guin-lib-2023-09-29-ke

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Nach Angaben von Freedom House unterliegt das Justizsystem weiterhin der politischen
Einflussnahme und Korruption (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023).
Die unterfinanzierte und personell unterbesetzte Nationale Antikorruptionsbehörde des Landes 
wurde durch die Instabilität, die mit dem Staatsstreich einherging, weiter geschwächt. Junta-Chef 
und  Übergangspräsident  Doumbouya  kündigte  im  Dezember  2021  die  Einrichtung  eines 
Sondergerichts zur Korruptionsbekämpfung (CRIEF) an. Ende 2022 war es immer noch schwierig, 
die  Wirksamkeit  des  Gerichts  zu  beurteilen  oder  die  wahren  Motive  für  seine  Gründung  zu 
ermitteln. Es hat den ehemaligen Premierminister und mehrere ehemalige Minister aus der Condé-
Ära  vorgeladen  und  wegen  Veruntreuung  verhaftet,  sich  aber  geweigert,  korrupte  Aktivitäten 
innerhalb der Streitkräfte und im Bergbausektor zu untersuchen. Im Oktober ordnete das Gericht 
die  Verhaftung  von  Cellou  Baldé  an,  einem  Anhänger  der  Junta  und  Führer  der  Union  der 
Demokratischen Kräfte (FH 2023).
Kurz nach dem Sturz Condés ordnete Junta-Chef Doumbouya die Rückgabe von Autos und 
Besitztümern der Richter an, die Condes dritte Amtszeit gebilligt hatten (FH 2023).
Guinea belegte auf dem Korruptionsindex von Transparency International im Jahr 2022 Platz 147 
von 180 (TI 2022). 
Quellen:
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World – Guinea, 
https://freedomhouse.org/country/guinea/freedom-world/2023, Zugriff 31.8.2023
-TI  -  Transparency  International  (2022):  Corruption  Perceptions  Index  2022, 
https://www.transparency.org/en/countries/guinea, Zugriff 12.9.2023
- USDOS - US Department of State (USA) (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guinea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089137.html, Zugriff 31.8.2023
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Einige  inländische  und  internationale  Menschenrechtsgruppen  beobachten  und  verbreiten 
Informationen  über  Menschenrechtsverletzungen  und  können  im  Allgemeinen  ohne  staatliche 
Einschränkungen  arbeiten.  Regierungsbeamte  waren  selten  kooperativ  oder  gingen  auf  ihre 
Ansichten ein (USDOS 20.3.2023). Die Zivilgesellschaft ist schwach und unterliegt regelmäßigen 
Einmischungen und Einschüchterungen. Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und 
Aktivisten wurden bedroht, schikaniert und inhaftiert (FH 2023). 
NGOs müssen ihre Genehmigung bei der Regierung alle drei Jahre erneuern (USDOS 20.3.2023). 
NGOS in Guinea leiden auch unter dem schlechten Zugang zu Finanzmitteln, dem Kampf um 
Führungspositionen,  der  Einschränkung  des  zivilgesellschaftlichen  Raums  und  es  bestehen 
Sicherheitsbedenken (FH 2023).
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Seit dem Staatsstreich im September 2021 beziehen Beamte des CNRD Menschenrechtsgruppen
mit in den nationalen Dialog ein (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Es heißt, dass viele dieser 
Organisationen in der CNT Präsident Doumbouya unterstützen (FH 2023).
Quellen:
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World – Guinea, 
https://freedomhouse.org/country/guinea/freedom-world/2023, Zugriff 31.8.2023
- USDOS - US Department of State (USA) (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guinea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089137.html, Zugriff 31.8.2023
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es gibt keine Wehrpflicht, bzw. gibt es einen freiwilligen und selektiven Wehrdienst (9-24 Monate) 
(2022) (CIA 6.9.2023).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency (USA) (6.9.2023): The World Fact Book - Guinea, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/guinea/, Zugriff 7.9.2023
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Menschenrechte sind zwar gesetzlich garantiert, werden aber von der Justiz nicht ausreichend 
geschützt (AA 15.12.2022). Im Ministerium für Justiz und Menschenrechte gibt es eine Direktion für 
Menschenrechte und Grundfreiheiten, die für die Umsetzung der Regierungspolitik zur Förderung 
und zum Schutz der Menschenrechte zuständig ist (USDOS 20.3.2023)
Anm.: weitere diesbezügliche Infos finden sich in den entsprechenden Kapiteln.
