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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik (12.3.2024): Weichenstellung nach den Wahlen in Indonesien, https://www.swp-berlin.org/10.18449/2024A18/, Zugriff 19.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 4. Sicherheitslage Die politische Lage im Land ist grundsätzlich ruhig und stabil. Jedoch können separatistische Bewegungen und ethnisch-religiös motivierte Spannungen die Sicherheit in einzelnen Regionen gefährden. Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen und gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften möglich (EDA 25.7.2024). Der Zugang zu Land und der Besitz von Land waren die Hauptquellen von Konflikten (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Ein Enteignungsgesetz erlaubte es der Regierung, Land zum Wohle der Allgemeinheit zu enteignen, sofern die Regierung die Eigentümer angemessen entschädigte (USDOS 23.4.2024). Nach dem Ausbruch des Gaza-Krieges kam es häufig zu Demonstrationen gegen Israel, bei denen auch einige öffentlichkeitswirksame antisemitische Äußerungen zu hören waren (USDOS 23.4.2024). Quellen: - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): Reisehinweise für Indonesien, Grundsätzliche Einschätzung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/ reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 4.1. Region Papua In der Region Papua kam es weiterhin zu Gewalt zwischen Regierungstruppen und separatistischen Gruppen (USDOS 23.4.2024; vgl. EDA 25.7.2024). Es gab zahlreiche Berichte über Übergriffe von nichtstaatlichen Gruppen, einschließlich bewaffneter Gruppen, auf Zivilisten, einschließlich ungesetzlicher oder willkürlicher Tötungen, körperlicher Misshandlungen und Zerstörung von Eigentum. Die Regierung untersuchte und verfolgte einige dieser Fälle. Durch die Gewalt wurden Tausende von Einwohnern vertrieben (USDOS 23.4.2024). Berichte über willkürliche Verhaftungen gab es im ganzen Land, besonders aber in der Region Papua (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Die meisten der in solchen Fällen festgenommenen Personen wurden innerhalb von 24 Stunden wieder freigelassen (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 33

Folter und andere Misshandlungen waren in Papua nach wie vor an der Tagesordnung (AI 24.4.2024). Menschenrechtsorganisationen und Medien berichteten, dass die Sicherheitskräfte in der Region Papua häufig exzessive Gewalt anwenden und Personen in Haft körperlich misshandeln (USDOS 23.4.2024). Die Beschränkungen für die unabhängige Presse und NRO in der Region Papua sowie für Besuche internationaler Ermittler erschwerten es, die Echtheit von Berichten über Tötungen festzustellen oder die Verantwortung dafür zuzuweisen (USDOS 23.4.2024). In Papua wurden mindestens 26 Vorfälle gemeldet, bei denen es zu rechtswidrigen Tötungen durch Sicherheitskräfte kam und insgesamt 58 Opfer zu beklagen waren (AI 24.4.2024). Für ausländische Journalisten war es schwierig, Genehmigungen für Reisen in die Region Papua zu erhalten. Sie berichteten von bürokratischen Verzögerungen oder Verweigerungen, angeblich aus Sicherheitsgründen (USDOS 23.4.2024). Die Polizei in der Region Papua verweigerte routinemäßig die Ausstellung von Demonstrationsquittungen mit der Begründung, die Demonstrationen würden Aufrufe zur Unabhängigkeit enthalten, was gesetzlich verboten ist (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2021 bezeichnete die Regierung „bewaffnete kriminelle Gruppen“, die Bezeichnung der Regierung für bewaffnete papuanische Gruppen, als terroristische Organisationen, was den Strafverfolgungsbehörden mehr Befugnisse und mehr Ressourcen einräumte (FH 2024). Anmerkung: Informationen zu Papua befinden sich auch in anderen Kapiteln der Länderinformation. Quellen: - AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Indonesia 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107915.html, Zugriff 18.7.2024 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): Reisehinweise für Indonesien, Spezifische regionale Risiken, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/ reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 5. Rechtsschutz / Justizwesen Das Gesetz sah eine unabhängige Justiz und das Recht auf ein faires öffentliches Verfahren vor, aber die Justiz war zutiefst und in weiten Teilen korrupt und unterlag der Einflussnahme von außen, einschließlich Geschäftsinteressen, Politikern, den Sicherheitskräften und Beamten der Exekutive (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 33

