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eines Kabinetts (BS 23.2.2022). Die verfassungsrechtliche Autorität der Monarchie führt dazu, dass 
keine Oppositionskraft die Kontrolle über die Exekutive allein mit demokratischen Mitteln gewinnen 
kann. Zuvor beobachteter Stimmenkauf wurde bei der Wahl im November 2020 noch häufiger, was 
teilweise auf die durch die Pandemie verursachte schlechte wirtschaftliche Lage zurückzuführen ist 
(FH 2023). 
Frauen haben gleiche politische Rechte, und weibliche Kandidaten haben in der Vergangenheit Sitze 
außerhalb der gesetzlichen Quoten für das Parlament und die subnationalen Räte gewonnen, aber 
kulturelle Vorurteile sind in der Praxis weiterhin ein Hindernis für die volle Beteiligung von Frauen. 
Bei den Wahlen im November 2020 gewann keine Frau einen zusätzlichen Sitz im Parlament, der 
über die Quote von 15 Sitzen hinausgeht. In Lokalwahlen konnten Frauen rund 27 % aller Sitze in 
unterschiedlichen Räten für sich beanspruchen (FH 2023). 
Die jordanische Regierung hat die Bemühungen um eine dauerhafte Beendigung des israelisch-
palästinensischen Konflikts seit langem als eine ihrer höchsten Prioritäten bezeichnet. Im Jahr 1994 
unterzeichneten Jordanien und Israel einen Friedensvertrag. 30 Jahre nach der Unterzeichnung des 
jordanisch-israelischen Friedensvertrags stellt der anhaltende israelisch-palästinensische Konflikt 
nach wie vor eine große Herausforderung für Jordanien dar. Die Frage der Rechte der Palästinenser 
hallt in weiten Teilen der Bevölkerung nach und der Konflikt hat die Bemühungen um eine 
Verbesserung der zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Jordaniern und Israelis 
beeinträchtigt (CRS 23.6.2023). Besonders deutlich wurde dies nach dem brutalen Angriff der 
Hamas am 7. Oktober 2023 und der darauffolgenden militärischen Reaktion Israels im Gazastreifen. 
Da ein erheblicher Teil der jordanischen Bevölkerung palästinensischer Herkunft ist, ist die politische 
Atmosphäre besonders angespannt. Seit Beginn des Krieges kommt es regelmäßig - vor allem nach 
den Freitagsgebeten - zu teilweise emotional aufgeheizten Demonstrationen. Unter anderem wird 
von Zwischenfällen wie brennenden Autoreifen, Vandalismus, Sachbeschädigungen und 
Zusammenstößen mit Sicherheitskräften berichtet. Trotz alldem entspricht die offizielle Haltung 
Jordaniens der Stimmung innerhalb der Bevölkerung. Nebst einem totalen Zusammenbruch der 
Kommunikation zwischen Jordanien und Israel, haben der jordanische König sowie führende 
Politiker die israelische Militäraktion im Gazastreifen wiederholt verurteilt. Man befürchtet u.a. ein 
Erstarken der Hamas im eigenen Land und den möglichen Zustrom palästinensischer Flüchtlinge 
aus dem Gazastreifen (Washington Institute 22.12.2023). Daher fordert Jordanien regelmäßig ein 
Kriegsende und eine ernsthafte Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung (Washington Institute 
22.12.23; vgl. Al-Jazeera 6.1.2024). 
Auf internationaler Ebene ist Jordanien nach wie vor eines der wichtigsten Gastländer für Flüchtlinge 
aus dem Irak, Syrien und (in geringerem Maße) dem Jemen. Sowohl in politischer und 
wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht stellen die Flüchtlinge aus den benachbarten
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Konfliktländern, die Jordanien aufnimmt, eine große Belastung für die jordanische Bevölkerung dar 
(BS 23.2.2022; vgl. CRS 23.6.2023). 
Die Wiederaufnahme Syriens in die Arabische Liga Mitte Mai ging Hand in Hand mit einer 
Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Syrien und Jordanien. Im vergangenen 
Sommer besuchte der jordanische Außenminister den syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. 
