isra-lib-2020-07-02-ke

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Einreise nach Israel zu hindern (FH 4.3.2020). Die Behörden machten von einer Reihe von
Maßnahmen gegenüber MenschenrechtsverteidigerInnen, JournalistInnen und Andersdenkenden
Gebrauch, die sich kritisch gegen Israels fortdauernde Besetzung des Westjordanlandes, des 
Gazastreifens und der syrischen Golanhöhen ausgesprochen hatten (AI 18.2.2020).
Quellen:
- AI – Amnesty International (18.2.2020): Menschenrechte im Nahen Osten und in Nordafrika: 
2019;  Israel  und  besetzte  Palästinensische  Gebiete,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026067.html, Zugriff 22.4.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS  –  US  Department of State  (11.3.2020): 2019  Country Reports on  Human  Rights 
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Proteste und Demonstrationen sind weitgehend erlaubt, und sie verlaufen in der Regel friedlich. 
Die Polizei hat manchmal jedoch versucht, friedliche Demonstrationen einzuschränken. Einige 
Protestaktivitäten, wie die Schändung der israelischen Flagge oder eines befreundeten Landes,
können allerdings schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben (FH 4.3.2020). Die Registrierung
einer Vereinigung oder einer Partei wird gesetzlich untersagt, wenn zu ihren Zielen die Leugnung 
des Existenz des Staates Israel oder des demokratischen Charakters des Staates gehört (USDOS 
11.3.2020). 
Im Juni 2019 wurden von den Behörden ein neue Vorgehensweise eingeführt, die der Polizei 
ermöglicht, Versammlungen im Freien von 50 oder mehr Personen an bestimmte Bedingungen zu 
knüpfen.  Die  Verletzung  solcher  Bedingungen  würde  als  Straftat  gelten.  NGOs  brachten  ihre 
diesbezügliche  Besorgnis  zum  Ausdruck,  da  ihrer  Meinung  nach  die  Einschränkung  eine 
Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit darstelle. Darüber hinaus kritisierten sie die 
Polizei dafür, dass sie in Fällen, in denen keine Demonstrationsgenehmigung erforderlich sei, 
Hindernisse  für  die  Rede-  und  Versammlungsfreiheit  schaffe  (MEMO  19.8.2019;  vgl.  TTI 
20.8.2019; USDOS 11.3.2020).
Quellen:
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- MEMO  –  Middle  East  Monitor  (19.8.2019):  Israel  Police  limit  right  to  protest,  
https://www.middleeastmonitor.com/20190819-israel-police-limit-right-to-protest/, Zugriff 
- TTI – The Times of Israel (20.8.2019): Police propose new restrictions on civil protests, https://
www.timesofisrael.com/police-propose-new-restrictions-on-civil-protests/, Zugriff 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 57
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- USDOS – US Department of State (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human Rights
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
13. Haftbedingungen
Das Gesetz sieht Haftbedingungen vor, die nicht der Gesundheit und Würde der Gefangenen
schaden.  „Sicherheitsgefangene“  unterliegen  lokalen  Menschenrechtsorganisationen  zufolge 
härteren Haftbedingungen als Personen, welche als Kriminelle inhaftiert sind. Darunter fallen z.B. 
die häufigere Verhängung von Verwaltungs- und Einzelhaft, Einschränkungen bei Besuchen durch 
die Familie und kein Anspruch auf Hafturlaub  (USDOS 11.3.2020). 
Ein Bericht des Büros für Strafverteidigung über 42 Gefängnisse und Haftanstalten verwies darauf 
hin,  dass  es trotz  der Bemühungen  der  Israel Prison Service  (IPS),  die  Haftbedingungen  zu 
verbessern  und  die  in  früheren  Reporten  festgestellten  Mängel  zu  korrigieren,  weiterhin  zu 
schweren Verletzungen der Rechte der Häftlinge kam. Bemängelt wurden u.a., dass Tausende von 
Gefangenen  in  veralteten  Einrichtungen  unter  unangemessenen,  teilweise  unter 
menschenunwürdigen, Lebensbedingungen festgehalten wurden; dass viele Insassen, vor allem 
Minderjährige, mit Einzelhaft und unverhältnismäßigem  Einsatz von Fesseln bestraft wurden. Dies 
fand das Büro für Strafverteidigung in solchen Fällen besonders besorgniserregend, in denen die 
Gefangenen an einer psychischen Krankheit litten (USDOS 11.3.2020). 
