isra-lib-2020-07-02-ke

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Opfer sexueller Belästigung, die älter als 20 Jahre waren, den Vorfall nicht bei der Polizei. Opfer
von Sexualstraftaten äußerten ihre Unzufriedenheit betreffend der Reaktion der
Strafverfolgungsbehörden  auf  solche  Fälle  durch  die  sogenannte  #WhyIDidn‘tComplain-
Kampagne. Im März 2018 wurde von der Obersten Richterin des obersten Gerichtshofes ein 
Ausschuss  eingerichtet,  der  die  Behandlung  der  Opfer  von  Sexualstraftaten  durch  das 
Justizsystem untersuchen soll. Obwohl in einem Bericht vom Dezember 2019 die Fortschritte bei 
der Behandlung von Opfern von Sexualstraftaten anerkannt wurden, wurde festgestellt, dass die 
Opfer in jeder Phase des Gerichtsverfahrens mit Schwierigkeiten konfrontiert waren. Im September 
2019 wurde der ehemalige Polizeichef Jerusalems wegen sexueller Belästigung von Beamten 
unter seinem Kommando verurteilt. Damit wurde ein Urteil des Amtsgerichts von 2018 aufgehoben. 
Das Urteil stand am Jahresende 2019 noch aus (USDOS 11.3.2020).
Die Scheidungs- oder Trennungsformalitäten unterscheiden sich je nach Religion und Konfession 
und beinhalten oft mehr Rechte für die Ehemänner (FH 4.3.2020; vgl. USDOS 11.3.2020).
Vor  religiösen  Gerichten,  die  für  Familiengesetze,  inklusive  Eheschließung  und Scheidung, 
zuständig sind, sind die Rechte von jüdischen, christlichen, muslimischen und drusischen Frauen 
eingeschränkt (USDOS  11.3.2020). Im Gesetz über die Gleichheit von Frauen sind explizit die 
Bereiche  Ehe,  Scheidung  und  Ernennung  für  religiöse  Positionen  ausgenommen  (USDOS 
21.6.2019).
Bei Scheidungen nach jüdischen Recht müssen beide Ehepartner ihre Zustimmung zur Scheidung
geben. Manchmal macht der Ehemann dies von Bedingungen wie etwa bzgl. Besitz oder
Vormundschaft für Kinder abhängig. Das führt dazu, dass Tausende jüdische Frauen nicht wieder 
heiraten dürfen oder  keine weiteren legitime Kinder haben können. Manchmal verhängen die 
rabbinischen  Gerichte  Sanktionen  gegen  Ehemänner,  welche  der  Ehefrau  die  Scheidung 
verweigern,  während  sie  gleichzeitig  der  Ehefrau  die  Scheidung  ohne  Zustimmung  ihres 
Ehemannes verweigern (USDOS 11.3.2020). 
Quellen:
- Adalah  (20.4.2020),  Adalah  returns  to Israeli  Supreme  Court: Gov’t cancelled  coronavirus 
regulations allowing employers to dismiss pregnant women, but thousands already lost their 
jobs, https://www.adalah.org/en/content/view/9990, Zugriff 19.5.2020
- AI – Amnesty International  (18.2.2020): Menschenrechte im Nahen Osten und in Nordafrika: 
2019;  Israel  und  besetzte  Palästinensische  Gebiete,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026067.html, Zugriff 22.4.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- TTI – The Times of Israel (26.7.2017): Father charged with murdering daughter over affair with 
Muslim, https://www.timesofisrael.com/father-charged-with-murdering-daughter-over-affair-with-
muslim/, Zugriff 22.4.2020
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- USDOS – US Department of State (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human Rights
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017 - Israel and the Golan Heights,  https://www.ecoi.net/de/dokument/1430355.html, Zugriff 
22.4.2020
- USDOS  –  US  Department  of  State  (21.6.2019):  2018  Report  on  International  Religious 
Freedom:  Isreal,  21.  Juni  2019,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2011170.html,  Zugriff 
22.4.2020
 18. Bewegungsfreiheit
Anm.:  betrifft  nur  das  international  anerkannte  Staatsgebiet  Israels  und  nicht  israelische 
SiedlerInnen.
