einflussreiche muslimische Organisationen schüchtern weiterhin LGBT+- Gemeinschaften, -Organisationen und -Aktivisten ein und behindern Gruppen, die Dienstleistungen für LGBT+-Personen anbieten wollen (FH 2024). Das nationale Antidiskriminierungsgesetz schützte LGBTQI+-Personen nicht, und es kam zu Diskriminierung von LGBTQI+-Personen. Transgender-Personen wurden im Arbeitsleben und beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und zur Gesundheitsversorgung diskriminiert (USDOS 23.4.2024). Regierungsbeamte und Politiker in ganz Indonesien haben sich zunehmend auf islamische Werte berufen und lokale Gesetze und Vorschriften erlassen, die sich gegen religiöse, geschlechtliche und sexuelle Minderheiten richten oder diese ausgrenzen (USCIRF 5.2024). Polizeikorruption, Voreingenommenheit und Gewalt veranlassten LGBTQI+-Personen, den Kontakt mit der Polizei zu vermeiden. Die Beamten ignorierten oft formelle Beschwerden von Opfern und Betroffenen und weigerten sich, in Mobbingsachen gegenüber LGBTQI+-Personen zu ermitteln. In Strafsachen mit LGBTQI+-Opfern untersuchte die Polizei die Fälle einigermaßen gut (USDOS 23.4.2024). Einige LGBTQI+-Interessensvertretungen berichteten, dass sie bei dem Versuch, ihre Organisationen zu registrieren, nicht in der Lage waren, auf ihrer Registrierungsbescheinigung ausdrücklich anzugeben, dass sie LGBTQI+- Interessensvertretungen sind. LGBTQI+-NGOs waren tätig, berichteten aber, dass es schwierig war, die für öffentliche Veranstaltungen erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen zu erhalten (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 33

Die Produktion von Medien, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen dargestellt werden - die Definition im Gesetz ist vage und weit gefasst -, kann als Straftat verfolgt werden. Die Strafen umfassten potenziell extrem hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren (USDOS 23.4.2024). Es gibt keine Gesetze oder Vorschriften, die die so genannten Konversionstherapien verbieten oder anderweitig einschränken (USDOS 23.4.2024). Eine Aktualisierung der Geschlechtskennzeichnung in amtlichen Dokumenten war möglich, erforderte jedoch abgeschlossene medizinische Eingriffe, einschließlich Operationen, und eine gerichtliche Bestätigung. Es lag im Ermessen der Richter, einen Gerichtsbeschluss zu erlassen (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2024): Indonesien: Reise und Sicherheitshinweise, Reiseinfos, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/indonesien-node/ indonesiensicherheit/212396#content_5, Zugriff 25.7.2024 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): Reisehinweise für Indonesien, Kulturelle Besonderheiten, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/ reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 19. Bewegungsfreiheit Das Gesetz sah Reisefreiheit innerhalb des Landes vor und erlaubte generell Reisen außerhalb des Landes (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024, DFAT 24.7.2023). Die Freiheit, den Wohnsitz, den Arbeitsplatz oder die Hochschule zu wechseln, wird generell respektiert (FH 2024). Das Gesetz räumte dem Militär weitreichende Befugnisse ein, um im erklärten Ausnahmezustand den Land-, Luft- und Seeverkehr einzuschränken. Die Regierung hat von diesen Befugnissen im Laufe des Jahres keinen Gebrauch gemacht (USDOS 23.4.2024). Die Regierung errichtete administrative Hürden für Reisen von NRO, Journalisten, ausländischen Diplomaten und anderen in die Region Papua (USDOS 23.4.2024). Mitglieder der muslimischen Rohingya-Gemeinschaft gaben an, die Regierung habe sie aggressiv überwacht und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt (USDOS 23.4.2024). Die Papuas werden von den Sicherheitskräften in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt (FH 2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 33

Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 20. IDPs und Flüchtlinge Die Regierung arbeitete mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylbewerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024). Indonesien ist jedoch nicht Vertragspartei der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (FH 2024). Die Regierung verbot den Flüchtlingen zu arbeiten, obwohl sie dieses Verbot nicht streng durchsetzte (USDOS 23.4.2024). Die Regierung verbot Flüchtlingen nicht den Zugang zur öffentlichen Grundschulbildung, obwohl viele Hürden die Einschulung von mehr als einer kleinen Anzahl von Flüchtlingskindern verhinderten, einschließlich des fehlenden Zugangs zu staatlich ausgestellten Schüleridentifikationsnummern. Flüchtlingen war es untersagt, einen Sekundarschulabschluss zu erwerben oder eine Hochschulausbildung zu absolvieren. Eine kleine Anzahl von Flüchtlingen besuchte Sprach- und andere Kurse in privaten, von Freiwilligen betriebenen Schulen oder in von NROs unterstützten Programmen. Die Flüchtlinge hatten Zugang zu einer grundlegenden öffentlichen Gesundheitsversorgung durch lokale Kliniken, die von der Regierung subventioniert wurden. Behandlungen für ernstere Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte wurden jedoch nicht übernommen (USDOS 23.4.2024). Die Regierung sammelte über die Nationale Behörde für Katastrophenmanagement Daten über Vertreibungen aufgrund von Naturkatastrophen und Konflikten, obwohl das Fehlen einer systematischen Überwachung der Rückkehr- und Wiederansiedlungsbedingungen eine zuverlässige Schätzung der Gesamtzahl der Binnenvertriebenen erschwerte. Das Internal Displacement Monitoring Center berichtete, dass es im Dezember 2022 308.000 Binnenvertriebene aufgrund von Katastrophen und 71.000 Binnenvertriebene aufgrund von Gewalt gab. Die NGO Human Rights Monitor (HRM) berichtete von schätzungsweise 60.000 Binnenvertriebenen in der Region Papua, von denen die meisten keinen Zugang zu humanitärer Hilfe haben (USDOS 23.4.2024). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 33

- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 21. Grundversorgung und Wirtschaft Trotz gelegentlicher Wachstumsschwankungen ist Indonesien eine der weltweit am stärksten wachsenden Volkswirtschaften (WKO 2024). Zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen gehören die Rohstoffindustrie (Erdöl und Erdgas), die Landwirtschaft (Kaffee, Kautschuk, Kakao, Zucker, Palmöl und Tabak) und das verarbeitende Gewerbe. Der Dienstleistungssektor (einschließlich Verkehr, Kommunikation, Tourismus und Finanzdienstleistungen) treibt Indonesiens Wirtschaft zunehmend stärker an als die traditionelle Landwirtschaft (DFAT 24.7.2023; vgl. WKO 2024). Indonesien kann sich vollständig selbst mit Energie versorgen. Den Rest des selbst erzeugten Stroms exportiert Indonesien in andere Länder oder nutzt ihn gar nicht (laenderdaten.info 7.2024c). Viele Indonesier arbeiten im informellen Sektor, u. a. in kleinen und mittleren Unternehmen, als Auftragnehmer oder in der „Gig-Economy“, z. B. als Fahrer von Autos oder Motorrädern, die über eine Mobiltelefonanwendung gemietet werden. Persönliche Verbindungen, z. B. durch die Familie, frühere Arbeit oder innerhalb der eigenen ethnischen Gruppe, sind hilfreich, aber nicht unbedingt notwendig, um eine informelle Beschäftigung zu finden (DFAT 24.7.2023). Nach Angaben von Statistics Indonesia lag die Arbeitslosenquote im August 2022 bei 5,8 Prozent (DFAT 24.7.2023) und 2023 bei 5,3 Prozent (WKO 2.2024). Im Juni 2024 lag die Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahresmonat bei 2,51 Prozent (laenderdaten.info 7.2024b). Das durchschnittliche Monatseinkommen beträgt in Indonesien 375 Euro pro Kopf (laenderdaten.info 8.2024a). Die Mindestlöhne variierten im ganzen Land, da die Provinzgouverneure befugt waren, eine Mindestlohnuntergrenze festzulegen, und die Bezirksvorsteher befugt waren, einen höheren Satz festzulegen. In 19 von 34 Provinzen lag der Mindestlohn unter der nationalen Armutsgrenze (USDOS 23.4.2024). Die meisten Arbeitnehmer fielen nicht unter die Mindestlohngesetze (USDOS 23.4.2024). Die Armut hat sich seit der Jahrhundertwende mehr als halbiert. Nach den Daten von Statistica Indonesia, dem indonesischen Zentralamt für Statistik, vom März 2022 lag die Armutsquote in städtischen Gebieten bei 7,5 Prozent und in ländlichen Gebieten bei 12,29 Prozent, und die Armutsgrenze lag bei 505.469 IDR (Indonesische Rupiah) pro Monat (etwa 28,62 Euro). Während die Zahl der Armen sinkt, ist eine beträchtliche Zahl von Indonesiern gefährdet, in die Armut .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 33

