jama-lib-2017-01-20-ke

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jedoch  verschiedene  Ressourcen  (z.B.  Fahrzeuge  für  Richter,  Einführung  neuer 
Technologien, neue Gerichtsgebäuden) zur Verfügung (USDOS 13.4.2016).
Das jamaikanische Justizsystem wird als das schwerwiegendste Menschenrechtsproblem im 
Land betrachtet. Es gilt als überbelastet, ungenügend ausgestattet und dysfunktional. Das 
Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor. Laut Verfassung haben die Angeklagten das 
Recht  auf  Unschuldsvermutung,  Rechtsbeistand,  Information  über  Art  und  Gründe  der 
Anklage und auf ein faires Gerichtsverfahren. Strafsachen, in denen mit einer möglichen 
Gefängnisstrafe  von  über  zwölf  Monaten  zu  rechnen  ist,  werden  normalerweise  von 
Geschworenen entschieden. In den letzten Jahren haben Einzelrichter jedoch immer mehr 
Strafprozesse mit über fünf Jahren Strafandrohung bei Drogendelikten bzw. lebenslanger 
Strafandrohung im sogenannten Gun Court (für Straftaten mit Schusswaffen) judiziert. Der 
oberste  Gerichtshof  untersucht  schwerwiegende  Delikte,  einschließlich  Mordfälle.  Die 
Abneigung der Bürger gegen die Unterstützung des Gerichts als Geschworener trägt zum
andauernden Problem des Verfahrensrückstandes bei. Gerichtsverfahren werden oft über 
Jahre verschleppt, manchmal deswegen sogar eingestellt Angeklagte haben ausreichend 
Zeit ihre Verteidigung angemessen vorzubereiten und es existiert in Recht auf Beschwerde 
gegen  gerichtliche  Entscheidungen.  Darüber  hinaus  kann  im  Falle  von  Mittellosigkeit 
Rechtshilfe in Anspruch genommen werden, davon sind jedoch Fälle betreffend Geldwäsche 
oder gefährliche Drogen ausgenommen oder wenn keine Haftstrafe droht. Ineffizienz und der 
Mangel  an  bereitwilligen  Zeugen  sind  weiterhin  ein  Problem  für  das  Justizsystem  und 
beeinträchtigen die Gerichtsverfahren (USDOS 13.4.2016).
Im Februar 2014 gab der Minister für Nationale Sicherheit bekannt, dass es einen Rückstand 
von ungefähr 40.000 noch unbearbeiteten Fällen gebe. Im Juni erklärte der Oberste Richter, 
dass  das  Justizsystem  ernsthaft  behindert  werde,  da  nicht  nur  kriminaltechnisches 
Beweismaterial fehle, sondern auch Aussagen und ballistische Gutachten ausstünden (AI 
o.D.). Zudem sei die Infrastruktur der Gerichte mangelhaft, und es fehle an personellen und 
finanziellen  Mitteln,  die  zu  einer  Überbelastung  der  Gerichte  und  zu  einem  steigenden 
Rückstau  anhängiger  Verfahren  führe.  Insbesondere  bei  den  Ermittlungen  zu  Tötungen 
durch die Polizei wurden kaum Fortschritte erzielt (AI o.D.; vgl. AI 24.2.2016, FH 28.1.2016). 
Die  örtlichen  Magistratsgerichte,  die  mehr  als  90%  der  Fälle  des  Gerichtssystems 
bearbeiten,  richteten  Nachtdienste  und  temporäre  Krisengerichte  ein,  um  den  Rückstau 
anhängiger Verfahren zu reduzieren. Es existiert ein Zeugenschutzprogramm, aber viele
Kandidaten  hierfür  verweigern  die  Teilnahme  oder  verstoßen  gegen  die 
Teilnahmebedingungen. Nach Angaben der Polizei wurde jedoch noch keine Person getötet, 
die an dem Zeugenschutzprogramm teilnahm und sich an dessen Regeln hielt (USDOS 
13.4.2016). 