Das Gesetz sieht das Recht auf Bewegungsfreiheit im Land, Auslandsreisen, Emigration und 
Repatriierung vor, und die Regierung respektiert generell diese Rechte. Israelische BürgerInnen
können grundsätzlich frei ins Ausland reisen, sofern keine Verpflichtungen dem Militär gegenüber
und  keine  Verwaltungseinschränkungen  vorliegen.  Reisehindernisse  können  sein: 
Sicherheitsbedenken seitens der Regierung, ausstehende Schulden und die Verweigerung der 
Einwilligung eines jüdischen Ehemannes zur Scheidung. Reisen in Staaten, welche sich offiziell 
mit Israel im Kriegszustand befinden, sind ohne Regierungsbewilligung verboten. Dies schließt 
Reisen in den Iran, Irak, Libanon, Saudi-Arabien, Syrien und Jemen ein (USDOS 11.3.2020). 
Aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen können manchmal Hindernisse bei der Bewegungsfreiheit 
auftreten. Checkpoints des Militärs gibt es jedoch nur in der Westbank. Informelle lokale Regeln 
können das Fahren am Schabbat und an jüdischen Feiertagen einschränken (FH 4.3.2020).
Das Gesetz über Staatsangehörigkeit und Einreise verbietet es nicht-jüdischen Bürgern des Iran, 
Irak, Syrien und Libanon sowie Palästinensern aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen, 
einschließlich der Ehepartner von israelischen Einwohnern oder Bürgern, einen Aufenthaltsstatus 
zu  erhalten,  es  sei  denn,  das  Innenministerium  trifft  aus  besonderen,  in  der  Regel  aus 
humanitären, Gründen eine andere Entscheidung. Laut Berichten von HaMoked vom 2018 lebten 
etwa 10.000 Palästinenser aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen mit einer befristeten 
Aufenthaltsgenehmigung in Israel, einschließlich Jerusalem. Amnesty International (AI) und andere 
NGOs forderten die Regierung auf, dieses Gesetz aufzuheben und die Bearbeitung von Anträgen 
auf Familienzusammenführung wieder aufzunehmen. Das Gesetz erlaubt eine
Aufenthaltsgenehmigung für EhepartnerInnen von Israelis, wenn der männliche Ehepartner ohne
israelische  Staatsbürgerschaft  mindestens  35  Jahre,  bzw.   die  Ehefrau  ohne  israelische 
Staatsbürgerschaft mindestens 25 Jahre ist. Sie dürfen jedoch keinen Aufenthalt aufgrund ihrer 
Ehe erhalten und können nicht die israelische Staatsbürgerschaft beantragen (USDOS 11.3.2020). 
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Laut HaMoked haben Personen aus dem Gazastreifen gar keinen Zugang zur
Familienzusammenführung. Für Familien mit Israel-Gaza-Hintergrund gibt es seit zwei
Jahrzehnten ein eigenes Prozedere für ein Familienleben bei geteilten Familien (H 7.5.2020). 
Im August 2019 verwehrten die israelischen Behörden den US-Kongressabgeordneten Ilhan Omar 
und  Rashida  Tlaib  die  Einreise  wegen  ihrer  Unterstützung  eines  Boycotts  Israels  (HRW 
14.1.2020).
Quellen:
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- H – HaMoked (7.5.2020): HaMoked in an urgent petition to the HCJ: Israeli women whose 
center of life is in Gaza must be allowed to return to their spouses and children living there, 
http://www.hamoked.org/Document.aspx?dID=Updates2163, Zugriff 20.5.2020
- HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Israel and Palestine,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022793.html, Zugriff 20.5.2020
- USDOS – US Department of State (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human Rights
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
 19. Grundversorgung und Wirtschaft
Anm.: Die Wirtschaftsdaten betreffen die Situation vor der Corona-Krise.
