guin-lib-2023-09-29-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und 
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der 
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß 
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen 
Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren  (Parteiengehör,
Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch  Verwendung  im  Bescheid 
öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In 
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt 
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder 
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für 
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der 
Staatendokumentation.
Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten 
Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete 
Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
Hinweis:
COVID-19: 
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. 
Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: 
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942
3467b48e9ecf6 .
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5
 2. COVID-19..................................................................................................................................6
 3. Politische Lage..........................................................................................................................6
 4. Sicherheitslage........................................................................................................................11
 5. Rechtsschutz / Justizwesen....................................................................................................12
 6. Sicherheitsbehörden...............................................................................................................13
 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................15
 8. Korruption................................................................................................................................16
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.....................................................................................17
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen.............................................................................................18
 11. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................18
 12. Meinungs- und Pressefreiheit.................................................................................................20
 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................21
13.1. Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit.................................................................21
13.2. Opposition..........................................................................................................................22
 14. Haftbedingungen.....................................................................................................................25
 15. Todesstrafe..............................................................................................................................27
 16. Religionsfreiheit.......................................................................................................................28
 17. Ethnische Minderheiten...........................................................................................................29
 18. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................30
18.1. Frauen................................................................................................................................30
18.2. Kinder.................................................................................................................................33
18.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................35
 19. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................36
 20. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................37
 21. Medizinische Versorgung........................................................................................................39
 22. Rückkehr.................................................................................................................................40
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. COVID-19
Aktuell liegen dem österreichischen Außenministerium keine  Reise- und Sicherheitshinweise-19 
bedingten Einreisebeschränkungen vor (BMEIA 29.6.2023); und auch das Auswärtige Amt gibt an, 
dass es derzeit nicht zu Covid-19 bedingten Beschränkungen bei der Einreise, Ausreise, Transit- 
oder innerhalb des Landes kommt (AA 4.9.2023). Seit Beginn der Pandemie bis zum 4. September 
2023 wurden in Guinea 38.563 Infizierte und 468 Todesfälle gemeldet. Die Anzahl der infizierten 
Menschen entspricht aktuell einem Anteil von 0,29 % der Gesamtbevölkerung (Laenderdaten.info 
o.D.).
Nach offiziellen Angaben der WHO sind zum Stichtag am 2. April 2023 insgesamt 10,65 Millionen
Impfdosen verabreicht worden. Neuere Angaben liegen der WHO noch nicht vor und werden auch 
nicht mehr erwartet. 7,68 Millionen Menschen haben mindestens eine Impfung erhalten (58,5%). 
Die Booster-Impfung erhielten 302.545 Personen (2,3 %). 4,73 Millionen davon gelten in Guinea 
als vollständig geimpft (= 36,0 %) (Laenderdaten.info o.D.).
Quellen:
-AA -  Auswärtiges  Amt  (Deutschland)  (4.9.2023):  Guinea:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/guineasicherheit/206098,  Zugriff 
8.9.2023
- BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten (Österreich) 
(29.6.2023): Guinea (Republik Guinea), Rreiseinformation, https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/guinea, Zugriff 8.9.2023
-Laenderdaten.info  (o.D):  Gesundheitswesen  in  Guinea, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Guinea/gesundheit.php, Zugriff 8.9.2023
 3. Politische Lage
Der Staatsstreich vom 5.September 2021, führte zum Sturz von Präsident Alpha Condé. Condé 
war 2010 der erste demokratisch gewählte Präsident Guineas (AJ 1.10.2021; vgl. ZO  5.9.2021) 
seit der Unabhängigkeit von Frankreich 1958 (ZO 5.9.2021) und wurde 2015 wiedergewählt. Als 
Condé im Oktober 2020 mittels einer neuen und umstrittenen Verfassung eine dritte Amtszeit 
anstrebte, löste dies Massendemonstrationen aus, bei welchen Dutzende von Demonstranten 
getötet wurden. Condé gewann die Wahlen und die Opposition sprach von einer Täuschung (AJ 
1.10.2021). Am 5.9.2021 haben Angehörige des Militärs Präsident Alpha Condé abgesetzt und die 
Regierung aufgelöst (ZO 5.9.2021; vgl. AA 15.12.2022). In einer Erklärung erklärte Oberst Mamady 
Doumbouya, der Anführer des Staatsstreiches, im Namen eines „Nationalen Komitees für
Vereinigung und Entwicklung“ (Comité National du Rassemblement et du Développement, CNRD) 
die Verfassung und die staatlichen Institutionen für aufgelöst (BAMF 6.9.2021). Er wurde als neuer 
Interimspräsident am 1.10.2021 als vereidigt (AJ 1.10.2021). 