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Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (o.D.):  Amnesty  Report  2015  –  Jamaika, 
http://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/jamaika, Zugriff 19.1.2017 
- AI  –  Amnesty  International  (24.2.2016):  Amnesty  International  Report  2015/2016  – 
Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017
- FH  –  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  –  Jamaica, 
https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
5. Sicherheitsbehörden
Die  Jamaikanische  Polizei  (Jamaica  Constabulary  Force  –  JCF)  trägt  die 
Hauptverantwortung für die innere Sicherheit und wird von der Island Special Constabulary 
Force unterstützt. Die Jamaica Defense Force (JDF), einschließlich der Küstenwache, ist 
verantwortlich für die nationale Verteidigung, das Unterbinden des maritimen
Rauschgiftschmuggels und unterstützt die JCF. Das Ministerium für Nationale Sicherheit 
überwacht die JCF und JDF. Die JCF verfügt über Abteilungen für bürgernahe Polizeiarbeit, 
Spezialeinsätze,  Ermittlungsmaßnahmen  und  innere  Angelegenheiten.  Die  Zivilbehörden 
haben die Kontrolle über die JCF und JDF. Die Regierung verfügt über immer effektivere 
Mechanismen, um bei Korruptionsfällen und Verstößen zu ermitteln und zu bestrafen. Die 
Unabhängige  Kommission  zur  Untersuchung  mutmaßlicher  Übergriffe  durch 
Sicherheitskräfte (Independent Commission of Investigations into Abuses by the Security 
Forces – INDECOM) untersucht Todesfälle, Verletzungen und Rechtsmissbräuche durch die 
Sicherheitskräfte und durch andere staatliche Sicherheitsdienste; wenn es notwendig ist, 
werden die Fälle an die Generalstaatsanwaltschaft (Director of Public Prosecutions – DPP) 
weitergeleitet.  Im  Jahr  2015  gab  es  keine  Berichte  über  die  Straflosigkeit  der 
Sicherheitskräfte.  Gerichtsverfahren  gegen  Polizisten  dauern  viele  Jahre.  Langwierige 
Gerichtsverfahren mit zahlreichen Verzögerungen sind aber systemische Probleme, die sich 
nicht auf Fälle beschränken, in die Polizisten involviert sind. 2006-2014 wurden drei Beamte 
wegen außergerichtlicher Tötung verurteilt. Laut DPP und INDECOM waren Ende Juni 2015 
54  Strafprozesse  gegen  64  Polizeibeamte  wegen  mutmaßlicher  Beteiligung  an 
rechtswidrigen  Tötungen  anhängig.  Die  JCF-Policy  betreffend  Menschenrechte  und 
Anwendung  von  Gewalt  durch  Beamte,  verpflichtet  alle  JCF-Polizisten,  bei  Konflikten, 
Unruhen  und  Gewalt  professionell  zu  reagieren  und  zu  handeln.  Die  Beamten  müssen 
jährlich an einem Auffrischungskurs über die Verwendung nichttödlicher Mittel teilnehmen,
aber diese Kurse finden aufgrund der mangelnden Geldmittel und Ausrüstungen nicht immer 
statt (USDOS 13.4.2016).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 9 von 23
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Obwohl die Polizei bei den Trainings sowohl von den Vereinigten Staaten als auch vom 
Vereinigten  Königreich  Unterstützung  erhält,  ist  sie  vom  Mangel  an  Finanzierung, 
Ressourcen und Management betroffen. Korruption bei der Polizei und deren Beteiligung an 
kriminellen  Handlungen  ist  nicht  ungewöhnlich.  Die  JCF  ist  unterbezahlt,  mangelhaft 
ausgebildet und korrupt (US OSAC 3.11.2015).    