Nach anfänglichen positiven menschenrechtlichen Entwicklungen unter der Übergangsregierung, 
zum Beispiel der Freilassung politischer Gefangener, ist Amnesty International aktuell besorgt über 
Menschenrechtsverletzungen,  insbesondere  über  das  geltende  Demonstrationsverbot  (AI 
17.8.2023).
Am 28.9.2009 hatten sich Zehntausende Menschen im Stadion von Conakry versammelt, um die 
Stärke der Opposition zu demonstrieren und den Machthaber Moussa "Dadis" Camara von seiner 
Kandidatur für das Präsidentenamt im Jänner 2010 abzuhalten.   Darauf eröffneten Soldaten, 
Polizisten und Milizionäre das Feuer auf friedliche Demonstranten. Binnen zwei Stunden töteten 
sie mindestens 157 Menschen. Tausende weitere wurden laut dem Bericht einer internationalen 
Untersuchungskommission verletzt, mindestens 109 Frauen vergewaltigt. Die tatsächlichen Zahlen 
dürften  jedoch  höher  sein.  Zu  den  mutmaßlichen  Drahtziehern  des  Massakers  gehören  der 
ehemalige Juntaführer Camara und drei seiner einst mächtigen Militärs, Moussa Tiegboro Camara, 
Claude Pivi und Cherif Diaby (DW 28.9.2022). Gegen die Drahtzieher des Massakers wurde, nach
anfänglichen Verzögerungen, ein Verfahren eingeleitet, womit zum ersten Mal in Guinea seit der 
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Unabhängigkeit im Jahr 1958, hochrangige Politiker und Militärs von einem Gericht wegen Mord,
Totschlag,  Vergewaltigung  und  sexueller  Gewalt,  Folter  und  Gewalt,  Freiheitsberaubung  und 
Plünderung,  die  an  der  Zivilbevölkerung  begangen  wurden,  angeklagt  werden  (Le  Journal  2 
l’Afrique 6.10.2022).
Genau 13 Jahre nach den Ereignissen begann in Conakry der Prozess gegen ehemalige Militär- 
und Regierungsbeamte der damaligen Junta, dem Nationalen Rat für Demokratie und Entwicklung 
(CNDD).  Insgesamt  wurden  13  Personen  angeklagt  und  zur  Verhandlung  an  die  guineische 
Strafjustiz verwiesen. Derzeit stehen nur 12 vor Gericht, da General Mamadouba Toto Camara, die 
Nummer 2 des CNDD, im Jahr 2021 verstorben ist. Zu ihnen gehören unter anderem Hauptmann 
Moussa  Dadis  Camara,  der  Anführer  des  CNDD,  sowie  sein  Adjutant  und  Chef  der 
Präsidentengarde,  Leutnant  Aboubakar  Sidiki  Diakité  (genannt  Toumba).  Die  Verfahrensakte 
wurde  vom  Obersten  Gerichtshof  an  ein  eigens  eingerichtetes  Strafgericht  weitergeleitet; 
verfügbare Richter wurden ernannt; Anwälte sind anwesend, um den Opfern beizustehen und die 
Angeklagten  zu  verteidigen;  die  zwölf  Angeklagten  erscheinen  persönlich;  ein  neuer  und 
geräumiger Saal wurde speziell für die Durchführung des Prozesses gewidmet; das Urteil ist 
öffentlich und die Presse ist anwesend. Die Bedingungen scheinen also zumindest dem Anschein 
nach für die Durchführung eines echten "historischen" Prozesses gegeben zu sein (Le Journal 2 
l’Afrique 6.10.2022).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (15.12.2022): Guinea: Politisches Porträt, 
https://conakry.diplo.de/gn-de/themen/laenderinfos/innenpolitik, Zugriff 30.8.2023
- AI - Amnesty International (17.8.2023): Guinea,  https://amnesty-westafrika.de/guinea/, Zugriff 
12.9.2023
- AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Guinea 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094490.html, 
Zugriff 5.9.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (1.1.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung:  Guinea,  Juli  bis  Dezember  2022, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2022/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-2-2022-guinea.pdf  ?   , Zugriff 5.9.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (1.7.2022): Briefing Notes 
Zusammenfassung:  Guinea,  Januar  bis  Juni  2022, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2022/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-1-2022-guinea.pdf?, Zugriff 5.9.2023
