jeme-lib-2025-05-14-ke

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Der Jemen hat keine funktionierende Zentralregierung mit vollständiger Kontrolle über sein
Staatsgebiet (FH 2025). An dessen Stelle sind eine Reihe von de facto-Autoritäten getreten (BS 
19.3.2024, S. 7). Alle weiterhin bestehenden staatlichen Institutionen werden von nicht gewählten 
Beamten  und  bewaffneten  Gruppen  kontrolliert.  Die  Verfassung  aus  der  Regierungszeit  von 
Präsident Ali Abdullah Saleh, der 2011 zurücktrat, sieht Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 
vor, allerdings sind beide inzwischen längst überfällig (FH 2025; vgl. BS 19.3.2024, S. 10). 
Bemühungen um die Schaffung einer neuen Verfassung und Pläne für Neuwahlen wurden Ende 
2014  vereitelt,  als  die  Huthi  weite  Teile  des  Landes,  einschließlich  Sana’as  einnahmen.  Der 
Interimspräsident Abd Rabbu Mansur Hadi und sein Kabinett flohen daraufhin aus der Hauptstadt 
und die Huthi bildeten in den von ihnen kontrollierten Gebieten im Jahr 2016 einen Obersten 
Politischen  Rat  (Supreme  Political  Council,  SPC),  der  die  Exekutivgewalt  ausübt  und  einen 
Premierminister und ein Kabinett ernennt (FH 2025). Im August 2024 bildete der SPC sein Kabinett 
erstmals um und ernannte Ratsmitglied Ahmed al-Rahawi zum Premierminister (FH 2025; vgl. TNA 
20.8.2024). Ein Großteil der Bevölkerung Jemens lebt in Gebieten unter der Kontrolle von Ansar 
Allah  bzw.  den  Huthi,  wobei  diese  Gebiete  rund  ein  Viertel  des  gesamten  jemenitischen 
Staatsterritoriums ausmachen (BS 19.3.2024, S. 7; vgl. ICG 3.4.2025). 
Hadi  gab  seinen  Rücktritt  im  Jahr  2022  bekannt,  nachdem  die  UNO  ein 
Waffenstillstandsabkommen zwischen den Huthi und der international anerkannten Regierung von 
Hadi  ausgehandelt  hatte.  Er  übertrug  seine  Befugnisse  an  ein  achtköpfiges  Gremium,  den 
Präsidialrat  (Presidential  Leadership  Council,  PLC),  der  unter  der  Schirmherrschaft  des  Golf-
Kooperationsrats (GCC) von Delegierten in Riad gewählt wurde (FH 2025). Ziel des PLCs ist die
Vereinigung  aller  anti-Huthi-Faktionen  (AN  24.4.2025).  Die  Gouverneure  von  Ma’rib  und 
Hadramaut,  die  Anführer  der  Joint  Forces,  die  den  südlichen  Teil  der  Tihama/Westküste 
kontrollieren, sowie Vertreter des STC, die früher gegen die international anerkannte Regierung 
[von  Präsident  Hadi]  opponiert  hatten  und  große  Teile  des  Südens,  darunter  die  "vorläufige 
Hauptstadt" Aden, kontrollieren, haben sich inzwischen zumindest formal dem PLC angeschlossen 
(BS 19.3.2024, S. 7). Damit befinden sich rund drei Viertel des jemenitischen Staatsgebiets unter 
der  Kontrolle  einer  anti-Huthi-Allianz  mit  Verbindungen  zu  Saudi  Arabien  und  den  VAE  (BS 
19.3.2024, S. 7; vgl. CRS 17.4.2025). Vor Ort hat sich an der Lage dadurch nichts geändert (BS 
19.3.2024, S. 7). Die bewaffneten Anti-Huthi-Fraktionen sind immer noch stark fragmentiert (LWJ 
18.4.2025). Im Jänner 2023 wurde berichtet, dass die Diskussionen um interne Vorgehensweisen 
noch im Gange waren (BS 19.3.2024, S. 7), Ähnliches wurde auch im April 2025 berichtet (AN 
24.4.2025),  bzw.  wird  um  die  interne  Machtverteilung  gestritten  (SCSS  21.4.2025).  Die 
verschiedenen Milizen und andere irreguläre Kräfte im Gebiet des PLC wurden nicht entwaffnet 
und bekämpfen sich manchmal auch gegenseitig (BS 19.3.2024, S. 7).
Die  Regierungsführung  im  Jemen  beruht  größtenteils  auf  Verpflichtungen  zwischen 
Einzelpersonen und Vereinbarungen zwischen sozialen und politischen Akteuren und weniger auf 
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staatlichen Institutionen (BS 19.3.2024, S. 4). Während die grundlegenden Verwaltungsstrukturen
schon vor dem Krieg Defizite hatten, sind sie nach Einschätzung der Bertelsmann Stiftung nun 
unter "starken Druck" geraten. Bemerkenswerterweise funktionieren öffentliche Einrichtungen wie 
Ministerien oder lokale Verwaltungen trotz des Krieges und unregelmäßiger Gehaltszahlungen an 
Beamte, unabhängig davon, welche Regierung gerade an der Macht ist (oder den Anspruch darauf 
stellt), bis zu einem gewissen Grad noch immer (BS 19.3.2024, S. 9).
