guin-lib-2023-09-29-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
2. COVID-19 Aktuell liegen dem österreichischen Außenministerium keine Reise- und Sicherheitshinweise-19 bedingten Einreisebeschränkungen vor (BMEIA 29.6.2023); und auch das Auswärtige Amt gibt an, dass es derzeit nicht zu Covid-19 bedingten Beschränkungen bei der Einreise, Ausreise, Transit- oder innerhalb des Landes kommt (AA 4.9.2023). Seit Beginn der Pandemie bis zum 4. September 2023 wurden in Guinea 38.563 Infizierte und 468 Todesfälle gemeldet. Die Anzahl der infizierten Menschen entspricht aktuell einem Anteil von 0,29 % der Gesamtbevölkerung (Laenderdaten.info o.D.). Nach offiziellen Angaben der WHO sind zum Stichtag am 2. April 2023 insgesamt 10,65 Millionen Impfdosen verabreicht worden. Neuere Angaben liegen der WHO noch nicht vor und werden auch nicht mehr erwartet. 7,68 Millionen Menschen haben mindestens eine Impfung erhalten (58,5%). Die Booster-Impfung erhielten 302.545 Personen (2,3 %). 4,73 Millionen davon gelten in Guinea als vollständig geimpft (= 36,0 %) (Laenderdaten.info o.D.). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (4.9.2023): Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/guineasicherheit/206098, Zugriff 8.9.2023 - BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten (Österreich) (29.6.2023): Guinea (Republik Guinea), Rreiseinformation, https://www.bmeia.gv.at/reise- services/reiseinformation/land/guinea, Zugriff 8.9.2023 -Laenderdaten.info (o.D): Gesundheitswesen in Guinea, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Guinea/gesundheit.php, Zugriff 8.9.2023 3. Politische Lage Der Staatsstreich vom 5.September 2021, führte zum Sturz von Präsident Alpha Condé. Condé war 2010 der erste demokratisch gewählte Präsident Guineas (AJ 1.10.2021; vgl. ZO 5.9.2021) seit der Unabhängigkeit von Frankreich 1958 (ZO 5.9.2021) und wurde 2015 wiedergewählt. Als Condé im Oktober 2020 mittels einer neuen und umstrittenen Verfassung eine dritte Amtszeit anstrebte, löste dies Massendemonstrationen aus, bei welchen Dutzende von Demonstranten getötet wurden. Condé gewann die Wahlen und die Opposition sprach von einer Täuschung (AJ 1.10.2021). Am 5.9.2021 haben Angehörige des Militärs Präsident Alpha Condé abgesetzt und die Regierung aufgelöst (ZO 5.9.2021; vgl. AA 15.12.2022). In einer Erklärung erklärte Oberst Mamady Doumbouya, der Anführer des Staatsstreiches, im Namen eines „Nationalen Komitees für Vereinigung und Entwicklung“ (Comité National du Rassemblement et du Développement, CNRD) die Verfassung und die staatlichen Institutionen für aufgelöst (BAMF 6.9.2021). Er wurde als neuer Interimspräsident am 1.10.2021 als vereidigt (AJ 1.10.2021). Der Umsturz wurde aufgrund der „soziopolitischen und ökonomischen Situation“ des Landes begründet. U.a. nicht funktionierende staatliche Institutionen, Missachtung demokratischer Prinzipien, Misswirtschaft, Korruption und Armut hätten die Armee veranlasst den Präsidenten zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 41

stürzen. Das CNRD kündigte die Erstellung einer neuen Verfassung an. Für den 6.9.2021 berief das CNRD die „ehemaligen Minister und Präsidenten der Institutionen“ zu einem Treffen ein. Nichterscheinen wurde als Rebellion wahrgenommen (BAMF 6.9.2021). Neben Condé wurden bei dem Staatsstreich weitere hochrangige Regierungsmitglieder festgenommen (BAMF 13.9.2021). Die bisherigen Regierungsvertreter wurden aufgefordert, ihre Pässe abzugeben. Am 9.9.2021 verfügte das CNRD, Konten des Staates und von hochrangigen Personen in Politik und Verwaltung einzufrieren. Die Machtübergaben in den Regionen von der zivilen Führung auf Armeeangehörige verliefen Medienberichten zufolge gewaltfrei (BAMF 13.9.2021). Knapp einen Monat nach dem Militärputsch hat General Mamady Doumbouya einen ehemaligen UNO-Beamten zum neuen