kame-lib-2025-03-07-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
(Zwangs)Ehe[Kinderehe siehe Kapitel Kinder]: Es gibt drei Möglichkeiten zu heiraten: Zivil, religiös oder traditionell (EUAA 9.9.2024). Das Zivilrecht erlaubt jedem Mann über 35 Jahren, bis zu vier Ehefrauen zu heiraten (Polygamie). Dabei ist mit Zustimmung der Ehefrau bei der ersten Heirat festzulegen, ob eine polygame Beziehung gewählt wird (AA 22.2.2024). In einigen ethnischen Gruppen geht die Frau nach traditionellem Verständnis nach der Zahlung einer Mitgift an die Familie der Braut in das Eigentum der Familie des Mannes über (AA 22.2.2024; vgl. EUAA 9.9.2024). Demnach ist eine Scheidung nach traditionellem Recht sehr schwierig bis fast unmöglich, da sie erst nach Rückzahlung des vollen Brautgeldes als rechtskräftig gilt, unabhängig von der Anzahl der Ehejahre oder davon, ob das Ehepaar Kinder hat. Ebenso ist eine vollständige Rückzahlung des Brautgeldes erforderlich, damit eine Frau nach einer Scheidung eine andere Person heiraten kann (EUAA 9.9.2024). Die verbreitete Zwangsheirat ist zwar nach dem kodifizierten Strafrecht strafbar, aber in vielen Gegenden wird das staatliche Zivil- und Strafrecht faktisch durch traditionelles Recht ersetzt (AA 22.2.2024). Witwen: Nach dem Tod des Mannes ist die Witwe oft nicht Erbin, sondern Teil des Erbes und kann zu allen gewünschten Tätigkeiten gezwungen werden (AA 22.2.2024). Mitunter werden Witwen manchmal mit einem Verwandten des Verstorbenen zwangsverheiratet – insbesondere in ländlichen Gemeinden. Die Praxis der Witwenriten, bei denen Witwen bestimmten Prüfungen (z.B. Baden in der Öffentlichkeit, Bewegungseinschränkungen) unterworfen sind, ist in ländlichen Gemeinden in der Region West weit verbreitet (USDOS 23.4.2024). Gemäß einer anderen Quelle sind Witwen – und dabei insbesondere solche ohne Heiratsurkunde – gefährdet, samt den gemeinsamen Kindern nach dem Tod des Ehemannes obdachlos zu werden (GPC 20.1.2025). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025 - BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025 - EUAA - European Union Agency for Asylum (9.9.2024): Cameroon; Tradition of ‘bride price’ in marriage [Q62-2024], https://www.ecoi.net/en/file/local/2114882/2024_09_EUAA_COI_Query_Response_Q62_Came roon_Tradition_of_bride_price_in_marriage.pdf, Zugriff 20.1.2025 - GPC - Global Protection Cluster (20.1.2025): Protection Cluster NWSW Monthly Update; December 2024, https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-12/monthly_update_octnov2024.pdf, Zugriff 27.2.2025 - GPC - Global Protection Cluster (13.12.2024): Protection Cluster NWSW Monthly Update; October - November 2024, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 51

https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-12/monthly_update_octnov2024.pdf, Zugriff 20.1.2025 - SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/ 241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025 - UNFPA - United Nations Population Fund (23.12.2024): Cameroon Situation Report #26 - December 2024: The humanitarian crisis remains a critical concern, https://reliefweb.int/attachments/59f4abe2-c661-423f-ab47-be0899f143d0/UNFPA %20Cameroon%20SitRep%20%2326%20-%20November%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025 17.2. Kinder Gewalt, Kindersoldaten: Gesetzliche Bestimmungen gegen Misshandlungen werden nicht durchgesetzt. Sowohl in der Familie als auch in der Schule werden Kinder weiterhin physisch bestraft (USDOS 23.4.2024). Derartige Misshandlungen werden von der Gesellschaft als Erziehungsmaßnahme akzeptiert (AA 22.2.2024). Es kommt zu Zwangsrekrutierungen und zum Einsatz von Kindern durch bewaffnete Gruppen (USDOS 23.4.2024; vgl. SFH 18.12.2024), darunter Boko Haram, Separatisten in den Regionen Nordwest und Südwest sowie Bürgerwehren bzw. Nachbarschaftswachen (USDOS 23.4.2024). Kinderarbeit, Kinderhandel: Kinder leiden unter