jama-lib-2017-01-20-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Aktualisierungshinweis Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation auf aktuellem Stand gehalten. Eine Gesamtaktualisierung des LIB erfolgt entweder in vorgegebenen Intervallen (TOP-Herkunftsstaaten) oder bei gegebenem Bedarf (andere Herkunftsstaaten). Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 23

Länderspezifische Anmerkungen Keine .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 23

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen.........................................................5 2. Politische Lage.................................................................................................................. 6 3. Sicherheitslage..................................................................................................................6 4. Rechtsschutz/Justizwesen.................................................................................................7 5. Sicherheitsbehörden..........................................................................................................9 6. Folter und unmenschliche Behandlung...........................................................................10 7. Korruption........................................................................................................................11 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.............................................................................12 9. Wehrdienst und Rekrutierungen......................................................................................13 10. Allgemeine Menschenrechtslage.................................................................................13 11. Haftbedingungen..........................................................................................................14 12. Todesstrafe..................................................................................................................15 13. Relevante Bevölkerungsgruppen.................................................................................16 13.1. Frauen...................................................................................................................16 13.2. Homosexuelle.......................................................................................................17 14. Bewegungsfreiheit........................................................................................................19 15. Grundversorgung und Wirtschaft.................................................................................19 16. Medizinische Versorgung.............................................................................................21 17. Rückkehr...................................................................................................................... 22 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 23

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 23

2. Politische Lage Jamaika hat ca. 10.991 km² Fläche und ca. 2,72 Mio. Einwohner. Die Hauptlandessprache ist Englisch. Das Land ist eine parlamentarische Monarchie, Staatsoberhaupt ist die britische Königin, vertreten durch den Generalgouverneur, seit 2009 Patrick Linton Allen. Premierminister ist seit 3. März 2016 Andrew Michael Holness (Jamaica Labour Party – JLP) (AA 9.2016a). Exekutive und Legislative sind am britischen Vorbild ausgerichtet. Das Zwei- Kammern-Parlament besteht aus Repräsentantenhaus und Senat. Das Repräsentantenhaus hat 63 nach Mehrheitswahlrecht für maximal fünf Jahre gewählte Mitglieder. Die 63 Sitze des Repräsentantenhauses verteilen sich wie folgt: 32 Sitze JLP und 31 Sitze People’s National Party (PNP). Das Grundproblem des Landes blieb bisher ungelöst: die großen sozialen Unterschiede zwischen der traditionellen Oberschicht, wohlhabenden Zuwanderern und der zunehmenden Zahl von Aufsteigern einerseits und der weiterhin überwiegend in armen Verhältnissen lebenden Bevölkerungsmehrheit andererseits (AA 9.2016b). Internationale Wahlbeobachter aus der Karibischen Gemeinschaft und aus der Organisation Amerikanischer Staaten stuften die letzten Wahlen als transparent, frei, fair und ohne Gewaltanwendung ein. Eine lokale Organisation, Citizen Action für freie und gerechte Wahlen, stellte freiwillige Wahlbeobachter zur Verfügung, die auch bei den lokalen Wahlen anwesend waren (USDOS 13.4.2016). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (9.2016a): Jamaika, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01- Nodes_Uebersichtsseiten/Jamaika_node.html, Zugriff 19.1.2017 - AA – Auswärtiges Amt (9.2016b): Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Jamaika/ Innenpolitik_node.html, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 3. Sicherheitslage Jamaika weist gemessen an der Einwohnerzahl weiterhin eine der höchsten Tötungsraten der Welt auf. Gewaltkriminalität stellt für die Bevölkerung nach wie vor ein zentrales Problem dar. Zwischen Januar und Juni 2015 verzeichnete die Polizei 1.486 Anzeigen wegen schwerer Gewaltverbrechen, bei denen es sich um Morde, Schießereien, Vergewaltigungen und schwere Körperverletzungen handelte. Laut Medienberichten wurden 2015 mehr als 1.100 Tötungsdelikte begangen, was einem Anstieg von etwa 20% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Änderungen des Gesetzes über gefährliche Drogen, die im April 2015 in Kraft .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 23