Zwangsernährung von Hungerstreikenden ist unter bestimmten Bedingungen  erlaubt.  Die Israel 
Medical  Association  betrachtet  dieses  Gesetz   jedoch  als  unethisch  und  fordert  die  Ärzte 
nachdrücklich  auf,  die  Umsetzung  der  Regelung  zu  verweigern.  Laut  der 
Menschenrechtsorganisation Physicians for Human Rights Israel (PHRI) wird durch die
Bestimmungen die Verweigerung der medizinischen Behandlung aus Kostengründen ebenfalls
ermöglicht.  Ein  von  PHRI  veröffentlichter  Bericht  wies auf  die  erheblichen  Mängel  in  der 
Funktionsweise des medizinischen Systems der IPS hin. Dem Bericht zufolge war das separate 
Gesundheitssystem  nicht  in  der  Lage,  Serviceleistungen  bereitzustellen,  die  denen  der 
Allgemeinbevölkerung  durch  Registrierung  in  der  staatlichen  sog.  Health  Maintenance 
Organizations (HMO) gleichwertig sind. Die Leistungen entsprechen nicht den anerkannten HMO-
Standards und bei der Hälfte der untersuchten Vorfälle bestand ein Risiko für die Gesundheit der 
Insassen  aufgrund  einer  nicht  normgerechten  medizinischen  Versorgung  oder  aufgrund  der 
Verweigerung der ärztlichen Behandlung. Das Ergebnis der Untersuchung eines Todesfalls  stand 
zu Jahresende 2019 noch aus (USDOS 11.3.2020).
Die Behörden führten ordnungsgemäße Untersuchungen von glaubwürdigen Behauptungen über 
Misshandlungen durch. Besuche von Anwälten waren nicht immer gestattet, insbesondere  beim 
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Erstarrest von erwachsenen und jugendlichen „nicht-israelischen StaatsbürgerInnen“ (USDOS
11.3.2020). Laut Yossi Beilin [Anm.: ein international bekannter israelischer ehemaliger Knesset-
Abgeordneter] verwendet der Menschenrechtsbericht des US-Außenministerium den Begriff „nicht-
israelische  BewohnerInnen“  als  Ersatzbezeichnung  für  PalästinenserInnen  in  Ost-Jerusalem, 
wobei  von  den  350.000  PalästinenserInnen  im  Großraum  Jerusalem  einige  Tausend  die 
israelische Staatsbürgerschaft besitzen (al-M 23.3.2020)
Die israelischen Behörden nutzten Verwaltungshaftanordnungen, die beliebig oft verlängert werden 
konnten, um PalästinenserInnen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft zu halten. 
Nach Angaben der israelischen Justizvollzugsbehörde saßen zum 31. Dezember 2019 rund 4.544 
PalästinenserInnen  aus  den  besetzten  Gebieten,  darunter  464  Verwaltungshäftlinge,  in 
israelischen  Gefängnissen.  Folter  und  andere  Misshandlungen  von  Häftlingen,  darunter  auch 
Minderjährigen, wurden nicht geahndet. Viele Familien von palästinensischen Häftlingen in Israel, 
vor allem  jene  aus  dem  Gazastreifen, bekamen  keine  Einreiseerlaubnis  nach Israel, um  ihre 
Verwandten zu besuchen (AI 18.2.2020; vgl. FH 4.3.2020).
Das internationale Komitee des Roten Kreuzes besuchte weiterhin regelmäßig alle Haftanstalten 
und  Verhöreinrichtungen  in  Israel,  in  denen  palästinensische  Gefangene  festgehalten  werden 
(USDOS  11.3.2020).  Berichten  zufolge  wurde  einigen  palästinensischen  Gefangenen  eine 
adäquate  medizinische  Versorgung  vorenthalten,  oder  sie  erhielten  die  Behandlungen  unter 
erniedrigenden Bedingungen (AI 26.2.2019).
Im  September  2019  weigerten  sich  die  israelischen  Justizvollzugsbehörden  auf  Anfrage  der 
Vereinigung für Bürgerrechte in Israel (Association for Civil Rights in Israel), Gefängnisordnungen 
ins Arabische zu übersetzen. Die Behörden argumentierten, dass das Nationalstaatsgesetz dies 
nicht  vorsehe.  Dieses  Gesetz  ist  Teil  der  Verfassung  und  legt  fest,  dass  das  Recht  auf 
Selbstbestimmung  allein  jüdischen  Israelis  vorbehalten  ist.  Es  diskriminiert  palästinensische 
Zivilpersonen, auch durch die Herabstufung der arabischen Sprache (AI 18.2.2020).