Kinderarbeit (SFH 18.12.2024). Das Arbeitsrecht sieht zwar Sanktionen für die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren vor (Code du Travail, Art. 86), im informellen Sektor ist Kinderarbeit jedoch gängige Praxis. Trotz bestehender Gesetze wird Kinderhandel zum Zwecke der Feld- oder Hausarbeit, teils auch zur Prostitution betrieben. Besonders gefährdet sind hierbei Kinder aus Flüchtlingsfamilien (AA 22.2.2024). Geburtenregistrierung: Viele Geburten werden nicht registriert. Kinder ohne Geburtsurkunde können sich weder für offizielle Prüfungen anmelden, um in eine weiterführende Schule zu kommen, noch werden für sie Identitätsdokumente ausgestellt (USDOS 23.4.2024). Die Quote nicht beurkundeter Geburten wird auf etwa 30% geschätzt (AA 22.2.2024). [Anm.: Zu Staatsangehörigkeit siehe Kapitel 18/Bewegungsfreiheit.] Bildung: Kinder unter 14 Jahren sind schulpflichtig, was jedoch vielfach missachtet wird (AA 22.2.2024). Nach anderen Angaben hat das Land in der Bildungspolitik Fortschritte gemacht, hervorgehoben wird die Einschulungsrate in der Grundschule von fast 100% (BS 19.3.2024). Die Alphabetisierungsrate belief sich im Jahr 2019 bei Frauen und Mädchen auf 86%, bei Männern und Buben auf 97%. Schwangerschaft und Mutterschaft behindern für heranwachsende Mädchen oft den Zugang zu Bildung. In einer Studie aus dem Jahr 2022 haben 41,6% der befragten Schulabbrecherinnen angegeben, die Schule wegen einer Schwangerschaft verlassen zu haben (USDOS 23.4.2024). Die Grundschulgebühren wurden im Jahr 2000 abgeschafft. Die öffentlichen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 51

Ausgaben für Bildung sind in den letzten 10 Jahren relativ konstant geblieben (durchschnittlich 3% des BIP) (BS 19.3.2024). Der Krieg hat in den englischsprachigen Regionen zur Schließung vieler Schulen, Universitäten und Gesundheitseinrichtungen geführt. Laut Vereinten Nationen kommt es regelmäßig zu Angriffen gegen Lehrer und Schüler (SFH 18.12.2024; vgl. AI 24.4.2024). Im Schuljahr 2022/23 waren in den Regionen Nordwest und Südwest im Jänner 2023 von 6.515 Schulen nur 3.013 in Betrieb – hauptsächlich wegen Unsicherheit. Gleichzeitig setzen dort nichtstaatliche bewaffnete Gruppen von ihnen selbst angeordnete Lockdowns durch. So hat sich etwa der Beginn des Schuljahres 2023/24 verzögert. Zum Schulbeginn am 4.9.2023 sind nur 35.000 von ca. 450.000 Grundschülern zum Unterricht erschienen. Die Schulen durften erst am 19. September wieder öffnen, die Schüler sind dann allmählich in die Schulen zurückgekehrt (USDOS 23.4.2024). Kinderehe, Sexualität: Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung beträgt 18 Jahre (USDOS 23.4.2024). Dieses Gesetz wird nicht wirksam durchgesetzt. UNICEF-Daten aus dem Jahr 2018 zeigen, dass 31% der 20-24jährigen Frauen bereits vor dem 18., 11% vor ihrem 15. Geburtstag verheiratet worden sind (USDOS 23.4.2024; vgl. CIA 16.1.2025). Bei den Burschen sind es mit 18 Jahren hingegen nur 2,9% (CIA 16.1.2025). Früh- und Zwangsehen sowie dem Missbrauch dienende „Zeitehen“ sind im Norden des Landes und in einigen Teilen der Region West häufiger anzutreffen als in anderen Landesteilen (USDOS 23.4.2024). Im Norden werden zahlreiche junge Mädchen – zwischen 10 und 15 Jahren und meist aus ärmeren Verhältnissen stammend – zwangsverheiratet und besuchen nur selten die Schule (AA 22.2.2024). Es gibt kein gesetzliches Mindestalter für einvernehmlichen Sexualverkehr (USDOS 23.4.2024). Nach anderen Angaben beträgt das Mindestalter für die Straffreiheit dabei 21 Jahre, sexuelle Handlungen mit einem Kind unter 16 Jahren werden demnach streng bestraft (AA 22.2.2024). Nach wieder anderen Angaben kann das Schutzalter für sexuelle Handlungen über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch – etwa in einzelnen Provinzen oder Regionen – unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen (BMEIA 18.2.2025). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025 - BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (18.2.2025): Reiseinformation – Kamerun, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kamerun, Zugriff 28.2.2025 - AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Cameroon 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107853.html, Zugriff 20.1.2025 - BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 51

- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025 - SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/ 241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025 17.3. Albinos Albinos leiden unter einem sozialen Stigma (BS 19.3.2024), sie werden in ihren Gemeinden ausgegrenzt. Mitunter kommt es auch zur Aussetzung von Babys und Kindern mit Albinismus. Besonders akut ist das Problem in der Region Extrême-Nord. Auch beim Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung sowie bei der Anstellung und im Beruf kommt es zu Diskriminierung (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025 17.4. Homosexuelle Gesetzeslage:Artikel 347-1 des Strafgesetzbuches sieht für homosexuelle Handlungen Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen zwischen umgerechnet ca. 30 und 300 Euro vor (AA 22.2.2024; vgl. USDOS 23.4.2024, HRW 2024). Nach anderen Angaben gibt es zwei unterschiedliche Gesetze, welche Homosexualität mit Freiheitsstrafen belegen, diese reichen demnach von einem Monat bis zu fünf Jahren Haft (SEM 7.3.2024). Rechtspraxis: Laut einer Quelle setzt die Regierung die Gesetze auch durch. Es kommt zur willkürlichen Verhaftung von Angehörigen sexueller Minderheiten (USDOS 23.4.2024). Nach anderen Angaben werden homosexuelle Handlungen nur in Einzelfällen verfolgt bzw. kommen Festnahmen, v.a. auf Basis von Denunziationen oder wenn sie in der Öffentlichkeit vorkommen, vor (AA 22.2.2024; vgl. AA 27.1.2025). Eine Quelle berichtet wiederum, das die Polizei Angehörige sexueller Minderheiten oft alleine aufgrund von Wahrnehmungen – z.B. des dargestellten Geschlechts – festnimmt, darunter auch Personen, die polizeiliche Hilfe suchen, nachdem sie Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2022 wurden rund 50 Festnahmen wegen Homosexualität gemeldet. Einige der Festgenommenen wurden nach wenigen Stunden oder Tagen freigelassen, andere erhielten eine Freiheitsstrafe (SEM 7.3.2024). Laut einer Quelle gibt es nur selten Verurteilungen wegen Homosexualität alleine. I.d.R. wird dieser Personenkreis in Verbindung mit anderen Straftaten verurteilt, wie etwa Bestechung oder – aus dem Bereich der sog. offenses sexuelles – die Verletzung des Schamgefühls Dritter im privaten Bereich, was den Tatbestand der Nötigung mit .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 51

einschließt (outrage privé à la pudeur, Art. 295) (AA 22.2.2024). Die geltenden Gesetze werden überproportional gegen Betroffene aus armen Bevölkerungsteilen angewendet. Reichtum und Beziehungen können hingegen einen Schutzschild darstellen (BAMF 22.7.2024). Gesellschaft, Alltag, Gewalt: Angehörige sexueller Minderheiten sind einer erheblichen Stigmatisierung bis hin zu Gewalt durch Gemeinden und die Regierung (einschließlich der Polizei) ausgesetzt. Manchmal schikanieren und verhaften Sicherheitskräfte Angehörige sexueller Minderheiten oder greifen diese aufgrund ihrer vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität an, darunter auch Personen, bei denen Kondome und Gleitmittel gefunden werden (USDOS 23.4.2024). Aufgrund der Rechtslage sind Homosexuelle gezwungen, ihre Beziehungen zu verbergen. In der öffentlichen Wahrnehmung wird Homosexualität in Zusammenhang mit Gewaltverbrechen und Drogenmissbrauch gebracht, geächtet und verurteilt (AA 22.2.2024). Eine große Mehrheit der Bevölkerung lehnt Homosexualität ab, verurteilt sie als aus dem Ausland kommend oder bringt sie mit Okkultismus in Zusammenhang. Diesbezüglich gibt es keine wesentlichen