Obwohl das amtierende Parlament der Jemenitischen Republik Anfang 2015 aufgelöst wurde, 
nachdem die Huthi die Kontrolle über die Hauptstadt übernommen hatten, haben sowohl die Huthi 
als  auch  die  in  Aden  ansässige  Regierung  Restparlamente  beibehalten,  die  unregelmäßig 
zusammentreten  (FH  2025;  vgl.  SCSS  28.4.2025).  Die  letzten  Wahlen  dieser  Parlamentarier 
fanden  im  Jahr  2003  statt  und  das  Gremium  ist  nicht  in  der  Lage,  seine  verfassungsmäßig 
festgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen (SCSS 28.4.2025).
Politische Parteien existieren weiterhin, sind jedoch landesweit schweren Repressionen durch 
verschiedene Autoritäten und bewaffnete Gruppen ausgesetzt (FH 2025). Die Huthi unterdrücken 
seit 2015 politische Dissidenten in den von ihnen kontrollierten Gebieten mit aller Härte (FH 2025; 
vgl.  BS  19.3.2024,  10).  Die  mit  den  VAE  verbündeten  jemenitischen  Streitkräfte  verfolgen 
bestimmte  politische  Gruppen,  darunter  Mitglieder  der  al-Islah,  einer  Abspaltung  der 
Muslimbruderschaft  im  Jemen,  mit  willkürlichen  Verhaftungen,  Inhaftierungen  und 
Verschleppungen  (FH  2025),  wobei  Mitglieder  der  al-Islah,  des  Allgemeinen  Volkskongresses 
[Anm.: ehemalige Regierungspartei im Nordjemen] (BS 19.3.2024, 10), Aktivisten, Forscher, NGO-
Mitarbeiter und diplomatisches Personal (Chatham 7.8.2024) auch von Ansar Allah verhaftet und
getötet (BS 19.3.2024, 10) bzw. "verschwunden" gelassen wurden (Chatham 7.8.2024). In den 
letzten Monaten haben die Huthi Massenverhaftungen von Oppositionellen, zivilgesellschaftlichen 
Gruppen, Influencern und humanitären Helfern unter dem Vorwurf der Verschwörung mit dem 
Feind durchgeführt (ACLED 4.3.2025).
Staatliche  und  nicht-staatliche  Akteure  in  allen  Teilen  des  Landes  wenden  Gewalt  gegen 
Demonstranten, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie lokale und internationale Medien an 
(Plünderungen,  Schläge,  Entführungen/Verhaftungen,  Verschleppungen,  Folter).  Ansar  Allah 
versucht, die Zivilgesellschaft zu kontrollieren, indem es NGOs zwingt, für ihre Aktivitäten eine 
Genehmigung  einzuholen  oder  Mitglieder  des  Sicherheitsapparats  an  ihren  Veranstaltungen 
teilnehmen zu lassen. Demonstranten, sowohl Männer als auch Frauen, werden verhaftet und als 
"Söldner" diffamiert, es sei denn, die Demonstration findet zur Unterstützung von Ansar Allah statt 
(BS 19.3.2024, 10).