Jordanien erhofft sich dadurch unter anderem eine freiwillige Rückkehr syrischer Flüchtlinge zu 
ermöglichen und den illegalen Drogenhandel an der syrisch-jordanischen Grenze in 
Zusammenarbeit mit den syrischen Behörden bekämpfen (Arab News 22.10.2023). Die Jordanier 
kämpfen an der syrisch-jordanischen Grenze gegen den Schmuggel mit der Droge Captagon, die 
den Nahen Osten geradezu überschwemmt. Damit finanziert sich das Assad-Regime. Die Hoffnung 
der Araber auf Verbesserung durch die Wiederaufnahme Syriens in die Arabische Liga hat sich nicht 
erfüllt (Der Standard 25.1.2024). 
Quellen: 
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.2.2022a): Jordanien: Steckbrief, https://www.auswaertiges-
amt.de/de/aussenpolitik/laender/jordanien-node/steckbrief/218006, Zugriff 16.1.2024 
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.2.2022b): Jordanien: Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/jordanien-node/politisches-
portrait/218042, Zugriff 16.1.2024 
- Al-Jazeera (6.1.2024): Jordan’s King Abdullah II presses Blinken to push for a ceasefire in Gaza, 
https://www.aljazeera.com/news/2024/1/7/jordans-king-abdullah-ii-presses-blinken-to-push-for-a-
ceasefire-in-gaza, Zugriff 6.1.2024 
- Arab News (22.10.2023): How Jordan and Syria can cooperate to improve relations, 
https://www.arabnews.com/node/2395876, Zugriff 26.1.2024 
- BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(16.1.2024): Jordanien, Stand 16.01.2024 (Unverändert gültig seit: 19.10.2023), 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/jordanien/, Zugriff 16.1.2024 
- BS – Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI Transformation Index. Jordan Country Report 2022, 
https://bti-project.org/en/reports/country-report/JOR#pos4, Zugriff 16.1.2024 
- Carnegie – Carnegie Endowment for International Peace (1.3.2022): Constitutional Amendments 
in Jordan, https://carnegieendowment.org/sada/86538, Zugriff 8.7.2022 
- CRS – Congressional Research Service (23.6.2023): Jordan: Background and U.S. Relations, 
https://sgp.fas.org/crs/mideast/RL33546.pdf, Zugriff 16.1.2024 
- Der Standard (21.1.2024): Brisante Konflikte im Schatten des Gaza-Kriegs, 
https://www.derstandard.at/story/3000000204029/brisante-konflikte-im-schatten-des-gaza-kriegs, 
Zugriff 24.1.2024 
- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2094369.html, Zugriff 25.1.2024 
- FH – Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071876.html, Zugriff 16.1.2024 
- KAS – Konrad-Adenauer-Stiftung (2.2021): Jordan’s 2020 Parliamentary Election: Settling for the 
Status Quo, https://www.kas.de/documents/279984/280033/Elections+Article.pdf/4504ba80-43e8-
1e18-c5ef-0fd525b30e01?version=1.2&t=1614079882642, Zugriff 14.7.2022 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089239.html, Zugriff 16.1.2024 
- Washington Institute – Fikra Forum (22.12.2023): What Does the War in Gaza Mean for Jordan's 
National Security?, https://www.washingtoninstitute.org/policy-analysis/what-does-war-gaza-
mean-jordans-national-security, Zugriff 16.1.2024
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 4. Sicherheitslage 
Laut den Sicherheits- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik 
Deutschland besteht insbesondere aufgrund der Lage in Syrien, Irak und Israel landesweit die 
Gefahr von Terroranschlägen in Jordanien und eine Sicherheitsgefährdung auch an Orten, die von 
Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen 
an diesen Orten entsprechend erhöht. An den Grenzen zu Syrien und dem Irak kommt es wiederholt 
zu Zwischenfällen und vereinzelten Auseinandersetzungen. Das syrisch-jordanische und das 
irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärisches Sperrgebiet (AA 22.1.2024). 
Seit einigen Jahren kommt es im jordanisch-syrischen Grenzgebiet auch zu verstärkten Einsätzen 
der jordanischen Armee gegen Drogenschmugglerbanden und allen voran dem Schmuggel von 
Captagon. Beispielsweise kam es am 18. Dezember 2023 zu starken Gefechten zwischen dem 
jordanischen Militär und bewaffneten syrischen Drogenhändlern. Dabei bombardierte die 
jordanische Luftwaffe auch Drogenbanden im syrischen Grenzgebiet und tötete dabei mehrere 
Rauschgifthändler (The New Arab 17.1.2024). 