Ministerpräsidenten ernannt (NZZ 7.10.2021; vgl. AJ 7.10.2021). Béavogui, ein Landwirtschaftsexperte, wurde beauftragt, einen glaubwürdigen Übergang „durchzusetzen“ (Le Journal 2 l’Afrique 7.10.2021). Der Staatsstreich wurde international, u.a. von UN-Generalsekretär Guterres, der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (frz. CEDEAO/engl. ECOWAS), der Afrikanischen Union (AU), Frankreich und den USA verurteilt (BAMF 6.9.2021). Nach der allgemeinen Verurteilung des Umsturzes durch internationale Organisationen und Regierungen einschließlich der Forderung der Freilassung von Staatspräsident Condé, suspendierten die Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) und die Afrikanische Union (AU) am 8.9.2021 die Mitgliedschaft Guineas. Sanktionen wurden jedoch nicht erlassen. Eine ECOWAS-Delegation reiste am 10.9.2021 nach Guinea, mit dem Ziel, das CNRD zur schnellen Rückkehr zu einer zivilen Regierung zu bewegen. Der Delegation wurde ermöglicht, Condé zu treffen (BAMF 13.9.2021). Am 25.12.2021 legte der Premierminister der Interimsregierung, Mohamed Béavogui, einen Plan zur politischen Neuordnung vor. Dieser umfasste fünf inhaltliche Schwerpunkte sowie die Etappen „Bildung eines Übergangsrates“, „Erarbeiten einer neuen Verfassung“, „Einrichtung einer Verwaltung für Wahlen“, „Erstellen eines Wählerverzeichnisses“, „Organisation des Verfassungsreferendums“, „Lokalwahlen, Parlamentswahl und Präsidentschaftswahl“. Ein Zeitplan für den zeitlichen Ablauf wurde jedoch nicht vorgelegt, womit die Junta/Interimsregierung einer zentralen Forderung der (ECOWAS), die Wahlen innerhalb von sechs Monaten verlangt, nicht nachkam (BAMF 1.7.2022). Kurz darauf, am 22.1.2022 wurde durch den Interimspräsidenten Mamady Doumbouya, das Übergangsparlament, der Conseil National de Transition (nationaler Übergangsrat, CNT) einberufen (BAMF 1.7.2022; vgl. BAMF 24.1.2022). Es wurde ein CNT-Präsident ernannt, und weitere 81 Personen, die Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie politische Parteien repräsentieren. Der CNT soll in der Organisation bei der Rückkehr zu einer zivilen Ordnung eine wichtige Rolle spielen. Damit existieren nun zusammen mit dem führenden CNRD und einer .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 41

Übergangsregierung unter Premierminister Béavogui drei wesentliche Organe in der aktuellen politischen Konfiguration des Landes (BAMF 24.1.2022). Hingegen entsprach die Junta der ECOWAS-Forderung, Ex-Staatspräsident Alpha Condé ausreisen zu lassen. Am 31.12.2021 wurde verkündet, Condé dürfe sich für bis zu einem Monat in die Vereinigten Arabischen Emirat begeben, um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen (BAMF 3.1.2022; vgl. BAMF 24.1.2022). Laut Medienberichten fällt die Ausreise Condés zusammen mit einer Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft, Ermittlungen zu Verbrechen, welche während seiner Regierungszeit (2010-2021) begangen wurden, einzuleiten (BAMF 24.1.2022). Die Junta richtete im Kampf gegen Korruption im Dezember 2021 ein eigenes Strafgericht ein, die Cour de répression des infractions économiques et financières (CRIEF) (BAMF 1.7.2022). Ende Feber 2022 wurden die Häuser politischer Oppositionsführer und ehemaligen Premierminister abgerissen. Das führte am 28.2.2022 erneut zu Protesten und zu erneuten tödlichen Zusammenstößen (siehe 13.3. Opposition). Im Feber 2022 wurden u.a. auch der Budgetminister sowie ein Staatsminister aus der Regierung Condés vernommen (BAMF 1.7.2022). Der Übergangspräsident rief am 22.3.2022 die Nationale Konferenz (Assises Nationales) ins Leben, ein Mechanismus zur nationalen Aussöhnung. Am 25.3.2022 setzte Oberst Doumbouya ein Nationales Konsultationskomitee ein, dass aus 31 Mitgliedern besteht und die Nationale Konferenz beaufsichtigen soll (USDOS 20.3.2023). Der Generalstaatsanwalt von Guinea gab