jama-lib-2017-01-20-ke
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jedoch verschiedene Ressourcen (z.B. Fahrzeuge für Richter, Einführung neuer Technologien, neue Gerichtsgebäuden) zur Verfügung (USDOS 13.4.2016). Das jamaikanische Justizsystem wird als das schwerwiegendste Menschenrechtsproblem im Land betrachtet. Es gilt als überbelastet, ungenügend ausgestattet und dysfunktional. Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor. Laut Verfassung haben die Angeklagten das Recht auf Unschuldsvermutung, Rechtsbeistand, Information über Art und Gründe der Anklage und auf ein faires Gerichtsverfahren. Strafsachen, in denen mit einer möglichen Gefängnisstrafe von über zwölf Monaten zu rechnen ist, werden normalerweise von Geschworenen entschieden. In den letzten Jahren haben Einzelrichter jedoch immer mehr Strafprozesse mit über fünf Jahren Strafandrohung bei Drogendelikten bzw. lebenslanger Strafandrohung im sogenannten Gun Court (für Straftaten mit Schusswaffen) judiziert. Der oberste Gerichtshof untersucht schwerwiegende Delikte, einschließlich Mordfälle. Die Abneigung der Bürger gegen die Unterstützung des Gerichts als Geschworener trägt zum andauernden Problem des Verfahrensrückstandes bei. Gerichtsverfahren werden oft über Jahre verschleppt, manchmal deswegen sogar eingestellt Angeklagte haben ausreichend Zeit ihre Verteidigung angemessen vorzubereiten und es existiert in Recht auf Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen. Darüber hinaus kann im Falle von Mittellosigkeit Rechtshilfe in Anspruch genommen werden, davon sind jedoch Fälle betreffend Geldwäsche oder gefährliche Drogen ausgenommen oder wenn keine Haftstrafe droht. Ineffizienz und der Mangel an bereitwilligen Zeugen sind weiterhin ein Problem für das Justizsystem und beeinträchtigen die Gerichtsverfahren (USDOS 13.4.2016). Im Februar 2014 gab der Minister für Nationale Sicherheit bekannt, dass es einen Rückstand von ungefähr 40.000 noch unbearbeiteten Fällen gebe. Im Juni erklärte der Oberste Richter, dass das Justizsystem ernsthaft behindert werde, da nicht nur kriminaltechnisches Beweismaterial fehle, sondern auch Aussagen und ballistische Gutachten ausstünden (AI o.D.). Zudem sei die Infrastruktur der Gerichte mangelhaft, und es fehle an personellen und finanziellen Mitteln, die zu einer Überbelastung der Gerichte und zu einem steigenden Rückstau anhängiger Verfahren führe. Insbesondere bei den Ermittlungen zu Tötungen durch die Polizei wurden kaum Fortschritte erzielt (AI o.D.; vgl. AI 24.2.2016, FH 28.1.2016). Die örtlichen Magistratsgerichte, die mehr als 90% der Fälle des Gerichtssystems bearbeiten, richteten Nachtdienste und temporäre Krisengerichte ein, um den Rückstau anhängiger Verfahren zu reduzieren. Es existiert ein Zeugenschutzprogramm, aber viele Kandidaten hierfür verweigern die Teilnahme oder verstoßen gegen die Teilnahmebedingungen. Nach Angaben der Polizei wurde jedoch noch keine Person getötet, die an dem Zeugenschutzprogramm teilnahm und sich an dessen Regeln hielt (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 23

Quellen: - AI – Amnesty International (o.D.): Amnesty Report 2015 – Jamaika, http://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/jamaika, Zugriff 19.1.2017 - AI – Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/2016 – Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017 - FH – Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 5. Sicherheitsbehörden Die Jamaikanische Polizei (Jamaica Constabulary Force – JCF) trägt die Hauptverantwortung für die innere Sicherheit und wird von der Island Special Constabulary Force unterstützt. Die