Es kommt sowohl in der Hauptstadt Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des 
Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet des Öfteren zu Demonstrationen 
und Protestaktionen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen 
und politischen Forderungen artikulieren. In der Folge kann es zu Verkehrsbeeinträchtigungen und 
auch vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen (AA 22.1.2024). Im Kontext des 
Gazakrieges ist zudem in Jordanien regelmäßig mit Demonstrationen oder Straßensperren – vor 
allem in den Grenzgebieten zu Israel - zu rechnen (BMEIA 22.1.2024). 
Quellen: 
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.1.2024): Jordanien - Reise- und Sicherheitshinweise, 
Stand - 22.01.2024 (Unverändert gültig seit: 23.10.2023), https://www.auswaertiges-
amt.de/de/service/laender/jordanien-node/jordaniensicherheit/218008,Zugriff 22.1.2024 
- BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(22.1.2024): Jordanien, Stand 22.01.2024 (Unverändert gültig seit: 19.10.2023) – Sicherheit und 
Kriminialität, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/jordanien, Zugriff 
22.1.2024 
- The New Arab (17.1.2024) - Syria Insight: Captagon drug trade sees tense stand-off with Jordan, 
https://www.newarab.com/analysis/syria-insight-captagon-drug-trade-sees-jordan-stand, Zugriff 
22.1.2024 
 5. Rechtsschutz / Justizwesen 
Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor, was laut US-amerikanischem Außenministerium im 
Allgemeinen auch respektiert wird (USDOS 20.3.2023). Laut der NGO Freedom House ist die 
Unabhängigkeit der Justiz allerdings auch eingeschränkt. Der König ernennt einseitig das gesamte
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Verfassungsgericht und den Vorsitzenden des Justizrates, der die Richter für das Zivilgerichtssystem 
benennt und sich überwiegend aus hochrangigen Mitgliedern der Justiz zusammensetzt. Die 
Richter, sowohl des Zivilgerichts als auch des Scharia-Gerichts (islamisches Recht), die sich mit 
Personenstandsangelegenheiten von Muslimen befassen, werden formell per königlichem Erlass 
ernannt. Das Justizministerium ist befugt, die Richter zu überwachen, sie zu befördern und ihre 
Gehälter festzulegen, was die Autonomie der Richterschaft schwächt (FH 28.2.2022). Dem 
Justizsystem mangelt es an Unabhängigkeit, was dazu führt, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren 
häufig nicht gewährleistet werden kann (FH 2023) Dennoch gibt es Fälle richterlicher 
Unabhängigkeit, in denen sich Bürger erfolgreich gegen staatliche Akteure durchsetzen können (FH 
28.2.2022). 
Das jordanische Justizsystem unterscheidet zwischen Zivil-, Religions- und Sondergerichten. Die 
Zivilgerichte entscheiden grundsätzlich über alle Zivil- und Strafsachen entsprechend der 
gesetzlichen Vorgaben. Zu den zivilen Gerichten gehören u.a. Amtsgerichte, Gerichte erster Instanz, 
Berufungsgerichte, ein Gericht für bestimmte Schwerverbrechen (Major Felonies Court) und der 
Kassationsgerichtshof (Oberster Gerichtshof) (USDOS o.D.). (Anm.: Zu den religiösen Gerichten 
siehe weiter unten.) 
Das formelle Rechtssystem beseitigt nicht das Stammeskonzept der Familien: Die Zivilgesellschaft 
in Jordanien hat ihre Wurzeln im Stammessystem, das tief in der Gesellschaft verankert ist, und 
neben dem formellen Rechtssystem funktioniert. Die Stämme in Jordanien spielen eine politische 
Rolle, bieten ein alternatives Rechtssystem und erbringen Dienstleistungen für die Gemeinschaften. 
(ICNL 12.1.2024). Stammestribunale und Stammesrechtsbräuche (z.B. „Jalwa“, die Verbannung von 
Großfamilien als kollektive Bestrafung für die verurteilten Verbrechen eines Familienmitglieds) 
können in die reguläre Gerichtsbarkeit einfließen (BS 23.2.2022). 
