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- FES – Friedrich-Ebert-Stiftung (10.2020): Jordan, International and Financial Institutions and Social 
Justice, http://library.fes.de/pdf-files/bueros/amman/16643.pdf, Zugriff 11.1.2023 
- FH – Freedom House (2023): Jordan, https://freedomhouse.org/country/jordan/freedom-
world/2023, Zugriff 11.1.2023 
- TI – Transparency International (31.1.2023): CPI 2022 for Middle East & North Africa, 
https://www.transparency.org/en/news/cpi-2022-middle-east-north-africa-corruption-fuels-ongoing-
conflict, Zugriff 10.1.2024 
- TI – Transparency International (2023): Jordan – Corruption Perception Index, Jordan - 
Transparency.org, Zugriff 10.01.2024 
- TI – Transparency International (25.1.2022): CPI 2021 for Middle East & North Africa, 
https://www.transparency.org/en/news/cpi-2021-middle-east-north-africa-systemic-corruption-
endangers-democracy-human-rights, Zugriff 11.1.2023 
- USDOS – United States Department of State [USA] (30.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071204.html, Zugriff 11.1.2023 
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071204.html, Zugriff 11.1.2023 
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten 
Eine Reihe von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen sind mit einigen 
Einschränkungen im Land tätig. Das Gesetz gibt der Regierung die Möglichkeit, die inneren 
Angelegenheiten der NGOs zu kontrollieren (USDOS 20.3.2023). Das Ministerium für soziale 
Entwicklung verfügt über weitreichende Aufsichtsbefugnisse über die Tätigkeit der NGOs. Es ist 
befugt, die Registrierung und die Beantragung ausländischer Mittel zu verweigern und kann 
Organisationen auflösen, die es für bedenklich hält. Die Vorstandsmitglieder von NGOs müssen von 
staatlichen Sicherheitsbeamten überprüft werden. In der Praxis werden diese Vorschriften auf 
undurchsichtige und willkürliche Weise angewandt (FH 2023). 
In Jordanien sind NGOs im Allgemeinen in der Lage, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen 
und öffentlich darüber zu berichten, obwohl Regierungsbeamte nicht immer kooperativ sind. Zudem 
wurden, nach Aussage lokaler Quellen, im Jahr 2022 die Telefone von fast 200 jordanischen 
Aktivisten, Journalisten, Politikern und Regierungsbeamten durch die Spionagesoftware Pegasus 
überwacht (USDOS 20.3.2023) 
Viele offizielle zivilgesellschaftliche Organisationen in Jordanien konzentrierten sich anfangs 
hauptsächlich auf karitative und Hilfstätigkeiten. Nach dem Beitritt Jordaniens zu internationalen 
Übereinkommen wie beispielsweise dem UN-Übereinkommen über bürgerliche und politische 
Rechte wurden einige Organisationen gegründet, um die Öffentlichkeit für die Menschenrechte, 
einschließlich des Versammlungs- und Vereinigungsrechts, zu sensibilisieren (ICNL 12.1.2024). 
Das Gesetz verlangt, dass der Gouverneur mindestens 48 Stunden vor der Abhaltung von Sitzungen 
oder Veranstaltungen lokaler oder internationaler NGOs darüber informiert wird. Mehrere NGOs 
berichteten, dass Hotels vor der Durchführung von Schulungen, privaten Treffen oder öffentlichen 
Konferenzen von ihnen die Vorlage eines entsprechenden Genehmigungsschreibens des 
Gouverneurs verlangten, wobei derartige Genehmigungen durchaus auch verweigert wurden. Ohne
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Genehmigungsschreiben der Regierung wurden die Veranstaltungen und Schulungen von den 
Hotels abgesagt. In einigen Fällen verlagerten NGOs die Veranstaltungen und Schulungen in private 
Büros. NGOs können ihre Aktivitäten freier durchführen, wenn sie Videokonferenzsoftware 
verwenden, weil die Behörden diese Online-Plattformen nicht zensieren können (USDOS 
20.3.2023). 
