kame-lib-2025-03-07-ke

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(Zwangs)Ehe[Kinderehe siehe Kapitel Kinder]: Es gibt drei Möglichkeiten zu heiraten: Zivil,
religiös oder traditionell (EUAA 9.9.2024). Das Zivilrecht erlaubt jedem Mann über 35 Jahren, bis 
zu vier Ehefrauen zu heiraten (Polygamie). Dabei ist mit Zustimmung der Ehefrau bei der ersten 
Heirat  festzulegen,  ob  eine  polygame  Beziehung  gewählt  wird  (AA  22.2.2024).  In  einigen 
ethnischen Gruppen geht die Frau nach traditionellem Verständnis nach der Zahlung einer Mitgift 
an die Familie der Braut in das Eigentum der Familie des Mannes über (AA 22.2.2024; vgl. EUAA 
9.9.2024).  Demnach  ist  eine  Scheidung  nach  traditionellem  Recht  sehr  schwierig  bis  fast 
unmöglich, da sie erst nach Rückzahlung des vollen Brautgeldes als rechtskräftig gilt, unabhängig 
von der Anzahl der Ehejahre oder davon, ob das Ehepaar Kinder hat. Ebenso ist eine vollständige 
Rückzahlung des Brautgeldes erforderlich, damit eine Frau nach einer Scheidung eine andere 
Person heiraten kann (EUAA 9.9.2024).
Die verbreitete Zwangsheirat ist zwar nach dem kodifizierten Strafrecht strafbar, aber in vielen 
Gegenden wird das staatliche Zivil- und Strafrecht faktisch durch traditionelles Recht ersetzt (AA 
22.2.2024).
Witwen: Nach dem Tod des Mannes ist die Witwe oft nicht Erbin, sondern Teil des Erbes und kann 
zu allen gewünschten Tätigkeiten gezwungen werden (AA 22.2.2024). Mitunter werden Witwen 
manchmal  mit  einem  Verwandten  des  Verstorbenen  zwangsverheiratet  –  insbesondere  in 
ländlichen Gemeinden. Die Praxis der Witwenriten, bei denen Witwen bestimmten Prüfungen (z.B. 
Baden  in  der  Öffentlichkeit,  Bewegungseinschränkungen)  unterworfen  sind,  ist  in  ländlichen 
Gemeinden in der Region West weit verbreitet (USDOS 23.4.2024). Gemäß einer anderen Quelle 
sind Witwen – und dabei insbesondere solche ohne Heiratsurkunde – gefährdet, samt den
gemeinsamen Kindern nach dem Tod des Ehemannes obdachlos zu werden (GPC 20.1.2025). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
- EUAA - European Union Agency for Asylum (9.9.2024): Cameroon; Tradition of ‘bride price’ in 
marriage [Q62-2024], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2114882/2024_09_EUAA_COI_Query_Response_Q62_Came
roon_Tradition_of_bride_price_in_marriage.pdf, Zugriff 20.1.2025
- GPC - Global Protection Cluster (20.1.2025): Protection Cluster NWSW Monthly Update; 
December 2024, 
https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-12/monthly_update_octnov2024.pdf, 
Zugriff 27.2.2025
- GPC - Global Protection Cluster (13.12.2024): Protection Cluster NWSW Monthly Update; 
October - November 2024, 
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https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-12/monthly_update_octnov2024.pdf, 
Zugriff 20.1.2025
- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, 
https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/
241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNFPA - United Nations Population Fund (23.12.2024): Cameroon Situation Report #26 - 
December 2024: The humanitarian crisis remains a critical concern, 
https://reliefweb.int/attachments/59f4abe2-c661-423f-ab47-be0899f143d0/UNFPA
%20Cameroon%20SitRep%20%2326%20-%20November%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
17.2. Kinder
Gewalt,  Kindersoldaten:  Gesetzliche  Bestimmungen  gegen  Misshandlungen  werden  nicht 
durchgesetzt. Sowohl in der Familie als auch in der Schule werden Kinder weiterhin physisch 
bestraft  (USDOS  23.4.2024).  Derartige  Misshandlungen  werden  von  der  Gesellschaft  als 
Erziehungsmaßnahme akzeptiert (AA 22.2.2024).