Zu den religiösen Gerichten gehören die Scharia-Gerichte (islamisches Recht) und die Gerichte 
anderer Religionsgemeinschaften, insbesondere der christlichen Minderheit. Das 
Personenstandsrecht, das die Religionszugehörigkeit, die Eheschließung, die Ehescheidung, das 
Sorgerecht für die Kinder und das Erbrecht umfasst, fällt nach der Verfassung in die Zuständigkeit 
der religiösen Gerichte. Das anzuwendende Personenstandsrecht richtet sich somit nach der 
Religionszugehörigkeit. Für Muslime sind ausschließlich die Scharia-Gerichte zuständig. Für Fragen 
des Personenstandsrechts christlicher Minderheiten sind je nach Konfession (Orthodoxe, 
Katholiken, Melkiten usw.) die jeweiligen Kirchengerichte zuständig. Fälle, in denen eine Partei 
Muslim und die andere Nicht-Muslim ist, werden vor einem Zivilgericht verhandelt, es sei denn, beide 
Parteien stimmen der Anrufung eines Scharia-Gerichts zu (USDOS 15.5.2023). 
Obwohl das Kriegsrecht 1991 aufgehoben wurde, werden bestimmte Straftaten, die die 
Staatssicherheit berühren, immer noch vor den vom jordanischen Militär verwalteten 
Staatssicherheitsgerichten (SSC) verhandelt. Zu diesen Straftaten gehören Spionage, Bestechung
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von Amtsträgern, Drogen- und Waffenhandel, Schwarzhandel und "Sicherheitsdelikte". Die Fälle 
werden in der Regel von Militärrichtern verhandelt (USDOS o.D.). Gegen Urteile des SSC kann beim 
Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt werden (USDOS 20.3.2023). 
Per Gesetz sind alle Zivilgerichtsverhandlungen und Verhandlungen mit Bezug zur Staatssicherheit 
öffentlich, es sei denn das Gericht beschließt, dass es für den Schutz der Allgemeinheit notwendig 
ist, die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten. Es gilt die 
Unschuldsvermutung (USDOS 20.3.2023). 
Die Polizei kann Verdächtige bis zu sechs Monate festhalten, ohne formelle Anklage zu erheben, 
und die Gouverneure sind befugt, Verwaltungshaft bis zu einem Jahr zu verhängen. In der Praxis 
ignorieren die Behörden oft die verfahrensrechtlichen Schutzvorkehrungen gegen willkürliche 
Festnahmen und Inhaftierungen und halten Personen ohne Kontakt zur Außenwelt oder über die 
gesetzlichen Fristen hinaus fest. Angeklagte haben in der Regel vor Prozessbeginn keinen Zugang 
zu einem Rechtsbeistand, was ihre Möglichkeiten zur Verteidigung beeinträchtigt. Trotz eines 
verfassungsrechtlichen Verbots akzeptieren Gerichte angeblich unter Folter erzwungene 
Geständnisse (FH 2023). Angeklagte haben das Recht auf einen Rechtsbeistand, der – im Fall von 
Anklagen für Verbrechen, die mit der Todesstrafe bzw. lebenslänglicher Haft bestraft werden – 
bedürftigen Personen auf Staatskosten zur Verfügung gestellt wird. Jedoch haben in der Praxis viele 
Angeklagte in strafrechtlichen Fällen keinen zeitgerechten Rechtsbeistand (USDOS 20.3.2023; vgl. 
FH 2023). Die Behörden missachten das Recht der Angeklagten auf frühzeitige und detaillierte 
Information über ihre Anklagepunkte, auch wird ihnen oft keine angemessene Zeit zur Vorbereitung 
des Gerichtsprozesses zur Verfügung gestellt. Trotz bestehender Bemühungen die Situation zu 
verbessern, erhalten ausländische Einwohner, insbesondere nicht-arabischsprachige Gastarbeiter, 
zum Teil keinen Dolmetscher oder Rechtsbeistand. Wie gesetzlich vorgesehen, hat das 
Justizministerium in Zusammenarbeit mit der jordanischen Anwaltskammer und einer 
Menschenrechts-NGO eine eigene Stelle für die Rechtsberatung von Zeugen und Angeklagten 
eingerichtet (USDOS 20.3.2023). 