Quellen:
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data (4.3.2025): A barometer of Houthi repression: 
Governance and infighting in Ibb governorate, https://acleddata.com/2025/03/04/a-barometer-
of-houthi-repression-governance-and-infighting-in-ibb-governorate/, Zugriff 30.4.2025
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- AN - Arab News (24.4.2025): Yemen’s leadership pushes for unity as political leaders meet to 
shape post-war transition, https://www.arabnews.com/node/2598263/middle-east, Zugriff 
29.4.2025
- BBC - British Broadcasting Corporation (13.2.2024): Yemen country profile, 
https://www.bbc.com/news/world-middle-east-14704852, Zugriff 29.4.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105820/country_report_2024_YEM.pdf, Zugriff 29.4.2025
- Chatham - Chatham House (7.8.2024): The Houthis have cracked down brutally on Yemeni 
civil society. A strategic response is required, https://www.chathamhouse.org/2024/08/houthis-
have-cracked-down-brutally-yemeni-civil-society-strategic-response-required, Zugriff 29.4.2025
- CRS - Congressional Research Service (17.4.2025): Yemen: Conflict, Red Sea Attacks, and 
U.S. Policy, https://www.congress.gov/crs-product/IF12581, Zugriff 29.4.2025
- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, 
https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025
- ICG - International Crisis Group (3.4.2025): The Houthis’ Red Sea Attacks Explained, 
https://www.crisisgroup.org/visual-explainers/red-sea/, Zugriff 30.4.2025
- LWJ - Long War Journal (18.4.2025): Yemeni forces planning ground offensive against the 
Houthis, https://www.longwarjournal.org/archives/2025/04/yemeni-forces-planning-ground-
offensive-against-the-houthis.php, Zugriff 30.4.2025
- MEI - Middle East Institute (31.1.2023): Saudi Arabia’s proactive military strategy in southern 
Yemen is a risky gamble, https://www.mei.edu/publications/saudi-arabias-proactive-military-
strategy-southern-yemen-risky-gamble, Zugriff 24.4.2025
- SCSS - Sana’a Center for Strategic Studies (28.4.2025): Yemen’s Parliament: A Legislative 
Authority in a Retirement Home, https://sanaacenter.org/publications/analysis/24705, Zugriff 
29.4.2025
- SCSS - Sana’a Center for Strategic Studies (21.4.2025): The Yemen Review Quarterly: 
January-March 2025, https://sanaacenter.org/the-yemen-review/jan-mar-2025, Zugriff 
30.4.2025
- TNA - The New Arab (20.8.2024): What the Houthi government reshuffle means for Yemen, 
https://www.newarab.com/analysis/what-houthi-government-reshuffle-means-yemen, Zugriff 
29.4.2025
 3. Sicherheitslage
Nicht-staatliche Akteure wie die Huthi, Stammesmilizen und terroristische Gruppen [darunter al-
Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und ein lokaler Ableger vom Islamischen Staat (IS)], 
begehen ungestraft Übergriffe (USDOS 23.4.2024).
2022  unterzeichneten  die  Regierung  der  Republik  Jemen  (ROYG) und  die  Huthi  einen 
Waffenstillstand, der die militärischen Operationen einstellte und humanitäre Maßnahmen vorsah. 
Die Fronten, die in einigen Gebieten den Grenzen Jemens vor der Vereinigung (Anm.: 1990) 
entsprechen,  bleiben  unverändert  (CIA 24.4.2025).  Obwohl  die  von  den  Vereinten  Nationen 
vermittelte Waffenruhe zwischen der ROYG und den Huthi offiziell im Oktober 2022 ausgelaufen 
ist, bleiben ihre Bedingungen weitgehend in Kraft (USDOS 23.4.2024). Die faktische Fortsetzung 
des Waffenstillstands trug zu einem Rückgang der Kämpfe und grenzüberschreitenden Angriffe 
bei. Alle Konfliktparteien greifen jedoch weiterhin sporadisch zivile Gebiete und Frontlinien an, 
darunter in den Gouvernements Ta'iz, Sa'adah und Bayda (AI 29.4.2025). Im Jahr 2024 wurden, 
erstmals seit Beginn der Waffenruhe, Luftangriffe auf den Jemen wieder aufgenommen (CIMP 
1.2025). 
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DieFrontlinienim Zentrum des Jemen blieben unverändert, doch es kam entlang der Frontlinien
zu vereinzelten Granatenbeschüssen, Drohnenaktivitäten und Übergriffen (CIMP 1.2025).
Das UN-Projekt zur Überwachung der Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung (CIMP) meldete für 
das Jahr 2023 die niedrigste Zahl ziviler Opfer seit Beginn seiner Berichterstattung im Land im 
Jahr 2018. Es wurden 1.675 zivile Opfer (Tote und Verletzte) gemeldet, darunter 284 Kinder. 57 
Kinder  wurden  getötet,  227  verletzt  (CIMP  1.2024;  vgl.  USDOS  23.4.2024).  Die 
Menschenrechtsorganisation  Mwatana  registrierte  hingegen  für  das  Jahr  2023  107  verifizierte 
Tötungen von Kindern bei konfliktbedingten Vorfällen und 208 Verwundungen (MHR 6.2024). Auch 
im Jahr 2024 blieben die Frontlinien unverändert. Übergriffe forderten jedoch 1.201 zivile Opfer 
(Tote und Verletzte), darunter 205 Kinder. 44 Kinder wurden getötet, 161 verletzt (CIMP 1.2025). 
Landminen und explosive Kampfmittelrückstände sind nach wie vor eine der Hauptursachen für 
zivile Opfer und führen zu Vertreibungen (HRW 17.1.12025). Im Jahr 2024 wurden 41 Menschen 
bei Minenexplosionen getötet und 52 verletzt, darunter auch Kinder. Acht Kinder wurden durch 
Minen  getötet  und  23  verletzt  (UNMHA  1.2025).  Im  Jänner  2025  wurde  ein  Kind  durch 
Minenexplosion verletzt (UNMHA 6.2.2025). Im Februar 2025 wurden drei Menschen getötet, 
darunter zwei Kinder und drei Personen wurden verletzt, darunter ein Kind (UNMHA 11.3.2025). Im 
März 2025 wurden acht Menschen getötet, darunter zwei Kinder und eine Person verletzt (UNMHA 
7.4.2025).