-DW - Deutsche Welle (28.9.2022): Massaker von Conakry - Prozessauftakt nach 13 Jahren, 
https://www.dw.com/de/massaker-von-conakry-prozessauftakt-nach-13-jahren/a-63270391, 
Zugriff 6.9.2023
-HRW  -  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  –  Guinea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066496.html, Zugriff 6.9.2023
- Le Journal 2 l’Afrique (6.10.2022): En Guinée, l’historique procès du massacre du 28 
septembre 2009, https://lejournaldelafrique.com/en-guinee-lhistorique-proces-du-massacre-du-
28-septembre-2009/?q=%2Fde%2Fin-guinea-der-historische-prozess-des-massakers-vom-28.-
september-2009%2F, Zugriff 12.9.2023
- USDOS - US Department of State (USA) (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guinea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089137.html, Zugriff 31.8.2023
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12. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Übergangscharta der Junta verpflichtet zu Freiheit und Unabhängigkeit der Medien (FH 2023),
sie sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, doch diese Rechte werden nicht immer 
respektiert (USDOS  20.3.2023) und in der Praxis bleibt die Medienfreiheit eingeschränkt (FH 
2023). Unmittelbar nach dem Putsch löste Oberst Mamadi Doumbouya die Hohe Behörde für 
Kommunikation  (HAC)  auf,  jedoch  ermächtigte  der  CNRD  die  HAC  im  September  2021  zur 
Fortsetzung ihrer Regulierungstätigkeit. Im Mai 2022 legte die HAC mit Unterstützung des UN-
Entwicklungsprogramms und der NGO Search for Common Ground einen Verhaltenskodex (Code 
of Good Conduct) für Medienhäuser und Journalisten vor. Ferner gab das HAC bei mehreren 
Gelegenheiten Pressemitteilungen heraus, um die Medien vor möglichen Sanktionen im Falle 
eines  Gesetzesverstoßes  im  Zusammenhang  mit  der  Verbreitung  falscher  Informationen  zu 
warnen, die den sozialen Zusammenhalt, den Frieden und die Gerechtigkeit untergraben oder 
öffentliche oder private Persönlichkeiten verleumden (USDOS 20.3.2023).
Im Jahr 2022 waren mehrere kritische Journalisten Berichten zufolge willkürlichen Verhaftungen, 
Einschüchterungen, Verhören und Zensur durch die Sicherheitskräfte, bzw. Übergangsbehörde 
des CNRD ausgesetzt (FH 2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Der CNRD hat sich oft an die nationale 
Kommunikationsbehörde (HAC) gewandt, um Medien zu sperren, die kritisch berichten. Darüber 
hinaus  haben  einzelne  Einheiten  des  Militärs  die  Büros  von  Zeitungen  und  Radiosendern 
aufgesucht, die kritisch berichteten, und Journalisten eingeschüchtert. Der Junta ist es außerdem 
gelungen, die Medienberichterstattung zugunsten der Übergangsbehörden zu beeinflussen, indem 
sie selektiv finanzielle Unterstützung angeboten hat. Unabhängig davon gab es 2022 Berichte, 
dass Journalisten, die über Demonstrationen gegen die Junta berichteten, von mit Steinen und
Messern bewaffneten Demonstranten angegriffen wurden. Des weiteren bleiben frühere Gesetze, 
die eine strafrechtliche Verleumdung und eine strafrechtliche Verfolgung im Rahmen umfassender 
Cybersicherheitsmaßnahmen zulassen, in Kraft (FH 2023).
Nach Angaben von Reporter ohne Grenzen wurden seit dem 28.7.2022 sieben Journalisten von 
Teilen der Polizei und Demonstranten gestört oder angegriffen (USDOS 20.3.2023). 
Gemäß  USDOS  zensierte  die  Regierung  2022  keine  Online-Inhalte,  und  es  gab  keine 
glaubwürdigen  Berichte  über  die  Überwachung  privater  Online-Kommunikation  ohne 
entsprechende rechtliche Befugnisse. Der CNRD überwachte jedoch Plattformen sozialer Medien 
und nutzte das Gesetz, um Journalisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft zu bestrafen, wenn sie 
regierungskritische Informationen veröffentlichten oder weitergaben (USDOS 20.3.2022).