Menschenrechtsorganisationen  äußeren  weiterhin  Besorgnis  hinsichtlich  willkürlicher 
Festnahmen  und  Misshandlungen  in  Polizeigewahrsam.  Nachdem  in  den  vergangenen 
Jahren die Anzahl der durch Polizisten getöteten Menschen stetig gestiegen war (zwischen 
2011 und 2013 waren es über 200 Personen jährlich), kam es 2014 und 2015 zu einem 
Rückgang derartiger Tötungen. Laut einem Bericht vom INDECOM wurden in der ersten 
Jahreshälfte 2015 insgesamt 50 Tötungen dokumentiert, an denen die Polizei beteiligt war. 
Dies waren weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Dezember 2014 nahm ein 
Untersuchungsausschuss die seit langem überfällige Arbeit zur Aufklärung der während des
Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen auf. Es 
war  vorgesehen,  dass  er  seine  Arbeit  bis  Anfang  2016  beenden  würde.  Während  des 
Ausnahmezustands hatten Sicherheitskräfte 76 Zivilpersonen getötet. 44 von ihnen sollen 
außergerichtlich hingerichtet worden sein (AI 24.2.2016).
Laut Beobachtern ist eine Verbesserung durch die zunehmende Rechenschaftspflicht zu 
sehen, seitdem eine unabhängige Kommission begann, die Gewaltfälle durch die Polizei im 
Jahr 2014 intensiver zu verfolgen (FH 28.1.2015). 
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (24.2.2016):  Amnesty  International  Report  2015/2016  – 
Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017
- FH  –  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  –  Jamaica, 
https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
- US OSAC – US Overseas Security Advisory Council (3.11.2016): Jamaica 2015 Crime 
and Safety Report, https://www.osac.gov/pages/ContentReportDetails.aspx?cid=17248, 
Zugriff 19.1.2017 
6. Folter und unmenschliche Behandlung
Obwohl das Gesetz solche Praktiken verbietet, gibt es Berichte über Gefangene, die von den 
Wachpersonal körperlich misshandelt wurden. Es ist jedoch ein Rückgang bei der Zahl der 
körperlichen Misshandlungen im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 festzustellen. Alle Berichte 
über körperliche Misshandlungen wurden von INDECOM untersucht (USDOS 13.4.2016).
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Das Komitee des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zeigt sich 
besorgt  über  die  beklagenswerten  Bedingungen  in  den  staatlichen  Gefängnissen  und 
Haftanstalten.  Weiters  werden  die  fehlenden  gesetzlichen  Rahmenbedingungen  für  die 
Behandlung  von  Personen  in  Untersuchungshaft  und  für  die  räumliche  Trennung  von 
Personen in Untersuchungshaft und Verurteilten kritisiert. Das Komitee äußert sich auch 
besorgt  bezüglich  der  Berichten  über  Folter  und  Misshandlung,  aber  auch  wegen  der 
exzessiven  Gewaltanwendung  durch  Sicherheitskräfte  bei  Verhaftungen  und  in 
Polizeistationen.  Laut  dem  Komitee  sollte  das  Strafgesetz  Folterhandlungen  eindeutig 
verbieten und entsprechend der Schwere der Tat bestrafen. Außerdem wurde das Fehlen 
einer unabhängigen Beschwerdeinstanz zur Untersuchung und Ahndung von Fällen von 
Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung untersucht festgestellt 
(UNHRC 22.11.2016).  
Quellen:
- UNHRC – UN Human Rights Committee (22.11.2016): Concluding observations on the
fourth  periodic  report  of  Jamaica, 
http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1481718264_g1626053.pdf, Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
7. Korruption
Korruption ist nach wie vor ein ernstes Problem in Jamaika. In den vergangenen Jahren 
wurden  langjährige  Beziehungen  zwischen  Abgeordneten  und  organisierter  Kriminalität 
aufgedeckt. Abgeordnete bekamen von kriminellen Banden Wählerstimmen in bestimmten 
Bezirken al Gegenleistung für politischen Schutz (FH 28.1.2015).  
