jama-lib-2017-01-20-ke

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Das  gegenständliche  Produkt  der  Staatendokumentation  des  Bundesamtes  für 
Fremdenwesen  und  Asyl  wurde  gemäß  den  vom Staatendokumentationsbeirat 
beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das
beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, 
BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen 
Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt 
eine einzelfallunabhängige Darstellung  über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in 
Herkunftsländern  bzw.  in  EU-Mitgliedsstaaten.  Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen 
fremdsprachiger Quellen.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt 
§ 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, 
öffentlichen  Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren 
(Parteiengehör,  Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch 
Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen 
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine 
Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt 
keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument 
kann  insbesondere  auch  nicht  als  politische  Stellungnahme  seitens  der 
Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für  Fremdenwesen  und  Asyl  gewertet 
werden. 
Aktualisierungshinweis
Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation
auf  aktuellem  Stand  gehalten.  Eine  Gesamtaktualisierung  des  LIB  erfolgt  entweder  in 
vorgegebenen  Intervallen  (TOP-Herkunftsstaaten)  oder  bei  gegebenem  Bedarf  (andere 
Herkunftsstaaten). 
Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. 
Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet 
werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
Keine
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Inhaltsverzeichnis
1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen.........................................................5
2. Politische Lage.................................................................................................................. 6
3. Sicherheitslage..................................................................................................................6
4. Rechtsschutz/Justizwesen.................................................................................................7
5. Sicherheitsbehörden..........................................................................................................9
6. Folter und unmenschliche Behandlung...........................................................................10
7. Korruption........................................................................................................................11
8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.............................................................................12
9. Wehrdienst und Rekrutierungen......................................................................................13
10. Allgemeine Menschenrechtslage.................................................................................13
11. Haftbedingungen..........................................................................................................14
12. Todesstrafe..................................................................................................................15
13. Relevante Bevölkerungsgruppen.................................................................................16
13.1. Frauen...................................................................................................................16
13.2. Homosexuelle.......................................................................................................17
14. Bewegungsfreiheit........................................................................................................19
15. Grundversorgung und Wirtschaft.................................................................................19
16. Medizinische Versorgung.............................................................................................21
17. Rückkehr...................................................................................................................... 22
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. Politische Lage
Jamaika hat ca. 10.991 km² Fläche und ca. 2,72 Mio. Einwohner. Die Hauptlandessprache 
ist Englisch. Das Land ist eine parlamentarische Monarchie, Staatsoberhaupt ist die britische 
Königin,  vertreten  durch  den  Generalgouverneur,  seit  2009  Patrick  Linton  Allen. 
Premierminister ist seit 3. März 2016 Andrew Michael Holness (Jamaica Labour Party – JLP) 
(AA 9.2016a). Exekutive und Legislative sind am britischen Vorbild ausgerichtet. Das Zwei-
Kammern-Parlament besteht aus Repräsentantenhaus und Senat. Das Repräsentantenhaus 
hat 63 nach Mehrheitswahlrecht für maximal fünf Jahre gewählte Mitglieder. Die 63 Sitze des 
Repräsentantenhauses verteilen sich wie folgt: 32 Sitze JLP und 31 Sitze People’s National
Party (PNP). Das Grundproblem des Landes blieb bisher ungelöst: die großen sozialen 
Unterschiede zwischen der traditionellen Oberschicht, wohlhabenden Zuwanderern und der 
zunehmenden  Zahl  von  Aufsteigern  einerseits  und  der  weiterhin  überwiegend  in  armen 
Verhältnissen lebenden Bevölkerungsmehrheit andererseits (AA 9.2016b).