Das  Büro  für  Strafverteidigung  hat  den  Auftrag,  über  die  Haftbedingungen  zu  berichten.  Die 
Berichterstattung wird alle zwei Jahre durchgeführt (USDOS 11.3.2020).
Quellen:
- AI – Amnesty International (18.2.2020): Menschenrechte im Nahen Osten und in Nordafrika: 
2019;  Israel  und  besetzte  Palästinensische  Gebiete,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026067.html, Zugriff 22.4.2020
- AI – Amnesty International (26.2.2019): Menschenrechte im Nahen Osten und Nordafrika: 
Rückblick  auf  das  Jahr  2018, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 57
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https://amnesty-israel-palaestina.de/wp-content/uploads/278/Jahresber.-2019-Menschenr.-Isr.-
bes.-Gebiete.pdf, Zugriff 22.4.2020
- al-M – al-Monitor (Beilin, Yossi) (23.3.2020): Israel, US pretend East Jerusalem Palestinians
don’t  exist,  https://www.al-monitor.com/pulse/originals/2020/03/israel-palestinians-us-state-
department-east-jerusalem.html, Zugriff 2.7.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS  –  US  Department of State  (11.3.2020): 2019  Country Reports on  Human  Rights 
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
 14. Todesstrafe
Die Todesstrafe in Friedenszeiten wurde 1954 abgeschafft. Für bestimmte Verbrechen sieht Israel 
jedoch  die  Todesstrafe  vor  -  etwa  bei  Hochverrat  sowie  unter  bestimmten  Umständen  im 
Kriegsrecht, das für die israelischen Streitkräfte und in der Westbank gilt (AI 10.4.2019; vgl. MW 
10.11.2018).  Die  letzte  Hinrichtung  fand  1962  (Adolf  Eichmann)  statt  (AI  10.4.2019;  vgl.  TK 
14.11.2018). Laut Amnesty International kam es im Jahr 2019 weder zur Verhängung noch zum 
Vollzug der Todesstrafe. Es saß niemand in der Todeszelle (AI 2020).
Das Komitee für Verfassung, Gesetz und Justiz der Knesset diskutierte im November 2018 einen 
Gesetzesentwurf, welcher den Gerichten erleichtern würde, gegen Terroristen die Todesstrafe für 
Mord an israelischen ZivilistInnen zu verhängen. Zur Verhängung würde die Zustimmung der
Mehrheit der Richter ausreichen (TK 14.11.2018; vgl MW 10.11.2018).
Ein israelischer Parlamentarier hat im März 2020 im Parlament zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt, 
die u.a. darauf abzielen, die Todesstrafe gegen palästinensische politische Gefangene verhängen 
zu können (MEE 18.3.2020). 
Quellen:
- AI – Amnesty International (2020):  AMNESTY INTERNATIONAL GLOBAL REPORT DEATH 
SENTENCES  AND  EXECUTIONS  2019, 
https://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/dok/2020/todesstrafen-bericht-2019-
gesunkene-fallzahlen-doch-rekordzahl-in-saudi-arabien/
amnesty_death_sentences_and_executions_2019.pdf, Zugriff 18.5.2020
- AI  –  Amnesty  International  (10.4.2019):  Wenn  der  Staat  tötet, 
https://amnesty-todesstrafe.de/wp-content/uploads/325/reader_wenn-der-staat-
toetet_laenderliste.pdf, Zugriff 22.4.2020
- MEE – Middle East Eye (18.3.2020): Israeli MP presents bills to annex Jordan Valley, impose
death penalty on Palestinians,  https://www.middleeasteye.net/news/israeli-bills-annex-jordan-
valley-and-impose-death-penalty-palestinian, Zugriff 5.5.2020
- MW – Mena Watch (10.11.2018): Wird Israel die Todesstrafe für Terroristen einführen?, https://
www.mena-watch.com/wird-israel-die-todesstrafe-fuer-terroristen-einfuehren/, Zugriff 22.4.2020
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- TK – The Knesset (14.11.2018): Knesset News - Justice Committee debates death penalty bill;
MK Forer says purpose of legislation is deterrence, not revenge." MK Rozin: “death penalty 