Am 23.5.2023 kamen Presseorganisationen, die private und öffentliche Fernseh- und Radiosender, 
Zeitungen und Nachrichtenseiten vertreten, zusammen, um einen „Tag ohne Presse“ einzuhalten. 
Laut RSF sollte mit dieser Aktion gegen die seit dem 13.5.2023 zunehmende Abschaltung sozialer 
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Netzwerke, die Beschränkung des Zugangs zu Online-Medien, die Störung des Funkverkehrs und
sogar die Beschlagnahmung von Geräten und die Einschüchterung von Journalisten durch die 
Staatsmacht protestiert werden (RSF 24.5.2023).
Guinea nimmt unter 180 Ländern den 85. Platz im Weltranking der Pressefreiheit ein, das von der 
RSF im Jahr 2023 erstellt wird (RSF 24.5.2023).
Medienverbände beklagten am 18.5.2023 Internetabschaltungen bzw. erschwerten Zugang zu 
Informationsseiten und eine Razzia in den Räumen der Nachrichtenseite Afric Vision am Vortag. 
Die Verbände warfen der herrschenden Junta und der zuständigen Regulierungsbehörde Autorité 
de  régulation  des  postes  et  télécommunications  (ARPT) vor,  Zensur  auszuüben  (BAMF 
30.6.2023).
Quellen:
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (30.6.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung:  Guinea,  Januar  bis  Juni  2023, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-1-2023-guinea.pdf?
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World – Guinea, 
https://freedomhouse.org/country/guinea/freedom-world/2023, Zugriff 31.8.2023
- RSF - Reporters Sans Frontières (24.5.2023): Guinée: la junte attaque de manière inédite la 
liberté de la presse, https://rsf.org/fr/guin%C3%A9e-la-junte-attaque-de-mani%C3%A8re-in
%C3%A9dite-la-libert%C3%A9-de-la-presse, Zugriff 7.9.2023
- USDOS - US Department of State (USA) (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guinea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089137.html, Zugriff 31.8.2023
 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
13.1. Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit
Die  Übergangscharta  und  die  vorherige  Verfassung  sehen  die  Freiheit  vor,  sich  friedlich  zu 
versammeln  und  zu  vereinigen.  Das  Gesetz  verbietet  Versammlungen  mit  ethnischem  oder 
rassistischem Charakter oder Versammlungen, "deren Charakter die nationale Einheit bedroht". 
Die  CNRD-Übergangsbehörden  haben  öffentliche  Proteste  und  Versammlungen  routinemäßig 
untersagt (USDOS 20.3.2023).
Im Mai 2022 verhängte das Militär ein Demonstrationsverbot, nachdem es zuvor zu mehreren 
gewaltsamen Protesten gegen die Transitionsregierung kam (AA 15.12.2022). So kündigte das 
Comité  national  du  rassemblement  pour le  développement  (CNRD)  am  13.5.2022  an,  „alle 
Demonstrationen auf öffentlichen Straßen, die die soziale Ruhe und die korrekte Durchführung der 
im Chronogramm enthaltenen Aktivitäten gefährden könnten, vorerst bis zu den Wahlkampfzeiten"
zu verbieten. Das Recht auf friedliche Versammlung ist durch Artikel 21 des Internationalen Pakts 
über  bürgerliche  und  politische  Rechte  und  durch  Artikel  11  der  Afrikanischen  Charta  der 
Menschenrechte und Rechte der Völker geschützt. Diese Entscheidung verstößt auch gegen die 
vom CNRD gewollte und am 27.9.2021 vom Staatschef unterzeichnete Übergangscharta, in der es 
in  Artikel  34  heißt:  "Die  Vereinigungs-,  Versammlungs-,  Presse-  und  Publikationsfreiheit  wird 
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garantiert" (AI 18.5.2022). Am 11.09.2021 erließ das CNRD übereinstimmenden Medienberichten
zufolge mit Verweis auf das übergeordnete nationale Interesse ein Verbot von Demonstrationen 
zur Unterstützung der neuen Machthaber (BAMF 13.9.2021). 
Im Oktober 2022 gingen die Sicherheitskräfte mit scharfer Munition gegen Demonstranten vor, die 
die Rückkehr zur Zivilregierung forderten, und nahmen zahlreiche Sympathisanten der FNDC fest 
(FH 2023).