Internationale Wahlbeobachter aus der Karibischen Gemeinschaft und aus der Organisation 
Amerikanischer  Staaten  stuften  die  letzten  Wahlen  als  transparent,  frei,  fair  und  ohne 
Gewaltanwendung  ein.  Eine  lokale  Organisation,  Citizen  Action  für  freie  und  gerechte 
Wahlen, stellte freiwillige Wahlbeobachter zur Verfügung, die auch bei den lokalen Wahlen 
anwesend waren (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (9.2016a):  Jamaika, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01-
Nodes_Uebersichtsseiten/Jamaika_node.html, Zugriff 19.1.2017
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (9.2016b):  Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Jamaika/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
3. Sicherheitslage
Jamaika weist gemessen an der Einwohnerzahl weiterhin eine der höchsten Tötungsraten 
der Welt auf. Gewaltkriminalität stellt für die Bevölkerung nach wie vor ein zentrales Problem 
dar.  Zwischen  Januar  und  Juni  2015  verzeichnete  die  Polizei  1.486  Anzeigen  wegen 
schwerer Gewaltverbrechen, bei denen es sich um Morde, Schießereien, Vergewaltigungen 
und schwere Körperverletzungen handelte. Laut Medienberichten wurden 2015 mehr als 
1.100 Tötungsdelikte begangen, was einem Anstieg von etwa 20% gegenüber dem Vorjahr 
entspricht. Änderungen des Gesetzes über gefährliche Drogen, die im April 2015 in Kraft 
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traten, hoben Festnahme- und Inhaftierungsbefugnisse im Zusammenhang mit dem Besitz 
oder  dem  Konsum  geringer  Mengen  von  Cannabis  auf  und  erlaubten  Angehörigen  der 
Glaubensgemeinschaft  der  Rastafari,  die  Droge  im  Rahmen  religiöser  Handlungen 
einzusetzen (AI 24.2.2016).
Eine anhaltende und verstärkte Strategie zur Verbrechensbekämpfung scheint im Jahr 2014 
auf der Karibikinsel Jamaika Erfolg zu zeigen. Zum einen fiel die Zahl der Morde auf den 
niedrigsten Stand der letzten elf Jahre. Zum anderen endete das Jahr mit einer großen 
Reduktion in allen Kategorien von Verbrechen. Die Mordrate am Ende des Jahres 2014 
betrug auf Jamaika 36 pro 100.000 Einwohner – im Vergleich zu 44 im Jahr 2013 und 62 im 
Jahr 2009. Demnach wurden im Jahr 2014 1.005 Morde verübt. Dies ist eine 16-prozentige 
Reduktion zum Vergleichszeitraum des Vorjahres (1.200) und eine Verringerung von 41% im 
Vergleich zu 2009 (LP 12.1.2015).
Gewalttaten  durch  Banden  und  Ordnungshüter  bleiben  weiterhin  ein  Hauptproblem  im 
ganzen Land. In einigen Stadtteilen sind kriminelle Banden mittlerweile so mächtig, dass sie 
sogar  die  Wahlen  beeinflussen  können.  Demnach  werden  als  Gegenleistung  für  die 
entsprechende  Wahlbeteiligung  politische  Gefälligkeiten  angeboten.  Die  sogenannten 
Kingston´s Insular Garnison Gemeinden sind weiterhin die Epizentren der Gewalt und dienen 
als sicherer Zufluchtsort für Banden. Jamaika ist ein wichtiges Transitland für Kokain aus 
Kolumbien auf dem Weg in die USA. Deshalb steht der Großteil der Gewalttaten in Jamaika 
im engen Zusammenhang mit dem Krieg zwischen den Drogenbanden, aber auch mit der 
Ausweisung krimineller jamaikanischer Staatsbürger aus den USA und mit dem illegalen 
Waffenhandel. Im März 2014 verabschiedete die Regierung Gesetze gegen die Banden (FH 
28.1.2015).
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (24.2.2016):  Amnesty  International  Report  2015/2016  – 
Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017
- FH  –  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  –  Jamaica, 
https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 
- LP  –  Latina  Press  (12.1.2015):  Niedrigste  Mordrate  auf  Jamaika  seit  elf  Jahren, 
http://latina-press.com/news/191859-niedrigste-mordrate-auf-jamaika-seit-elf-jahren/, 
Zugriff 19.1.2017 
4. Rechtsschutz/Justizwesen
Das Justizwesen steht unter der Führung des Obersten Gerichtshofs und besteht aus dem 
Berufungsgericht und verschiedenen erstinstanzlichen Gerichten. Der „Caribbean Court of 
Appeal in Trinidad“ ist die höchste Appellationsinstanz (FH 28.1.2015). Der unabhängige 
Court  Management  Services  verwaltet  sein  eigenes  Budget,  das  Justizministerium  stellt 
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jedoch  verschiedene  Ressourcen  (z.B.  Fahrzeuge  für  Richter,  Einführung  neuer 
Technologien, neue Gerichtsgebäuden) zur Verfügung (USDOS 13.4.2016).