Der  Umsturz  wurde  aufgrund  der  „soziopolitischen  und  ökonomischen  Situation“  des  Landes 
begründet.  U.a.  nicht  funktionierende  staatliche  Institutionen,  Missachtung  demokratischer 
Prinzipien, Misswirtschaft, Korruption und Armut hätten die Armee veranlasst den Präsidenten zu 
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stürzen. Das CNRD kündigte die Erstellung einer neuen Verfassung an. Für den 6.9.2021 berief
das CNRD die „ehemaligen Minister und Präsidenten der Institutionen“ zu einem Treffen ein. 
Nichterscheinen wurde als Rebellion wahrgenommen (BAMF 6.9.2021). Neben Condé wurden bei 
dem Staatsstreich weitere hochrangige Regierungsmitglieder festgenommen (BAMF 13.9.2021).
Die bisherigen Regierungsvertreter wurden aufgefordert, ihre Pässe abzugeben. Am 9.9.2021 
verfügte  das  CNRD,  Konten  des  Staates  und  von  hochrangigen  Personen  in  Politik  und 
Verwaltung einzufrieren.  Die  Machtübergaben  in  den  Regionen  von  der  zivilen  Führung  auf 
Armeeangehörige verliefen Medienberichten zufolge gewaltfrei (BAMF 13.9.2021). 
Knapp einen Monat nach dem Militärputsch hat General Mamady Doumbouya einen ehemaligen 
UNO-Beamten  zum  neuen  Ministerpräsidenten  ernannt  (NZZ  7.10.2021;  vgl.  AJ  7.10.2021). 
Béavogui,  ein  Landwirtschaftsexperte,  wurde  beauftragt,  einen  glaubwürdigen  Übergang 
„durchzusetzen“ (Le Journal 2 l’Afrique 7.10.2021). 
Der  Staatsstreich  wurde  international, u.a.  von  UN-Generalsekretär  Guterres,  der 
Wirtschaftsgemeinschaft  westafrikanischer  Staaten  (frz.  CEDEAO/engl.  ECOWAS),  der 
Afrikanischen Union (AU), Frankreich und den USA verurteilt (BAMF 6.9.2021).
Nach  der  allgemeinen  Verurteilung  des  Umsturzes  durch  internationale  Organisationen  und 
Regierungen  einschließlich  der  Forderung  der  Freilassung  von  Staatspräsident  Condé, 
suspendierten  die  Wirtschaftsgemeinschaft  westafrikanischer  Staaten  (ECOWAS)  und  die 
Afrikanische Union (AU) am 8.9.2021 die Mitgliedschaft Guineas. Sanktionen wurden jedoch nicht 
erlassen. Eine ECOWAS-Delegation reiste am 10.9.2021 nach Guinea, mit dem Ziel, das CNRD
zur schnellen Rückkehr zu einer zivilen Regierung zu bewegen. Der Delegation wurde ermöglicht, 
Condé zu treffen (BAMF 13.9.2021). 