abzurutschen, wobei einige Schätzungen die Zahl der „Beinahe-Armen“ auf 20 Prozent oder mehr der Gesamtbevölkerung beziffern (DFAT 24.7.2023). Nur rund 30 Prozent der Bevölkerung haben Zugang zu einem unmittelbar vorhandenen fließendem Trinkwasseranschluss. Zumindest über Quellen und Brunnen in einer Entfernung von maximal 30 Minuten oder angeliefertes Wasser erreichen 94 Prozent der Bevölkerung eine Versorgung mit weitestgehend sauberem Trinkwasser (laenderdaten.info 7.2024d). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): Indonesia, Economy, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#economy, Zugriff 22.7.2024 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - laenderdaten.info (8.2024a): Indonesien, Kennziffern der Wirtschaft in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/wirtschaft.php, Zugriff 2.8.2024 - laenderdaten.info (7.2024b): Indonesien, Entwicklung der Inflationsraten in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/inflationsraten.php, Zugriff 22.7.2024 - laenderdaten.info (7.2024c): Indonesien, Energiehaushalt in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/energiehaushalt.php, Zugriff 22.7.2024 - laenderdaten.info (7.2024d): Indonesien, Gesundheitswesen in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/gesundheit.php, Zugriff 22.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2024): Indonesien, Länderreport, https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/indonesien-laenderreport.pdf, Zugriff 22.7.2024 - WKO - Wirtschaftskammer Österreich (2.2024): Indonesien, Länderprofil, https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-indonesien.pdf, Zugriff 22.7.2024 21.1. Sozialbeihilfen Diejenigen, die Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben, können Barzahlungen, Grundnahrungsmittelkarten oder Subventionen erhalten, z. B. für Reis, Bildung oder Krankenversicherungsbeiträge. Die Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Leistungen sind komplex und können für sozial schwache Menschen schwierig zu handhaben sein. Indonesier, die im informellen Sektor beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung. Sehr arme Menschen können möglicherweise Zugang zu einigen Zahlungen haben (dies sollte aufgrund der Komplexität der Anspruchsvoraussetzungen nicht angenommen werden), doch würden diese allein nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Wohlfahrtsdienste können auch von religiösen Gruppen ergänzt werden; so bieten beispielsweise Gotteshäuser Lebensmittel, Unterkunft und Gesundheitsversorgung an. Die meisten Indonesier erhalten eine subventionierte Gesundheitsversorgung (DFAT 24.7.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 33

Im Januar 2014 begann Indonesien mit der Umsetzung eines nationalen Krankenversicherungssystems (JKN), Indonesiens universellem Gesundheitssystem. DFAT geht davon aus, dass der größte Teil der Bevölkerung nun durch das JKN abgedeckt ist, wobei die Bürger und diejenigen, die länger als sechs Monate im Land leben, verpflichtet sind, sich für das System zu registrieren. Die eingeschriebenen Personen müssen Prämien zahlen, die für die Armen subventioniert werden können. Obwohl das JKN für die meisten Menschen zugänglich ist, gibt es noch mehrere Millionen Indonesier, darunter auch Menschen mit Behinderungen und komplexen Gesundheitsbedürfnissen, die keinen Zugang zu diesem System haben (DFAT 24.7.2023). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 22. Medizinische Versorgung Artikel 28H der Verfassung garantiert den Bürgern das Recht auf medizinische Versorgung, während Artikel 34 den Staat verpflichtet, medizinische und öffentliche Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die Zuständigkeit für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in Indonesien ist seit Anfang der 2000er Jahre auf die Bezirksebene verlagert worden, und die Gesundheitsdienstleistungen variieren in Bezug auf Qualität und Verfügbarkeit von Bezirk zu Bezirk (DFAT 24.7.2023). Es gibt ein Gefälle bei der Bereitstellung und Qualität von Dienstleistungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten (DFAT 24.7.2023; vgl. EDA 25.7.2024) und eine Mischung aus privaten und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen. Die meisten Indonesier haben zwar Zugang zu einer gewissen Art von Gesundheitsversorgung, aber nicht zu einem Arzt oder einem Krankenhaus, sondern zu einer Art von Gesundheitsfachkraft (z. B. einer Krankenpflegerin oder einem Gesundheitserzieher). Der Zugang könnte in einem Krankenhaus oder möglicherweise in einem Gesundheitszentrum ohne viele Einrichtungen erfolgen. Nach Einschätzung des DFAT ist es schwierig, eine Gesamtbewertung der Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung vorzunehmen, die sich von Ort zu Ort und von Situation zu Situation erheblich unterscheidet. Reiche Menschen in städtischen Gebieten haben in der Regel Zugang zu qualitativ besseren Gesundheitsdiensten als die Armen in ländlichen Gebieten, doch die meisten Indonesier haben Zugang zu einer grundlegenden Gesundheitsversorgung (DFAT 24.7.2023). Die medizinische Versorgung ist in Privatkliniken und in großen öffentlichen Kliniken in Jakarta (Java) vielfach gegeben (AA 22.7.2024), ebenso auf Bali (BMEIA 22.7.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 33

Die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser in Indonesien ist im Vergleich zur Weltbevölkerung unterdurchschnittlich (laenderdaten.info 7.2024d). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.7.2024): Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise, Gesundheit, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/indonesien-node/ indonesiensicherheit/212396, Zugriff 22.7.2024 - BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (22.7.2024): Indonesien, Gesundheit und Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/indonesien, Zugriff 22.7.2024 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): Reisehinweise für Indonesien, Medizinische Versorgung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/ reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - laenderdaten.info (7.2024d): Indonesien, Gesundheitswesen in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/gesundheit.php, Zugriff 22.7.2024 23. Rückkehr Es ist unwahrscheinlich, dass ein abgelehnter Asylbewerber von den Behörden festgehalten oder befragt wird, und dem DFAT sind keine Fälle bekannt, in denen dies geschehen ist. Personen, die an separatistischen oder terroristischen Aktivitäten beteiligt sind, können von den Behörden befragt werden (DFAT 24.7.2023). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 33