Das jamaikanische Justizsystem wird als das schwerwiegendste Menschenrechtsproblem im 
Land betrachtet. Es gilt als überbelastet, ungenügend ausgestattet und dysfunktional. Das 
Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor. Laut Verfassung haben die Angeklagten das 
Recht  auf  Unschuldsvermutung,  Rechtsbeistand,  Information  über  Art  und  Gründe  der 
Anklage und auf ein faires Gerichtsverfahren. Strafsachen, in denen mit einer möglichen 
Gefängnisstrafe  von  über  zwölf  Monaten  zu  rechnen  ist,  werden  normalerweise  von 
Geschworenen entschieden. In den letzten Jahren haben Einzelrichter jedoch immer mehr 
Strafprozesse mit über fünf Jahren Strafandrohung bei Drogendelikten bzw. lebenslanger 
Strafandrohung im sogenannten Gun Court (für Straftaten mit Schusswaffen) judiziert. Der 
oberste  Gerichtshof  untersucht  schwerwiegende  Delikte,  einschließlich  Mordfälle.  Die 
Abneigung der Bürger gegen die Unterstützung des Gerichts als Geschworener trägt zum
andauernden Problem des Verfahrensrückstandes bei. Gerichtsverfahren werden oft über 
Jahre verschleppt, manchmal deswegen sogar eingestellt Angeklagte haben ausreichend 
Zeit ihre Verteidigung angemessen vorzubereiten und es existiert in Recht auf Beschwerde 
gegen  gerichtliche  Entscheidungen.  Darüber  hinaus  kann  im  Falle  von  Mittellosigkeit 
Rechtshilfe in Anspruch genommen werden, davon sind jedoch Fälle betreffend Geldwäsche 
oder gefährliche Drogen ausgenommen oder wenn keine Haftstrafe droht. Ineffizienz und der 
Mangel  an  bereitwilligen  Zeugen  sind  weiterhin  ein  Problem  für  das  Justizsystem  und 
beeinträchtigen die Gerichtsverfahren (USDOS 13.4.2016).
Im Februar 2014 gab der Minister für Nationale Sicherheit bekannt, dass es einen Rückstand 
von ungefähr 40.000 noch unbearbeiteten Fällen gebe. Im Juni erklärte der Oberste Richter, 
dass  das  Justizsystem  ernsthaft  behindert  werde,  da  nicht  nur  kriminaltechnisches 
Beweismaterial fehle, sondern auch Aussagen und ballistische Gutachten ausstünden (AI 
o.D.). Zudem sei die Infrastruktur der Gerichte mangelhaft, und es fehle an personellen und 
finanziellen  Mitteln,  die  zu  einer  Überbelastung  der  Gerichte  und  zu  einem  steigenden 
Rückstau  anhängiger  Verfahren  führe.  Insbesondere  bei  den  Ermittlungen  zu  Tötungen 
durch die Polizei wurden kaum Fortschritte erzielt (AI o.D.; vgl. AI 24.2.2016, FH 28.1.2016). 
Die  örtlichen  Magistratsgerichte,  die  mehr  als  90%  der  Fälle  des  Gerichtssystems 
bearbeiten,  richteten  Nachtdienste  und  temporäre  Krisengerichte  ein,  um  den  Rückstau 
anhängiger Verfahren zu reduzieren. Es existiert ein Zeugenschutzprogramm, aber viele
Kandidaten  hierfür  verweigern  die  Teilnahme  oder  verstoßen  gegen  die 
Teilnahmebedingungen. Nach Angaben der Polizei wurde jedoch noch keine Person getötet, 
die an dem Zeugenschutzprogramm teilnahm und sich an dessen Regeln hielt (USDOS 
13.4.2016). 