Das  Gesetz  sieht  strafrechtliche  Folgen  für  Korruption  durch  Beamte  vor.  Für  die 
Korruptionsbekämpfung  sind  das  Justizministerium  und  das  Büro  der 
Generalstaatsanwaltschaft zuständig. Die Regierung setzt diese Rechtsvorschriften jedoch 
nicht effektiv um, deshalb kommt es vor, dass Beamte in korrupte Praktiken verwickelt sind, 
ohne  dass  sie  dafür  bestraft  werden.  Der  Staat  ist  jedoch  weiterhin  bemüht, 
Korruptionspraktiken durch Beamte zu verbieten und zu bestrafen und die Öffentlichkeit für 
die Korruption zu sensibilisieren. Die Generalstaatsanwaltschaft wird von den Medien und 
zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert, da die Korruptionsdelikte langsam und
zögerlich bearbeitet und nicht entsprechend bestraft werden. Im September 2015 wurden 
von der zuständigen Behörde 10 Beamte im öffentlichen Sektor und 22 Polizisten wegen 
Korruption  verhaftet  und  verurteilt.  Im  selben  Zeitraum  gab  es  in  27  Verurteilungen,  3 
Freisprüche  und  14  Entlassungen.  Im  Zeitraum  von  2008  bis  2015  waren  159 
Korruptionsfälle beim Gericht anhängig (USDOS 13.4.2016).
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Jamaika liegt im 2015 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit einer 
Bewertung von 41 (von 100) (0=highly corrupt, 100=very clean) auf Platz 69 (von 167) (je 
höher, desto schlechter). 2014 war das Land mit Bewertung 38 auf Platz 85 (von 174) (TI 
2014 / TI 2015).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  –  Jamaica, 
https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017
- TI  –  Transparency  International  (2015):  Corruption  Perceptions  Index, 
http://www.transparency.org/cpi2015, Zugriff 19.1.2017 
- TI  –  Transparency  International  (2014):  Corruption  Perceptions  Index, 
https://www.transparency.org/cpi2014/results, Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine  Reihe  von  nationalen  und  internationalen  Menschenrechtsgruppen  und  andere 
internationale Organisationen sind in der Regel ohne Einschränkung tätig. Sie untersuchen 
Menschenrechtsfälle und veröffentlichen ihre Ergebnisse. Regierungsvertreter erweisen sich 
oft als kooperativ und reagieren auf die Anfragen der NGOs. Darüber hinaus arbeiten in 
Jamaika auch staatliche Menschenrechtsorgane. Das unabhängige Büro des Ombudsmanns 
bietet Hilfe bei Verletzung der Grundrechte der Bürger durch die Behörden. In diesem Fall 
werden Privatanwälte beauftragt, die Regierung im Auftrag der Bürger zu verklagen (USDOS 
13.4.2016).
Staatliche  Behörden,  aber  auch  NGOs  engagieren  sich  in  sozialen  Projekten  in 
unterschiedlichen Lebensbereichen. Die Regierung bietet auch eine jährliche Subvention für 
bestimmte Programme an (UPR/UNHRC 27.4.2015).
Das Komitee des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte berichtet, 
dass  NGOs  für  Menschenrechte  aufgrund  des  Gesetzes  über  Wohltätigkeit  bei  der 
Registrierung mit Schwierigkeiten konfrontiert sind. Weiters wird über Fälle von Belästigung 
und Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger berichtet (UNHRC 22.11.2016). 
Quellen:
- UNHRC – UN Human Rights Committee (22.11.2016): Concluding observations on the
fourth  periodic  report  of  Jamaica, 
http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1481718264_g1626053.pdf, Zugriff 19.1.2017 
- UN/UNHRC – Universal Periodic Review of the United Nations Human Rights Council 
(13.4.2016):  National  report  –  Jamaica, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 12 von 23
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https://www.upr-info.org/sites/default/files/document/jamaica/session_22_-_may_2015/
a_hrc_wg.6_22_jam_1_e.pdf, Zugriff 19.1.2017
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Das Mindestalter für den freiwilligen Militärdienst beträgt 17 ½ Jahre (CIA 12.12.2016). 