Am 25.12.2021 legte der Premierminister der Interimsregierung, Mohamed Béavogui, einen Plan 
zur politischen Neuordnung vor. Dieser umfasste fünf inhaltliche Schwerpunkte sowie die Etappen 
„Bildung  eines  Übergangsrates“,  „Erarbeiten  einer  neuen  Verfassung“,  „Einrichtung  einer 
Verwaltung  für  Wahlen“,  „Erstellen  eines  Wählerverzeichnisses“,  „Organisation  des 
Verfassungsreferendums“, „Lokalwahlen, Parlamentswahl und Präsidentschaftswahl“. Ein Zeitplan 
für den zeitlichen Ablauf wurde jedoch nicht vorgelegt, womit die Junta/Interimsregierung einer 
zentralen Forderung der (ECOWAS), die Wahlen innerhalb von sechs Monaten verlangt, nicht 
nachkam (BAMF 1.7.2022). 
Kurz  darauf,  am  22.1.2022  wurde  durch  den  Interimspräsidenten  Mamady  Doumbouya,  das 
Übergangsparlament,  der  Conseil National  de  Transition  (nationaler  Übergangsrat,  CNT) 
einberufen (BAMF 1.7.2022; vgl. BAMF 24.1.2022). Es wurde ein CNT-Präsident ernannt, und 
weitere  81  Personen,  die  Wirtschafts-  und  Arbeitnehmerverbände  sowie  politische  Parteien 
repräsentieren. Der CNT soll in der Organisation bei der Rückkehr zu einer zivilen Ordnung eine 
wichtige Rolle spielen. Damit existieren nun zusammen mit dem führenden CNRD und einer 
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Übergangsregierung unter Premierminister Béavogui drei wesentliche Organe in der aktuellen
politischen  Konfiguration  des  Landes  (BAMF  24.1.2022).  Hingegen  entsprach  die  Junta  der 
ECOWAS-Forderung, Ex-Staatspräsident Alpha Condé ausreisen zu lassen. Am 31.12.2021 wurde 
verkündet, Condé dürfe sich für bis zu einem Monat in die Vereinigten Arabischen Emirat begeben, 
um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen (BAMF 3.1.2022; vgl. BAMF 24.1.2022). Laut 
Medienberichten  fällt  die  Ausreise  Condés  zusammen  mit  einer  Verfügung  der 
Generalstaatsanwaltschaft, Ermittlungen zu Verbrechen, welche während seiner Regierungszeit 
(2010-2021) begangen wurden, einzuleiten (BAMF 24.1.2022).
Die Junta richtete im Kampf gegen Korruption im Dezember 2021 ein eigenes Strafgericht ein, die 
Cour de répression des infractions économiques et financières (CRIEF) (BAMF 1.7.2022).
Ende  Feber  2022  wurden  die  Häuser  politischer  Oppositionsführer  und  ehemaligen 
Premierminister  abgerissen.  Das  führte  am  28.2.2022  erneut  zu  Protesten  und  zu  erneuten 
tödlichen  Zusammenstößen  (siehe  13.3.  Opposition).  Im  Feber  2022  wurden  u.a.  auch  der 
Budgetminister sowie ein Staatsminister aus der Regierung Condés vernommen (BAMF 1.7.2022). 
Der  Übergangspräsident  rief am  22.3.2022  die  Nationale  Konferenz  (Assises  Nationales)  ins 
Leben, ein Mechanismus zur nationalen Aussöhnung. Am 25.3.2022 setzte Oberst Doumbouya ein 
Nationales Konsultationskomitee ein, dass aus 31 Mitgliedern besteht und die Nationale Konferenz 
beaufsichtigen soll (USDOS 20.3.2023).
Der  Generalstaatsanwalt  von  Guinea  gab  am  4.5.2022  bekannt,  dass  gegen  den  früheren 
Präsidenten, Alpha Condé, sowie 26 weitere Mitglieder seiner einstigen Regierung wegen Gewalt 
im Zusammenhang mit seiner Kandidatur für eine dritte Amtszeit im Jahr 2020 Ermittlungen
eingeleitet wurden. Ihnen werden u.a. Beihilfe zum Mord, Körperverletzung, Entführung sowie 
Zerstörung von Eigentum vorgeworfen (BAMF 1.7.2022).