Es kommt zu Zwangsrekrutierungen und zum Einsatz von Kindern durch bewaffnete Gruppen 
(USDOS 23.4.2024; vgl. SFH 18.12.2024), darunter Boko Haram, Separatisten in den Regionen 
Nordwest und Südwest sowie Bürgerwehren bzw. Nachbarschaftswachen (USDOS 23.4.2024).
Kinderarbeit, Kinderhandel: Kinder leiden unter Kinderarbeit (SFH 18.12.2024). Das Arbeitsrecht 
sieht zwar Sanktionen für die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren vor (Code du Travail, Art. 
86), im informellen Sektor ist Kinderarbeit jedoch gängige Praxis. Trotz bestehender Gesetze wird 
Kinderhandel  zum  Zwecke  der  Feld-  oder  Hausarbeit,  teils  auch  zur  Prostitution  betrieben. 
Besonders gefährdet sind hierbei Kinder aus Flüchtlingsfamilien (AA 22.2.2024).
Geburtenregistrierung:  Viele Geburten werden nicht registriert. Kinder ohne Geburtsurkunde 
können  sich  weder  für  offizielle  Prüfungen  anmelden,  um  in  eine  weiterführende  Schule  zu 
kommen, noch werden für sie Identitätsdokumente ausgestellt (USDOS 23.4.2024). Die Quote 
nicht  beurkundeter  Geburten  wird  auf  etwa  30%  geschätzt  (AA  22.2.2024). [Anm.:  Zu 
Staatsangehörigkeit siehe Kapitel 18/Bewegungsfreiheit.]
Bildung:  Kinder unter 14 Jahren sind schulpflichtig, was jedoch vielfach missachtet wird (AA 
22.2.2024). Nach anderen Angaben hat das Land in der Bildungspolitik Fortschritte gemacht, 
hervorgehoben wird die Einschulungsrate in der Grundschule von fast 100% (BS 19.3.2024). Die 
Alphabetisierungsrate belief sich im Jahr 2019 bei Frauen und Mädchen auf 86%, bei Männern 
und Buben auf 97%. Schwangerschaft und Mutterschaft behindern für heranwachsende Mädchen 
oft den Zugang zu Bildung. In einer Studie aus dem Jahr 2022 haben 41,6% der befragten 
Schulabbrecherinnen angegeben, die Schule wegen einer Schwangerschaft verlassen zu haben 
(USDOS 23.4.2024). Die Grundschulgebühren wurden im Jahr 2000 abgeschafft. Die öffentlichen 
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Ausgaben für Bildung sind in den letzten 10 Jahren relativ konstant geblieben (durchschnittlich 3%
des BIP) (BS 19.3.2024).
Der Krieg hat in den englischsprachigen Regionen zur Schließung vieler Schulen, Universitäten 
und Gesundheitseinrichtungen geführt. Laut Vereinten Nationen kommt es regelmäßig zu Angriffen 
gegen Lehrer und Schüler (SFH 18.12.2024; vgl. AI 24.4.2024). Im Schuljahr 2022/23 waren in den 
Regionen Nordwest und Südwest im Jänner 2023 von 6.515 Schulen nur 3.013 in Betrieb – 
hauptsächlich wegen Unsicherheit. Gleichzeitig setzen dort nichtstaatliche bewaffnete Gruppen 
von ihnen selbst angeordnete  Lockdowns durch. So hat sich etwa der Beginn des Schuljahres 
2023/24 verzögert. Zum Schulbeginn am 4.9.2023 sind nur 35.000 von ca. 450.000 Grundschülern 
zum Unterricht erschienen. Die Schulen durften erst am 19. September wieder öffnen, die Schüler 
sind dann allmählich in die Schulen zurückgekehrt (USDOS 23.4.2024).
Kinderehe, Sexualität: Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung beträgt 18 Jahre 
(USDOS 23.4.2024). Dieses Gesetz wird nicht wirksam durchgesetzt. UNICEF-Daten aus dem 
Jahr 2018 zeigen, dass 31% der 20-24jährigen Frauen bereits vor dem 18., 11% vor ihrem 15. 