Seit Beginn des Krieges im Gazastreifen im Oktober 2023 haben die Huthi als Mitglieder der 
sogenannten "Achse des Widerstandes" über 100 Angriffe auf Schiffe im Roten Meer verübt (SC 
31.4.2025; vgl. HRW 17.1.2025). Sie haben erklärt, dass sie solche Angriffe aus Solidarität mit den
Palästinensern fortsetzen würden, solange Israel weiterhin Verbrechen gegen sie begehe (HRW 
17.1.2025).
Ebenfalls als Folge des Krieges im Gazastreifen führten die Huthi Angriffe auf Israelmit Raketen- 
und Drohnen durch (SC 31.4.2025; vgl. HRW 17.1.2025, AI 29.4.2025). Zwar konnten die meisten 
dieser Angriffe abgefangen werden (SC 31.4.2025), aber es gab dennoch mehrere israelische 
Opfer,  sowohl  Tote  als  auch  Verletzte,  vor  allem  Zivilisten.  In  weiterer  Folge  kam  es  zu 
Gegenangriffen  Israels  auf  Huthi-Ziele,  etwa  auf  die  Häfen  von  Hodeidah  und  Ras  Issa,  die 
Kraftwerke  al-Hali  und  Ras  Kathnib  im  Gouvernement  Hodeidah  (AI  29.4.2025;  vgl.  HRW 
17.1.2025),  sowie  auf  den  internationalen  Flughafen  von  Sana’a  (AI  29.4.2025).  Bei  diesen 
Angriffen wurden mehrere Dutzend Zivilisten getötet und hunderte verletzt (AI 29.4.2025; vgl. HRW 
17.1.2025).
Die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich haben zusammen mit einer Koalition von 
Ländern auf die Angriffe im Roten Meer ebenfalls mit Angriffen auf von den Huthi kontrollierte 
Gebiete im Jemen reagiert (HRW 17.1.2025; vgl. AI 29.4.2025).  Die USA führen fast täglich 
Luftangriffe auf militärische und strategische Ziele der Huthi im Jemen durch (SC 31.4.2025). Die 
Angriffe sind Teil einer Kampagne, um die Fähigkeit der Huthi zu schwächen, Angriffe auf Schiffe 
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im Roten Meer und auf Israel durchzuführen (SC 31.4.2025; vgl. AI 29.4.2025). Bei diesen
Angriffen  wurden  Berichten  zufolge  Dutzende  Jemeniten  getötet  und  verletzt,  darunter  auch 
Zivilisten (HRW 17.1.2025; vgl. SC 31.4.2025).
Am 6.5.2025 erreichten die Vereinigten Staaten und die Huthi unter Vermittlung des Oman eine 
Waffenruhe, um die Sicherheit im Roten Meer zu gewährleisten. Die Huthi signalisierten jedoch 
ihre Angriffe auf Israel zur Unterstützung des Gazastreifens fortsetzen zu wollen (F24).
Quellen:
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (2.5.2025): Yemen Conflict 
Observatory, https://acleddata.com/yemen-conflict-observatory/, Zugriff 6.5.2025
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Yemen 2024, 
https://www.ecoi.net/en/document/2124664.html, Zugriff 12.5.2025
- CIA - Central Intelligence Agency (USA) (24.4.2025): World Factbook, Middle East, Yemen, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/yemen, Zugriff 
24.4.2025
- CIMP - Civilian Impact Monioring Project (1.2025): Civilian Impact Monitoring Project 2024 
Annual Report, 1 January - 31 December 2024, 
https://civilianimpactmonitoring.org/onewebmedia/CIMP%20Annual%20Report%202024.pdf, 
Zugriff 12.5.2025
- CIMP - Civilian Impact Monioring Project (1.2024): Civilian Impact Monitoring Project 2023 
Annual Report, 1 January - 31 December 2023, 
https://civilianimpactmonitoring.org/onewebmedia/CIMP%20Annual%20Report%202023.pdf, 
Zugriff 12.5.2025
- F24 - France 24 (6.5.2025): Oman announces ceasefire deal between Yemen's Houthis, US, 
https://www.france24.com/en/live-news/20250506-%F0%9F%94%B4oman-announces-
ceasefire-deal-between-yemen-s-houthis-us, Zugriff 12.5.2025
- SC - Security Council (30.4.2025): May 2025 Monthly Forecast, 
https://www.securitycouncilreport.org/monthly-forecast/2025-05/yemen-78.php, Zugriff 
12.5.2025
- UNMHA - United Nations Mission to Support the Hudaydah Agreement (1.2025): Annual Mine 
Action Update 2024, 
https://unmha.unmissions.org/sites/default/files/2024_annual_mine_action_update_final_en.pdf
, Zugriff 12.5.2025
- UNMHA - United Nations Mission to Support the Hudaydah Agreement (7.4.2025): Mine Action 
Update for March 2025, 
https://unmha.unmissions.org/sites/default/files/2025_mar_mine_action_update_final_en.pdf, 
Zugriff 12.5.2025
- UNMHA - United Nations Mission to Support the Hudaydah Agreement (11.3.2025): Mine 