Quellen: 
- BS – Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI Transformation Index. Jordan Country Report 2022, 
https://bti-project.org/en/reports/country-report/JOR#pos4, Zugriff 23.1.2024 
- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2094369.html, Zugriff 23.1.2024 
- FH – Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071876.html, Zugriff 16.1.2024 
- HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068595.html, Zugriff 23.1.2024 
- ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (12.1.2024): Civic Freedom Monitor – Jordan, 
https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/jordan, Zugriff 23.1.2024 
- United States Embassy in Jordan [USA] (o.D.): Jordanian Legal System, 
https://jo.usembassy.gov/u-s-citizen-services/local-resources-of-u-s-citizens/attorneys/jordanian-
legal-system/, Zugriff 1.2.2024
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- USDOS – United States Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International 
Religious Freedom: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071204.html, Zugriff 1.2.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2021 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089239.html, Zugriff 25.1.2024 
 6. Sicherheitsbehörden 
Der König ernennt eigenmächtig die Leitung der Streitkräfte, des Geheimdienstes und der 
Gendarmerie (FH 2023). 
Das Direktorat für öffentliche Sicherheit (PSD, Public Security Directorate) ist für die Strafverfolgung 
zuständig und untersteht dem Innenministerium. Das PSD und das GID (General Intelligence 
Directorate, Anm.: der Geheimdienst, arabisch "Mukhabaraat") teilen sich die Verantwortung für die 
Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Das GID berichtet in der Praxis direkt dem König (USDOS 
20.3.2023). 
Die Streitkräfte unterstehen verwaltungstechnisch dem Verteidigungsminister und haben eine 
unterstützende Funktion für die innere Sicherheit. Es gibt kein separates Verteidigungsministerium; 
der Premierminister fungiert auch als Verteidigungsminister (USDOS 20.3.2023). 
Die zivilen Behörden halten eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Es gab glaubwürdige 
Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte einige Übergriffe begangen haben (USDOS 
20.3.2023). 
Polizeibeamte müssen sich vor Polizeigerichten verantworten, wenn sie entweder strafrechtlich oder 
verwaltungsrechtlich bestraft werden sollen. Das National Center for Human Rights (NCHR) und 
mehrere Nichtregierungsorganisationen (NGOs) forderten wiederholt, dass Polizeibeamte, die 
grober Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden, vor unabhängigen Zivilgerichten und nicht 
vor Polizeigerichten verurteilt werden sollten, weil diese dem Innenministerium unterstehen, und 
nach Ansicht der NGOs als weniger unabhängig gelten. Die NGOs beklagten sich häufig darüber, 
dass sie keinen Zugang zu Informationen über die Ergebnisse der Verfahren erhalten haben 
(USDOS 20.3.2023). 
Es gibt keine Berichte über willkürliche oder unrechtmäßige Tötungen durch Behörden oder ihre 
Vertreter. Darüber hinaus gab es im beobachteten Zeitraum einen Todesfall in Gewahrsam, bei dem 
glaubhaft behauptet wurde, er sei durch Folter verursacht worden (Anm.: siehe Kapitel „Folter und 
unmenschliche Behandlung“). Es gab Entwicklungen in Bezug auf Todesfälle in Gewahrsam aus 
den Vorjahren. Beispielsweise äußerte eine NGO ihre Besorgnis darüber, dass nach dem Tod einer 
namentlich nicht genannten Person in einem Krankenhaus in Irbid, nicht genügend Informationen 
öffentlich zugänglich seien, um eine willkürliche oder unrechtmäßige Tötung durch Sicherheitskräfte 
auszuschließen (USDOS 20.3.2023). 
Quellen:
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- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2094369.html, Zugriff 25.1.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2021 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089239.html, Zugriff 25.1.2024 
 7. Folter und unmenschliche Behandlung 
Die Verfassung verbietet Folter, einschließlich psychischer Schäden, durch Amtsträger und sieht 
Strafen von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug für ihre Anwendung vor, bei schweren Verletzungen 
bis zu 15 Jahre (USDOS 20.3.2023). Diesbezüglich verweisen Menschenrechtsanwälte jedoch auf 
Unklarheiten im Strafgesetzbuch und fordern nebst einer klaren Definition des Folterbegriffes 
verbesserte Richtlinien im Kontext von Strafvollstreckungen. Während das Gesetz solche Praktiken 
verbietet, berichten internationale und lokale NGOs weiterhin über Folter und Misshandlungen in 
Polizei- und Sicherheitsgefängnissen (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Laut der NGO Freedom 
House werden solche Praktiken häufig angewandt (FH 2023). 