Nach der Auflösung des Front National pour la Défense de la Constitution (FNDC) am 8.8.2022 
durch die Übergangsbehörden, die eine Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung gefordert 
hatte  (AI  18.5.2022;  vgl.  FH  2023,  BAMF  1.1.2023),  forderte  die  UN-Hochkommissarin  für 
Menschenrechte die Behörden am 15.8.2022 auf, die Entscheidung rückgängig zu machen, da 
diese  Maßnahme  eine  schwerwiegende  Verletzung  der  Rechte  auf  Vereinigungs-  und 
Versammlungsfreiheit darstellt (AI 28.3.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (15.12.2022): Guinea: Politisches Porträt, 
https://conakry.diplo.de/gn-de/themen/laenderinfos/innenpolitik, Zugriff 30.8.2023
- AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Guinea 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094490.html, 
Zugriff 5.9.2023
- AI - Amnesty International (18.5.2022): Guinée. Interdiction de manifester « jusqu’aux périodes 
de campagnes électorales », https://www.amnesty.org/fr/latest/news/2022/05/guinee-
interdiction-de-manifester-jusquaux-periodes-de-campagnes-electorales/, Zugriff 5.9.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland)  (13.9.2021):  Briefing Notes, 
Guinea, Quelle liegt in der Staatendokumentation auf, Zugriff 4.9.2023
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World – Guinea, 
https://freedomhouse.org/country/guinea/freedom-world/2023, Zugriff 31.8.2023
- USDOS - US Department of State (USA) (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guinea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089137.html, Zugriff 31.8.2023
13.2. Opposition
Im Dezember 2021 waren mehr als 150 politische Parteien offiziell anerkannt, von denen die 
meisten eine eindeutige ethnische oder regionale Basis der Unterstützung haben. In Artikel 6 der 
Übergangscharta ist das Recht auf die freie Gründung politischer Parteien verankert. In der Praxis 
wird die Tätigkeit der politischen Parteien unter der Junta zunehmend eingeschränkt, und 2022 
wurde die größte Oppositionsgruppe des Landes auflöste (FH 2023).
Die großen Oppositionsparteien sind in Nationalen Übergangsrat (CNT) nicht vertreten, da sie die 
Parlamentswahlen 2020 boykottiert haben. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen und 
politische Parteien haben sich geweigert, in der CNT mitzuarbeiten (FH 2023).
Nach dem Staatsstreich vom 5.9.2021 wurden die drei bislang im Gefängnis befindlichen zum Teil 
zu Haftstrafen verurteilten Oppositionspolitiker Oumar Sylla (bekannt als Foniké Mengué), Étienne 
Soropogui und Abdoulaye Bah am 7.9.2021 aus der Haft entlassen. Sie sollen Teil von insgesamt 
79 Personen sein, die sich bislang aus politischen Motiven in Haft befanden und nun freikamen. 
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Der führende Oppositionspolitiker Cellou Dalein Diallo begrüßte Medienberichten zufolge
zwischenzeitlich den Staatsstreich als Sieg für die Bevölkerung. Er erwarte einen Zeitplan für einen 
Übergang. Die Armee solle außerdem Condés Rechte achten; dieser solle sich für seine Taten 
[juristisch] verantworten (BAMF 13.9.2021).
Die  Übergangsregierung  regiert  mit  Gewalt  und  Einschüchterung.  Da  der  politische 
Wiederaufbauprozess von Präsident Doumbouya und seiner Junta kontrolliert wird, scheint die 
Opposition nur eine sehr begrenzte Chance zu haben, ihre Unterstützung zu erhöhen oder durch 
Wahlen zu gewinnen. Der Termin für die nächsten Wahlen steht noch nicht fest (FH 2023).
Im Jahr 2022 griffen die Sicherheitskräfte häufig von der Opposition organisierte Kundgebungen 
und Proteste an, was es den Oppositionsparteien erschwerte, ihre Anhänger zu mobilisieren (FH 
2023).
Am 26.3.2022 ließen die Behörden neben weiteren das Haus des ehemaligen Premierministers 
und Oppositionsführers, Cellou Dalein Diallo, im Regierungsviertel abreißen, berichten Medien. 