Die Lage von legalen und illegalen Arbeitern von außerhalb Israel, inklusive der in Israel legal und 
illegal  beschäftigten  Palästinensern  aus  dem  Westjordanland  und  Gaza  kann  bei  Bedarf  im 
Rahmen einer Anfragebeantwortung recherchiert werden.
Im Juli 2019 hat Israel 9,06 Mio. Einwohner erreicht. Nach Schätzungen des Zentralamts für 
Statistik wird die Bevölkerung Israels im Jahr 2024 die 10-Millionen-Marke erreichen. Im Jahr 2019 
sind in den ersten sieben Monaten 20.506 Personen eingewandert, das sind 21 Prozent mehr als 
im Jahr zuvor im gleichen Zeitraum (WKO 10.2019).
Vor allem in IKT (Informations- und Kommunikationstechnik, Anm. der Staatendokumentation), 
Medizin  und  Pharma,  Life  Science,  Agrotechnologie,  sowie  IT-Sicherheit und  in  der 
Rüstungsindustrie ist Israel sehr erfolgreich. Andere Branchen erfordern Modernisierungsschritte. 
Industriezweige,  in  denen  staatlich  geschaffene  Mono-  und  Oligopole  aufgebrochen  werden 
müssen, hinken noch hinterher. Seit Beginn der Masseneinwanderung in den frühen neunziger 
Jahren ist das Wirtschaftswachstum mit dem Bevölkerungswachstum und damit einer steigenden 
Binnennachfrage gekoppelt.  Durch  Privatisierung  der  Staatsbetriebe  wurde  die 
Staatsverschuldung gesenkt. Bis auf wenige Mineralien (Pottasche, Magnesium, etwas Kupfer) 
galt Israel stets als rohstoffarmes Land. Anfang des neuen Millenniums wurden erste Öl-und
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Gasfelder vor der Küste entdeckt und erschlossen. Im Laufe der letzten Jahre wurden weitere
neue Erdgasfelder mit förderwürdigen Gasmengen entdeckt. Damit wird in Israel verstärkt Erdgas
zum Betrieb der Kraftwerke verwendet und andere fossile Energieträger werden dadurch teilweise 
ersetzt.  Dies  erfordert  jedoch  noch  große  Investitionen.  Erdöl  und  Kohle,  Metalle  oder  Holz 
müssen  importiert  werden.  Die  sozialistisch  und  gemeinwirtschaftlich  organisierten  Kibbuzim 
(Mehrzahl von Kibbuz = ländliche Kollektivsiedlung), die anfangs entscheidend zum Aufbau des 
Staates beigetragen haben, widmen sich heute nicht mehr ausschließlich der Landwirtschaft und 
haben sich privatisiert und diversifiziert. Obwohl nur mehr ein sehr geringer Teil der Israelis in 
Kibbuzim lebt, werden dort heute beinahe ein Drittel der landwirtschaftlichen und ein beachtlicher 
Teil der industriellen Güter (ca. 8 Prozent) produziert (WKO 2019; vgl. WKO 10.2019). 
Das Land bleibt weiterhin ein stabiler Wachstumsmarkt in der Region. Mit +3,3 Prozent konnte die 
israelische  Wirtschaft  im  Gesamtjahr  2018  erneut  ein  starkes  Wachstum  verzeichnen  (WKO 
10.2019).
Das durchschnittliche Monatsgehalt in Israel erreichte mit Ende 2018 NIS 10.800 (2.647 Euro) – 
dies bedeutet einen fast  sechsprozentigen Anstieg im Vergleich zu den Vormonaten. Als Grund 
dafür wird der Lohnboom der High-Tech Branche gesehen, in der der durchschnittliche Monatslohn 
derzeit bei NIS 21.641 (5.170 Euro) liegt. Laut dem Israeli Central Bureau of Statistics beträgt das 
durchschnittliche Monatsgehalt im Juni 2019 11.175 NIS (3.006 Euro), 2,9 Prozent mehr als das 
durchschnittliche Monatsgehalt im Juni 2018. Der größte Anstieg wurde mit 8 Prozent im
Informations- und Kommunikationssektor verzeichnet (WKO 10.2019).