Jamaica Defense Force (JDF), einschließlich der Küstenwache, ist verantwortlich für die nationale Verteidigung, das Unterbinden des maritimen Rauschgiftschmuggels und unterstützt die JCF. Das Ministerium für Nationale Sicherheit überwacht die JCF und JDF. Die JCF verfügt über Abteilungen für bürgernahe Polizeiarbeit, Spezialeinsätze, Ermittlungsmaßnahmen und innere Angelegenheiten. Die Zivilbehörden haben die Kontrolle über die JCF und JDF. Die Regierung verfügt über immer effektivere Mechanismen, um bei Korruptionsfällen und Verstößen zu ermitteln und zu bestrafen. Die Unabhängige Kommission zur Untersuchung mutmaßlicher Übergriffe durch Sicherheitskräfte (Independent Commission of Investigations into Abuses by the Security Forces – INDECOM) untersucht Todesfälle, Verletzungen und Rechtsmissbräuche durch die Sicherheitskräfte und durch andere staatliche Sicherheitsdienste; wenn es notwendig ist, werden die Fälle an die Generalstaatsanwaltschaft (Director of Public Prosecutions – DPP) weitergeleitet. Im Jahr 2015 gab es keine Berichte über die Straflosigkeit der Sicherheitskräfte. Gerichtsverfahren gegen Polizisten dauern viele Jahre. Langwierige Gerichtsverfahren mit zahlreichen Verzögerungen sind aber systemische Probleme, die sich nicht auf Fälle beschränken, in die Polizisten involviert sind. 2006-2014 wurden drei Beamte wegen außergerichtlicher Tötung verurteilt. Laut DPP und INDECOM waren Ende Juni 2015 54 Strafprozesse gegen 64 Polizeibeamte wegen mutmaßlicher Beteiligung an rechtswidrigen Tötungen anhängig. Die JCF-Policy betreffend Menschenrechte und Anwendung von Gewalt durch Beamte, verpflichtet alle JCF-Polizisten, bei Konflikten, Unruhen und Gewalt professionell zu reagieren und zu handeln. Die Beamten müssen jährlich an einem Auffrischungskurs über die Verwendung nichttödlicher Mittel teilnehmen, aber diese Kurse finden aufgrund der mangelnden Geldmittel und Ausrüstungen nicht immer statt (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 23

Obwohl die Polizei bei den Trainings sowohl von den Vereinigten Staaten als auch vom Vereinigten Königreich Unterstützung erhält, ist sie vom Mangel an Finanzierung, Ressourcen und Management betroffen. Korruption bei der Polizei und deren Beteiligung an kriminellen Handlungen ist nicht ungewöhnlich. Die JCF ist unterbezahlt, mangelhaft ausgebildet und korrupt (US OSAC 3.11.2015). Menschenrechtsorganisationen äußeren weiterhin Besorgnis hinsichtlich willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam. Nachdem in den vergangenen Jahren die Anzahl der durch Polizisten getöteten Menschen stetig gestiegen war (zwischen 2011 und 2013 waren es über 200 Personen jährlich), kam es 2014 und 2015 zu einem Rückgang derartiger Tötungen. Laut einem Bericht vom INDECOM wurden in der ersten Jahreshälfte 2015 insgesamt 50 Tötungen dokumentiert, an denen die Polizei beteiligt war. Dies waren weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Dezember 2014 nahm ein Untersuchungsausschuss die seit langem überfällige Arbeit zur Aufklärung der während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen auf. Es war vorgesehen, dass er seine Arbeit bis Anfang 2016 beenden würde. Während des Ausnahmezustands hatten Sicherheitskräfte 76 Zivilpersonen getötet. 