Am  13.5.2022  verbot  das  CNRD  alle  Demonstrationen  bis  zum  Beginn  des  Wahlkampfs  (AI 
28.3.2023; vgl. BAMF 1.7.2022). Der Aufruf der UN vom 30.5.2022, das Demonstrationsrecht 
wiederherzustellen,  wurde  von  der  Junta  zurückgewiesen  (BAMF  1.7.2022).  Trotz 
Demonstrationsverbot  kam  es  zu  erneuten  Protesten.  Am  30.7.2022  verkündete  auch  der 
Staatspräsident von Guinea-Bissau und Vorsitzende der ECOWAS, Umaro Sissoco Embaló, die 
Aussetzung der Demonstrationen für zunächst eine Woche. Allerdings überzeugte Embaló die 
Junta  bereits  am  28.7.2022  von  einer  24-  statt  einer  36-monatigen  Übergangsphase  (BAMF 
1.1.2023). 
Trotz der Aussetzung der Demonstrationen sollen sich am 30.7.2022 Sicherheitskräfte vor den 
Büros von FNDC und denen der Parteien Union des Forces Démocratiques de Guinée, UFDG und 
Union  des  Forces  Républicaines,  UFR  (Oppositionsparteien  unter  dem  gestürzten 
Staatspräsidenten Alpha Condé) sowie Rassemblement du Peuple de Guinée, RPG (damalige 
Regierungspartei), positioniert haben. Der Koordinator der FNDC, Oumar Sylla (Foniké Mengué), 
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wurde erneut festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht. Die Organisatoren der
Demonstrationen drohten mit neuen Protesten ab 15.8.2022 (BAMF 1.1.2023).
In der Auseinandersetzung zwischen der herrschenden Militärjunta und dem zivilgesellschaftlich-
parteipolitischen Bündnis Front national pour la défense de la Constitution (FNDC), erließ die 
Übergangsregierung  am  6.8.2022  ein  Dekret,  das  die  Auflösung  des  FNDC  verfügt. 
Vorausgegangen war die Ankündigung neuer Proteste durch den FNDC für den 17.8.2022 (BAMF 
1.1.2023). Mit der Auflösung des  Front National pour la Défense de la Constitution (FNDC) am 
8.8.2022 (AI 18.5.2022; vgl. FH 2023, BAMF 1.1.2023), kam es erneut zu einem landesweiten 
Aufruf zu Demonstrationen, um den Fortbestand der Militärregierung zu verhindern. Während der 
vielen kleineren Proteste an verschiedenen Orten innerhalb der Hauptstadt Conakry kam es zu 
Auseinandersetzungen  zwischen  Demonstrierenden  und  den  zahlreich  mobilisierten 
Sicherheitskräften. Erstere warfen Steine, letztere reagierten mit Tränengas. Auch in anderen 
Landesteilen soll es Proteste gegeben haben. Insgesamt scheint dem Aufruf des FNDC aber nicht 
stark Folge geleistet worden zu sein. Anlässlich des Jahrestages des Militärputsches kam es am 
5.9.2022 an verschiedenen Orten in Conakry zu Protesten und Festnahmen. Zwischenzeitlich hat 
die FNDC und Angehörige der bei den Demonstrationen im Juli und August 2022 Getöteten, Klage 
gegen  Junta-Chef  und  Übergangspräsident  Mamadi  Doumbouya  in  Paris  eingereicht  (BAMF 
1.1.2023).
Vor dem Hintergrund drohender Sanktion durch die ECOWAS und aufgrund des Fehlens eines 
Zeitplans für die Übergangszeit und die Organisation von Wahlen, kündigte der Junta-Chef an, die 
Macht innerhalb von zwei Jahren an zivile Kräfte zurückzugeben. Der neue 24-Monats-Zeitraum
soll  laut  Doumbouya  am  1.1.2023  beginnen.  Bis  dahin  soll  ein  genauer  Zeitplan  vorliegen. 
Oppositionspolitiker kritisierten den Startzeitpunkt (BAMF 1.1.2023). 