ethnischen oder geographischen Unterschiede (SEM 7.3.2024). Nicht-heterosexuelle Verhaltensweisen werden gesellschaftlich tabuisiert und geächtet (AA 27.1.2025). Angehörige sexueller Minderheiten sind erheblicher gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt, auch im Arbeitsleben. Berichte deuten darauf hin, dass es in Einzelfällen zu sog. „korrigierende Vergewaltigungen“, zu Zwangsehen und erzwungene Schwangerschaften gekommen ist. Teils werden zur Umerziehung auch traditionelle Heiler oder Psychologen in Anspruch genommen (USDOS 23.4.2024). Gewalttätige Übergriffe auf Angehörige sexueller Minderheiten kommen häufig vor (AA 27.1.2025). Menschen, denen Homosexualität unterstellt wird, müssen damit rechnen, im öffentlichen Raum von Mitmenschen angegriffen (AA 22.2.2024), geschlagen und körperlich misshandelt zu werden. Auch durch die eigene Familie kommt es oft zu Stigmatisierung bis hin zu Gewalt (USDOS 23.4.2024), zu Ächtung und Misshandlung (AA 22.2.2024). Gleichzeitig gibt es seitens der Regierung kaum einen Ansatz, diese Personen zu schützen oder Täter zu verfolgen. Eine NGO berichtet, dass sie zwischen Jänner und März 2023 129 Fälle von Gewalt und Belästigung durch nichtstaatliche Akteure festgestellt hat. Darunter fallen u.a. das Einbehalten von Gehältern, psychische Misshandlungen, Ablehnung durch die Familie und körperliche Gewalt bis hin zu Vergewaltigung (USDOS 23.4.2024). Insgesamt wurden im Jahr 2022 325 körperlicher Gewalt gegen Angehörige sexueller Minderheiten gemeldet (SEM 7.3.2024). Eine Tochter von Präsident Biya, Brenda Biya, die als Rapperin in der Schweiz lebt, wurde nach ihrem coming out in Kamerun wegen Förderung und Anstiftung zu homosexuellen Praktiken angezeigt. Sie selbst gibt an, dass ihre Eltern den Kontakt zu ihr eingestellt haben (BAMF .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 51

22.7.2024). Tatsächlich kann sich Brenda Biya weiterhin frei bewegen, in Kamerun ein- und ausreisen und dort öffentliche Events veranstalten (CAMON 19.1.2025). Toleranz, Unterstützung: Einige Angehörige sexueller Minderheiten werden von der eigenen Familie als solche akzeptiert. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die selbst über ein Einkommen verfügen und der Familie finanziell aushelfen können. Viele werden hingegen abgelehnt oder unter Druck gesetzt, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern. Großstädte – insbesondere Jaunde und Duala – sind sexuellen Minderheiten gegenüber im Allgemeinen weniger feindselig eingestellt als ländliche Gebiete, in denen die soziale Kontrolle stärker ist. In diesen Städten gibt es auch Bars, welche als bekannte Treffpunkte für Angehörige sexueller Minderheiten fungieren. Zudem gibt es Vereine, die Familienmediation, Notunterkünfte und andere Unterstützung anbieten. Sie versuchen, Freilassungen auszuhandeln und leisten mitunter Rechtsbeistand (SEM 7.3.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.1.2025): Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kamerun-node/kamerunsicherheit- 208874?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 28.2.2025 - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025 - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (22.7.2024): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2024/briefingnotes-kw30-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6, Zugriff 5.3.2025 - CAMON - Cameroon Online (19.1.2025): Brenda Biya: A Tale of Privilege Amidst Cameroon’s LGBTQ+ Crackdown, https://www.cameroononline.org/brenda-biya-a-tale-of-privilege-amidst- cameroons-lgbtq-crackdown/, Zugriff 5.3.2025 - HRW - Human Rights Watch (2024): Cameroon – Events of 2023, https://www.hrw.org/world- report/2024/country-chapters/cameroon, Zugriff 20.1.2025 - SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (7.3.2024): Focus Cameroun: Minorités sexuelles et de genre, https://www.sem.admin.ch/dam/sem/fr/data/internationales/herkunftslaender/afrika/cmr/CMR- sexuelle-minderheiten-2024-f.pdf.download.pdf/CMR-sexuelle-minderheiten-2024-f.pdf, Zugriff 20.1.