Quellen: 
- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Jordan, 
https://freedomhouse.org/country/jordan/freedom-world/2023, Zugriff 23.1.2024 
- ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (12.1.2024): Civic Freedom Monitor – Jordan, 
https://freedomhouse.org/country/jordan/freedom-world/2023, Zugriff 23.1.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089239.html, Zugriff 23.1.2024 
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen 
Die Wehrpflicht wurde 1991 abgeschafft. 2019 wurde ein freiwilliger viermonatiger Wehrdienst für 
Männer und Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos 
sind, angekündigt. Der Dienst würde einen Monat militärische Ausbildung und die restlichen drei 
Monate berufliche Ausbildung in den Bereichen Bauwesen und Tourismus umfassen (CIA 
17.1.2024). 
Im Jahr 2020 kündigte die jordanische Regierung auch die Wiedereinführung der Wehrpflicht für 
arbeitslose Männer zwischen 25 und 29 Jahren an, und zwar mit einer Dienstdauer von 12 Monaten 
(CIA 17.1.2024), um die Arbeitslosigkeit im Land zu bekämpfen (Arab News 9.9.2020). Die 
Vereinbarung sieht vor, dass die Männer eine dreimonatige militärische Ausbildung absolvieren und 
alle Wehrpflichtigen in den verbleibenden neun Monaten ihres Dienstes in der Privatwirtschaft 
ausgebildet und eingesetzt werden. Die Armee zahlt den Wehrpflichtigen 100 Dinar (141 US-Dollar) 
pro Monat und übernimmt ihre Gehälter bis zu einem Mindestlohn von 220 Dinar, wenn sie eine 
Stelle in einem Privatunternehmen antreten (Arab News 9.9.2020). 
Mit 17 Jahren kann ein freiwilliger Militärdienst angetreten werden. Die anfängliche Dienstdauer 
beträgt zwei Jahre, mit der Option sich für weitere 18 Jahre zu verpflichten (CIA 17.1.2024). 
Mit Stand 2023 machten Frauen rund 3% der jordanischen Heeres aus (CIA 17.1.2024). 
Quellen: 
- Arab News (9.9.2020): Jordan orders army conscription for 25-29-year-olds to help tackle 
unemployment, https://www.arabnews.com/node/1732116/middle-east, Zugriff 24.1.2024 
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (17.1.2024): The World Fact Book – Jordan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/jordan/#military-and-security, Zugriff 24.1.2024
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 11. Allgemeine Menschenrechtslage 
Die jordanische Verfassung garantiert grundlegende bürgerliche Freiheitsrechte (USDOS 
20.3.2023). Dennoch sind wichtige Grundrechte und -freiheiten nach wie vor Gegenstand staatlicher 
Eingriffe, wobei sich die Regierung auf den Schutz der nationalen Sicherheit beruft (ICNL 12.1.2024): 
Die Regierung stützt sich bei Straftaten im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit und der freien 
Meinungsäußerung regelmäßig auf das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung, was zur Verhaftung 
und strafrechtlichen Verfolgung einer Reihe von Journalisten führte (OHCHR 31.12.2021; vgl. 
OHCHR 14.11.2023). 
Die jordanische Verfassung überträgt alle Fragen des Personenstandsrechts von Muslimen an 
spezielle Gerichte, die familienbezogene Fälle auf der Grundlage der Auslegung des islamischen 
Rechts, der Scharia, behandeln. Scharia-Gerichte behandeln Frauen vor dem Gesetz nicht als 
gleichgestellt (Al-Jazeera 18.2.2022; vgl. USDOS 20.3.2023). 
Jordanien verfügt in Übereinstimmung mit den einschlägigen UN-Konventionen über ein staatlich 
gelenktes nationales Menschenrechtszentrum, das National Center for Human Rights (NCHR) 
(USDOS 20.3.2023). Das Zentrum hat ein umfassendes Menschenrechtsmandat und befasst sich 
mit Fällen von Menschenrechtsverletzungen, Beschwerden, Aufklärung und Förderung, 
Überwachung und Integration der Menschenrechte in die jordanische Gesetzgebung und Praxis 
(APF 20.5.2023). (Anm.: Für Informationen zu Menschenrechtsorganisationen siehe Kapitel „NGOs 
und Menschenrechtsaktivisten“.) 