Anfang November 2022 verschickte der Justizminister Alphonse Charles Wright eine Liste mit den 
Namen von 188 Personen an Staatsanwaltschaften mit der Aufforderung, gegen diese wegen 
Korruption,  Veruntreuung  öffentlicher  Gelder,  unrechtmäßiger  Bereicherung,  Geldwäsche, 
Fälschung  und  Mittäterschaft  zu  ermitteln.  Die  Konten  der  genannten  Personen  wurden 
eingefroren.  Unter  den  Beschuldigten  sind  der  ehemalige  Staatspräsident  Alpha  Condé,  Ex-
Premier Ibrahima Kassory Fofana sowie rund 40 Mitglieder der damaligen Regierung. Mehrere von 
ihnen, einschließlich Fofana, befinden sich schon seit Monaten in Haft, auch gegen Condé wurden 
bereits früher Ermittlungen eingeleitet (BAMF 1.1.2023).
Am 24.11.2022 wurde in Anwesenheit des Mediators der ECOWAS, der EU-Botschafterin und des 
Botschafters der USA ein neues Dialogforum, namens „cadre de dialogue interguinéen“ eröffnet, 
welches bis zum 15.12.2022 andauerte. Es soll den Rahmen abstecken für die im Jänner 2023 
beginnende  24-monatige  Transitionsphase.  Zahlreiche  Parteien  und  zivilgesellschaftliche 
Organisationen nahmen daran teil. Die Teilnahme abgelehnt haben die Parteienkoalition Alliance 
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Nationale pour l’Alternance et la Démocratie (ANAD), die ehemalige Regierungspartei
Rassemblement du Peuple de Guinée (RPG) und der Front National de Défense de la Constitution 
(FNDC) (BAMF 1.1.2023).
Bei  der  UN-Generalversammlung  in  New  York  am  21.9.2023  verteidigte  Doumbouya  die 
Einmischung  des  Militärs  in  die  Politik  und  verkündete  das  Scheitern  des  westlichen 
Demokratiemodells  auf  dem  afrikanischen  Kontinent,  welches  der  Junta-Chef  als  System  der 
Ausbeutung und Plünderung der Ressourcen durch andere und dem aktiven Aufrechterhalten der 
Korruption innerhalb der Eliten des Landes definiert (LM 22.9.2023; vgl. SWI 21.9.2023, Taz.de 
25.9.2023).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (15.12.2022): Guinea: Politisches Porträt, 
https://conakry.diplo.de/gn-de/themen/laenderinfos/innenpolitik, Zugriff 30.8.2023
- AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Guinea 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094490.html, 
Zugriff 5.9.2023
- AJ - Al Jazeera (7.10.2021): Guinea military government names Mohamed Beavogui as PM, 
https://www.aljazeera.com/news/2021/10/7/guinea-military-government-names-mohamed-
beavogui-as-prime-minister, Zugriff 4.9.2023
- AJ - Al Jazeera (1.10.2021): Guinea coup leader Mamady Doumbouya sworn in as interim 
president, https://www.aljazeera.com/news/2021/10/1/guinea-coup-mamady-doumbouya-
interim, Zugriff 30.8.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (1.1.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung:  Guinea,  Juli  bis  Dezember  2022, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2022/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-2-2022-guinea.pdf?__blob=publicationFile&v=2, 
Zugriff 31.8.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (1.7.2022): Briefing Notes 
Zusammenfassung:  Guinea,  Januar  bis  Juni  2022, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2022/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-1-2022-guinea.pdf?__blob=publicationFile&v=3, 
Zugriff 31.8.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland)  (13.9.2021):  Briefing Notes, 
Guinea,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw37-2021.html, Zugriff 4.9.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland)  (6.9.2021):  Briefing Notes, 
Guinea,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw36-2021.html, Zugriff 4.9.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (24.1.2022): Briefing Notes, 
Guinea,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2022/briefingnotes-kw04-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff 4.9.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (3.1.2022): Briefing Notes, 