am 4.5.2022 bekannt, dass gegen den früheren Präsidenten, Alpha Condé, sowie 26 weitere Mitglieder seiner einstigen Regierung wegen Gewalt im Zusammenhang mit seiner Kandidatur für eine dritte Amtszeit im Jahr 2020 Ermittlungen eingeleitet wurden. Ihnen werden u.a. Beihilfe zum Mord, Körperverletzung, Entführung sowie Zerstörung von Eigentum vorgeworfen (BAMF 1.7.2022). Am 13.5.2022 verbot das CNRD alle Demonstrationen bis zum Beginn des Wahlkampfs (AI 28.3.2023; vgl. BAMF 1.7.2022). Der Aufruf der UN vom 30.5.2022, das Demonstrationsrecht wiederherzustellen, wurde von der Junta zurückgewiesen (BAMF 1.7.2022). Trotz Demonstrationsverbot kam es zu erneuten Protesten. Am 30.7.2022 verkündete auch der Staatspräsident von Guinea-Bissau und Vorsitzende der ECOWAS, Umaro Sissoco Embaló, die Aussetzung der Demonstrationen für zunächst eine Woche. Allerdings überzeugte Embaló die Junta bereits am 28.7.2022 von einer 24- statt einer 36-monatigen Übergangsphase (BAMF 1.1.2023). Trotz der Aussetzung der Demonstrationen sollen sich am 30.7.2022 Sicherheitskräfte vor den Büros von FNDC und denen der Parteien Union des Forces Démocratiques de Guinée, UFDG und Union des Forces Républicaines, UFR (Oppositionsparteien unter dem gestürzten Staatspräsidenten Alpha Condé) sowie Rassemblement du Peuple de Guinée, RPG (damalige Regierungspartei), positioniert haben. Der Koordinator der FNDC, Oumar Sylla (Foniké Mengué), .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 41

wurde erneut festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht. Die Organisatoren der Demonstrationen drohten mit neuen Protesten ab 15.8.2022 (BAMF 1.1.2023). In der Auseinandersetzung zwischen der herrschenden Militärjunta und dem zivilgesellschaftlich- parteipolitischen Bündnis Front national pour la défense de la Constitution (FNDC), erließ die Übergangsregierung am 6.8.2022 ein Dekret, das die Auflösung des FNDC verfügt. Vorausgegangen war die Ankündigung neuer Proteste durch den FNDC für den 17.8.2022 (BAMF 1.1.2023). Mit der Auflösung des Front National pour la Défense de la Constitution (FNDC) am 8.8.2022 (AI 18.5.2022; vgl. FH 2023, BAMF 1.1.2023), kam es erneut zu einem landesweiten Aufruf zu Demonstrationen, um den Fortbestand der Militärregierung zu verhindern. Während der vielen kleineren Proteste an verschiedenen Orten innerhalb der Hauptstadt Conakry kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und den zahlreich mobilisierten Sicherheitskräften. Erstere warfen Steine, letztere reagierten mit Tränengas. Auch in anderen Landesteilen soll es Proteste gegeben haben. Insgesamt scheint dem Aufruf des FNDC aber nicht stark Folge geleistet worden zu sein. Anlässlich des Jahrestages des Militärputsches kam es am 5.9.2022 an verschiedenen Orten in Conakry zu Protesten und Festnahmen. Zwischenzeitlich hat die FNDC und Angehörige der bei den Demonstrationen im Juli und August 2022 Getöteten, Klage gegen Junta-Chef und Übergangspräsident Mamadi Doumbouya in Paris eingereicht (BAMF 1.1.2023). Vor dem Hintergrund drohender Sanktion durch die ECOWAS und aufgrund des Fehlens eines Zeitplans für die Übergangszeit und die Organisation von Wahlen, kündigte der Junta-Chef an, die Macht innerhalb von zwei Jahren an zivile Kräfte zurückzugeben. Der neue 24-Monats-Zeitraum soll laut Doumbouya am 1.1.2023 beginnen. Bis dahin soll ein genauer Zeitplan vorliegen. Oppositionspolitiker kritisierten den Startzeitpunkt (BAMF 1.1.2023). Anfang November 2022 verschickte der Justizminister Alphonse Charles Wright eine Liste mit den Namen von 188 Personen an Staatsanwaltschaften mit der Aufforderung, gegen diese wegen Korruption, Veruntreuung öffentlicher Gelder, unrechtmäßiger Bereicherung, Geldwäsche, Fälschung und Mittäterschaft zu ermitteln. Die Konten der genannten Personen wurden eingefroren. Unter den Beschuldigten sind der