Die Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen blieb bestehen, obwohl die Regierung einige 
begrenzte Schritte unternimmt, um gegen Beamte, die Menschenrechtsverletzungen begangen 
hatten, zu ermitteln, sie strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Informationen über die 
Ergebnisse dieser Maßnahmen sind nicht für alle Fälle öffentlich zugänglich. Fehlende Transparenz 
bei Ermittlungen und Gerichtsverfahren verstärkten innerhalb der Bevölkerung den Eindruck von 
Straflosigkeit (USDOS 20.3.2023). 
NGOs meldeten einzelne Fälle von Misshandlungen. Im Laufe des Jahres 2022 gab es 
Beschwerden über Misshandlungen durch den Geheimdienst d GID (General Intelligence Directory) 
und durch die Strafverfolgungsbehörde PSD (Public Security Directorate) Örtliche NGOs 
berichteten, dass Folterungen in Haftanstalten weiterhin bestehen, Bürger diese jedoch aus Angst 
vor Repressalien nicht melden. Die Behörden beschränken den Zugang zu Informationen über die 
Untersuchungsergebnisse von Folter- oder Misshandlungsfällen. Zudem melden NGOs 
weitverbreitete Misshandlungen Inhaftierter durch die Polizei (USDOS 20.3.2023). 
Es kommt auch zu Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Arbeitsmigranten. Jordanien 
beherbergte im Jahr 2023 schätzungsweise 49.000 ausländische Hausangestellte, vor allem von 
den Philippinen, Sri Lanka und Indonesien. NGOs verwiesen Hausangestellte, die mehrfach
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missbraucht worden waren, an die Ermittler des Arbeitsministeriums. Zu den Missbräuchen zählte 
die Nichtzahlung von Löhnen, unsichere Arbeitsbedingungen, lange Arbeitszeiten, die 
Beschlagnahmung von Dokumenten sowie körperlicher, verbaler und sexueller Missbrauch (HRW 
11.1.2024). 
Die jordanische Regierung nutzte die Notstandsbefugnisse des aufgrund von Covid-19 verhängten 
Ausnahmezustandes aus, um in die bürgerliche Freiheit einzugreifen und politische Interessen 
durchzusetzen. Am 16. Juli 2020 löste der Kassationsgerichtshof des Landes die 
Muslimbruderschaft auf, eine Organisation, die seit 1945 in Jordanien tätig war. Noch im selben 
Monat wurde die Lehrergewerkschaft, deren 140.000 Mitglieder gegen die Regierung protestiert 
hatten, aufgelöst und einige ihrer Vorstandsmitglieder verhaftet. Im Dezember 2020 löste das 
Strafgericht Amman die Organisation auf, die erst 2011 nach jahrelanger Lobbyarbeit gegründet 
worden war (BS 23.2.2022). 
Quellen: 
- Al-Jazeera (18.2.2022): ‚Elephant in the room‘: Jordanian women and equal rights, 
https://www.aljazeera.com/news/2022/2/18/elephant-in-the-room-jordanian-womens-struggle-for-
rights, Zugriff 26.1.2024 
- APF – Asia Pacific Forum (20.5.2023): Jordan - Jordan National Centre for Human Rights, 
https://www.asiapacificforum.net/members/jordan/, Zugriff 26.1.2024 
- BS – Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI Transformation Index. Jordan Country Report 2022, 
https://bti-project.org/en/reports/country-report/JOR#pos4, Zugriff 26.1.2024 
- CSO – Guide to Civil Society Organizations in Jordan (o.D.): Human Rights Organizations, 
http://www.civilsociety-jo.net/en/organizations/16/human-rights-organizations, Zugriff 26.1.2024 
- HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2023 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068595.html, Zugriff 26.1.2024 
- ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (12.1.2024): Civic Freedom Monitor – Jordan, 
https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/jordan, Zugriff 26.1.2024 
- OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (Autor: jordanische 
NGOs) (31.12.2021): Mid-term report on Jordan’s Commitment to Implement the 
Recommendations of the Universal Periodic Review for Human Rights (UPR), 
https://www.ohchr.org/sites/default/files/2021-12/Mid-term-report-on-Jordan-Commitment.docx, 
Zugriff 26.1.2024 
- OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (14.11.2023): 
Summary of stakeholders’ submissions on Jordan - Report of the Office of the United Nations High 
Commissioner for Human Rights [A/HRC/WG.6/45/JOR/3],  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2102643/G2323450.pdf, Zugriff 26.1.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089239.html, Zugriff 26.1.2024 
 12. Meinungs- und Pressefreiheit 
Das jordanische Recht verbietet Äußerungen, die als kritisch gegenüber dem König, dem Ausland, 
Regierungsbeamten und -institutionen (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 20.3.2023), dem Islam und 
dem Christentum gelten oder als diffamierend wahrgenommen werden (HRW 11.1.2024). Das 
Gesetz sieht in derartigen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Die Regierung 
schränkte die Möglichkeit von Einzelpersonen ein, die Regierung zu kritisieren, indem sie mehrere
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Aktivisten wegen politischer Äußerungen verhaftete. Die Behörden griffen auf Gesetze gegen 
Verleumdung von Amtsträgern und staatsanwaltlich erlassene Nachrichtensperren zurück, um die 
öffentliche Diskussion einzuschränken (USDOS 20.3.2023). 