traten, hoben Festnahme- und Inhaftierungsbefugnisse im Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Konsum geringer Mengen von Cannabis auf und erlaubten Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Rastafari, die Droge im Rahmen religiöser Handlungen einzusetzen (AI 24.2.2016). Eine anhaltende und verstärkte Strategie zur Verbrechensbekämpfung scheint im Jahr 2014 auf der Karibikinsel Jamaika Erfolg zu zeigen. Zum einen fiel die Zahl der Morde auf den niedrigsten Stand der letzten elf Jahre. Zum anderen endete das Jahr mit einer großen Reduktion in allen Kategorien von Verbrechen. Die Mordrate am Ende des Jahres 2014 betrug auf Jamaika 36 pro 100.000 Einwohner – im Vergleich zu 44 im Jahr 2013 und 62 im Jahr 2009. Demnach wurden im Jahr 2014 1.005 Morde verübt. Dies ist eine 16-prozentige Reduktion zum Vergleichszeitraum des Vorjahres (1.200) und eine Verringerung von 41% im Vergleich zu 2009 (LP 12.1.2015). Gewalttaten durch Banden und Ordnungshüter bleiben weiterhin ein Hauptproblem im ganzen Land. In einigen Stadtteilen sind kriminelle Banden mittlerweile so mächtig, dass sie sogar die Wahlen beeinflussen können. Demnach werden als Gegenleistung für die entsprechende Wahlbeteiligung politische Gefälligkeiten angeboten. Die sogenannten Kingston´s Insular Garnison Gemeinden sind weiterhin die Epizentren der Gewalt und dienen als sicherer Zufluchtsort für Banden. Jamaika ist ein wichtiges Transitland für Kokain aus Kolumbien auf dem Weg in die USA. Deshalb steht der Großteil der Gewalttaten in Jamaika im engen Zusammenhang mit dem Krieg zwischen den Drogenbanden, aber auch mit der Ausweisung krimineller jamaikanischer Staatsbürger aus den USA und mit dem illegalen Waffenhandel. Im März 2014 verabschiedete die Regierung Gesetze gegen die Banden (FH 28.1.2015). Quellen: - AI – Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/2016 – Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017 - FH – Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 - LP – Latina Press (12.1.2015): Niedrigste Mordrate auf Jamaika seit elf Jahren, http://latina-press.com/news/191859-niedrigste-mordrate-auf-jamaika-seit-elf-jahren/, Zugriff 19.1.2017 4. Rechtsschutz/Justizwesen Das Justizwesen steht unter der Führung des Obersten Gerichtshofs und besteht aus dem Berufungsgericht und verschiedenen erstinstanzlichen Gerichten. Der „Caribbean Court of Appeal in Trinidad“ ist die höchste Appellationsinstanz (FH 28.1.2015). Der unabhängige Court Management Services verwaltet sein eigenes Budget, das Justizministerium stellt .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 23

jedoch verschiedene Ressourcen (z.B. Fahrzeuge für Richter, Einführung neuer Technologien, neue Gerichtsgebäuden) zur Verfügung (USDOS 13.4.2016). Das jamaikanische Justizsystem wird als das schwerwiegendste Menschenrechtsproblem im Land betrachtet. Es gilt als überbelastet, ungenügend ausgestattet und dysfunktional. Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor. Laut Verfassung haben die Angeklagten das Recht auf Unschuldsvermutung, Rechtsbeistand, Information über Art und Gründe der Anklage und auf ein faires Gerichtsverfahren. Strafsachen, in denen mit einer möglichen Gefängnisstrafe von über zwölf Monaten zu rechnen ist, werden normalerweise von Geschworenen entschieden. In den letzten Jahren haben Einzelrichter jedoch immer mehr Strafprozesse mit über fünf Jahren Strafandrohung bei Drogendelikten bzw. lebenslanger Strafandrohung im sogenannten Gun Court (für Straftaten mit Schusswaffen) judiziert. Der oberste Gerichtshof untersucht schwerwiegende Delikte, einschließlich Mordfälle. Die Abneigung der Bürger gegen die Unterstützung des Gerichts als Geschworener trägt zum andauernden Problem des Verfahrensrückstandes bei. Gerichtsverfahren werden oft über Jahre verschleppt, manchmal deswegen sogar eingestellt Angeklagte haben ausreichend Zeit ihre Verteidigung angemessen vorzubereiten und es existiert in Recht auf Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen. Darüber hinaus kann im Falle von Mittellosigkeit Rechtshilfe in Anspruch genommen werden, davon sind jedoch Fälle betreffend Geldwäsche oder gefährliche Drogen ausgenommen oder wenn keine Haftstrafe droht. Ineffizienz und der Mangel an bereitwilligen Zeugen sind weiterhin ein Problem für das Justizsystem und beeinträchtigen die Gerichtsverfahren (USDOS 13.4.2016). Im Februar 2014 gab der Minister für Nationale Sicherheit bekannt, dass es einen Rückstand von ungefähr 40.000 noch unbearbeiteten Fällen gebe. Im Juni erklärte der Oberste Richter, dass das Justizsystem ernsthaft behindert werde, da nicht nur kriminaltechnisches Beweismaterial fehle, sondern auch Aussagen und ballistische Gutachten ausstünden (AI o.D.). Zudem sei die Infrastruktur der Gerichte mangelhaft, und es fehle an personellen und finanziellen Mitteln, die zu einer Überbelastung der Gerichte und zu einem steigenden Rückstau anhängiger Verfahren führe. Insbesondere bei den Ermittlungen zu Tötungen durch die Polizei wurden kaum Fortschritte erzielt (AI o.D.; vgl. AI 24.2.2016, FH 28.1.2016). Die örtlichen Magistratsgerichte, die mehr als 90% der Fälle des Gerichtssystems bearbeiten, richteten Nachtdienste und temporäre Krisengerichte ein, um den Rückstau anhängiger Verfahren zu reduzieren. Es existiert ein Zeugenschutzprogramm, aber viele Kandidaten hierfür verweigern die Teilnahme oder verstoßen gegen die Teilnahmebedingungen. Nach Angaben der Polizei wurde jedoch noch keine Person getötet, die an dem Zeugenschutzprogramm teilnahm und sich an dessen Regeln hielt (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 23