Geburtstag verheiratet worden sind (USDOS 23.4.2024; vgl. CIA 16.1.2025). Bei den Burschen 
sind es mit 18 Jahren hingegen nur 2,9% (CIA 16.1.2025). Früh- und Zwangsehen sowie dem 
Missbrauch dienende „Zeitehen“ sind im Norden des Landes und in einigen Teilen der Region 
West häufiger anzutreffen als in anderen Landesteilen (USDOS 23.4.2024). Im Norden werden 
zahlreiche junge Mädchen – zwischen 10 und 15 Jahren und meist aus ärmeren Verhältnissen 
stammend – zwangsverheiratet und besuchen nur selten die Schule (AA 22.2.2024). 
Es gibt kein gesetzliches Mindestalter für einvernehmlichen Sexualverkehr (USDOS 23.4.2024). 
Nach anderen Angaben beträgt das Mindestalter für die Straffreiheit dabei 21 Jahre, sexuelle 
Handlungen mit einem Kind unter 16 Jahren werden demnach streng bestraft (AA 22.2.2024). 
Nach  wieder  anderen  Angaben  kann  das  Schutzalter  für  sexuelle  Handlungen  über  dem 
Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch – etwa in einzelnen Provinzen 
oder Regionen – unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen (BMEIA 18.2.2025). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (18.2.2025): 
Reiseinformation – Kamerun, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kamerun, Zugriff 28.2.2025
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Cameroon 
2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107853.html, Zugriff 20.1.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025
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- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, 
https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/
241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
17.3. Albinos
Albinos  leiden  unter  einem  sozialen  Stigma  (BS  19.3.2024),  sie  werden  in  ihren  Gemeinden 
ausgegrenzt. Mitunter kommt es auch zur Aussetzung von Babys und Kindern mit Albinismus. 
Besonders  akut  ist  das  Problem  in  der  Region  Extrême-Nord.  Auch  beim  Zugang  zu 
angemessener  Gesundheitsversorgung  sowie  bei  der  Anstellung  und  im  Beruf  kommt  es  zu 
Diskriminierung (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
17.4. Homosexuelle
Gesetzeslage:Artikel 347-1 des Strafgesetzbuches sieht für homosexuelle Handlungen
Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen zwischen umgerechnet 
ca. 30 und 300 Euro vor (AA 22.2.2024; vgl. USDOS 23.4.2024, HRW 2024). Nach anderen 
Angaben  gibt  es  zwei  unterschiedliche  Gesetze,  welche  Homosexualität  mit  Freiheitsstrafen 
belegen, diese reichen demnach von einem Monat bis zu fünf Jahren Haft (SEM 7.3.2024).
Rechtspraxis: Laut einer Quelle setzt die Regierung die Gesetze auch durch. Es kommt zur 
willkürlichen  Verhaftung  von  Angehörigen  sexueller  Minderheiten  (USDOS  23.4.2024).  Nach 
anderen Angaben werden homosexuelle Handlungen nur in Einzelfällen verfolgt bzw. kommen 
Festnahmen, v.a. auf Basis von Denunziationen oder wenn sie in der Öffentlichkeit vorkommen, 
vor (AA 22.2.2024; vgl. AA 27.1.2025). Eine Quelle berichtet wiederum, das die Polizei Angehörige 
sexueller Minderheiten oft alleine aufgrund von Wahrnehmungen – z.B. des dargestellten
Geschlechts – festnimmt, darunter auch Personen, die polizeiliche Hilfe suchen, nachdem sie 
Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind (USDOS 23.4.2024). 