ehemalige Staatspräsident Alpha Condé, Ex- Premier Ibrahima Kassory Fofana sowie rund 40 Mitglieder der damaligen Regierung. Mehrere von ihnen, einschließlich Fofana, befinden sich schon seit Monaten in Haft, auch gegen Condé wurden bereits früher Ermittlungen eingeleitet (BAMF 1.1.2023). Am 24.11.2022 wurde in Anwesenheit des Mediators der ECOWAS, der EU-Botschafterin und des Botschafters der USA ein neues Dialogforum, namens „cadre de dialogue interguinéen“ eröffnet, welches bis zum 15.12.2022 andauerte. Es soll den Rahmen abstecken für die im Jänner 2023 beginnende 24-monatige Transitionsphase. Zahlreiche Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen nahmen daran teil. Die Teilnahme abgelehnt haben die Parteienkoalition Alliance .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 41

Nationale pour l’Alternance et la Démocratie (ANAD), die ehemalige Regierungspartei Rassemblement du Peuple de Guinée (RPG) und der Front National de Défense de la Constitution (FNDC) (BAMF 1.1.2023). Bei der UN-Generalversammlung in New York am 21.9.2023 verteidigte Doumbouya die Einmischung des Militärs in die Politik und verkündete das Scheitern des westlichen Demokratiemodells auf dem afrikanischen Kontinent, welches der Junta-Chef als System der Ausbeutung und Plünderung der Ressourcen durch andere und dem aktiven Aufrechterhalten der Korruption innerhalb der Eliten des Landes definiert (LM 22.9.2023; vgl. SWI 21.9.2023, Taz.de 25.9.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (15.12.2022): Guinea: Politisches Porträt, https://conakry.diplo.de/gn-de/themen/laenderinfos/innenpolitik, Zugriff 30.8.2023 - AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Guinea 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094490.html, Zugriff 5.9.2023 - AJ - Al Jazeera (7.10.2021): Guinea military government names Mohamed Beavogui as PM, https://www.aljazeera.com/news/2021/10/7/guinea-military-government-names-mohamed- beavogui-as-prime-minister, Zugriff 4.9.2023 - AJ - Al Jazeera (1.10.2021): Guinea coup leader Mamady Doumbouya sworn in as interim president, https://www.aljazeera.com/news/2021/10/1/guinea-coup-mamady-doumbouya- interim, Zugriff 30.8.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (1.1.2023): Briefing Notes Zusammenfassung: Guinea, Juli bis Dezember 2022, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2022/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-2-2022-guinea.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 31.8.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (1.7.2022): Briefing Notes Zusammenfassung: Guinea, Januar bis Juni 2022, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2022/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-1-2022-guinea.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 31.8.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (13.9.2021): Briefing Notes, Guinea, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw37-2021.html, Zugriff 4.9.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (6.9.2021): Briefing Notes, Guinea, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw36-2021.html, Zugriff 4.9.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (24.1.2022): Briefing Notes, Guinea, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2022/briefingnotes-kw04-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff 4.9.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (3.1.2022): Briefing Notes, Guinea, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2022/briefingnotes-kw01-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 4.9.2023 - Le Journal 2 l’Afrique (7.10.2021): Qui est Mohamed Béavogui, le nouveau Premier ministre?, https://lejournaldelafrique.com/de/guinee-qui-est-mohamed-beavogui-le-nouveau-premier- ministre/, Zugriff 4.9.2023 - LM - Le Monde (22.9.2023): A l’ONU, le chef de la junte en Guinée proclame l’échec du modèle démocratique occidental en Afrique, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 41