Die Justiz hat in einigen Fällen jedoch ihre Unabhängigkeit unter Beweis gestellt, insbesondere beim Verfassungsgericht und beim Obersten Gerichtshof (FH 2024). Die Dezentralisierung erschwerte die Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen, und zuweilen wurden sie von lokalen Beamten ignoriert (USDOS 23.4.2024). Die Unschuldsvermutung wurde nicht immer beachtet; so ließen einige Gerichte beispielsweise erzwungene Geständnisse zu (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Grundsätzlich bestehen rechsstaatliche und menschenrechtskonforme Einrichtungen wie die Anfechtung von Festnahmen und Inhaftierungen, die Verpflichtung zur Ausstellung von Haftbefehlen, die Bestellung von Rechtsbeiständen oder das Recht auf Zeugenbenennungen bzw. -aussagen. Es gab keine Kautionsregelung; allerdings konnten Inhaftierte eine Aussetzung der Haft beantragen, die von Ermittlern, Staatsanwälten oder Richtern gewährt werden konnte (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Bestechungsgelder und Erpressung beeinflussten die Strafverfolgung und Verurteilung in Zivil- und Strafsachen. Korruptionsbekämpfungs-NROs beschuldigten Schlüsselpersonen im Justizsystem, Bestechungsgelder anzunehmen und mutmaßliche Korruption zu dulden. Rechtshilfeorganisationen berichteten, dass Fälle oft nur sehr langsam bearbeitet wurden, wenn keine Bestechungsgelder gezahlt wurden, und in einigen Fällen verlangten Staatsanwälte Zahlungen von Angeklagten, um eine weniger eifrige Strafverfolgung zu gewährleisten oder um einen Fall verschwinden zu lassen (USDOS 23.4.2024). Bei einer Verurteilung wurde die Zeit in der Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet. Die Medien berichteten jedoch über Fälle, in denen Verdächtige länger als gesetzlich zulässig festgehalten wurden, was in einigen Fällen - insbesondere bei geringfügigen Straftaten mit Strafen von weniger als einem Jahr - zur sofortigen Freilassung der für schuldig befundenen Personen führte, da die in der Untersuchungshaft verbrachte Zeit ihrer Strafe entsprach oder diese überstieg. Für Terrorismusverdächtige galten besondere Regeln (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz erkennt auch „jedes gelebte Recht“ im Land an, was so ausgelegt werden könnte, dass es Hunderte von diskriminierenden Vorschriften auf der Grundlage der Scharia (islamisches Recht) legitimiert, die lokale Behörden durch Rechtsprechungen im ganzen Land erlassen haben (HRW 11.1.2024). In einer Reihe von Bezirken und Provinzen gibt es zudem verfassungswidrige, auf der Scharia basierende Verordnungen, die den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Indonesiens widersprechen (FH 2024). Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Provinzen unterscheiden (EDA 25.7.2024). Die Provinz Aceh wendet die Scharia (islamisches Recht) als Richtschnur für Strafen und Vorschriften .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 33

an (FH 2024; vgl. EDA 25.7.2024). Im Rahmen des Scharia-Gerichtssystems in Aceh verhandelten 20 religiöse Bezirksgerichte und ein Berufungsgericht Fälle. Die Gerichte verhandelten in der Regel Fälle, an denen Muslime beteiligt waren, und stützten sich bei ihren Urteilen auf von der lokalen Regierung formulierte Erlässe und nicht auf das nationale Strafrecht (USDOS 23.4.2024). Die Zentralregierung nimmt die Provinz Aceh derzeit von bestimmten nationalen Gesetzen aus und erlaubt ihr die Anwendung eines auf der Scharia basierenden Rechtssystems, das durch eine religiöse Polizei durchgesetzt wird. Die Gesetze schreiben unter anderem vor, dass Frauen