Die jordanischen Mediengesetze sind im Allgemeinen restriktiv, vage und werden willkürlich 
durchgesetzt. (FH 2023). Sämtliche Medien bzw. Publikationen benötigen Lizenzen der Regierung. 
Die Regierung beeinflusste die Berichterstattung und die Kommentare durch politischen Druck auf 
die Redakteure und durch die Kontrolle über wichtige redaktionelle Positionen in regierungsnahen 
Medien. Einheimische und ausländische Journalisten, die im Land tätig sind, sahen sich weiterhin 
zunehmenden Beschränkungen ihrer Berichterstattung in Form von Nachrichtensperren, Schikanen 
durch Sicherheitskräfte und der Verweigerung von Genehmigungen zur Berichterstattung 
ausgesetzt (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Journalisten werden routinemäßig verhaftet, wenn 
sie gegen solche Vorschriften verstoßen. Sie sind jedoch nur selten mit ernsthafter Gewalt oder 
erheblichen Haftstrafen für ihre Arbeit konfrontiert, üben aber häufig Selbstzensur (FH 2023). 
Die Regierung verfügt über die Mehrheit der Sitze im Aufsichtsrat der führenden halbamtlichen 
Tageszeitung al-Rai und über einen Teil der Sitze im Aufsichtsrat der Tageszeitung ad-Dustour. Nach 
Angaben von Verfechtern der Pressefreiheit muss die Medienabteilung des GID (der Geheimdienst 
General Intelligence Directorate) die Chefredakteure der regierungsnahen Zeitungen genehmigen. 
Medienbeobachter stellten fest, dass das staatliche jordanische Fernsehen und Radio und die 
jordanische Nachrichtenagentur bei der Berichterstattung über kontroverse Themen nur den 
Standpunkt der Regierung wiedergeben (USDOS 20.3.2023). 
Es gab laut US-amerikanischem Außenministerium glaubwürdige Berichte, dass die Regierung die 
private Online-Kommunikation ohne entsprechende rechtliche Befugnisse überwacht. Das Gesetz 
schreibt die Lizenzierung und Registrierung von Online-Nachrichten-Websites vor und macht 
Redakteure für die Leserkommentare auf ihren Websites verantwortlich. Zudem wird von den 
Website-Besitzern verlangt, dass sie der Regierung die persönlichen Daten ihrer Nutzer zur 
Verfügung stellen. Außerdem schreibt es auch vor, dass Chefredakteure Mitglieder des jordanischen 
Presseverbandes (JPA) sein müssen. Das Gesetz gibt den Behörden ausdrücklich die Befugnis, 
Webseiten zu blockieren und zu zensieren. Das Presse- und Veröffentlichungsgesetz erlaubt es dem 
Medienbeauftragten, Webseiten ohne Gerichtsbeschluss zu sperren (USDOS 20.3.2023). 