44 von ihnen sollen außergerichtlich hingerichtet worden sein (AI 24.2.2016). Laut Beobachtern ist eine Verbesserung durch die zunehmende Rechenschaftspflicht zu sehen, seitdem eine unabhängige Kommission begann, die Gewaltfälle durch die Polizei im Jahr 2014 intensiver zu verfolgen (FH 28.1.2015). Quellen: - AI – Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/2016 – Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017 - FH – Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 - US OSAC – US Overseas Security Advisory Council (3.11.2016): Jamaica 2015 Crime and Safety Report, https://www.osac.gov/pages/ContentReportDetails.aspx?cid=17248, Zugriff 19.1.2017 6. Folter und unmenschliche Behandlung Obwohl das Gesetz solche Praktiken verbietet, gibt es Berichte über Gefangene, die von den Wachpersonal körperlich misshandelt wurden. Es ist jedoch ein Rückgang bei der Zahl der körperlichen Misshandlungen im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 festzustellen. Alle Berichte über körperliche Misshandlungen wurden von INDECOM untersucht (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 23

Das Komitee des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zeigt sich besorgt über die beklagenswerten Bedingungen in den staatlichen Gefängnissen und Haftanstalten. Weiters werden die fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung von Personen in Untersuchungshaft und für die räumliche Trennung von Personen in Untersuchungshaft und Verurteilten kritisiert. Das Komitee äußert sich auch besorgt bezüglich der Berichten über Folter und Misshandlung, aber auch wegen der exzessiven Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte bei Verhaftungen und in Polizeistationen. Laut dem Komitee sollte das Strafgesetz Folterhandlungen eindeutig verbieten und entsprechend der Schwere der Tat bestrafen. Außerdem wurde das Fehlen einer unabhängigen Beschwerdeinstanz zur Untersuchung und Ahndung von Fällen von Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung untersucht festgestellt (UNHRC 22.11.2016). Quellen: - UNHRC – UN Human Rights Committee (22.11.2016): Concluding observations on the fourth periodic report of Jamaica, http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1481718264_g1626053.pdf, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 7. Korruption Korruption ist nach wie vor ein ernstes Problem in Jamaika. In den vergangenen Jahren wurden langjährige Beziehungen zwischen Abgeordneten und organisierter Kriminalität aufgedeckt. Abgeordnete bekamen von kriminellen Banden Wählerstimmen in bestimmten Bezirken al Gegenleistung für politischen Schutz (FH 28.1.2015). Das Gesetz sieht strafrechtliche Folgen für Korruption durch Beamte vor. Für die Korruptionsbekämpfung sind das Justizministerium und das Büro der Generalstaatsanwaltschaft zuständig. Die Regierung setzt diese Rechtsvorschriften jedoch nicht effektiv um, deshalb kommt es vor, dass Beamte in korrupte Praktiken verwickelt sind, ohne dass sie dafür bestraft werden. Der Staat ist jedoch weiterhin bemüht, Korruptionspraktiken durch Beamte zu verbieten und zu bestrafen und die Öffentlichkeit für die Korruption zu sensibilisieren. Die Generalstaatsanwaltschaft wird von den Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert, da die Korruptionsdelikte langsam und zögerlich bearbeitet und nicht entsprechend bestraft werden. Im September 2015 wurden von der zuständigen Behörde 10 Beamte im öffentlichen Sektor und 22 Polizisten wegen Korruption verhaftet und verurteilt. Im selben Zeitraum gab es in 27 Verurteilungen, 3 Freisprüche und 14 Entlassungen. Im Zeitraum von 2008 bis 2015 waren 159 Korruptionsfälle beim Gericht anhängig (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 23