Im  Jahr  2022  wurden  rund  50  Festnahmen  wegen  Homosexualität  gemeldet.  Einige  der 
Festgenommenen wurden nach wenigen Stunden oder Tagen freigelassen, andere erhielten eine 
Freiheitsstrafe  (SEM  7.3.2024).  Laut  einer  Quelle  gibt  es  nur  selten  Verurteilungen  wegen 
Homosexualität alleine. I.d.R. wird dieser Personenkreis in Verbindung mit anderen Straftaten 
verurteilt,  wie  etwa  Bestechung  oder  –  aus  dem  Bereich  der  sog.  offenses  sexuelles –  die 
Verletzung des Schamgefühls Dritter im privaten Bereich, was den Tatbestand der Nötigung mit 
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einschließt (outrage privé à la pudeur, Art. 295) (AA 22.2.2024). Die geltenden Gesetze werden
überproportional  gegen  Betroffene  aus  armen  Bevölkerungsteilen  angewendet.  Reichtum  und 
Beziehungen können hingegen einen Schutzschild darstellen (BAMF 22.7.2024).
Gesellschaft,  Alltag,  Gewalt: Angehörige  sexueller  Minderheiten  sind  einer  erheblichen 
Stigmatisierung bis hin zu Gewalt durch Gemeinden und die Regierung (einschließlich der Polizei) 
ausgesetzt.  Manchmal  schikanieren  und  verhaften  Sicherheitskräfte  Angehörige  sexueller 
Minderheiten  oder  greifen  diese  aufgrund  ihrer  vermeintlichen  sexuellen  Orientierung  oder 
Geschlechtsidentität an, darunter auch Personen, bei denen Kondome und Gleitmittel gefunden 
werden (USDOS 23.4.2024). 
Aufgrund der Rechtslage sind Homosexuelle gezwungen, ihre Beziehungen zu verbergen. In der 
öffentlichen  Wahrnehmung wird Homosexualität in Zusammenhang mit Gewaltverbrechen und 
Drogenmissbrauch gebracht, geächtet und verurteilt (AA 22.2.2024). Eine große Mehrheit der 
Bevölkerung lehnt Homosexualität ab, verurteilt sie als aus dem Ausland kommend oder bringt sie 
mit Okkultismus in Zusammenhang. Diesbezüglich gibt es keine wesentlichen ethnischen oder 
geographischen  Unterschiede  (SEM  7.3.2024).  Nicht-heterosexuelle  Verhaltensweisen  werden 
gesellschaftlich tabuisiert und geächtet (AA 27.1.2025). Angehörige sexueller Minderheiten sind 
erheblicher gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt, auch im Arbeitsleben. Berichte deuten 
darauf hin, dass es in Einzelfällen zu sog. „korrigierende Vergewaltigungen“, zu Zwangsehen und 
erzwungene Schwangerschaften gekommen ist. Teils werden zur Umerziehung auch traditionelle 
Heiler oder Psychologen in Anspruch genommen (USDOS 23.4.2024). 
Gewalttätige Übergriffe auf Angehörige sexueller Minderheiten kommen häufig vor (AA 27.1.2025). 
Menschen, denen Homosexualität unterstellt wird, müssen damit rechnen, im öffentlichen Raum 
von Mitmenschen angegriffen (AA 22.2.2024), geschlagen und körperlich misshandelt zu werden. 
Auch durch die eigene Familie kommt es oft zu Stigmatisierung bis hin zu Gewalt (USDOS 
23.4.2024), zu Ächtung und Misshandlung (AA 22.2.2024). 
Gleichzeitig gibt es seitens der Regierung kaum einen Ansatz, diese Personen zu schützen oder 
Täter zu verfolgen. Eine NGO berichtet, dass sie zwischen Jänner und März 2023 129 Fälle von 
Gewalt und Belästigung durch nichtstaatliche Akteure festgestellt hat. Darunter fallen u.a. das 
Einbehalten  von  Gehältern,  psychische  Misshandlungen,  Ablehnung  durch  die  Familie  und 
körperliche Gewalt bis hin zu Vergewaltigung (USDOS 23.4.2024). Insgesamt wurden im Jahr 
2022 325 körperlicher Gewalt gegen Angehörige sexueller Minderheiten gemeldet (SEM 7.3.2024).