Action Update for February 2025, 
https://unmha.unmissions.org/sites/default/files/2025_february_mine_action_update_final_en.p
df, Zugriff 12.5.2025
- UNMHA - United Nations Mission to Support the Hudaydah Agreement (6.2.2025): Mine Action 
Update for January 2025, 
https://unmha.unmissions.org/sites/default/files/2025_january_mine_action_update_final_en.pd
f, Zugriff 12.5.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
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3.1. Diverse Streitkräfte und ihre internationalen Unterstützer
Nach dem Huthi-Putsch in Sana’a Anfang 2015 wurden mehrere bewaffnete Gruppen gegründet, 
um den militärischen Vormarsch der Huthi in Richtung Süden zu bekämpfen (DI 17.4.2024). Eine 
von Saudi-Arabien angeführte Koalition arabischer Staaten, die Vereinigten Arabischen Emirate 
(VAE), Katar, Bahrain, Marokko, Sudan, Kuwait, Jordanien und Ägypten, intervenierte militärisch
im Jemen, um die Regierung der Republik Jemen (ROYG) gegen die separatistischen Huthi zu 
unterstützen (CIA 24.4.2025; vgl. ACLED 31.1.2024c, DI 17.4.2024). Risse innerhalb der Koalition 
beeinträchtigten jedoch deren Einheit. Katar wurde 2017 nach einer diplomatischen Krise mit 
Saudi-Arabien  und  den  VAE  aus  der  Koalition  ausgeschlossen.  In  weiterer  Folge  gingen  die 
strategischen Interessen Saudi-Arabiens und der VAE zunehmend auseinander, wobei Saudi-
Arabien  sein  Gewicht  hinter  die  international  anerkannte  ROYG  warf,  während  die  VAE  den 
sezessionistischen  Südlichen  Übergangsrat  (STC)  unterstützten  (ACLED  31.1.2024c).  Sowohl 
Saudi-Arabien als auch die VAE haben irreguläre Streitkräfte im Jemen aufgestellt und unterstützt 
(CIA 24.4.2025). Die meisten dieser bewaffneten Gruppen wurden später teils als Einheiten des 
regulären Sicherheitssektors legalisiert, behielten jedoch eine gewisse Autonomie. Gleichzeitig hat 
die reguläre Armee andere bewaffnete Gruppen formell unter ihr Kommando gestellt und Kämpfer 
der  Südlichen  Widerstandsbewegung,  die  seit  2015  gegen  die  Huthi  gekämpft  hatten,  in  die 
Reihen der Armee integriert (DI 17.4.2024).
Die  Armee  steht  nicht  mehr  im  Zentrum  der  Verteidigungsstruktur.  Milizen  haben  durch  ihre 
formelle Zugehörigkeit zur Armee oder zum Innenministerium einen legalen Status erlangt und sind 
für die Bildung komplexer militärischer Allianzen von entscheidender Bedeutung geworden (DI 
17.4.2024).
Der  jemenitischen  Regierung  unterstehen  Truppenkontingente  und  Einheiten,  die  dem 
Verteidigungsministerium und solche, die dem Innenministerium unterstellt sind (CIA 24.4.2025).
Kräfte des Verteidigungsministeriumssind für die Verteidigung des Staatsgebiets zuständig,
haben aber auch Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit, insbesondere mit Augenmerk auf 
die Huthi und den Schutz der Seegrenzen, um Schmuggel zu unterbinden. Zu ihnen zählen die 
jemenitische  Nationalarmee,  die  Luftwaffe  und  Luftverteidigung,  die  Marine  und 
Küstenverteidigungskräfte,  der  Grenzschutz,  strategische  Reservekräfte  (einschließlich 
Spezialeinheiten und Präsidialschutzbrigaden, die dem Präsidenten direkt unterstellt sind) und von 
der  Regierung  unterstützte  Stammesmilizen,  die  als  Volkskomiteekräfte  oder 
Volkswiderstandskräfte bezeichnet werden (CIA 24.4.2025).
Die Kräfte des Innenministeriums umfassen Sicherheitskräfte, Notfallkräfte, Anti-Terror-Einheiten 
(CIA 24.4.2025).
Von  Saudi-Arabien  unterstützte  Kräfte umfassen  paramilitärische/milizartige 
Grenzsicherungsbrigaden,  die  weitgehend  auf  Stammes-  oder  regionalen  Zugehörigkeiten 
basieren. Diese sind entlang der saudisch-jemenitischen Grenze konzentriert (CIA 24.4.2025).
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Saudi-Arabien finanziert Kämpfer der ehemaligen Volkskomitees/Söhne von Abyan, um Einheiten
aufzubauen, die den westlichen Teil der Gouvernements Abyan bei Aden kontrollieren können. Die 
Strategie Saudi-Arabiens konzentriert sich um Aden auf die Organisation salafistischer Kräfte. 