einen Hidschab tragen müssen, und verbieten ihnen, Motorräder zu fahren, unabhängig von ihrem Glauben oder ihrer persönlichen Entscheidung. Im August 2023 setzte Aceh weitere Gesetze auf der Grundlage seiner staatlich geförderten Auslegung des Islam um, indem Männern und Frauen verboten wurde, sich gemeinsam in der Öffentlichkeit zu zeigen, es sei denn, sie sind miteinander verwandt oder verheiratet (USCIRF 5.2024). Die dortigen Behörden verhängten öffentliche Prügelstrafen für Verstöße gegen die Scharia in Fällen von sexuellem Missbrauch, Glücksspiel, Ehebruch, Alkoholkonsum und außerehelichen sexuellen Beziehungen. Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen waren in Aceh ein Straftatbestand, der mit der Prügelstrafe geahndet wurde. Die Scharia sollte laut Verordnung nicht bei Nicht-Muslimen, Ausländern oder nicht in Aceh ansässigen Muslimen angewandt werden, was jedoch manchmal geschah. Nicht-Muslime in Aceh entschieden sich gelegentlich für eine Bestrafung nach der Scharia, weil sie schneller und kostengünstiger war als weltliche Verfahren (USDOS 23.4.2024). Quellen: - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2024): Reisehinweise für Indonesien, Besondere rechtliche Bestimmungen, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/indonesien/ reisehinweise-fuerindonesien.html#edad53f4f, Zugriff 25.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024 - USCIRF – US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–Recommended for Special Watch List: Indonesia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112005/Indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 6. Sicherheitsbehörden Die Nationalen Streitkräfte Indonesiens bestehen aus der Armee, der Marine, einschließlich Marinekorps, sowie aus der Luftwaffe (CIA 17.7.2024). Die indonesische Nationalpolizei, die direkt dem Präsidenten unterstellt ist, umfasst ein paramilitärisches Mobiles Brigadekorps (BRIMOB); nach dem Bombenanschlag auf Bali im Jahr .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 33

2002 bildete die Nationalpolizei eine Spezialeinheit zur Terrorismusbekämpfung mit der Bezeichnung „Detachment 88“ (Densus oder Detasemen Khusus 88 Antiteror); das Detachment 88 arbeitet häufig mit dem Gemeinsamen Kommando für Sondereinsätze der nationalen Streitkräfte zusammen, das über Einheiten zur Terrorismus- und Aufstandsbekämpfung verfügt; die Nationalpolizei wird auch von den Hilfspolizisten der KAMRA („Volkssicherheit“) unterstützt (CIA 17.7.2024). Die Straflosigkeit der Sicherheitskräfte war ein Problem (USDOS 23.4.2024). Die Regierung hat nicht systematisch glaubwürdige Schritte unternommen, um Beamte zu ermitteln und zu bestrafen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben könnten (USDOS 23.4.2024). Es gab Berichte über willkürliche Verhaftungen durch die Polizei, vor allem durch die Kriminalpolizei und das Mobile Brigade Corps, eine taktische Einheit der Polizei, die mit der Terrorismusbekämpfung, der Bekämpfung von Unruhen und der Durchsetzung von Gesetzen in Hochrisikosituationen beauftragt ist (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Es gab zahlreiche Berichte über willkürliche oder unrechtmäßige Tötungen durch Sicherheitsbeamte. Viele dieser Berichte bezogen sich auf Aufstandsbekämpfungsmaßnahmen gegen bewaffnete separatistische Gruppen in der Region Papua, die ebenfalls für willkürliche und unrechtmäßige Tötungen verantwortlich waren (USDOS 23.4.2024). In Fällen mutmaßlicher außergerichtlicher Tötungen durch Regierungsbeamte führten Polizei und Militär häufig keine Ermittlungen durch, und wenn sie dies taten, versäumten sie es, ihre Ergebnisse offenzulegen. Offizielle Erklärungen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen widersprachen manchmal den Berichten von NRO, und die Unzugänglichkeit von Gebieten, in denen Gewalt stattfand, erschwerte die Bestätigung von Fakten (USDOS 23.4.2024). Es gab keine Berichte über das Verschwindenlassen von Personen durch oder im Namen der Regierungsbehörden. Die Regierung und die NRO berichteten über geringe Fortschritte bei der Aufklärung früherer Fälle von Verschwindenlassen, einschließlich der Fälle während der Besetzung von Timor-Leste durch Indonesien (Timor-Leste wurde 2002 unabhängig) (USDOS 23.4.2024). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): The World Factbook, Indonesia, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#military-and-security, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 33

- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 7. Folter und unmenschliche Behandlung Die Verfassung verbietet solche Praktiken. Das Gesetz stellte die Anwendung von Gewalt oder Zwang durch Beamte, um ein Geständnis zu erzwingen, unter Strafe, doch wurde der Begriff "Folter" in keinem Gesetz spezifiziert oder definiert (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Polizei und Militär hielten in der Regel Verfahren zur Behandlung von Foltervorwürfen ein. In Fällen mutmaßlicher Folter und anderer Misshandlungen führten Polizei und Militär in der Regel Untersuchungen durch, gaben aber häufig weder die Tatsache noch die Ergebnisse dieser internen Untersuchungen öffentlich bekannt (USDOS 23.4.2024). Die Anwendung von übermäßiger Gewalt bei Festnahmen, Verhören und Inhaftierungen führte zu zahlreichen Todesfällen (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 8. Korruption Korruption ist nach wie vor in der nationalen und lokalen Legislative, im öffentlichen Dienst, in der Justiz und bei der Polizei weit verbreitet. Die häufigsten Straftaten sind Veruntreuung, Bestechung und Erpressung (FH 2024). Das Gesetz sah zwar strafrechtliche Sanktionen für Korruption im öffentlichen Dienst vor, doch die Bemühungen der Regierung, das Gesetz durchzusetzen, waren unzureichend. Es gab zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung (USDOS 23.4.2024). Die Korruptionsbekämpfungskommission untersuchte und verfolgte zahlreiche Beamte, die der Korruption verdächtigt wurden, auf allen Ebenen der Regierung. Trotz der Verhaftung und Verurteilung zahlreicher hochrangiger Beamter herrschte der Eindruck vor, dass die Korruption endemisch sei (USDOS 23.4.2024). Nach Angaben von NRO und Medienberichten verlangte die Polizei häufig Bestechungsgelder, die von geringfügigen Zahlungen in Verkehrsfällen bis hin zu hohen Beträgen bei strafrechtlichen Ermittlungen reichten (USDOS 23.4.2024). Der Corruption Perceptions Index 2023 von Transparency International listet Indonesien auf Platz 115 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 33

- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2023, Indonesien, https://www.transparency.org/en/cpi/2023, Zugriff 16.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 9. NRO und Menschenrechtsaktivisten Inländische und internationale Menschenrechtsorganisationen arbeiteten im Allgemeinen ohne Einschränkungen durch die Regierung, außer in der Region Papua (USDOS 23.4.2024). Die Organisationen setzen sich für ein breites Spektrum sozialer, kultureller, politischer und wirtschaftlicher Fragen ein und sind gut untereinander vernetzt (DFAT 24.7.2023). Die Vertreter der Regierung waren im Allgemeinen bereit, sich mit lokalen NRO zu treffen, deren Anfragen zu beantworten und manchmal auch auf die Anliegen der NRO zu reagieren (USDOS 23.4.2024; vgl. DFAT 24.7.2023). Ausländische NRO waren im Land ohne Registrierung tätig, konnten aber nicht direkt mit Regierungsprogrammen zusammenarbeiten (USDOS 23.4.2024). Ein Gesetz aus dem Jahr 2013 schreibt vor, dass sich Nichtregierungsorganisationen (NRO) bei der Regierung registrieren lassen und sich einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Aktivitäten unterziehen müssen (FH 2024). Ausländische NRO mussten eine Absichtserklärung mit einem Ministerium vorlegen, um sich offiziell registrieren zu lassen. Einige Organisationen berichteten über Schwierigkeiten, diese Absichtserklärungen zu erhalten, und behaupteten, die Regierung halte sie zurück, um ihre Registrierung zu verhindern; sie machten auch die schwerfällige Bürokratie im Ministerium für Recht und Menschenrechte dafür verantwortlich (USDOS 23.4.2024). Die Regierung kann Organisationen, die dem Gesetz nicht entsprechen, ohne gerichtliche Kontrolle auflösen (FH 2024). Menschenrechtsverteidiger wurden gelegentlich Opfer von Gewalt, Drohungen und Schikanen, in den meisten Fällen von nichtstaatlichen Akteuren (USDOS 23.4.2024). Aktivisten, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen in Papua einsetzen und die endemische Korruption aufdecken, werden häufig von den Behörden oder von Anhängern der Regierung ins Visier genommen (FH 2024). Die Regierung gestattete UN-Beamten im Allgemeinen, die Menschenrechtslage im Lande zu überwachen, außer in der Region Papua (USDOS 23.4.2024). Viele unabhängige Einrichtungen befassten sich mit Menschenrechtsproblemen, darunter das Büro des nationalen Ombudsmanns, die nationale Kommission für Gewalt gegen Frauen und die nationale Menschenrechtskommission. Die Regierung war nicht verpflichtet, deren Empfehlungen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 33

anzunehmen, und vermied es bisweilen, dies zu tun. Einige Einrichtungen, darunter die Menschenrechtskommission und die Kommission gegen Gewalt gegen Frauen, konnten Fälle an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weiterleiten (USDOS 23.4.2024). Quellen: - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (24.7.2023): DFAT COUNTRY INFORMATION REPORT INDONESIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country- information-report-indonesia.pdf, Zugriff 19.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 10. Wehrdienst und Rekrutierungen Das Militärdienstalter beträgt 18-45 Jahre für den freiwilligen Militärdienst für Männer und Frauen. Die Dienstpflicht beträgt 24 Monate – mit Reservepflicht bis zum Alter von 45 Jahren für Offiziere (CIA 17.7.2024). Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Frauen am indonesischen Militär etwa 7 Prozent (CIA 17.7.2024). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.7.2024): The World Factbook, Indonesia, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/indonesia/#military-and-security, Zugriff 19.7.2024 11. Allgemeine Menschenrechtslage Die Menschenrechtslage in Indonesien hat sich im Laufe des Jahres nicht wesentlich verändert. Allerdings kommt es trotz vorhandener rechtsstaatlicher Strukturen und Einrichtungen auch immer wieder zu Mechenrechtsproblemen bzw. Menschenrechtsverletzungen (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024). Der Präsident hat zum ersten Mal die Rolle des Staates bei historischen Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen anerkannt, die zwischen 1965 und 2003 Hunderttausende von Indonesiern das Leben gekostet haben. In der zweiten Jahreshälfte 2023 bot die Regierung mehreren hundert Opfern historischer Gräueltaten Wohnraum, Bargeld und kostenlose medizinische Versorgung an (USDOS 23.4.2024). Quellen: - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 23.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 33

12. Meinungs- und Pressefreiheit Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien (USDOS 23.4.2024). Indonesien verfügt über ein lebendiges und vielfältiges Medienumfeld, auch wenn die Pressefreiheit durch rechtliche und regulatorische Beschränkungen beeinträchtigt wird (FH 2024). Das Gesetz schränkte die Ausübung der Meinungsfreiheit auf verschiedene Weise ein, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen für Verleumdung, Hassreden, Blasphemie, Obszönität und die Verbreitung falscher Informationen. Es gab zahlreiche Berichte darüber, dass das Gesetz dazu benutzt wurde, Kritik an der Regierung einzuschränken (USDOS 23.4.2024). Die Behörden verfolgten gerichtlich weiterhin Menschen wegen Straftaten gegen die Sicherheit des Staates, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten, einschließlich derjenigen, die die Unabhängigkeit Papuas forderten (AI 24.4.2024). Pressevertreter wurden gelegentlich schikaniert und bedroht, wenn sie über Fälle berichteten, an denen die Regierung, die Polizei und Unternehmen beteiligt waren (USDOS 23.4.2024). Von Januar bis August 2023 