should  be  erased  from  the  Israeli  Book  of  Laws", 
https://m.knesset.gov.il/en/news/pressreleases/pages/press1411b.aspx, Zugriff 22.4.2020
 15. Religionsfreiheit
Die  Bevölkerung  Israels  lag  offiziellen  Angaben  zufolge  im  September 2019 bei  9.092.000 
Personen  [wobei  die  offiziellen  Angaben  des  israelischen  Statistikamtes  BewohnerInnen  der 
annektierten  Gebiete  Golan  und  Ostjerusalem  sowie  israelische  BewohnerInnen  des 
Westjordanlandes  einberechnen]  (CBS  26.9.2019). Die  Bevölkerung  setzt  sich  aus  folgenden 
Religionen  zusammen:  74,2  Prozent Juden  (CBS  26.9.2019),  18  Prozent Muslime  (CBS 
20.8.2018),  2  Prozent Christen  (CBS  23.12.2019), 1,6  Prozent Drusen  (CBS  17.4.2019),  4,8 
Prozent andere (CBS 26.9.2019). Auch wenn sich Israel als jüdischer Staat definiert, so ist die 
Religionsfreiheit  großteils  respektiert  (FH  4.3.2020).  Folgende  Religionsgemeinschaften  sind 
anerkannt:  -  Judentum,  -  Christentum  -  Islam,  -  Druzentum,  -  der  Bahai-Glaube  (USDOS 
10.6.2020). 
Einer  Umfrage  der  NGO  Hiddush  zufolge  gehören  58  Prozent  der  jüdischen  Israelis  keiner 
bestimmten religiösen Strömung an. 18 Prozent bezeichneten sich als „zionistisch-orthodox“, 12 
Prozent als ultra-orthodox (einschließlich 2 Prozent, welche die Identifikation „zionistisch ultra-
orthodox“ auswählten). 7 Prozent gaben das Reformjudentum als Zugehörigkeit an und 6 Prozent
das Konservative Judentum (USDOS 10.6.2020). 
Zu den anerkannten christlichen Religionsgemeinschaften gehören unter anderem die orthodoxen 
Ost-Kirchen sowie die römisch-katholische, die armenisch-gregorianische, armenisch-katholische, 
syrisch-katholische, chaldäische, griechisch-melkitische, maronitische und syrisch-orthodox Kirche 
sowie die Episkopal-Kirche. Die  anglikanische Kirche und der Bahai-Glaube sind durch ein von 
Israel  adaptiertes  Gesetz  aus  der  britischen  Mandatszeit  anerkannt.  Andere 
Glaubensgemeinschaften,  einschließlich  großer  protestantischer  Konfessionen  mit  Präsenz  im 
Land, sind ebenso wenig anerkannt wie bestimmte ethno-religiöse Gemeinschaften. Die Regierung 
blieb  bei  ihrer  Linie,  die  Anträge  von  evangelikalen  Kirchen  und  den  Zeugen  Jehovas  nicht 
anzunehmen. Diese können Regierungsmitgliedern zufolge weiterhin ihrem Glauben nachgehen 
und einige der Anführer dieser Religionen wurden zusammen mit Repräsentanten anerkannter 
Religionen zu offiziellen Anlässen eingeladen (USDOS 10.6.2020). 
Nicht-jüdische religiöse Stätten sind durch das Gesetz geschützt, sind jedoch bei der Zuteilung 
staatlicher  Ressourcen  benachteiligt  und  sind anhaltendem  Vandalismus  ausgesetzt  (FH 
4.3.2020).
Die  christlichen  und  muslimischen sowie  die  Bahai-Gemeinschaften  haben  in  
Personenstandsfragen  die  Jurisdiktion  über ihre Mitglieder. Trotz Einwänden von vielen  nicht-
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orthodoxen oder säkularen Juden und Jüdinnen ist die jüdisch-orthodoxe religiöse Führung für die
Personenstandsangelegenheiten der jüdischen Gemeinschaften im Land zuständig (FH 4.3.2020).
Die  Mitgliedschaft  in  einer  anerkannten  Religionsgemeinschaft  ist  im  Nationalen  Register 
festgehalten und wird normalerweise an die Kinder weitergegeben, außer jemand konvertiert. Alle 
Juden und Jüdinnen, welche der Definition des Oberrabbinats entsprechen werden als jüdisch 
registriert, unabhängig davon, ob sie orthodox sind oder nicht. Wer sich als jüdisch definiert, aber 
nicht  den  Kriterien  des  Oberrabbinats  entspricht,  wird  als  „religionslos“  eingetragen  (USDOS 
10.6.2020).