Eine Tochter von Präsident Biya, Brenda Biya, die als Rapperin in der Schweiz lebt, wurde nach 
ihrem  coming  out in  Kamerun  wegen  Förderung  und Anstiftung  zu  homosexuellen  Praktiken 
angezeigt.  Sie  selbst  gibt  an,  dass  ihre  Eltern  den  Kontakt  zu  ihr  eingestellt  haben  (BAMF 
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22.7.2024). Tatsächlich kann sich Brenda Biya weiterhin frei bewegen, in Kamerun ein- und
ausreisen und dort öffentliche Events veranstalten (CAMON 19.1.2025).
Toleranz, Unterstützung: Einige Angehörige sexueller Minderheiten werden von der eigenen 
Familie als solche akzeptiert. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die selbst über ein Einkommen 
verfügen und der Familie finanziell aushelfen können. Viele werden hingegen abgelehnt oder unter 
Druck  gesetzt,  ihre  sexuelle  Orientierung  oder  Geschlechtsidentität  zu  ändern.  Großstädte  – 
insbesondere Jaunde und Duala – sind sexuellen Minderheiten gegenüber im Allgemeinen weniger 
feindselig eingestellt als ländliche Gebiete, in denen die soziale Kontrolle stärker ist. In diesen 
Städten gibt es auch Bars, welche als bekannte Treffpunkte für Angehörige sexueller Minderheiten 
fungieren.  Zudem  gibt  es  Vereine,  die  Familienmediation,  Notunterkünfte  und  andere 
Unterstützung anbieten. Sie versuchen, Freilassungen auszuhandeln und leisten mitunter
Rechtsbeistand (SEM 7.3.2024). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.1.2025): Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kamerun-node/kamerunsicherheit-
208874?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 28.2.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (22.7.2024): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2024/briefingnotes-kw30-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6, Zugriff 5.3.2025
- CAMON - Cameroon Online (19.1.2025): Brenda Biya: A Tale of Privilege Amidst Cameroon’s 
LGBTQ+ Crackdown, https://www.cameroononline.org/brenda-biya-a-tale-of-privilege-amidst-
cameroons-lgbtq-crackdown/, Zugriff 5.3.2025
- HRW - Human Rights Watch (2024): Cameroon – Events of 2023, https://www.hrw.org/world-
report/2024/country-chapters/cameroon, Zugriff 20.1.2025
- SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (7.3.2024): Focus Cameroun: Minorités 
sexuelles et de genre, 
https://www.sem.admin.ch/dam/sem/fr/data/internationales/herkunftslaender/afrika/cmr/CMR-
sexuelle-minderheiten-2024-f.pdf.download.pdf/CMR-sexuelle-minderheiten-2024-f.pdf, Zugriff 
20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 18. Bewegungsfreiheit
Obwohl Verfassung und Gesetze die Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, die Freiheit von
Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vorsehen, schränken Regierung und nichtstaatliche 
bewaffnete  Gruppen  diese  Freiheiten  zeitweise  ein.  Die  Polizei  hält  Reisende  häufig  an,  um 
Dokumente  zu  überprüfen.  Unter  dem  Vorwand  kleinerer  Verstöße  erpressen  Polizisten, 
Gendarmen und Zollbeamte Bestechungsgelder und schikanieren Reisende an Straßensperren 
und bei Kontrollen in Städten und auf Straßen. Gewaltverbrechen, darunter Entführungen durch 
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Terroristen, Entführungen zum Erpressen von Lösegeld, bewaffneter Raubüberfall,
Körperverletzung und Autodiebstahl, stellen in den drei nördlichen Regionen sowie in Teilen der 
Region Ost große Hindernisse für die Bewegungsfreiheit dar (USDOS 23.4.2024).
Nordwest und Südwest:Auf allen Straßen innerhalb dieser Regionen besteht erhöhte Gefahr 
durch Sprengsätze, Überfälle an Straßensperren und Entführungen (AA 27.1.2025). ACLED zeigt 
auf einer Karte, dass es in beiden Regionen alleine in den Jahren 2017-2023 über hundert von 
Separatisten errichtete Checkpoints gegeben hat (ACLED 9.2024). Auch darüber hinaus kommt es 
zu  Einschränkungen  des  Personen-  und  Güterverkehrs  (UNOCHA  8.1.2025;  vgl.  USDOS 
23.4.2024). Beispiele dafür sind etwa ein zweimonatiges Fahrverbot auf der Straße Bamenda-Bali-
Mamfe in Nordwest oder aber die Ankündigung einer bewaffneten Gruppe im Oktober 2024, dass 
die Straße, die Ndu über Mbonso mit der Westregion verbindet, bis auf Weiteres geschlossen ist.