Amnesty International (AI) zufolge, wurden im Jahr 2022 bei Foltervorwürfen „keine umgehenden, 
unparteiischen und unabhängigen Untersuchungen“ eingeleitet. In diesem Fall bezieht sich AI 
konkret auf den Tod des Inhaftierten Zaid Sudqi Ali Dabash am 6.September 2022. Nach Angaben 
des Familienanwalts wies der Leichnam Folterspuren auf (AI 28.3.2023), nachdem die Familie auf 
eine zweite Autopsie durch unabhängige Ärzte bestanden hatte. Laut USDOS hatten die 
jordanischen Justizbehörden wegen eines Fluchtversuchs Gewalt angewendet. In einer ersten 
Autopsie durch die Behörden war Folter als Todesursache ausgeschlossen worden. Laut 
jordanischen Medien wurden im Fall Dabash acht Beamte wegen Folter und Körperverletzung 
angeklagt. Von Seiten der jordanischen Behörden gab es dazu jedoch keine Stellungnahme 
(USDOS 20.3.2023). Kritisiert wurde, dass der Fall als Menschenrechtsverletzung an ein 
Militärgericht und nicht an ein Zivilgericht übergeben wurde (AI 28.3.2023). 
Laut Angaben des Direktorats für öffentliche Sicherheit (PSD, Public Security Directorate) wurden 
im Jahr 2022 91 Beschwerden gegen Beamte wegen angeblicher Schädigung (ein geringerer 
Vorwurf als Folter, bei dem kein Vorsatz nachgewiesen werden muss) gemeldet; 36 Beschwerden 
wurden an die Gerichte weitergeleitet. Das Büro für Menschenrechte und Transparenz meldete, 
dass im selben Zeitraum 29 Anschuldigungen (im Vorjahr 12) wegen Folter und Misshandlung in 
Gefängnissen und Rehabilitationszentren eingegangen seien (USDOS 20.3.2023). 
Quellen: 
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the 
World's Human Rights; Jordan 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089544.html, Zugriff 
10.1.2024 
- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Jordan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2094369.html, Zugriff 10.1.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089239.html, Zugriff 10.1.2024
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 8. Korruption 
Der Corruption Perception Index von Transparency International liegt im Fall von Jordanien bei 
47/100 (0 für sehr korrupt, 100 für nicht korrupt). Jordanien belegt damit im Ranking den 61. von 180 
Plätzen (TI 2023; vgl. TI 31.1.2023). Demnach hat Jordanien im Vergleich zu den Vorjahren zwei 
Punkte verloren. Das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Regierung ist somit aufgrund 
vermehrter Einschränkungen gestiegen. Grund dafür ist vor allem die Verhängung des 
Ausnahmezustands während der COVID-19-Pandemie und das damit verbundene Vorgehen gegen 
Zivilgesellschaft und Journalisten, die Kritik an der Regierung äußerten (TI 31.1.2023). Dabei wurden 
in vergangenen Jahren Sicherheitsmaßnahmen missbraucht, um die Versammlungs- und 
Redefreiheit einzuschränken. Hinzu kommt, dass die schwache Gewaltenteilung zwischen 
Exekutive und Parlament, die Korruption und die seit Jahren versprochenen demokratischen 
Reformen verzögern (TI 25.1.2022). Aktivisten und Journalisten fanden es zudem schwierig, Zugang 
zu staatlichen Berichten und Statistiken zu erhalten. Sie führten das auf einen mangelnden Zugang, 
ineffiziente Aktenführung und auf die Vorenthaltung von Informationen durch die Regierung zurück 
(USDOS 20.3.2023). 
Die Regierung hat Bemühungen unternommen, um die weitverbreitete Korruption zu bekämpfen. 