Offizielle Begründung für den Abriss der Häuser sei gewesen, dass sie nicht mehr aktuellen 
Normen entsprächen. Diallo, Anführer der Partei Union des Forces Démocratiques de Guinée 
(UFDG),  wird  vorgeworfen,  das  Haus  in  seiner  Zeit  als  Regierungsmitglied  während  der 
Präsidentschaft des gestürzten Alpha Condé (2010 - 2021) unlauter aus Staatseigentum erworben 
zu haben. Derselbe Vorwurf wird einem weiteren ehemaligen Premierminister und oppositionellen 
Parteiführer, Sidya Touré (Union des Forces Républicaines, UFR), gemacht. Beide hatten am 
28.2.2022 ihre Häuser verlassen müssen, nachdem ein lokales Gericht sich in dem Streit zwischen 
ihnen und dem Staat für unzuständig erklärt hatte. Die machthabende Junta, Comité national de
rassemblement  pour  le  développement  (CNRD),  erklärte,  53  Häuser  in  staatlichen  Besitz 
rücküberführt zu haben. Gegen die Maßnahme bildeten sich am 28.2.2022 Proteste zugunsten der 
beiden Politiker, insbesondere Diallos. Dabei sollen drei Polizisten verletzt worden sein, einer 
davon schwer (BAMF 1.7.2022). 
Laut  Medienberichten  wurden  der  Oppositionsführer,  Ibrahima  Kassory  Fofana,  sowie  drei 
ehemalige  Minister  am  6.4.2022  verhaftet.  Ihnen  wird  u.a.  unrechtmäßige  Bereicherung  und 
Veruntreuung  von  öffentlichen  Mitteln  vorgeworfen.  Die  vier  Politiker  wurden  dem  neu 
eingerichteten  Spezialstrafgericht  CRIEF  vorgeführt,  welches  entsprechende  Haftbefehle 
ausstellte. Ihre Anwälte kritisierten u.a., dass die Vorwürfe vollkommen unpräzise seien und es sich 
um eine „ferngesteuerte“ Justiz handle (BAMF 1.7.2022). 
Im Mai 2022 verbot die Junta alle politischen Demonstrationen, "solange die öffentliche Ordnung 
nicht  gewährleistet  werden  kann".  Diese  Ankündigung  richtete  sich  gegen  die  Aktivitäten  der 
FNDC,  die  der  Junta  autoritäre  Praktiken  vorwerfen.  Im  Juli  leitete  die  Regierung  ein 
Gerichtsverfahren gegen drei FNDC-Führer ein, die daraufhin verhaftet wurden. Am 8.8.2022 löste 
die Regierung die wichtigste Oppositionsbewegung, den FNDC, formell auf (AI 18.5.2022; vgl. FH 
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2023). Der FNDC und andere Organisationen wie die Nationale Allianz für Veränderung und
Demokratie (ANAD) und die früher regierende Rallye für das guineische Volk (RPG) nahmen nicht 
mehr am Dialog mit der Junta teil (FH 2023).
Im Oktober 2022 gingen die Sicherheitskräfte mit scharfer Munition gegen Demonstranten vor, die 
die Rückkehr zur Zivilregierung forderten, und nahmen zahlreiche Sympathisanten der FNDC fest 
(FH 2023).
Bei Protesten am 20.10. und 21.10.22 in Conakry wurden mindestens drei Demonstranten getötet, 
20  Personen  erlitten  Schussverletzungen  und  zahlreiche  Demonstrierende  wurden  verhaftet 
(BAMF 1.1.2023). 
In folge wurden neun Oppositionspolitiker unter gerichtliche Aufsicht gestellt und müssen sich 
wöchentlich beim erstinstanzlichen Gericht von Dixinn (Conakry) vorstellen. Ferner kündigten die 
wegen früherer Demonstrationen festgenommenen Oumar Sylla (bekannt als Foniké Manguè) und 
Ibrahima Diallo an, mit 7.11.2022 in den Hungerstreik zu treten. Laut eigenen Angaben gebe es 
keine Anklage gegen sie und ihre Haft entbehre einer legalen Grundlage (BAMF 1.1.2023). 
Am  10.5.2023  wurden  die  drei  führenden  Aktivisten  des  zivilgesellschaftlich-parteipolitischen 
Bündnisses Front national de défense de la Constitution (FNDC) Oumar Sylla („Foniké Menguè“), 
Ibrahima Diallo und Mamadou Billo Bah aus der Haft entlassen. Sie waren seit Juli/August 2022 
bzw. im Fall von Bah seit März 2023 im Gefängnis (BAMF 30.6.2023).