Neben der Nation Shield Force (NSF) und den Subaiha-Stammesangehörigen finanzieren die 
Saudis auch die Amajid-Brigade in Abyan (MEI 31.1.2023).
Seit Ende 2022 hat Saudi-Arabien neue bewaffnete Formationen in Aden und den angrenzenden 
Gouvernements aufgestellt, wie die Nation Shield Force (NSF) (früher bekannt als al-Yemen al-
Saeed  Forces),  die  ihnen  unterstehen.  Ende  Januar  2023  erklärte  der  Vorsitzende  des 
Präsidialrates  (PLC)  Rashad  al-Alimi  die  NSF  durch  ein  Dekret  zu  einer  militärischen 
Reserveeinheit,  die  seiner  direkten  Aufsicht  und  somit  nicht  dem  Verteidigungsministerium 
untersteht (MEI 31.1.2023). 
Die Amajid-Brigade wurde 2019 gegründet und ist Abyan angesiedelt. Sie wird von Saudi-Arabien 
unterstützt, von einem salafistischen Scheich, Salih Salim al-Sharji, angeführt, schart Kämpfer aus 
dem ehemaligen salafistischen Dar al-Hadith-Institut in Saʿdah um sich. Die Amajid-Brigade wurde 
nie im Rahmen des nationalen Sicherheitssektors legalisiert (MEI 31.1.2023).
Die Southern Giants Brigades (SGB), früher bekannt als Giants Brigades, sind eine etwa 30.000. 
Kämpfer starke Miliz unter der Führung des salafistischen Anführers "Abu Zara’a" al-Muharrami, 
die  sich  überwiegend  aus salafistischen  und  Stammeskämpfern  aus  den  südlichen 
Gouvernements zusammensetzt. Sie wurde 2018 zwar mit Unterstützung der VAE gegründet, 
schloss sich aber dem Lager der ROYG an. Seit 2019 unterstehen die SGB dem gemeinsamen 
Kommando der Joint Force. Ihr Hauptaktionsgebiet ist zwar die Westküste, doch Operationen
fanden auch in den Gouvernements Shabwah, Ma’rib und al-Dhali statt (ACLED 31.1.2024e).
Die  Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gelten allgemein als Unterstützer des Südlichen 
Übergangsrates (STC), obwohl sie auch ein enger Verbündeter von Saudi-Arabien sind, das die al-
Islah-Partei unterstützt (PGN 11.3.2023). Die VAE unterstützen einige bewaffnete salafistische 
Gruppen,  die  um  territoriale  Kontrolle  ringen  (MEI  31.1.2023).  Sie  haben  Zehntausende 
jemenitische  Kämpfer  rekrutiert,  ausgebildet  und  ausgerüstet  und  zu  Dutzenden  Milizen  und 
paramilitärischen Einheiten formiert, um den STC zu unterstützen. (CIA 24.4.2025). 
Die Kräfte des Südlichen Übergangsrats (STC) sollten gemäß dem Abkommen von Riad von 
2019  in  das  jemenitische  Verteidigungs-  und  Innenministerium  eingegliedert  werden  (CIA 
24.4.2025). Zu den STC gehören unter anderem die Security Belt Forces (SBF), die Support and 
Reinforcement Brigades (SRB), die Facilities Protection Force (FPF) (MEI 31.1.2023; vgl. CIA 
24.4.2025), sowie die Shabwani-Elite Forces (SEF) und die Hadrami-Elite Forces, Anti-Terror-
Einheiten, Republikanische Kräfte und weitere (CIA 24.4.2025).
Die Security Belt Forces (SBF)(rund 15.000 Kämpfer) wurden 2016 gegründete und werden von 
den VAE ausgebildet, ausgerüstet und finanziert und unterstehen operativ dem STC. Formal 
unterstehen die SBF dem Verteidigungsministerium. Sie sind paramilitärische Kräfte, die territorial 
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in vier Einheiten in Abyan, al-Dali, Lahij und Aden organisiert sind und im Süden des Jemen auch
Terrorismusbekämpfung und Strafverfolgung betreiben (ACLED 31.1.2024d). Sie werden von den 
VAE  unterstützt  und  setzen  sich  hauptsächlich  aus  lokalen  Aufständischen,  Veteranen  und 
Sympathisanten der ehemaligen Demokratischen Volksrepublik Jemen (DVJ) zusammen (MEI 
31.1.2023).
Die Support and Reinforcement Brigades (SRB) unterstützen die SBF in Aden und Lahidsch, 
haben aber eine eigene Befehlskette (MEI 31.1.2023).