In Israel geschlossene Heiraten sind nur gesetzlich und registrierbar, wenn sie nach den Regeln 
der anerkannten  Religionsgemeinschaften  gemäß  durchgeführt  wurden.  Mitglieder  nicht-
anerkannter Religionsgemeinschaften können ihre Personenstandsangelegenheiten, einschließlich 
Heiraten,  mittels  anerkannter  Religionsbehörden  regeln,  wenn  diese  das  erlauben  (USDOS 
10.6.2020).
Zivile  Gerichte  haben  die  Jurisdiktion  über  Personenstandsangelegeheiten,  wenn 
Religionsgerichte  nicht  zuständig  sind,  wie  etwa  bei  gemischt-religiösen  oder 
gleichgeschlechtlichen Paaren. Scheidungsangelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des zivilen 
oder religiösen Gerichtes, je nachdem, wo der Fall zuerst eingereicht wurde (USDOS 10.6.2020).
Persönliche und soziale Freiheiten sind im Allgemeinen garantiert. Da jedoch religiöse Gerichte 
Personenstandsangelegenheiten  überwachen,  sind  Frauen  bei  Scheidungen  und  anderen 
Angelegenheiten mit einigen Nachteilen konfrontiert. Viele ultra-orthodoxe jüdische Gemeinden
versuchen, inoffizielle Regeln über Geschlechtertrennung und persönliche Kleidung
durchzusetzen. Ehen zwischen Juden und Nichtjuden werden vom Staat nicht anerkannt, es sei 
denn, sie werden im Ausland geschlossen, ebenso wenig wie Ehen, an denen eine muslimische 
Frau und ein nicht-muslimischer Mann beteiligt sind (FH 4.3.2020).
Das Oberrabbinat behält sich die Autorität über das Ausstellen von Zertifikaten über die Konversion 
zum Judentum basierend auf der orthodoxen Auslegung des jüdischen Religionsgesetzes vor. Der 
Rat  des  Oberrabbinats  besteht  aus  orthodoxen  Rabbis,  welche  von  einer  Versammlung  von 
Rabbis,  lokalen  Regierungsvertretern,  Regierungsministern  und  von  der  Regierung  ernannten 
Laien  besteht.  Die  Regierung  stellt  Gelder  sowohl  für  orthodoxe  wie  nicht-orthodoxe 
Kornversionsprogramme  zur  Verfügung.  Angehörige  von  jüdischen  Konvertiten  erhalten  kein 
Aufenthaltsrecht, außer es handelt sich um Kinder von Konvertiten oder Konvertitinnen, welche 
nach dem Abschluss der Konversion der Eltern geboren wurden (USDOS 10.6.2020).
Missionieren ist legal, sofern sie sich nicht an Personen unter 18 Jahren ohne Einwilligung beider 
Elternteile richtet (USDOS 10.6.2020).
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Laut missionierenden Organisationen ist die gesellschaftliche Einstellung gegen missionarische
Aktivitäten und Konversion zu anderen Religionen negativ. Einige Juden reagieren mit
Feindseligkeit  auf  Konversionen  von  Juden  zum  Christentum;  wovon  2018  besonders 
messianischen Juden betroffen waren (USDOS 10.6.2020).
Das Gesetz stellt die Verherrlichung, Unterstützung oder Ermutigung von Gewalt oder Terrorismus 
unter  Strafe,  wenn  dies  wahrscheinlich  zu  Gewalt  führen.  Das  schließt  Gewalt  gegen 
Religionsgemeinschaften ein (USDOS 10.6.2020). So wurde beispielsweise 2017 der Oberrabbi 
von Safed Shmuel Eliyahu wegen Aufhetzung zu Gewalt angeklagt. Bis Ende 2018 fand weder 
eine  Disziplinaranhörung  von  Eliyahu  statt  noch  wurde  der  Fall  abgeschlossen  (USDOS 
21.6.2019). Der Oberste Gerichtshof setzte für Anfang 2020 eine Anhörung zu seiner einstweiligen 
Verfügung von 2018 an, in der die Regierung aufgefordert wurde, zu erklären, warum sie keine 
Disziplinaranhörung für den Oberrabbi abgehalten hatte, nachdem das Israel Religious Action 
Center, Tag Meir und andere NGOs 2016 eine Petition eingereicht hatten (USDOS 10.6.2020).