Zudem wurde die Bewegungsfreiheit entlang der Achse Bamenda – Batibo für zwei Monate an 
Dienstagen und Samstagen eingeschränkt (UNOCHA 20.12.2024a).
Mit  solchen  Maßnahmen  wird  die  lokale  Bevölkerung  manchmal  gezielt  schikaniert  und 
eingeschüchtert. Separatisten verfügen häufig sogenannte „Geisterstädte“ [ghost towns], das sind 
angeordnete Lockdowns mit Bewegungsbeschränkungen. Dabei fordern sie, dass alle Geschäfte, 
Schulen und Kirchen geschlossen und die Bewohner zu Hause bleiben. Die Separatisten setzen 
an Montagen sowie an zahlreichen Feiertagen und Tagen mit öffentlichen Veranstaltungen eine 
Abriegelung der Regionen Nordwest und Südwest durch. Während der Abriegelungszeiten ist dort 
allen Fahrzeugen das Befahren der Straßen verboten. Die Separatisten drohen, jede Person oder 
Personengruppe, die gegen das Verbot verstößt, zu bestrafen (USDOS 23.4.2024).
Meldewesen,  Haftbefehle,  Staatsbürgerschaft:  Ein  Meldewesen  oder  ein  zentrales 
Personenstandsregister  existieren  nicht.  Laut  Behörden  ist  Letzteres  aber  im  Aufbau.  Wer  in 
Wohnungen wohnt, ist nicht registriert. Hinzu kommen in den urbanen Zentren die zahlreichen 
IDPs, die bei Verwandten untergekommen sind, ohne angemeldet zu sein. Angemeldet ist man bei 
Wasser- und Stromlieferanten, dort werden aber bei einem Umzug die Namen der Bewohner nicht 
angepasst. Es gibt auch kein zentrales Fahndungs- und Strafregister. Daher können Personen, die 
auf Veranlassung lokaler Behörden hin verfolgt werden, dem durch Umzug nach Jaunde oder in 
einen entfernten Landesteil entgehen. Zwar können Sicherheitsbehörden theoretisch landesweit 
nach Personen fahnden, dies geschieht aber i.d.R. nicht (AA 22.2.2024).
Die Staatsangehörigkeit wird in erster Linie nach dem Prinzip des  ius sanguinis verliehen, d.h. 
durch  Abstammung  von  Eltern  mit  kamerunischer  Staatsangehörigkeit  (GPC  24.10.2024). 
Mindestens  ein  Elternteil  muss  kamerunischer  Staatsbürger  sein,  damit  ein  Kind  die 
Staatsbürgerschaft erhält. Doppelstaatsbürgerschaft wird nicht anerkannt (CIA 16.1.2025). Dabei 
gilt eine Geburtsurkunde als Beweis der Abstammung von kamerunischen Eltern (AA 22.2.2024). 