Guinea,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2022/briefingnotes-kw01-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 4.9.2023
- Le Journal 2 l’Afrique (7.10.2021): Qui est Mohamed Béavogui, le nouveau Premier ministre?, 
https://lejournaldelafrique.com/de/guinee-qui-est-mohamed-beavogui-le-nouveau-premier-
ministre/, Zugriff 4.9.2023
- LM - Le Monde (22.9.2023): A l’ONU, le chef de la junte en Guinée proclame l’échec du 
modèle démocratique occidental en Afrique, 
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https://www.lemonde.fr/afrique/article/2023/09/22/a-l-onu-le-chef-de-la-junte-en-guinee-
proclame-l-echec-du-modele-democratique-occidental-en-afrique_6190464_3212.html, Zugriff 
28.9.2023
- NZZ - Neue Zürcher Zeitung (7.10.2021): Nach Putsch in Guinea: Ehemaliger Uno-Beamter 
wird Ministerpräsident, https://www.nzz.ch/international/guinea-ehemaliger-un-beamter-wird-
ministerpraesident-ld.1649255?reduced=true, Zugriff 4.9.2023
- SWI - Swissinfo.ch (21.9.2023): Guinea junta leader denounces Western democracy amid 
wave of coups, https://www.swissinfo.ch/eng/reuters/guinea-junta-leader-denounces-western-
democracy-amid-wave-of-coups/48831800, Zugriff 28.9.2023
-Taz.de  (25.9.2023):  Zeitenwende  in  Westafrika  Brandrede  aus  Guinea, 
https://taz.de/Zeitenwende-in-Westafrika/!
- USDOS - US Department of State (USA) (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights 
Practices: Guinea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089137.html, Zugriff 31.8.2023
- ZO - Zeit Online (5.9.2021): Militär in Guinea erklärt Regierung für aufgelöst, 
https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-09/guinea-conakry-militaer-regierung-aufgeloest-
alpha-conde-mamadi-doumbouya, Zugriff 30.8.2023
 4. Sicherheitslage
Es bestehen nach wie vor politische und  soziale  Spannungen bzw. kann es immer wieder zu 
Demonstrationen und teils heftigen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen und politischen 
Gruppen sowie den Sicherheitskräften kommen. Eine rasche Verschlechterung der Sicherheitslage 
ist jederzeit möglich (EDA 9.5.2023; vgl. AA 4.9.2023). 
Seit Mai 2022 sind ständige Spannungen vor allem in der Hauptstadt Conakry im Zusammenhang 
mit dem anhaltenden politischen Übergang zu beobachten. Politische Demonstrationen im Juli, 
August und September 2022 und Februar 2023 lösten gewalttätige Zusammenstöße und führten 
zu zahlreichen Opfern (FD 20.9.2023).
Die Sicherheitslage hat sich verschlechtert, insbesondere in Conakry und seinen Vororten, wo die
Zahl der bewaffneten Angriffe zunimmt (FD 20.9.2023). Vor allem in der Hauptstadt kommt es, u. 
a.  aufgrund  der  aktuellen  Auseinandersetzungen  zwischen  Regierung  und  Opposition  zu 
unangekündigten Demonstrationen, Streiks und gewalttätigen Ausschreitungen (AA 4.9.2023; vgl. 
FD 20.9.2023; EDA 9.5.2023). Aufgrund des Demonstrations- und Versammlungsverbots muss 
damit gerechnet werden, dass die Polizei diese gewaltsam auflöst. Wiederholt haben Proteste 
Todesopfer  und  Verletzte  gefordert.  Es  kommt  zu  Brandstiftung  und  Straßenblockaden  (EDA 
9.5.2023).
Wegen  der  terroristischen  Bedrohung  in  Westafrika  kann  ein  Anschlag  in  Guinea  nicht 
ausgeschlossen werden (FD 20.9.2023). Es gibt Hinweise, dass Terrorgruppen aus der Sahara-
Region  ihren  Aktionsradius  nach  Guinea  ausdehnen.  Sie  sind  gut  organisiert,  operieren 
grenzübergreifend  und  haben  Verbindungen  zu  lokalen,  kriminellen  Gruppen.  Das  Risiko  von 
Anschlägen besteht im ganzen Land. In einzelnen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von 
Entführungen (EDA 9.5.2023). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 41
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