https://www.lemonde.fr/afrique/article/2023/09/22/a-l-onu-le-chef-de-la-junte-en-guinee- proclame-l-echec-du-modele-democratique-occidental-en-afrique_6190464_3212.html, Zugriff 28.9.2023 - NZZ - Neue Zürcher Zeitung (7.10.2021): Nach Putsch in Guinea: Ehemaliger Uno-Beamter wird Ministerpräsident, https://www.nzz.ch/international/guinea-ehemaliger-un-beamter-wird- ministerpraesident-ld.1649255?reduced=true, Zugriff 4.9.2023 - SWI - Swissinfo.ch (21.9.2023): Guinea junta leader denounces Western democracy amid wave of coups, https://www.swissinfo.ch/eng/reuters/guinea-junta-leader-denounces-western- democracy-amid-wave-of-coups/48831800, Zugriff 28.9.2023 -Taz.de (25.9.2023): Zeitenwende in Westafrika Brandrede aus Guinea, https://taz.de/Zeitenwende-in-Westafrika/! - USDOS - US Department of State (USA) (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Guinea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089137.html, Zugriff 31.8.2023 - ZO - Zeit Online (5.9.2021): Militär in Guinea erklärt Regierung für aufgelöst, https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-09/guinea-conakry-militaer-regierung-aufgeloest- alpha-conde-mamadi-doumbouya, Zugriff 30.8.2023 4. Sicherheitslage Es bestehen nach wie vor politische und soziale Spannungen bzw. kann es immer wieder zu Demonstrationen und teils heftigen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen und politischen Gruppen sowie den Sicherheitskräften kommen. Eine rasche Verschlechterung der Sicherheitslage ist jederzeit möglich (EDA 9.5.2023; vgl. AA 4.9.2023). Seit Mai 2022 sind ständige Spannungen vor allem in der Hauptstadt Conakry im Zusammenhang mit dem anhaltenden politischen Übergang zu beobachten. Politische Demonstrationen im Juli, August und September 2022 und Februar 2023 lösten gewalttätige Zusammenstöße und führten zu zahlreichen Opfern (FD 20.9.2023). Die Sicherheitslage hat sich verschlechtert, insbesondere in Conakry und seinen Vororten, wo die Zahl der bewaffneten Angriffe zunimmt (FD 20.9.2023). Vor allem in der Hauptstadt kommt es, u. a. aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition zu unangekündigten Demonstrationen, Streiks und gewalttätigen Ausschreitungen (AA 4.9.2023; vgl. FD 20.9.2023; EDA 9.5.2023). Aufgrund des Demonstrations- und Versammlungsverbots muss damit gerechnet werden, dass die Polizei diese gewaltsam auflöst. Wiederholt haben Proteste Todesopfer und Verletzte gefordert. Es kommt zu Brandstiftung und Straßenblockaden (EDA 9.5.2023). Wegen der terroristischen Bedrohung in Westafrika kann ein Anschlag in Guinea nicht ausgeschlossen werden (FD 20.9.2023). Es gibt Hinweise, dass Terrorgruppen aus der Sahara- Region ihren Aktionsradius nach Guinea ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzübergreifend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. In einzelnen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (EDA 9.5.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 41

In Grenzgebieten zu Mali und der Elfenbeinküste, besteht die Gefahr terroristischer Übergriffe (FD 20.9.2023). Ferner können in den Grenzgebiete zu Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone lokale, politische und ethische Spannungen jederzeit aufflammen. Im Grenzgebiet zu Mali bestehen hohe Sicherheitsrisiken, die sich auch auf die Lage in der Grenzregion zu Guinea auswirken. Das Entführungsrisiko gilt als hoch (EDA 9.5.2023). Die Kriminalitätsrate ist hoch (EDA 9.5.2023) und hat sowohl in Conakry als auch im Landesinnern stark zugenommen. Vor allem im städtischen Milieu sind nächtliche Überfälle auf Passanten, Wohnhäuser und Geschäfte verbreitet (AA 4.9.2023). Es kommt zu Auto- und andere Diebstähle, Überfälle etc. Auch