Die  soziale Ungleichheit  hat seit 2007  aufgrund  höherer Beschäftigungsraten bei israelischen 
Arabern  und  Ultraorthodoxen  leicht  abgenommen,  aber  Armut  ist  in  diesen  benachteiligten 
Bevölkerungsgruppen weit verbreitet (WKO 10.2019; vgl. DSZ 13.9.2019). 
Während die Beschäftigungsrate in Israel zunimmt, zeichnet sich die Mehrzahl der geschaffenen 
Arbeitsplätze durch niedrige Löhne und niedrige Produktivität aus. Israels pro-Kopf-BIP wuchs 
zwischen  2014  und  2018  um  nur  1,33  Prozent  und  liegt  damit  deutlich  unter  dem  OECD-
Durchschnitt von 2,2 Prozent (WKO 10.2019).
Das  niedrige  Ausbildungsniveau israelischer  Arbeitskräfte,  verglichen  mit  anderen 
Industrieländern, ist für eine Einbuße von 3 Prozent des BIP verantwortlich. Dem OECD-Bericht 
zufolge  ist  das  hauptsächlich  auf  das  niedrige  Niveau  des  israelischen  Schulsystems 
zurückzuführen. Die schwachen Grundfertigkeiten israelischer SchülerInnen tragen maßgeblich zu 
der im Vergleich zu anderen OECD-Ländern geringen Arbeitsproduktivität bei, die in Folge zu 
niedrigeren Löhnen führt. Sowohl die Leistungen israelischer SchülerInnen in der internationalen 
Schulleistungsstudie PISA als auch die der Erwachsenen im OECD Program for the International 
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Assessment of Adult Competencies (PIACC) liegen unter dem OECD-Durchschnitt (WKO
10.2019).
Außerdem hat Israel die höchste Armutsrate aller Mitgliedsländer der OECD (WKO 10.2019). Dem 
Armutsbericht 2019 der Sozial-Organisation Latet (Geben) zufolge leben 2,3 Millionen Israelis und 
damit 25,6 Prozent der Bevölkerung in Armut. Ca. eine Million (33,5 Prozent), von ihnen sind 
Kinder. Das heißt, dass unter Kindern ein Drittel von Armut betroffen ist (Latet  13.2.2020). Der 
Bericht  der  staatlichen  Sozialversicherung  Bituach  Leumi  für  2017  hatte  21  Prozent  der 
israelischen Bevölkerung und 29,6 Prozent der Kinder als arm eingestuft (nach Angaben von 
Israelnetz erfolgte  die  Veröffentlichung  des Regierungsberichts  für  2018  erst  Ende  Dezember 
2019. (Die aktuelle Versionen konnte jedoch in öffentlich zugänglichen Quellen nicht gefunden 
werden,  Anm.  der  Staatendokumentation).  Die  Zahlen  des  staatlichen  Reports  fielen  somit 
niedriger aus als die von Latet. Der Unterschied zwischen den zwei Ergebnissen liegt daran, dass 
sich der Alternative Armutsbericht von Latet als Gegenstück zum Armutsbericht der Regierung 
versteht, den die staatliche Sozialversicherung Bituach Leumi herausgibt. Dieser betrachtet nur 
das Einkommen. Latet hingegen untersucht fünf Bereiche: Wohnsituation, Bildung, Gesundheit, 
Lebensmittelversorgung und die Fähigkeit, Lebenshaltungskosten zu bestreiten (IN 11.12.2019). 
Der  Zugang  zu  Steuergutschriften  auf  niedrige  Einkommen  wurde  ausgedehnt,  um  die 
Beschäftigungsrate zu steigern, und die Armutsrate bei arbeitenden Ehepartnern zu senken (WKO 
10.2019).