Die Integrity and Anticorruption Commission (JIACC) ist als Antikorruptionsbehörde zuständig für die 
Untersuchung von Korruptionsvorwürfen. Erfolgreiche strafrechtliche Verfolgungen gibt es allerdings 
selten, vor allem wenn es sich um hochrangige Beamte handelt (FH 2023). Behörden zeigten jedoch 
in den letzten Jahren eine zunehmende Bereitschaft, Ermittlungen wegen Korruption im öffentlichen 
Dienst einzuleiten. Im Laufe des Jahres 2022 wurden zahlreiche lokale Beamte sowie der ehemalige 
Präsident der jordanischen Phosphat- und Bergbaugesellschaft, Walid al-Kurdi, verurteilt. Im 
September 2022 bestätigte das jordanische Berufungsgericht erstinstanzliche Verurteilungen lokaler 
Beamter, die in einen Korruptionsfall im Zusammenhang mit illegaler Tabakproduktion und 
Schmuggel verwickelt waren (USDOS 20.3.2023). 
Die Nutzung von familiären, geschäftlichen und anderen persönlichen Verbindungen zur Förderung 
persönlicher wirtschaftlicher Interessen ist weit verbreitet (USDOS 20.3.2023). Dieses Phänomen 
ist in Jordanien auch als „Wasta-Netzwerk“ bekannt. Diese Art der Vetternwirtschaft führt z.B. dazu, 
dass Unternehmen und Sektoren nur Personen aus der gleichen Gemeinschaft einstellen. Die 
Regierung war bislang nicht in der Lage, das Erbe der mit der Elite verbundenen Privilegien und 
Wasta-Netzwerke zu überwinden und gleichzeitig Sparmaßnahmen zu ergreifen. Da die Korruption 
in Jordanien immer stärker wahrgenommen wird, fühlen sich große Teile der jordanischen 
Gesellschaft von der herrschenden Klasse und der von ihr gesteuerten Wirtschaftspolitik entfremdet 
(FES 10.2020). 
Quellen:
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.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 40
- FES – Friedrich-Ebert-Stiftung (10.2020): Jordan, International and Financial Institutions and Social 
Justice, http://library.fes.de/pdf-files/bueros/amman/16643.pdf, Zugriff 11.1.2023 
- FH – Freedom House (2023): Jordan, https://freedomhouse.org/country/jordan/freedom-
world/2023, Zugriff 11.1.2023 
- TI – Transparency International (31.1.2023): CPI 2022 for Middle East & North Africa, 
https://www.transparency.org/en/news/cpi-2022-middle-east-north-africa-corruption-fuels-ongoing-
conflict, Zugriff 10.1.2024 
- TI – Transparency International (2023): Jordan – Corruption Perception Index, Jordan - 
Transparency.org, Zugriff 10.01.2024 
- TI – Transparency International (25.1.2022): CPI 2021 for Middle East & North Africa, 
https://www.transparency.org/en/news/cpi-2021-middle-east-north-africa-systemic-corruption-
endangers-democracy-human-rights, Zugriff 11.1.2023 
- USDOS – United States Department of State [USA] (30.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071204.html, Zugriff 11.1.2023 
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071204.html, Zugriff 11.1.2023 
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten 
Eine Reihe von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen sind mit einigen 
Einschränkungen im Land tätig. Das Gesetz gibt der Regierung die Möglichkeit, die inneren 
Angelegenheiten der NGOs zu kontrollieren (USDOS 20.3.2023). Das Ministerium für soziale 
Entwicklung verfügt über weitreichende Aufsichtsbefugnisse über die Tätigkeit der NGOs. Es ist 
befugt, die Registrierung und die Beantragung ausländischer Mittel zu verweigern und kann 
Organisationen auflösen, die es für bedenklich hält. Die Vorstandsmitglieder von NGOs müssen von 
staatlichen Sicherheitsbeamten überprüft werden. In der Praxis werden diese Vorschriften auf 
undurchsichtige und willkürliche Weise angewandt (FH 2023). 