Die  Elite Forces unterstehen formal dem Innenministerium. Sie sind nach territorialen Kriterien 
organisiert und verfügen über kein einheitliches Kommando. Sie sind in der Stabilisierung und 
Terrorismusbekämpfung operativ tätig (ACLED 31.1.2024a). Sie werden von den VAE unterstützt 
(MEI 24.7.2023). Die Shabwani Elite Forces, die zu ihrer Blütezeit rund 7.000 Kämpfer zählten, 
wurden  zwischen  2020  und  2021  schrittweise  aufgelöst.  Die  Hadrami  Elite  Forces  (HEF) 
bestehen aus drei Brigaden und operieren weiterhin unter dem Kommando von Generalmajor Faiz 
Mansur al-Tamimi. Sie wurden 2016 gegründet und werden von den VAE ausgebildet, ausgerüstet 
und finanziert und unterstehen trotz ihrer anderweitigen formalen Zuordnung operativ dem STC. 
Es  gibt  Berichte  über  weitere  Eliteeinheiten  in  Mahra  und  auf  der  Insel  Suqutra  (ACLED 
31.1.2024a).  Formell  sind  die  HEF  unter  das  Kommando  der  regulären  Armee  gestellt  (DI 
17.4.2024). Sie kontrollieren die Küste von Hadramaut (al-Mukalla) und streben nach regionaler 
Autonomie (MEI 24.7.2023).
Die  Resistance Forces sind selbstorganisierte Anti-Huthi-Milizen, die in den Jahren 2014 und 
2015 entstanden sind, um dem Vormarsch der Huthi-Saleh-Allianz nach Süden aufzuhalten. Sie
lassen  sich  in  zwei  Hauptgruppen unterteilen,  einerseits  die  Southern  Resistance  (SR) und 
andererseits  die  Popular  Resistance  (PR).  Die  SR  ist  aus  der  Southern  Movement 
hervorgegangen und hat ihre Wurzeln in al-Dali,  Lahidsch und Aden und ihr Aktionsgebiet im 
Südjemen. Sie vertritt eine stark sezessionistische Haltung, weswegen es sporadisch auch zu 
Zusammenstößen  mit  Streitkräften  der  ROYG  kommen  kann.  Die  PR  setzt  sich  aus 
Stammesgruppen,  politischen  Organisationen,  wie  der  islamistischen  Islah-Partei,  religiösen 
Sekten und zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammen. Sie ist im gesamte Land aktiv, konzentriert 
sich  aber  vor  allem  auf  den  zentralen  und  nördlichen  Jemen.  Die  genaue  Zahl  der  mit  den 
Widerstandskräften verbundenen Kämpfer ist nicht bekannt (ACLED 31.1.2024f).
Die Huthihaben einen erheblichen Teil der nationalen Waffenvorräte Jemens beschlagnahmt und 
loyale Militäreinheiten in ihre militärische Struktur integriert (ACLED 31.1.2024b). Bis zu 70 % der 
jemenitischen Militär- und Sicherheitskräfte liefen in den Jahren 2011 bis 2015 zum ehemaligen 
Präsidenten Saleh und den Huthi über (CIA 24.4.2025). Darüber hinaus haben sie sich aus Iran 
fortschrittliche Drohnen- und Raketentechnologie beschafft. Sie verfolgen eine nationale Agenda, 
die darauf abzielt, den Jemen von der vermeintlichen "ausländischen Aggression" zu befreien und 
seine "religiöse Identität" wiederzubeleben. Auf regionaler Ebene bezeichnen sie sich selbst als 
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Mitglieder der von Iran angeführten Achse des Widerstands und schließen sich deren Agenda zur
Unterstützung der Befreiung Palästinas an (ACLED 31.1.2024b).
