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- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik (12.3.2024): Weichenstellung nach den Wahlen in 
Indonesien, https://www.swp-berlin.org/10.18449/2024A18/, Zugriff 19.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 4. Sicherheitslage
Die politische Lage im Land ist grundsätzlich ruhig und stabil. Jedoch können separatistische 
Bewegungen und ethnisch-religiös motivierte Spannungen die Sicherheit in einzelnen Regionen 
gefährden.  Bei  Demonstrationen  sind  Ausschreitungen  und  gewaltsame  Zusammenstösse 
zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften möglich (EDA 25.7.2024).
Der Zugang zu Land und der Besitz von Land waren die Hauptquellen von Konflikten (USDOS 
23.4.2024; vgl. FH 2024). Ein Enteignungsgesetz erlaubte es der Regierung, Land zum Wohle der 
Allgemeinheit  zu  enteignen,  sofern  die  Regierung  die  Eigentümer  angemessen  entschädigte 
(USDOS 23.4.2024).
Nach dem Ausbruch des Gaza-Krieges kam es häufig zu Demonstrationen gegen Israel, bei denen 
auch  einige  öffentlichkeitswirksame  antisemitische  Äußerungen  zu  hören  waren  (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): 
Reisehinweise  für  Indonesien,  Grundsätzliche  Einschätzung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/
reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
4.1. Region Papua
In  der  Region  Papua  kam  es  weiterhin  zu  Gewalt  zwischen  Regierungstruppen  und 
separatistischen Gruppen (USDOS 23.4.2024; vgl. EDA 25.7.2024). Es gab zahlreiche Berichte 
über Übergriffe von nichtstaatlichen Gruppen, einschließlich bewaffneter Gruppen, auf Zivilisten, 
einschließlich  ungesetzlicher  oder  willkürlicher  Tötungen,  körperlicher  Misshandlungen  und 
Zerstörung von Eigentum. Die Regierung untersuchte und verfolgte einige dieser Fälle. Durch die 
Gewalt wurden Tausende von Einwohnern vertrieben (USDOS 23.4.2024).
Berichte über willkürliche Verhaftungen gab es im ganzen Land, besonders aber in der Region 
Papua (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Die meisten der in solchen Fällen festgenommenen 
Personen wurden innerhalb von 24 Stunden wieder freigelassen (USDOS 23.4.2024). 
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Folter und andere Misshandlungen waren in Papua nach wie vor an der Tagesordnung (AI
24.4.2024).
Menschenrechtsorganisationen und Medien berichteten, dass die Sicherheitskräfte in der Region 
Papua häufig exzessive Gewalt anwenden und Personen in Haft körperlich misshandeln (USDOS 
23.4.2024).
Die  Beschränkungen  für  die  unabhängige  Presse  und  NRO  in  der  Region  Papua  sowie  für 
Besuche  internationaler  Ermittler  erschwerten  es,  die  Echtheit  von  Berichten  über  Tötungen 
festzustellen oder die Verantwortung dafür zuzuweisen (USDOS 23.4.2024).
In Papua wurden mindestens 26 Vorfälle gemeldet, bei denen es zu rechtswidrigen Tötungen 
durch Sicherheitskräfte kam und insgesamt 58 Opfer zu beklagen waren (AI 24.4.2024).
Für ausländische Journalisten war es schwierig, Genehmigungen für Reisen in die Region Papua 
zu erhalten. Sie berichteten von bürokratischen Verzögerungen oder Verweigerungen, angeblich 
aus Sicherheitsgründen (USDOS 23.4.2024).
Die  Polizei  in  der  Region  Papua  verweigerte  routinemäßig  die  Ausstellung  von 
Demonstrationsquittungen  mit  der  Begründung,  die  Demonstrationen  würden  Aufrufe  zur 
Unabhängigkeit enthalten, was gesetzlich verboten ist (USDOS 23.4.2024).
Im Jahr 2021 bezeichnete die Regierung „bewaffnete kriminelle Gruppen“, die Bezeichnung der 
Regierung  für  bewaffnete  papuanische  Gruppen,  als  terroristische  Organisationen,  was  den 
Strafverfolgungsbehörden mehr Befugnisse und mehr Ressourcen einräumte (FH 2024).
Anmerkung: Informationen zu Papua befinden sich auch in anderen Kapiteln der
Länderinformation.