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025 18. Bewegungsfreiheit Obwohl Verfassung und Gesetze die Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, die Freiheit von Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vorsehen, schränken Regierung und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen diese Freiheiten zeitweise ein. Die Polizei hält Reisende häufig an, um Dokumente zu überprüfen. Unter dem Vorwand kleinerer Verstöße erpressen Polizisten, Gendarmen und Zollbeamte Bestechungsgelder und schikanieren Reisende an Straßensperren und bei Kontrollen in Städten und auf Straßen. Gewaltverbrechen, darunter Entführungen durch .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 51

Terroristen, Entführungen zum Erpressen von Lösegeld, bewaffneter Raubüberfall, Körperverletzung und Autodiebstahl, stellen in den drei nördlichen Regionen sowie in Teilen der Region Ost große Hindernisse für die Bewegungsfreiheit dar (USDOS 23.4.2024). Nordwest und Südwest:Auf allen Straßen innerhalb dieser Regionen besteht erhöhte Gefahr durch Sprengsätze, Überfälle an Straßensperren und Entführungen (AA 27.1.2025). ACLED zeigt auf einer Karte, dass es in beiden Regionen alleine in den Jahren 2017-2023 über hundert von Separatisten errichtete Checkpoints gegeben hat (ACLED 9.2024). Auch darüber hinaus kommt es zu Einschränkungen des Personen- und Güterverkehrs (UNOCHA 8.1.2025; vgl. USDOS 23.4.2024). Beispiele dafür sind etwa ein zweimonatiges Fahrverbot auf der Straße Bamenda-Bali- Mamfe in Nordwest oder aber die Ankündigung einer bewaffneten Gruppe im Oktober 2024, dass die Straße, die Ndu über Mbonso mit der Westregion verbindet, bis auf Weiteres geschlossen ist. Zudem wurde die Bewegungsfreiheit entlang der Achse Bamenda – Batibo für zwei Monate an Dienstagen und Samstagen eingeschränkt (UNOCHA 20.12.2024a). Mit solchen Maßnahmen wird die lokale Bevölkerung manchmal gezielt schikaniert und eingeschüchtert. Separatisten verfügen häufig sogenannte „Geisterstädte“ [ghost towns], das sind angeordnete Lockdowns mit Bewegungsbeschränkungen. Dabei fordern sie, dass alle Geschäfte, Schulen und Kirchen geschlossen und die Bewohner zu Hause bleiben. Die Separatisten setzen an Montagen sowie an zahlreichen Feiertagen und Tagen mit öffentlichen Veranstaltungen eine Abriegelung der Regionen Nordwest und Südwest durch. Während der Abriegelungszeiten ist dort allen Fahrzeugen das Befahren der Straßen verboten. Die Separatisten drohen, jede Person oder Personengruppe, die gegen das Verbot verstößt, zu bestrafen (USDOS 23.4.2024). Meldewesen, Haftbefehle, Staatsbürgerschaft: Ein Meldewesen oder ein zentrales Personenstandsregister existieren nicht. Laut Behörden ist Letzteres aber im Aufbau. Wer in Wohnungen wohnt, ist nicht registriert. Hinzu kommen in den urbanen Zentren die zahlreichen IDPs, die bei Verwandten untergekommen sind, ohne angemeldet zu sein. Angemeldet ist man bei Wasser- und Stromlieferanten, dort werden aber bei einem Umzug die Namen der Bewohner nicht angepasst. Es gibt auch kein zentrales Fahndungs- und Strafregister. Daher können Personen, die auf Veranlassung lokaler Behörden hin verfolgt werden, dem durch Umzug nach Jaunde oder in einen entfernten Landesteil entgehen. Zwar können Sicherheitsbehörden theoretisch landesweit nach Personen fahnden, dies geschieht aber i.d.R. nicht (AA 22.2.2024). Die Staatsangehörigkeit wird in erster Linie nach dem Prinzip des ius sanguinis verliehen, d.h. durch Abstammung von Eltern mit kamerunischer Staatsangehörigkeit (GPC 24.10.2024). Mindestens ein Elternteil muss kamerunischer Staatsbürger sein, damit ein Kind die Staatsbürgerschaft erhält. Doppelstaatsbürgerschaft wird nicht anerkannt (CIA 16.1.2025). Dabei gilt eine Geburtsurkunde als Beweis der Abstammung von kamerunischen Eltern (AA 22.2.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 51

Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.1.2025): Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kamerun-node/kamerunsicherheit- 208874?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 28.2.2025 - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025 - ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project, GI-TOC - Global Initiative against Organized Crime (9.2024): Non-State Armed Groups and Illicit Economies in West Africa: Anglophone separatists, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114957/d4248905-7022-462d-a85a- 5d2645fc5b22.pdf, Zugriff 20.1.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025 - GPC - Global Protection Cluster (24.10.2024): Protection Response to Civil Documentation and Birth Registration needs in NWSW Cameroon (Jan – Sept 2024), https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-10/civil_documentation_factsheet_fina l.pdf, Zugriff 20.1.2025 - UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (8.1.2025): North-West and South-West - Situation Report No. 71 (November 2024), https://reliefweb.int/attachments/79d20a59-f3b0-455b-9f01-e115a6f71bed/ SITREP_NWSW_November%202024_Final.pdf, Zugriff 20.1.2025 - UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (20.12.2024a): North-West and South-West - Situation Report No. 70 (October 2024), https://reliefweb.int/attachments/0043eb66-dc08-42fa-9394-5cd5a00f6f10/OCHA %20Cameroon%20SITREP%2370%20NWSW%20Oct%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025 19. IDPs und Flüchtlinge IDPs: Der UNHCR schätzt die Zahl der Binnenvertriebenen (IDPs) im Jänner 2025 auf etwas mehr als eine Million (UNHCR 31.1.2025). Die meisten IDPs werden nicht registriert, was u.a. dazu führt, dass sie nicht an Wahlen teilnehmen können und keinen Zugang zu staatlicher Versorgung (Schulen, Renten) besitzen (AA 22.2.2024). Berichten zufolge sind v.a. Mädchen dieser Population von sexueller Ausbeutung bedroht (USDOS 23.4.2024). Flüchtlinge: Im Jänner 2025 wurden in Kamerun 411.000 Flüchtlinge gezählt. Mehr als 95% stammen aus der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) und Nigeria (UNHCR 31.1.2025). Aufgrund begrenzter Ressourcen ist das Land bei der Aufnahme von Flüchtlingen auf die Unterstützung der Vereinten Nationen angewiesen (CIA 16.1.2025). So erfolgt etwa die Versorgung der Flüchtlinge, die vor allem in Lagern in den Regionen Ost und Adamaoua untergebracht sind, weitgehend durch die Vereinten Nationen und internationale NGOs. Eine Rückkehr ist angesichts der weiterhin prekären Sicherheitslage in der ZAR derzeit nicht zu erwarten. In den Aufnahmegemeinden kommt es zunehmend zu Spannungen aufgrund knapper Ressourcen (AA 22.2.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 51

Die Regierung arbeitet mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen und Asylwerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten. Es gibt einen Schutzstatus, und die Regierung verfügt über ein System zum Schutz von Flüchtlingen. Dessen Umsetzung ist jedoch schwach (USDOS 23.4.2024). Allerdings zeigt das Land bei der Aufnahme von Flüchtlingen eine hohe Toleranz. Die Grenzen sind für diese Menschen geöffnet, sie sind keiner staatlichen Diskriminierung ausgesetzt. Auch im nichtstaatlichen Bereich kommt es zu keiner signifikanten oder systematischen Diskriminierung (AA 22.2.