Quellen: - AI – Amnesty International (o.D.): Amnesty Report 2015 – Jamaika, http://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/jamaika, Zugriff 19.1.2017 - AI – Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/2016 – Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017 - FH – Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 5. Sicherheitsbehörden Die Jamaikanische Polizei (Jamaica Constabulary Force – JCF) trägt die Hauptverantwortung für die innere Sicherheit und wird von der Island Special Constabulary Force unterstützt. Die Jamaica Defense Force (JDF), einschließlich der Küstenwache, ist verantwortlich für die nationale Verteidigung, das Unterbinden des maritimen Rauschgiftschmuggels und unterstützt die JCF. Das Ministerium für Nationale Sicherheit überwacht die JCF und JDF. Die JCF verfügt über Abteilungen für bürgernahe Polizeiarbeit, Spezialeinsätze, Ermittlungsmaßnahmen und innere Angelegenheiten. Die Zivilbehörden haben die Kontrolle über die JCF und JDF. Die Regierung verfügt über immer effektivere Mechanismen, um bei Korruptionsfällen und Verstößen zu ermitteln und zu bestrafen. Die Unabhängige Kommission zur Untersuchung mutmaßlicher Übergriffe durch Sicherheitskräfte (Independent Commission of Investigations into Abuses by the Security Forces – INDECOM) untersucht Todesfälle, Verletzungen und Rechtsmissbräuche durch die Sicherheitskräfte und durch andere staatliche Sicherheitsdienste; wenn es notwendig ist, werden die Fälle an die Generalstaatsanwaltschaft (Director of Public Prosecutions – DPP) weitergeleitet. Im Jahr 2015 gab es keine Berichte über die Straflosigkeit der Sicherheitskräfte. Gerichtsverfahren gegen Polizisten dauern viele Jahre. Langwierige Gerichtsverfahren mit zahlreichen Verzögerungen sind aber systemische Probleme, die sich nicht auf Fälle beschränken, in die Polizisten involviert sind. 2006-2014 wurden drei Beamte wegen außergerichtlicher Tötung verurteilt. Laut DPP und INDECOM waren Ende Juni 2015 54 Strafprozesse gegen 64 Polizeibeamte wegen mutmaßlicher Beteiligung an rechtswidrigen Tötungen anhängig. Die JCF-Policy betreffend Menschenrechte und Anwendung von Gewalt durch Beamte, verpflichtet alle JCF-Polizisten, bei Konflikten, Unruhen und Gewalt professionell zu reagieren und zu handeln. Die Beamten müssen jährlich an einem Auffrischungskurs über die Verwendung nichttödlicher Mittel teilnehmen, aber diese Kurse finden aufgrund der mangelnden Geldmittel und Ausrüstungen nicht immer statt (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 23