Jamaika liegt im 2015 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit einer Bewertung von 41 (von 100) (0=highly corrupt, 100=very clean) auf Platz 69 (von 167) (je höher, desto schlechter). 2014 war das Land mit Bewertung 38 auf Platz 85 (von 174) (TI 2014 / TI 2015). Quellen: - FH – Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 - TI – Transparency International (2015): Corruption Perceptions Index, http://www.transparency.org/cpi2015, Zugriff 19.1.2017 - TI – Transparency International (2014): Corruption Perceptions Index, https://www.transparency.org/cpi2014/results, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Eine Reihe von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen und andere internationale Organisationen sind in der Regel ohne Einschränkung tätig. Sie untersuchen Menschenrechtsfälle und veröffentlichen ihre Ergebnisse. Regierungsvertreter erweisen sich oft als kooperativ und reagieren auf die Anfragen der NGOs. Darüber hinaus arbeiten in Jamaika auch staatliche Menschenrechtsorgane. Das unabhängige Büro des Ombudsmanns bietet Hilfe bei Verletzung der Grundrechte der Bürger durch die Behörden. In diesem Fall werden Privatanwälte beauftragt, die Regierung im Auftrag der Bürger zu verklagen (USDOS 13.4.2016). Staatliche Behörden, aber auch NGOs engagieren sich in sozialen Projekten in unterschiedlichen Lebensbereichen. Die Regierung bietet auch eine jährliche Subvention für bestimmte Programme an (UPR/UNHRC 27.4.2015). Das Komitee des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte berichtet, dass NGOs für Menschenrechte aufgrund des Gesetzes über Wohltätigkeit bei der Registrierung mit Schwierigkeiten konfrontiert sind. Weiters wird über Fälle von Belästigung und Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger berichtet (UNHRC 22.11.2016). Quellen: - UNHRC – UN Human Rights Committee (22.11.2016): Concluding observations on the fourth periodic report of Jamaica, http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1481718264_g1626053.pdf, Zugriff 19.1.2017 - UN/UNHRC – Universal Periodic Review of the United Nations Human Rights Council (13.4.2016): National report – Jamaica, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 23

https://www.upr-info.org/sites/default/files/document/jamaica/session_22_-_may_2015/ a_hrc_wg.6_22_jam_1_e.pdf, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Das Mindestalter für den freiwilligen Militärdienst beträgt 17 ½ Jahre (CIA 12.12.2016). Quellen: - CIA – Central Inteligence Agency (12.12.2016): The World Factbook – Jamaica, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/jm.html, Zugriff 19.1.2017 10.Allgemeine Menschenrechtslage Obwohl die Verfassung jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, nationaler Herkunft, politischer Gesinnung, Hautfarbe und Religion verbietet, gibt es weiterhin Benachteiligung aufgrund der politischen Zugehörigkeit in der Verteilung der knappen staatlichen Leistungen, wie Beschäftigung, besonders in armen Stadtteilen (USDOS 13.4.2016). Das jamaikanische Justizsystem wird als das schwerwiegendste Menschenrechtsproblem im Land betrachtet. Es gilt als überbelastet, ungenügend ausgestattet und dysfunktional (USDOS 13.4.2016). Darüber hinaus kommt es weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Jamaika weist gemessen an der Einwohnerzahl immer noch eine der höchsten Tötungsraten der Welt auf. Gewaltkriminalität ist auch ein Anlass zu großer Besorgnis (AI 24.2.2016). Weitere Probleme stellen die unzureichenden Zustände in den Gefängnissen und Haftanstalten, Gewalt gegen und sexueller Missbrauch von Kindern, sowie Gewalt gegen und Diskriminierung von Frauen und LGBTI-Personen dar (USDOS 13.4.2016). Im Mai 2015 wurde die Menschenrechtslage in Jamaika im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat begutachtet. Jamaika akzeptierte 23 der 177 Empfehlungen. Die Regierung unternahm erste Schritte zur Einrichtung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (AI 24.2.2016). Quellen: - AI – Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/2016 – Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 23

- USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 11.Haftbedingungen Das Komitee des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zeigt sich besorgt über die Bedingungen in den staatlichen Gefängnissen und Haftanstalten, wie Überbelegung, schlechte sanitäre Bedingungen in baufälligen Gebäuden, mangelnde medizinische Versorgung (UNHRC 22.11.2016; vgl. USDOS 13.4.2016). Die meisten Häftlinge waren in Hochsicherheitsgefängnissen, aber im Laufe des Jahres 2015 wurden 700 Personen in Gefängnisse der mittleren und niedrigen Sicherheitsstufe überstellt (USDOS 13.4.2016). Außerdem begann die Regierung mit dem Bau eines neuen Zellenblocks für 304 Insassen im Tamarind Farm Correctional Center, um die Kapazitäten zu erweitern und so bessere Bedingungen für die Gefangenen zu schaffen (USDOS 13.4.2016; vgl. JO 10.5.2016). Die Bedingungen in Frauengefängnissen sind in der Regel besser, als in denen für Männer. Die Zellen in manchen Einrichtungen haben wenig natürliches Licht und unzureichendes künstliches Licht, die Sanitär- und Toilettenanlagen sind unterdurchschnittlich und die Belüftung ist schlecht. Im Hochsicherheitsgefängnis St. Catherine für Erwachsene wird in den Zellen von 16 bis 8 Uhr nur ein Eimer für die hygienischen Bedürfnisse zur Verfügung gestellt. Bettwanzen stellen ein Problem dar. Im Hunts Bay Lockup sind die Gefangenen in käfigartigen Strukturen untergebracht, die für Regen, Sonne und die neugierigen Blicke der Passanten offen sind. Die Zellen sind mit bis zu 10 Personen pro Zelle überfüllt und oft mit Urin und Müll verschmutzt. Häftlinge berichten, dass sie ihre Zellen zwei oder dreimal am Tag für 15 Minuten verlassen dürfen, um die Sanitär- und Toilettenanlagen zu benutzen und ihre Wasserflaschen aufzufüllen (USDOS 13.4.2016). Die medizinische Versorgung ist begrenzt. Es stehen drei Ärzte und eine Krankenschwester Vollzeit, mehrere Ärzte Teilzeit und ein Zahnarzt zur Verfügung. Wenn es notwendig ist, kann ein Zugang zu öffentlichen Gesundheitseinrichtungen ermöglicht werden. Vier Teilzeit- Psychiater in 11 Einrichtungen behandeln 225 Insassen mit psychischen Krankheiten im ganzen Land. Die Häftlinge erhalten keine Zahnprothesen, aber die durch die fehlenden Zähne entstandenen speziellen Ernährungsbedürfnisse werden beachtet. Im Jahr 2015 waren für jeden Gefangenen 200 Jamaica Dollar vorgesehen, um drei Mahlzeiten pro Tag zur Verfügung stellen zu können. In den Gefängnissen werden jedoch die Ernährungseinschränkungen der Häftlinge oft ignoriert. Es ist allerdings erlaubt, dass Familienangehörige einmal pro Woche Lebensmittel mitbringen (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 23

Das Gesetz verbietet es, Kinder in Gefängnissen für Erwachsene einzusperren und der Staat organisiert Gefangenentransporte, um sicherzustellen, dass Jugendliche und Erwachsene in getrennten Einrichtungen untergebracht werden (USDOS 13.4.2016). Trotzdem werden Kinder nach wie vor zusammen mit Erwachsenen in Polizeizellen festgehalten, in einigen Fällen mehrere Tage lang (AI o.D). Die rechtliche Interessensvertretung für Kinder (Office of the Children´s Advocate – OCA), beschäftigt sich mit Beschwerden bezüglich jugendlicher Straftäter. Minderjährige, die in einer Jugendvollzugsanstalt oder in Untersuchungshaft sitzen, können eine Beschwerde direkt bei OCA einlegen (USDOS 13.4.2016). Es gibt keinen spezifischen