Die Lebenshaltungskosten sind in Israel höher als im OECD-Durchschnitt. Um ein Viertel liegen
die Preise für Nahrungsmittel höher, Transportkosten und Restaurantbesuche sind fast ein Drittel 
teurer. Die Gesundheitskosten liegen um ein Fünftel über dem OECD-Durchschnitt. Tel Aviv ist laut 
der Economist Intelligence Unit’s 2019 Worldwide Cost of Living Survey auf der Rangliste der 
teuersten Städte der Welt von Platz 28 vor 5 Jahren nunmehr auf Rang 10 vorgerückt. Vor allem 
die hohen Kosten für Anschaffung, Versicherung und Wartung eines PKWs sind für das neue 
Ranking verantwortlich. Die Kosten für Transportmittel in Tel Aviv sind um 64 Prozent höher als in 
New York. Die Aufwertung der israelischen Währung ist ein weiterer Faktor, der das neue Ranking 
beeinflusst hat. Zusätzlich belasten überdurchschnittlich hohe Immobilienpreise die Bevölkerung 
(WKO 10.2019; vgl. DSZ 13.9.2019; Haaretz 25.7.2019).
Quellen:
- AHK  –  Deutsch-Israelische  Industrie-  und  Handelskammer  (o.D.):  Wirtschaft, 
https://israel.ahk.de/ueber-israel/wirtschaft, Zugriff 22.4.2020
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- DSZ – Die Süddeutsche Zeitung (13.11.2019): Abseits vom goldenen Schein,
https://www.sueddeutsche.de/politik/israel-abseits-vom-goldenen-schein-1.4600116,  Zugriff 
22.4.2020
- Haaretz (25.7.2019): Things in Israel Are Expensive, So Why Are We Still Spending Like 
Crazy?,  https://www.haaretz.com/israel-news/business/.premium-things-in-israel-are-
expensive-but-we-re-still-spending-like-crazy-1.7571610, Zugriff 22.4.2020
- IN  –  Israel  Netz  (11.12.2019):  Ein  Viertel  der  Israelis  lebt  in  Armut, 
https://www.israelnetz.com/gesellschaft-kultur/gesellschaft/2019/12/11/ein-viertel-der-israelis-
lebt-in-armut/, Zugriff 22.4.2020
- Latet  (13.2.2020):  The  Alternative  Poverty  Report  2019, 
https://www.latet.org.il/upload/files/15818616875e494b37b2cab143916.pdf, Zugriff 24.6.2020
- WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2019): Länderreport Israel & Palästinensische Gebiete 
–  Aussenwirtschaft  Austria  2019,  https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/israel-
palaestinensische-gebiete-laenderreport.pdf, Zugriff 22.4.2020
- WKO – Wirtschaftskammer Österreich (10.2019): Aussenwirtschaft – Wirtschaftsbericht Israel 
inkl. Palästinensische Gebiete, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/israel-und-
palaestinensische-gebiete-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 22.4.2020
19.1. Die Lage der arabischen Bevölkerungsgruppe
Im Jahr 2014 betrug der Anteil armer Familien in der arabischen Bevölkerung 52,5 Prozent. Somit 
sind  37,4  Prozent  von  Israels  armer  Bevölkerung  arabisch,  obwohl  der  arabische 
Bevölkerungsanteil bei etwa 20 Prozent liegt. Der Anteil armer jüdischer Familien lag im Jahr 2014 
fast stabil bei 13,6 Prozent (TTI 15.12.2015).  Die soziale Ungleichheit hat seit 2007 aufgrund 
höherer Beschäftigungsraten bei israelischen Arabern und Ultraorthodoxen leicht abgenommen, 
aber Armut ist in diesen benachteiligten Bevölkerungsgruppen weit verbreitet (WKO 10.2019; vgl. 
DSZ 13.9.2019). 