Die  Spannungen  zwischen  der  ultra-orthodoxen  Gemeinde  und  anderen  Israelis  wegen  des 
Wehrdiensts, Unterkünften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Beteiligung am Arbeitsmarkt halten an 
(USDOS 10.6.2020).
Da Religion und nationale Identität oft eng verbunden sind, ist es oft schwer, Vorfälle als allein 
religiös motiviert zu kategorisieren (USDOS 10.6.2020). Der NGO Tag Meir und Medienberichten
zufolge wurden in den vergangenen Jahren nur wenig Verdächtigte bei Angriffen auf religiöse
Stätte von Minderheiten angeklagt (USDOS 10.6.2020; vgl. FH 4.3.2020). 
Einige frühere Moscheen und Friedhöfe blieben weiterhin versiegelt und unzugänglich für Muslime. 
Führende  Persönlichkeiten  der  muslimischen Gemeinschaft  berichteten,  dass  der  Bau  einer 
Moschee  in  anderen  mehrheitlich  arabischen  Landesteilen  kein  Problem  darstellt,  aber  in 
Ortschaften  mit  jüdischer  Bevölkerungsmehrheit  ergaben  sich  diesbezüglich  manchmal 
Schwierigkeiten (USDOS 10.6.2020).
Das  Gesetz  sieht  das  Recht  von  jedem  Juden  oder  Jüdin,  einschließlich  der zum  Judentum 
konvertierten  Juden,  sowie  von  Kindern  oder  EnkelInnen  eines  Juden  oder  Jüdin  vor,  mit 
EhepartnerIn und Kindern nach Israel einzuwandern. Die minderjährigen Kinder der Enkel erhalten 
nur einen humanitären Status und nicht die automatische Staatsbürgerschaft. Nicht-Juden oder 
Nicht-Jüdinnen steht diese Möglichkeit nicht offen (USDOS 10.6.2020).
Unter dem „Gesetz für Rückkehr“ erhalten Personen, welche eine jüdisch-orthodoxe Konversion 
in- oder außerhalb Israels abgeschlossen haben, das Recht auf Einwanderung, Staatsbürgerschaft 
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und Registrierung als jüdisch im zivilen Bevölkerungsregister. Dies gilt auch, wenn die Konversion
vom Oberrabbinat nicht anerkannt wird. Das inkludiert Konversionen zum Reformjudentum,
Konservativen Judentum und anderen Richtungen des Judentums. Nachkommen von Juden oder 
Jüdinnen qualifizieren sich für das „Gesetz der Rückkehr“ unabhängig von ihrem eigenen Glauben, 
außer sie konvertieren als Erwachsene zu einem anderen Glauben – inklusive dem Messianischen 
Judentum (USDOS 10.6.2020).
Es  gibt  separate  öffentliche  staatliche  Schulen  für  jüdische  Kinder  mit  Hebräisch  als 
Unterrichtssprache und für arabische Kinder mit Arabisch als Unterrichtssprache. Für jüdische 
Kinder sind die Schulen zusätzlich in religiöse und säkulare geteilt, wobei sie das Recht haben, 
unabhängig von den Präferenzen ihrer Eltern den religiösen oder nicht-religiösen Bildungszweig zu 
wählen. Öffentliche wie private arabischsprachige Schulen gaben weiterhin Religionsunterricht für 
arabische ChristInnen und MuslimInnen (USDOS 10.6.2020).
Der Bericht des staatlichen Rechnungsprüfers kritisiert das Bildungsministerium für das mangelnde 
effektive Vorgehen gegen Diskriminierung in Bildungseinrichtungen – einschließlich solcher gegen 
Mädchen in ultra-orthodoxen Schulen (USDOS 10.6.2020).
Einige unabhängige gemischt jüdisch-arabische Schulen boten auch Religionsunterricht an, z.B. 
unter Betonung der Ähnlichkeiten der drei abrahamitischen Religionen wie in der Schule Hand-in-
Hand: Center for Jewish-Arab Education (USDOS 10.6.2020).