Quellen:
- CIA  –  Central  Inteligence  Agency  (12.12.2016):  The  World  Factbook  –  Jamaica, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/jm.html,  Zugriff 
19.1.2017 
10.Allgemeine Menschenrechtslage
Obwohl die Verfassung jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, nationaler 
Herkunft,  politischer  Gesinnung,  Hautfarbe  und  Religion  verbietet,  gibt  es  weiterhin 
Benachteiligung  aufgrund  der  politischen  Zugehörigkeit  in  der  Verteilung  der  knappen 
staatlichen Leistungen, wie Beschäftigung, besonders in armen Stadtteilen (USDOS
13.4.2016).  
Das jamaikanische Justizsystem wird als das schwerwiegendste Menschenrechtsproblem im 
Land  betrachtet.  Es  gilt  als  überbelastet,  ungenügend  ausgestattet  und  dysfunktional 
(USDOS 13.4.2016). Darüber hinaus kommt es weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und 
außergerichtlichen Hinrichtungen. Jamaika weist gemessen an der Einwohnerzahl immer 
noch eine der höchsten Tötungsraten der Welt auf. Gewaltkriminalität ist auch ein Anlass zu 
großer Besorgnis (AI 24.2.2016). Weitere Probleme stellen die unzureichenden Zustände in 
den Gefängnissen und Haftanstalten, Gewalt gegen und sexueller Missbrauch von Kindern, 
sowie Gewalt gegen und Diskriminierung von Frauen und LGBTI-Personen dar (USDOS 
13.4.2016). 
Im  Mai  2015  wurde  die  Menschenrechtslage  in  Jamaika  im  Rahmen  der  Allgemeinen 
Regelmäßigen  Überprüfung  durch  den  UN-Menschenrechtsrat  begutachtet.  Jamaika 
akzeptierte  23  der  177  Empfehlungen.  Die  Regierung  unternahm  erste  Schritte  zur 
Einrichtung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (AI 24.2.2016). 
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (24.2.2016):  Amnesty  International  Report  2015/2016  – 
Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 13 von 23
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- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
11.Haftbedingungen
Das Komitee des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zeigt sich 
besorgt  über  die  Bedingungen  in  den  staatlichen  Gefängnissen  und  Haftanstalten,  wie 
Überbelegung,  schlechte  sanitäre  Bedingungen  in  baufälligen  Gebäuden,  mangelnde 
medizinische  Versorgung  (UNHRC  22.11.2016;  vgl.  USDOS  13.4.2016).  Die  meisten 
Häftlinge waren in Hochsicherheitsgefängnissen, aber im Laufe des Jahres 2015 wurden 700 
Personen in Gefängnisse der mittleren und niedrigen Sicherheitsstufe überstellt (USDOS 
13.4.2016). Außerdem begann die Regierung mit dem Bau eines neuen Zellenblocks für 304
Insassen im Tamarind Farm Correctional Center, um die Kapazitäten zu erweitern und so 
bessere  Bedingungen  für  die  Gefangenen  zu  schaffen  (USDOS  13.4.2016;  vgl.  JO 
10.5.2016).   
Die Bedingungen in Frauengefängnissen sind in der Regel besser, als in denen für Männer. 