Quellen:
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024a): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Elite Forces, 
https://acleddata.com/yemen-conflict-observatory/actor-profiles/elite-forces/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024b): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Houthis, https://acleddata.com/yemen-conflict-observatory/actor-
profiles/houthis/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024c): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Saudi-led Coalition, https://acleddata.com/yemen-conflict-
observatory/actor-profiles/saudi-led-coalition/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024d): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Security Belt Forces, https://acleddata.com/yemen-conflict-
observatory/actor-profiles/security-belt-forces/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024f): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Resistance Forces, https://acleddata.com/yemen-conflict-
observatory/actor-profiles/resistance-forces/, Zugriff 6.5.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (31.1.2024e): Yemen Conflict 
Observatory, Actor Profile, Southern Giants Brigades, https://acleddata.com/yemen-conflict-
observatory/actor-profiles/southern-giants-brigades/, Zugriff 6.5.2025
- CIA - Central Intelligence Agency (USA) (24.4.2025): World Factbook, Middle East, Yemen, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/yemen, Zugriff 
24.4.2025
- DI - Doha Institute (17.4.2024): Introducing Re-Generated Security Forces in Yemen: The 
Crisis of the Hybrid Model in Fractured Arab States, 
https://www.dohainstitute.org/en/Lists/ACRPS-PDFDocumentLibrary/introducing-re-generated-
security-forces-in-yemen.pdf, Zugriff 9.5.2025
- MEI – Middle East Institute (31.1.2023): Saudi Arabia’s proactive military strategy in southern 
Yemen is a risky gamble, https://www.mei.edu/publications/saudi-arabias-proactive-military-
strategy-southern-yemen-risky-gamble, Zugriff 24.4.2025
- MEI - Middle East Institute (24.7.2023): Changing dynamics reshape power networks in 
Yemen’s “two Hadramawts”, https://mei.edu/publications/changing-dynamics-reshape-power-
networks-yemens-two-hadramawts, Zugriff 24.4.2025
- PGN - Political Geography Now (11.3.2023): Yemen Control Map & Report – March 2023 
(Subscription), file:///tmp/pid-9239/Yemen%20Control%20Map%20&%20Report%20-
%20March%202023%20(Subscription)%20-%20PolGeoNow%20Control%20Maps
%20(13.3.2023%2013_40_04).html, kostenplichtiger Newsletter, Quelle liegt bei der 
Staatendokumentation auf 
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor, es gibt aber keine Hinweise darauf, dass eine 
unabhängige Justiz in irgendeiner Form existiert (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025). Die Gerichte 
sind  der  Einflussnahme  der  verschiedenen  politische  Fraktionen  und  bewaffneter  Gruppen 
ausgesetzt, in deren Einflussgebiet sie sich befinden (BS 19.3.2024; vgl. FH 2025). Auch die 
jemenitische  Regierung  respektiert  die  Unabhängigkeit  und  Unparteilichkeit  der  Justiz  im 
Allgemeinen nicht (USDOS 23.4.2024).
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Während des Bürgerkriegs ist das Justizsystem in einigen Teilen des Landes weitgehend
zusammengebrochen. Da es kein funktionierendes Gerichtssystem gibt, greifen die Bürger häufig 
auf Stammesgerichte und Gewohnheitsrecht zurück (FH 2025). Stammesrichter, in der Regel 
angesehene Scheichs, entscheiden bei nicht-strafrechtlichen Fällen nach Stammesrecht, wobei es 
in der Regel um öffentliche Anklagen ohne formelle Anklageerhebung geht. Bei der Schlichtung 
durch den Stamm steht oft der soziale Zusammenhalt im Vordergrund, manchmal auf Kosten der 
Garantien  für  ein  faires  Verfahren  für  den  Angeklagten.  Die  Öffentlichkeit  respektiert  die 
Ergebnisse von Stammesverfahren oft mehr als die des formellen Gerichtssystems, das von vielen 
als korrupt und parteiisch angesehen wird (USDOS 23.4.2024). Manchmal übernehmen auch 
Milizen die Rolle der Justiz. Gerichte und Richter werden entlassen, umgangen, ersetzt oder sogar 
gezielt angegriffen (eingeschüchtert, entführt und sogar getötet, wie im Fall des Obersten Richters 
Muhammad  Humran  im  Jahr  2022).  Zwar  funktionieren  zumindest  einige  Gerichte  in  der 
Hauptstadt und in den Hauptstädten der Gouvernements noch, aber inwieweit die Verfahren fair 
sind  oder  einen  Mindeststandard  erfüllen,  ist  fraglich.  Spezialgerichte  verhängen  immer  öfter 
Todesurteile, verfolgen aber die Umsetzung ihrer Urteile nicht immer (BTI 19.3.2024). 
Das Gesetz sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, doch dieses Recht wird 
in der Regel nicht eingehalten. So werden Angeklagten wichtige Rechte vorenthalten, etwa die 
Unschuldsvermutung, die Mitteilung der Anklagepunkte, ein zeitnahes und öffentliches Verfahren, 
die Anwesenheit bei der eigenen Verhandlung, die Kommunikation mit einem Anwalt, ausreichend 
Zeit  und  Möglichkeiten  zur  Vorbereitung  einer  Verteidigung,  bei  Bedarf  die  kostenlose 
Hinzuziehung eines Dolmetschers, die Möglichkeit, Zeugen der Anklage oder des Klägers zu
konfrontieren, eigene Zeugen und Beweise vorzubringen, die Nichtverpflichtung zur Aussage oder 
zum Geständnis sowie das Recht auf Berufung (USDOS 23.4.2025).
Die Behörden haben eine schlechte Bilanz bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen, 
insbesondere wenn diese gegen prominente Stammesführer oder politische Führer ergangen sind 
(FH 2025).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Yemen, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105820/country_report_2024_YEM.pdf, Zugriff 29.4.2025
- FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Yemen, 
https://freedomhouse.org/country/yemen/freedom-world/2025, Zugriff 29.4.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Yemen, https://www.ecoi.net/en/document/2107612.html, Zugriff 24.4.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die  Strafverfolgung  im  Jemen  ist  stark  fragmentiert  und  wird  de  facto  von  militärischen  und 
paramilitärischen  Einheiten  wahrgenommen  (MBZ  9.2023),  etwa  von  den  paramilitärischen 
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