In Anbetracht der kulturellen Vielfalt, vorherrschender Sitten, Gebräuche und Religionen wird
besonderer Bedacht auf zwischenmenschliches Verhalten in der Öffentlichkeit nahegelegt. Beim
Besuch religiöser Stätten und orthodoxer jüdischer Viertel (z.B. Meah Sha’arim in Jerusalem) ist 
auf entsprechende Kleidung und Verhaltensregeln zu achten (BMEIA 14.4.2020).
Reisen in sogenannte Feindstaaten bedürfen der Genehmigung durch den Innenminister oder 
Premierminister. Darunter fallen auch Reisen nach Saudi-Arabien für die Hajj. Illegale Reisen sind 
mit einer Gefängnisstrafe oder Geldstrafe versehen (USDOS 10.6.2020).
Quellen:
- BMEIA  –  Bundesministerium  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  (14.4.2020): 
Israel, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/israel/, Zugriff 22.4.2020
- CBS – Central Bureau of Statistics (23.12.2019): Christmas 2019 – Christians in Israel, https://
www.cbs.gov.il/en/mediarelease/Pages/2019/Christmas-2019-Christians-in-Israel.aspx, Zugriff
22.4.2020
- CBS – Central Bureau of Statistics (26.9.2019): Israel in Figures – Selected Annual Data 2019,
https://www.cbs.gov.il/he/mediarelease/DocLib/2019/304/11_19_304e.pdf, Zugriff 22.4.2020
- CBS  –  Central  Bureau  of  Statistics  (20.8.2018):  The  Moslem  Population  in  Israel, 
https://www.cbs.gov.il/he/mediarelease/DocLib/2018/249/11_18_249b.pdf, Zugriff 22.4.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 57
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- CBS – Central Bureau of Statistics (17.4.2019): The Druze Population of Israel,
https://www.cbs.gov.il/he/mediarelease/DocLib/2019/122/11_19_122b.pdf, Zugriff 22.4.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS  –  US  Department  of  State  (10.6.2020):  2019  Report  on  International  Religious 
Freedom: Israel, https://www.ecoi.net/de/dokument/2031318.html, Zugriff 
- USDOS  –  US  Department  of  State  (21.6.2019):  2018  Report  on  International  Religious 
Freedom: Israel, https://www.ecoi.net/de/dokument/2011170.html, Zugriff 22.4.2020
 16. Ethnische Minderheiten
75,5 Prozent der Einwohner Israels sind Juden; über die Hälfte davon wurden im Land geboren, 
während die anderen aus ca. 70 Ländern aus aller Welt stammen. Je nach Quelle 20,2 Prozent / 
20,9 Prozent  sind Araber (die meisten davon Muslime), die übrigen 4,3  Prozent /  4,7 Prozent 
Drusen, Tscherkessen und andere, die nicht durch ihre Religion klassifiziert werden (IBM o.D.; vgl.
CIA 1.4.2020).
Die israelische Amtssprache ist Hebräisch. Mit der Verabschiedung des Nationalstaatsgesetzes im 
Juli 2018 verlor die arabische Sprache den Status einer Amtssprache und  ihr wird lediglich ein 
nicht  näher  definierter  Sonderstatus  zugeschrieben  (FH  4.3.2020;  vgl.  HSS  23.10.2018;  DZ 
4.8.2018). 
Laut einer Erhebung des Zentralen Statistikamts aus dem Jahr 2013 werden in Israel mehr als 30 
Sprachen gesprochen. Für knapp die Hälfte der Bevölkerung Israels ist bei den über 20-Jährigen 
Hebräisch die Muttersprache, für knapp ein Fünftel Arabisch. Mit etwa 15 Prozent, die Russisch als 
Muttersprache haben, ist Israel außerhalb der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland und den 
USA das Land, in dem die meisten russischsprachigen Menschen wohnen. Das Statistikbüro zählt 
weitere 2 Prozent mit Jiddisch als Muttersprache. Etwas weniger Einwohner sprechen Französisch 
und Englisch. Die 125.500 Äthiopier, die überwiegend Amharisch sprechen, sind in der Studie nicht 
extra aufgezählt (IN 13.4.2018). 
Die Regierung wendete positive Diskriminierung (affirmative action) zugunsten Minderheiten im 
öffentlichen Dienst an  und weitete den Zugang zur Arbeit für Drusen und Juden äthiopischer 
Herkunft  stark  aus.   (UN  5.12.2019).  Zivilgesellschaftliche  Organisationen  berichteten  über 
Diskriminierung bei der Beschäftigung oder Bezahlung unter anderem von äthiopisch-israelische
und arabischen Bürgern (USDOS 11.3.2020).