Die Zellen in manchen Einrichtungen haben wenig natürliches Licht und unzureichendes 
künstliches  Licht,  die  Sanitär-  und  Toilettenanlagen  sind  unterdurchschnittlich  und  die 
Belüftung ist schlecht. Im Hochsicherheitsgefängnis St. Catherine für Erwachsene wird in 
den Zellen von 16 bis 8 Uhr nur ein Eimer für die hygienischen Bedürfnisse zur Verfügung 
gestellt. Bettwanzen stellen ein Problem dar. Im Hunts Bay Lockup sind die Gefangenen in 
käfigartigen Strukturen untergebracht, die für Regen, Sonne und die neugierigen Blicke der 
Passanten offen sind. Die Zellen sind mit bis zu 10 Personen pro Zelle überfüllt und oft mit 
Urin und Müll verschmutzt. Häftlinge berichten, dass sie ihre Zellen zwei oder dreimal am 
Tag für 15 Minuten verlassen dürfen, um die Sanitär- und Toilettenanlagen zu benutzen und 
ihre Wasserflaschen aufzufüllen (USDOS 13.4.2016).
Die medizinische Versorgung ist begrenzt. Es stehen drei Ärzte und eine Krankenschwester 
Vollzeit, mehrere Ärzte Teilzeit und ein Zahnarzt zur Verfügung. Wenn es notwendig ist, 
kann ein Zugang zu öffentlichen Gesundheitseinrichtungen ermöglicht werden. Vier Teilzeit-
Psychiater in 11 Einrichtungen behandeln 225 Insassen mit psychischen Krankheiten im
ganzen Land. Die Häftlinge erhalten keine Zahnprothesen, aber die durch die fehlenden 
Zähne  entstandenen  speziellen  Ernährungsbedürfnisse  werden  beachtet.  Im  Jahr  2015 
waren für jeden Gefangenen 200 Jamaica Dollar vorgesehen, um drei Mahlzeiten pro Tag 
zur  Verfügung  stellen  zu  können.  In  den  Gefängnissen  werden  jedoch  die 
Ernährungseinschränkungen  der  Häftlinge  oft  ignoriert.  Es  ist  allerdings  erlaubt,  dass 
Familienangehörige einmal pro Woche Lebensmittel mitbringen (USDOS 13.4.2016).
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Das Gesetz verbietet es, Kinder in Gefängnissen für Erwachsene einzusperren und der Staat 
organisiert Gefangenentransporte, um sicherzustellen, dass Jugendliche und Erwachsene in 
getrennten  Einrichtungen  untergebracht  werden  (USDOS  13.4.2016).  Trotzdem  werden 
Kinder nach wie vor zusammen mit Erwachsenen in Polizeizellen festgehalten, in einigen 
Fällen mehrere Tage lang (AI o.D). Die rechtliche Interessensvertretung für Kinder (Office of 
the Children´s Advocate – OCA), beschäftigt sich mit Beschwerden bezüglich jugendlicher 
Straftäter.  Minderjährige,  die  in  einer  Jugendvollzugsanstalt  oder  in  Untersuchungshaft 
sitzen, können eine Beschwerde direkt bei OCA einlegen (USDOS 13.4.2016).
Es  gibt  keinen  spezifischen  Gefängnis-Ombudsmann.  Offizielle  Beschwerden  und 
Untersuchungen sind selten. Unabhängige Behörden untersuchen glaubwürdige Berichte 
über unmenschliche Zustände. Generell erlaubt die Regierung privaten Gruppen, freiwilligen 
und religiösen Organisationen, örtlichen und internationalen Menschrechtsorganisationen
und den Medien, die Gefangenen zu besuchen und die Haftbedingungen zu überwachen. Im 
Laufe des Jahres 2015 fanden derartige Besuche statt (USDOS 13.4.2016). 