Gemäß der Gesetzgebung zur Cyberkriminalität können Internetnutzer mit Geld- oder 
Gefängnisstrafen von bis zu drei Monaten bestraft werden, wenn sie wegen Verleumdung in Online-
Kommentaren verurteilt werden. Im August verkündeten die jordanischen Behörden ein neues 
repressives Gesetz zur Cyberkriminalität, das die freie Meinungsäußerung im Internet weiter zu 
untergraben droht. Es bedroht zusätzlich das Recht der Internetnutzer auf Anonymität und führt eine 
neue Behörde zur Überwachung sozialer Medien ein, die den Weg für eine verstärkte Online-Zensur 
bahnen könnte (HRW 11.1.2024).
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Zwischen März und April 2022 wurden hunderte Journalisten, Politiker und Aktivisten teilweise 
aufgrund der bestehenden Gesetzgebung zur Cyberkriminalität verhaftet (FH 2023) (Anm.: für mehr 
Informationen siehe Kapitel „Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition“). 
Quellen: 
- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2094369.html, Zugriff 25.1.2024 
- HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103171.html, Zugriff 25.1.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089239.html, Zugriff 25.1.2024 
 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition 
Die Verfassung gewährt Versammlungsfreiheit (USDOS 20.3.2023), aber die Regierung beschränkt 
dieses Recht in der Praxis (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). 
Öffentliche Versammlungen und Demonstrationen müssen seit einem im März 2011 geänderten 
Gesetz nicht mehr von der Regierung genehmigt werden. Es ist aber weiterhin eine Genehmigung 
des Innenministeriums oder des General Intelligence Directorate (GID) einzuholen (HRW 
11.1.2024). Das Innenministerium hat geplante öffentliche Veranstaltungen ohne Vorankündigung 
oder Erklärung abgesagt. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz können mit Geld- und 
Haftstrafen geahndet werden. Die Sicherheitskräfte sind dafür bekannt, dass sie gewaltsam gegen 
Demonstranten vorgehen (FH 2023). 
Im März und April 2022 wurden hunderte Journalisten, Politiker und Aktivisten, die an 
Demonstrationen beteiligt waren, aufgrund vager Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Gesetz 
zur Verhinderung von Cyberkriminalität verhaftet. Mit diesen Verhaftungen wollte die Regierung 
regierungsfeindliche Demonstrationen und Sitzstreiks verhindern, mit denen gegen die 
Regierungskorruption, die Auflösung der Lehrergewerkschaft und das Gedenken an die 
Protestbewegung von 2011 protestiert werden sollte. Im Dezember kam es auch zu Protesten gegen 
gestiegene Kraftstoff- und Lebenshaltungskosten. Dabei kam es zu Ausschreitungen und anderen 
gewalttätigen Aktionen, bei denen ein Polizeibeamter getötet wurde (FH 2023). 
Die Verfassung sieht das Recht auf Vereinigungsfreiheit vor, aber in der Praxis wurde diese Freiheit 
durch die Regierung beschränkt. Laut Gesetz steht mehreren Ministerien das Recht zu, Anträge für 
die Registrierung einer Organisation oder für den Erhalt ausländischer Finanzierung aus beliebigen 
Gründen abzulehnen. Außerdem verbietet das Gesetz, Vereinigungen zur Stärkung politischer 
Organisationen zu nutzen. Das Gesetz gewährt den Ministerien außerdem signifikante Kontrolle 
über das interne Management von Vereinigungen, darunter das Recht, letztere aufzulösen, neue 
Vorstände zu ernennen und Regierungsvertreter zu den Vorstandstreffen zu senden. Vereinigungen 
sind verpflichtet, das Ministerium für soziale Entwicklung über Vorstandssitzungen zu informieren, 
die Namen aller Mitglieder preiszugeben und alle Vorstandsentscheidungen dem Ministerium zur
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Genehmigung vorzulegen. Vorstandsmitglieder benötigen eine Sicherheitsfreigabe des 
Innenministeriums (USDOS 20.3.2023). 
Das Gesetz sieht Sanktionen, einschließlich Geldstrafen, für Verstöße gegen diese Vorschriften vor. 
Das Ministerium für soziale Entwicklung ist gesetzlich befugt, in die Aktivitäten von NGOs 
einzugreifen und bei Verstößen gegen das Gesetz Verwarnungen auszusprechen. In der 
Bevölkerung ist der Verdacht weit verbreitet, dass die Regierung zivilgesellschaftliche 
Organisationen, politische Parteien und Menschenrechtsorganisationen unterwandert und dass die 
Sicherheitsdienste politische und zivilgesellschaftliche Konferenzen und Treffen überwachen 
(USDOS 20.3.2023). 