Gefängnis-Ombudsmann. Offizielle Beschwerden und Untersuchungen sind selten. Unabhängige Behörden untersuchen glaubwürdige Berichte über unmenschliche Zustände. Generell erlaubt die Regierung privaten Gruppen, freiwilligen und religiösen Organisationen, örtlichen und internationalen Menschrechtsorganisationen und den Medien, die Gefangenen zu besuchen und die Haftbedingungen zu überwachen. Im Laufe des Jahres 2015 fanden derartige Besuche statt (USDOS 13.4.2016). Quellen: - AI – Amnesty International (o.D.): Amnesty Report 2015 – Jamaika, http://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/jamaika, Zugriff 19.1.2017 - JO – Jamaica Observer (10.5.2016): 300 more cells for Tamarind Farm Adult Correctional Centre, http://www.jamaicaobserver.com/news/300-more-cells-for-Tamarind- Farm-Adult-Correctional-Centre, Zugriff 19.1.2017 - UNHRC – UN Human Rights Committee: Concluding observations on the fourth periodic report of Jamaica, http://www.ecoi.net/file_upload/1930_1481718264_g1626053.pdf, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 12.Todesstrafe Jamaika hält an der Todesstrafe fest (AI o. D.). Das Land zögert die Todesstrafe abzuschaffen und eine formale Aussetzung von Hinrichtungen zu etablieren. INDECOM stellte im Jahr 2014 einen Rückgang der Zahl der Hinrichtungen im Vergleich zu 2013 fest (AI 28.11.2015). Quellen: - AI – Amnesty International (o.D.): Amnesty Report 2015 – Jamaika, http://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/jamaika, Zugriff 19.1.2017 - AI – Amnesty International (28.11.2015): Menschenrechtsrat verabschiedet das Ergebnis der regelmäßigen Überprüfung von Jamaika, http://www.queeramnesty.de/laender/artikel/kategorie/jamaika/view/menschenrechtsrat- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 23

verabschiedet-das-ergebnis-der-regelmaessigen-ueberpruefung-upr-von-jamaika.html, Zugriff 19.1.2017 13.Relevante Bevölkerungsgruppen 13.1. Frauen Gesetzliche Schutzmaßnahmen für Frauen werden unzureichend durchgesetzt, Gewalt und Diskriminierung sind weit verbreitet. Eine Reihe von durch die Presse gegangenen Vergewaltigungsfällen junger Mädchen führte zu öffentlichen Protesten und zu einer erneuten Debatte über Prävention und Bestrafung der Delikte (FH 28.1.2015). Vergewaltigung ist illegal und die Höchststrafe dafür beträgt 25 Jahre. Vergewaltigung in der Ehe ist unter bestimmten Umständen eine Straftat. Die JCF berichtet über 460 Vergewaltigungsfälle von Januar bis Ende Oktober 2015, dies bedeutet einen Rückgang um 20% zum Vergleichszeitraum 2014. Das zuständige Büro für Frauenangelegenheiten (Bureau of Women´s Affairs – BWA) schätzt jedoch die tatsächliche Anzahl der Fälle signifikant höher, da viele Delikte aus Angst vor Stigmatisierung, Vergeltung oder weiterer Gewalt verschwiegen werden. Das Zentrum für Untersuchung von sexueller Gewalt und Kindesmisshandlung der Jamaikanischen Polizei (CISOCA) besteht aus einem multidisziplinären Team von Polizisten, Sozialarbeitern und Mitarbeitern aus der Einheit für Opferhilfe, welche Sexualdelikte untersucht und weitere relevante Leistungen, wie z.B. rechtliche Unterstützung, anbietet. Die Mitarbeiter der CISOCA erhalten eine maßgeschneiderte Schulung zur Untersuchung von Sexualdelikten. Gewalt gegen Frauen ist weiterhin ein ernstes Problem. Obwohl das Gesetz häusliche Gewalt verbietet und Rechtsmittel wie einstweilige Verfügungen und andere Nichtfreiheitsstrafen bietet, ist sie Studien zufolge weit verbreitet. Die NGO Woman Inc. berichtet, dass sich Frauen oft beschweren, weil die Polizei häusliche Gewalt nicht als Verbrechen behandelt und entsprechend registriert. Verschiedene staatliche