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (o.D.):  Amnesty  Report  2015  –  Jamaika, 
http://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/jamaika, Zugriff 19.1.2017 
- JO  –  Jamaica  Observer  (10.5.2016):  300  more  cells  for  Tamarind  Farm  Adult 
Correctional Centre, http://www.jamaicaobserver.com/news/300-more-cells-for-Tamarind-
Farm-Adult-Correctional-Centre, Zugriff 19.1.2017 
- UNHRC – UN Human Rights Committee: Concluding observations on the fourth periodic 
report  of  Jamaica,  http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1481718264_g1626053.pdf, 
Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
12.Todesstrafe
Jamaika  hält  an  der  Todesstrafe  fest  (AI  o.  D.).  Das  Land  zögert  die  Todesstrafe 
abzuschaffen  und  eine  formale  Aussetzung von  Hinrichtungen  zu  etablieren.  INDECOM 
stellte im Jahr 2014 einen Rückgang der Zahl der Hinrichtungen im Vergleich zu 2013 fest 
(AI 28.11.2015). 
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (o.D.):  Amnesty  Report  2015  –  Jamaika, 
http://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/jamaika, Zugriff 19.1.2017 
- AI – Amnesty International (28.11.2015): Menschenrechtsrat verabschiedet das Ergebnis 
der regelmäßigen Überprüfung von Jamaika,
http://www.queeramnesty.de/laender/artikel/kategorie/jamaika/view/menschenrechtsrat-
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 15 von 23
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verabschiedet-das-ergebnis-der-regelmaessigen-ueberpruefung-upr-von-jamaika.html, 
Zugriff 19.1.2017 
13.Relevante Bevölkerungsgruppen
13.1. Frauen
Gesetzliche Schutzmaßnahmen für Frauen werden unzureichend durchgesetzt, Gewalt und 
Diskriminierung  sind  weit  verbreitet.  Eine  Reihe  von  durch  die  Presse  gegangenen 
Vergewaltigungsfällen  junger  Mädchen  führte  zu  öffentlichen  Protesten  und  zu  einer 
erneuten Debatte über Prävention und Bestrafung der Delikte (FH 28.1.2015). 
Vergewaltigung ist illegal und die Höchststrafe dafür beträgt 25 Jahre. Vergewaltigung in der 
Ehe  ist  unter  bestimmten  Umständen  eine  Straftat.  Die  JCF  berichtet  über  460 
Vergewaltigungsfälle von Januar bis Ende Oktober 2015, dies bedeutet einen Rückgang um 
20%  zum  Vergleichszeitraum  2014.  Das  zuständige  Büro  für  Frauenangelegenheiten 
(Bureau  of  Women´s  Affairs  –  BWA)  schätzt  jedoch  die  tatsächliche  Anzahl  der  Fälle 
signifikant höher, da viele Delikte aus Angst vor Stigmatisierung, Vergeltung oder weiterer 
Gewalt verschwiegen werden. Das Zentrum für Untersuchung von sexueller Gewalt und 
Kindesmisshandlung der Jamaikanischen Polizei (CISOCA) besteht aus einem
multidisziplinären Team von Polizisten, Sozialarbeitern und Mitarbeitern aus der Einheit für 
Opferhilfe,  welche  Sexualdelikte  untersucht  und  weitere  relevante  Leistungen,  wie  z.B. 
rechtliche  Unterstützung,  anbietet.  Die  Mitarbeiter  der  CISOCA  erhalten  eine 
maßgeschneiderte Schulung zur Untersuchung von Sexualdelikten. Gewalt gegen Frauen ist 
weiterhin  ein  ernstes  Problem.  Obwohl  das  Gesetz  häusliche  Gewalt  verbietet  und 
Rechtsmittel wie einstweilige Verfügungen und andere Nichtfreiheitsstrafen bietet, ist sie 
Studien  zufolge  weit  verbreitet.  Die  NGO  Woman  Inc.  berichtet,  dass  sich  Frauen  oft 
beschweren,  weil  die  Polizei  häusliche  Gewalt  nicht  als  Verbrechen  behandelt  und 
entsprechend registriert. Verschiedene staatliche Einrichtungen, Frauenzentren, aber auch 
NGOs und religiöse Organisationen stellen landesweit Beratungsangebote für Frauen zur 
Verfügung.  Die  Krisenzentren  von  Woman  Inc.  in  Kingston  und  Montego  Bay  bieten 
Beratung,  Unterkunft  und  Unterstützung  für  Opfer  von  Vergewaltigung  und 
geschlechtsbezogener Gewalt, aber auch für erwachsene Inzest-Opfer. NGOs äußern sich 
besorgt  über  die  unzureichenden  Mittel  für  polizeiliche  Ermittlungen  bei 
geschlechtsspezifischer  Gewalt  und  für  Beratungs-  und  Betreuungsangebote  für  Opfer. 