Politische Parteien, die auf ethnischer Zugehörigkeit, Rasse, Geschlecht oder Religion basieren, 
sind in Jordanien verboten. Parteien müssen vom Ministerium für politische und parlamentarische 
Angelegenheiten genehmigt werden. Berichten zufolge haben die Behörden Personen 
eingeschüchtert, die versuchten, politische Parteien zu gründen. Die Islamic Action Front (IAF, Anm.: 
eine wichtige Oppositionspartei) wird zwar geduldet, leidet aber unter der Fehlverteilung im 
Wahlsystem, die sich auf ihre Unterstützerbasis in den Städten auswirkt. Ihre Mutterorganisation, 
die Muslimbruderschaft, wurde 2015 aus dem Register gestrichen und 2016 geschlossen. Die 
Regierung ließ ihre Ablegergruppe, die Muslim Brotherhood Society (MBS), zu. Dadurch wurden die 
bereits bestehenden Spaltungen verschärft und die Organisation politisch geschwächt. Im Jahr 2020 
verlor die Organisation einen Einspruch gegen die Übertragung ihrer Büros an die MBS, woraufhin 
der Kassationsgerichtshof ihre Auflösung anordnete. Die IAF nahm trotz dieses Urteils an den 
Wahlen im November 2020 teil (FH 2023). 
Quellen: 
- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2094369.html, Zugriff 25.1.2024 
- HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103171.html, Zugriff 25.1.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089239.html, Zugriff 25.1.2024 
 14. Haftbedingungen 
Die Bedingungen in den 17 Gefängnissen des Landes sind unterschiedlich: alte Einrichtungen 
weisen schlechte Bedingungen auf, während neue Gefängnisse internationalen Standards 
entsprechen. Internationale Nichtregierungsorganisationen und Rechtshilfeorganisationen weisen 
auf Probleme wie Überbelegung, begrenzte medizinische Versorgung, unzureichende Rechtshilfe 
für die Insassen und begrenzte soziale Betreuung der Insassen und ihrer Familien hin. Obwohl in 
allen Haftanstalten eine medizinische Grundversorgung zur Verfügung steht, beklagt das 
medizinische Personal, dass es in den Haftanstalten im ganzen Land an angemessenen 
medizinischen Einrichtungen, Material und Personal mangelt. Gefangene beklagen sich über
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Einzelhaft, Isolation und lange Untersuchungshaft von bis zu sechs Monaten. Lokale und 
internationale NGOs erhielten Berichte über Misshandlungen, Missbrauch und Folter in den 
Hafteinrichtungen des GID (General Intelligence Directorate). Insgesamt werden die Bedingungen 
in den Frauenvollzugsanstalten als besser eingeschätzt als in denen für Männern (USDOS 
20.3.2023). 
Lokale Gouverneure nutzen weiterhin die Bestimmungen des Gesetzes zur Verbrechensverhütung 
von 1954, um Personen unter Umgehung des Strafverfahrensrechts bis zu ein Jahr lang in 
Verwaltungshaft zu nehmen. Die nationale jordanische Menschenrechtsinstitution (NCHR) berichtet 
diesbezüglich, dass die Anzahl der betroffenen Inhaftierten zwischen 2020 und 2021 (von 21.322 
auf 2258) äußerst stark gesunken ist. Jordanien ist nach wie vor eines der wenigen Länder, das 
Personen aufgrund von Schulden inhaftiert. Nachdem der pandemiebedingte Ausnahmezustand 
2023 aufgehoben wurde, endete auch die damit verbundene Aussetzung von Inhaftierungen bei 
Schuldbeträgen über 7.000 US-Dollar. In weiterer Folge, so Human Rights Watch, mussten 
Zehntausende Jordanier Kredite aufnehmen, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen (HRW 
11.1.2024). 