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Indonesia 
2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107915.html, Zugriff 18.7.2024
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024):
Reisehinweise  für  Indonesien,  Spezifische  regionale  Risiken, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/
reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Gesetz sah eine unabhängige Justiz und das Recht auf ein faires öffentliches Verfahren vor, 
aber die Justiz war zutiefst und in weiten Teilen korrupt und unterlag der Einflussnahme von 
außen, einschließlich Geschäftsinteressen, Politikern, den Sicherheitskräften und Beamten der 
Exekutive (USDOS 23.4.2024).
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Die Justiz hat in einigen Fällen jedoch ihre Unabhängigkeit unter Beweis gestellt, insbesondere
beim Verfassungsgericht und beim Obersten Gerichtshof (FH 2024). 
Die  Dezentralisierung  erschwerte  die  Durchsetzung  von  Gerichtsbeschlüssen,  und  zuweilen 
wurden sie von lokalen Beamten ignoriert (USDOS 23.4.2024).
Die Unschuldsvermutung wurde nicht immer beachtet; so ließen einige Gerichte beispielsweise 
erzwungene Geständnisse zu (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Grundsätzlich  bestehen  rechsstaatliche  und  menschenrechtskonforme  Einrichtungen  wie  die 
Anfechtung  von  Festnahmen  und  Inhaftierungen,  die  Verpflichtung  zur  Ausstellung  von 
Haftbefehlen, die Bestellung von Rechtsbeiständen oder das Recht auf Zeugenbenennungen bzw. 
-aussagen. Es gab keine Kautionsregelung; allerdings konnten Inhaftierte eine Aussetzung der 
Haft  beantragen,  die  von  Ermittlern,  Staatsanwälten  oder  Richtern  gewährt  werden  konnte 
(USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Bestechungsgelder und Erpressung beeinflussten die Strafverfolgung und Verurteilung in Zivil- und 
Strafsachen. Korruptionsbekämpfungs-NROs beschuldigten Schlüsselpersonen im Justizsystem, 
Bestechungsgelder  anzunehmen  und  mutmaßliche  Korruption  zu  dulden. 
Rechtshilfeorganisationen berichteten, dass Fälle oft nur sehr langsam bearbeitet wurden, wenn 
keine  Bestechungsgelder  gezahlt  wurden,  und  in  einigen  Fällen  verlangten  Staatsanwälte 
Zahlungen von Angeklagten, um eine weniger eifrige Strafverfolgung zu gewährleisten oder um 
einen Fall verschwinden zu lassen (USDOS 23.4.2024).
Bei einer Verurteilung wurde die Zeit in der Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet. Die 
Medien  berichteten  jedoch  über  Fälle,  in  denen  Verdächtige  länger  als  gesetzlich  zulässig 
festgehalten wurden, was in einigen Fällen - insbesondere bei geringfügigen Straftaten mit Strafen 
von weniger als einem Jahr - zur sofortigen Freilassung der für schuldig befundenen Personen 
führte, da die in der Untersuchungshaft verbrachte Zeit ihrer Strafe entsprach oder diese überstieg. 
Für Terrorismusverdächtige galten besondere Regeln (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz erkennt auch „jedes gelebte Recht“ im Land an, was so ausgelegt werden könnte, 
dass es Hunderte von diskriminierenden Vorschriften auf der Grundlage der Scharia (islamisches 
Recht) legitimiert, die lokale Behörden durch Rechtsprechungen im ganzen Land erlassen haben 
(HRW 11.1.2024). In einer Reihe von Bezirken und Provinzen gibt es zudem verfassungswidrige, 
auf der Scharia basierende Verordnungen, die den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen 
Indonesiens widersprechen (FH 2024).
Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Provinzen unterscheiden (EDA 25.7.2024). Die 
Provinz Aceh wendet die Scharia (islamisches Recht) als Richtschnur für Strafen und Vorschriften 
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an (FH 2024; vgl. EDA 25.7.2024). Im Rahmen des Scharia-Gerichtssystems in Aceh verhandelten
20 religiöse Bezirksgerichte und ein Berufungsgericht Fälle. Die Gerichte verhandelten in der 
Regel Fälle, an denen Muslime beteiligt waren, und stützten sich bei ihren Urteilen auf von der 
lokalen Regierung formulierte Erlässe und nicht auf das nationale Strafrecht (USDOS 23.4.2024).