Weiters kritisieren NGOs, dass das Strafjustizsystem dabei scheitert, die Täter von Gewalt 
gegen Frauen und Kinder mit der nötigen Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit zur Rechenschaft 
zu ziehen (USDOS 13.4.2016).
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Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gaben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Eine 
große Anzahl von Frauen wurde von ihren Ehemännern oder Partnern getötet. Lesbische, 
bisexuelle und Transfrauen waren aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen 
Orientierung und ihres vermeintlich geschlechtsuntypischen Äußeren dem Risiko sexueller 
Gewalt ausgesetzt. Die  Regierung stand kurz  vor  der Beendigung der Arbeit an einem 
Nationalen  Strategischen  Aktionsplan  zur  Beseitigung  geschlechtsspezifischer  Gewalt  in 
Jamaika. Ein gemeinsamer Sonderausschuss des Parlaments hatte eine Überprüfung des 
Gesetzes  über  Sexualdelikte  aus  dem  Jahr  2009  noch  nicht  abgeschlossen. 
Zivilgesellschaftliche Organisationen übermittelten Empfehlungen an den Ausschuss, die u. 
a. die Ausweitung der Definition von Vergewaltigung, die Entkriminalisierung von Sexarbeit 
und  den  Gebrauch  einer  geschlechtsneutralen  Sprache  in  dem  betreffenden  Gesetz 
umfassten (AI 24.2.2016).
Frauen sind in der Regierung unterrepräsentiert und haben nur sieben Sitze im
Repräsentantenhaus (FH 28.1.2015).
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (24.2.2016):  Amnesty  International  Report  2015/2016  – 
Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017 
- FH  –  Freedom  House  (28.1.2015):  Freedom  in  the  World  2015  –  Jamaica, 
https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 
- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 
2015  –  Jamaica,  https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html,  Zugriff 
19.1.2017 
13.2. Homosexuelle
Das Gesetz verbietet „grob unsittliches Verhalten“ (generell wird dies als irgendeine Art 
körperlicher  Intimität  interpretiert)  zwischen  gleichgeschlechtlichen  Personen  in  der 
Öffentlichkeit und im Privaten. Dies kann mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft werden. Das sog. 
Antibuggery law stellt einvernehmlichen Analverkehr für hetero- und homosexuelle Paare 
unter Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. Das Gesetz wurde im Laufe des Jahres 2015 
aber nur in Fällen von sexueller Gewalt und Kindesmissbrauch angewendet, nicht jedoch um 
Homosexuelle  zu  verfolgen.  Diskriminierung  auf  Basis  der  sexuellen  Ausrichtung, 
Geschlechtsidentität oder einer HIV-Erkrankung ist nicht gesetzlich verboten (USDOS
13.4.2016). 
Homophobie  ist  in  Jamaika  weit  verbreitet.  Die  NGO  Jamaica  Forum  of  Lesbians,  All-
Sexuals  and  Gays  (J-Flag)  berichtet,  dass  ca.  100  LGBTI-Personen  im  Jahr  2015 
Diskriminierung, Belästigungen, und sonstige Formen von Missbrauch ausgesetzt waren. 
Darunter befinden sich 19 physische Angriffe, 34 Fälle von Beschimpfungen, 22 Fälle von 
Drohungen und Einschüchterung und 4 Angriffe durch Gruppen (USDOS 13.4.2016). 
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