Obwohl die Polizei bei den Trainings sowohl von den Vereinigten Staaten als auch vom Vereinigten Königreich Unterstützung erhält, ist sie vom Mangel an Finanzierung, Ressourcen und Management betroffen. Korruption bei der Polizei und deren Beteiligung an kriminellen Handlungen ist nicht ungewöhnlich. Die JCF ist unterbezahlt, mangelhaft ausgebildet und korrupt (US OSAC 3.11.2015). Menschenrechtsorganisationen äußeren weiterhin Besorgnis hinsichtlich willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam. Nachdem in den vergangenen Jahren die Anzahl der durch Polizisten getöteten Menschen stetig gestiegen war (zwischen 2011 und 2013 waren es über 200 Personen jährlich), kam es 2014 und 2015 zu einem Rückgang derartiger Tötungen. Laut einem Bericht vom INDECOM wurden in der ersten Jahreshälfte 2015 insgesamt 50 Tötungen dokumentiert, an denen die Polizei beteiligt war. Dies waren weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Dezember 2014 nahm ein Untersuchungsausschuss die seit langem überfällige Arbeit zur Aufklärung der während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen auf. Es war vorgesehen, dass er seine Arbeit bis Anfang 2016 beenden würde. Während des Ausnahmezustands hatten Sicherheitskräfte 76 Zivilpersonen getötet. 44 von ihnen sollen außergerichtlich hingerichtet worden sein (AI 24.2.2016). Laut Beobachtern ist eine Verbesserung durch die zunehmende Rechenschaftspflicht zu sehen, seitdem eine unabhängige Kommission begann, die Gewaltfälle durch die Polizei im Jahr 2014 intensiver zu verfolgen (FH 28.1.2015). Quellen: - AI – Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/2016 – Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017 - FH – Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 - US OSAC – US Overseas Security Advisory Council (3.11.2016): Jamaica 2015 Crime and Safety Report, https://www.osac.gov/pages/ContentReportDetails.aspx?cid=17248, Zugriff 19.1.2017 6. Folter und unmenschliche Behandlung Obwohl das Gesetz solche Praktiken verbietet, gibt es Berichte über Gefangene, die von den Wachpersonal körperlich misshandelt wurden. Es ist jedoch ein Rückgang bei der Zahl der körperlichen Misshandlungen im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 festzustellen. Alle Berichte über körperliche Misshandlungen wurden von INDECOM untersucht (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 23

Das Komitee des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zeigt sich besorgt über die beklagenswerten Bedingungen in den staatlichen Gefängnissen und Haftanstalten. Weiters werden die fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung von Personen in Untersuchungshaft und für die räumliche Trennung von Personen in Untersuchungshaft und Verurteilten kritisiert. Das Komitee äußert sich auch besorgt bezüglich der Berichten über Folter und Misshandlung, aber auch wegen der exzessiven Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte bei Verhaftungen und in Polizeistationen. Laut dem Komitee sollte das Strafgesetz Folterhandlungen eindeutig verbieten und entsprechend der Schwere der Tat bestrafen. Außerdem wurde das Fehlen einer unabhängigen Beschwerdeinstanz zur Untersuchung und Ahndung von Fällen von Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung untersucht festgestellt (UNHRC 22.11.2016). Quellen: - UNHRC – UN Human Rights Committee (22.11.2016): Concluding observations on the fourth periodic report of Jamaica, http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1481718264_g1626053.pdf, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 7. Korruption Korruption ist nach wie vor ein ernstes Problem in Jamaika. In den vergangenen Jahren wurden langjährige Beziehungen zwischen Abgeordneten und organisierter Kriminalität aufgedeckt. Abgeordnete bekamen von kriminellen Banden Wählerstimmen in bestimmten Bezirken al Gegenleistung für politischen Schutz (FH 28.1.2015). Das Gesetz sieht strafrechtliche Folgen für Korruption durch Beamte vor. Für die Korruptionsbekämpfung sind das Justizministerium und das Büro der Generalstaatsanwaltschaft zuständig. Die Regierung setzt diese Rechtsvorschriften jedoch nicht effektiv um, deshalb kommt es vor, dass Beamte in korrupte Praktiken verwickelt sind, ohne dass sie dafür bestraft werden. Der Staat ist jedoch weiterhin bemüht, Korruptionspraktiken durch Beamte zu verbieten und zu bestrafen und die Öffentlichkeit für die Korruption zu sensibilisieren. Die Generalstaatsanwaltschaft wird von den Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert, da die Korruptionsdelikte langsam und zögerlich bearbeitet und nicht entsprechend bestraft werden. Im September 2015 wurden von der zuständigen Behörde 10 Beamte im öffentlichen Sektor und 22 Polizisten wegen Korruption verhaftet und verurteilt. Im selben Zeitraum gab es in 27 Verurteilungen, 3 Freisprüche und 14 Entlassungen. Im Zeitraum von 2008 bis 2015 waren 159 Korruptionsfälle beim Gericht anhängig (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 23