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Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.1.2025): Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kamerun-node/kamerunsicherheit-
208874?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 28.2.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project, GI-TOC - Global Initiative against 
Organized Crime (9.2024): Non-State Armed Groups and Illicit Economies in West Africa: 
Anglophone separatists, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114957/d4248905-7022-462d-a85a-
5d2645fc5b22.pdf, Zugriff 20.1.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
- GPC - Global Protection Cluster (24.10.2024): Protection Response to Civil Documentation 
and Birth Registration needs in NWSW Cameroon (Jan – Sept 2024), 
https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-10/civil_documentation_factsheet_fina
l.pdf, Zugriff 20.1.2025 
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (8.1.2025): North-West and 
South-West - Situation Report No. 71 (November 2024), 
https://reliefweb.int/attachments/79d20a59-f3b0-455b-9f01-e115a6f71bed/
SITREP_NWSW_November%202024_Final.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (20.12.2024a): North-West 
and South-West - Situation Report No. 70 (October 2024), 
https://reliefweb.int/attachments/0043eb66-dc08-42fa-9394-5cd5a00f6f10/OCHA
%20Cameroon%20SITREP%2370%20NWSW%20Oct%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 19. IDPs und Flüchtlinge
IDPs: Der UNHCR schätzt die Zahl der Binnenvertriebenen (IDPs) im Jänner 2025 auf etwas mehr 
als eine Million (UNHCR 31.1.2025). Die meisten IDPs werden nicht registriert, was u.a. dazu führt, 
dass  sie  nicht  an  Wahlen  teilnehmen  können  und  keinen  Zugang  zu  staatlicher  Versorgung 
(Schulen, Renten) besitzen (AA 22.2.2024). Berichten zufolge sind v.a. Mädchen dieser Population 
von sexueller Ausbeutung bedroht (USDOS 23.4.2024).
Flüchtlinge: Im Jänner 2025 wurden in Kamerun 411.000 Flüchtlinge gezählt. Mehr als 95% 
stammen aus der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) und Nigeria (UNHCR 31.1.2025). Aufgrund 
begrenzter Ressourcen ist das Land bei der Aufnahme von Flüchtlingen auf die Unterstützung der
Vereinten Nationen angewiesen (CIA 16.1.2025). So erfolgt etwa die Versorgung der Flüchtlinge, 
die vor allem in Lagern in den Regionen Ost und Adamaoua untergebracht sind, weitgehend durch 
die  Vereinten  Nationen  und  internationale  NGOs.  Eine  Rückkehr  ist  angesichts  der  weiterhin 
prekären Sicherheitslage in der ZAR derzeit nicht zu erwarten. In den Aufnahmegemeinden kommt 
es zunehmend zu Spannungen aufgrund knapper Ressourcen (AA 22.2.2024). 
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Die Regierung arbeitet mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um
Flüchtlingen und Asylwerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten. Es 
gibt einen Schutzstatus, und die Regierung verfügt über ein System zum Schutz von Flüchtlingen. 
Dessen Umsetzung ist jedoch schwach (USDOS 23.4.2024). Allerdings zeigt das Land bei der 
Aufnahme von Flüchtlingen eine hohe Toleranz. Die Grenzen sind für diese Menschen geöffnet, 
sie sind keiner staatlichen Diskriminierung ausgesetzt. Auch im nichtstaatlichen Bereich kommt es 
zu keiner signifikanten oder systematischen Diskriminierung (AA 22.2.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
- UNHCR - UN High Commissioner for Refugees (31.1.2025): UNHCR Cameroon - Statistics - 
January 2025, https://data.unhcr.org/en/documents/download/114217, Zugriff 26.2.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 20. Grundversorgung und Wirtschaft
Kamerun war 2024 von folgenden Krisen maßgeblich betroffen: Den bewaffneten Konflikten in den 
Regionen Extrême-Nord sowie Nordwest und Südwest, von Überschwemmungen in Extrême-Nord 
und  vom  Eintreffen  von  Flüchtlingen  aus  der  Zentralafrikanischen  Republik  in  den  Regionen 
Adamaoua, Ost und Nord (WFP 24.12.2024).
Die  Landwirtschaft  trug  im  Jahr  2023  17,3%  zum  BIP  bei,  die  Industrie  25,5%  und  der 
Dienstleistungssektor  50,2%.  Die  Inflation  lag  2023  bei  7,4%,  im  Jahr  2022  bei  6,3%.  Die 
Gesamtarbeitslosigkeit betrug im Jahr 2023 geschätzte 3,65%, die Jugendarbeitslosigkeit 6,4% 
(CIA 16.1.2025). Fast 90% der Bevölkerung sind im informellen Sektor beschäftigt (BS 19.3.2024).
