indo-lib-2024-07-25-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
abzurutschen, wobei einige Schätzungen die Zahl der „Beinahe-Armen“ auf 20 Prozent oder mehr der Gesamtbevölkerung beziffern (DFAT 24.7.2023). Nur rund 30 Prozent der Bevölkerung haben Zugang zu einem unmittelbar vorhandenen fließendem Trinkwasseranschluss. Zumindest über Quellen und Brunnen in einer Entfernung von maximal 30 Minuten oder angeliefertes Wasser erreichen 94 Prozent der Bevölkerung eine Versorgung mit weitestgehend sauberem Trinkwasser (laenderdaten.info 7.2024d). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): Indonesia, Economy, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#economy, Zugriff 22.7.2024 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - laenderdaten.info (8.2024a): Indonesien, Kennziffern der Wirtschaft in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/wirtschaft.php, Zugriff 2.8.2024 - laenderdaten.info (7.2024b): Indonesien, Entwicklung der Inflationsraten in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/inflationsraten.php, Zugriff 22.7.2024 - laenderdaten.info (7.2024c): Indonesien, Energiehaushalt in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/energiehaushalt.php, Zugriff 22.7.2024 - laenderdaten.info (7.2024d): Indonesien, Gesundheitswesen in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/gesundheit.php, Zugriff 22.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2024): Indonesien, Länderreport, https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/indonesien-laenderreport.pdf, Zugriff 22.7.2024 - WKO - Wirtschaftskammer Österreich (2.2024): Indonesien, Länderprofil, https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-indonesien.pdf, Zugriff 22.7.2024 21.1. Sozialbeihilfen Diejenigen, die Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben, können Barzahlungen, Grundnahrungsmittelkarten oder Subventionen erhalten, z. B. für Reis, Bildung oder Krankenversicherungsbeiträge. Die Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Leistungen sind komplex und können für sozial schwache Menschen schwierig zu handhaben sein. Indonesier, die im informellen Sektor beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung. Sehr arme Menschen können möglicherweise Zugang zu einigen Zahlungen haben (dies sollte aufgrund der Komplexität der Anspruchsvoraussetzungen nicht angenommen werden), doch würden diese allein nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Wohlfahrtsdienste können auch von religiösen Gruppen ergänzt werden; so bieten beispielsweise Gotteshäuser Lebensmittel, Unterkunft und Gesundheitsversorgung an. Die meisten Indonesier erhalten eine subventionierte Gesundheitsversorgung (DFAT 24.7.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 33

Im Januar 2014 begann Indonesien mit der Umsetzung eines nationalen Krankenversicherungssystems (JKN), Indonesiens universellem Gesundheitssystem. DFAT geht davon aus, dass der größte Teil der Bevölkerung nun durch das JKN abgedeckt ist, wobei die Bürger und diejenigen, die länger als sechs Monate im Land leben, verpflichtet sind, sich für das System zu registrieren. Die eingeschriebenen Personen müssen Prämien zahlen, die für die Armen subventioniert werden können. Obwohl das JKN für die meisten Menschen zugänglich ist, gibt es noch mehrere Millionen Indonesier, darunter auch Menschen mit Behinderungen und komplexen Gesundheitsbedürfnissen, die keinen Zugang zu diesem System haben (DFAT 24.7.2023). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 22. Medizinische Versorgung Artikel 28H der Verfassung garantiert den Bürgern das Recht auf medizinische Versorgung, während Artikel 34 den Staat verpflichtet, medizinische und öffentliche Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die Zuständigkeit für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in Indonesien ist seit Anfang der 2000er Jahre auf die Bezirksebene verlagert worden, und die Gesundheitsdienstleistungen variieren in Bezug auf Qualität und Verfügbarkeit von Bezirk zu Bezirk (DFAT 24.7.2023). Es gibt ein Gefälle bei der Bereitstellung und Qualität von Dienstleistungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten (DFAT 24.7.2023; vgl. EDA 25.7.2024) und eine Mischung aus privaten und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen. Die meisten Indonesier haben zwar Zugang zu einer gewissen Art von Gesundheitsversorgung, aber nicht zu einem Arzt oder einem Krankenhaus, sondern zu einer Art von Gesundheitsfachkraft (z. B. einer Krankenpflegerin oder einem Gesundheitserzieher). Der Zugang könnte in einem Krankenhaus oder möglicherweise in einem Gesundheitszentrum ohne viele Einrichtungen erfolgen. Nach Einschätzung des DFAT ist es schwierig, eine Gesamtbewertung der Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung vorzunehmen, die sich von Ort zu Ort und von Situation zu Situation erheblich unterscheidet. Reiche Menschen in städtischen Gebieten haben in der Regel Zugang zu qualitativ besseren Gesundheitsdiensten als die Armen in ländlichen Gebieten, doch die meisten Indonesier haben Zugang zu einer grundlegenden Gesundheitsversorgung (DFAT 24.7.2023). Die medizinische Versorgung ist in Privatkliniken und in großen öffentlichen Kliniken in Jakarta (Java) vielfach gegeben (AA 22.7.2024), ebenso auf Bali (BMEIA 22.7.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 33

Die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser in Indonesien ist im Vergleich zur Weltbevölkerung unterdurchschnittlich (laenderdaten.info 7.2024d). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.7.2024): Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise, Gesundheit, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/indonesien-node/ indonesiensicherheit/212396, Zugriff 22.7.2024 - BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (22.7.2024): Indonesien, Gesundheit und Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/indonesien, Zugriff 22.7.2024 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): Reisehinweise für Indonesien, Medizinische Versorgung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/ reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - laenderdaten.info (7.2024d): Indonesien, Gesundheitswesen in Indonesien, https://www.laenderdaten.info/Asien/Indonesien/gesundheit.php, Zugriff 22.7.2024 23. Rückkehr Es ist unwahrscheinlich, dass ein abgelehnter Asylbewerber von den Behörden festgehalten oder befragt wird, und dem DFAT sind keine Fälle bekannt, in denen dies geschehen ist. Personen, die an separatistischen oder terroristischen Aktivitäten beteiligt sind, können von den Behörden befragt werden (DFAT 24.7.2023). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 33