Die Zentralregierung nimmt die Provinz Aceh derzeit von bestimmten nationalen Gesetzen aus und 
erlaubt ihr die Anwendung eines auf der Scharia basierenden Rechtssystems, das durch eine 
religiöse Polizei durchgesetzt wird. Die Gesetze schreiben unter anderem vor, dass Frauen einen 
Hidschab  tragen  müssen,  und  verbieten  ihnen,  Motorräder  zu  fahren,  unabhängig  von  ihrem 
Glauben oder ihrer persönlichen Entscheidung. Im August 2023 setzte Aceh weitere Gesetze auf 
der Grundlage seiner staatlich geförderten Auslegung des Islam um, indem  Männern und Frauen 
verboten wurde, sich gemeinsam in der Öffentlichkeit zu zeigen, es sei denn, sie sind miteinander 
verwandt  oder  verheiratet  (USCIRF  5.2024).  Die  dortigen  Behörden  verhängten  öffentliche 
Prügelstrafen für Verstöße gegen die Scharia in Fällen von sexuellem Missbrauch, Glücksspiel, 
Ehebruch,  Alkoholkonsum  und  außerehelichen  sexuellen  Beziehungen.  Gleichgeschlechtliche 
sexuelle Handlungen waren in Aceh ein Straftatbestand, der mit der Prügelstrafe geahndet wurde. 
Die  Scharia  sollte  laut  Verordnung  nicht  bei  Nicht-Muslimen,  Ausländern  oder  nicht  in  Aceh 
ansässigen Muslimen angewandt werden, was jedoch manchmal geschah. Nicht-Muslime in Aceh 
entschieden  sich  gelegentlich  für  eine  Bestrafung  nach  der  Scharia,  weil  sie  schneller  und 
kostengünstiger war als weltliche Verfahren (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): 
Reisehinweise  für  Indonesien,  Besondere  rechtliche  Bestimmungen, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/
reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024
- USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States
Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended 
for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 
19.7.2024 
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 6. Sicherheitsbehörden
Die  Nationalen  Streitkräfte  Indonesiens  bestehen  aus  der  Armee,  der  Marine,  einschließlich 
Marinekorps, sowie aus der Luftwaffe (CIA 17.7.2024).
Die  indonesische  Nationalpolizei,  die  direkt  dem  Präsidenten  unterstellt  ist,  umfasst  ein 
paramilitärisches Mobiles Brigadekorps (BRIMOB); nach dem Bombenanschlag auf Bali im Jahr 
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2002 bildete die Nationalpolizei eine Spezialeinheit zur Terrorismusbekämpfung mit der
Bezeichnung „Detachment 88“ (Densus oder Detasemen Khusus 88 Antiteror); das Detachment 88 
arbeitet häufig mit dem Gemeinsamen Kommando für Sondereinsätze der nationalen Streitkräfte 
zusammen,  das  über  Einheiten  zur  Terrorismus-  und  Aufstandsbekämpfung  verfügt;  die 
Nationalpolizei wird auch von den Hilfspolizisten der KAMRA („Volkssicherheit“) unterstützt (CIA 
17.7.2024).
Die Straflosigkeit der Sicherheitskräfte war ein Problem (USDOS 23.4.2024). Die Regierung hat 
nicht systematisch glaubwürdige Schritte unternommen, um Beamte zu ermitteln und zu bestrafen, 
die Menschenrechtsverletzungen begangen haben könnten (USDOS 23.4.2024).
Es  gab  Berichte  über  willkürliche  Verhaftungen  durch  die  Polizei,  vor  allem  durch  die 
Kriminalpolizei  und das Mobile Brigade Corps, eine taktische Einheit der Polizei, die mit der 
Terrorismusbekämpfung, der Bekämpfung von Unruhen und der Durchsetzung von Gesetzen in 
Hochrisikosituationen beauftragt ist (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Es  gab  zahlreiche  Berichte  über  willkürliche  oder  unrechtmäßige  Tötungen  durch 
Sicherheitsbeamte. Viele dieser Berichte bezogen sich auf Aufstandsbekämpfungsmaßnahmen 
gegen bewaffnete separatistische Gruppen in der Region Papua, die ebenfalls für willkürliche und 
unrechtmäßige  Tötungen  verantwortlich  waren  (USDOS  23.4.2024).  In  Fällen  mutmaßlicher 
außergerichtlicher Tötungen durch Regierungsbeamte führten Polizei und Militär häufig keine
Ermittlungen durch, und wenn sie dies taten, versäumten sie es, ihre Ergebnisse offenzulegen. 