Araber haben eine niedrigere Lebenserwartung als Juden, eine höhere Kindersterblichkeitsrate 
und niedrigere Einkommen, insbesondere bei Personen mit höherer Bildung. Fast 50 Prozent der 
arabischen Israelis fallen unter die Armutsgrenze, verglichen mit 13 Prozent der Juden, obwohl 
diese Zahl eine Verbesserung in den letzten Jahren darstellt (BI 19.10.2018). Die tiefer liegenden 
Ursachen – neben aktuellen Gründen – für die Armut in der arabischen Bevölkerung sind die
ungleiche Verteilung von Budgets und von Arbeitsplätzen sowie eine kulturelle Distanzierung und
interne Probleme der arabischen Minderheit. Dies erschwert es Frauen, am Arbeitsmarkt Fuß zu 
fassen oder für arabische Familien dorthin zu ziehen, wo es Arbeit gibt. Es werden passende 
Arbeitsplätze für arabische Frauen benötigt, von denen nur 30 Prozent einem Beruf nachgehen. 
Ein Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen für arabische ArbeiterInnen sowie eine Durchsetzung 
von Gesetzen gegen Diskriminierung sind nötig – ebenso mehr Budget für eine Verbesserung des 
[arabischsprachigen]  Schulsystems.  Industriezonen  und  staatliche  Direktinvestitionen  in  den 
arabischen Gemeinden sind ebenfalls notwendig (TTI 15.12.2015; vgl. AHK o.D.).
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Arabische BürgerInnen Israels sind mit Diskriminierung in Bildung, Sozialleistungen und beim
Zugang zu Unterkünften und Baugenehmigungen konfrontiert [Siehe auch Abschnitt in
Minderheiten]. Abgesehen von den Drusen sind sie vom Wehrdienst befreit. Sie können sich 
freiwillig melden. Ohne Wehrdienstableistung qualifizieren sie sich nicht für damit verbundene 
Begünstigungen wie Stipendien und Wohnkredite. Mit der Verabschiedung des Nationalgesetzes 
im Juli 2018 verlor die arabische Sprache den Status einer Amtssprache und dem wird lediglich ein 
nicht  näher  definierter  Sonderstatus  zugeschrieben  (FH  4.3.2020;  vgl.  HSS  23.10.2018;  DZ 
4.8.2018). 
Der Jewish National Fund besitzt 13 Prozent des Staatsgebiets und verpachtet nur an die jüdische 
Bevölkerung. Für jedes Stück Land, das ein arabischer Bieter erhält, bekommt der Fond von der 
Israel Land Authority eine Ersatzfläche (FH 4.3.2020).
Viele der 230.000 Beduinen in Israel leben in Städten und Dörfern, die nicht staatlich anerkannt 
sind [siehe auch Abschnitt in Minderheiten]. Sie haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, in 
einigen Ortschaften gibt es kein Stromnetz. Die Beduinen haben keine offiziellen Landrechte, und 
die  Regierung  reißt  regelmäßig  die  ungenehmigten  Bauten  ab  (FH  4.3.2019;  vgl.  USDOS 
11.3.2020).  Am  28.  Januar  2019  gaben  die  israelischen  Behörden  bekannt,  dass  36.000 
palästinensische BeduinInnen, die in "nicht anerkannten" Dörfern in der Negev-Wüste in Israel 
wohnten, in von der Regierung geplante Wohngebiete umgesiedelt werden sollen. Israel weigerte 
sich, diese palästinensischen Dörfer als rechtens anzuerkennen und sie mit kommunalen
Dienstleistungen zu versorgen. Im Dezember zerstörten die israelischen Behörden das
palästinensische Beduinendorf al-Araqib zum 169. Mal (AI 18.2.2020).