Die Behörden haben weitere Schritte unternommen, um Alternativen zu Gefängnisstrafen für 
gewaltlose Straftäter zu nutzen. Beispielsweise wurden 2022 rund 1400 Ersttäter zu gemeinnütziger 
Arbeit anstelle von Haftstrafen verurteilt. Überdies wurden auch zahlreiche Hausarreste oder 
Reiseverbote als Haftersatz ausgesprochen (USDOS 20.3.2023). 
Quellen: 
- HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 – Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103171.html, Zugriff 16.1.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071204.html, Zugriff 16.1.2024 
 15. Todesstrafe 
Das jordanische Strafrecht sieht die Todesstrafe vor, die auch weiterhin verhängt wird (AA 22.1.2024; 
vgl. AI 16.5.2023). Jordanischen Medienberichten zufolge ist die Todesstrafe seit 2017 jedoch 
ausgesetzt. Dennoch gibt es weiterhin 260 Gefangene, darunter 21 Frauen, die rechtskräftig zum 
Tode verurteilt wurden. Für die Vollstreckung der Todesstrafe ist laut Gesetz die Zustimmung des 
jordanischen Königs erforderlich (Jordan News 17.7.2023). Einem Bericht von Amnesty International 
zufolge wurden im Jahr 2022 insgesamt vier Todesurteile verhängt und Ende 2022 galten 219 
Personen als zum Tode verurteilt (AI 16.5.2023). 
Quellen: 
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (AA 22.1.2024): Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise, 
Stand - 22.01.2024 
(Unverändert gültig seit: 23.10.2023), https://www.auswaertiges-
amt.de/de/service/laender/jordanien-node/jordaniensicherheit/218008#content, Zugriff 1.2.2024
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- AI - Amnesty International (16.5.2023): Death sentences and executions 2022,  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2091962/ACT5065482023ENGLISH.pdf, Zugriff 15.1.2024 
- Jordan News (17.7.2023): Jordan reconsiders death penalty – 3 sentenced since 2006, 
https://www.jordannews.jo/Section-109/News/Jordan-reconsiders-death-penalty-3-sentenced-
since-2006-29780, Zugriff 15.1.2024 
 
 16. Religionsfreiheit 
Nach US-Schätzungen sind rund 97.1 % der Bevölkerung sunnitische Muslime, 2.1 % Christen 
(nach Schätzungen lokaler Kirchen 1.8 – 3 %) während die restlichen 1 % aus Buddhisten, Bahai, 
Hindus und Drusen (werden von jordanischen Behörden als Muslime angesehen) bestehen. Bei den 
christlichen Religionsgemeinschaften werden offiziell 11 anerkannt; diese umfassen: Griechisch-
Orthodoxe, Katholiken, Armenisch-Orthodoxe, Melkitische Katholiken, Anglikaner, Maroniten, 
Protestanten, Syrisch-Orthodoxe, Siebenten-Tags-Adventisten, Vereinigte Pfingstgemeinden und 
Kopten. Nach wie vor lehnt die jordanische Regierung, die Anerkennung religiöser Gruppen, 
einschließlich der Bahai und Zeugen Jehovas ab (USDOS 15.5.2023). 
Die Verfassung erklärt den Islam zur Staatsreligion (USDOS 15.5.2023; vgl. FH 2023), garantiert 
aber die freie Ausübung aller Formen des Glaubens und religiöser Rituale, sofern diese mit der 
öffentlichen Ordnung und Moral vereinbar sind. Die Verfassung sieht vor, dass es keine 
Diskriminierung aufgrund der Religion geben darf (USDOS 15.5.2023). 
Die Verfassung lässt religiöse Gerichte zu, darunter Scharia-Gerichte für Muslime und kirchliche 
Gerichte, für die von der Regierung anerkannten christlichen Konfessionen. Angelegenheiten, die 
den persönlichen und familiären Status von Muslimen betreffen, fallen in die Zuständigkeit der 
Scharia-Gerichte (USDOS 15.5.2023). 
Die Regierung überwacht weiterhin Predigten in Moscheen und verlangt, dass Prediger auf 
politische Kommentare verzichten und sich an genehmigte Themen und Texte halten (USDOS 
15.5.2023; vgl. FH 2023). Ein offizieller Ausschuss unter dem Vorsitz des Großmuftis regelt, welche 
islamischen Geistlichen Fatwas erlassen dürfen (USDOS 15.5.2023) 
Viele christliche Gruppen sind als religiöse Konfessionen oder Vereinigungen anerkannt und können 
ihre Religion frei ausüben. Die Missionierung unter Muslimen ist jedoch verboten (FH 2023). 