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025 - UNHCR - UN High Commissioner for Refugees (31.1.2025): UNHCR Cameroon - Statistics - January 2025, https://data.unhcr.org/en/documents/download/114217, Zugriff 26.2.2025 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025 20. Grundversorgung und Wirtschaft Kamerun war 2024 von folgenden Krisen maßgeblich betroffen: Den bewaffneten Konflikten in den Regionen Extrême-Nord sowie Nordwest und Südwest, von Überschwemmungen in Extrême-Nord und vom Eintreffen von Flüchtlingen aus der Zentralafrikanischen Republik in den Regionen Adamaoua, Ost und Nord (WFP 24.12.2024). Die Landwirtschaft trug im Jahr 2023 17,3% zum BIP bei, die Industrie 25,5% und der Dienstleistungssektor 50,2%. Die Inflation lag 2023 bei 7,4%, im Jahr 2022 bei 6,3%. Die Gesamtarbeitslosigkeit betrug im Jahr 2023 geschätzte 3,65%, die Jugendarbeitslosigkeit 6,4% (CIA 16.1.2025). Fast 90% der Bevölkerung sind im informellen Sektor beschäftigt (BS 19.3.2024). Die Wirtschaft hat unter der COVID-19-Pandemie und den dadurch entstandenen Handelseinschränkungen gelitten. Hinzu kommen die Auswirkungen aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die sich in deutlich gestiegenen Lebensmittelpreisen niederschlagen. Die Regierung subventioniert u.a. Brot und Energieträger, was den öffentlichen Haushalt erheblich belastet (AA 22.2.2024). Trotz des Wirtschaftswachstums in einigen Regionen nimmt die Armut zu und ist vor allem in ländlichen Gebieten verbreitet. Diese leiden besonders an einem Mangel an Arbeitsplätzen, sinkenden Einkommen, schlechter Schul- und Gesundheitsinfrastruktur sowie einem Mangel an sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen. Fehlende Investitionen in soziale Sicherheitsnetze und ineffektives öffentliches Finanzmanagement tragen ebenfalls zur hohen Armutsrate im Land bei (CIA 16.1.2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 43 von 51

Eine verbesserte Trinkwasserversorgung können in städtischen Gebieten mehr als 95% der Bevölkerung in Anspruch nehmen, in ländlichen Gebieten nur ca. 56%. Auch beim Zugang zu Strom gibt es Unterschiede: In städtischen Gebieten haben 94% Zugang, auf dem Lande sind es hingegen nur 25% (CIA 16.1.2025). Nach anderen Angaben haben 60% der Bevölkerung Zugang zu sauberem Trinkwasser, 39% Zugang zu einfachsten sanitären Anlagen (AA 22.2.2024). Nach wieder anderen Angaben hatten im Jahr 2020 44,6% der Bevölkerung Zugang zu sanitären Einrichtungen, 65,7% zu Trinkwasser und 64,7% zu Elektrizität (BS 19.3.2024). Nahrung, Armut: Laut einer Quelle ist die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln grundsätzlich durch eigene landwirtschaftliche Produktion und Lebensmittelimporte gesichert (AA 22.2.2024). Nach anderen Angaben geben Haushalte ca. 45,2% des Einkommens für Nahrungsmittel aus (CIA 16.1.2025). Steigende Preise bei Lebensmitteln und Energieträgern lassen viele Haushalte in Armut abrutschen; die Zahl der Personen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, steigt deutlich (AA 22.2.2024). Aufgrund der Zerstörungen in den ländlichen Gebieten der Regionen Nordwest und Südwest sah sich ein Teil der Zivilbevölkerung gezwungen, in städtische Gebiete zu ziehen. Dies hat dort zu einem Bevölkerungswachstum geführt, wodurch die Lebensmittelpreise und Mieten gestiegen sind (GPC 30.10.2024). Im Zeitraum Juli-August 2024 waren 2,5 Millionen Menschen von Ernährungsunsicherheit betroffen. Insgesamt waren im Jahr 2024 3,4 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen (WFP 24.12.2024). Die FAO hat in einer Studie im Oktober 2024 festgestellt, dass Ernährungsunsicherheit weiterhin ein Problem darstellt und große Teile der Bevölkerung davon – in unterschiedlichem Ausmaß – betroffen sind. 45% der Haushalte waren zu diesem Zeitpunkt moderat von Ernährungsunsicherheit betroffen, 17% Prozent schwer. Dabei gab es auch regionale Unterschiede: Die Regionen Nordwest (81%), Südwest (74%), Extrême-Nord (70%), Ost (64%) und Nord (61%) wiesen ein alarmierendes Ausmaß an moderater oder schwerer Ernährungsunsicherheit auf (FAO 31.10.2024). Mehrere Quellen bestätigen, dass insbesondere die Konfliktregionen Nordwest, Südwest und Extrême-Nord von Ernährungsunsicherheit betroffen sind (CIA 16.1.2025; vgl. SFH 18.12.2024). Auch die IPC-Prognosen für 2025 zeigen dies: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 44 von 51