Quellen:
- AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Guinea 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094490.html, 
Zugriff 5.9.2023
- AI - Amnesty International (18.5.2022): Guinée. Interdiction de manifester « jusqu’aux périodes 
de campagnes électorales », https://www.amnesty.org/fr/latest/news/2022/05/guinee-
interdiction-de-manifester-jusquaux-periodes-de-campagnes-electorales/, Zugriff 13.9.2023
- AN - Africanews (2.8.2022): Guinea: Two FNDC leaders jailed after bloody protests, 
https://www.africanews.com/2022/08/02/guinea-two-fndc-leaders-jailed-after-bloody-protests/, 
Zugriff 13.9.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (30.6.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung:  Guinea,  Januar  bis  Juni  2023, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-1-2023-guinea.pdf?
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (1.1.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung:  Guinea,  Juli  bis  Dezember  2022, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2022/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-2-2022-guinea.pdf?
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (1.7.2022): Briefing Notes 
Zusammenfassung:  Guinea,  Januar  bis  Juni  2022, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2022/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-1-2022-guinea.pdf?
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland)  (13.9.2021):  Briefing Notes, 
Guinea, Quelle liegt in der Staatendokumentation auf, Zugriff 4.9.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 41
24

- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World – Guinea, 
https://freedomhouse.org/country/guinea/freedom-world/2023, Zugriff 31.8.2023
 14. Haftbedingungen
Die  Bedingungen  in  den  zivilen  Gefängnissen,  die  unter  der  Aufsicht  des  Justizministeriums 
stehen, bleiben nach wie vor hart und lebensbedrohlich (USDOS 20.3.2023; vgl. BS 23.2.2022).
Den  Sicherheitskräften  werden  Vergewaltigung,  Folter  und  übermäßige  Gewaltanwendung 
vorgeworfen (BS 23.2.2022). Schlechte sanitäre Verhältnisse, Unterernährung, Krankheiten und 
mangelnde medizinische Versorgung sind im gesamten Gefängnissystem allgegenwärtig (USDOS 
20.3.2023).  Misswirtschaft  und  Vernachlässigung  sind  weit  verbreitet.  Berichten  zufolge 
funktionieren die Toiletten nicht, und die Gefangenen schlafen und essen oft in demselben Raum, 
der für sanitäre Zwecke genutzt wird. Der Zugang zu Trink- und Badewasser ist unzureichend. 
Viele Gefängnisse sind ehemalige Lagerhallen mit geringer Belüftung und wenig Zugang zu Strom 
für Klimaanlagen oder andere Kühltechniken (USDOS 20.3.2023).
Die Bedingungen in den für kurzfristige Inhaftierungen konzipierten Haftanstalten der Gendarmerie 
und der Polizei sollen angeblich noch schlechter sein (USDOS 20.3.2023). 
Überbelegung bleibt weiterhin ein Problem (USDOS 20.3.2023). Die 34 Gefängnisse des Landes 
stammen  noch  aus  der  Kolonialzeit  und  sind  meist  überbelegt.  Es  gibt  acht 
Hochsicherheitsgefängnisse, die übrigen sind Kurzzeitgefängnisse (PI 13.7.2022).
Laut  eines  Aktivisten  waren  im  September  2022  im  Zentralgefängnis  von  Conakry  1.802 
Gefangene in einer Einrichtung untergebracht, die für 300 Gefangene ausgelegt ist (600 % der 
Gesamtkapazität) (USDOS 20.3.2023; vgl. PI 13.7.2022); in Nzerekore waren 460 Gefangene in 
einer Einrichtung untergebracht, die für 80 Gefangene ausgelegt ist (575 % der Gesamtkapazität); 
und in Kankan waren 306 Gefangene in einer Einrichtung untergebracht, die für 80 Gefangene 
ausgelegt  ist  (382  %  der  Gesamtkapazität).  Die  von  der  Regierung  finanzierten 
Rehabilitationsprogramme  bleiben unterfinanziert  und  unwirksam,  so  dass  einige  NGOs 
versuchten die bestehenden Mängel auszugleichen (USDOS 20.3.2023).  