Die Scharia ist vorrangig zu beachten, was beispielsweise für Muslime ein Konversionsverbot zu 
anderen Religionen mit sich bringt. Dennoch berichtet USDOS weiterhin von Konversionen von 
Muslimen zu anderen Religionen. Einige Konvertiten zum Christentum berichten über Ausgrenzung 
sowie körperlichen und verbalen Missbrauch, und dass Sicherheitsbeamte sie nach der Konversion 
weiterhin über ihre religiösen Überzeugungen und Praktiken befragen. Manche von ihnen beten 
aufgrund des sozialen Stigmas, mit dem sie als Konvertiten konfrontiert sind, weiterhin heimlich 
(USDOS 15.5.2023). Die Regierung verfolgt Konvertiten aus dem Islam zwar nicht wegen Apostasie
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.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 40
(USDOS 15.5.2023; vgl. FH 28.2.2023), Betroffene berichten aber zum Teil von anhaltenden und 
glaubwürdigen Drohungen von Familienmitgliedern, die mit dem Schutz der traditionellen Ehre 
argumentieren (USDOS 15.5.2023) oder davon bürokratischen Hürden und Belästigungen 
ausgesetzt zu sein (FH 2023). 
Nach dem Personenstandsgesetz sind gemäß der Auslegung der Scharia Eheschließungen 
zwischen einer muslimischen Frau und einem nicht-muslimischen Mann nicht zulässig; der Mann 
muss zum Islam konvertieren, damit die Ehe als rechtmäßig gilt (USDOS 15.5.2023). 
Die Regierung verwehrt weiterhin einigen religiösen Gruppen, darunter den Bahais und den Zeugen 
Jehovas, die offizielle Anerkennung (USDOS 15.5.2023). Nicht registrierte Gruppen können ihren 
Glauben ausüben, sind aber aufgrund ihres illegalen Status einer Reihe von Nachteilen ausgesetzt 
(FH 2023). So hatten die Mitglieder dieser Gemeinschaften weiterhin Probleme bei der Registrierung 
ihrer Ehen und der religiösen Zugehörigkeit ihrer Kinder (USDOS 15.5.2023). 
Es wird über eine Zunahme von online verbreiteten Hassreden gegen religiöse Minderheiten und 
Gemäßigte berichtet. Spannungen in Israel und den palästinensischen Gebieten gehen oft Hand in 
Hand mit antisemitischen Hassreden in sozialen Medien. Mehrfach berichteten jüdische Reisende, 
dass sich die Grenzbehörden diskriminierend verhielten, indem sie beispielsweise religiöse 
Gegenstände an den Grenzübergängen beschlagnahmten (USDOS 15.5.2023). 
Quellen: 
- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2094369.html, Zugriff 25.1.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International 
Religious Freedom: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071204.html, Zugriff 25.1.2024 
 
 17. Minderheiten 
Zwischen 95 und 97 % der in etwa 11.4 Millionen Jordanier sind Araber (WPR 22.1.2024). 
Schätzungsweise 60 % der Bevölkerung Jordaniens sind palästinensischer Herkunft (BESA 
12.9.2021; vgl. Middle East Eye 26.10.2023), davon sind ungefähr 2,380 Millionen bei UNRWA 
(United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) registrierte 
Palästina-Flüchtlinge (UNRWA 2023). Die meisten Jordanier, einschließlich eines Teils der großen 
palästinensischen Flüchtlingsbevölkerung, stammen von Beduinen oder Stammesangehörigen ab 
(MRG 6.2020). 
Zu den ethnischen Minderheiten in Jordanien gehören Tscherkessen, Tschetschenen, Armenier, 
Assyrer, Bani Murra (jordanische/syrische „Roma“, die in der Region als „Dom“ bekannt sind) sowie 
syrische, irakische, jemenitische und sudanesische Flüchtlinge (USDOS 20.3.2023; vgl. MRG 
6.2020).
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