Quellen:
- AI – Amnesty International (18.2.2020): Menschenrechte im Nahen Osten und in Nordafrika: 
2019;  Israel  und  besetzte  Palästinensische  Gebiete,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026067.html, Zugriff 22.4.2020
- BI – Business Insider (19.10.2018): A walk through Israel's poorest village made it very clear 
that  one  of  the  country's  biggest  issues  is  one  no  one  talks  about, 
https://www.businessinsider.com/israel-news-biggest-problem-poor-economic-situation-arab-
minority-2018-10?r=DE&IR=T, Zugriff 22.4.2020
- FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2019 – Israel, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2025929.html, Zugriff 22.4.2020
- DZ  –  Die  Zeit  (4.8.2018):  Israelis  demonstrieren  gegen  „Nationalgesetz“, 
https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-08/tel-aviv-israel-nationalitaetsgesetz-drusen-
netanjahu, Zugriff 22.4.2020
- HSS  –  Hanns  Seidel  Stiftung  (23.10.2018):  Interview  zum  israelischen  Nationalgesetz  – 
Demokratie  unter  Beschluss,  https://www.hss.de/news/detail/demokratie-unter-beschuss-
news3759/, Zugriff 22.4.2020
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- TTI – The Times of Israel (15.12.2015): The high price of ignoring poverty,
https://blogs.timesofisrael.com/the-high-price-of-ignoring-poverty/, Zugriff 22.4.2020
- USDOS – US Department of State (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human Rights
Practices:  Israel,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 22.4.2020
 20. Medizinische Versorgung
Anm.:  Der  Abschnitt  berücksichtigt  nicht  etwaige Auswirkungen  der  Corona-Krise  auf  das 
Gesundheitssystem in Israel.
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen 
erfolgen  ausschließlich  im  dafür  bestens  etablierten  staatlichen  Gesundheitssystem  (AA 
17.4.2020).
Ein Bericht im Mai 2017 des staatlichen Rechnungsprüfers kritisierte die getrennte Unterbringung 
von jüdischen und arabischen Frauen in Geburtsabteilungen der Krankenhäuser. Demnach ist dies 
mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar, auch wenn der Wunsch der Patientinnen oder wenn 
„kulturelle Überlegungen“ vorliegen (USDOS 20.4.2018). 
In Relation ist der Gesundheitszustand der arabischen Bevölkerung schlechter und verdeutlicht 
das Versagen, ihre Diskriminierung zu beenden und für Gleichheit zu sorgen. Dem Vorsitzenden 
der  „Society for Health Promotion in the Arab Community“ zufolge liegt die durchschnittliche 
Lebenserwartung bei der jüdischen Bevölkerung bei 82 Jahren, während diese bei der arabischen 
79 Jahre beträgt. Jüdische Frauen werden durchschnittlich 84,5 Jahre alt, arabische Frauen 80,9 
Jahre. Durchschnittlich sterben 6,1 arabische Neugeborene pro 1.000 Geburten, während es nur 
2,2 bei jüdischen Babys sind. Bei Babys aus Beduinenfamilien liegt die Sterberate bei 11,1 pro
1.000 Geburten (AL-Monitor 16.7.2018).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (17.4.2020):  Israel  –  Reise  und  Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/israelsicherheit/203814#content_0, 
Zugriff 22.4.2020
- AL-Monitor (Mualem, Mazal) (16.7.2018): Knesset hears data on Israel’s Arab-Jewish health 
gap, https://www.al-monitor.com/pulse/originals/2018/07/israel-arabs-ahmed-tibi-public-health-
weapons-education.html, Zugriff 22.4.2020
- USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 
2017  -  Israel  and  the  Golan  Heights,
https://www.ecoi.net/de/dokument/1430355.html, Zugriff 22.4.2020
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21. Rückkehr
Für israelische StaatsbürgerInnen, die vom Ausland nach Israel zurückkehren, gibt es eine
Informationsstelle im Ministerium für Einwanderung. Dort gibt es Informationen über die
Leistungen,  auf  welche  rückkehrende  StaatsbürgerInnen  Anspruch  haben.  Dazu  gibt  es  die 
Website „Ministry of Immigrant Absorption web site  "   , wo man sich registrieren lassen kann. Fragen 
können auch telefonisch gestellt werden: ++ 972-3-973-3333 und ++ 972-2-675-2324 (IMFA o.D.).
Quellen:
- IMFA - Israel Ministry of Foreign Affairs (o.D.): Inquiries about the rights of returning residents, 
https://mfa.gov.il/MFA/ConsularServices/Pages/Returning_residents.aspx, Zugriff 22.4.2020
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