Einrichtungen, Frauenzentren, aber auch NGOs und religiöse Organisationen stellen landesweit Beratungsangebote für Frauen zur Verfügung. Die Krisenzentren von Woman Inc. in Kingston und Montego Bay bieten Beratung, Unterkunft und Unterstützung für Opfer von Vergewaltigung und geschlechtsbezogener Gewalt, aber auch für erwachsene Inzest-Opfer. NGOs äußern sich besorgt über die unzureichenden Mittel für polizeiliche Ermittlungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt und für Beratungs- und Betreuungsangebote für Opfer. Weiters kritisieren NGOs, dass das Strafjustizsystem dabei scheitert, die Täter von Gewalt gegen Frauen und Kinder mit der nötigen Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit zur Rechenschaft zu ziehen (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 23

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gaben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Eine große Anzahl von Frauen wurde von ihren Ehemännern oder Partnern getötet. Lesbische, bisexuelle und Transfrauen waren aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung und ihres vermeintlich geschlechtsuntypischen Äußeren dem Risiko sexueller Gewalt ausgesetzt. Die Regierung stand kurz vor der Beendigung der Arbeit an einem Nationalen Strategischen Aktionsplan zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt in Jamaika. Ein gemeinsamer Sonderausschuss des Parlaments hatte eine Überprüfung des Gesetzes über Sexualdelikte aus dem Jahr 2009 noch nicht abgeschlossen. Zivilgesellschaftliche Organisationen übermittelten Empfehlungen an den Ausschuss, die u. a. die Ausweitung der Definition von Vergewaltigung, die Entkriminalisierung von Sexarbeit und den Gebrauch einer geschlechtsneutralen Sprache in dem betreffenden Gesetz umfassten (AI 24.2.2016). Frauen sind in der Regierung unterrepräsentiert und haben nur sieben Sitze im Repräsentantenhaus (FH 28.1.2015). Quellen: - AI – Amnesty International (24.2.2016): Amnesty International Report 2015/2016 – Jamaika, http://www.ecoi.net/local_link/319830/466635_de.html, Zugriff 19.1.2017 - FH – Freedom House (28.1.2015): Freedom in the World 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/309935/447859_de.html, Zugriff 19.1.2017 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country report on human rights practices 2015 – Jamaica, https://www.ecoi.net/local_link/322589/462065_de.html, Zugriff 19.1.2017 13.2. Homosexuelle Das Gesetz verbietet „grob unsittliches Verhalten“ (generell wird dies als irgendeine Art körperlicher Intimität interpretiert) zwischen gleichgeschlechtlichen Personen in der Öffentlichkeit und im Privaten. Dies kann mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft werden. Das sog. Antibuggery law stellt einvernehmlichen Analverkehr für hetero- und homosexuelle Paare unter Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. Das Gesetz wurde im Laufe des Jahres 2015 aber nur in Fällen von sexueller Gewalt und Kindesmissbrauch angewendet, nicht jedoch um Homosexuelle zu verfolgen. Diskriminierung auf Basis der sexuellen Ausrichtung, Geschlechtsidentität oder einer HIV-Erkrankung ist nicht gesetzlich verboten (USDOS 13.4.2016). Homophobie ist in Jamaika weit verbreitet. Die NGO Jamaica Forum of Lesbians, All- Sexuals and Gays (J-Flag) berichtet, dass ca. 100 LGBTI-Personen im Jahr 2015 Diskriminierung, Belästigungen, und sonstige Formen von Missbrauch ausgesetzt waren. Darunter befinden sich 19 physische Angriffe, 34 Fälle von Beschimpfungen, 22 Fälle von Drohungen und Einschüchterung und 4 Angriffe durch Gruppen (USDOS 13.4.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 23