Rechtlich gesehen gibt es in Guinea durchaus Normen für die Inhaftierung. Das Strafgesetzbuch 
wurde ebenso wie die Strafprozessordnung im Jahr 2016 überarbeitet. Es umfasst internationale 
Verbrechen (wie Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) und hat 
die Schwelle für die Strafbarkeit von Kindern von 10 auf 13 Jahre angehoben. Allerdings gibt es in 
der  Praxis  viele  Hindernisse  (PI  13.7.2022).  Jugendliche  werden  nicht  immer  in  separaten 
Abteilungen von Gefängnissen und Haftanstalten festgehalten (USDOS 20.3.2023). In Guinea ist 
es gesetzlich verboten, ein Kind unter 13 Jahren in Haft zu nehmen. In der Realität befinden sich 
12-Jährige, manchmal sogar 10-Jährige, in Haft. Sie sind zusammen mit Erwachsenen inhaftiert, 
entweder im Gewahrsam oder in Gefängnissen (PI 13.7.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 41
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In Guinea gibt es ein echtes Problem bei der Überwachung und Bewertung der Haftbedingungen
und der Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde (PI 13.7.2022).
In einer Mitteilung an die Leitungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften beklagte der Minister 
für  Justiz  und  Menschenrechte  am  24.6.2022  "schreckliche  Zustände,  insbesondere  in  den 
Gerichten  und  Gefängnissen",  die  einen  Verstoß  gegen  die  Mindestgrundsätze  der  Vereinten 
Nationen für die Behandlung der Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) darstellten. Der Minister 
verwies u. a. auf "29 Fälle schwerer Unterernährung und neun Fälle psychischer Erkrankungen" in 
einem Gefängnis, auf die unzureichende und schlechte Qualität von Nahrung und Wasser sowie 
auf Gefangene, die "bis auf die Knochen abgemagert oder gelähmt sind oder sogar im Sterben 
liegen" (AI 28.3.2023). 
Der  Zugang  zu  Pflege,  medizinischer  Behandlung  und  Verpflegung  entspricht  nicht  den 
Mindestanforderungen.  Mehrere  nationale  und  internationale  Organisationen  mussten 
Ernährungsprogramme für Gefangene entwickeln, da die täglichen Rationen zu gering sind. Dies 
führt häufig zu Todesfällen aufgrund von Unter- und Mangelernährung (PI 13.7.2022). Der Mangel 
an medizinischem Personal, Medikamenten und medizinischer Versorgung in den Gefängnissen in
Verbindung  mit  Unterernährung  und  Dehydrierung  führte  manchmal  zu  lebensbedrohlichen 
Infektionen oder Krankheiten. Gemäß einer örtlichen NGO hat die Regierung einen einzigen Arzt 
im Zentralgefängnis angestellt um alle acht Gefängnisse zu versorgen. Die Gefangenen sind 
darauf  angewiesen,  dass  Familienangehörige,  Wohltätigkeitsorganisationen  oder  NGOs  ihnen 
Medikamente  bringen,  allerdings  müssen  Besucher  oft  Bestechungsgelder  zahlen  (USDOS 
20.3.2023).
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte und Nichtregierungsorganisationen stellten fest, 
dass die Bedingungen in den Haftanstalten der Gendarmerie, in denen die Gefangenen höchstens 
zwei Tage lang festgehalten werden sollen, während sie auf ihre Gerichtsverhandlung warten, 
wesentlich schlechter sein als in den Gefängnissen, da Gendarmeiereinrichtungen feucht und 
unhygienisch sein sollen. Eine solche "vorübergehende" Inhaftierung konnte von einigen Tagen bis 
zu mehr als zwei Jahren dauern, und die Einrichtungen verfügen über keine etablierten Systeme 
zur Bereitstellung von Mahlzeiten oder medizinischer Versorgung (USDOS 20.3.2023).
Die Strafvollzugs- und Justizbehörden beaufsichtigen die Einrichtungen nur unzureichend und 
untersuchen die gemeldeten Mängel nicht. Gefangene und Häftlinge haben das Recht, sich zu 
beschweren, was sie wegen möglicher Repressalien seitens der Gefängniswärter nur selten tun. 
Die Gefangenen beschweren sich darüber, dass ihnen regelmäßig der Zugang zu Besuchern, 
einschließlich  Familienangehörigen,  verwehrt  wird.  Besucher  müssen  oft  Bestechungsgelder 
zahlen, um Zugang zu den Gefangenen zu erhalten (USDOS 20.3.2023).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 41
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