Offizielle  Erklärungen  im  Zusammenhang  mit  Missbrauchsvorwürfen  widersprachen  manchmal 
den Berichten von NRO, und die Unzugänglichkeit von Gebieten, in denen Gewalt stattfand, 
erschwerte die Bestätigung von Fakten (USDOS 23.4.2024).
Es gab keine Berichte über das Verschwindenlassen von Personen durch oder im Namen der 
Regierungsbehörden. Die Regierung und die NRO berichteten über geringe Fortschritte bei der 
Aufklärung  früherer  Fälle  von  Verschwindenlassen,  einschließlich  der  Fälle  während  der 
Besetzung von Timor-Leste durch Indonesien (Timor-Leste wurde 2002 unabhängig)  (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): The World Factbook, Indonesia, Military 
and  Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#military-and-security, 
Zugriff 19.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
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- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die Verfassung verbietet solche Praktiken. Das Gesetz stellte die Anwendung von Gewalt oder 
Zwang durch Beamte, um ein Geständnis zu erzwingen, unter Strafe, doch wurde der Begriff 
"Folter" in keinem Gesetz spezifiziert oder definiert (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Polizei und Militär hielten in der Regel Verfahren zur Behandlung von Foltervorwürfen ein. In Fällen 
mutmaßlicher  Folter  und  anderer  Misshandlungen  führten  Polizei  und  Militär  in  der  Regel 
Untersuchungen  durch,  gaben  aber  häufig  weder  die  Tatsache  noch  die  Ergebnisse  dieser 
internen Untersuchungen öffentlich bekannt (USDOS 23.4.2024).
Die Anwendung von übermäßiger Gewalt bei Festnahmen, Verhören und Inhaftierungen führte zu 
zahlreichen Todesfällen (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 8. Korruption
Korruption ist nach wie vor in der nationalen und lokalen Legislative, im öffentlichen Dienst, in der 
Justiz und bei der Polizei weit verbreitet. Die häufigsten Straftaten sind Veruntreuung, Bestechung 
und Erpressung (FH 2024).
Das Gesetz sah zwar strafrechtliche Sanktionen für Korruption im öffentlichen Dienst vor, doch die 
Bemühungen der Regierung, das Gesetz durchzusetzen, waren unzureichend. Es gab zahlreiche
Berichte über Korruption in der Regierung (USDOS 23.4.2024).
Die Korruptionsbekämpfungskommission untersuchte und verfolgte zahlreiche Beamte, die der 
Korruption  verdächtigt  wurden,  auf  allen  Ebenen  der  Regierung.  Trotz  der  Verhaftung  und 
Verurteilung zahlreicher hochrangiger Beamter herrschte der Eindruck vor, dass die Korruption 
endemisch sei (USDOS 23.4.2024).
Nach Angaben von NRO und Medienberichten verlangte die Polizei häufig Bestechungsgelder, die 
von geringfügigen Zahlungen in Verkehrsfällen bis hin zu hohen Beträgen bei strafrechtlichen 
Ermittlungen reichten (USDOS 23.4.2024).
Der Corruption Perceptions Index 2023 von Transparency International listet Indonesien auf Platz 
115 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum).
Quellen:
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- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2023, Indonesien, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2023, Zugriff 16.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 9. NRO und Menschenrechtsaktivisten
Inländische  und  internationale  Menschenrechtsorganisationen  arbeiteten  im  Allgemeinen  ohne 
Einschränkungen durch die Regierung, außer in der Region Papua (USDOS 23.4.2024). 
Die  Organisationen  setzen  sich  für  ein  breites  Spektrum  sozialer,  kultureller,  politischer  und 
wirtschaftlicher Fragen ein und sind gut untereinander vernetzt (DFAT 24.7.2023). Die Vertreter der 
Regierung waren im Allgemeinen bereit, sich mit lokalen NRO zu treffen, deren Anfragen zu 
beantworten und manchmal auch auf die Anliegen der NRO zu reagieren (USDOS 23.4.2024; vgl. 
DFAT 24.7.2023).
Ausländische  NRO  waren  im  Land  ohne  Registrierung  tätig,  konnten  aber  nicht  direkt  mit 
Regierungsprogrammen zusammenarbeiten (USDOS 23.4.2024). Ein Gesetz aus dem Jahr 2013 
schreibt vor, dass sich Nichtregierungsorganisationen (NRO) bei der Regierung registrieren lassen 
und  sich  einer  regelmäßigen  Überprüfung  ihrer  Aktivitäten  unterziehen  müssen  (FH  2024). 