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Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (o.D.):  Amnesty  Report  2015  –  Jamaika, 
http://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/jamaika, Zugriff 19.1.2017 
- AI  –  Amnesty  International  (24.2.2016):  Amnesty  International  Report  2015/2016  – 
Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017
- FH  –  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  –  Jamaica, 
https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
5. Sicherheitsbehörden
Die  Jamaikanische  Polizei  (Jamaica  Constabulary  Force  –  JCF)  trägt  die 
Hauptverantwortung für die innere Sicherheit und wird von der Island Special Constabulary 
Force unterstützt. Die Jamaica Defense Force (JDF), einschließlich der Küstenwache, ist 
verantwortlich für die nationale Verteidigung, das Unterbinden des maritimen
Rauschgiftschmuggels und unterstützt die JCF. Das Ministerium für Nationale Sicherheit 
überwacht die JCF und JDF. Die JCF verfügt über Abteilungen für bürgernahe Polizeiarbeit, 
Spezialeinsätze,  Ermittlungsmaßnahmen  und  innere  Angelegenheiten.  Die  Zivilbehörden 
haben die Kontrolle über die JCF und JDF. Die Regierung verfügt über immer effektivere 
Mechanismen, um bei Korruptionsfällen und Verstößen zu ermitteln und zu bestrafen. Die 
Unabhängige  Kommission  zur  Untersuchung  mutmaßlicher  Übergriffe  durch 
Sicherheitskräfte (Independent Commission of Investigations into Abuses by the Security 
Forces – INDECOM) untersucht Todesfälle, Verletzungen und Rechtsmissbräuche durch die 
Sicherheitskräfte und durch andere staatliche Sicherheitsdienste; wenn es notwendig ist, 
werden die Fälle an die Generalstaatsanwaltschaft (Director of Public Prosecutions – DPP) 
weitergeleitet.  Im  Jahr  2015  gab  es  keine  Berichte  über  die  Straflosigkeit  der 
Sicherheitskräfte.  Gerichtsverfahren  gegen  Polizisten  dauern  viele  Jahre.  Langwierige 
Gerichtsverfahren mit zahlreichen Verzögerungen sind aber systemische Probleme, die sich 
nicht auf Fälle beschränken, in die Polizisten involviert sind. 2006-2014 wurden drei Beamte 
wegen außergerichtlicher Tötung verurteilt. Laut DPP und INDECOM waren Ende Juni 2015 
54  Strafprozesse  gegen  64  Polizeibeamte  wegen  mutmaßlicher  Beteiligung  an 
rechtswidrigen  Tötungen  anhängig.  Die  JCF-Policy  betreffend  Menschenrechte  und 
Anwendung  von  Gewalt  durch  Beamte,  verpflichtet  alle  JCF-Polizisten,  bei  Konflikten, 
Unruhen  und  Gewalt  professionell  zu  reagieren  und  zu  handeln.  Die  Beamten  müssen 
jährlich an einem Auffrischungskurs über die Verwendung nichttödlicher Mittel teilnehmen,
aber diese Kurse finden aufgrund der mangelnden Geldmittel und Ausrüstungen nicht immer 
statt (USDOS 13.4.2016).
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Obwohl die Polizei bei den Trainings sowohl von den Vereinigten Staaten als auch vom 
Vereinigten  Königreich  Unterstützung  erhält,  ist  sie  vom  Mangel  an  Finanzierung, 
Ressourcen und Management betroffen. Korruption bei der Polizei und deren Beteiligung an 
kriminellen  Handlungen  ist  nicht  ungewöhnlich.  Die  JCF  ist  unterbezahlt,  mangelhaft 
ausgebildet und korrupt (US OSAC 3.11.2015).    
Menschenrechtsorganisationen  äußeren  weiterhin  Besorgnis  hinsichtlich  willkürlicher 
Festnahmen  und  Misshandlungen  in  Polizeigewahrsam.  Nachdem  in  den  vergangenen 
Jahren die Anzahl der durch Polizisten getöteten Menschen stetig gestiegen war (zwischen 
2011 und 2013 waren es über 200 Personen jährlich), kam es 2014 und 2015 zu einem 
Rückgang derartiger Tötungen. Laut einem Bericht vom INDECOM wurden in der ersten 
Jahreshälfte 2015 insgesamt 50 Tötungen dokumentiert, an denen die Polizei beteiligt war. 
Dies waren weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Dezember 2014 nahm ein 
Untersuchungsausschuss die seit langem überfällige Arbeit zur Aufklärung der während des
Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen auf. Es 
war  vorgesehen,  dass  er  seine  Arbeit  bis  Anfang  2016  beenden  würde.  Während  des 
Ausnahmezustands hatten Sicherheitskräfte 76 Zivilpersonen getötet. 44 von ihnen sollen 
außergerichtlich hingerichtet worden sein (AI 24.2.2016).