Gewaltverbrechen kommen vor. Diebstähle werden durch Personen in Polizeiuniformen verübt (EDA 9.5.2023). Bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge in der Nacht oder der Dämmerung werden von einzelnen Überlandstraßen gemeldet. Die Täter treten teilweise uniformiert auf (AA 4.9.2023), außerdem kann es immer wieder zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit der Polizei kommen (AN 6.9.2023; vgl. BAMF 11.9.2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (4.9.2023): Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise, https:// www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/guineasicherheit/206098 , Zugriff 8.9.2023 - AN - Africanews (6.9.2023): Guinea: four dead in clashes with security forces on the eve of coup anniversary, https://www.africanews.com/2023/09/06/guinea-four-dead-in-clashes-with- security-forces-on-the-eve-of-coup-anniversary/, Zugriff 13.9.2023 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (11.9.2023): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2023/briefingnotes-kw37-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff 29.9.2023 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (Schweiz) (9.5.2023): Reisehinweise für Guinea,https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/guinea/reisehinweise-fuerguinea.html#eda92e408, Zugriff 8.9.2023 - FD - France Diplomatie (Frankreich) (20.9.2023): Guinée, Conseils aux Voyageurs, https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-und-humanitare- hilfe/abschaffung-der-todesstrafe/, Zugriff 29.9.2023 5. Rechtsschutz / Justizwesen Obwohl das Gesetz eine unabhängige Justiz vorsieht, kommt es weiterhin zu schwerwiegenden Problemen mit der Unabhängigkeit der Judikative (USDOS 20.3.2023). Das CNRD (Comité national du rassemblement et du développement / Nationales Komitee für Zusammenkunft und Entwicklung) der Übergangscharta bekennt sich zwar zu einer unabhängigen Justiz, jedoch unterliegt das Justizsystem nach wie vor der politischen Einflussnahme und Korruption (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023) und ist im Allgemeinen personell unterbesetzt und wenig transparent. Die Justiz leidet unter einem Mangel an Ressourcen und Personal (FH 2023). Der politische und soziale Status beeinflusst häufig Entscheidungen. Veraltete und restriktive Gesetze, ein Mangel an qualifizierten Anwälten und Richtern, Vetternwirtschaft und ethnische .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 41

Voreingenommenheit schränkten die Effizienz der Justiz ein. Inländische Gerichtsbeschlüsse wurden oft nicht vollstreckt, und einige Gefangene, deren Freilassung gerichtlich angeordnet wurden, blieben in Haft (USDOS 20.3.2023). Abgesehen von der Schaffung eines neuen Antikorruptionsgerichts hat es seit dem Staatsstreich von 2021 keine wesentliche Reform des Justizwesens gegeben (FH 2023). Die Junta gibt den Kampf gegen Korruption als Ziel aus. Im Dezember 2021 wurde ein eigenes Strafgericht, Cour de répression des infractions économiques et financières (CRIEF), eingerichtet, das etwa bei Veruntreuung öffentlicher Mittel ermitteln soll (BAMF 4.4.2022). Abgesehen von der Einrichtung des neuen Antikorruptionsgerichts hat es seit dem Staatsstreich von 2021 keine wesentliche Reform des Justizwesens gegeben (FH 2023). Das Gesetz sieht ein gerichtliches Verfahren in Zivilsachen vor, einschließlich Klagen auf Schadenersatz wegen Menschenrechtsverletzungen. Einzelpersonen reichten nur wenige Klagen auf Schadenersatz wegen Menschenrechtsverletzungen ein, zum Teil aus Angst, Angehörige der Sicherheitskräfte zu verklagen, und aus mangelndem Vertrauen in die Kompetenz und Unparteilichkeit der Justiz (USDOS 20.3.2023). Ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren wird im staatlichen Justizsystem nicht in gleichem Maße eingehalten, und viele Streitigkeiten werden informell durch traditionelle Rechtssysteme beigelegt. Vor allem Frauen sind sowohl im formellen als auch im traditionellen Rechtssystem mit weit verbreiteter gesellschaftlicher Diskriminierung und Benachteiligung konfrontiert (FH 2023). Die Übergangscharta, die frühere Verfassung und das Gesetz sehen das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und eine unabhängige Justiz, die zwar durch Korruption und begrenzte Effizienz belastet ist, bemüht sich im Allgemeinen um die Durchsetzung dieses Rechts (USDOS 20.3.2023). Das Recht auf Unschuldsvermutung wird von der Regierung nicht konsequent angewandt. Weiters werden auch das Recht des Angeklagten auf einen Rechtsbeistand und das Recht auf Berufung gegen eine Gerichtsentscheidung nicht geachtet (USDOS 20.3.2023). Quellen: -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (4.4.2022): Briefing Notes Zusammenfassung: Guinea, Januar bis Juni 2022, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2022/briefingnotes-kw14-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 31.8.2023 - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World – Guinea, https://freedomhouse.org/country/guinea/freedom-world/2023, Zugriff 31.8.2023 - USDOS - US Department of State (USA) (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Guinea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089137.html, Zugriff 31.8.2023 6. Sicherheitsbehörden Die dem Verteidigungsministerium unterstellte Gendarmerie und die nationale Polizei unter dem Ministerium für Sicherheit teilen sich die nur unzulänglich definierte Verantwortung für die innere .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 41

Sicherheit (USDOS 20.3.2023; vgl. CIA 6.9.2023). Die Armee ist für die Sicherheit nach außen verantwortlich, spielt jedoch auch im Bereich der inneren Sicherheit eine Rolle, wenn sie formell eingesetzt wird. Per Gesetz sind das Militär, die Gendarmerie und die Polizei dazu befugt, Verhaftungen durchzuführen (USDOS 20.3.2023). Gesetzlich ist allerdings nur die Gendarmerie dazu ermächtigt, Verhaftungen von Angehörigen des Militärs und der Polizeikräfte durchzuführen (USDOS 20.3.2021; vgl. CIA 6.9.2023). Die Behörden haben im Allgemeinen keine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte, was auch zu dem Staatsstreich führte, und es gibt weiterhin Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte Übergriffe begehen (USDOS 20.3.2023). Die Straffreiheit für Regierungsbeamte ist nach wie vor ein Problem. Von gelegentlichen Ausnahmen abgesehen hat die Regierung nicht ausreichend gegen Regierungsbeamte ermittelt, sie strafrechtlich verfolgt oder bestraft, die Übergriffe begangen haben, sei es bei den Sicherheitskräften oder in anderen Bereichen der Regierung. Die Regierung leitete am 28.9.2022, dem 13. Jahrestag des Stadionmassakers, den Prozess gegen die mutmaßlichen Täter des Massakers von 2009 ein (USDOS 20.3.2023). Straflosigkeit stellt ein erhebliches Problem bei den Sicherheitskräften dar, insbesondere bei der Gendarmerie, der Polizei und den Streitkräften. Zu den Faktoren, die zur Straflosigkeit beitrugen, gehörten Korruption, mangelnde Ausbildung und Kapazitäten, Politisierung der Streitkräfte und mangelnde Transparenz bei den Ermittlungen. Zu den mit der Untersuchung von Missbräuchen beauftragten Stellen gehörten Zivil- und Militärgerichte und die Generalinspektoren des Ministeriums für Sicherheit und Zivilschutz (USDOS 20.3.2023). Internationale Beobachter wie die International Crisis Group, Human Rights Watch und Amnesty International berichten von exzessiver und oft tödlicher Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte (Tränengas, Reizgas und Schusswaffen), die regelmäßig zu Verhaftungen, Verletzungen und Todesfällen führen (BS 23.2.2022). Die Sicherheitskräfte haben Folter und andere Formen körperlicher Gewalt offensichtlich ungestraft angewandt (FH 2023). Trotz schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte vor und nach der doppelten Stimmabgabe im März und den Präsidentschaftswahlen im Oktober 2020 haben Menschenrechtsorganisationen berichtet, dass keiner der Angehörigen der Sicherheitskräfte mit Konsequenzen zu rechnen hatte. Im Feber 2019 wurde erstmals ein Polizeihauptmann wegen der Ermordung eines Demonstranten im Jahr 2016 verurteilt. Im Juni 2019 verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz über den Einsatz von Schusswaffen. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass damit die Polizei und Gendarmerie vor Strafverfolgung schützt (BS 23.2.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 41

Bei einem Protest gegen steigende Kraftstoffpreise in Conakry töteten Sicherheitskräfte am 1.6.2022 einen 19-jährigen Mann. Die Staatsanwaltschaft gab am 13.6.2022 bekannt, ein Polizist sei wegen mutmaßlichen Mordes angeklagt und inhaftiert worden. Vier weitere Angehörige der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte seien wegen Pflichtverletzung angeklagt worden, weil sie eine Straftat nicht verhindert hätten (AI 28.3.2023). Quellen: - AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Guinea 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094490.html, Zugriff 5.9.2023 - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Guinea, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069804/country_report_2022_GIN.pdf, Zugriff 6.9.2023 - CIA - Central Intelligence Agency (USA) (6.9.2023): The World Fact Book - Guinea, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/guinea/, Zugriff 7.9.2023 - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World – Guinea, https://freedomhouse.org/country/guinea/freedom-world/2023, Zugriff 31.8.2023 - USDOS - US Department of State (USA) (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Guinea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089137.html, Zugriff 31.8.2023 7. Folter und unmenschliche Behandlung Obwohl die Verfassung und das Gesetz Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen verbieten, berichteten Menschenrechtsbeobachter, dass Regierungsbeamte weiterhin solche Praktiken anwenden (USDOS 20.3.2023). Die Bürgerrechte sind gesetzlich garantiert, werden aber in der Praxis nur teilweise eingehalten. Die Bedingungen in den Gefängnissen sind hart bis lebensbedrohlich, und die Sicherheitskräfte werden immer wieder der Vergewaltigung, der Folter und der übermäßigen Gewaltanwendung beschuldigt (BS 23.2.2022). Die Sicherheitskräfte haben Folter und andere Formen körperlicher Gewalt offensichtlich ungestraft angewandt (FH 2023) (Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung und Tötung) (BS 23.2.2022). Die Misshandlung von Häftlingen in staatlichen Haftanstalten setzt sich fort. Als "Kriminalpolizisten" bezeichnete Sicherheitsbeamte misshandeln Gefangene, um Geständnisse zu erzwingen. Menschenrechtsaktivisten stellten fest, dass die schlimmsten Misshandlungen bei Verhaftungen oder in Haftanstalten stattfinden. Menschenrechtsvereinigungen erklären, dass die Beschwerdeführer häufig Beweise für Misshandlungen vorlegen und die Wärter diesen Beschwerden nicht nachgehen. Diese NGOs behaupten auch, dass das Wachpersonal Häftlinge, darunter auch Kinder, misshandeln und einige Frauen zwangen Sex, für eine bessere Behandlung zu tauschen (USDOS 20.3.2023). Straflosigkeit stellt ein großes Problem bei den Sicherheitskräften dar, insbesondere bei der Gendarmerie, der Polizei und den Streitkräften. Zu den Faktoren, die zur Straflosigkeit beitragen, gehören Korruption, mangelnde Ausbildung und Kapazitäten, Politisierung der Kräfte und mangelnde Transparenz bei den Ermittlungen. Zu den Stellen, die mit der Untersuchung von .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 41