Ausländische  NRO  mussten eine  Absichtserklärung  mit  einem  Ministerium  vorlegen,  um  sich 
offiziell  registrieren  zu  lassen.  Einige  Organisationen  berichteten  über  Schwierigkeiten,  diese 
Absichtserklärungen  zu  erhalten,  und  behaupteten,  die  Regierung  halte  sie  zurück,  um  ihre 
Registrierung zu verhindern; sie machten auch die schwerfällige Bürokratie im Ministerium für 
Recht und Menschenrechte dafür verantwortlich (USDOS 23.4.2024). 
Die Regierung kann Organisationen, die dem Gesetz nicht entsprechen, ohne gerichtliche
Kontrolle auflösen (FH 2024).
Menschenrechtsverteidiger wurden gelegentlich Opfer von Gewalt, Drohungen und Schikanen, in 
den meisten Fällen von nichtstaatlichen Akteuren (USDOS 23.4.2024). Aktivisten, die sich gegen 
Menschenrechtsverletzungen  in  Papua  einsetzen  und  die  endemische  Korruption  aufdecken, 
werden häufig von den Behörden oder von Anhängern der Regierung ins Visier genommen (FH 
2024).
Die Regierung gestattete UN-Beamten im Allgemeinen, die Menschenrechtslage im Lande zu 
überwachen, außer in der Region Papua (USDOS 23.4.2024).
Viele  unabhängige  Einrichtungen  befassten  sich  mit  Menschenrechtsproblemen,  darunter  das 
Büro des nationalen Ombudsmanns, die nationale Kommission für Gewalt gegen Frauen und die 
nationale Menschenrechtskommission. Die Regierung war nicht verpflichtet, deren Empfehlungen 
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anzunehmen, und vermied es bisweilen, dies zu tun. Einige Einrichtungen, darunter die
Menschenrechtskommission und die Kommission gegen Gewalt gegen Frauen, konnten Fälle an 
die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weiterleiten (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY 
INFORMATION  REPORT  INDONESIA,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-
information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Das Militärdienstalter beträgt 18-45 Jahre für den freiwilligen Militärdienst für Männer und Frauen. 
Die Dienstpflicht beträgt 24 Monate – mit Reservepflicht bis zum Alter von 45 Jahren für Offiziere 
(CIA 17.7.2024).
Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Frauen am indonesischen Militär etwa 7 Prozent (CIA 
17.7.2024).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): The World Factbook, Indonesia, Military 
and  Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#military-and-security, 
Zugriff 19.7.2024
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Menschenrechtslage in Indonesien hat sich im Laufe des Jahres nicht wesentlich verändert. 
Allerdings kommt es trotz vorhandener rechtsstaatlicher Strukturen und Einrichtungen auch immer 
wieder zu Mechenrechtsproblemen bzw. Menschenrechtsverletzungen (USDOS 23.4.2024; vgl. 
HRW 11.1.2024). Der Präsident hat zum ersten Mal die Rolle des Staates bei historischen Fällen 
schwerer Menschenrechtsverletzungen anerkannt, die zwischen 1965 und 2003 Hunderttausende 
von Indonesiern das Leben gekostet haben. In der zweiten Jahreshälfte 2023 bot die Regierung 
mehreren  hundert  Opfern  historischer  Gräueltaten  Wohnraum,  Bargeld  und  kostenlose 
medizinische Versorgung an (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 23.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
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12. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse
und anderer Medien (USDOS 23.4.2024). Indonesien verfügt über ein lebendiges und vielfältiges 
Medienumfeld, auch wenn die Pressefreiheit durch rechtliche und regulatorische Beschränkungen 
beeinträchtigt  wird  (FH  2024).  Das  Gesetz  schränkte  die  Ausübung  der  Meinungsfreiheit  auf 
verschiedene Weise ein, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen für Verleumdung, Hassreden, 
Blasphemie, Obszönität und die Verbreitung falscher Informationen. Es gab zahlreiche Berichte 
darüber, dass das Gesetz dazu benutzt wurde, Kritik an der Regierung einzuschränken (USDOS 
23.4.2024).
Die Behörden verfolgten gerichtlich weiterhin Menschen wegen Straftaten gegen die Sicherheit 
des Staates, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten, einschließlich 
derjenigen, die die Unabhängigkeit Papuas forderten (AI 24.4.2024).