In Jordanien sind NGOs im Allgemeinen in der Lage, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen 
und öffentlich darüber zu berichten, obwohl Regierungsbeamte nicht immer kooperativ sind. Zudem 
wurden, nach Aussage lokaler Quellen, im Jahr 2022 die Telefone von fast 200 jordanischen 
Aktivisten, Journalisten, Politikern und Regierungsbeamten durch die Spionagesoftware Pegasus 
überwacht (USDOS 20.3.2023) 
Viele offizielle zivilgesellschaftliche Organisationen in Jordanien konzentrierten sich anfangs 
hauptsächlich auf karitative und Hilfstätigkeiten. Nach dem Beitritt Jordaniens zu internationalen 
Übereinkommen wie beispielsweise dem UN-Übereinkommen über bürgerliche und politische 
Rechte wurden einige Organisationen gegründet, um die Öffentlichkeit für die Menschenrechte, 
einschließlich des Versammlungs- und Vereinigungsrechts, zu sensibilisieren (ICNL 12.1.2024). 
Das Gesetz verlangt, dass der Gouverneur mindestens 48 Stunden vor der Abhaltung von Sitzungen 
oder Veranstaltungen lokaler oder internationaler NGOs darüber informiert wird. Mehrere NGOs 
berichteten, dass Hotels vor der Durchführung von Schulungen, privaten Treffen oder öffentlichen 
Konferenzen von ihnen die Vorlage eines entsprechenden Genehmigungsschreibens des 
Gouverneurs verlangten, wobei derartige Genehmigungen durchaus auch verweigert wurden. Ohne
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.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 40
Genehmigungsschreiben der Regierung wurden die Veranstaltungen und Schulungen von den 
Hotels abgesagt. In einigen Fällen verlagerten NGOs die Veranstaltungen und Schulungen in private 
Büros. NGOs können ihre Aktivitäten freier durchführen, wenn sie Videokonferenzsoftware 
verwenden, weil die Behörden diese Online-Plattformen nicht zensieren können (USDOS 
20.3.2023). 
Quellen: 
- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Jordan, 
https://freedomhouse.org/country/jordan/freedom-world/2023, Zugriff 23.1.2024 
- ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (12.1.2024): Civic Freedom Monitor – Jordan, 
https://freedomhouse.org/country/jordan/freedom-world/2023, Zugriff 23.1.2024 
- USDOS – United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Jordan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089239.html, Zugriff 23.1.2024 
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen 
Die Wehrpflicht wurde 1991 abgeschafft. 2019 wurde ein freiwilliger viermonatiger Wehrdienst für 
Männer und Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos 
sind, angekündigt. Der Dienst würde einen Monat militärische Ausbildung und die restlichen drei 
Monate berufliche Ausbildung in den Bereichen Bauwesen und Tourismus umfassen (CIA 
17.1.2024). 
Im Jahr 2020 kündigte die jordanische Regierung auch die Wiedereinführung der Wehrpflicht für 
arbeitslose Männer zwischen 25 und 29 Jahren an, und zwar mit einer Dienstdauer von 12 Monaten 
(CIA 17.1.2024), um die Arbeitslosigkeit im Land zu bekämpfen (Arab News 9.9.2020). Die 
Vereinbarung sieht vor, dass die Männer eine dreimonatige militärische Ausbildung absolvieren und 
alle Wehrpflichtigen in den verbleibenden neun Monaten ihres Dienstes in der Privatwirtschaft 
ausgebildet und eingesetzt werden. Die Armee zahlt den Wehrpflichtigen 100 Dinar (141 US-Dollar) 
pro Monat und übernimmt ihre Gehälter bis zu einem Mindestlohn von 220 Dinar, wenn sie eine 
Stelle in einem Privatunternehmen antreten (Arab News 9.9.2020). 
Mit 17 Jahren kann ein freiwilliger Militärdienst angetreten werden. Die anfängliche Dienstdauer 
beträgt zwei Jahre, mit der Option sich für weitere 18 Jahre zu verpflichten (CIA 17.1.2024). 
Mit Stand 2023 machten Frauen rund 3% der jordanischen Heeres aus (CIA 17.1.2024). 
Quellen: 
- Arab News (9.9.2020): Jordan orders army conscription for 25-29-year-olds to help tackle 
unemployment, https://www.arabnews.com/node/1732116/middle-east, Zugriff 24.1.2024 
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (17.1.2024): The World Fact Book – Jordan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/jordan/#military-and-security, Zugriff 24.1.2024
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