Zusätzlich zu den israelischen StaatsbürgerInnen gibt es laut Regierungsangaben  113.000 legal 
aufhältige  ausländische  ArbeiterInnen  (Stand:  10.2018),  100.000 PalästinenserInnen  mit 
Arbeitsgenehmigung,  40.000  PalästinenserInnen  ohne  Arbeitsgenehmigung,  sowie  100.000 
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undokumentierte ArbeiterInnen (meist aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion). Laut
UNHCR befinden sich etwa 31.000 afrikanische MigrantInnen und Asylsuchende im Land (USDOS
21.6.2019). 
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency (1.4.2020): The World Factbook – Israel, https://www.cia.gov/
library/publications/the-world-factbook/geos/is.html, Zugriff 22.4.2020
- HSS  –  Hanns  Seidel  Stiftung  (23.10.2018):  Demokratie  unter  Beschuss, 
https://www.hss.de/news/detail/demokratie-unter-beschuss-news3759/, Zugriff 18.6.2020
- IBM  –  Israelische  Botschaft  Myanmar  (o.D.):  Israel  –  Gesellschaft, 
https://embassies.gov.il/yangon/AboutIsrael/People/Pages/GESELLSCHAFT.aspx,  Zugriff 
22.4.2020
- IN  –  Israel-Netz  (13.4.2018):  Sprachen  in  Israel,  Von  Hebräisch  bis  Amharisch, 
https://www.israelnetz.com/gesellschaft-kultur/gesellschaft/2018/04/13/von-hebraeisch-bis-
amharisch/, Zugriff 22.4.2020
- UN  –  United  Nations  Committee  on  the  Elimination
of Racial Discrimination (5.12.2019): In Dialogue with Israel, Committee on the Elimination of 
Racial Discrimination Urges Greater Inclusion and Protection of Minorities – Press Release, 
https://www.un.org/unispal/document/in-dialogue-with-israel-committee-on-the-elimination-of-
racial-discrimination-urges-greater-inclusion-and-protection-of-minorities-press-release/, Zugriff 
- USDOS  –  US  Department  of  State  (21.6.2019):  2018  Report  on  International  Religious 
Freedom:  Isreal,  21.  Juni  2019,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2011170.html,  Zugriff 
22.4.2020
16.1. Arabische Bevölkerung (ChristInnen, MuslimInnen, exkl. DruzInnen)
Muslimische AraberInnen, zum größten Teil Sunniten, wohnen  hauptsächlich in kleinen Städten 
und Dörfern, zu etwa 50  Prozent im Norden des Landes. Die christlichen AraberInnen, leben 
überwiegend  in  Städten,  u.a.  in  Nazareth,  Schfar'am  und  Haifa.  Die  Zahl  der  vertretenen 
Konfessionen ist sehr groß, die meisten Christen gehören jedoch der griechisch-katholischen, der 
griechisch-orthodoxen  und  der  römisch-katholischen  Kirche  an  (IBM  o.D.).  Palästinensische 
Schätzungen zufolge liegt die  Zahl palästinensischer Internvertriebener von 1948 in Israel mit 
nunmehr israelischer Staatsbürgerschaft bei 400.000 Personen (+972 15.5.2020).
Arabische oder palästinensische BürgerInnen von Israel  sind in der Praxis wie auch gesetzlich 
einer gewissen Diskriminierung ausgesetzt (FH 4.3.2020).
Die arabische Repräsentation in der Knesset liegt mit dem Anteil der Vereinigten Liste knapp unter 
dem Bevölkerungsanteil, wenngleich einige Stimmen und Kandidaten auch an andere Parteien 
gehen.  Keine  arabische  Partei  war  jemals  formaler  Teil  einer  Regierungskoalition.  Es  gibt 
gewöhnlich auch keine AraberInnen in hochrangigen Regierungsämtern (FH 4.3.2020).
Die arabische Menschenrechtsorganisation Adalah [„Gerechtigkeit“] hat eine Datenbank mit über 
65 Gesetzen erstellt, welche direkt oder indirekt palästinensische BürgerInnen Israels und/oder 
PalästinenserInnen in den Besetzten Gebieten aufgrund ihrer Nationalität benachteiligen. Diese 
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