Pressevertreter wurden gelegentlich schikaniert und bedroht, wenn sie über Fälle berichteten, an 
denen die Regierung, die Polizei und Unternehmen beteiligt waren (USDOS 23.4.2024).
Von Januar bis August 2023 meldete die Alliance of Independent Journalists 49 Fälle von Gewalt 
gegen  Journalisten,  darunter  Doxing  (internetbasiertes  Zusammentragen  und  anschließendes 
Veröffentlichen personenbezogener Daten), körperliche Angriffe sowie verbale Einschüchterungen 
und  Drohungen  durch  verschiedene  Akteure,  darunter  Regierungsbeamte,  Polizei-  und 
Sicherheitskräfte, Mitglieder von Massenorganisationen und die Öffentlichkeit (USDOS 23.4.2024).
Nichtregierungsorganisationen  berichteten  von  journalistischer  Selbstzensur  bei  kontroversen 
Themen wie positiven Darstellungen von LGBTQI+-Personen und Schulvorschriften, die jungen
Frauen das Tragen des Hijab vorschreiben. Einige Journalisten gaben an, dass Berichte über 
Korruption und Interessenkonflikte von Politikern nicht veröffentlicht wurden. Nach Angaben von 
NRO  vermieden  die  Journalisten  solche  Themen  aus  Angst  vor  Belästigung  und  beruflicher 
Ächtung (USDOS 23.4.2024).
Strafrechtliche  Verleumdungsbestimmungen  untersagten  Verleumdung  und  üble  Nachrede 
(USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024), die mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden konnten. 
NRO  behaupteten,  dass  Regierungsbeamte,  einschließlich  der  Polizei  und  der  Justiz, 
strafrechtliche Verleumdungen selektiv einsetzten, um Einzelpersonen einzuschüchtern und die 
Meinungsfreiheit einzuschränken. Der Nachweis des Wahrheitsgehalts einer Aussage war kein 
Verteidigungsmittel (USDOS 23.4.2024).
NRO behaupteten, dass Sicherheitsbeamte gelegentlich Personen und ihre Wohnungen ohne 
Durchsuchungsbefehl überwachten und Telefongespräche abhörten (USDOS 23.4.2024).
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Es ist bekannt, dass die Regierung Personen überwacht und inhaftiert, die über Separatismus in
Maluku oder Papua diskutieren oder den papuanischen Morgenstern oder die Flagge der Republik 
Süd-Maluku hissen. Solchen Personen drohen weiterhin Anklagen wegen Hochverrats und lange 
Gefängnisstrafen, wenn sie für schuldig befunden werden (FH 2024).
In der Rangliste der Pressefreiheit 2024 liegt Indonesien auf Platz 111 von 180 gelisteten Staaten, 
was eine Verschlechterung um 3 Plätze gegenüber 2023 darstellt (RSF 2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024):  The State of the World's Human Rights; Indonesia 
2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107915.html, Zugriff 18.7.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Indonesia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024
- RSF  –  Reporter  ohne  Grenzen  (2024):  Rangliste  der  Pressefreiheit  2024  –  Indonesien, 
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/
Rangliste_2024/RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2024.pdf, Zugriff 16.7.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024
 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Das Gesetz sieht Versammlungsfreiheit vor, und außerhalb der Region Papua respektierte die 
Regierung dieses Recht im Allgemeinen. Das Gesetz verlangte von Demonstranten, die Polizei 
drei Tage vor einer geplanten Demonstration schriftlich zu benachrichtigen, und verlangte von der 
Polizei, eine Quittung für die schriftliche Anmeldung auszustellen. Diese Quittung diente de facto 
als Genehmigung für die Demonstration (USDOS 23.4.2024).
Die  Versammlungsfreiheit  in  Papua  wird  zunehmend  eingeschränkt  und  Proteste  werden  mit 
Gewalt aufgelöst (FH 2024).
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  sehen  Vereinigungsfreiheit  vor,  die  von  der  Regierung  im 
Allgemeinen respektiert wird. Die Vorschriften für die Registrierung von Organisationen waren im 
Allgemeinen nicht beschwerlich, obwohl LGBTQI+-Gruppen über Einschränkungen  berichteten 
(USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz  sah  -  mit  Einschränkungen  -  das  Recht  der  Beschäftigten  vor,  unabhängigen 
Gewerkschaften  beizutreten,  legale  Streiks  durchzuführen  und  Tarifverhandlungen  zu  führen 
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