Laut Beobachtern ist eine Verbesserung durch die zunehmende Rechenschaftspflicht zu 
sehen, seitdem eine unabhängige Kommission begann, die Gewaltfälle durch die Polizei im 
Jahr 2014 intensiver zu verfolgen (FH 28.1.2015). 
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (24.2.2016):  Amnesty  International  Report  2015/2016  – 
Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017
- FH  –  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  –  Jamaica, 
https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
- US OSAC – US Overseas Security Advisory Council (3.11.2016): Jamaica 2015 Crime 
and Safety Report, https://www.osac.gov/pages/ContentReportDetails.aspx?cid=17248, 
Zugriff 19.1.2017 
6. Folter und unmenschliche Behandlung
Obwohl das Gesetz solche Praktiken verbietet, gibt es Berichte über Gefangene, die von den 
Wachpersonal körperlich misshandelt wurden. Es ist jedoch ein Rückgang bei der Zahl der 
körperlichen Misshandlungen im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 festzustellen. Alle Berichte 
über körperliche Misshandlungen wurden von INDECOM untersucht (USDOS 13.4.2016).
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Das Komitee des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zeigt sich 
besorgt  über  die  beklagenswerten  Bedingungen  in  den  staatlichen  Gefängnissen  und 
Haftanstalten.  Weiters  werden  die  fehlenden  gesetzlichen  Rahmenbedingungen  für  die 
Behandlung  von  Personen  in  Untersuchungshaft  und  für  die  räumliche  Trennung  von 
Personen in Untersuchungshaft und Verurteilten kritisiert. Das Komitee äußert sich auch 
besorgt  bezüglich  der  Berichten  über  Folter  und  Misshandlung,  aber  auch  wegen  der 
exzessiven  Gewaltanwendung  durch  Sicherheitskräfte  bei  Verhaftungen  und  in 
Polizeistationen.  Laut  dem  Komitee  sollte  das  Strafgesetz  Folterhandlungen  eindeutig 
verbieten und entsprechend der Schwere der Tat bestrafen. Außerdem wurde das Fehlen 
einer unabhängigen Beschwerdeinstanz zur Untersuchung und Ahndung von Fällen von 
Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung untersucht festgestellt 
(UNHRC 22.11.2016).  
Quellen:
- UNHRC – UN Human Rights Committee (22.11.2016): Concluding observations on the
fourth  periodic  report  of  Jamaica, 
http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1481718264_g1626053.pdf, Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
7. Korruption
Korruption ist nach wie vor ein ernstes Problem in Jamaika. In den vergangenen Jahren 
wurden  langjährige  Beziehungen  zwischen  Abgeordneten  und  organisierter  Kriminalität 
aufgedeckt. Abgeordnete bekamen von kriminellen Banden Wählerstimmen in bestimmten 
Bezirken al Gegenleistung für politischen Schutz (FH 28.1.2015).  
Das  Gesetz  sieht  strafrechtliche  Folgen  für  Korruption  durch  Beamte  vor.  Für  die 
Korruptionsbekämpfung  sind  das  Justizministerium  und  das  Büro  der 
Generalstaatsanwaltschaft zuständig. Die Regierung setzt diese Rechtsvorschriften jedoch 
nicht effektiv um, deshalb kommt es vor, dass Beamte in korrupte Praktiken verwickelt sind, 
ohne  dass  sie  dafür  bestraft  werden.  Der  Staat  ist  jedoch  weiterhin  bemüht, 
Korruptionspraktiken durch Beamte zu verbieten und zu bestrafen und die Öffentlichkeit für 
die Korruption zu sensibilisieren. Die Generalstaatsanwaltschaft wird von den Medien und 
zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert, da die Korruptionsdelikte langsam und
zögerlich bearbeitet und nicht entsprechend bestraft werden. Im September 2015 wurden 
von der zuständigen Behörde 10 Beamte im öffentlichen Sektor und 22 Polizisten wegen 
Korruption  verhaftet  und  verurteilt.  Im  selben  Zeitraum  gab  es  in  27  Verurteilungen,  3 
Freisprüche  und  14  Entlassungen.  Im  Zeitraum  von  2008  bis  2015  waren  159 
Korruptionsfälle beim Gericht anhängig (USDOS 13.4.2016).
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