meldete die Alliance of Independent Journalists 49 Fälle von Gewalt gegen Journalisten, darunter Doxing (internetbasiertes Zusammentragen und anschließendes Veröffentlichen personenbezogener Daten), körperliche Angriffe sowie verbale Einschüchterungen und Drohungen durch verschiedene Akteure, darunter Regierungsbeamte, Polizei- und Sicherheitskräfte, Mitglieder von Massenorganisationen und die Öffentlichkeit (USDOS 23.4.2024). Nichtregierungsorganisationen berichteten von journalistischer Selbstzensur bei kontroversen Themen wie positiven Darstellungen von LGBTQI+-Personen und Schulvorschriften, die jungen Frauen das Tragen des Hijab vorschreiben. Einige Journalisten gaben an, dass Berichte über Korruption und Interessenkonflikte von Politikern nicht veröffentlicht wurden. Nach Angaben von NRO vermieden die Journalisten solche Themen aus Angst vor Belästigung und beruflicher Ächtung (USDOS 23.4.2024). Strafrechtliche Verleumdungsbestimmungen untersagten Verleumdung und üble Nachrede (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024), die mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden konnten. NRO behaupteten, dass Regierungsbeamte, einschließlich der Polizei und der Justiz, strafrechtliche Verleumdungen selektiv einsetzten, um Einzelpersonen einzuschüchtern und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Der Nachweis des Wahrheitsgehalts einer Aussage war kein Verteidigungsmittel (USDOS 23.4.2024). NRO behaupteten, dass Sicherheitsbeamte gelegentlich Personen und ihre Wohnungen ohne Durchsuchungsbefehl überwachten und Telefongespräche abhörten (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 33

Es ist bekannt, dass die Regierung Personen überwacht und inhaftiert, die über Separatismus in Maluku oder Papua diskutieren oder den papuanischen Morgenstern oder die Flagge der Republik Süd-Maluku hissen. Solchen Personen drohen weiterhin Anklagen wegen Hochverrats und lange Gefängnisstrafen, wenn sie für schuldig befunden werden (FH 2024). In der Rangliste der Pressefreiheit 2024 liegt Indonesien auf Platz 111 von 180 gelisteten Staaten, was eine Verschlechterung um 3 Plätze gegenüber 2023 darstellt (RSF 2024). Quellen: - AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Indonesia 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107915.html, Zugriff 18.7.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105033.html, Zugriff 17.7.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Indonesia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103156.html, Zugriff 17.7.2024 - RSF – Reporter ohne Grenzen (2024): Rangliste der Pressefreiheit 2024 – Indonesien, https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/ Rangliste_2024/RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2024.pdf, Zugriff 16.7.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Indonesia; https://www.ecoi.net/de/dokument/2107730.html, Zugriff 15.7.2024 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Das Gesetz sieht Versammlungsfreiheit vor, und außerhalb der Region Papua respektierte die Regierung dieses Recht im Allgemeinen. Das Gesetz verlangte von Demonstranten, die Polizei drei Tage vor einer geplanten Demonstration schriftlich zu benachrichtigen, und verlangte von der Polizei, eine Quittung für die schriftliche Anmeldung auszustellen. Diese Quittung diente de facto als Genehmigung für die Demonstration (USDOS 23.4.2024). Die Versammlungsfreiheit in Papua wird zunehmend eingeschränkt und Proteste werden mit Gewalt aufgelöst (FH 2024). Die Verfassung und das Gesetz sehen Vereinigungsfreiheit vor, die von der Regierung im Allgemeinen respektiert wird. Die Vorschriften für die Registrierung von Organisationen waren im Allgemeinen nicht beschwerlich, obwohl LGBTQI+-Gruppen über Einschränkungen berichteten (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz sah - mit Einschränkungen - das Recht der Beschäftigten vor, unabhängigen Gewerkschaften beizutreten, legale Streiks durchzuführen und Tarifverhandlungen zu führen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 33