Die  Wirtschaft  hat  unter  der  COVID-19-Pandemie  und  den  dadurch  entstandenen 
Handelseinschränkungen  gelitten.  Hinzu  kommen  die  Auswirkungen  aus  dem  russischen 
Angriffskrieg  gegen  die  Ukraine,  die  sich  in  deutlich  gestiegenen  Lebensmittelpreisen 
niederschlagen. Die Regierung subventioniert u.a. Brot und Energieträger, was den öffentlichen 
Haushalt erheblich belastet (AA 22.2.2024). Trotz des Wirtschaftswachstums in einigen Regionen 
nimmt die Armut zu und ist vor allem in ländlichen Gebieten verbreitet. Diese leiden besonders an 
einem  Mangel  an  Arbeitsplätzen,  sinkenden  Einkommen,  schlechter  Schul-  und 
Gesundheitsinfrastruktur sowie einem Mangel an sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen. 
Fehlende  Investitionen  in  soziale  Sicherheitsnetze  und  ineffektives  öffentliches 
Finanzmanagement tragen ebenfalls zur hohen Armutsrate im Land bei (CIA 16.1.2025).
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Eine verbesserte Trinkwasserversorgung können in städtischen Gebieten mehr als 95% der
Bevölkerung in Anspruch nehmen, in ländlichen Gebieten nur ca. 56%. Auch beim Zugang zu 
Strom gibt es Unterschiede: In städtischen Gebieten haben 94% Zugang, auf dem Lande sind es 
hingegen nur 25% (CIA 16.1.2025). Nach anderen Angaben haben 60% der Bevölkerung Zugang 
zu sauberem Trinkwasser, 39% Zugang zu einfachsten sanitären Anlagen (AA 22.2.2024). Nach 
wieder  anderen  Angaben  hatten  im  Jahr  2020  44,6%  der  Bevölkerung  Zugang  zu  sanitären 
Einrichtungen, 65,7% zu Trinkwasser und 64,7% zu Elektrizität (BS 19.3.2024).
Nahrung, Armut: Laut einer Quelle ist die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln 
grundsätzlich durch eigene landwirtschaftliche Produktion und Lebensmittelimporte gesichert (AA 
22.2.2024).  Nach  anderen  Angaben  geben  Haushalte  ca.  45,2%  des  Einkommens  für 
Nahrungsmittel aus (CIA 16.1.2025). Steigende Preise bei Lebensmitteln und Energieträgern
lassen viele Haushalte in Armut abrutschen; die Zahl der Personen, die auf humanitäre Hilfe 
angewiesen sind, steigt deutlich (AA 22.2.2024). Aufgrund der Zerstörungen in den ländlichen 
Gebieten der Regionen Nordwest und Südwest sah sich ein Teil der Zivilbevölkerung gezwungen, 
in städtische Gebiete zu ziehen. Dies hat dort zu einem Bevölkerungswachstum geführt, wodurch 
die Lebensmittelpreise und Mieten gestiegen sind (GPC 30.10.2024).
Im  Zeitraum  Juli-August  2024  waren  2,5  Millionen  Menschen  von  Ernährungsunsicherheit 
betroffen. Insgesamt waren im Jahr 2024 3,4 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen 
(WFP  24.12.2024).  Die  FAO  hat  in  einer  Studie  im  Oktober  2024  festgestellt,  dass 
Ernährungsunsicherheit weiterhin ein Problem darstellt und große Teile der Bevölkerung davon – 
in unterschiedlichem Ausmaß – betroffen sind. 45% der Haushalte waren zu diesem Zeitpunkt
moderat von Ernährungsunsicherheit betroffen, 17% Prozent schwer. Dabei gab es auch regionale 
Unterschiede: Die Regionen Nordwest (81%), Südwest (74%), Extrême-Nord (70%), Ost (64%) 
und  Nord  (61%)  wiesen  ein  alarmierendes  Ausmaß  an  moderater  oder  schwerer 
Ernährungsunsicherheit auf (FAO 31.10.2024). Mehrere Quellen bestätigen, dass insbesondere 
die Konfliktregionen Nordwest, Südwest und Extrême-Nord von Ernährungsunsicherheit betroffen 
sind (CIA 16.1.2025; vgl. SFH 18.12.2024). Auch die IPC-Prognosen für 2025 zeigen dies:
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